Kosten Steuererklärung beim Steuerberater 2026
Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten
Die Kosten für die Steuererklärung beim Steuerberater richten sich nach der Steuerberatergebührenverordnung (StBVV) und hängen vom Gegenstandswert sowie der Komplexität ab. Für GmbH und UG fallen neben der Körperschaftsteuererklärung häufig auch Kosten für Gewerbesteuererklärung und Jahresabschluss an. Alternativ besteht für bilanzierungspflichtige Unternehmen die Möglichkeit, den Jahresabschluss eigenständig zu erstellen – mehr dazu unter Bilanzieren ohne Steuerberater. Dieser Artikel zeigt Ihnen die Gebührenrahmen und Einflussfaktoren im Detail. Beachten Sie dabei auch die Fristen für die Steuererklärung 2025, die bei der Beauftragung eines Steuerberaters relevant sind.
Kurzantwort
Die Kosten einer Steuererklärung beim Steuerberater werden nach der Steuerberatergebührenverordnung (StBVV) berechnet. Maßgeblich sind der Gegenstandswert (z. B. Jahresumsatz, Bilanzsumme) und die vereinbarte Gebühr innerhalb des gesetzlichen Rahmens (1/10 bis 6/10). Für eine GmbH liegen die Kosten je nach Größe zwischen wenigen hundert und mehreren tausend Euro jährlich. Geschäftsführer zahlen für ihre private Einkommensteuererklärung zusätzlich Gebühren nach Tabelle A der StBVV. Eine detaillierte Übersicht zu allen relevanten Steuerberater Kosten für die Steuererklärung hilft bei der Budgetplanung.
Inhaltsverzeichnis
- Was kostet eine Steuererklärung beim Steuerberater?
- Kosten der Körperschaftsteuererklärung für GmbH und UG
- Gebührenrahmen der StBVV: Wie wird die Gebühr berechnet?
- Kosten für Jahresabschluss und Steuererklärungen: Das Gesamtpaket
- Steuererklärung des Geschäftsführers als Privatperson
- Welche Faktoren beeinflussen die Kosten der Steuererklärung?
- Steuerberater vor Ort vs. digitale Steuerberater-Plattformen
- Steuererklärung selbst machen oder Steuerberater beauftragen?
- Fristen für Steuererklärungen und Jahresabschluss 2026
- Fazit: Kosten und Nutzen der steuerberaterlichen Begleitung
Was kostet eine Steuererklärung beim Steuerberater?
Die Kosten für eine Steuererklärung beim Steuerberater richten sich nach der Steuerberatergebührenverordnung (StBVV), die bundeseinheitlich verbindliche Gebührenrahmen festlegt. Im Kern werden die Kosten durch drei Faktoren bestimmt: den Gegenstandswert (bei Steuererklärungen in der Regel die Summe der Einkünfte), die gewählte Mittelgebühr und die Komplexität des Falles. Für Geschäftsführer einer GmbH oder UG ist dabei zu unterscheiden, ob es sich um die private Einkommensteuererklärung oder um die Körperschaftsteuererklärung der Gesellschaft handelt.
Nach § 24 StBVV beträgt die gesetzliche Gebühr für die Einkommensteuererklärung 1/10 bis 6/10 der vollen Gebühr nach Tabelle A (Anlage 1 zur StBVV). Bei einem Gegenstandswert von 50.000 Euro liegt die volle Gebühr bei 1.148 Euro – die tatsächliche Gebühr kann somit zwischen 114,80 Euro (1/10) und 688,80 Euro (6/10) variieren. Hinzu kommen Auslagen und Umsatzsteuer.
Typische Kostenbeispiele für die Einkommensteuererklärung 2025
| Gegenstandswert (Summe Einkünfte) | Volle Gebühr (Tabelle A) | 1/10 Gebühr | 3/10 Gebühr | 6/10 Gebühr |
|---|---|---|---|---|
| 20.000 Euro | 519 Euro | 51,90 Euro | 155,70 Euro | 311,40 Euro |
| 50.000 Euro | 1.148 Euro | 114,80 Euro | 344,40 Euro | 688,80 Euro |
| 100.000 Euro | 2.033 Euro | 203,30 Euro | 609,90 Euro | 1.219,80 Euro |
| 200.000 Euro | 3.543 Euro | 354,30 Euro | 1.062,90 Euro | 2.125,80 Euro |
Praxis-Hinweis
Die tatsächliche Gebühr hängt von der Komplexität Ihrer Steuersituation ab: Kapitalerträge, Vermietung, Nebeneinkünfte, außergewöhnliche Belastungen – jede zusätzliche Anlage erhöht den Arbeitsaufwand. Steuerberater dürfen die Gebühr innerhalb des Rahmens nach Ermessen festlegen. Transparenz entsteht durch Festpreise, wie sie digitale Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz anbieten.
Kosten der Körperschaftsteuererklärung für GmbH und UG
Für die Körperschaftsteuererklärung einer GmbH oder UG gilt § 25 StBVV. Der Gegenstandswert ist hier das Einkommen vor Verlustvortrag gemäß § 33 Abs. 2 StBVV, mindestens jedoch die Körperschaftsteuer, die sich bei Anwendung des Regeltarifs ergeben würde. Die Gebühr beträgt 1/10 bis 6/10 der vollen Gebühr nach Tabelle A.
Zusätzlich zur Körperschaftsteuer ist in der Regel auch eine Gewerbesteuererklärung zu erstellen (§ 26 StBVV, ebenfalls 1/10 bis 6/10). In der Praxis werden beide Erklärungen oft zusammen beauftragt, sodass sich die Gebühren kumulieren.
Beispielrechnung: GmbH mit 60.000 Euro Gewinn
- Gegenstandswert Körperschaftsteuer: 60.000 Euro → volle Gebühr 1.278 Euro
- Gebühr 3/10: 383,40 Euro (netto)
- Gegenstandswert Gewerbesteuer: 60.000 Euro → volle Gebühr 1.278 Euro
- Gebühr 3/10: 383,40 Euro (netto)
- Summe netto: 766,80 Euro
- Zzgl. 19 % USt: 912,89 Euro brutto
Achtung
Die Körperschaftsteuererklärung basiert auf dem Jahresabschluss der GmbH. Sofern dieser noch nicht erstellt ist, fallen zusätzliche Gebühren für Buchführung und Jahresabschluss an (§ 35–36 StBVV). Viele Steuerberater bieten daher Paketlösungen an, die Jahresabschluss und Steuererklärungen zusammenfassen.
Gebührenrahmen der StBVV: Wie wird die Gebühr berechnet?
Die Steuerberatergebührenverordnung (StBVV) legt in § 11 und Anlage 1 (Tabelle A) die Gebühren für steuerberatende Tätigkeiten fest. Der Steuerberater darf innerhalb des gesetzlichen Rahmens (von 1/10 bis 6/10 bei Steuererklärungen) die Gebühr nach pflichtgemäßem Ermessen festlegen. Maßgeblich sind dabei:
- Die Bedeutung der Angelegenheit (Gegenstandswert)
- Der Umfang und die Schwierigkeit der beruflichen Tätigkeit
- Die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggebers
Mittelgebühr und Bandbreite in der Praxis
In der Steuerberaterpraxis wird häufig mit Mittelgebühren von 2/10 bis 4/10 für Standardfälle gearbeitet. Komplexere Sachverhalte – etwa mit Auslandsbezug, mehreren Einkunftsarten, Verlustrückträgen oder steuerlichen Gestaltungen – rechtfertigen höhere Gebühren bis zu 6/10. Die gesetzliche Untergrenze von 1/10 wird in der Praxis nur selten angewendet, da sie den tatsächlichen Aufwand meist nicht deckt.
„Die StBVV gibt bewusst einen weiten Rahmen vor. Mandanten sollten vorab klären, welche Gebühr angesetzt wird und ob diese als Festpreis oder variabel vereinbart ist. Transparenz schafft Vertrauen – und vermeidet Überraschungen bei der Rechnungsstellung.”
— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team
Vorteil Gebührenrahmen
Flexible Anpassung an individuelle Komplexität und Aufwand
Nachteil Gebührenrahmen
Für Mandanten oft intransparent, da erst nach Erstellung endgültig kalkulierbar
Kosten für Jahresabschluss und Steuererklärungen: Das Gesamtpaket
Für Geschäftsführer einer GmbH oder UG ist die Steuererklärung nur ein Teil des steuerlichen Pflichtenprogramms. Hinzu kommt der Jahresabschluss nach § 242 HGB, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang (bei kleinen GmbH fakultativ). Die Erstellung des Jahresabschlusses wird nach § 35 StBVV vergütet – hier gilt eine Gebühr von 10/10 bis 40/10 der vollen Gebühr nach Tabelle B (Anlage 2 zur StBVV), abhängig vom Jahresrohertrag der Gesellschaft.
Gebühren nach § 35 StBVV (Jahresabschluss)
| Jahresrohertrag | Volle Gebühr (Tabelle B) | 10/10 Gebühr | 25/10 Gebühr | 40/10 Gebühr |
|---|---|---|---|---|
| 50.000 Euro | 255 Euro | 255 Euro | 637,50 Euro | 1.020 Euro |
| 100.000 Euro | 351 Euro | 351 Euro | 877,50 Euro | 1.404 Euro |
| 250.000 Euro | 608 Euro | 608 Euro | 1.520 Euro | 2.432 Euro |
| 500.000 Euro | 959 Euro | 959 Euro | 2.397,50 Euro | 3.836 Euro |
Hinzu kommen in der Regel noch Gebühren für die laufende Finanzbuchführung nach § 33 StBVV, sofern der Steuerberater diese ebenfalls übernimmt. Insgesamt können die Gesamtkosten für Buchhaltung, Jahresabschluss und Steuererklärungen bei einer kleineren GmbH schnell im Bereich von 2.500 bis 5.000 Euro pro Jahr liegen – bei mittleren Unternehmen entsprechend höher.
OnlineBilanz-Festpreis
Wer Transparenz und Planbarkeit bevorzugt, kann auf digitale Steuerberater-Plattformen setzen: OnlineBilanz bietet den GmbH-Jahresabschluss inkl. Körperschaft- und Gewerbesteuererklärung zum Festpreis von 499,95 Euro inkl. MwSt. – ohne versteckte Zuschläge, ohne Gebührenrahmen-Diskussion.
Steuererklärung des Geschäftsführers als Privatperson
Neben der steuerlichen Erfassung der GmbH oder UG muss auch der Geschäftsführer als natürliche Person seine Einkommensteuererklärung abgeben. Seine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Geschäftsführergehalt) sind nach § 19 EStG zu versteuern. Häufig kommen weitere Einkunftsarten hinzu: Kapitalerträge aus Gewinnausschüttungen der GmbH (§ 20 EStG), Vermietungseinkünfte, Einkünfte aus Nebentätigkeiten oder auch aus Beteiligungen an anderen Gesellschaften.
Typische Konstellation: Gesellschafter-Geschäftsführer
Der Gesellschafter-Geschäftsführer bezieht Gehalt (§ 19 EStG) und Dividenden (§ 20 EStG). Die Steuererklärung wird dadurch komplexer:
- Anlage N für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Gehalt)
- Anlage KAP für Kapitalerträge (Dividenden, nach Teileinkünfteverfahren oder Abgeltungsteuer)
- Ggf. Anlage V (Vermietung), Anlage AV (Altersvorsorge), Anlage Vorsorgeaufwand
- Eventuelle außergewöhnliche Belastungen, haushaltsnahe Dienstleistungen etc.
Der Gegenstandswert für die Gebühr nach § 24 StBVV ist die Summe der positiven Einkünfte. Bei einem Geschäftsführergehalt von 80.000 Euro und Dividenden von 30.000 Euro beträgt der Gegenstandswert somit 110.000 Euro. Die volle Gebühr nach Tabelle A liegt bei 2.163 Euro – bei 3/10 also 648,90 Euro netto, zuzüglich Umsatzsteuer.
„Geschäftsführer unterschätzen häufig die Komplexität ihrer privaten Steuererklärung. Werden Dividenden aus dem Privatvermögen ausgeschüttet, Verlustvorträge geltend gemacht oder steuerliche Gestaltungen wie die Günstigerprüfung nach § 32d Abs. 6 EStG genutzt, steigt der Beratungsaufwand erheblich. Eine frühzeitige Abstimmung mit dem Steuerberater spart Zeit und Geld.”
— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart
Welche Faktoren beeinflussen die Kosten der Steuererklärung?
Die Höhe der Steuerberaterkosten hängt von mehreren Parametern ab, die den Arbeitsaufwand und die Komplexität der Beratung bestimmen. Die StBVV gibt dabei den Rahmen vor, überlässt aber dem Steuerberater die Einschätzung im Einzelfall.
Zentrale Kostenfaktoren im Überblick
-
Gegenstandswert (Summe Einkünfte, Gewinn, Umsatz)
-
Anzahl und Art der Einkunftsarten (§§ 13–24 EStG)
-
Anzahl der auszufüllenden Anlagen (N, KAP, V, S, G, AV, Vorsorgeaufwand etc.)
-
Auslandsbezug (beschränkte oder unbeschränkte Steuerpflicht, DBA-Anwendung)
-
Steuerliche Gestaltungen (Verlustverrechnung, Günstigerprüfung, Investitionsabzugsbetrag)
-
Qualität und Vollständigkeit der Vorerfassung (digitale Belege, vorbereitete Buchführung)
-
Zeitaufwand für Rückfragen und Abstimmungen
-
Regionale Unterschiede und Kanzleigröße
Je besser die Vorarbeit des Mandanten – etwa durch vorbereitete Belege, digitale Buchhaltung oder den Einsatz von Software – desto geringer der Zeitaufwand und damit tendenziell die Gebühr innerhalb des gesetzlichen Rahmens. Moderne Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz nutzen digitale Schnittstellen und standardisierte Prozesse, um den Aufwand zu senken und Festpreise anzubieten.
Einfacher Fall
Geschäftsführergehalt, keine Nebeneinkünfte, Standardabzüge. Gebühr 1/10 bis 2/10.
Standardfall
Gehalt, Dividenden, eventuell Vermietung. Gebühr 2/10 bis 4/10.
Komplexfall
Mehrere Einkunftsarten, Auslandsbezug, Gestaltungen, Verlustverrechnung. Gebühr 4/10 bis 6/10.
Steuerberater vor Ort vs. digitale Steuerberater-Plattformen
Traditionell wählen Mandanten einen Steuerberater in ihrer Region, vereinbaren persönliche Termine und erhalten nach Fertigstellung eine Rechnung gemäß StBVV. Diese Vorgehensweise bietet den Vorteil persönlicher Nähe und individueller Beratung, kann jedoch auch intransparent und zeitaufwendig sein – insbesondere, wenn Termine erst nach Wochen verfügbar sind oder die finale Gebühr erst nach Abschluss der Arbeiten feststeht.
Digitale Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz verbinden die fachliche Qualität zugelassener Steuerberater mit den Vorteilen moderner Software: Transparente Festpreise, digitale Dokumentenübermittlung, keine Wartezeiten, strukturierte Workflows. Der Jahresabschluss wird von zugelassenen Steuerberatern erstellt, geprüft und rechtsverbindlich unterzeichnet – die Plattform koordiniert lediglich den Prozess und sorgt für Effizienz.
Vergleich in der Praxis
| Kriterium | Steuerberater vor Ort | OnlineBilanz |
|---|---|---|
| Preismodell | StBVV-Gebühr (Rahmen 1/10–6/10) | Festpreis 499,95 € inkl. MwSt. |
| Transparenz | Finale Rechnung oft erst nach Fertigstellung | Preis von Anfang an bekannt |
| Verfügbarkeit | Terminabhängig, ggf. Wartezeiten | Digitaler Zugang jederzeit |
| Fachliche Qualität | Zugelassener Steuerberater | Zugelassene Steuerberater im Team |
| Dokumentenübermittlung | Post, E-Mail, persönlich | Digitale Plattform, strukturiert |
| Persönlicher Kontakt | Vor-Ort-Termin möglich | Koordination durch Büroleiter, digitale Kommunikation |
Für wen eignet sich welches Modell?
Steuerberater vor Ort eignen sich besonders für Mandanten mit hochkomplexen, individuellen Sachverhalten oder einem ausgeprägten Bedürfnis nach persönlichem Austausch. Digitale Plattformen wie OnlineBilanz sind ideal für GmbH/UG-Geschäftsführer, die Wert auf Effizienz, Transparenz und Planbarkeit legen – ohne Kompromisse bei der fachlichen Qualität.
Steuererklärung selbst machen oder Steuerberater beauftragen?
Grundsätzlich können Sie als Geschäftsführer Ihre private Einkommensteuererklärung auch selbst erstellen – etwa mit kommerzieller Steuersoftware oder ELSTER. Bei der Körperschaftsteuererklärung und Gewerbesteuererklärung der GmbH wird dies jedoch schnell komplex: Die Erstellung erfordert Kenntnisse in Handels- und Steuerrecht, Bilanzierung nach HGB, steuerliche Mehr- und Wenigerrechnung nach § 60 EStDV, Anpassungen nach § 8 KStG und vieles mehr.
Wann lohnt sich der Steuerberater?
- Bei GmbH/UG: Pflicht zur Buchführung und Jahresabschluss nach §§ 238, 242 HGB – steuerberaterliche Unterstützung ist faktisch unerlässlich
- Bei mehreren Einkunftsarten (Gehalt, Dividenden, Vermietung, Kapitalerträge)
- Bei steuerlichen Gestaltungen (Verlustverrechnung, Investitionsabzugsbetrag, Rückstellungen)
- Bei Auslandsbezug oder DBA-Anwendung
- Wenn Zeit und Nerven geschont werden sollen
- Wenn die Steuerersparnis durch professionelle Beratung die Kosten übersteigt
In der Praxis gilt: Die Kosten für den Steuerberater sind als Betriebsausgaben (bei der GmbH) bzw. Werbungskosten oder Sonderausgaben (bei der privaten Steuererklärung) abzugsfähig. Die tatsächliche Nettobelastung ist somit geringer als die Bruttorechnung – und der Mehrwert durch fachliche Expertise und Haftung erheblich.
Haftungsrisiko bei Eigenerstellung
Wer die Steuererklärung selbst erstellt, trägt das volle Risiko für Fehler, Versäumnisse oder nicht genutzte Gestaltungsspielräume. Steuerberater haften nach § 67 StBerG für Fehler in der Beratung – ein nicht zu unterschätzender Vorteil, insbesondere bei komplexen Sachverhalten oder hohen Steuernachzahlungen.
Fristen für Steuererklärungen und Jahresabschluss 2026
Neben den Kosten sollten Geschäftsführer auch die gesetzlichen Fristen im Blick behalten. Für das Wirtschaftsjahr 2025 (Bilanzstichtag 31.12.2025) gelten im Jahr 2026 folgende Fristen:
Feststellung des Jahresabschlusses
- Kleine GmbH/UG: 11 Monate nach Ende des Geschäftsjahres (§ 42a Abs. 2 GmbHG) → bis 30.11.2026
- Mittelgroße und große GmbH: 8 Monate nach Ende des Geschäftsjahres → bis 31.08.2026
Offenlegung im Unternehmensregister
Nach § 325 HGB ist der Jahresabschluss innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag offenzulegen – also bis spätestens 31.12.2026. Seit dem DiRUG (01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister, nicht mehr beim Bundesanzeiger.
Abgabe Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuererklärung
- Ohne steuerliche Beratung: 31.07.2026 (§ 149 Abs. 2 AO)
- Mit steuerlichem Berater: verlängerte Frist bis 30.04.2027 (§ 149 Abs. 3 AO, Schonfrist bis 31.05.2027)
11 Monate
Feststellung Jahresabschluss (kleine GmbH)
12 Monate
Offenlegungsfrist (§ 325 HGB)
30.04.2027
Abgabefrist Steuererklärungen mit Berater
Praxis-Tipp
Wer rechtzeitig mit der Vorbereitung beginnt, vermeidet Stress und Verzugszinsen. Die Beauftragung eines Steuerberaters verschafft nicht nur fachliche Sicherheit, sondern auch eine deutlich längere Abgabefrist für die Steuererklärungen – ein erheblicher Zeitvorteil.
Fazit: Kosten und Nutzen der steuerberaterlichen Begleitung
Die Kosten für eine Steuererklärung beim Steuerberater variieren je nach Gegenstandswert, Komplexität und gewähltem Gebührenmodell. Für Geschäftsführer einer GmbH oder UG umfasst das steuerliche Pflichtenprogramm nicht nur die private Einkommensteuererklärung, sondern auch Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und den handelsrechtlichen Jahresabschluss. Die Gesamtkosten können – je nach Unternehmensgröße – zwischen 2.000 und 5.000 Euro oder mehr pro Jahr liegen.
Dem stehen erhebliche Vorteile gegenüber: Fachliche Expertise, Haftung nach § 67 StBerG, Zeitersparnis, steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten und die Sicherheit, alle gesetzlichen Pflichten korrekt und fristgerecht zu erfüllen. Die Kosten sind zudem steuerlich abzugsfähig – als Betriebsausgabe bei der Gesellschaft, als Werbungskosten oder Sonderausgaben beim Geschäftsführer.
„Die Frage sollte nicht lauten: Was kostet der Steuerberater? Sondern: Was kostet es mich, auf professionelle Beratung zu verzichten? Wer Fehler vermeidet, Gestaltungsspielräume nutzt und seine Zeit effizient einsetzt, gewinnt in der Regel mehr, als er an Honorar investiert.”
— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team
Wer Wert auf Transparenz, Planbarkeit und digitale Effizienz legt, findet in Plattformen wie OnlineBilanz eine moderne Alternative: Festpreise, zugelassene Steuerberater, keine Wartezeiten. Der GmbH-Jahresabschluss inkl. Körperschaft- und Gewerbesteuererklärung ist für 499,95 Euro inkl. MwSt. erhältlich – ohne versteckte Kosten, ohne Gebührenrahmen-Diskussion, mit voller Steuerberater-Haftung.
-
Kosten richten sich nach StBVV (§§ 24–26, 35–36)
-
Gebührenrahmen 1/10 bis 6/10 für Steuererklärungen, 10/10 bis 40/10 für Jahresabschluss
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Gesamtkosten GmbH: ca. 2.000–5.000 Euro/Jahr (inkl. Buchhaltung, Jahresabschluss, Steuererklärungen)
-
Steuerliche Abzugsfähigkeit mindert Nettobelastung
-
Digitale Plattformen bieten Festpreise und Transparenz
-
Frühzeitige Planung nutzt verlängerte Abgabefristen und vermeidet Stress
Häufig gestellte Fragen
Sind die Kosten für den Steuerberater steuerlich absetzbar?
Ja, die Kosten für die Erstellung der Steuererklärung durch einen Steuerberater sind als Betriebsausgaben (bei Unternehmen) oder als Werbungskosten bzw. Sonderausgaben (bei Privatpersonen) steuerlich absetzbar. Für GmbH und UG mindern die Steuerberaterkosten direkt den Gewinn und damit die Steuerlast.
Kann ich die Steuerberatergebühren vorab verbindlich vereinbaren?
Ja, eine verbindliche Gebührenvereinbarung ist nach § 4 StBVV ausdrücklich möglich und empfehlenswert. Viele Steuerberater bieten Pauschalhonorare oder Festpreise an, die innerhalb des gesetzlichen Gebührenrahmens liegen. Eine schriftliche Vereinbarung schafft Transparenz und Planungssicherheit für beide Seiten.
Was passiert, wenn ich die Steuererklärung nicht fristgerecht einreiche?
Bei verspäteter Abgabe der Steuererklärung kann das Finanzamt Verspätungszuschläge nach § 152 AO festsetzen. Diese betragen mindestens 25 Euro pro angefangenem Monat der Verspätung, bei höheren Steuerbeträgen entsprechend mehr. Steuerberater haben verlängerte Abgabefristen, die bis Ende August 2027 für das Steuerjahr 2025 reichen.
Muss ich als Einzelunternehmer auch eine Körperschaftsteuererklärung abgeben?
Nein, Einzelunternehmer und Personengesellschaften (GbR, OHG, KG) sind nicht körperschaftsteuerpflichtig. Sie geben eine Einkommensteuererklärung ab, in der die Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit erfasst werden. Nur Kapitalgesellschaften wie GmbH und UG (haftungsbeschränkt) unterliegen der Körperschaftsteuer nach § 1 KStG.
Welche Unterlagen benötigt der Steuerberater für die Steuererklärung?
Für die Steuererklärung benötigt der Steuerberater alle steuerlich relevanten Belege: Jahresabschluss oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung, Bankbelege, Rechnungen, Kassenberichte, Lohnabrechnungen, Verträge sowie bei Privatpersonen auch Nachweise zu Versicherungen, Spenden, Handwerkerleistungen und außergewöhnlichen Belastungen. Eine digitale, strukturierte Belegablage erleichtert die Zusammenarbeit erheblich.
Kann ich den Steuerberater wechseln, wenn ich mit den Kosten unzufrieden bin?
Ja, ein Wechsel des Steuerberaters ist jederzeit möglich. Bestehende Mandate können Sie in der Regel fristlos kündigen, sofern keine abweichende vertragliche Vereinbarung getroffen wurde. Achten Sie darauf, dass alle Unterlagen vollständig übergeben werden und laufende Mandate ordnungsgemäß abgeschlossen sind, um steuerliche Fristen nicht zu gefährden.
Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Steuerberatergebührenverordnung (StBVV), Abgabenordnung (AO), Körperschaftsteuergesetz (KStG), Einkommensteuergesetz (EStG). Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.


