Steuern ohne Stress. Bilanz ohne Zweifel.

Steuerberatung,
wie sie sein sollte.

digital + persönlich + bezahlbar

Alles an einem Ort: Dokumente hochladen, Fragen an Ihren Steuerberater stellen und Jahresabschlüsse sowie Steuererklärungen genehmigen und einreichen – direkt aus Ihrem Portal.

In 60 Sekunden Kostenlos & unverbindlich Heute anfragen, morgen sprechen
1
Belege hochladen oder Buchhaltungs­programm verbinden DATEV, lexoffice, sevDesk — oder per Drag & Drop.
2
Ein fester Steuerberater, ein Mandantenportal und KI-Assistenz Eine Ansprechperson, ein Ort, alles transparent.
3
Ihr Spezialist für Jahres­abschlüsse — für UG, GmbH und Holding Bilanzierung nach HGB ist unser Kerngeschäft.
4
Steuerberatung & Finanzamts­vertretung Nicht nur zum Jahresende. Ganzjährig, auf Abruf.
5
Keine versteckten Kosten — ein Festpreis, der alles beinhaltet Was im Angebot steht, steht auf der Rechnung. Punkt.
login.onlinebilanz.de
Live
Muster GmbH Mandant · WJ 2025
Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
01 Upload 02 KI 03 Beratung 04 StB 05 Bilanz 06 ELSTER
Rechnung_Lieferant_042.pdf 1.247 KB · gerade empfangen
Belege hier ablegen PDF, Foto, E-Mail-Weiterleitung
oder
Bestehende Software verbinden Einmal koppeln — Belege fließen automatisch
DATEVverbunden
lexofficeverbunden
sevDeskverbunden
+ 14 weitere
PDF
Rechnung_Lieferant_042.pdf
1.247 KB
PDF
Kontoauszug_KW42.pdf
328 KB
PDF
Bewirtungsbeleg_Mandant.pdf
89 KB
KI‑Vorarbeit · Belege & Transaktionen prüfen — trainiert von unseren Steuerberatern
Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
3400Wareneingang
1.247,00 €
98%
19.10.25
Bewirtung · Hotel Adlon (70%)
4650Bewirtung
142,80 €
94%
20.10.25
Telekom · Mobilfunk Q4
4920Telefon
89,00 €
99%
22.10.25
Kontoauszug · SEPA‑Lastschrift
1200Bank
−450,00 €
100%
Rückfrage an Sie: Die Rechnung Hotel Adlon — war das eine Geschäftsbewirtung mit Mandant, oder interne Reise? Für die korrekte 70/30‑oder 100%‑Buchung.
Mandant ✓
Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
Fabian, wir überlegen 2026 einen Firmenwagen. Lohnt sich das steuerlich?
14:02 · Sie
Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
14:04 · Fabian
Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
14:04 · Fabian
Passt 15 Min. morgen 10:00 für ein kurzes Video-Gespräch?
Ja, passt ✓ Anderer Termin
14:05 · Fabian
Video-Call · morgen 10:00 15 Min.
Fabian Klement Live
Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
+11.400 €
Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
Empfehlung
Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
1
Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
2
Summen müssen gleich sein Aktiva = Passiva. Stimmt das nicht auf den Cent, stimmt die Buchhaltung nicht.
3
Ihr StB prüft & signiert Freigabe per qualifizierter Signatur — bereit für Finanzamt & Bundesanzeiger.
Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
E
ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
BA
BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

9–14 Minuten


OnlineBilanzBlogWo Jahresabschlüsse veröffentlichen

Wo werden Jahresabschlüsse veröffentlicht? Unternehmensregister 2026 – Ihr Leitfaden

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Seit dem DiRUG (01.08.2022) erfolgt die Offenlegung des Jahresabschlusses beim Unternehmensregister ausschließlich digital. Für Geschäftsjahre ab 2022 ist das Unternehmensregister die einzige zuständige Plattform – der Bundesanzeiger gilt nur noch für Altjahre bis 2021. Dieser Artikel erklärt, wo Sie Ihren Jahresabschluss 2025 einreichen müssen und welche Fristen gelten.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Jahresabschlüsse für Geschäftsjahre ab 2022 werden ausschließlich beim Unternehmensregister offengelegt. Die Einreichung erfolgt elektronisch über die Publikations-Plattform des Bundesanzeiger Verlags. Dabei gewinnt die GoBD-konforme Vorbereitung mit KI-Unterstützung zunehmend an Bedeutung, um die gesetzlichen Anforderungen effizient zu erfüllen. Nach der Offenlegung können Interessierte diese Jahresabschlüsse im Unternehmensregister einsehen und für Datenanalysen nutzen. Die Offenlegungsfrist beträgt 12 Monate nach Bilanzstichtag gemäß § 325 HGB. Verstöße führen zu Ordnungsgeldern von 500 bis 25.000 Euro nach § 335 HGB.

Zuständiges Portal für Jahresabschlüsse 2026

Die Zuständigkeit für die Offenlegung von Jahresabschlüssen richtet sich nach dem Beginn des Geschäftsjahres. Für alle Jahresabschlüsse mit Geschäftsjahresbeginn ab dem 1. Januar 2022 ist ausschließlich das Unternehmensregister zuständig.

Diese Regelung gilt seit Inkrafttreten des DiRUG (Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie) am 1. August 2022. Für den Jahresabschluss 2025 mit Bilanzstichtag 31.12.2025 erfolgt die Offenlegung daher zwingend beim Unternehmensregister.

Hinweis

Entscheidend: Nicht das Datum der Einreichung ist maßgeblich, sondern der Beginn des Geschäftsjahres. Bei einem Rumpfgeschäftsjahr 2022 oder einem abweichenden Geschäftsjahr (z.B. 01.07.2022–30.06.2023) gilt bereits die neue Regelung.

01.08.2022

DiRUG-Inkrafttreten

GJ ab 2022

Unternehmensregister

12 Monate

Offenlegungsfrist § 325 HGB

Unternehmensregister vs. Bundesanzeiger: Der Unterschied

Viele Geschäftsführer verwechseln noch immer das Unternehmensregister mit dem Bundesanzeiger. Beide Plattformen erfüllen unterschiedliche Funktionen und sind für unterschiedliche Zeiträume relevant.

Bundesanzeiger: Nur für Altjahre bis 2021

Der Bundesanzeiger war bis zum 31. Dezember 2021 die zentrale Plattform für die Offenlegung von Jahresabschlüssen. Geschäftsjahre mit Beginn vor dem 1. Januar 2022 wurden dort veröffentlicht. Diese Abschlüsse bleiben dort dauerhaft abrufbar.

Für neue Geschäftsjahre ab 2022 ist der Bundesanzeiger nicht mehr zuständig. Nachreichungen älterer Jahresabschlüsse (z.B. für 2020 oder 2021) können jedoch weiterhin dort erfolgen.

Unternehmensregister: Zentrale Plattform ab 2022

Das Unternehmensregister ist seit dem DiRUG die einzige Plattform für die Offenlegung. Es führt Jahresabschlüsse, Handelsregistereinträge, Gesellschafterlisten und weitere Unternehmensdaten zentral zusammen.

Dritte können dort veröffentlichte Jahresabschlüsse einsehen und gegen Gebühr abrufen. Das Unternehmensregister wird vom Bundesamt für Justiz betrieben und ist unter www.unternehmensregister.de erreichbar.

Bundesanzeiger

Zuständig für Geschäftsjahre mit Beginn vor dem 1. Januar 2022. Altdaten bleiben dort einsehbar. Keine neuen Einreichungen für aktuelle Jahresabschlüsse.

Unternehmensregister

Zuständig für Geschäftsjahre ab 2022. Zentrale Plattform für Offenlegung, Handelsregister und weitere Unternehmensdaten. Einzige Anlaufstelle für Jahresabschlüsse 2025.

Gesetzliche Grundlagen der Offenlegungspflicht

Die Offenlegungspflicht für Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) ist im § 325 HGB geregelt. Sie verpflichtet zur elektronischen Einreichung des Jahresabschlusses beim Unternehmensregister.

