Steuern ohne Stress. Bilanz ohne Zweifel.

Ihr Steuerberater,
wie er sein sollte.

digital + persönlich + bezahlbar

Buchhaltung selbst führen — Steuerberater auf Abruf. Wann immer Sie Rat brauchen, ist Ihr Steuerberater für Sie da. Für Bilanzen, Steuererklärungen, E-Bilanz, Offenlegung und Finanzamtsvertretung.

In 60 Sekunden Kostenlos & unverbindlich Rückruf binnen 24 Stunden
1
Belege hochladen oder Buchhaltungs­programm verbinden DATEV, lexoffice, sevDesk — oder per Drag & Drop.
2
Ein fester Steuerberater, ein Mandantenportal und KI-Assistenz Eine Ansprechperson, ein Ort, alles transparent.
3
Ihr Spezialist für Jahres­abschlüsse — für UG, GmbH und Holding Bilanzierung nach HGB ist unser Kerngeschäft.
4
Steuerberatung & Finanzamts­vertretung Nicht nur zum Jahresende. Ganzjährig, auf Abruf.
5
Keine versteckten Kosten — ein Festpreis, der alles beinhaltet Was im Angebot steht, steht auf der Rechnung. Punkt.
login.onlinebilanz.de
Live
Muster GmbH Mandant · WJ 2025
Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
01 Upload 02 KI 03 Beratung 04 StB 05 Bilanz 06 ELSTER
Rechnung_Lieferant_042.pdf 1.247 KB · gerade empfangen
Belege hier ablegen PDF, Foto, E-Mail-Weiterleitung
oder
Bestehende Software verbinden Einmal koppeln — Belege fließen automatisch
DATEVverbunden
lexofficeverbunden
sevDeskverbunden
+ 14 weitere
PDF
Rechnung_Lieferant_042.pdf
1.247 KB
PDF
Kontoauszug_KW42.pdf
328 KB
PDF
Bewirtungsbeleg_Mandant.pdf
89 KB
KI‑Vorarbeit · Belege & Transaktionen prüfen — trainiert von unseren Steuerberatern
Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
3400Wareneingang
1.247,00 €
98%
19.10.25
Bewirtung · Hotel Adlon (70%)
4650Bewirtung
142,80 €
94%
20.10.25
Telekom · Mobilfunk Q4
4920Telefon
89,00 €
99%
22.10.25
Kontoauszug · SEPA‑Lastschrift
1200Bank
−450,00 €
100%
Rückfrage an Sie: Die Rechnung Hotel Adlon — war das eine Geschäftsbewirtung mit Mandant, oder interne Reise? Für die korrekte 70/30‑oder 100%‑Buchung.
Mandant ✓
Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
Fabian, wir überlegen 2026 einen Firmenwagen. Lohnt sich das steuerlich?
14:02 · Sie
Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
14:04 · Fabian
Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
14:04 · Fabian
Passt 15 Min. morgen 10:00 für ein kurzes Video-Gespräch?
Ja, passt ✓ Anderer Termin
14:05 · Fabian
Video-Call · morgen 10:00 15 Min.
Fabian Klement Live
Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
+11.400 €
Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
Empfehlung
Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
1
Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
2
Summen müssen gleich sein Aktiva = Passiva. Stimmt das nicht auf den Cent, stimmt die Buchhaltung nicht.
3
Ihr StB prüft & signiert Freigabe per qualifizierter Signatur — bereit für Finanzamt & Bundesanzeiger.
Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
E
ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
BA
BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

