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13–19 Minuten

OnlineBilanzBlogKosten Steuererklärung Steuerberater

Kosten Steuererklärung beim Steuerberater 2026 – Ihr Leitfaden

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Kosten für die Steuererklärung beim Steuerberater richten sich nach der Steuerberatergebührenverordnung (StBVV) und hängen vom Gegenstandswert sowie der Komplexität ab. Für GmbH und UG fallen neben der Körperschaftsteuererklärung häufig auch Kosten für Gewerbesteuererklärung und Jahresabschluss an. Alternativ besteht für bilanzierungspflichtige Unternehmen die Möglichkeit, den Jahresabschluss eigenständig zu erstellen – mehr dazu unter Bilanzieren ohne Steuerberater. Dieser Artikel zeigt Ihnen die Gebührenrahmen und Einflussfaktoren im Detail. Die Gebührenstruktur unterscheidet sich je nach Mandantengruppe; so gelten für Steuererklärungen beim Steuerberater für Rentner eigene Berechnungsgrundlagen. Beachten Sie dabei auch die Fristen für die Steuererklärung 2025, die bei der Beauftragung eines Steuerberaters relevant sind.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Die Kosten einer Steuererklärung beim Steuerberater werden nach der Steuerberatergebührenverordnung (StBVV) berechnet. Maßgeblich sind der Gegenstandswert (z. B. Jahresumsatz, Bilanzsumme) und die vereinbarte Gebühr innerhalb des gesetzlichen Rahmens (1/10 bis 6/10). Für eine GmbH liegen die Kosten je nach Größe zwischen wenigen hundert und mehreren tausend Euro jährlich. Geschäftsführer zahlen für ihre private Einkommensteuererklärung zusätzlich Gebühren nach Tabelle A der StBVV. Eine detaillierte Übersicht zu allen relevanten Steuerberater Kosten für die Steuererklärung hilft bei der Budgetplanung.

Was kostet eine Steuererklärung beim Steuerberater?

Die Kosten für eine Steuererklärung beim Steuerberater richten sich nach der Steuerberatergebührenverordnung (StBVV), die bundeseinheitlich verbindliche Gebührenrahmen festlegt. Im Kern werden die Kosten durch drei Faktoren bestimmt: den Gegenstandswert (bei Steuererklärungen in der Regel die Summe der Einkünfte), die gewählte Mittelgebühr und die Komplexität des Falles. Für Geschäftsführer einer GmbH oder UG ist dabei zu unterscheiden, ob es sich um die private Einkommensteuererklärung oder um die Körperschaftsteuererklärung der Gesellschaft handelt.

Nach § 24 StBVV beträgt die gesetzliche Gebühr für die Einkommensteuererklärung 1/10 bis 6/10 der vollen Gebühr nach Tabelle A (Anlage 1 zur StBVV). Bei einem Gegenstandswert von 50.000 Euro liegt die volle Gebühr bei 1.148 Euro – die tatsächliche Gebühr kann somit zwischen 114,80 Euro (1/10) und 688,80 Euro (6/10) variieren. Hinzu kommen Auslagen und Umsatzsteuer.

Typische Kostenbeispiele für die Einkommensteuererklärung 2025

Gegenstandswert (Summe Einkünfte) Volle Gebühr (Tabelle A) 1/10 Gebühr 3/10 Gebühr 6/10 Gebühr
20.000 Euro 519 Euro 51,90 Euro 155,70 Euro 311,40 Euro
50.000 Euro 1.148 Euro 114,80 Euro 344,40 Euro 688,80 Euro
100.000 Euro 2.033 Euro 203,30 Euro 609,90 Euro 1.219,80 Euro
200.000 Euro 3.543 Euro 354,30 Euro 1.062,90 Euro 2.125,80 Euro

Praxis-Hinweis

Die tatsächliche Gebühr hängt von der Komplexität Ihrer Steuersituation ab: Kapitalerträge, Vermietung, Nebeneinkünfte, außergewöhnliche Belastungen – jede zusätzliche Anlage erhöht den Arbeitsaufwand. Steuerberater dürfen die Gebühr innerhalb des Rahmens nach Ermessen festlegen. Transparenz entsteht durch Festpreise, wie sie digitale Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz anbieten.

Kosten der Körperschaftsteuererklärung für GmbH und UG

Für die Körperschaftsteuererklärung einer GmbH oder UG gilt § 25 StBVV. Der Gegenstandswert ist hier das Einkommen vor Verlustvortrag gemäß § 33 Abs. 2 StBVV, mindestens jedoch die Körperschaftsteuer, die sich bei Anwendung des Regeltarifs ergeben würde. Die Gebühr beträgt 1/10 bis 6/10 der vollen Gebühr nach Tabelle A.

Zusätzlich zur Körperschaftsteuer ist in der Regel auch eine Gewerbesteuererklärung zu erstellen (§ 26 StBVV, ebenfalls 1/10 bis 6/10). In der Praxis werden beide Erklärungen oft zusammen beauftragt, sodass sich die Gebühren kumulieren.

Beispielrechnung: GmbH mit 60.000 Euro Gewinn

  • Gegenstandswert Körperschaftsteuer: 60.000 Euro → volle Gebühr 1.278 Euro
  • Gebühr 3/10: 383,40 Euro (netto)
  • Gegenstandswert Gewerbesteuer: 60.000 Euro → volle Gebühr 1.278 Euro
  • Gebühr 3/10: 383,40 Euro (netto)
  • Summe netto: 766,80 Euro
  • Zzgl. 19 % USt: 912,89 Euro brutto

Achtung

Die Körperschaftsteuererklärung basiert auf dem Jahresabschluss der GmbH. Sofern dieser noch nicht erstellt ist, fallen zusätzliche Gebühren für Buchführung und Jahresabschluss an (§ 35–36 StBVV). Viele Steuerberater bieten daher Paketlösungen an, die Jahresabschluss und Steuererklärungen zusammenfassen.

Gebührenrahmen der StBVV: Wie wird die Gebühr berechnet?

Die Steuerberatergebührenverordnung (StBVV) legt in § 11 und Anlage 1 (Tabelle A) die Gebühren für steuerberatende Tätigkeiten fest. Der Steuerberater darf innerhalb des gesetzlichen Rahmens (von 1/10 bis 6/10 bei Steuererklärungen) die Gebühr nach pflichtgemäßem Ermessen festlegen. Maßgeblich sind dabei:

  • Die Bedeutung der Angelegenheit (Gegenstandswert)
  • Der Umfang und die Schwierigkeit der beruflichen Tätigkeit
  • Die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggebers

Mittelgebühr und Bandbreite in der Praxis

In der Steuerberaterpraxis wird häufig mit Mittelgebühren von 2/10 bis 4/10 für Standardfälle gearbeitet. Komplexere Sachverhalte – etwa mit Auslandsbezug, mehreren Einkunftsarten, Verlustrückträgen oder steuerlichen Gestaltungen – rechtfertigen höhere Gebühren bis zu 6/10. Die gesetzliche Untergrenze von 1/10 wird in der Praxis nur selten angewendet, da sie den tatsächlichen Aufwand meist nicht deckt.

„Die StBVV gibt bewusst einen weiten Rahmen vor. Mandanten sollten vorab klären, welche Gebühr angesetzt wird und ob diese als Festpreis oder variabel vereinbart ist. Transparenz schafft Vertrauen – und vermeidet Überraschungen bei der Rechnungsstellung.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Vorteil Gebührenrahmen

Flexible Anpassung an individuelle Komplexität und Aufwand

Nachteil Gebührenrahmen

Für Mandanten oft intransparent, da erst nach Erstellung endgültig kalkulierbar

Kosten für Jahresabschluss und Steuererklärungen: Das Gesamtpaket

Für Geschäftsführer einer GmbH oder UG ist die Steuererklärung nur ein Teil des steuerlichen Pflichtenprogramms. Hinzu kommt der Jahresabschluss nach § 242 HGB, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang (bei kleinen GmbH fakultativ). Die Erstellung des Jahresabschlusses wird nach § 35 StBVV vergütet – hier gilt eine Gebühr von 10/10 bis 40/10 der vollen Gebühr nach Tabelle B (Anlage 2 zur StBVV), abhängig vom Jahresrohertrag der Gesellschaft.

Gebühren nach § 35 StBVV (Jahresabschluss)

Jahresrohertrag Volle Gebühr (Tabelle B) 10/10 Gebühr 25/10 Gebühr 40/10 Gebühr
50.000 Euro 255 Euro 255 Euro 637,50 Euro 1.020 Euro
100.000 Euro 351 Euro 351 Euro 877,50 Euro 1.404 Euro
250.000 Euro 608 Euro 608 Euro 1.520 Euro 2.432 Euro
500.000 Euro 959 Euro 959 Euro 2.397,50 Euro 3.836 Euro

Hinzu kommen in der Regel noch Gebühren für die laufende Finanzbuchführung nach § 33 StBVV, sofern der Steuerberater diese ebenfalls übernimmt. Insgesamt können die Gesamtkosten für Buchhaltung, Jahresabschluss und Steuererklärungen bei einer kleineren GmbH schnell im Bereich von 2.500 bis 5.000 Euro pro Jahr liegen – bei mittleren Unternehmen entsprechend höher.

OnlineBilanz-Festpreis

Wer Transparenz und Planbarkeit bevorzugt, kann auf digitale Steuerberater-Plattformen setzen: OnlineBilanz bietet den GmbH-Jahresabschluss inkl. Körperschaft- und Gewerbesteuererklärung zum Festpreis von 499,95 Euro inkl. MwSt. – ohne versteckte Zuschläge, ohne Gebührenrahmen-Diskussion.

Steuererklärung des Geschäftsführers als Privatperson

Neben der steuerlichen Erfassung der GmbH oder UG muss auch der Geschäftsführer als natürliche Person seine Einkommensteuererklärung abgeben. Seine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Geschäftsführergehalt) sind nach § 19 EStG zu versteuern. Häufig kommen weitere Einkunftsarten hinzu: Kapitalerträge aus Gewinnausschüttungen der GmbH (§ 20 EStG), Vermietungseinkünfte, Einkünfte aus Nebentätigkeiten oder auch aus Beteiligungen an anderen Gesellschaften.

Typische Konstellation: Gesellschafter-Geschäftsführer

Der Gesellschafter-Geschäftsführer bezieht Gehalt (§ 19 EStG) und Dividenden (§ 20 EStG). Die Steuererklärung wird dadurch komplexer:

  • Anlage N für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Gehalt)
  • Anlage KAP für Kapitalerträge (Dividenden, nach Teileinkünfteverfahren oder Abgeltungsteuer)
  • Ggf. Anlage V (Vermietung), Anlage AV (Altersvorsorge), Anlage Vorsorgeaufwand
  • Eventuelle außergewöhnliche Belastungen, haushaltsnahe Dienstleistungen etc.

Der Gegenstandswert für die Gebühr nach § 24 StBVV ist die Summe der positiven Einkünfte. Bei einem Geschäftsführergehalt von 80.000 Euro und Dividenden von 30.000 Euro beträgt der Gegenstandswert somit 110.000 Euro. Die volle Gebühr nach Tabelle A liegt bei 2.163 Euro – bei 3/10 also 648,90 Euro netto, zuzüglich Umsatzsteuer.

Geschäftsführer unterschätzen häufig die Komplexität ihrer privaten Steuererklärung. Werden Dividenden aus dem Privatvermögen ausgeschüttet, Verlustvorträge geltend gemacht oder steuerliche Gestaltungen wie die Günstigerprüfung nach § 32d Abs. 6 EStG genutzt, steigt der Beratungsaufwand erheblich. Wer die verlängerte Abgabefrist mit Steuerberater rechtzeitig einplant, kann den Prozess deutlich entspannter angehen – eine frühzeitige Abstimmung spart letztlich Zeit und Geld.

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Welche Faktoren beeinflussen die Kosten der Steuererklärung?

Die Höhe der Steuerberaterkosten hängt von mehreren Parametern ab, die den Arbeitsaufwand und die Komplexität der Beratung bestimmen. Die StBVV gibt dabei den Rahmen vor, überlässt aber dem Steuerberater die Einschätzung im Einzelfall.

Zentrale Kostenfaktoren im Überblick

  • Gegenstandswert (Summe Einkünfte, Gewinn, Umsatz)
  • Anzahl und Art der Einkunftsarten (§§ 13–24 EStG)
  • Anzahl der auszufüllenden Anlagen (N, KAP, V, S, G, AV, Vorsorgeaufwand etc.)
  • Auslandsbezug (beschränkte oder unbeschränkte Steuerpflicht, DBA-Anwendung)
  • Steuerliche Gestaltungen (Verlustverrechnung, Günstigerprüfung, Investitionsabzugsbetrag)
  • Qualität und Vollständigkeit der Vorerfassung (digitale Belege, vorbereitete Buchführung)
  • Zeitaufwand für Rückfragen und Abstimmungen
  • Regionale Unterschiede und Kanzleigröße

Je besser die Vorarbeit des Mandanten – etwa durch vorbereitete Belege, digitale Buchhaltung oder den Einsatz von Software – desto geringer der Zeitaufwand und damit tendenziell die Gebühr innerhalb des gesetzlichen Rahmens. Moderne Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz nutzen digitale Schnittstellen und standardisierte Prozesse, um den Aufwand zu senken und Festpreise anzubieten.

Einfacher Fall

Geschäftsführergehalt, keine Nebeneinkünfte, Standardabzüge. Gebühr 1/10 bis 2/10.

Standardfall

Gehalt, Dividenden, eventuell Vermietung. Gebühr 2/10 bis 4/10.

Komplexfall

Mehrere Einkunftsarten, Auslandsbezug, Gestaltungen, Verlustverrechnung. Gebühr 4/10 bis 6/10.

Steuerberater vor Ort vs. digitale Steuerberater-Plattformen

Traditionell wählen Mandanten einen Steuerberater in ihrer Region, vereinbaren persönliche Termine und erhalten nach Fertigstellung eine Rechnung gemäß StBVV. Diese Vorgehensweise bietet den Vorteil persönlicher Nähe und individueller Beratung, kann jedoch auch intransparent und zeitaufwendig sein – insbesondere, wenn Termine erst nach Wochen verfügbar sind oder die finale Gebühr erst nach Abschluss der Arbeiten feststeht.

Digitale Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz verbinden die fachliche Qualität zugelassener Steuerberater mit den Vorteilen moderner Software: Transparente Festpreise, digitale Dokumentenübermittlung, keine Wartezeiten, strukturierte Workflows. Der Jahresabschluss wird von zugelassenen Steuerberatern erstellt, geprüft und rechtsverbindlich unterzeichnet – die Plattform koordiniert lediglich den Prozess und sorgt für Effizienz.

Vergleich in der Praxis

Kriterium Steuerberater vor Ort OnlineBilanz
Preismodell StBVV-Gebühr (Rahmen 1/10–6/10) Festpreis 499,95 € inkl. MwSt.
Transparenz Finale Rechnung oft erst nach Fertigstellung Preis von Anfang an bekannt
Verfügbarkeit Terminabhängig, ggf. Wartezeiten Digitaler Zugang jederzeit
Fachliche Qualität Zugelassener Steuerberater Zugelassene Steuerberater im Team
Dokumentenübermittlung Post, E-Mail, persönlich Digitale Plattform, strukturiert
Persönlicher Kontakt Vor-Ort-Termin möglich Koordination durch Büroleiter, digitale Kommunikation

Für wen eignet sich welches Modell?

Steuerberater vor Ort eignen sich besonders für Mandanten mit hochkomplexen, individuellen Sachverhalten oder einem ausgeprägten Bedürfnis nach persönlichem Austausch. Digitale Plattformen wie OnlineBilanz sind ideal für GmbH/UG-Geschäftsführer, die Wert auf Effizienz, Transparenz und Planbarkeit legen – ohne Kompromisse bei der fachlichen Qualität.

Steuererklärung selbst machen oder Steuerberater beauftragen?

Grundsätzlich können Sie als Geschäftsführer Ihre private Einkommensteuererklärung auch selbst erstellen – etwa mit kommerzieller Steuersoftware oder ELSTER. Bei der Körperschaftsteuererklärung und Gewerbesteuererklärung der GmbH wird dies jedoch schnell komplex: Die Erstellung erfordert Kenntnisse in Handels- und Steuerrecht, Bilanzierung nach HGB, steuerliche Mehr- und Wenigerrechnung nach § 60 EStDV, Anpassungen nach § 8 KStG und vieles mehr.

Wann lohnt sich der Steuerberater?

  • Bei GmbH/UG: Pflicht zur Buchführung und Jahresabschluss nach §§ 238, 242 HGB – steuerberaterliche Unterstützung ist faktisch unerlässlich
  • Bei mehreren Einkunftsarten (Gehalt, Dividenden, Vermietung, Kapitalerträge)
  • Bei steuerlichen Gestaltungen (Verlustverrechnung, Investitionsabzugsbetrag, Rückstellungen)
  • Bei Auslandsbezug oder DBA-Anwendung
  • Wenn Zeit und Nerven geschont werden sollen
  • Wenn die Steuerersparnis durch professionelle Beratung die Kosten übersteigt

In der Praxis gilt: Die Kosten für den Steuerberater sind als Betriebsausgaben (bei der GmbH) bzw. Werbungskosten oder Sonderausgaben (bei der privaten Steuererklärung) abzugsfähig. Dies trifft auch auf spezialisierte Dienstleistungen wie die Erbschaftssteuererklärung beim Steuerberater zu, wo die Gebühren steuerlich geltend gemacht werden können. Die tatsächliche Nettobelastung ist somit geringer als die Bruttorechnung – und der Mehrwert durch fachliche Expertise und Haftung erheblich.

Haftungsrisiko bei Eigenerstellung

Wer die Steuererklärung selbst erstellt, trägt das volle Risiko für Fehler, Versäumnisse oder nicht genutzte Gestaltungsspielräume. Steuerberater haften nach § 67 StBerG für Fehler in der Beratung – ein nicht zu unterschätzender Vorteil, insbesondere bei komplexen Sachverhalten oder hohen Steuernachzahlungen.

Fristen für Steuererklärungen und Jahresabschluss 2026

Neben den Kosten sollten Geschäftsführer auch die gesetzlichen Fristen im Blick behalten. Für das Wirtschaftsjahr 2025 (Bilanzstichtag 31.12.2025) gelten im Jahr 2026 folgende Fristen:

Feststellung des Jahresabschlusses

  • Kleine GmbH/UG: 11 Monate nach Ende des Geschäftsjahres (§ 42a Abs. 2 GmbHG) → bis 30.11.2026
  • Mittelgroße und große GmbH: 8 Monate nach Ende des Geschäftsjahres → bis 31.08.2026

Offenlegung im Unternehmensregister

Nach § 325 HGB ist der Jahresabschluss innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag offenzulegen – also bis spätestens 31.12.2026. Seit dem DiRUG (01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister, nicht mehr beim Bundesanzeiger.

Abgabe Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuererklärung

  • Ohne steuerliche Beratung: 31.07.2026 (§ 149 Abs. 2 AO)
  • Mit steuerlichem Berater: verlängerte Frist bis 30.04.2027 (§ 149 Abs. 3 AO, Schonfrist bis 31.05.2027)

11 Monate

Feststellung Jahresabschluss (kleine GmbH)

12 Monate

Offenlegungsfrist (§ 325 HGB)

30.04.2027

Abgabefrist Steuererklärungen mit Berater

Praxis-Tipp

Wer rechtzeitig mit der Vorbereitung beginnt, vermeidet Stress und Verzugszinsen. Die Beauftragung eines Steuerberaters verschafft nicht nur fachliche Sicherheit, sondern auch eine deutlich längere Abgabefrist für die Steuererklärungen – ein erheblicher Zeitvorteil.

Fazit: Kosten und Nutzen der steuerberaterlichen Begleitung

Die Kosten für eine Steuererklärung beim Steuerberater variieren je nach Gegenstandswert, Komplexität und gewähltem Gebührenmodell. Für Geschäftsführer einer GmbH oder UG umfasst das steuerliche Pflichtenprogramm nicht nur die private Einkommensteuererklärung, sondern auch Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und den handelsrechtlichen Jahresabschluss. Hinzu kommt oft die Umsatzsteuer-Prüfung beim Steuerberater, die zusätzliche Kosten verursachen kann. Die Gesamtkosten können – je nach Unternehmensgröße – zwischen 2.000 und 5.000 Euro oder mehr pro Jahr liegen.

Dem stehen erhebliche Vorteile gegenüber: Fachliche Expertise, Haftung nach § 67 StBerG, Zeitersparnis, steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten und die Sicherheit, alle gesetzlichen Pflichten korrekt und fristgerecht zu erfüllen. Die Kosten sind zudem steuerlich abzugsfähig – als Betriebsausgabe bei der Gesellschaft, als Werbungskosten oder Sonderausgaben beim Geschäftsführer.

„Die Frage sollte nicht lauten: Was kostet der Steuerberater? Sondern: Was kostet es mich, auf professionelle Beratung zu verzichten? Wer Fehler vermeidet, Gestaltungsspielräume nutzt und seine Zeit effizient einsetzt, gewinnt in der Regel mehr, als er an Honorar investiert.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Wer Wert auf Transparenz, Planbarkeit und digitale Effizienz legt, findet in Plattformen wie OnlineBilanz eine moderne Alternative: Festpreise, zugelassene Steuerberater, keine Wartezeiten. Der GmbH-Jahresabschluss inkl. Körperschaft- und Gewerbesteuererklärung ist für 499,95 Euro inkl. MwSt. erhältlich – ohne versteckte Kosten, ohne Gebührenrahmen-Diskussion, mit voller Steuerberater-Haftung.

  • Kosten richten sich nach StBVV (§§ 24–26, 35–36)
  • Gebührenrahmen 1/10 bis 6/10 für Steuererklärungen, 10/10 bis 40/10 für Jahresabschluss
  • Gesamtkosten GmbH: ca. 2.000–5.000 Euro/Jahr (inkl. Buchhaltung, Jahresabschluss, Steuererklärungen)
  • Steuerliche Abzugsfähigkeit mindert Nettobelastung
  • Digitale Plattformen bieten Festpreise und Transparenz
  • Frühzeitige Planung nutzt verlängerte Abgabefristen und vermeidet Stress

Häufig gestellte Fragen

Sind die Kosten für den Steuerberater steuerlich absetzbar?

Ja, die Kosten für die Erstellung der Steuererklärung durch einen Steuerberater sind als Betriebsausgaben (bei Unternehmen) oder als Werbungskosten bzw. Sonderausgaben (bei Privatpersonen) steuerlich absetzbar. Für GmbH und UG mindern die Steuerberaterkosten direkt den Gewinn und damit die Steuerlast.

Kann ich die Steuerberatergebühren vorab verbindlich vereinbaren?

Ja, eine verbindliche Gebührenvereinbarung ist nach § 4 StBVV ausdrücklich möglich und empfehlenswert. Viele Steuerberater bieten Pauschalhonorare oder Festpreise an, die innerhalb des gesetzlichen Gebührenrahmens liegen. Eine schriftliche Vereinbarung schafft Transparenz und Planungssicherheit für beide Seiten.

Was passiert, wenn ich die Steuererklärung nicht fristgerecht einreiche?

Bei verspäteter Abgabe der Steuererklärung kann das Finanzamt Verspätungszuschläge nach § 152 AO festsetzen. Diese betragen mindestens 25 Euro pro angefangenem Monat der Verspätung, bei höheren Steuerbeträgen entsprechend mehr. Steuerberater haben verlängerte Abgabefristen, die bis Ende August 2027 für das Steuerjahr 2025 reichen.

Muss ich als Einzelunternehmer auch eine Körperschaftsteuererklärung abgeben?

Nein, Einzelunternehmer und Personengesellschaften (GbR, OHG, KG) sind nicht körperschaftsteuerpflichtig. Sie geben eine Einkommensteuererklärung ab, in der die Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit erfasst werden. Nur Kapitalgesellschaften wie GmbH und UG (haftungsbeschränkt) unterliegen der Körperschaftsteuer nach § 1 KStG.

Welche Unterlagen benötigt der Steuerberater für die Steuererklärung?

Für die Steuererklärung benötigt der Steuerberater alle steuerlich relevanten Belege: Jahresabschluss oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung, Bankbelege, Rechnungen, Kassenberichte, Lohnabrechnungen, Verträge sowie bei Privatpersonen auch Nachweise zu Versicherungen, Spenden, Handwerkerleistungen und außergewöhnlichen Belastungen. Eine digitale, strukturierte Belegablage erleichtert die Zusammenarbeit erheblich.

Kann ich den Steuerberater wechseln, wenn ich mit den Kosten unzufrieden bin?

Ja, ein Wechsel des Steuerberaters ist jederzeit möglich. Bestehende Mandate können Sie in der Regel fristlos kündigen, sofern keine abweichende vertragliche Vereinbarung getroffen wurde. Achten Sie darauf, dass alle Unterlagen vollständig übergeben werden und laufende Mandate ordnungsgemäß abgeschlossen sind, um steuerliche Fristen nicht zu gefährden.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Steuerberatergebührenverordnung (StBVV), Abgabenordnung (AO), Körperschaftsteuergesetz (KStG), Einkommensteuergesetz (EStG). Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert
Kontakt & häufige Fragen

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
Ben
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