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OnlineBilanzBlogSteuerberater Kosten

Steuerberater Kosten 2026: Preise, Gebühren & Alternativen

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Was kostet ein Steuerberater für GmbH, UG oder AG? Die Honorare variieren stark – abhängig von Umsatz, Leistungsumfang und Gebührensatz. Dieser Artikel erklärt die gesetzliche Grundlage nach StBVV, zeigt konkrete Preise für Jahresabschluss, Buchhaltung und Kosten für die Steuererklärung, gibt einen detaillierten Überblick zu den Steuerberater Kosten für UGs und stellt rechtssichere Alternativen vor.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Steuerberaterkosten richten sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) und basieren auf dem Gegenstandswert (z. B. Umsatz). Die genaue Berechnung erfolgt anhand der Steuerberatergebühren Tabelle, wobei ein Jahresabschluss für eine kleine GmbH 800–3.000 EUR kostet und eine Körperschaftsteuererklärung 600–2.500 EUR. Laufende Buchhaltung schlägt mit 100–500 EUR monatlich zu Buche. Eine ausführliche Übersicht der Honorare nach StBVV sowie verfügbare Alternativen finden Sie in unserem Ratgeber Steuerberater Kosten 2026. Digitale Lösungen wie OnlineBilanz reduzieren Kosten ohne Qualitätsverlust.

Was kostet der Steuerberater? Die gesetzliche Grundlage nach StBVV

Die Vergütung von Steuerberatern ist in Deutschland gesetzlich geregelt. Die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) legt fest, nach welchen Kriterien Honorare berechnet werden dürfen. Anders als bei freien Dienstleistern gibt es hier eine verbindliche Systematik.

Die StBVV definiert Gebührentabellen, die auf einem sogenannten Gegenstandswert basieren. Dieser Wert ist die wirtschaftliche Grundlage der jeweiligen Leistung – z. B. der Jahresumsatz bei einem Jahresabschluss oder das zu versteuernde Einkommen bei einer Einkommensteuererklärung.

Der Steuerberater wendet auf diesen Gegenstandswert einen Gebührensatz an, der zwischen 1/10 und 10/10 (dem Zehnfachen) des Tabellenwerts liegen darf. In der Praxis bewegen sich die Gebühren meist zwischen 5/10 und 8/10. Dieser Spielraum erlaubt es dem Steuerberater, den tatsächlichen Aufwand, die Komplexität und die Dringlichkeit der Leistung zu berücksichtigen.

Hinweis

Die StBVV ist keine Preisliste, sondern ein Rahmen. Steuerberater dürfen auch individuelle Honorarvereinbarungen treffen – etwa Pauschalpreise für Dauermandate. Diese müssen schriftlich fixiert werden.

Gegenstandswert und Gebührensatz: So wird abgerechnet

Der Gegenstandswert ist die zentrale Berechnungsgrundlage. Er richtet sich nach der Art der Leistung und wird aus den wirtschaftlichen Verhältnissen des Mandanten abgeleitet.

Für einen Jahresabschluss nach § 267 HGB ist der Gegenstandswert in der Regel die Summe aus Umsatzerlösen und sonstigen betrieblichen Erträgen. Bei einer Körperschaftsteuererklärung bildet das Einkommen vor Steuern die Grundlage. Je höher dieser Wert, desto höher die gesetzliche Gebühr – unabhängig davon, ob die Bearbeitung tatsächlich aufwendiger ist.

Gegenstandswert (Umsatz) Tabellenwert (1/10) Gebühr bei 6/10 Gebühr bei 8/10
50.000 EUR 139 EUR 834 EUR 1.112 EUR
100.000 EUR 197 EUR 1.182 EUR 1.576 EUR
250.000 EUR 328 EUR 1.968 EUR 2.624 EUR
500.000 EUR 514 EUR 3.084 EUR 4.112 EUR

Diese Tabelle zeigt: Selbst bei gleichem Bearbeitungsaufwand steigt das Honorar proportional zum Umsatz. Das ist gesetzlich so vorgesehen, stößt aber bei vielen UnternehmerInnen auf Unverständnis.

Was kostet ein Jahresabschluss beim Steuerberater?

Der Jahresabschluss gehört zu den zentralen Leistungen eines Steuerberaters. Er umfasst die Erstellung von Bilanz nach § 266 HGB, Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB sowie häufig den Anhang nach § 284 HGB.

Die Kosten für einen Jahresabschluss hängen maßgeblich von folgenden Faktoren ab: Rechtsform (GmbH, UG, AG), Umsatzhöhe, Anzahl der Geschäftsvorfälle, Komplexität der Buchführung und Vollständigkeit der Belege.

800–1.500 EUR

Kleine GmbH (bis 100.000 EUR Umsatz)

1.500–3.000 EUR

Mittelgroße GmbH (bis 500.000 EUR)

3.000–6.000 EUR

Größere GmbH (über 500.000 EUR)

Hinzu kommen häufig separate Posten für die E-Bilanz-Übermittlung (50–150 EUR) und die Offenlegung beim Unternehmensregister nach § 325 HGB (100–250 EUR). Diese Leistungen werden zusätzlich berechnet.

Achtung

Seit dem DiRUG (01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister. Der Bundesanzeiger ist nicht mehr zuständig. Die Offenlegungsfrist nach § 325 HGB beträgt 12 Monate nach Bilanzstichtag – für das Geschäftsjahr 2025 also bis 31.12.2026.

Kosten für Steuererklärungen (Körperschaft, Gewerbe, Umsatz)

Neben dem Jahresabschluss erstellen Steuerberater die erforderlichen Steuererklärungen. Für Kapitalgesellschaften sind das in der Regel die Körperschaftsteuererklärung, die Gewerbesteuererklärung und die Umsatzsteuererklärung.

Auch hier richtet sich das Honorar nach StBVV und dem jeweiligen Gegenstandswert. Bei der Körperschaftsteuer ist das das zu versteuernde Einkommen, bei der Gewerbesteuer der Gewerbeertrag, bei der Umsatzsteuer die Summe der Umsätze.

Leistung Gegenstandswert Kostenrahmen
Körperschaftsteuererklärung Einkommen vor Steuern 600–2.500 EUR
Gewerbesteuererklärung Gewerbeertrag 200–800 EUR
Umsatzsteuererklärung (jährlich) Umsatz 200–600 EUR
Einkommensteuererklärung (GF) Einkünfte 300–1.200 EUR

Bei GmbHs mit angestelltem Geschäftsführer kommt häufig noch die persönliche Einkommensteuererklärung hinzu. Diese wird separat nach StBVV berechnet – abhängig von den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, Kapitalvermögen oder Vermietung.

Hinweis

Für monatliche oder quartalsweise Umsatzsteuer-Voranmeldungen fallen zusätzliche Kosten an – in der Regel zwischen 30 und 80 EUR pro Voranmeldung, abhängig vom Umsatz und der Belegmenge.

Kosten für laufende Buchhaltung und Lohnbuchhaltung

Viele Unternehmen lagern die Finanzbuchhaltung (Buchen von Belegen, Kontenführung, Bankauszüge) und die Lohnbuchhaltung vollständig an den Steuerberater aus. Diese laufenden Leistungen werden häufig monatlich abgerechnet.

Die Finanzbuchhaltung wird entweder nach Belegmenge oder als Pauschale berechnet. Üblich sind Honorare zwischen 100 und 500 EUR pro Monat, abhängig von der Anzahl der Geschäftsvorfälle, der Digitalisierung der Belege und der Qualität der Vorbereitung.

100–200 EUR/Monat

Kleinstunternehmen (bis 50 Belege)

200–400 EUR/Monat

Kleine GmbH (50–150 Belege)

400–800 EUR/Monat

Mittelgroße GmbH (über 150 Belege)

Die Lohnbuchhaltung wird üblicherweise pro Mitarbeiter und Monat berechnet. Je nach Kanzlei und Komplexität (Minijobs, Teilzeit, Sonderzahlungen, betriebliche Altersvorsorge) liegen die Kosten zwischen 20 und 60 EUR pro Arbeitnehmer.

Zusätzlich entstehen Kosten für Meldungen an Krankenkassen, Sozialversicherungsträger und das Finanzamt. Diese werden nach Aufwand oder pauschal berechnet.

Preistreiber: Welche Faktoren erhöhen die Steuerberaterkosten?

Selbst bei gleicher Rechtsform und ähnlichem Umsatz können die Steuerberaterkosten stark variieren. Das liegt an mehreren Einflussfaktoren, die den tatsächlichen Bearbeitungsaufwand bestimmen.

  • Unvollständige oder unsortierte Belege erhöhen den Zeitaufwand erheblich
  • Fehlende digitale Vorerfassung (z. B. keine DATEV-Upload-Funktion)
  • Komplexe Geschäftsmodelle (z. B. E-Commerce, internationaler Warenverkehr)
  • Mehrere Beteiligungen, verbundene Unternehmen oder Organschaften
  • Kurzfristige Deadlines oder Nachforderungen durch das Finanzamt
  • Standort der Kanzlei (Großstadtkanzleien rechnen tendenziell höher ab)
  • Spezialisierung des Steuerberaters (Branchenexpertise wird höher vergütet)

„Viele Unternehmen zahlen zu viel, weil sie ihre Buchhaltung unvorbereitet abgeben. Wer Belege digital vorerfasst und strukturiert bereitstellt, kann die Steuerberaterkosten um 20–40 % senken – ohne Qualitätsverlust.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Ein weiterer Preistreiber ist die Gebührenstufe, die der Steuerberater innerhalb des gesetzlichen Rahmens wählt. Während Standardfälle oft mit 5/10 bis 6/10 berechnet werden, können komplexe Mandate oder Eilaufträge mit 8/10 bis 10/10 abgerechnet werden.

Honorarvereinbarungen: Pauschale vs. Einzelabrechnung

Die StBVV erlaubt neben der Abrechnung nach Gegenstandswert auch individuelle Honorarvereinbarungen. Für Dauermandate (z. B. laufende Buchhaltung, Jahresabschluss, Steuererklärungen) bieten viele Steuerberater Pauschalpreise an.

Solche Vereinbarungen müssen schriftlich festgehalten werden und sollten den Leistungsumfang klar definieren. Sie bieten Planungssicherheit und vermeiden Überraschungen bei der Abrechnung.

Vorteile Pauschalhonorar

  • Planbare, feste Kosten pro Monat oder Jahr
  • Keine Nachberechnungen bei höherem Aufwand
  • Klare Leistungsbeschreibung
  • Geeignet für wiederkehrende Standardleistungen

Nachteile Pauschalhonorar

  • Sonderleistungen oft nicht enthalten
  • Schwierig bei stark schwankenden Geschäftsvorfällen
  • Anpassung bei Unternehmenswachstum erforderlich
  • Wenig Flexibilität bei einmaligen Projekten

Für einmalige Beratungsleistungen oder Sonderprojekte (z. B. Umstrukturierungen, Betriebsprüfungen, M&A-Transaktionen) wird meist nach Zeithonorar abgerechnet. Üblich sind Stundensätze zwischen 150 und 350 EUR, abhängig von Kanzleigröße, Standort und Spezialisierung.

Steuerberaterkosten senken: Praktische Maßnahmen

Steuerberaterkosten lassen sich gezielt reduzieren, ohne auf Qualität oder Rechtssicherheit verzichten zu müssen. Entscheidend ist die Vorbereitung und die sinnvolle Aufgabenteilung zwischen Unternehmen und Berater.

1. Belege digital und strukturiert bereitstellen

Je besser die Belege vorbereitet sind, desto weniger Zeit muss der Steuerberater aufwenden. Nutzen Sie digitale Tools zur Belegerfassung (z. B. DATEV Unternehmen online, lexoffice) und laden Sie Rechnungen, Kontoauszüge und Belege regelmäßig hoch.

2. Vorkontierung und Kontenzuordnung selbst übernehmen

Wenn Sie einfache Geschäftsvorfälle selbst vorbuchen oder zumindest Konten zuordnen, reduzieren Sie den Aufwand des Steuerberaters erheblich. Viele Kanzleien bieten dafür Schulungen oder Software-Zugänge an.

3. Jahresabschluss in Eigenregie mit externer Prüfung

Für kleine und mittelgroße GmbHs ist es möglich, den Jahresabschluss mit einer digitalen Lösung selbst zu erstellen und nur die Prüfung bzw. Freigabe durch einen Steuerberater vornehmen zu lassen. Das spart Honorar und beschleunigt den Prozess.

  • Buchhaltung regelmäßig und nicht erst zum Jahresende pflegen
  • Klare Kommunikation: Was soll der Steuerberater machen, was Sie selbst?
  • Honorarvereinbarung schriftlich fixieren – keine mündlichen Absprachen
  • Leistungen vergleichen: Nicht jede Kanzlei bietet das beste Preis-Leistungs-Verhältnis
  • Digitalisierung nutzen: DATEV-Schnittstellen, E-Bilanz, elektronische Belege

Digitale Alternativen: OnlineBilanz als rechtssichere Option

Für GmbHs, UGs und AGs, die ihre Kosten deutlich senken möchten, bietet OnlineBilanz eine rechtssichere Alternative zur klassischen Steuerberaterkanzlei – zumindest für den Bereich Jahresabschluss und Offenlegung.

OnlineBilanz ist eine webbasierte Software zur Erstellung von Jahresabschlüssen nach HGB. Sie führt Schritt für Schritt durch Bilanz, GuV, Anhang und Lagebericht, prüft die Plausibilität der Eingaben und erstellt automatisch die E-Bilanz sowie alle erforderlichen Unterlagen für die Offenlegung beim Unternehmensregister.

Für wen geeignet?

  • Kleine und mittelgroße GmbHs
  • UGs (haftungsbeschränkt)
  • AGs ohne komplexe Konzernstrukturen
  • Unternehmen mit einfacher Buchführung

Vorteile

  • Kosten ab 199 EUR statt 800–3.000 EUR
  • Unabhängig von Terminen der Kanzlei
  • Rechtssichere Vorlagen nach § 266, § 275 HGB
  • Direkte Offenlegung beim Unternehmensregister

Grenzen

  • Keine steuerliche Beratung
  • Keine Erstellung von Steuererklärungen
  • Keine Lohnbuchhaltung
  • Erfordert grundlegende Buchhaltungskenntnisse

OnlineBilanz ersetzt nicht den Steuerberater vollständig, sondern übernimmt gezielt die Erstellung des Jahresabschlusses. Die steuerliche Beratung, die Erstellung von Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuererklärungen sowie die laufende Buchhaltung können weiterhin von einem Steuerberater übernommen werden – oder in Eigenregie erfolgen.

„Viele unserer Kunden nutzen OnlineBilanz für den Jahresabschluss und lassen die Steuererklärungen von ihrem Steuerberater machen. Das spart bis zu 60 % der Gesamtkosten und bietet trotzdem volle Rechtssicherheit nach HGB.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Achtung

Die Offenlegungspflicht nach § 325 HGB gilt auch bei Nutzung digitaler Tools. OnlineBilanz übernimmt die Einreichung beim Unternehmensregister automatisch. Die Frist endet am 31.12.2026 für Geschäftsjahre mit Bilanzstichtag 31.12.2025. Bei Versäumnis droht ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB (500–25.000 EUR).

Häufig gestellte Fragen

Was kostet ein Steuerberater für eine kleine GmbH im Jahr?

Für eine kleine GmbH mit bis zu 100.000 EUR Umsatz liegen die Gesamtkosten (Jahresabschluss, Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer- und Umsatzsteuererklärung) in der Regel zwischen 1.500 und 4.000 EUR pro Jahr. Hinzu kommen ggf. Kosten für laufende Buchhaltung (100–300 EUR/Monat) und Lohnbuchhaltung (20–50 EUR pro Mitarbeiter/Monat). Die genauen Kosten hängen von Umsatz, Belegmenge und Komplexität ab.

Wie wird das Honorar eines Steuerberaters berechnet?

Das Honorar richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Grundlage ist der Gegenstandswert (z. B. Umsatz, Einkommen), auf den ein Gebührensatz zwischen 1/10 und 10/10 des Tabellenwerts angewendet wird. In der Praxis werden meist 5/10 bis 8/10 berechnet. Alternativ sind individuelle Pauschalvereinbarungen möglich, die schriftlich fixiert werden sollten.

Kann ich die Steuerberaterkosten selbst senken?

Ja, durch gute Vorbereitung lassen sich die Kosten erheblich reduzieren. Wichtig sind: digitale, sortierte Belegerfassung, regelmäßige Pflege der Buchhaltung, Vorkontierung einfacher Geschäftsvorfälle und klare Leistungsabsprachen. Alternativ können Sie Teilbereiche wie den Jahresabschluss mit Tools wie OnlineBilanz selbst erstellen und nur steuerliche Beratung und Steuererklärungen extern vergeben.

Ist OnlineBilanz eine Alternative zum Steuerberater?

OnlineBilanz ist eine rechtssichere Alternative für die Erstellung des Jahresabschlusses nach HGB (§ 266, § 275, § 284 HGB) und die Offenlegung beim Unternehmensregister nach § 325 HGB. Die Software ersetzt jedoch nicht die steuerliche Beratung und erstellt keine Steuererklärungen. Sie eignet sich für GmbHs, UGs und AGs, die Kosten sparen möchten, ohne auf Rechtssicherheit zu verzichten. Kosten ab 199 EUR statt 800–3.000 EUR beim Steuerberater.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: Handelsgesetzbuch (HGB), Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), Unternehmensregister. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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