11–16 Minuten


OnlineBilanzBlogDurchführung Jahresabschluss

Durchführung Jahresabschluss 2026: Leitfaden für GmbH und UG

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Durchführung des Jahresabschlusses ist für Kapitalgesellschaften gesetzliche Pflicht nach § 242 HGB. Dieser geschäftliche Jahresabschluss erfordert eine systematische Vorgehensweise, um rechtssichere Ergebnisse zu erzielen. Der folgende Leitfaden erklärt Schritt für Schritt, wie Sie den Jahresabschluss 2026 für Ihre GmbH oder UG erstellen, welche Fristen gelten und welche Fehler Sie vermeiden sollten. Die systematische Nutzung von Arbeitspapieren für den Jahresabschluss unterstützt Sie dabei, alle relevanten Informationen strukturiert zu erfassen und die Dokumentation nachvollziehbar zu gestalten.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Die Durchführung des Jahresabschlusses umfasst die Erstellung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung gemäß §§ 242, 264 HGB. Die Feststellungsfrist beträgt 11 Monate für kleine und 8 Monate für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften nach § 42a GmbHG. Die anschließende Offenlegung beim Unternehmensregister muss innerhalb von 12 Monaten nach Bilanzstichtag erfolgen (§ 325 HGB).

Grundlagen und gesetzliche Pflichten zur Durchführung des Jahresabschlusses

Die Durchführung des Jahresabschlusses ist für alle Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) gesetzlich verpflichtend. Nach § 242 HGB muss jeder Kaufmann zum Ende des Geschäftsjahres einen Jahresabschluss aufstellen.

Für Kapitalgesellschaften gelten zusätzlich die verschärften Vorschriften der §§ 264 ff. HGB. Die Durchführung umfasst nicht nur die Erstellung, sondern auch die Feststellung durch die Gesellschafter und die anschließende Offenlegung beim Unternehmensregister.

Hinweis

Die Pflicht zur Durchführung des Jahresabschlusses besteht unabhängig von der Unternehmensgröße. Auch Kleinstkapitalgesellschaften müssen nach § 264 Abs. 1 HGB einen Jahresabschluss erstellen, können jedoch von Erleichterungen nach § 266 Abs. 1 Satz 4 HGB profitieren.

Wer muss einen Jahresabschluss durchführen?

  • Alle GmbHs unabhängig von der Größe
  • Unternehmergesellschaften (haftungsbeschränkt)
  • Aktiengesellschaften (AG)
  • GmbH & Co. KGs (über die Komplementär-GmbH)
  • Europäische Gesellschaften (SE)

Einzelunternehmen und Personengesellschaften ohne Kapitalgesellschaftsbeteiligung unterliegen nur der Buchführungspflicht nach § 238 HGB, nicht aber den erweiterten Anforderungen für Kapitalgesellschaften.

Bestandteile des Jahresabschlusses nach § 264 HGB

Der Jahresabschluss einer Kapitalgesellschaft besteht nach § 264 Abs. 1 HGB mindestens aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung. Je nach Größenklasse kommen weitere Bestandteile hinzu.

Die Bilanz nach § 266 HGB

Die Bilanz stellt das Vermögen (Aktiva) und die Schulden (Passiva) des Unternehmens zum Bilanzstichtag gegenüber. Sie muss dem Gliederungsschema des § 266 HGB entsprechen.

Aktivseite

  • Anlagevermögen (immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen, Finanzanlagen)
  • Umlaufvermögen (Vorräte, Forderungen, Kassenbestand)
  • Rechnungsabgrenzungsposten
  • Aktive latente Steuern

Passivseite

  • Eigenkapital (Stammkapital, Rücklagen, Jahresüberschuss)
  • Rückstellungen (Pensionen, Steuern, sonstige)
  • Verbindlichkeiten (gegenüber Kreditinstituten, Lieferanten)
  • Passive latente Steuern

Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB

Die GuV zeigt die Ertragslage des Unternehmens über das gesamte Geschäftsjahr. Sie kann nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) oder dem Umsatzkostenverfahren (§ 275 Abs. 3 HGB) aufgestellt werden.

  • Umsatzerlöse nach § 277 Abs. 1 HGB
  • Material- und Personalaufwand
  • Abschreibungen nach § 253 HGB
  • Sonstige betriebliche Aufwendungen und Erträge
  • Finanzergebnis (Zinsen und ähnliche Aufwendungen/Erträge)
  • Steuern vom Einkommen und Ertrag
  • Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag

Anhang und Lagebericht

Kleine Kapitalgesellschaften sind nach § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB von der Pflicht zur Aufstellung eines Lageberichts befreit. Der Anhang nach § 284 HGB ist jedoch ab der Größenklasse ‘klein’ erforderlich und erläutert die Bilanz und GuV.

Bestandteil Rechtsgrundlage Pflicht ab Größenklasse
Bilanz § 266 HGB Alle
Gewinn- und Verlustrechnung § 275 HGB Alle
Anhang §§ 284-288 HGB Klein (mit Erleichterungen)
Lagebericht §§ 289, 289a HGB Mittelgroß

Ablauf der Jahresabschlusserstellung Schritt für Schritt

Die Durchführung des Jahresabschlusses folgt einem strukturierten Prozess, der mit der Vorbereitung beginnt und mit der Offenlegung beim Unternehmensregister endet.

Phase 1: Vorbereitung und Buchhaltungsabschluss

  1. Vollständigkeitsprüfung aller Geschäftsvorfälle bis zum Bilanzstichtag
  2. Abstimmung der Konten (insbesondere Bankkonten, Kassen, Debitoren, Kreditoren)
  3. Prüfung offener Posten und Klärung von Differenzen
  4. Erfassung aller Eingangsrechnungen und Ausgangsrechnungen

Phase 2: Bilanzierungsmaßnahmen

  • Durchführung der Inventur nach § 240 HGB (körperliche Bestandsaufnahme oder Stichtagsinventur)
  • Bewertung der Vermögensgegenstände nach § 253 HGB (Anschaffungskosten, planmäßige Abschreibung)
  • Bildung von Rückstellungen nach § 249 HGB (Pensionen, Urlaubsrückstellungen, drohende Verluste)
  • Abgrenzung nach § 250 HGB (aktive und passive Rechnungsabgrenzungsposten)
  • Ermittlung latenter Steuern nach § 274 HGB (bei mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften)

Phase 3: Erstellung und Feststellung

Nach Abschluss aller Buchungen erstellt die Geschäftsführung den Jahresabschluss. Dieser muss anschließend von der Gesellschafterversammlung festgestellt werden (§ 42a GmbHG).

„Viele Geschäftsführer unterschätzen den Zeitbedarf für die Feststellung. Planen Sie die Gesellschafterversammlung rechtzeitig, damit die Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG nicht überschritten wird. Bei Versäumnis drohen Konsequenzen bis hin zur Amtslöschung.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Phase 4: Offenlegung beim Unternehmensregister

Seit Inkrafttreten des DiRUG am 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister. Die Übermittlung muss elektronisch im XBRL-Format oder als strukturiertes PDF erfolgen.

Achtung

Bei verspäteter oder unterlassener Offenlegung droht ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB. Das Ordnungsgeld beträgt zwischen 500 und 25.000 Euro und wird sowohl gegen die Gesellschaft als auch gegen die Geschäftsführer persönlich verhängt.

Fristen und Termine 2026 für den Jahresabschluss

Für den Jahresabschluss 2025 (Bilanzstichtag 31.12.2025) gelten im Jahr 2026 folgende gesetzliche Fristen:

Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG

Die Feststellung des Jahresabschlusses durch die Gesellschafterversammlung muss innerhalb bestimmter Fristen nach dem Bilanzstichtag erfolgen:

  • Kleine Kapitalgesellschaften: 11 Monate (bis 30.11.2026 für Bilanzstichtag 31.12.2025)
  • Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften: 8 Monate (bis 31.08.2026 für Bilanzstichtag 31.12.2025)
  • Bei abweichendem Geschäftsjahr: Frist beginnt ab dem individuellen Bilanzstichtag

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

Die Offenlegung beim Unternehmensregister muss bis spätestens 12 Monate nach dem Bilanzstichtag erfolgen. Für den Jahresabschluss 2025 bedeutet dies: Stichtag 31.12.2026.

Bilanzstichtag Feststellung (klein) Feststellung (mittel/groß) Offenlegung
31.12.2025 30.11.2026 31.08.2026 31.12.2026
31.03.2026 28.02.2027 30.11.2026 31.03.2027
30.06.2026 31.05.2027 28.02.2027 30.06.2027
30.09.2026 31.08.2027 31.05.2027 30.09.2027

Hinweis

Die Offenlegungsfrist von 12 Monaten nach § 325 HGB ist eine absolute Frist. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Auch die Größenklasse spielt für diese Frist keine Rolle – sie gilt für alle Kapitalgesellschaften gleichermaßen.

Konsequenzen bei Fristversäumnis

  • Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB (500 bis 25.000 Euro)
  • Eintragung im Unternehmensregister als säumiges Unternehmen
  • Bei wiederholtem Verstoß: Erhöhung des Ordnungsgeldes
  • Bei GmbH: Mögliche Amtslöschung nach § 60 Abs. 1 Nr. 7 GmbHG bei mehrjähriger Säumnis

Größenklassen nach § 267 HGB und ihre Bedeutung

Die Größenklasse Ihres Unternehmens bestimmt den Umfang der Pflichten bei der Durchführung des Jahresabschlusses. Die Einordnung erfolgt nach § 267 HGB anhand von drei Kriterien.

Schwellenwerte für die Größenklassen 2026

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Arbeitnehmer
Kleinstkapitalgesellschaft ≤ 350.000 € ≤ 700.000 € ≤ 10
Kleine Kapitalgesellschaft ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50
Mittelgroße Kapitalgesellschaft ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250
Große Kapitalgesellschaft > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250

Eine Gesellschaft gehört einer Größenklasse an, wenn mindestens zwei der drei Kriterien an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen über- oder unterschritten werden (§ 267 Abs. 4 HGB).

Erleichterungen nach Größenklasse

Kleinstkapitalgesellschaften

  • Verkürzte Bilanz nach § 266 Abs. 1 Satz 4 HGB
  • Vereinfachte GuV
  • Kein Anhang erforderlich (Angaben unter Bilanz)
  • Kein Lagebericht

Kleine Kapitalgesellschaften

  • Verkürzte Bilanz möglich
  • Verkürzter Anhang nach § 288 HGB
  • Kein Lagebericht nach § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB
  • Offenlegung nur von Bilanz und Anhang

Mittelgroße/Große

  • Vollständige Bilanz nach § 266 HGB
  • Vollständiger Anhang nach §§ 284-285 HGB
  • Lagebericht nach § 289 HGB erforderlich
  • Vollständige Offenlegung aller Unterlagen

„Die korrekte Größenklassen-Einordnung ist entscheidend. Viele Unternehmen nutzen Erleichterungen, obwohl sie die Schwellenwerte bereits überschritten haben. Prüfen Sie die Kriterien jährlich und beachten Sie die Zwei-Jahres-Regel des § 267 Abs. 4 HGB.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Häufige Fehler bei der Durchführung des Jahresabschlusses vermeiden

In der Praxis treten bei der Jahresabschlusserstellung immer wieder ähnliche Fehler auf. Diese können zu Verzögerungen, Mehrkosten oder rechtlichen Konsequenzen führen.

Fehler 1: Unvollständige oder verspätete Buchführung

Die häufigste Ursache für Verzögerungen ist eine nicht zeitnahe Buchführung. Wenn Belege fehlen oder Geschäftsvorfälle nicht erfasst wurden, verzögert sich die gesamte Jahresabschlusserstellung.

  • Monatliche Abstimmung der Bankkonten
  • Lückenlose Erfassung aller Belege
  • Zeitnahe Klärung von Unstimmigkeiten
  • Digitale Belegablage für schnellen Zugriff

Fehler 2: Falsche Bewertung von Vermögensgegenständen

Die Bewertung nach § 253 HGB wird häufig fehlerhaft durchgeführt. Besonders bei Abschreibungen, der Bewertung von Vorräten und der Bildung von Rückstellungen treten Fehler auf.

  • Anschaffungskosten müssen um Anschaffungsnebenkosten erhöht werden
  • Planmäßige Abschreibung nach Nutzungsdauer (§ 253 Abs. 3 HGB)
  • Außerplanmäßige Abschreibung bei dauerhafter Wertminderung
  • Niederstwertprinzip bei Umlaufvermögen (§ 253 Abs. 4 HGB)
  • Rückstellungen müssen dem Grunde und der Höhe nach berechtigt sein (§ 249 HGB)

Fehler 3: Nichtbeachtung der Größenklasse

Unternehmen wenden häufig Erleichterungen an, die für ihre Größenklasse nicht mehr zulässig sind, oder erstellen zu umfangreiche Abschlüsse.

Achtung

Beachten Sie die Zwei-Jahres-Regel nach § 267 Abs. 4 HGB: Der Wechsel in eine andere Größenklasse erfolgt erst, wenn an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen mindestens zwei der drei Schwellenwerte über- oder unterschritten werden.

Fehler 4: Versäumnis von Fristen

Die Feststellungs- und Offenlegungsfristen werden häufig nicht eingehalten. Dies führt automatisch zu Ordnungsgeldverfahren.

Frist Rechtsgrundlage Konsequenz bei Versäumnis
Feststellung 11/8 Monate § 42a GmbHG Amtslöschung möglich
Offenlegung 12 Monate § 325 HGB Ordnungsgeld § 335 HGB
Einreichung Unternehmensregister § 325 HGB 500-25.000 € Ordnungsgeld

Fehler 5: Falsche Offenlegungsform

Seit dem DiRUG (01.08.2022) muss die Offenlegung elektronisch beim Unternehmensregister erfolgen. Einreichungen in Papierform oder per E-Mail werden nicht akzeptiert.

Digitale Durchführung des Jahresabschlusses mit OnlineBilanz

Die digitale Erstellung des Jahresabschlusses bietet erhebliche Vorteile gegenüber der traditionellen Papierform. Moderne Tools wie OnlineBilanz ermöglichen eine rechtssichere und effiziente Durchführung.

Vorteile der digitalen Jahresabschlusserstellung

70%

Zeitersparnis

100%

Rechtssicherheit

24/7

Verfügbarkeit

  • Automatische Übernahme von Buchungsdaten aus der Finanzbuchhaltung
  • Integrierte Plausibilitätsprüfungen nach HGB-Vorgaben
  • Automatische Größenklassen-Ermittlung nach § 267 HGB
  • Vorausgefüllte Formulare nach gesetzlichen Gliederungsschemata
  • Direkte Übermittlung ans Unternehmensregister im korrekten Format

Ablauf mit OnlineBilanz

  1. Import der Buchführungsdaten (DATEV, CSV oder manuelle Eingabe)
  2. Automatische Vorbefüllung von Bilanz und GuV
  3. Ergänzung von Bilanzierungsmaßnahmen (Abschreibungen, Rückstellungen)
  4. Prüfung durch integrierte Validierung
  5. Erstellung des Anhangs (bei Bedarf)
  6. Generierung des Feststellungsprotokolls
  7. Direkte elektronische Einreichung beim Unternehmensregister

Hinweis

OnlineBilanz erstellt den Jahresabschluss automatisch im Format, das für die Offenlegung beim Unternehmensregister erforderlich ist. Die Übermittlung erfolgt direkt aus dem System – ohne manuelle Konvertierung oder zusätzliche Software.

Rechtssicherheit durch digitale Tools

Digitale Jahresabschluss-Tools bieten integrierte Prüfmechanismen, die typische Fehler verhindern:

  • Prüfung der Bilanzsummen-Gleichheit (Aktiva = Passiva)
  • Überprüfung der GuV-Überleitung zum Bilanzgewinn
  • Größenklassen-Validierung nach § 267 HGB
  • Vollständigkeitsprüfung der Pflichtangaben
  • Einhaltung der Gliederungsschemata nach §§ 266, 275 HGB

„Die digitale Jahresabschlusserstellung ist heute der Standard. Sie vereint Effizienz mit Rechtssicherheit und ermöglicht auch kleineren Unternehmen ohne eigene Rechtsabteilung die korrekte Durchführung. Wichtig ist die Wahl eines Tools, das alle HGB-Anforderungen abbildet.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Kosten und Aufwand der Jahresabschlusserstellung

Die Kosten für die Durchführung des Jahresabschlusses variieren je nach Größe des Unternehmens, Komplexität der Geschäftsvorfälle und gewählter Methode (Steuerberater oder digitale Eigenbearbeitung).

Kosten bei Beauftragung eines Steuerberaters

Steuerberater rechnen die Jahresabschlusserstellung in der Regel nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) ab. Die Gebühren richten sich nach dem Gegenstandswert (Bilanzsumme oder Umsatz).

Unternehmensgröße Gegenstandswert Gebührenrahmen (Jahresabschluss)
Kleinstunternehmen bis 100.000 € 500 – 1.500 €
Kleine GmbH 100.000 – 1 Mio. € 1.500 – 4.000 €
Mittlere GmbH 1 – 5 Mio. € 4.000 – 12.000 €
Große GmbH über 5 Mio. € ab 12.000 €

Hinzu kommen Kosten für die Buchführung, Lohnbuchhaltung und die Offenlegung beim Unternehmensregister (Gebühr: 27,50 € bis 58,50 € je nach Umfang).

Kosten bei digitaler Eigenbearbeitung

Digitale Tools wie OnlineBilanz ermöglichen die Jahresabschlusserstellung zu deutlich reduzierten Kosten. Die Software führt durch den gesamten Prozess und übernimmt die rechtssichere Erstellung.

Traditionell (Steuerberater)

  • Kosten: 1.500 – 12.000 € je nach Größe
  • Keine eigene Expertise erforderlich
  • Abhängigkeit von externen Terminen
  • Jährlich wiederkehrende Kosten

Digital (OnlineBilanz)

  • Kosten: Ab 199 € je nach Paket
  • Einarbeitung erforderlich (2-3 Stunden)
  • Volle Kontrolle über Zeitplan
  • Wiederverwendbare Vorlagen für Folgejahre

Zeitaufwand für die Durchführung

Der Zeitaufwand hängt stark von der Qualität der vorbereitenden Buchführung ab. Bei gut gepflegter, laufender Buchhaltung reduziert sich der Aufwand erheblich.

4-8h

Kleine GmbH (digital)

8-16h

Mittlere GmbH (digital)

2-4 Wochen

Über Steuerberater

Hinweis

Der größte Zeitfaktor ist nicht die eigentliche Jahresabschlusserstellung, sondern die vorbereitende Buchhaltung. Eine laufend gepflegte, digitale Finanzbuchhaltung reduziert den Jahresabschlussaufwand um bis zu 70%.

Investition vs. Nutzen

Die Kosten für die Jahresabschlusserstellung sollten im Verhältnis zum Nutzen betrachtet werden. Ein ordnungsgemäßer Jahresabschluss:

  • Erfüllt gesetzliche Pflichten und verhindert Ordnungsgelder (500-25.000 €)
  • Schafft Transparenz für Gesellschafter und Geschäftsführung
  • Ist Grundlage für Kreditentscheidungen von Banken
  • Ermöglicht fundierte unternehmerische Entscheidungen
  • Dokumentiert die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens

Häufig gestellte Fragen

Wer ist für die Durchführung des Jahresabschlusses verantwortlich?

Die Geschäftsführung der Kapitalgesellschaft ist nach § 264 Abs. 1 HGB verpflichtet, den Jahresabschluss aufzustellen. Diese Pflicht kann nicht auf Dritte übertragen werden, auch wenn die faktische Erstellung durch einen Steuerberater oder mit digitalen Tools erfolgt. Die Verantwortung für Vollständigkeit und Richtigkeit verbleibt bei der Geschäftsführung.

Bis wann muss der Jahresabschluss 2025 offengelegt werden?

Für den Jahresabschluss mit Bilanzstichtag 31.12.2025 gilt eine Offenlegungsfrist von 12 Monaten nach § 325 HGB. Die Einreichung beim Unternehmensregister muss daher bis spätestens 31.12.2026 erfolgen. Zusätzlich muss der Jahresabschluss vorher festgestellt werden: bei kleinen Kapitalgesellschaften bis 30.11.2026, bei mittelgroßen und großen bis 31.08.2026 (§ 42a GmbHG).

Kann ich den Jahresabschluss ohne Steuerberater erstellen?

Ja, die Erstellung des Jahresabschlusses ohne Steuerberater ist rechtlich zulässig und mit digitalen Tools wie OnlineBilanz praktisch umsetzbar. Die Software führt durch alle erforderlichen Schritte, prüft die Einhaltung der HGB-Vorgaben und erstellt den Abschluss im korrekten Format für die Offenlegung beim Unternehmensregister. Voraussetzung ist eine ordnungsgemäße Buchführung.

Welche Strafen drohen bei verspäteter Offenlegung?

Bei verspäteter oder unterlassener Offenlegung leitet das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein. Das Ordnungsgeld beträgt zwischen 500 und 25.000 Euro und wird sowohl gegen die Gesellschaft als auch gegen jeden einzelnen Geschäftsführer persönlich festgesetzt. Bei wiederholter Säumnis erhöhen sich die Ordnungsgelder. Zusätzlich kann eine mehrjährige Nichteinreichung zur Amtslöschung der GmbH führen.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 242 HGB – Pflicht zur Aufstellung, § 264 HGB – Pflicht zur Aufstellung für Kapitalgesellschaften, § 267 HGB – Größenklassen, § 42a GmbHG – Feststellungsfristen, § 325 HGB – Offenlegungspflicht, § 335 HGB – Ordnungsgeldverfahren. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

Haben Sie Fragen? Jetzt erreichbar
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Support
0711 968 881 55
Mo–Fr · 10:00 – 18:00 Uhr · info@onlinebilanz.de
Festpreis · kostenfrei & unverbindlich

Wissen, was Ihre Buchhaltung kostet. Bevor sie beginnt.

Mit einem Klick erhalten Sie Ihr verbindliches Festpreis‑Angebot — in weniger als 24 Stunden in Ihrem Postfach. Keine Stundensätze, keine Überraschungen.

Steuerberater‑geprüft
DSGVO · Server in Deutschland
HGB‑konform · DATEV
Heute beauftragen, in Tagen geliefert.
Ihr Team

Steuerberatung,
die mitdenkt.

Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Ihre Bilanz wird von dem Berufs­träger erstellt und unterschrieben, den Sie hier sehen — persönlich erreichbar, digital organisiert.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert

So läuft der Prozess

Vom ersten Beleg bis zur letzten Einreichung – unsere Steuerberater und unsere KI-Assistenz sind an Ihrer Seite. Klar geführt, strukturiert und ohne Stress – von Anfang bis Ende.

1
Schritt 01 · 60 Sekunden

Festpreis berechnen – sofort, verbindlich

Geben Sie Umsatz und Rechtsform an – und Sie sehen in Sekunden Ihren verbindlichen Jahrespreis. Keine Anfrage, kein Wartezimmer, kein "wir melden uns". Transparent, fix, ohne versteckte Kosten.

sicher bezahlen · PayPal · Klarna · Rechnung
Festpreisrechnerlive
bis 50 T€ bis 100 T€ bis 300 T€ bis 500 T€
1.069,21 €499,95 €
inkl. MwSt · Bilanz · Steuererklärungen · Offenlegung
Festpreis berechnen
2
Schritt 02 · Rückruf binnen 1 Werktag

Persönliches Kennenlernen am Telefon

Keine Chatbots, keine Warteschleife. Servet Gündogan, unsere Büroleitung, ruft Sie persönlich zurück. In rund 15 Minuten besprechen wir Ihre Situation, zeigen Ihnen den Ablauf und prüfen gemeinsam, ob Ihr Unternehmen zu uns passt. Erst danach entscheiden wir gemeinsam, ob wir zusammenarbeiten – kein Druck, kein Risiko.