§ 325 HGB: Offenlegungspflicht

Gemäß § 325 Abs. 1 HGB haben die gesetzlichen Vertreter einer Kapitalgesellschaft den Jahresabschluss und den Lagebericht unverzüglich nach Vorlage an die Gesellschafter, jedoch spätestens vor Ablauf des zwölften Monats des dem Abschlussstichtag nachfolgenden Geschäftsjahrs, elektronisch beim Betreiber des Unternehmensregisters einzureichen.

Die Frist von 12 Monaten beginnt mit dem Bilanzstichtag. Für einen Jahresabschluss zum 31.12.2025 endet die Offenlegungsfrist am 31.12.2026.

§ 42a GmbHG: Feststellungsfrist

Vor der Offenlegung muss der Jahresabschluss von den Gesellschaftern festgestellt werden. Die Feststellungsfrist beträgt gemäß § 42a GmbHG 11 Monate (kleine Kapitalgesellschaften) bzw. 8 Monate (mittelgroße und große Kapitalgesellschaften).

Achtung

Wichtig: Die Offenlegungsfrist läuft unabhängig von der Feststellung. Auch wenn der Jahresabschluss noch nicht festgestellt ist, müssen Sie die 12-Monats-Frist des § 325 HGB einhalten, um Ordnungsgelder zu vermeiden.

DiRUG: Digitalisierungsrichtlinie

Das DiRUG hat die Offenlegung digitalisiert und vereinheitlicht. Seit dem 1. August 2022 erfolgt die Einreichung ausschließlich elektronisch beim Unternehmensregister. Papiereinreichungen sind nicht mehr zulässig.

Offenlegungspflichtige Unterlagen nach Größenklasse

Der Umfang der offenzulegenden Unterlagen richtet sich nach der Größenklasse gemäß § 267 HGB. Kleine Kapitalgesellschaften profitieren von Erleichterungen, mittelgroße und große Gesellschaften haben umfassendere Pflichten.

Kleine Kapitalgesellschaften

Kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB müssen offenlegen:

  • Bilanz (verkürzt nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB)
  • Anhang (verkürzt)
  • Ergebnisverwendungsbeschluss (soweit nicht in Bilanz enthalten)

Die Gewinn- und Verlustrechnung muss nicht offengelegt werden. Auch der Lagebericht entfällt, wenn kein Konzernabschluss erstellt wird.

Mittelgroße Kapitalgesellschaften

Mittelgroße Kapitalgesellschaften gemäß § 267 Abs. 2 HGB müssen offenlegen:

  • Bilanz (vollständig nach § 266 HGB)
  • Gewinn- und Verlustrechnung (nach § 275 HGB)
  • Anhang (vollständig)
  • Lagebericht (vollständig)
  • Bestätigungsvermerk (bei Prüfungspflicht)

Große Kapitalgesellschaften

Große Kapitalgesellschaften nach § 267 Abs. 3 HGB haben dieselben Offenlegungspflichten wie mittelgroße Gesellschaften, jedoch keine Erleichterungen. Der Lagebericht muss vollständig offengelegt werden.

Hinweis

Größenklassen § 267 HGB (Stand 2026): Kleine KapG: Bilanzsumme ≤ 6 Mio. €, Umsatz ≤ 12 Mio. €, Arbeitnehmer ≤ 50. Mittelgroße KapG: Bilanzsumme ≤ 20 Mio. €, Umsatz ≤ 40 Mio. €, Arbeitnehmer ≤ 250. Große KapG: Überschreitung zweier dieser Grenzen.

Fristen und Termine für die Offenlegung 2026

Die Einhaltung der gesetzlichen Fristen ist entscheidend, um Ordnungsgelder zu vermeiden. Für den Jahresabschluss zum 31.12.2025 gelten folgende Termine:

Frist Rechtsgrundlage Termin 2026
Feststellung (klein) § 42a GmbHG 30.11.2026
Feststellung (mittel/groß) § 42a GmbHG 31.08.2026
Offenlegung § 325 HGB 31.12.2026

Die Offenlegungsfrist von 12 Monaten läuft ab dem Bilanzstichtag. Für den Jahresabschluss zum 31.12.2025 müssen Sie die Unterlagen bis spätestens 31.12.2026 beim Unternehmensregister einreichen.

Die Feststellungsfrist endet früher: Kleine Kapitalgesellschaften haben 11 Monate (bis 30.11.2026), mittelgroße und große Gesellschaften 8 Monate (bis 31.08.2026).

Achtung

Achtung: Die Offenlegungsfrist läuft auch dann ab, wenn der Jahresabschluss noch nicht festgestellt wurde. Versäumen Sie die Frist, droht ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB von 500 bis 25.000 Euro.

„Viele Geschäftsführer unterschätzen die strikte Trennung zwischen Feststellung und Offenlegung. Auch wenn die Gesellschafterversammlung sich Zeit lässt, läuft die 12-Monats-Frist des § 325 HGB unbarmherzig ab. Ich rate zur frühzeitigen Planung, um Sanktionen zu vermeiden.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Publikations-Plattform: So funktioniert der Upload

Die Einreichung erfolgt technisch über die Publikations-Plattform des Bundesanzeiger Verlags. Diese Plattform leitet die Daten an das Unternehmensregister weiter.

Registrierung und Anmeldung

Sie benötigen ein Benutzerkonto auf der Publikations-Plattform. Die Registrierung erfolgt einmalig unter www.publikations-plattform.de. Nach der Anmeldung können Sie Ihre Unterlagen hochladen.

Erforderliche Datenformate

Der Jahresabschluss muss in strukturierter Form (XBRL) oder als PDF eingereicht werden. Für kleine Kapitalgesellschaften genügt in der Regel eine PDF-Einreichung. Mittelgroße und große Gesellschaften müssen die Bilanz und GuV im XBRL-Format übermitteln.

OnlineBilanz erstellt beide Formate automatisch und übernimmt die Einreichung für Sie. Nach der Erstellung erhalten Sie eine Bestätigung mit Veröffentlichungsdatum.

Ablauf der Einreichung

  1. Anmeldung auf der Publikations-Plattform
  2. Auswahl des Unternehmens (anhand Handelsregisternummer)
  3. Upload der Jahresabschluss-Unterlagen (PDF oder XBRL)
  4. Prüfung und Freigabe durch die Plattform
  5. Weiterleitung an das Unternehmensregister
  6. Veröffentlichung und Bestätigung per E-Mail

Hinweis

Tipp: Die Plattform prüft die Unterlagen automatisch auf formale Fehler. Bei fehlenden Pflichtangaben oder ungültigen Formaten erhalten Sie eine Fehlermeldung. Korrigieren Sie diese umgehend, um Verzögerungen zu vermeiden.

Größenklassen und spezifische Anforderungen

Die Größenklasse bestimmt sowohl den Umfang der Offenlegung als auch die Prüfungspflicht. § 267 HGB definiert drei Größenklassen anhand von Bilanzsumme, Umsatzerlösen und Arbeitnehmerzahl.

Schwellenwerte 2026

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Arbeitnehmer
Klein (§ 267 I HGB) ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50
Mittelgroß (§ 267 II HGB) ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250
Groß (§ 267 III HGB) > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250

Die Zuordnung erfolgt, wenn zwei der drei Schwellenwerte an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen über- bzw. unterschritten werden (§ 267 Abs. 4 HGB).

Prüfungspflicht nach § 316 HGB

Kleine Kapitalgesellschaften sind grundsätzlich nicht prüfungspflichtig. Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften müssen den Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer prüfen lassen (§ 316 Abs. 1 HGB).

Bei Prüfungspflicht muss der Bestätigungsvermerk zusammen mit dem Jahresabschluss offengelegt werden. Fehlt dieser, ist die Offenlegung unvollständig.

Klein

Verkürzte Bilanz, kein Anhang erforderlich, keine GuV, keine Prüfungspflicht. Offenlegung: Bilanz + Anhang (verkürzt).

Mittelgroß

Vollständige Bilanz, GuV, Anhang, Lagebericht. Prüfungspflicht nach § 316 HGB. Bestätigungsvermerk offenlegungspflichtig.

Groß

Wie mittelgroß, jedoch keine Erleichterungen. Prüfungspflicht zwingend. Erweiterte Angabepflichten im Anhang und Lagebericht.

Ordnungsgeld und Sanktionen bei Fristversäumnis

Die Nichteinhaltung der Offenlegungspflicht wird mit empfindlichen Sanktionen geahndet. Das Bundesamt für Justiz überwacht die Einhaltung der Fristen und verhängt bei Verstößen Ordnungsgelder.

§ 335 HGB: Ordnungsgeldverfahren

Gemäß § 335 HGB kann das Bundesamt für Justiz gegen die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs (Geschäftsführer, Vorstand) ein Ordnungsgeld von mindestens 500 Euro bis zu 25.000 Euro festsetzen.

Das Ordnungsgeld kann mehrfach festgesetzt werden, solange die Offenlegungspflicht nicht erfüllt ist. Die Höhe richtet sich nach der Dauer der Fristüberschreitung und der Größe der Gesellschaft.

Achtung

Wichtig: Das Ordnungsgeld trifft die Geschäftsführer persönlich. Eine nachträgliche Offenlegung befreit nicht von der Zahlung bereits festgesetzter Ordnungsgelder. Nur die rechtzeitige Einreichung schützt vor Sanktionen.

Typische Ordnungsgeldhöhen

  • Kleine Kapitalgesellschaften: 500–2.500 Euro
  • Mittelgroße Kapitalgesellschaften: 2.500–10.000 Euro
  • Große Kapitalgesellschaften: 10.000–25.000 Euro
  • Wiederholungstäter: Erhöhung um 50–100 %

Das Bundesamt für Justiz verschickt zunächst eine Androhung mit Fristsetzung. Reichen Sie innerhalb dieser Nachfrist ein, kann das Ordnungsgeld reduziert oder erlassen werden. Ignorieren Sie die Androhung, folgt die Festsetzung.

„Ich erlebe regelmäßig, dass Geschäftsführer die Androhung unterschätzen. Das Bundesamt für Justiz ist konsequent: Wer nicht rechtzeitig einreicht, zahlt. Die Nachfrist ist die letzte Chance, schlimmeres zu vermeiden. Nutzen Sie diese unbedingt.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Häufige Fehler bei der Offenlegung vermeiden

Viele Geschäftsführer scheitern an vermeidbaren Fehlern bei der Offenlegung. Die folgenden Stolpersteine sollten Sie kennen und umgehen.

Verwechslung von Bundesanzeiger und Unternehmensregister

Der häufigste Fehler: Geschäftsführer reichen den Jahresabschluss 2025 beim Bundesanzeiger ein. Dieser ist jedoch nur für Altjahre bis 2021 zuständig. Für Geschäftsjahre ab 2022 ist ausschließlich das Unternehmensregister zuständig.

Unvollständige Unterlagen

Viele Einreichungen scheitern an fehlenden Pflichtangaben. Prüfen Sie vor dem Upload, ob alle erforderlichen Unterlagen vorhanden sind: Bilanz, Anhang (bei Kleinstgesellschaften verkürzt), GuV (bei mittelgroßen/großen), Lagebericht, Bestätigungsvermerk.

Falsche Datenformate

Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften müssen die Bilanz und GuV im XBRL-Format einreichen. Ein einfaches PDF genügt nicht. OnlineBilanz erstellt XBRL automatisch – händische Einreichungen scheitern oft an Formatfehlern.

Fristversäumnis durch fehlende Feststellung

Viele Geschäftsführer glauben, dass die Offenlegungsfrist erst nach der Feststellung zu laufen beginnt. Das ist falsch. Die 12-Monats-Frist des § 325 HGB läuft ab dem Bilanzstichtag – unabhängig davon, ob der Jahresabschluss bereits festgestellt wurde.

  • Unternehmensregister (nicht Bundesanzeiger) für Geschäftsjahre ab 2022
  • Vollständige Unterlagen gemäß Größenklasse § 267 HGB
  • XBRL-Format bei mittelgroßen/großen Gesellschaften
  • Frist 31.12.2026 für Jahresabschluss zum 31.12.2025
  • Feststellung vor Offenlegung (11 bzw. 8 Monate)
  • Bestätigungsvermerk bei Prüfungspflicht

Häufig gestellte Fragen

Wo werden Jahresabschlüsse 2025 veröffentlicht?

Jahresabschlüsse für das Geschäftsjahr 2025 (Bilanzstichtag 31.12.2025) werden ausschließlich beim Unternehmensregister offengelegt. Der Bundesanzeiger ist seit dem DiRUG (01.08.2022) nur noch für Altjahre bis 2021 zuständig. Die Einreichung erfolgt elektronisch über die Publikations-Plattform des Bundesanzeiger Verlags.

Bis wann muss der Jahresabschluss 2025 offengelegt werden?

Die Offenlegungsfrist nach § 325 HGB beträgt 12 Monate ab Bilanzstichtag. Für den Jahresabschluss zum 31.12.2025 endet die Frist am 31.12.2026. Davor muss der Jahresabschluss festgestellt werden: kleine Kapitalgesellschaften bis 30.11.2026 (11 Monate), mittelgroße und große bis 31.08.2026 (8 Monate).

Was passiert, wenn ich die Offenlegungsfrist versäume?

Bei Fristversäumnis verhängt das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB von 500 bis 25.000 Euro. Die Höhe richtet sich nach Größenklasse und Dauer der Überschreitung. Das Ordnungsgeld trifft die Geschäftsführer persönlich. Eine nachträgliche Offenlegung befreit nicht von bereits festgesetzten Sanktionen.

Welche Unterlagen muss eine kleine GmbH offenlegen?

Kleine Kapitalgesellschaften nach § 267 Abs. 1 HGB müssen eine verkürzte Bilanz und einen verkürzten Anhang offenlegen. Die Gewinn- und Verlustrechnung muss nicht veröffentlicht werden. Ein Lagebericht entfällt, wenn kein Konzernabschluss erstellt wird. Die Prüfungspflicht besteht grundsätzlich nicht.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 325 HGB (Offenlegung), § 335 HGB (Ordnungsgeld), § 42a GmbHG (Feststellung), Unternehmensregister. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

Haben Sie Fragen? Jetzt erreichbar
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Support
0711 968 881 55
Mo–Fr · 10:00 – 18:00 Uhr · info@onlinebilanz.de
Branchen

Jedes Unternehmen. Jede Branche.

Alle Branchen ansehen

Schritt 1 · Wählen Sie Ihre Rechtsform — wir zeigen die Pflichten, die für Sie gelten



Fristenkalender

Jede Frist. Jede Abgabe.
Immer pünktlich.

Schlüsseltermine

Entstehungsgeschichte

Steuerberatung
der Zukunft.
Heute.

Jahresabschlüsse, die seit Jahren beim Finanzamt fehlen. Honorare, die kommen – ohne dass man weiß, wofür. Rückfragen, die im Nichts verschwinden. Fristen, die niemand im Blick hat. Irgendwann reicht es.

Die Antwort auf all das ist denkbar einfach: Unternehmer und Steuerberater arbeiten in einem gemeinsamen Portal zusammen – transparent, in Echtzeit und zu einem festen Preis. Belege hochladen, kommunizieren, Jahresabschlüsse erstellen, Steuererklärungen einreichen.

Alles an einem Ort, ohne Umwege, ohne Wartezeit. Künstliche Intelligenz übernimmt die Routine – damit der Steuerberater das tun kann, wofür er wirklich da ist: beraten, prüfen, verantworten.

Ihr Team

Steuerberatung,
die hält, was sie verspricht.

Verpasste Fristen, unbeantwortete Fragen, unklare Rechnungen – das kennen viele. Bei OnlineBilanz ist das anders. Ihr Steuerberater behält den Überblick, hält Fristen ein und meldet sich, bevor Probleme entstehen.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert
Kontakt & häufige Fragen

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
Ben
Ben
KI-Assistenz