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Fabian Klement
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Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
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Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
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ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
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BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
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HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
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Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

13–20 Minuten


OnlineBilanzBlogBilanzieren ohne Steuerberater

Bilanzieren ohne Steuerberater 2026

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Jahresabschluss ohne Steuerberater erstellen – für Kapitalgesellschaften rechtlich zulässig und dank digitaler Tools wie OnlineBilanz.de einfach umsetzbar. Dieser Leitfaden zeigt, wann Sie bilanzieren dürfen, welche gesetzlichen Anforderungen nach HGB gelten und wie Sie den gesamten Prozess rechtssicher durchführen – von der korrekten Erfassung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bis zur abschließenden Bilanzierung.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Bilanzieren ohne Steuerberater ist in Deutschland ausdrücklich erlaubt, sofern die Bilanz nach § 242 HGB korrekt erstellt wird. Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) können ihren Jahresabschluss selbst erstellen und beim Unternehmensregister einreichen, wodurch sie die Kosten einer Steuerberaterberatung einsparen können. Moderne Softwarelösungen wie OnlineBilanz.de ermöglichen eine gesetzeskonforme Erstellung ohne Fachkenntnisse.

Rechtliche Grundlagen der Bilanzierung ohne Steuerberater

Das deutsche Recht kennt keine Verpflichtung, einen Steuerberater mit der Bilanzierung zu beauftragen. Nach § 242 HGB ist jeder Kaufmann verpflichtet, zu Beginn seines Handelsgewerbes und zum Schluss eines jeden Geschäftsjahres eine Bilanz aufzustellen – nicht jedoch, diese durch einen externen Berater erstellen zu lassen.

Die Erstellung des Jahresabschlusses durch den Unternehmer selbst ist ausdrücklich zulässig. Entscheidend ist ausschließlich, dass die Bilanz den gesetzlichen Anforderungen entspricht: Sie muss klar, übersichtlich und nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) erstellt sein.

Hinweis

Die Pflicht zur Bilanzierung besteht unabhängig davon, wer sie erstellt. § 238 HGB verpflichtet Kaufleute zur ordnungsgemäßen Buchführung – die Durchführung kann intern oder extern erfolgen.

Wichtig ist die Abgrenzung zur Steuerberatung: Während die Erstellung der Handelsbilanz frei erfolgen kann, unterliegt die steuerliche Beratung dem Steuerberatungsgesetz (StBerG). Die reine Datenerfassung und technische Erstellung ist jedoch keine Steuerberatung und darf eigenständig durchgeführt werden.

„Viele Unternehmer unterschätzen, wie viel Kontrolle sie durch die Selbsterstellung gewinnen. Wer seine Zahlen selbst erfasst, versteht sein Unternehmen deutlich besser und erkennt Entwicklungen frühzeitig.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Wer ist zur Bilanzierung verpflichtet?

Die Bilanzierungspflicht ergibt sich aus handels- und steuerrechtlichen Vorschriften. Nicht jedes Unternehmen muss bilanzieren – die Pflicht hängt von Rechtsform, Umsatz und Gewinn ab.

Handelsrechtliche Bilanzierungspflicht nach HGB

Nach § 242 HGB sind alle Kaufleute bilanzierungspflichtig. Dazu gehören insbesondere Kapitalgesellschaften und eingetragene Kaufleute.

Immer bilanzierungspflichtig

  • GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
  • UG (Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt)
  • AG (Aktiengesellschaft)
  • OHG (Offene Handelsgesellschaft)
  • KG (Kommanditgesellschaft)
  • GmbH & Co. KG

Unter bestimmten Voraussetzungen

  • Einzelunternehmen (e.K.) ab 800.000 € Umsatz oder 80.000 € Gewinn
  • GbR bei Überschreiten der Schwellenwerte
  • Partnerschaftsgesellschaften mit Handelsregistereintrag

Steuerrechtliche Bilanzierungspflicht nach § 141 AO

Einzelunternehmen und Personengesellschaften ohne Handelsregistereintrag werden bilanzierungspflichtig, wenn sie in zwei aufeinanderfolgenden Jahren folgende Grenzen überschreiten:

800.000 €

Umsatz pro Jahr

80.000 €

Gewinn pro Jahr

Achtung

Freiberufler (Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten etc.) sind von der Bilanzierungspflicht ausgenommen und dürfen eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nach § 4 Abs. 3 EStG erstellen – unabhängig von Umsatz oder Gewinn.