0711 – 968 881 55
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Kundensupport
"Erzählen Sie mir kurz, was Sie bewegt – und ich erkläre, wie wir helfen können."
3
Schritt 03 · geführtes Onboarding

Einfach hochladen – wir übernehmen

Lexoffice, SevDesk, DATEV, Excel – egal welches Programm: Export rein, fertig. Keine Umstellung, kein Lernen, kein neues Tool. Was Sie schon haben, reicht. Unsere KI-Assistenz führt Sie Schritt für Schritt – fünf Minuten, dann sind Sie durch.

Drag & Drop · GoBD-konform
Buchhaltungsprogramm wählen
LLexoffice
SSevDesk
DDATEV
+manuell
Belege hierher ziehenPDF, JPG, CSV · bis 50 MB pro Datei
Rechnungen_Q4.zip 78 %
4
Schritt 04 · KI prüft · StB kontrolliert

Automatische Plausibilitätsprüfung

Unsere KI-Assistenz prüft jede Buchung in Sekunden auf Auffälligkeiten, fehlende Belege und USt-Unstimmigkeiten – was sonst Wochen dauert. Sie bekommen eine klare Checkliste: nur das wird nachgefragt, was wirklich fehlt. Keine unnötigen Rückfragen.

schneller zum Abschluss
K
KI-Assistenz · Plausibilitätsprüfung
aktiv
Kontoauszüge vollständig 428 Buchungen
USt-Abgleich erfolgt 19 % · 7 % · RC
! 3 Belege fehlen > 1.000 € Rückfrage
Anlagenverzeichnis abgeglichen 14 Positionen
! GWG-Grenze geprüft – Rückfrage an StB an F. Klement
5
Schritt 05 · Ihr StB unterschreibt

Einsicht, Fragen, Freigabe

Ihre Bilanz und Steuererklärungen werden von einem erfahrenen Steuerberater erstellt und geprüft – nicht von Software allein. Sie schauen rein, stellen Fragen per Chat, bekommen Antworten vom StB selbst – und geben mit einem Klick digital frei. Kein Postweg, keine Unterschriften in dreifacher Ausführung.

von StB unterzeichnet
Bilanz_2025_Entwurf.pdf bereit zur Freigabe
Jahresbilanz zum 31.12.2025
Anlagevermögen142.380 €
Umlaufvermögen298.412 €
Eigenkapital186.920 €
Bilanzsumme440.792 €
GEPRÜFT
F. Klement
StB/WP
Fragen Freigeben
6
Schritt 06 · Einreichung & Abschluss

Einreichung beim Finanzamt
& Offenlegung

Wir übernehmen für Sie die Einreichung beim Finanzamt über ELSTER sowie die Offenlegung beim Bundesanzeiger. Sie müssen nichts mehr tun. Alle Unterlagen werden rechtskonform archiviert und sind jederzeit in Ihrem Portal abrufbar.

fristgerecht & rechtskonform
Abschluss 2025 · Erledigt
Bilanz eingereicht, offengelegt & archiviert.
E-Bilanz · ELSTER Offenlegung · BAnz Steuererklärungen
FK
Einreichung erfolgtF. Klement · Steuerberater
7
Schritt 07 · Dauermandat · das ganze Jahr

Ihr fester Steuerberater –
365 Tage an Ihrer Seite

Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
? portal.onlinebilanz.de/dauermandat
Übersicht
Jahresabschluss
Dokumente
Fristen
Dauermandat
Chat2
Dauermandat · aktiv

Ihr fester Steuerberater

FK
F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
antwortet heute
FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
alles in Ordnung
Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
inklusive
Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
wir erinnern Sie
Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

Preisvergleich

Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater