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Datum

Lesedauer

13–19 Minuten


OnlineBilanzBlogVereinsverwaltung Finanzen

Vereinsverwaltung Finanzen 2026: Struktur, Pflichten & Software

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Finanzverwaltung im Verein erfordert rechtssichere Abläufe, klare Dokumentation und Transparenz gegenüber Mitgliedern und Finanzamt. Dieser Leitfaden zeigt, welche Pflichten Vorstände und Schatzmeister erfüllen müssen – von der laufenden Buchhaltung über die Erstellung von Bilanzen bis zur Abgabe des Jahresabschlusses – und wie digitale Lösungen die Verwaltung vereinfachen.

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Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Vereine müssen Einnahmen und Ausgaben ordnungsgemäß dokumentieren, die Mittelverwendung transparent darstellen und rechtliche Vorgaben wie Buchführungspflichten nach § 238 HGB oder § 316 HGB erfüllen. Eine strukturierte Finanzverwaltung schützt vor Haftungsrisiken, sichert die Gemeinnützigkeit und erleichtert Prüfungen durch Finanzamt und Mitgliederversammlung.

Warum eine professionelle Finanzverwaltung für Vereine unverzichtbar ist

Vereine sind tragende Säulen des gesellschaftlichen Lebens – sie fördern Sport, Kultur, Bildung und soziale Projekte. Trotz überwiegend ehrenamtlicher Strukturen unterliegen sie denselben rechtlichen Anforderungen wie gewerbliche Organisationen, sobald bestimmte Schwellenwerte überschritten werden.

Eine professionelle Finanzverwaltung schützt den Vorstand vor persönlicher Haftung nach § 42 BGB und § 34 Abs. 3 GmbHG (bei eingetragenen Vereinen analog), sichert die Gemeinnützigkeit nach §§ 51-68 AO und schafft Vertrauen bei Mitgliedern, Spendern und Fördergebern.

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Regelungen zur Gemeinnützigkeit

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Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

Die Finanzverwaltung im Verein umfasst weit mehr als eine einfache Kassenbuchführung. Sie erfordert systematische Erfassung aller Geschäftsvorfälle, transparente Berichterstattung und rechtssichere Dokumentation gegenüber Finanzamt und Mitgliederversammlung.

Hinweis

Wichtig: Vereine, die Umsatzerlöse über 600.000 Euro oder Bilanzwerte über 600.000 Euro aufweisen, gelten als Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB und unterliegen der Buchführungspflicht nach § 238 HGB sowie der Offenlegungspflicht nach § 325 HGB beim Unternehmensregister.

Zentrale Ziele der Vereinsfinanzverwaltung: Transparenz, Rechtssicherheit, Planungssicherheit

Eine strukturierte Finanzverwaltung verfolgt drei wesentliche Ziele, die eng miteinander verknüpft sind und den nachhaltigen Erfolg des Vereins sichern.

Transparenz gegenüber allen Stakeholdern

Alle Einnahmen, Ausgaben und Rücklagen müssen nachvollziehbar dokumentiert werden. Dies ermöglicht Mitgliedern, Behörden und Fördergebern, die wirtschaftliche Lage des Vereins zu beurteilen. Die Transparenz wird durch ordnungsgemäße Kassenbücher, Kontoauszüge und Belegsammlungen gewährleistet.

Rechtssicherheit und Gemeinnützigkeit

Das Finanzamt prüft regelmäßig, ob Mittel satzungsgemäß verwendet wurden. Fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen können zum Verlust der Gemeinnützigkeit nach § 59 AO führen, was erhebliche steuerliche Nachzahlungen zur Folge hat.

Buchführungspflichtige Vereine müssen nach § 238 HGB ihre Geschäftsvorfälle systematisch erfassen und nach § 266 HGB bilanzieren. Die Feststellung des Jahresabschlusses erfolgt nach § 42a Abs. 2 GmbHG analog innerhalb von 8 Monaten (mittelgroße/große Vereine) oder 11 Monaten (kleine Vereine).

Planungssicherheit für Projekte und Verpflichtungen

Eine vorausschauende Finanzplanung stellt sicher, dass ausreichende Mittel für geplante Projekte zur Verfügung stehen, laufende Verpflichtungen pünktlich erfüllt werden und finanzielle Engpässe vermieden werden.

„Viele Vereine unterschätzen die rechtlichen Anforderungen an ihre Finanzverwaltung. Eine klare Struktur schützt nicht nur vor Haftungsrisiken, sondern erleichtert auch die tägliche Arbeit des Vorstands erheblich.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Aufbau einer strukturierten Finanzverwaltung im Verein

Eine funktionsfähige Finanzverwaltung basiert auf klaren Strukturen, die alle Einnahmen, Ausgaben und Vermögenswerte systematisch erfassen und dokumentieren.

Einnahmenstruktur im Verein

Vereine finanzieren sich typischerweise aus mehreren Quellen, die unterschiedlich zu behandeln sind:

  • Mitgliedsbeiträge (regelmäßige, planbare Einnahmen)
  • Spenden und Förderbeiträge (steuerlich privilegiert nach § 10b EStG)
  • Öffentliche Zuschüsse (projektgebunden, dokumentationspflichtig)
  • Sponsoring (meist umsatzsteuerpflichtig nach § 1 UStG)
  • Teilnahmegebühren für Veranstaltungen (wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb nach § 14 AO)

Ausgabenstruktur und Mittelverwendung

Alle Ausgaben müssen satzungsgemäß erfolgen und durch ordnungsgemäße Belege dokumentiert werden. Gemeinnützige Vereine dürfen nach § 55 AO ihre Mittel ausschließlich für satzungsmäßige Zwecke verwenden.

Ideeller Bereich

  • Trainerbezahlung im Sportverein
  • Materialkosten für Projekte
  • Raummieten für Veranstaltungen

Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

  • Verkauf von Getränken bei Veranstaltungen
  • Werbung auf Vereinsgelände
  • Kursgebühren über Selbstkostenbasis

Vermögensverwaltung und Rücklagenbildung

Nach § 62 AO dürfen gemeinnützige Vereine Rücklagen bilden, jedoch nur in gesetzlich definierten Grenzen. Freie Rücklagen sind auf ein Drittel des Überschusses begrenzt, zweckgebundene Rücklagen erfordern einen Beschluss der Mitgliederversammlung.

Achtung

Achtung: Unverhältnismäßig hohe Rücklagen können zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit führen. Das Finanzamt prüft regelmäßig, ob Mittel zeitnah für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden (Grundsatz der zeitnahen Mittelverwendung nach § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO).

Rechtliche Pflichten: Buchführung, Offenlegung und Prüfung

Die rechtlichen Anforderungen an Vereine hängen von Größe, Rechtsform und wirtschaftlicher Tätigkeit ab. Grundsätzlich gilt: Je größer der Verein, desto umfangreicher die Pflichten.

Buchführungspflicht nach § 238 HGB

Vereine, die als Kapitalgesellschaft organisiert sind (z.B. e.V. mit Handelsregistereintrag) oder die Größenmerkmale des § 267 HGB überschreiten, müssen Bücher führen. Dies umfasst die systematische Erfassung aller Geschäftsvorfälle nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB).

Die Buchführung muss nach § 239 HGB so beschaffen sein, dass sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und die Lage des Vereins vermittelt.

Offenlegungspflicht nach § 325 HGB

Buchführungspflichtige Vereine müssen ihren Jahresabschluss innerhalb von 12 Monaten nach Bilanzstichtag beim Unternehmensregister offenlegen. Die Offenlegung erfolgt seit Inkrafttreten des DiRUG am 01.08.2022 ausschließlich elektronisch über das Unternehmensregister.

Bei Nichteinhaltung der Offenlegungsfrist droht ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB in Höhe von mindestens 500 Euro bis zu 25.000 Euro.

Prüfungspflicht nach § 316 HGB

Mittelgroße und große Vereine unterliegen der Prüfungspflicht. Der Jahresabschluss muss durch einen Wirtschaftsprüfter oder vereidigten Buchprüfer geprüft werden. Kleine Vereine sind von dieser Pflicht befreit.

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Mitarbeiter Prüfungspflicht
Klein ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50 Nein
Mittelgroß ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250 Ja
Groß > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250 Ja

Hinweis

Nach § 267 HGB gelten die Schwellenwerte dann, wenn zwei der drei Merkmale an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen über- bzw. unterschritten werden.

Aufgaben des Schatzmeisters: Kern der Vereinsfinanzen

Der Schatzmeister (oder Kassenwart) trägt die operative Verantwortung für die gesamte Finanzverwaltung. Die Position ist nach § 27 Abs. 3 BGB Teil des Vorstands und damit gesetzlicher Vertreter des Vereins.

Tägliche und laufende Aufgaben

  • Erfassung aller Einnahmen und Ausgaben im Kassenbuch
  • Verwaltung der Vereinskonten und Abstimmung mit Kontoauszügen
  • Prüfung und Bezahlung eingehender Rechnungen
  • Überwachung von Zahlungsfristen und Mahnwesen
  • Erstellung von Zuwendungsbestätigungen nach § 50 EStDV
  • Verwaltung von Belegarchiven (Aufbewahrungsfrist 10 Jahre nach § 147 AO)

Regelmäßige Berichtspflichten

Der Schatzmeister erstellt quartalsweise oder halbjährlich Finanzberichte für den Vorstand und präsentiert in der Mitgliederversammlung die Jahresrechnung zur Entlastung gemäß § 29 BGB.

Strategische Finanzplanung

Neben der operativen Arbeit erstellt der Schatzmeister mehrjährige Finanzpläne, koordiniert Fördermittelanträge und berät den Vorstand bei finanziellen Entscheidungen.

„Der Schatzmeister ist weit mehr als ein Kassenverwalter. Er trägt die Verantwortung für die rechtssichere Abwicklung aller Finanzvorgänge und schützt damit den gesamten Vorstand vor Haftungsrisiken.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Achtung

Haftungsrisiko: Nach § 42 BGB haften Vorstandsmitglieder persönlich für Schäden, die durch Pflichtverletzungen entstehen. Dies umfasst auch fehlerhafte Finanzverwaltung oder verspätete Steuererklärungen.

Jahresabschluss im Verein: Bilanz, GuV und Anhang

Buchführungspflichtige Vereine müssen einen vollständigen Jahresabschluss nach § 242 HGB erstellen, der aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie gegebenenfalls Anhang besteht.

Bilanz nach § 266 HGB

Die Bilanz stellt die Vermögens- und Finanzlage des Vereins zum Bilanzstichtag dar. Sie gliedert sich in Aktiva (Vermögenswerte) und Passiva (Eigenkapital und Verbindlichkeiten). Kleine Vereine dürfen die verkürzte Bilanz nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB verwenden.

Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB

Die GuV dokumentiert alle Erträge und Aufwendungen des Geschäftsjahres. Vereine können zwischen Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) und Umsatzkostenverfahren (§ 275 Abs. 3 HGB) wählen.

Bei gemeinnützigen Vereinen ist die Trennung zwischen idealem Bereich, Vermögensverwaltung, Zweckbetrieb und wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb zwingend erforderlich.

Anhang nach § 284 HGB

Mittelgroße und große Vereine müssen einen Anhang erstellen, der zusätzliche Informationen zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Haftungsverhältnissen und wesentlichen Ereignissen enthält. Kleine Vereine sind nach § 288 HGB von der Anhangspflicht befreit.

Kleine Vereine

Verkürzte Bilanz nach § 266 Abs. 1 S. 3 HGB, verkürzte GuV, kein Anhang

Mittelgroße Vereine

Vollständige Bilanz, GuV nach § 275 HGB, Anhang nach § 284 HGB

Große Vereine

Vollständiger Jahresabschluss inkl. Lagebericht nach § 289 HGB

Feststellungsfristen nach § 42a GmbHG

Der Jahresabschluss muss innerhalb von 11 Monaten (kleine Vereine) bzw. 8 Monaten (mittelgroße und große Vereine) nach Bilanzstichtag festgestellt werden. Bei einem Bilanzstichtag 31.12.2025 endet die Frist am 30.11.2026 (klein) bzw. 31.08.2026 (mittel/groß).

Gemeinnützigkeit sichern: Satzung, Mittelverwendung und Finanzamt

Die Gemeinnützigkeit nach §§ 51-68 AO ist für die meisten Vereine existenziell, da sie erhebliche steuerliche Vorteile mit sich bringt: Befreiung von Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und anteilig von Umsatzsteuer.

Satzungsmäßige Voraussetzungen nach § 59 AO

Die Satzung muss bestimmte Formulierungen enthalten, die die ausschließliche, unmittelbare und selbstlose Verfolgung gemeinnütziger Zwecke sicherstellen. Das Finanzamt prüft dies bei der Erstbeantragung und in regelmäßigen Abständen.

Zeitnahe Mittelverwendung nach § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO

Gemeinnützige Vereine müssen ihre Mittel grundsätzlich zeitnah für satzungsmäßige Zwecke verwenden. Zeitnah bedeutet in der Regel: Verwendung bis zum Ende des folgenden Geschäftsjahres. Ausnahmen sind nur durch zulässige Rücklagen möglich.

  • Freie Rücklage: max. 1/3 des Überschusses (§ 62 Abs. 1 Nr. 3 AO)
  • Zweckgebundene Rücklage: mit Beschluss der Mitgliederversammlung (§ 62 Abs. 1 Nr. 2 AO)
  • Wiederbeschaffungsrücklage: für Ersatz von Wirtschaftsgütern (§ 62 Abs. 1 Nr. 1 AO)

Getrennte Bereiche nach § 64 AO

Vereine müssen ihre Tätigkeiten in vier Bereiche trennen und separat dokumentieren: ideeller Bereich, Vermögensverwaltung, Zweckbetrieb und wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb. Nur die letzten beiden Bereiche sind umsatzsteuerpflichtig.

Hinweis

Die Gemeinnützigkeitsprüfung erfolgt regelmäßig durch das Finanzamt. Bei Verstößen gegen die Vorgaben der Abgabenordnung kann die Gemeinnützigkeit rückwirkend aberkannt werden, was zu erheblichen Steuernachzahlungen führt.

Zuwendungsbestätigungen nach § 50 EStDV

Gemeinnützige Vereine dürfen Spendenbescheinigungen ausstellen, wenn das Finanzamt die Gemeinnützigkeit anerkannt hat. Die Bescheinigungen müssen dem amtlich vorgeschriebenen Muster entsprechen und dürfen nur von vertretungsberechtigten Personen unterzeichnet werden.

Digitale Lösungen für effiziente Vereinsfinanzverwaltung

Moderne Software-Lösungen reduzieren den administrativen Aufwand erheblich und minimieren Fehlerquellen. Sie automatisieren wiederkehrende Prozesse und stellen sicher, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden.

Vorteile digitaler Finanzverwaltung

  • Automatische Erfassung und Kategorisierung von Belegen
  • Rechtssichere Archivierung nach GoBD-Vorgaben
  • Echtzeit-Übersicht über Liquidität und Vermögen
  • Automatische Erstellung von Finanzberichten
  • Zugriffskontrolle und Protokollierung aller Änderungen
  • Integration mit Bankkonten für automatischen Datenabgleich
  • Vorbereitung steuerlicher Meldungen (Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss)

OnlineBilanz.de für buchführungspflichtige Vereine

Vereine, die als Kapitalgesellschaft buchführungspflichtig sind, können OnlineBilanz.de nutzen, um ihren Jahresabschluss strukturiert zu erstellen. Die Plattform führt durch alle erforderlichen Schritte und stellt sicher, dass Bilanz, GuV und Anhang den Vorgaben des HGB entsprechen.

Nach Fertigstellung wird der Jahresabschluss von erfahrenen Steuerberatern geprüft und bestätigt. Dies schafft Rechtssicherheit und erleichtert die anschließende Offenlegung beim Unternehmensregister.

GoBD-konforme Archivierung

Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form (GoBD) verlangen, dass digitale Belege unveränderbar archiviert werden. Moderne Systeme stellen dies durch automatische Versionierung und Zeitstempel sicher.

„Digitale Finanzverwaltung ist kein Luxus mehr, sondern Notwendigkeit. Sie schützt vor Fehlern, spart Zeit und ermöglicht es Ehrenamtlichen, sich auf die eigentliche Vereinsarbeit zu konzentrieren.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Häufige Fehler in der Vereinsfinanzverwaltung vermeiden

Viele Vereine machen immer wieder dieselben Fehler, die zu rechtlichen Problemen, finanziellen Nachteilen oder sogar zum Verlust der Gemeinnützigkeit führen können.

Unvollständige oder fehlende Belege

Nach § 147 AO müssen alle Belege 10 Jahre aufbewahrt werden. Fehlende Belege können bei Betriebsprüfungen zu Steuernachzahlungen führen. Jede Ausgabe muss durch einen ordnungsgemäßen Beleg (Rechnung, Quittung, Eigenbeleg) dokumentiert sein.

Vermischung privater und Vereinsmittel

Vorstandsmitglieder dürfen nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 AO keine unangemessenen Vergütungen erhalten. Private Ausgaben über Vereinskonten sind strikt untersagt und gefährden die Gemeinnützigkeit.

Verspätete oder fehlende Steuererklärungen

Auch gemeinnützige Vereine müssen regelmäßig Steuererklärungen abgeben: Körperschaftsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung (bei wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb), Umsatzsteuererklärung und Umsatzsteuervoranmeldungen. Verspätungen führen zu Verspätungszuschlägen nach § 152 AO.

Nicht satzungsgemäße Mittelverwendung

Alle Ausgaben müssen dem Satzungszweck dienen. Verstöße gegen den Grundsatz der Mittelverwendung nach § 55 AO können zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit führen.

Fehlende Vier-Bereiche-Rechnung

Vereine mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb müssen nach § 64 AO die Bereiche trennen. Eine pauschale Zuordnung ist nicht zulässig – jede Einnahme und Ausgabe muss dem richtigen Bereich zugeordnet werden.

Achtung

Wichtig: Die Nichtbeachtung der Offenlegungspflicht nach § 325 HGB führt zu einem Ordnungsgeld nach § 335 HGB von mindestens 500 Euro bis zu 25.000 Euro. Die Offenlegung muss zwingend beim Unternehmensregister erfolgen.

Checkliste: Jährliche Pflichten in der Vereinsfinanzverwaltung

Diese Checkliste gibt einen Überblick über die wichtigsten jährlichen Aufgaben in der Vereinsfinanzverwaltung. Sie dient als Orientierung für Vorstände und Schatzmeister.

Während des Geschäftsjahres

  • Laufende Erfassung aller Einnahmen und Ausgaben im Kassenbuch
  • Monatlicher Abgleich der Kontoauszüge mit Kassenbuch
  • Ordnungsgemäße Ablage und Archivierung aller Belege
  • Vierteljährliche Finanzberichte an den Vorstand
  • Umsatzsteuervoranmeldungen (falls zutreffend)
  • Überwachung der Liquidität und Zahlungsfristen

Zum Jahresende (Bilanzstichtag)

  • Inventur aller Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten
  • Abgrenzung von Vorauszahlungen und Rückstellungen
  • Bewertung von Wirtschaftsgütern nach § 253 HGB
  • Prüfung der Rücklagenbildung nach § 62 AO
  • Erstellung der Bilanz nach § 266 HGB
  • Erstellung der GuV nach § 275 HGB

Nach dem Geschäftsjahr

  • Feststellung des Jahresabschlusses durch Vorstand (11 Monate bzw. 8 Monate nach § 42a GmbHG)
  • Prüfung des Jahresabschlusses (falls prüfungspflichtig nach § 316 HGB)
  • Vorlage des Jahresabschlusses zur Entlastung in der Mitgliederversammlung
  • Offenlegung beim Unternehmensregister innerhalb 12 Monaten nach § 325 HGB
  • Abgabe der Steuererklärungen (KSt, GewSt, USt)
  • Aktualisierung der Gemeinnützigkeitsprüfung beim Finanzamt

Hinweis

Bei einem Bilanzstichtag 31.12.2025 gelten folgende Fristen für 2026: Feststellung bis 30.11.2026 (klein) bzw. 31.08.2026 (mittel/groß), Offenlegung bis 31.12.2026, Steuererklärungen bis 31.07.2027 (mit Steuerberater).

Dokumentation und Archivierung

Alle Unterlagen müssen nach § 147 AO zehn Jahre aufbewahrt werden. Dies umfasst Belege, Kassenbücher, Kontoauszüge, Jahresabschlüsse, Steuererklärungen und Bescheide. Die Aufbewahrung kann digital erfolgen, muss aber GoBD-konform sein.

Häufig gestellte Fragen

Welche Vereine sind zur Buchführung nach § 238 HGB verpflichtet?

Buchführungspflichtig sind Vereine, die als Kapitalgesellschaft organisiert sind oder die Größenmerkmale des § 267 HGB erfüllen (Bilanzsumme über 6 Mio. Euro oder Umsatzerlöse über 12 Mio. Euro oder mehr als 50 Mitarbeiter, wobei zwei von drei Merkmalen an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen überschritten werden müssen). Diese Vereine müssen nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) bilanzieren und ihren Jahresabschluss beim Unternehmensregister offenlegen.

Wo muss ein Verein seinen Jahresabschluss offenlegen?

Seit Inkrafttreten des DiRUG am 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister – nicht mehr beim Bundesanzeiger. Die Frist beträgt 12 Monate nach Bilanzstichtag gemäß § 325 HGB. Bei einem Bilanzstichtag 31.12.2025 muss die Offenlegung bis spätestens 31.12.2026 erfolgen. Bei Versäumnis droht ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB zwischen 500 und 25.000 Euro.

Welche steuerlichen Vorteile hat die Gemeinnützigkeit?

Gemeinnützige Vereine nach §§ 51-68 AO sind von Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer befreit, sofern sie ausschließlich satzungsmäßige Zwecke verfolgen. Für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe nach § 14 AO fallen diese Steuern jedoch an. Zudem können Spender ihre Zuwendungen steuerlich geltend machen (§ 10b EStG), was die Spendenbereitschaft erhöht. Die Umsatzsteuer entfällt teilweise nach § 4 UStG für bestimmte gemeinnützige Tätigkeiten.

Wann muss ein Verein den Jahresabschluss feststellen?

Nach § 42a Abs. 2 GmbHG (analog für Vereine) gelten folgende Feststellungsfristen: Kleine Vereine haben 11 Monate nach Bilanzstichtag Zeit, mittelgroße und große Vereine nur 8 Monate. Bei einem Bilanzstichtag 31.12.2025 endet die Frist für kleine Vereine am 30.11.2026, für mittelgroße und große Vereine am 31.08.2026. Die Feststellung erfolgt durch Beschluss des Vorstands oder der Mitgliederversammlung.

Welche Rücklagen dürfen gemeinnützige Vereine bilden?

Nach § 62 AO sind drei Arten von Rücklagen zulässig: 1) Wiederbeschaffungsrücklage für Ersatz von Wirtschaftsgütern, 2) zweckgebundene Rücklage mit Beschluss der Mitgliederversammlung für konkrete satzungsmäßige Zwecke, 3) freie Rücklage bis zu einem Drittel des Überschusses aus Vermögensverwaltung und Zweckbetrieb. Darüber hinausgehende Mittel müssen zeitnah nach § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden.

Haftet der Vorstand persönlich für Fehler in der Finanzverwaltung?

Ja, nach § 42 BGB haften Vorstandsmitglieder persönlich für Schäden, die durch Pflichtverletzungen entstehen. Dies umfasst fehlerhafte Buchführung, verspätete Steuererklärungen, nicht satzungsgemäße Mittelverwendung oder Nichteinhaltung der Offenlegungspflicht. Die Haftung kann durch eine D&O-Versicherung (Directors and Officers) abgesichert werden. Sorgfältige Dokumentation und Einhaltung aller gesetzlichen Pflichten minimieren das Risiko erheblich.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 238 HGB – Buchführungspflicht, § 267 HGB – Größenklassen, § 325 HGB – Offenlegung, §§ 51-68 AO – Gemeinnützigkeit, Unternehmensregister. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Schritt 03 · geführtes Onboarding

Einfach hochladen – wir übernehmen

Lexoffice, SevDesk, DATEV, Excel – egal welches Programm: Export rein, fertig. Keine Umstellung, kein Lernen, kein neues Tool. Was Sie schon haben, reicht. Unsere KI-Assistenz führt Sie Schritt für Schritt – fünf Minuten, dann sind Sie durch.

Drag & Drop · GoBD-konform
Buchhaltungsprogramm wählen
LLexoffice
SSevDesk
DDATEV
+manuell
Belege hierher ziehenPDF, JPG, CSV · bis 50 MB pro Datei
Rechnungen_Q4.zip 78 %
4
Schritt 04 · KI prüft · StB kontrolliert

Automatische Plausibilitätsprüfung

Unsere KI-Assistenz prüft jede Buchung in Sekunden auf Auffälligkeiten, fehlende Belege und USt-Unstimmigkeiten – was sonst Wochen dauert. Sie bekommen eine klare Checkliste: nur das wird nachgefragt, was wirklich fehlt. Keine unnötigen Rückfragen.

schneller zum Abschluss
K
KI-Assistenz · Plausibilitätsprüfung
aktiv
Kontoauszüge vollständig 428 Buchungen
USt-Abgleich erfolgt 19 % · 7 % · RC
! 3 Belege fehlen > 1.000 € Rückfrage
Anlagenverzeichnis abgeglichen 14 Positionen
! GWG-Grenze geprüft – Rückfrage an StB an F. Klement
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Schritt 05 · Ihr StB unterschreibt

Einsicht, Fragen, Freigabe

Ihre Bilanz und Steuererklärungen werden von einem erfahrenen Steuerberater erstellt und geprüft – nicht von Software allein. Sie schauen rein, stellen Fragen per Chat, bekommen Antworten vom StB selbst – und geben mit einem Klick digital frei. Kein Postweg, keine Unterschriften in dreifacher Ausführung.

von StB unterzeichnet
Bilanz_2025_Entwurf.pdf bereit zur Freigabe
Jahresbilanz zum 31.12.2025
Anlagevermögen142.380 €
Umlaufvermögen298.412 €
Eigenkapital186.920 €
Bilanzsumme440.792 €
GEPRÜFT
F. Klement
StB/WP
Fragen Freigeben
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Schritt 06 · Einreichung & Abschluss

Einreichung beim Finanzamt
& Offenlegung

Wir übernehmen für Sie die Einreichung beim Finanzamt über ELSTER sowie die Offenlegung beim Bundesanzeiger. Sie müssen nichts mehr tun. Alle Unterlagen werden rechtskonform archiviert und sind jederzeit in Ihrem Portal abrufbar.

fristgerecht & rechtskonform
Abschluss 2025 · Erledigt
Bilanz eingereicht, offengelegt & archiviert.
E-Bilanz · ELSTER Offenlegung · BAnz Steuererklärungen
FK
Einreichung erfolgtF. Klement · Steuerberater
7
Schritt 07 · Dauermandat · das ganze Jahr

Ihr fester Steuerberater –
365 Tage an Ihrer Seite

Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
? portal.onlinebilanz.de/dauermandat
Übersicht
Jahresabschluss
Dokumente
Fristen
Dauermandat
Chat2
Dauermandat · aktiv

Ihr fester Steuerberater

FK
F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
antwortet heute
FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
alles in Ordnung
Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
inklusive
Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
wir erinnern Sie
Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

Preisvergleich

Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater