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Muster GmbH Mandant · WJ 2025
Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
01 Upload 02 KI 03 Beratung 04 StB 05 Bilanz 06 ELSTER
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KI‑Vorarbeit · Belege & Transaktionen prüfen — trainiert von unseren Steuerberatern
Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
3400Wareneingang
1.247,00 €
98%
19.10.25
Bewirtung · Hotel Adlon (70%)
4650Bewirtung
142,80 €
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20.10.25
Telekom · Mobilfunk Q4
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89,00 €
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22.10.25
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Rückfrage an Sie: Die Rechnung Hotel Adlon — war das eine Geschäftsbewirtung mit Mandant, oder interne Reise? Für die korrekte 70/30‑oder 100%‑Buchung.
Mandant ✓
Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
Fabian, wir überlegen 2026 einen Firmenwagen. Lohnt sich das steuerlich?
14:02 · Sie
Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
14:04 · Fabian
Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
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14:05 · Fabian
Video-Call · morgen 10:00 15 Min.
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  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
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Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
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Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
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Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
2
Summen müssen gleich sein Aktiva = Passiva. Stimmt das nicht auf den Cent, stimmt die Buchhaltung nicht.
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Ihr StB prüft & signiert Freigabe per qualifizierter Signatur — bereit für Finanzamt & Bundesanzeiger.
Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
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ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
BA
BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

10–14 Minuten


OnlineBilanzBlogWer darf Bilanz erstellen

Wer darf eine Bilanz erstellen? Rechte & Pflichten 2026

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Viele Unternehmer fragen sich, ob sie ihre Bilanz selbst erstellen dürfen oder ob zwingend ein Steuerberater beauftragt werden muss. Dieser Artikel zeigt klar und präzise, wer eine Bilanz erstellen darf, welche gesetzlichen Vorgaben gelten und wie Sie Kosten sparen können – bei voller Rechtssicherheit. Dabei stellt sich häufig auch die Frage, wie die Bilanz aus SuSa erstellt werden kann, wenn die Buchhaltung bereits digital vorliegt. Einen umfassenden Überblick über den gesamten Prozess bietet unser Leitfaden zur Bilanzerstellung für GmbHs.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Jeder Unternehmer darf seine Bilanz grundsätzlich selbst erstellen – es gibt keine gesetzliche Pflicht zur Beauftragung eines Steuerberaters. Dies gilt auch für Freiberufler, die eine Bilanz erstellen möchten oder müssen, wobei nicht jeder Freiberufler bilanzierungspflichtig ist. Die rechtliche Verantwortung für die Richtigkeit trägt jedoch immer die Geschäftsführung. Eine Kombination aus Eigenerstellung und steuerberatergeprüfter Kontrolle bietet Kosteneffizienz und Rechtssicherheit zugleich.

Darf man die Bilanz grundsätzlich selbst erstellen?

Die kurze Antwort lautet: Ja. Es gibt im deutschen Handels- und Steuerrecht keine gesetzliche Pflicht, wonach die Bilanz zwingend durch einen Steuerberater oder eine andere externe Fachkraft erstellt werden muss.

Das bedeutet konkret: Einzelunternehmer, Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften, Kaufleute und auch beauftragte Mitarbeiter eines Unternehmens dürfen die Bilanz selbst erstellen. Gerade Geschäftsführer einer GmbH können die Bilanz der GmbH selbst erstellen, wenn sie die handelsrechtlichen Anforderungen erfüllen. Dabei sind beim GmbH Abschluss erstellen die gesetzlichen Pflichten und Fristen zu beachten. Entscheidend ist nicht die formale Qualifikation des Erstellers, sondern die inhaltliche Korrektheit der Bilanz.

Hinweis

Die Bilanz muss nach § 243 HGB klar und übersichtlich sein sowie den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) entsprechen. Diese Anforderungen gelten unabhängig davon, wer die Bilanz tatsächlich erstellt.

In der Praxis entstehen Risiken jedoch nicht durch die formale Berechtigung, sondern durch mangelnde Fachkenntnis bei der Erstellung. Eine fehlerhafte Bilanz kann zu Ordnungsgeldern, steuerlichen Nachteilen und Problemen bei Banken oder Geschäftspartnern führen.