Aufbau und Bestandteile des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss einer Kapitalgesellschaft besteht aus mehreren Pflichtbestandteilen, die nach § 264 HGB zwingend zu erstellen sind. Der Umfang hängt von der Unternehmensgröße nach § 267 HGB ab.

Pflichtbestandteile nach § 264 HGB

  • Bilanz: Gegenüberstellung von Vermögen (Aktiva) und Kapital (Passiva) nach § 266 HGB
  • Gewinn- und Verlustrechnung (GuV): Darstellung von Erträgen und Aufwendungen nach § 275 HGB
  • Anhang: Erläuterungen und Ergänzungen zu Bilanz und GuV nach § 284 HGB (für kleine GmbH vereinfacht)
  • Lagebericht: Nur für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften nach § 289 HGB verpflichtend

Die Bilanz: Aktiva und Passiva im Gleichgewicht

Die Bilanz zeigt die Vermögenslage des Unternehmens zum Bilanzstichtag (i.d.R. 31.12.2025). Sie ist zweigeteilt und folgt dem Prinzip der doppelten Buchführung:

Aktivseite (Mittelverwendung)

  • Anlagevermögen (Grundstücke, Maschinen, Software)
  • Umlaufvermögen (Vorräte, Forderungen, Kasse, Bank)
  • Rechnungsabgrenzungsposten

Passivseite (Mittelherkunft)

  • Eigenkapital (Stammkapital, Rücklagen, Jahresüberschuss)
  • Rückstellungen (z.B. für Pensionen, Steuern)
  • Verbindlichkeiten (Darlehen, Lieferantenverbindlichkeiten)

Hinweis

Die Grundregel der Bilanz lautet: Aktiva = Passiva. Die Summe beider Seiten muss identisch sein. Diese Summe wird als Bilanzsumme bezeichnet und ist ein wichtiger Kennwert für die Unternehmensbeurteilung.

Größenklassen nach § 267 HGB (Stand 2026)

Die Größenklasse bestimmt den Umfang der Berichtspflichten und Offenlegungsanforderungen. Eine Gesellschaft gilt als klein, mittelgroß oder groß, wenn sie mindestens zwei der drei Merkmale an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen erfüllt:

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Arbeitnehmer
Kleine Kapitalgesellschaft ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50
Mittelgroße Kapitalgesellschaft ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250
Große Kapitalgesellschaft > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250

Voraussetzungen für die Selbsterstellung des Jahresabschlusses

Die Erstellung des Jahresabschlusses ohne Steuerberater setzt bestimmte organisatorische und fachliche Voraussetzungen voraus. Wer diese erfüllt, kann die Bilanzierung vollständig eigenständig durchführen.

Ordnungsgemäße Buchführung als Basis

Grundlage jeder Bilanz ist die laufende Buchhaltung. Nach § 238 HGB muss diese vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet sein. Die Geschäftsvorfälle müssen sich in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen.

  • Alle Geschäftsvorfälle sind lückenlos und zeitnah erfasst
  • Belege (Rechnungen, Quittungen, Kontoauszüge) sind vollständig archiviert
  • Kontierung erfolgt nach dem Kontenrahmen (z.B. SKR03 oder SKR04)
  • Offene Posten (Forderungen, Verbindlichkeiten) sind gepflegt
  • Bankkonten sind regelmäßig abgestimmt

Fachliche Anforderungen

Während die technische Umsetzung durch Software vereinfacht wird, sollten grundlegende Kenntnisse vorhanden sein oder aufgebaut werden:

  • Verständnis der Bilanzstruktur (Aktiva/Passiva, Anlage-/Umlaufvermögen)
  • Kenntnis der wichtigsten Bewertungsvorschriften (§ 253 HGB: Anschaffungskosten, Abschreibungen)
  • Abgrenzung von Aufwendungen und Erträgen nach dem Realisationsprinzip
  • Verständnis für Rückstellungen und deren Bildung

Hinweis

Moderne Bilanzsoftware wie OnlineBilanz.de führt Sie durch alle erforderlichen Schritte und prüft automatisch die formale Richtigkeit. Fachkenntnisse sind hilfreich, aber keine zwingende Voraussetzung mehr.

Zeitliche Ressourcen und Fristen

Planen Sie ausreichend Zeit für die Jahresabschlusserstellung ein und beachten Sie die gesetzlichen Fristen:

11 Monate

Feststellungsfrist kleine GmbH (§ 42a GmbHG)

8 Monate

Feststellungsfrist mittelgroße/große GmbH

12 Monate

Offenlegungsfrist beim Unternehmensregister (§ 325 HGB)

Achtung

Bei Versäumnis der Offenlegungsfrist droht ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB. Das Ordnungsgeld beträgt zwischen 500 und 25.000 Euro und wird vom Bundesamt für Justiz festgesetzt.

Vorteile der digitalen Bilanzierung mit OnlineBilanz.de

Die digitale Erstellung des Jahresabschlusses hat die Bilanzierung grundlegend verändert. Was früher Fachwissen und hohen Zeitaufwand erforderte, lässt sich heute mit intelligenten Softwarelösungen rechtssicher und effizient umsetzen.

Automatisierte Prüfungen und Plausibilitätskontrollen

OnlineBilanz.de führt während der Eingabe automatische Prüfungen durch und warnt vor formalen Fehlern. Das System kontrolliert unter anderem:

  • Ausgeglichenheit von Aktiva und Passiva (Bilanzidentität)
  • Vollständigkeit der Pflichtangaben nach § 264 ff. HGB
  • Einhaltung der Gliederungsvorschriften nach § 266 und § 275 HGB
  • Korrekte Übernahme des Vorjahresabschlusses
  • Plausibilität von Bewertungsansätzen und Abschreibungen

Zeitersparnis und Kostensenkung

Die Selbsterstellung spart nicht nur Steuerberaterkosten, sondern verkürzt auch die Durchlaufzeit erheblich. Sie behalten die Kontrolle über Ihre Daten und können jederzeit Anpassungen vornehmen.

Kostenersparnis

  • Transparente Softwarekosten
  • Keine variablen Gebühren
  • Mehrjährige Nutzung möglich

Zeitgewinn

  • Flexible Bearbeitung
  • Sofortige Anpassungen möglich
  • Direkter Zugriff auf alle Daten

Kontrolle

  • Tieferes Unternehmensverständnis
  • Früherkennung von Entwicklungen
  • Unabhängigkeit von Dritten

Direkte Übermittlung ans Unternehmensregister

OnlineBilanz.de ermöglicht die elektronische Übermittlung des Jahresabschlusses direkt an das Unternehmensregister. Seit dem DiRUG (Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie, in Kraft seit 01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich über das Unternehmensregister – nicht mehr über den Bundesanzeiger.

Hinweis

Die Offenlegung erfolgt im strukturierten ESEF-Format (European Single Electronic Format) oder als PDF. OnlineBilanz.de generiert automatisch die erforderlichen Dateiformate und prüft die technische Validität vor der Übermittlung.

„Die Integration der Offenlegungsfunktion direkt in der Software spart enorm Zeit. Früher mussten Unternehmer die Daten manuell ins Portal übertragen – heute geschieht das mit einem Klick und ist rechtssicher dokumentiert.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Jahresabschlusserstellung

Die Erstellung des Jahresabschlusses folgt einem strukturierten Prozess. Diese Anleitung zeigt die wesentlichen Schritte von der Vorbereitung bis zur Offenlegung.

