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Datum

Lesedauer

9–14 Minuten


OnlineBilanzBlogEnde Geschäftsjahr

Wann endet das Geschäftsjahr 2026? Fristen & Pflichten

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Das Ende des Geschäftsjahres ist ein entscheidender Stichtag für Jahresabschluss, Steuererklärungen und gesetzliche Fristen. Wann das Geschäftsjahr endet, ist nicht immer der 31. Dezember. In diesem Artikel erfahren Sie, wie das Geschäftsjahr festgelegt wird, welche Fristen gelten und welche Pflichten Sie nach dem Bilanzstichtag erwarten – ähnlich wie bei der Eröffnungsbilanz einer GmbH beginnen auch hier spezifische Verpflichtungen mit einem klar definierten Datum.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

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Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Das Geschäftsjahr endet am Bilanzstichtag, der im Gesellschaftsvertrag festgelegt ist. Die meisten Unternehmen wählen das Kalenderjahr (31.12.), aber abweichende Wirtschaftsjahre sind möglich. Ab dem Bilanzstichtag beginnen Fristen für Jahresabschluss, Feststellung und Offenlegung gemäß § 325 HGB.

Was ist ein Geschäftsjahr?

Das Geschäftsjahr ist der Zeitraum, für den ein Unternehmen seinen Jahresabschluss erstellt und seine steuerlichen Ergebnisse ermittelt. Es umfasst in der Regel zwölf Monate und bildet die buchhalterische Grundlage für Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie alle relevanten Steuererklärungen.

Das Geschäftsjahr wird im Handelsrecht auch als Wirtschaftsjahr bezeichnet. Es ist der Abrechnungszeitraum, für den ein Unternehmen seine wirtschaftliche Lage feststellt und gegenüber Gesellschaftern, Finanzbehörden und der Öffentlichkeit offenlegt.

Am Ende des Geschäftsjahres steht der Bilanzstichtag, der letzte Tag des Geschäftsjahres. Dieser Stichtag ist entscheidend für die Bewertung von Vermögen und Schulden sowie für den Beginn aller gesetzlichen Fristen nach § 264 HGB und § 325 HGB.

Hinweis

Das Geschäftsjahr muss nicht zwingend mit dem Kalenderjahr übereinstimmen. Nach § 240 Abs. 2 HGB kann der Bilanzstichtag auf jeden beliebigen Monatsletzten gelegt werden, solange das Geschäftsjahr zwölf Monate umfasst.

Der Bilanzstichtag und seine Bedeutung

Der Bilanzstichtag ist der letzte Tag des Geschäftsjahres und markiert den Zeitpunkt, zu dem die Vermögens- und Schuldenlage des Unternehmens in der Bilanz dargestellt wird. Er ist der Referenzpunkt für alle Bewertungen im Jahresabschluss.

Nach § 242 HGB haben Kaufleute zu Beginn ihres Handelsgewerbes und für den Schluss eines jeden Geschäftsjahres einen das Verhältnis des Vermögens und der Schulden darstellenden Abschluss aufzustellen. Der Bilanzstichtag bestimmt, welche Geschäftsvorfälle in den Jahresabschluss einfließen.

31.12.

Häufigster Bilanzstichtag

12 Monate

Dauer Geschäftsjahr

§ 242 HGB

Gesetzliche Grundlage

Ab dem Bilanzstichtag beginnen alle gesetzlichen Fristen für die Aufstellung, Feststellung und Offenlegung des Jahresabschlusses. Für Kapitalgesellschaften sind diese Fristen in § 264 HGB, § 42a GmbHG und § 325 HGB geregelt.

„Der Bilanzstichtag ist nicht nur ein buchhalterischer Termin, sondern der Ausgangspunkt für alle weiteren Compliance-Pflichten. Wer hier den Überblick verliert, riskiert Feststellungs- und Offenlegungsfristen zu verpassen – mit entsprechenden Konsequenzen.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Wie wird das Geschäftsjahr festgelegt?

Die Festlegung des Geschäftsjahres erfolgt je nach Rechtsform unterschiedlich. Bei Kapitalgesellschaften wie der GmbH, UG oder AG wird das Geschäftsjahr im Gesellschaftsvertrag festgelegt und ins Handelsregister eingetragen.

Der Gesellschaftsvertrag ist das zentrale Gründungsdokument einer Kapitalgesellschaft. Er wird notariell beurkundet und regelt unter anderem Firma, Sitz, Gegenstand des Unternehmens, Stammkapital und eben auch das Geschäftsjahr.

Rechtsform Festlegung Geschäftsjahr Zuständigkeit
GmbH / UG Im Gesellschaftsvertrag festgelegt Gesellschafterversammlung
AG In der Satzung geregelt Hauptversammlung
Einzelunternehmen Wahl bei Finanzamt Inhaber
Personengesellschaften Gesellschaftsvertrag oder Finanzamt Gesellschafter

Einzelunternehmen und Personengesellschaften ohne Buchführungspflicht können ihr Wirtschaftsjahr in der Regel frei wählen, sofern das Finanzamt zustimmt. In der Praxis wählen die meisten Unternehmen das Kalenderjahr, da es administrativ am einfachsten ist.

Achtung

Eine nachträgliche Änderung des Geschäftsjahres erfordert einen Gesellschafterbeschluss, eine Satzungsänderung und die Eintragung ins Handelsregister. Zudem muss das Finanzamt der Änderung zustimmen – dies ist nicht automatisch der Fall.

Abweichendes Wirtschaftsjahr: Wann ist es sinnvoll?

Ein abweichendes Wirtschaftsjahr liegt vor, wenn das Geschäftsjahr nicht am 31. Dezember endet. Zulässig sind alle Monatsenden, zum Beispiel der 31. März, 30. Juni oder 30. September. Die Dauer muss jedoch stets zwölf Monate betragen.

Abweichende Wirtschaftsjahre sind insbesondere für Unternehmen mit saisonalen Schwankungen sinnvoll. Branchen wie Landwirtschaft, Tourismus oder Einzelhandel profitieren davon, den Jahresabschluss nach Ende der Hauptsaison zu erstellen.

Vorteile abweichendes Wirtschaftsjahr

  • Bessere Abbildung saisonaler Schwankungen
  • Geringere Vorratsbestände am Bilanzstichtag
  • Entzerrung steuerlicher Spitzenzeiten
  • Optimierte Liquiditätsplanung

Nachteile abweichendes Wirtschaftsjahr

  • Höherer Abstimmungsaufwand mit Finanzamt
  • Komplexere Vergleichbarkeit mit anderen Unternehmen
  • Zusätzlicher Erklärungsbedarf gegenüber Banken
  • Koordination mit Steuerberatern erforderlich

Bei internationalen Unternehmensgruppen kann ein abweichendes Wirtschaftsjahr auch zur Harmonisierung mit ausländischen Tochter- oder Muttergesellschaften dienen. Dies erleichtert die Konzernabschlusserstellung nach § 290 HGB.

Hinweis

Wer ein abweichendes Wirtschaftsjahr wählt, muss dies dem Finanzamt mitteilen und im Gesellschaftsvertrag bzw. der Satzung verankern. Die Wahl gilt dann dauerhaft, solange keine Änderung beantragt wird.

Fristen nach dem Bilanzstichtag: Das gilt 2026

Mit dem Ende des Geschäftsjahres beginnen mehrere gesetzliche Fristen, die Kapitalgesellschaften einhalten müssen. Diese Fristen sind in § 264 HGB, § 42a GmbHG und § 325 HGB geregelt und hängen von der Größenklasse des Unternehmens ab.

Für Unternehmen mit Bilanzstichtag 31. Dezember 2025 gelten für das Jahr 2026 folgende Fristen:

Frist Kleine Kapitalgesellschaft Mittelgroße/Große Kapitalgesellschaft Rechtsgrundlage
Aufstellung Jahresabschluss Innerhalb angemessener Frist Innerhalb 3 Monaten (bis 31.03.2026) § 264 Abs. 1 HGB
Feststellung Jahresabschluss 11 Monate (bis 30.11.2026) 8 Monate (bis 31.08.2026) § 42a GmbHG
Offenlegung 12 Monate (bis 31.12.2026) 12 Monate (bis 31.12.2026) § 325 HGB

Die Aufstellungsfrist nach § 264 Abs. 1 HGB beträgt für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften drei Monate. Für kleine Kapitalgesellschaften gilt eine angemessene Frist, die je nach Einzelfall beurteilt wird.

Die Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG beträgt elf Monate für kleine und acht Monate für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften. Feststellung bedeutet, dass die Gesellschafterversammlung den Jahresabschluss formell billigt.

Die Offenlegungsfrist nach § 325 Abs. 1 HGB beträgt für alle Kapitalgesellschaften zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag. Die Offenlegung erfolgt seit dem DiRUG (01.08.2022) ausschließlich beim Unternehmensregister.

Achtung

Bei Versäumnis der Offenlegungsfrist droht ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB. Das Ordnungsgeld beträgt zwischen 500 und 25.000 Euro und wird vom Bundesamt für Justiz festgesetzt.

Pflichten beim Jahresabschluss nach Geschäftsjahresende

Nach dem Ende des Geschäftsjahres sind Kapitalgesellschaften verpflichtet, einen Jahresabschluss zu erstellen. Der Jahresabschluss besteht nach § 242 HGB aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (GuV).

Für Kapitalgesellschaften gelten erweiterte Pflichten nach § 264 HGB. Zusätzlich zur Bilanz und GuV ist ein Anhang zu erstellen. Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften müssen zudem einen Lagebericht nach § 289 HGB anfertigen.

  • Inventur zum Bilanzstichtag durchführen (§ 240 HGB)
  • Bilanz nach § 266 HGB aufstellen
  • Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB erstellen
  • Anhang nach § 264 Abs. 1 HGB verfassen
  • Bei mittelgroßen/großen GmbH: Lagebericht nach § 289 HGB
  • Jahresabschluss der Gesellschafterversammlung vorlegen
  • Feststellungsbeschluss protokollieren
  • Jahresabschluss beim Unternehmensregister offenlegen

Die Größenklasse des Unternehmens bestimmt den Umfang der Offenlegungspflichten. Kleine Kapitalgesellschaften können nach § 326 HGB eine verkürzte Bilanz einreichen, mittelgroße und große Gesellschaften müssen den vollständigen Jahresabschluss offenlegen.

Kleine Kapitalgesellschaft

  • Verkürzte Bilanz
  • Anhang (verkürzt)
  • Kein Lagebericht
  • Keine GuV

Mittelgroße Kapitalgesellschaft

  • Vollständige Bilanz
  • Vollständiger Anhang
  • Lagebericht
  • GuV (verkürzt möglich)

Große Kapitalgesellschaft

  • Vollständige Bilanz
  • Vollständiger Anhang
  • Lagebericht
  • Vollständige GuV

„Viele Geschäftsführer unterschätzen den Zeitaufwand für die Jahresabschlusserstellung. Wer erst im November mit der Aufstellung beginnt, kommt bei der Feststellungs- und Offenlegungsfrist schnell in Bedrängnis. Frühzeitige Planung ist entscheidend.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Offenlegung im Unternehmensregister: So funktioniert es 2026

Nach § 325 HGB sind alle Kapitalgesellschaften verpflichtet, ihren Jahresabschluss offenzulegen. Die Offenlegung erfolgt seit dem Inkrafttreten des DiRUG (Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie) am 01.08.2022 ausschließlich beim Unternehmensregister.

Die Offenlegung muss elektronisch erfolgen. Der Jahresabschluss wird im strukturierten XBRL-Format oder als PDF eingereicht. Die Übermittlung erfolgt über das elektronische Portal des Unternehmensregisters oder durch Steuerberater und spezialisierte Dienstleister.

Die Frist für die Offenlegung beträgt nach § 325 Abs. 1 HGB zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag. Für Unternehmen mit Bilanzstichtag 31.12.2025 endet die Frist am 31.12.2026.

Hinweis

Seit dem DiRUG ist der Bundesanzeiger nicht mehr zuständig für die Offenlegung von Jahresabschlüssen. Alle Einreichungen erfolgen direkt beim Unternehmensregister unter www.unternehmensregister.de.

Bei verspäteter oder unterlassener Offenlegung leitet das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein. Das Ordnungsgeld beträgt mindestens 500 Euro und kann bis zu 25.000 Euro betragen.

12 Monate

Offenlegungsfrist § 325 HGB

500–25.000 €

Ordnungsgeld § 335 HGB

01.08.2022

DiRUG in Kraft

Die Offenlegung ist kostenpflichtig. Die Gebühren richten sich nach der Größenklasse und dem Umfang der eingereichten Dokumente. Zusätzliche Kosten können für die Aufbereitung im XBRL-Format anfallen.

Änderung des Geschäftsjahres: Voraussetzungen und Ablauf

Eine nachträgliche Änderung des Geschäftsjahres ist grundsätzlich möglich, erfordert aber mehrere formale Schritte. Bei einer GmbH oder UG ist ein Gesellschafterbeschluss erforderlich, der die Satzungsänderung beschließt.

Die Änderung muss notariell beurkundet und ins Handelsregister eingetragen werden. Zudem muss das Finanzamt der Änderung zustimmen. Das Finanzamt prüft, ob die Änderung aus betrieblichen Gründen gerechtfertigt ist oder ob steuerliche Gestaltungsmotive im Vordergrund stehen.

  • Gesellschafterversammlung einberufen
  • Beschluss zur Satzungsänderung fassen (Mehrheit nach Satzung)
  • Satzungsänderung notariell beurkunden lassen
  • Antrag auf Zustimmung beim Finanzamt stellen
  • Eintragung ins Handelsregister beantragen
  • Rumpfgeschäftsjahr für Übergangszeit erstellen

Bei der Umstellung des Geschäftsjahres entsteht ein sogenanntes Rumpfgeschäftsjahr. Dieses kann kürzer oder länger als zwölf Monate sein und dient als Übergang zwischen altem und neuem Geschäftsjahr.

Für das Rumpfgeschäftsjahr muss ein eigenständiger Jahresabschluss erstellt, festgestellt und offengelegt werden. Die Fristen nach § 264 HGB, § 42a GmbHG und § 325 HGB gelten auch für Rumpfgeschäftsjahre.

Achtung

Eine Änderung des Geschäftsjahres sollte sorgfältig geplant werden. Neben den formalen Anforderungen sind auch steuerliche und betriebswirtschaftliche Auswirkungen zu berücksichtigen. Eine Abstimmung mit dem Steuerberater ist dringend empfohlen.

„Die Änderung des Geschäftsjahres ist kein administrativer Routineakt. Sie hat erhebliche Auswirkungen auf Fristen, Steuererklärungen und Liquiditätsplanung. Ohne gute Gründe und professionelle Begleitung rate ich davon ab.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Häufig gestellte Fragen

Wann endet das Geschäftsjahr normalerweise?

Das Geschäftsjahr endet am im Gesellschaftsvertrag festgelegten Bilanzstichtag. Die meisten Unternehmen wählen das Kalenderjahr und somit den 31. Dezember als Bilanzstichtag. Nach § 240 Abs. 2 HGB kann das Geschäftsjahr aber auch an jedem anderen Monatsletzten enden, solange es zwölf Monate umfasst.

Welche Fristen gelten nach dem Ende des Geschäftsjahres 2025?

Für Unternehmen mit Bilanzstichtag 31.12.2025 gelten folgende Fristen 2026: Aufstellung innerhalb von drei Monaten (mittelgroß/groß), Feststellung nach § 42a GmbHG innerhalb von acht Monaten (mittelgroß/groß) bzw. elf Monaten (klein) und Offenlegung nach § 325 HGB innerhalb von zwölf Monaten bis 31.12.2026.

Kann ich das Geschäftsjahr nachträglich ändern?

Ja, eine Änderung ist möglich, erfordert aber einen Gesellschafterbeschluss, eine notarielle Satzungsänderung, die Zustimmung des Finanzamts und eine Eintragung ins Handelsregister. Zudem entsteht ein Rumpfgeschäftsjahr, für das ein eigener Jahresabschluss zu erstellen ist.

Was passiert bei verspäteter Offenlegung des Jahresabschlusses?

Bei Versäumnis der Offenlegungsfrist nach § 325 HGB droht ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB. Das Bundesamt für Justiz setzt ein Ordnungsgeld zwischen 500 und 25.000 Euro fest. Die Offenlegung wird dadurch nicht obsolet – sie muss zusätzlich nachgeholt werden.

Wo muss der Jahresabschluss 2026 offengelegt werden?

Die Offenlegung erfolgt seit dem DiRUG (01.08.2022) ausschließlich beim Unternehmensregister unter www.unternehmensregister.de. Der Bundesanzeiger ist nicht mehr zuständig für die Offenlegung von Jahresabschlüssen. Die Einreichung muss elektronisch im XBRL-Format oder als PDF erfolgen.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 325 HGB – Offenlegung, § 264 HGB – Pflicht zur Aufstellung, § 42a GmbHG – Feststellung, Unternehmensregister. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

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    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
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    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
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    KI-Steuerberater