Wer trägt die rechtliche Verantwortung für die Bilanz?

Unabhängig davon, wer die Bilanz tatsächlich erstellt, gilt gesetzlich: Die Verantwortung trägt immer die Geschäftsführung bzw. die Unternehmerin oder der Unternehmer selbst.

Nach § 264 Abs. 1 HGB haben die gesetzlichen Vertreter einer Kapitalgesellschaft den Jahresabschluss aufzustellen. Diese Pflicht kann zwar faktisch delegiert werden, die rechtliche Verantwortung verbleibt jedoch bei der Geschäftsführung.

Achtung

Fehler in der Bilanz werden nicht dem Ersteller zugerechnet, sondern dem Unternehmen bzw. seiner Geschäftsführung. Auch wenn ein Mitarbeiter oder eine Software Fehler verursacht, haftet die Geschäftsführung.

Diese gesetzliche Verantwortung umfasst mehrere Dimensionen: die ordnungsgemäße Aufstellung nach § 243 HGB, die fristgerechte Feststellung nach § 42a GmbHG sowie die rechtzeitige Offenlegung beim Unternehmensregister nach § 325 HGB.

11 Monate

Feststellungsfrist kleine GmbH

12 Monate

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

25.000 €

Maximales Ordnungsgeld

Welche Berufsgruppen dürfen professionell Bilanzen erstellen?

Neben Unternehmern selbst gibt es mehrere Berufsgruppen, die professionell Bilanzen erstellen dürfen und über die entsprechende fachliche Qualifikation verfügen.

Steuerberater

Steuerberater sind nach § 33 StBerG berechtigt, geschäftsmäßig Buchführungen zu erstellen und zu überwachen sowie Jahresabschlüsse zu erstellen. Sie verfügen über eine umfassende Ausbildung und unterliegen strengen Berufspflichten.

Steuerberater dürfen Bilanzen elektronisch beim Unternehmensregister einreichen und sind befugt, auch steuerliche Jahresabschlüsse zu erstellen und an die Finanzverwaltung zu übermitteln.

Wirtschaftsprüfer

Wirtschaftsprüfer sind nach § 2 WPO befugt, betriebswirtschaftliche Prüfungen durchzuführen und Jahresabschlüsse zu erstellen. Sie kommen vor allem bei prüfungspflichtigen Gesellschaften zum Einsatz.

Steuerbevollmächtigte und Bilanzbuchhalter

Auch Steuerbevollmächtigte (§ 3a StBerG) und qualifizierte Bilanzbuchhalter dürfen unter bestimmten Voraussetzungen Bilanzen erstellen. Bilanzbuchhalter sind jedoch in der Regel intern tätig und nicht zur eigenständigen Steuerberatung befugt.

Berufsgruppe Berechtigung Typischer Einsatz
Steuerberater Umfassend nach § 33 StBerG Externe Beratung, Erstellung + Übermittlung
Wirtschaftsprüfer Nach § 2 WPO Prüfung + Erstellung bei großen Gesellschaften
Bilanzbuchhalter Intern ohne Steuerberatung Interne Buchhaltung, Vorbereitung
Unternehmer selbst Gesetzlich nicht beschränkt Eigenständige Erstellung

Welche Risiken entstehen durch fehlerhafte Bilanzen?

Eine fehlerhafte Bilanz kann weitreichende rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Folgen haben. Die Risiken reichen von Ordnungsgeldern bis zu strafrechtlichen Konsequenzen.

Ordnungsgelder nach § 335 HGB

Ist die Bilanz nicht ordnungsgemäß oder wird sie nicht fristgerecht offengelegt, droht nach § 335 HGB ein Ordnungsgeld zwischen 500 und 25.000 Euro. Die Festsetzung erfolgt durch das Bundesamt für Justiz nach Ablauf der Offenlegungsfrist.

Steuerliche Nachteile

Fehler in der Bilanz können zu falschen steuerlichen Erklärungen führen. Das Finanzamt kann Steuerbescheide ändern, Steuernachzahlungen festsetzen und Zinsen nach § 233a AO erheben. Bei vorsätzlichen Falschangaben droht eine Strafbarkeit nach § 370 AO.

Haftungsrisiken der Geschäftsführung

Geschäftsführer haften nach § 43 GmbHG persönlich für Schäden, die durch Pflichtverletzungen entstehen. Dazu zählt auch die fehlerhafte Aufstellung des Jahresabschlusses. Im Insolvenzfall kann dies zu persönlicher Haftung führen.

Achtung

Eine fehlerhafte Bilanz kann auch zivilrechtliche Folgen haben: Banken können Kredite kündigen, Geschäftspartner Verträge anfechten und Gesellschafter Schadensersatz geltend machen.

  • Ordnungsgeld bis 25.000 € nach § 335 HGB
  • Steuernachzahlungen und Zinsen nach § 233a AO
  • Persönliche Haftung der Geschäftsführung nach § 43 GmbHG
  • Reputationsschäden bei Banken und Geschäftspartnern
  • Strafrechtliche Risiken bei vorsätzlichen Falschangaben

Welche Anforderungen muss eine korrekte Bilanz erfüllen?

Eine ordnungsgemäße Bilanz muss zahlreiche gesetzliche Anforderungen erfüllen. Diese ergeben sich vor allem aus dem Handelsgesetzbuch (HGB) und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB).

Formale Anforderungen nach § 243 HGB

Nach § 243 Abs. 2 HGB muss der Jahresabschluss klar und übersichtlich sein. Er ist in deutscher Sprache und in Euro aufzustellen. Die Bilanz muss vollständig sein und darf keine Verrechnungen zwischen Aktiv- und Passivposten enthalten (§ 246 Abs. 2 HGB).

Gliederungsvorschriften nach § 266 HGB

Kapitalgesellschaften müssen ihre Bilanz nach dem Schema des § 266 HGB gliedern. Dieses Schema ist zwingend und umfasst auf der Aktivseite unter anderem Anlagevermögen und Umlaufvermögen, auf der Passivseite Eigenkapital, Rückstellungen und Verbindlichkeiten.

Bewertungsvorschriften nach §§ 252 ff. HGB

Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden muss nach den §§ 252 ff. HGB erfolgen. Zentral sind das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 HGB), das Vorsichtsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB) und das Imparitätsprinzip.

Aktivseite

  • Anlagevermögen (immaterielle VG, Sachanlagen, Finanzanlagen)
  • Umlaufvermögen (Vorräte, Forderungen, Kassenbestand)
  • Rechnungsabgrenzungsposten

Passivseite

  • Eigenkapital (gezeichnetes Kapital, Rücklagen, Gewinnvortrag)
  • Rückstellungen (Pensionen, Steuern, sonstige)
  • Verbindlichkeiten (gegliedert nach Restlaufzeit)

Darüber hinaus ist ein Anhang nach § 284 HGB zu erstellen, der die Bilanz erläutert. Bei mittelgroßen und großen Gesellschaften kommt ein Lagebericht nach § 289 HGB hinzu.

Steuerberater beauftragen oder selbst erstellen?

Unternehmer stehen vor der Wahl: Soll die Bilanz vollständig an einen Steuerberater delegiert werden oder kann man sie selbst erstellen? Beide Wege haben Vor- und Nachteile.

Vollständige Delegation an Steuerberater

Der klassische Weg: Der Steuerberater übernimmt die gesamte Buchhaltung, erstellt die Bilanz, prüft sie und übermittelt sie an das Finanzamt und das Unternehmensregister. Dieser Weg bietet hohe Rechtssicherheit, ist jedoch kostenintensiv.

Die Kosten richten sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) und können je nach Unternehmensgröße und Komplexität zwischen 1.500 und 5.000 Euro oder mehr pro Jahr liegen.

Eigenständige Erstellung

Unternehmer mit Buchhaltungskenntnissen können die Bilanz grundsätzlich selbst erstellen. Voraussetzung sind jedoch fundierte Kenntnisse in Bilanzierung, Bewertung und Steuerrecht. Fehler können teuer werden.

Hybridmodell: Selbst erstellen + Steuerberaterprüfung

Eine effiziente Alternative ist die Kombination aus Eigenerstellung und steuerberatergeprüfter Kontrolle. Der Unternehmer behält die Kontrolle über seine Zahlen, während ein Steuerberater die Bilanz prüft und freigibt.

„Die meisten unserer Mandanten wählen den hybriden Weg: Sie erfassen ihre Daten selbst in OnlineBilanz.de und erhalten eine steuerberatergeprüfte Bilanz – rechtssicher, fristgerecht und zu einem Bruchteil der klassischen Kosten.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Steuerberater (klassisch)

  • Höchste Rechtssicherheit
  • Kein eigener Aufwand
  • Kosten: 1.500–5.000 € p.a.
  • Wenig Kontrolle über Details

Selbsterstellung

  • Volle Kostenkontrolle
  • Maximale Transparenz
  • Hohes Fehlerrisiko
  • Hoher Zeitaufwand

Hybridmodell

  • Steuerberatergeprüft
  • Kosteneffizient
  • Volle Transparenz
  • Rechtssicher

Wie funktioniert die digitale Bilanzerstellung?

Moderne digitale Lösungen ermöglichen es Unternehmern, ihre Bilanz selbst vorzubereiten – bei gleichzeitiger steuerberatergeprüfter Kontrolle. Der Prozess ist standardisiert, transparent und deutlich kostengünstiger als die klassische Steuerberatung.

Der Prozess bei OnlineBilanz.de

OnlineBilanz.de ist ein digitales Tool zur Jahresabschlusserstellung speziell für Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG). Der Unternehmer erfasst seine Daten online, das System erstellt automatisch die Bilanz nach § 266 HGB sowie Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB.

Anschließend prüft ein erfahrener Steuerberater alle Angaben, nimmt erforderliche Korrekturen vor und übermittelt den Jahresabschluss elektronisch an das Unternehmensregister. Die Offenlegung erfolgt fristgerecht und rechtskonform.

  1. Unternehmer erfasst Daten online (Bilanzpositionen, Anlagenspiegel, etc.)
  2. System erstellt automatisch Bilanz nach § 266 HGB und GuV nach § 275 HGB
  3. Steuerberater prüft alle Angaben und optimiert die Bilanz
  4. Elektronische Übermittlung an das Unternehmensregister nach § 325 HGB
  5. Automatische Archivierung und Aufbewahrung nach § 257 HGB

Vorteile der digitalen Bilanzerstellung

Die digitale Erstellung bietet zahlreiche Vorteile: transparente Kostenstruktur, jederzeitige Einsicht in den aktuellen Stand, keine Medienbrüche durch Papier oder E-Mail sowie automatische Erinnerungen an Fristen.

Hinweis

Die Offenlegung beim Unternehmensregister erfolgt seit der DiRUG-Reform (01.08.2022) ausschließlich elektronisch. OnlineBilanz.de übernimmt die technische Übermittlung vollautomatisch – Sie müssen sich um nichts kümmern.

Wie wird die Qualität der Bilanz sichergestellt?

Auch bei der digitalen Erstellung ist die Qualitätssicherung entscheidend. Eine fehlerhafte Bilanz kann trotz digitaler Tools entstehen – deshalb ist eine steuerberatergeprüfte Kontrolle unverzichtbar.

Vier-Augen-Prinzip bei OnlineBilanz.de

Bei OnlineBilanz.de gilt das Vier-Augen-Prinzip: Der Unternehmer erfasst seine Daten selbst (erste Kontrolle), das System prüft automatisch auf formale Fehler (zweite Kontrolle), ein erfahrener Steuerberater prüft inhaltlich (dritte Kontrolle) und gibt die Bilanz erst nach Plausibilitätsprüfung frei.

Automatische Plausibilitätsprüfungen

Moderne Systeme erkennen typische Fehler automatisch: fehlende Pflichtangaben nach § 264 HGB, Verstöße gegen die Gliederung nach § 266 HGB, rechnerische Unstimmigkeiten in der Bilanz oder fehlende Anhangsangaben nach § 284 HGB.

  • Automatische Prüfung der Bilanzgliederung nach § 266 HGB
  • Kontrolle der Bilanzsumme (Aktiva = Passiva)
  • Plausibilitätsprüfung von Bewertungsansätzen
  • Vollständigkeitsprüfung der Anhangsangaben nach § 284 HGB
  • Steuerberatergeprüfte Freigabe vor Übermittlung

Rechtssichere Archivierung

Nach § 257 HGB müssen Jahresabschlüsse zehn Jahre aufbewahrt werden. OnlineBilanz.de archiviert alle Dokumente revisionssicher und GoBD-konform. Bei Betriebsprüfungen oder Nachfragen können Sie jederzeit auf alle historischen Abschlüsse zugreifen.

„Die Kombination aus digitaler Effizienz und steuerberatergeprüfter Qualität ist heute der Goldstandard. Unternehmer sparen Zeit und Kosten, ohne auf Rechtssicherheit zu verzichten.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Häufig gestellte Fragen

Darf ich als GmbH-Geschäftsführer die Bilanz selbst erstellen?

Ja, als Geschäftsführer dürfen Sie die Bilanz grundsätzlich selbst erstellen. Es gibt keine gesetzliche Pflicht, einen Steuerberater zu beauftragen. Sie tragen jedoch nach § 264 HGB die volle Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Bilanz. Eine steuerberatergeprüfte Kontrolle wird daher dringend empfohlen.

Welche Risiken entstehen, wenn die Bilanz Fehler enthält?

Fehlerhafte Bilanzen können zu Ordnungsgeldern zwischen 500 und 25.000 Euro nach § 335 HGB führen. Darüber hinaus drohen steuerliche Nachteile, Steuernachzahlungen mit Zinsen nach § 233a AO sowie persönliche Haftungsrisiken der Geschäftsführung nach § 43 GmbHG. Bei vorsätzlichen Falschangaben kann auch eine Strafbarkeit nach § 370 AO vorliegen.

Welche Berufsgruppen dürfen professionell Bilanzen erstellen?

Professionell dürfen Steuerberater (§ 33 StBerG), Wirtschaftsprüfer (§ 2 WPO), Steuerbevollmächtigte (§ 3a StBerG) und qualifizierte Bilanzbuchhalter Bilanzen erstellen. Steuerberater und Wirtschaftsprüfer dürfen zudem die elektronische Übermittlung an das Unternehmensregister vornehmen.

Wie kann ich Kosten sparen und trotzdem eine rechtssichere Bilanz erhalten?

Das Hybridmodell ist der effizienteste Weg: Sie erfassen Ihre Daten selbst in einem digitalen Tool wie OnlineBilanz.de, ein Steuerberater prüft die Bilanz und übermittelt sie rechtskonform an das Unternehmensregister. So sparen Sie bis zu 70 % der klassischen Steuerberaterkosten bei voller Rechtssicherheit.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 264 HGB – Pflicht zur Aufstellung, § 266 HGB – Gliederung der Bilanz, § 325 HGB – Offenlegung, § 335 HGB – Ordnungsgeldverfahren. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Jahresabschlüsse, die seit Jahren beim Finanzamt fehlen. Honorare, die kommen – ohne dass man weiß, wofür. Rückfragen, die im Nichts verschwinden. Fristen, die niemand im Blick hat. Irgendwann reicht es.

Die Antwort auf all das ist denkbar einfach: Unternehmer und Steuerberater arbeiten in einem gemeinsamen Portal zusammen – transparent, in Echtzeit und zu einem festen Preis. Belege hochladen, kommunizieren, Jahresabschlüsse erstellen, Steuererklärungen einreichen.

Alles an einem Ort, ohne Umwege, ohne Wartezeit. Künstliche Intelligenz übernimmt die Routine – damit der Steuerberater das tun kann, wofür er wirklich da ist: beraten, prüfen, verantworten.

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Steuerberatung,
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Verpasste Fristen, unbeantwortete Fragen, unklare Rechnungen – das kennen viele. Bei OnlineBilanz ist das anders. Ihr Steuerberater behält den Überblick, hält Fristen ein und meldet sich, bevor Probleme entstehen.

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Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

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Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

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