Phase 1: Vorbereitung und Buchführungsabschluss

  1. Laufende Buchhaltung abschließen: Alle Geschäftsvorfälle des Geschäftsjahres 2025 müssen vollständig erfasst sein.
  2. Bankkonten abstimmen: Gleichen Sie alle Bankkonten mit den gebuchten Beständen ab und klären Sie Differenzen.
  3. Offene Posten prüfen: Kontrollieren Sie Forderungen und Verbindlichkeiten auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
  4. Kasse prüfen: Führen Sie einen Kassensturz durch und dokumentieren Sie den Kassenbestand zum 31.12.2025.

Phase 2: Inventur und Bewertung

Nach § 240 HGB ist zum Abschlussstichtag eine Inventur durchzuführen. Dabei werden alle Vermögensgegenstände und Schulden erfasst und bewertet.

  1. Anlagevermögen bewerten: Prüfen Sie Abschreibungen nach § 253 HGB (planmäßig nach Nutzungsdauer, außerplanmäßig bei Wertminderung).
  2. Vorräte inventarisieren: Erfassen Sie Waren, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe mengen- und wertmäßig.
  3. Forderungen bewerten: Bilden Sie Wertberichtigungen für zweifelhafte oder uneinbringliche Forderungen.
  4. Rückstellungen bilden: Erfassen Sie ungewisse Verbindlichkeiten (z.B. Urlaubsrückstellungen, Steuerrückstellungen) nach § 249 HGB.

Phase 3: Bilanz und GuV erstellen

Mit OnlineBilanz.de geben Sie die ermittelten Werte strukturiert ein. Das System erstellt automatisch die formgerechte Bilanz nach § 266 HGB und die GuV nach § 275 HGB.

  • Aktiva: Anlagevermögen und Umlaufvermögen erfassen
  • Passiva: Eigenkapital, Rückstellungen und Verbindlichkeiten erfassen
  • GuV: Erträge und Aufwendungen nach Gesamtkosten- oder Umsatzkostenverfahren gliedern
  • Automatische Berechnung des Jahresergebnisses prüfen

Phase 4: Anhang erstellen

Der Anhang nach § 284 HGB erläutert und ergänzt die Bilanz. Kleine Kapitalgesellschaften können nach § 288 HGB einen verkürzten Anhang erstellen.

OnlineBilanz.de erstellt den Anhang teilweise automatisch und fordert fehlende Pflichtangaben ein, etwa zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Abweichungen vom Vorjahr oder zur Gesellschafterstruktur.

Phase 5: Feststellung und Offenlegung

  1. Jahresabschluss feststellen: Die Gesellschafterversammlung stellt den Jahresabschluss nach § 42a GmbHG fest (Frist: 11 Monate für kleine GmbH).
  2. Beschluss protokollieren: Dokumentieren Sie den Feststellungsbeschluss schriftlich.
  3. Offenlegung vorbereiten: Bereiten Sie die Einreichung beim Unternehmensregister vor.
  4. Elektronisch einreichen: Übermitteln Sie den Jahresabschluss über OnlineBilanz.de ans Unternehmensregister (Frist: 12 Monate nach § 325 HGB).

Häufige Fehler vermeiden – Qualitätssicherung

Auch bei der Selbsterstellung des Jahresabschlusses lassen sich typische Fehlerquellen identifizieren. Wer diese kennt, kann gezielt Vorkehrungen treffen und die Qualität der Bilanz sicherstellen.

Formale Fehler

  • Fehlende Bilanzidentität: Aktiva und Passiva stimmen nicht überein – meist durch Buchungsfehler oder vergessene Positionen.
  • Falsche Gliederung: Bilanz oder GuV entsprechen nicht den Vorgaben nach § 266 bzw. § 275 HGB.
  • Unvollständiger Anhang: Pflichtangaben nach § 284 HGB fehlen oder sind unzureichend.
  • Vorjahreszahlen falsch: Die Vorjahreswerte wurden nicht korrekt aus dem Vorjahresabschluss übernommen.

Bewertungsfehler

Bewertungsfragen sind die häufigste Fehlerquelle. Das HGB enthält strikte Bewertungsregeln, die beachtet werden müssen:

Fehlerquelle Korrekte Behandlung
Anschaffungskosten zu hoch angesetzt Nur Anschaffungskosten nach § 255 HGB aktivieren (ohne Finanzierungskosten, Rabatte abziehen)
Abschreibungen vergessen oder falsch Planmäßige Abschreibung nach Nutzungsdauer (§ 253 Abs. 3 HGB), ggf. außerplanmäßig bei Wertminderung
Forderungen nicht wertberichtigt Zweifelhafte Forderungen pauschal oder einzeln abwerten (§ 253 Abs. 4 HGB)
Rückstellungen nicht gebildet Ungewisse Verbindlichkeiten müssen passiviert werden (§ 249 HGB)

Fristen und Formalitäten

Achtung

Verspätete Feststellung oder Offenlegung kann teuer werden. Die Feststellung muss innerhalb von 11 Monaten (kleine GmbH) bzw. 8 Monaten (mittelgroße/große GmbH) erfolgen. Die Offenlegung beim Unternehmensregister muss innerhalb von 12 Monaten nach Bilanzstichtag erfolgen.

Qualitätssicherung durch Software

OnlineBilanz.de minimiert Fehlerrisiken durch automatisierte Prüfungen. Das System warnt bei Unstimmigkeiten, prüft die formale Korrektheit und verhindert technische Fehler bei der Offenlegung.

  • Automatische Bilanzidentitätsprüfung (Aktiva = Passiva)
  • Vollständigkeitsprüfung aller Pflichtangaben
  • Konsistenzprüfung zwischen Bilanz, GuV und Anhang
  • Formatprüfung vor Übermittlung ans Unternehmensregister

„Die häufigsten Fehler entstehen nicht mehr bei der Berechnung, sondern bei der unvollständigen Erfassung. Wer seine Belege sauber führt und die Software konsequent nutzt, erstellt einen einwandfreien Jahresabschluss.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Offenlegung beim Unternehmensregister nach § 325 HGB

Kapitalgesellschaften sind nach § 325 HGB verpflichtet, ihren Jahresabschluss offenzulegen. Seit dem Inkrafttreten des DiRUG (Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie) am 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister – nicht mehr beim Bundesanzeiger.

Offenlegungspflichtige Unterlagen

Der Umfang der offenzulegenden Unterlagen richtet sich nach der Unternehmensgröße gemäß § 267 HGB:

Größenklasse Offenzulegende Unterlagen
Kleine Kapitalgesellschaft Bilanz, Anhang (§ 326 HGB); GuV nur auf freiwilliger Basis
Mittelgroße Kapitalgesellschaft Bilanz, GuV, Anhang, ggf. Lagebericht (§ 325 HGB)
Große Kapitalgesellschaft Vollständiger Jahresabschluss inkl. Lagebericht, Bestätigungsvermerk (§ 325 HGB)

Hinweis

Kleine Kapitalgesellschaften können nach § 326 HGB die GuV von der Offenlegung ausnehmen. Dies bietet einen gewissen Schutz vertraulicher Ertragsdaten vor der Öffentlichkeit.

Offenlegungsfrist und Ordnungsgeld

Die Offenlegung muss innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag erfolgen. Bei einem Bilanzstichtag 31.12.2025 endet die Frist am 31.12.2026.

12 Monate

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

500-25.000 €

Ordnungsgeld nach § 335 HGB

Achtung

Bei Fristversäumnis leitet das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeldverfahren ein. Das Ordnungsgeld beträgt mindestens 500 Euro und kann bis zu 25.000 Euro betragen. Die Androhung erfolgt automatisch durch das Unternehmensregister.

Technische Umsetzung der Offenlegung

Die Einreichung erfolgt elektronisch über das Portal des Unternehmensregisters. OnlineBilanz.de übernimmt die technische Aufbereitung und Übermittlung:

  1. Jahresabschluss wird im erforderlichen Format aufbereitet (ESEF oder PDF)
  2. Elektronische Signatur oder qualifizierte Authentifizierung des Vertretungsberechtigten
  3. Direkte Übermittlung an das Unternehmensregister über die Schnittstelle
  4. Automatische Empfangsbestätigung und Protokollierung

Nach erfolgreicher Einreichung wird der Jahresabschluss im öffentlich zugänglichen Unternehmensregister veröffentlicht. Die Offenlegungspflicht ist damit erfüllt.

Kosten-Nutzen-Analyse: Selbsterstellung vs. Steuerberater

Die Entscheidung zwischen Selbsterstellung und Steuerberater hängt von verschiedenen Faktoren ab. Eine nüchterne Kosten-Nutzen-Betrachtung, die auch die Steuerberater Kosten für Beratung berücksichtigt, hilft bei der Entscheidung.

Kostenvergleich

Die Kosten für die Jahresabschlusserstellung durch einen Steuerberater richten sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) und hängen vom Gegenstandswert ab:

Position Steuerberater OnlineBilanz.de
Jahresabschluss (kleine GmbH) 1.500-3.000 € Ab 299 € einmalig
Jahresabschluss (mittelgroße GmbH) 3.000-8.000 € Ab 499 € einmalig
Offenlegung Unternehmensregister 150-300 € zusätzlich Inklusive
Bearbeitungszeit 4-12 Wochen Sofort verfügbar
Änderungen/Korrekturen Zusätzliche Gebühren Inklusive

Die Ersparnis durch Selbsterstellung liegt typischerweise zwischen 1.200 und 7.500 Euro jährlich – je nach Unternehmensgröße und Komplexität.

Wann ist der Steuerberater sinnvoll?

Die Selbsterstellung ist nicht in jedem Fall die optimale Lösung. In folgenden Situationen kann ein Steuerberater weiterhin sinnvoll sein:

  • Komplexe Konzernstrukturen: Bei Beteiligungen, Konsolidierung oder internationalen Verflechtungen
  • Außergewöhnliche Geschäftsvorfälle: Umwandlungen, Verschmelzungen, Sacheinlagen
  • Prüfungspflicht: Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften benötigen einen Bestätigungsvermerk nach § 316 HGB
  • Steueroptimierung: Wenn steuerliche Gestaltungen und Wahlrechte intensiv genutzt werden sollen

Vorteile der Selbsterstellung

Wirtschaftlich

  • Deutliche Kostenersparnis
  • Transparente Preisgestaltung
  • Keine versteckten Gebühren
  • Mehrjährig nutzbar

Zeitlich

  • Keine Wartezeiten
  • Flexible Bearbeitung
  • Direkter Zugriff
  • Schnelle Anpassungen

Strategisch

  • Tieferes Zahlenverständnis
  • Früherkennung von Trends
  • Volle Datenkontrolle
  • Unabhängigkeit

„Die Selbsterstellung lohnt sich besonders für kleine und mittelgroße GmbHs mit überschaubarer Geschäftstätigkeit. Sie sparen nicht nur Kosten, sondern gewinnen auch wichtige Einblicke in Ihr Unternehmen, die bei externer Erstellung oft verborgen bleiben.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Hybridmodell: Das Beste aus beiden Welten

Viele Unternehmen wählen einen pragmatischen Mittelweg: Sie erstellen den Jahresabschluss selbst mit OnlineBilanz.de und lassen ihn anschließend von einem Steuerberater überprüfen. Dies kombiniert Kostenersparnis mit fachlicher Sicherheit.

Hinweis

Eine reine Durchsicht und Plausibilitätsprüfung durch den Steuerberater kostet deutlich weniger als die komplette Erstellung – typischerweise 300-800 Euro. So profitieren Sie von professioneller Qualitätssicherung zu überschaubaren Kosten.

Häufig gestellte Fragen

Darf ich als GmbH-Geschäftsführer den Jahresabschluss ohne Steuerberater erstellen?

Ja, die Erstellung des Jahresabschlusses durch den Geschäftsführer ist ausdrücklich zulässig. Nach § 242 HGB besteht lediglich die Pflicht zur Bilanzierung, nicht jedoch zur Beauftragung eines Steuerberaters. Entscheidend ist, dass der Jahresabschluss den gesetzlichen Anforderungen entspricht und korrekt beim Unternehmensregister offengelegt wird.

Welche Fristen muss ich bei der Selbsterstellung des Jahresabschlusses 2026 beachten?

Bei Bilanzstichtag 31.12.2025 gelten folgende Fristen: Feststellung des Jahresabschlusses bis 30.11.2026 (kleine GmbH, 11 Monate nach § 42a GmbHG) bzw. bis 31.08.2026 (mittelgroße/große GmbH, 8 Monate). Die Offenlegung beim Unternehmensregister muss bis 31.12.2026 erfolgen (12 Monate nach § 325 HGB). Bei Fristversäumnis droht ein Ordnungsgeld von 500-25.000 Euro.

Wo muss ich meinen Jahresabschluss 2026 offenlegen – beim Bundesanzeiger oder Unternehmensregister?

Seit dem DiRUG (in Kraft seit 01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister, nicht mehr beim Bundesanzeiger. OnlineBilanz.de ermöglicht die direkte elektronische Übermittlung im erforderlichen Format. Die Veröffentlichung im Unternehmensregister erfüllt die gesetzliche Offenlegungspflicht nach § 325 HGB.

Wie hoch sind die Kosten für die Selbsterstellung im Vergleich zum Steuerberater?

Ein Steuerberater berechnet für den Jahresabschluss einer kleinen GmbH typischerweise 1.500-3.000 Euro, für mittelgroße GmbHs 3.000-8.000 Euro nach StBVV. OnlineBilanz.de kostet ab 299 Euro einmalig inklusive Offenlegungsfunktion. Die Ersparnis liegt damit zwischen 1.200 und 7.500 Euro jährlich, zusätzlich entfallen Wartezeiten und Sie behalten volle Kontrolle über Ihre Unternehmensdaten.

Benötige ich Fachkenntnisse, um meinen Jahresabschluss selbst zu erstellen?

Grundkenntnisse der Buchführung sind hilfreich, aber keine zwingende Voraussetzung. OnlineBilanz.de führt Sie Schritt für Schritt durch den Prozess, prüft automatisch die formale Korrektheit und warnt vor Fehlern. Das System erstellt die Bilanz nach § 266 HGB, die GuV nach § 275 HGB und den Anhang nach § 284 HGB automatisch formgerecht. Viele Unternehmer eignen sich die notwendigen Kenntnisse während der ersten Erstellung an.

Was passiert, wenn ich die Offenlegungsfrist beim Unternehmensregister versäume?

Bei Versäumnis der 12-Monats-Frist nach § 325 HGB leitet das Bundesamt für Justiz automatisch ein Ordnungsgeldverfahren ein. Das Ordnungsgeld beträgt nach § 335 HGB zwischen 500 und 25.000 Euro. Zunächst erfolgt eine Androhung mit Nachfrist, danach die Festsetzung. Das Ordnungsgeld kann mehrfach verhängt werden, bis die Offenlegung erfolgt ist.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 242 HGB – Pflicht zur Aufstellung, § 264 HGB – Pflicht zur Aufstellung, § 325 HGB – Offenlegung, § 335 HGB – Ordnungsgeldverfahren, Unternehmensregister. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Steuerberatung,
die hält, was sie verspricht.

Verpasste Fristen, unbeantwortete Fragen, unklare Rechnungen – das kennen viele. Bei OnlineBilanz ist das anders. Ihr Steuerberater behält den Überblick, hält Fristen ein und meldet sich, bevor Probleme entstehen.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert
Kontakt & häufige Fragen

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

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