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Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
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Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
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2
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übermittelt
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offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
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Datum

Lesedauer

14–20 Minuten


OnlineBilanzBlogKosten Jahresabschluss

Kosten Jahresabschluss 2026: Gebühren, Preise & Einflussfaktoren

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Kosten für den Jahresabschluss variieren je nach Unternehmensgröße, Komplexität und Dienstleister erheblich. Steuerberater rechnen meist nach § 35 StBVV ab, digitale Lösungen bieten transparente Festpreise. Detaillierte Informationen zu Steuerberater Kosten und Honoraren sowie speziell zu den Jahresabschluss Kosten für GmbHs finden Sie in unseren umfassenden Ratgebern. Dieser Artikel zeigt, welche Faktoren die Gebühren beeinflussen und wie Sie Kosten für 2026 effizient kalkulieren können.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Die Kosten für einen Jahresabschluss bewegen sich je nach Größenklasse zwischen 800 und 6.000 Euro bei Steuerberatern. Digitale Lösungen wie OnlineBilanz.de bieten transparente Festpreise ab 399 Euro. Entscheidend sind Bilanzsumme, Umsatz, Komplexität und gewählter Dienstleister nach § 35 StBVV.

Überblick: Was kostet ein Jahresabschluss 2026?

Die Kosten für die Erstellung eines Jahresabschlusses nach § 242 HGB gehören zu den planbaren, aber oft unterschätzten Ausgaben von Kapitalgesellschaften. Ob GmbH, UG oder AG – die Gebühren variieren erheblich je nach gewähltem Dienstleister und Komplexität des Unternehmens.

Steuerberater berechnen ihre Leistungen überwiegend nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), insbesondere nach § 35 StBVV für Abschlussarbeiten. Die tatsächlichen Kosten hängen dabei vom Gegenstandswert, dem Zeitmultiplikator und zusätzlichen Leistungen ab.

Digitale Plattformen wie OnlineBilanz.de bieten eine Alternative mit transparenten Festpreisen, die sich an objektiven Kriterien wie Bilanzsumme und Geschäftsvorfällen orientieren. Beide Modelle haben ihre Berechtigung – entscheidend ist die individuelle Unternehmenssituation.

800–6.000 €

Typische Spanne bei Steuerberatern

399–1.999 €

Festpreise digitaler Anbieter

§ 35 StBVV

Gesetzliche Gebührengrundlage

Hinweis

Wichtig für 2026: Die Offenlegungsfrist nach § 325 HGB beträgt 12 Monate nach Bilanzstichtag 31.12.2025. Bei verspäteter Einreichung drohen Ordnungsgelder von 500 bis 25.000 Euro nach § 335 HGB. Kalkulieren Sie daher frühzeitig die Kosten ein.

Steuerberater-Gebühren nach § 35 StBVV

Die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) regelt die Honorarberechnung für Jahresabschlüsse in § 35. Die Gebühr richtet sich nach dem Gegenstandswert, der sich aus Summe der Positionen Umsatzerlöse, Roherträge, sonstige betriebliche Erträge und Zinserlöse zusammensetzt.

Steuerberater können zwischen der 10/10-Gebühr (Mittelgebühr) und einem Zeitmultiplikator zwischen 0,5 und 3,0 wählen. In der Praxis werden meist 1,0 bis 2,0 angewendet, je nach Komplexität und Mandantenverhältnis.

Gegenstandswert Mittelgebühr (10/10) Bei Faktor 1,5 Bei Faktor 2,0
bis 25.000 € 293 € 440 € 586 €
50.000 € 481 € 722 € 962 €
125.000 € 909 € 1.364 € 1.818 €
250.000 € 1.477 € 2.216 € 2.954 €
500.000 € 2.382 € 3.573 € 4.764 €
1.000.000 € 3.780 € 5.670 € 7.560 €

Zusätzlich zur Grundgebühr können nach § 35 Abs. 2 StBVV Zuschläge für besondere Schwierigkeiten, außergewöhnlichen Zeitaufwand oder besondere Dringlichkeit erhoben werden. Diese Zuschläge sind oft Verhandlungssache.

„Viele Mandanten sind überrascht, wenn die Rechnung deutlich über der Mittelgebühr liegt. Der Zeitmultiplikator und Zuschläge sollten vorab transparent vereinbart werden – fordern Sie ein schriftliches Angebot nach § 35 StBVV an.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Achtung

Achtung: Die StBVV regelt nur Rahmengebühren. Steuerberater können auch Pauschalvereinbarungen treffen oder Stundensätze abrechnen (oft 80–150 € pro Stunde). Achten Sie auf klare Vereinbarungen im Mandatsvertrag.

Einflussfaktoren auf die Jahresabschluss-Kosten

Die tatsächlichen Kosten für einen Jahresabschluss werden von zahlreichen Faktoren beeinflusst, die weit über den reinen Gegenstandswert nach § 35 StBVV hinausgehen. Eine sorgfältige Analyse dieser Faktoren hilft bei der realistischen Budgetplanung.

Komplexität der Geschäftstätigkeit

Unternehmen mit komplexen Geschäftsmodellen, internationalen Verflechtungen, mehreren Betriebsstätten oder konzerninternen Verrechnungen verursachen deutlich höheren Aufwand als einfache Dienstleistungs-GmbHs mit einem Standort.

  • Anzahl und Komplexität der Geschäftsvorfälle (Buchungssätze pro Jahr)
  • Lagerhaltung und Bewertung nach § 256 HGB (Vorratsvermögen)
  • Anlagevermögen und Abschreibungsmodelle nach § 253 HGB
  • Rückstellungsbildung nach § 249 HGB (Pensionen, Prozessrisiken)
  • Verbindlichkeiten in Fremdwährung (Währungsbewertung)

Qualität der Buchhaltung

Eine sauber geführte, laufende Finanzbuchhaltung mit korrekten Kontenabstimmungen reduziert den Aufwand für den Jahresabschluss erheblich. Nachträgliche Korrekturen, fehlende Belege oder unvollständige Abstimmungen treiben die Kosten in die Höhe.

Kostentreiber

  • Unvollständige Belegablage
  • Fehlende Kontenabstimmungen
  • Nachträgliche Korrekturbuchungen
  • Unstimmigkeiten in Kreditoren/Debitoren
  • Fehlende Inventurunterlagen

Kostensenker

  • Digitale Belegverwaltung (GOBD-konform)
  • Monatliche Kontenabstimmung
  • Zeitnahe Buchung aller Vorgänge
  • Saubere OP-Listen
  • Dokumentierte Inventur nach § 240 HGB

Rechtsform und Größenklasse

Die Rechtsform bestimmt den Umfang der Pflichtangaben. Eine AG hat deutlich umfangreichere Offenlegungspflichten als eine Kleine UG. Die Größenklassen nach § 267 HGB definieren, ob Anhang und Lagebericht erforderlich sind.

Größenklasse Bilanzumfang Anhang Lagebericht Aufwand
Kleinstkapitalgesellschaft Verkürzt nach § 266 Abs. 1 S. 4 HGB Optional Nein Gering
Kleine Kapitalgesellschaft Verkürzt nach § 266 Abs. 1 S. 3 HGB Ja Nein Mittel
Mittelgroße Kapitalgesellschaft Vollständig nach § 266 HGB Ja Ja Hoch
Große Kapitalgesellschaft Vollständig nach § 266 HGB Ja Ja Sehr hoch

Hinweis

Praxistipp: Prüfen Sie jährlich Ihre Größenklasse nach § 267 HGB. Wer knapp unterhalb der Schwellenwerte bleibt, kann durch verkürzte Offenlegung nach § 326 HGB deutlich Kosten sparen.

Typische Kosten nach Unternehmensgrößenklassen

Die Größenklassifizierung nach § 267 HGB ist der wichtigste Orientierungspunkt für die Kostenkalkulation. Sie bestimmt nicht nur den Umfang der Offenlegung, sondern auch den Prüfungsumfang und damit indirekt die Erstellungskosten.

Kleinstkapitalgesellschaften (§ 267a HGB)

Kleinstkapitalgesellschaften dürfen nach § 267a HGB von den Erleichterungen profitieren. Die Schwellenwerte: Bilanzsumme bis 350.000 €, Umsatzerlöse bis 700.000 €, durchschnittlich bis 10 Arbeitnehmer. Zwei der drei Kriterien müssen an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen zutreffen.

  • Verkürzte Bilanz ohne Aufgliederung nach § 266 Abs. 1 S. 4 HGB
  • Anhang kann entfallen bei Angabe unter Bilanz (§ 264 Abs. 1 S. 5 HGB)
  • Keine Pflicht zur Erstellung eines Lageberichts
  • Typische Kosten: 800–2.000 € (Steuerberater), ab 399 € (digital)

Kleine Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 1 HGB)

Die meisten GmbHs in Deutschland fallen in diese Kategorie. Schwellenwerte: Bilanzsumme bis 6 Mio. €, Umsatzerlöse bis 12 Mio. €, durchschnittlich bis 50 Arbeitnehmer.

  • Verkürzte Gliederung nach § 266 Abs. 1 S. 3 HGB möglich
  • Anhang erforderlich, aber Erleichterungen nach § 288 HGB
  • Kein Lagebericht erforderlich (§ 264 Abs. 1 S. 4 HGB)
  • Feststellungsfrist: 11 Monate nach § 42a Abs. 2 GmbHG
  • Typische Kosten: 1.500–3.500 € (Steuerberater), 699–1.299 € (digital)

Mittelgroße Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 2 HGB)

Schwellenwerte: Bilanzsumme bis 20 Mio. €, Umsatzerlöse bis 40 Mio. €, durchschnittlich bis 250 Arbeitnehmer. Hier greifen deutlich strengere Anforderungen.

  • Vollständige Bilanz und GuV nach § 266, § 275 HGB
  • Umfassender Anhang ohne Erleichterungen
  • Lagebericht nach § 289 HGB verpflichtend
  • Feststellungsfrist: 8 Monate nach § 42a Abs. 1 GmbHG
  • Typische Kosten: 3.000–6.000 € (Steuerberater), 1.299–1.999 € (digital)

Große Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 3 HGB)

Überschreitung von zwei der drei Schwellenwerte für mittelgroße Gesellschaften. Zusätzlich besteht meist Prüfungspflicht nach § 316 HGB.

  • Vollständiger Jahresabschluss mit Lagebericht
  • Prüfungspflicht durch Wirtschaftsprüfer (§ 316 HGB)
  • Erweiterte Offenlegung nach § 325 HGB
  • Feststellungsfrist: 8 Monate nach § 42a Abs. 1 GmbHG
  • Typische Kosten: ab 6.000 € (ohne Prüfungskosten)

Achtung

Wichtig: Bei prüfungspflichtigen Gesellschaften kommen zu den Erstellungskosten noch die Prüfungsgebühren nach § 319 HGB hinzu, die oft ein Vielfaches betragen können.

Digitale Lösungen mit transparenten Festpreisen

Digitale Plattformen wie OnlineBilanz.de haben in den letzten Jahren den Markt für Jahresabschlusserstellung revolutioniert. Sie bieten eine kostengünstige Alternative zum klassischen Steuerberater, insbesondere für kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften.

Das Grundprinzip: Standardisierte Prozesse, automatisierte Plausibilitätsprüfungen und geführte Workflows reduzieren den manuellen Aufwand erheblich. Die Kostenersparnis wird direkt an die Mandanten weitergegeben.

Preismodelle digitaler Anbieter

Anders als bei der StBVV-basierten Abrechnung arbeiten digitale Plattformen meist mit gestaffelten Festpreisen, die sich an objektiven Kriterien orientieren:

Paket Bilanzsumme Geschäftsvorfälle Preis (inkl. Offenlegung)
Starter bis 500.000 € bis 1.000 ab 399 €
Business bis 2 Mio. € bis 3.000 ab 699 €
Professional bis 6 Mio. € bis 6.000 ab 1.299 €
Enterprise bis 20 Mio. € individuell ab 1.999 €

Leistungsumfang digitaler Lösungen

  • Automatischer Import der Buchhaltungsdaten (DATEV, lexoffice, sevDesk etc.)
  • Geführte Erfassung von Bilanzpositionen nach § 266 HGB
  • Automatische Berechnung von GuV nach § 275 HGB
  • Vorausgefüllter Anhang mit rechtsformspezifischen Pflichtangaben
  • Plausibilitätsprüfungen und Hinweise auf Fehler
  • XBRL-Taxonomie-Konvertierung für elektronische Offenlegung
  • Direkte Einreichung beim Unternehmensregister nach § 325 HGB
  • Dokumentenverwaltung und Archivierung (GoBD-konform)

„Digitale Jahresabschlusslösungen sind für Unternehmen mit standardisierten Geschäftsvorfällen optimal. Bei komplexen Sachverhalten – etwa konzerninternen Verflechtungen oder Umstrukturierungen – ist die Expertise eines Steuerberaters oft unverzichtbar.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Für wen eignen sich digitale Lösungen?

Ideal geeignet für

  • Kleine und Kleinstkapitalgesellschaften
  • Standardisierte Geschäftsmodelle (Handel, Dienstleistung)
  • Unternehmen mit sauberer, digitaler Buchhaltung
  • Kostenbewusste Geschäftsführer mit Grundkenntnissen
  • Gesellschaften ohne Prüfungspflicht

Eher ungeeignet für

  • Prüfungspflichtige Gesellschaften nach § 316 HGB
  • Konzernverbünde mit Konsolidierung
  • Hochkomplexe Bilanzierungssachverhalte
  • Unternehmen in Sondersituationen (Insolvenz, Umwandlung)
  • Fehlende Digitalisierung der Buchhaltung

Hinweis

Hybrid-Modelle möglich: Viele Steuerberater bieten inzwischen die Nutzung digitaler Tools in Kombination mit fachlicher Beratung an. So lassen sich Kosten reduzieren, ohne auf Expertise zu verzichten.

Kostenvergleich: Steuerberater vs. digitale Lösung

Ein direkter Vergleich der Gesamtkosten zeigt, wo digitale Lösungen punkten können und wo klassische Steuerberatung ihren Mehrwert hat. Entscheidend ist nicht nur der Preis, sondern auch der zeitliche Aufwand und die Haftungsfrage.

Beispielrechnung: Kleine GmbH

Ausgangssituation: GmbH mit 250.000 € Bilanzsumme, 450.000 € Umsatz, 800 Geschäftsvorfälle, kleine Kapitalgesellschaft nach § 267 Abs. 1 HGB.

Position Steuerberater (StBVV) OnlineBilanz.de
Jahresabschluss-Erstellung 1.477 € (Mittelgebühr) 699 €
Zeitmultiplikator 1,5 + 739 €
Anhang-Erstellung Inkl. o. zzgl. 200–500 € inklusive
XBRL-Konvertierung 150–300 € inklusive
Offenlegung Unternehmensregister 100–200 € inklusive
Gesamtkosten 2.666–3.216 € 699 €

Das Einsparpotenzial liegt in diesem Beispiel bei etwa 70–75 %. Allerdings sollten Sie bedenken: Bei komplexen Rückfragen oder Sondersachverhalten fehlt bei reinen Selbstbedienungslösungen die persönliche Beratung.

Versteckte Kosten bei Steuerberatern

Neben der Grundgebühr nach § 35 StBVV können weitere Positionen die Rechnung erhöhen:

  • Zeitaufschläge: Bei unvollständigen Unterlagen oder Rückfragen
  • Zuschläge für Dringlichkeit: Wenn der Abschluss kurzfristig benötigt wird
  • Zusatzleistungen: Steuerliche Optimierungsberatung, Lagebericht, Prognosen
  • Korrekturschleifen: Nachträgliche Änderungen nach Gesellschafterbeschluss
  • Porto und Auslagen: Versand, Kopien, Registergebühren

Zeitaufwand im Vergleich

Klassischer Steuerberater

Sie stellen Unterlagen bereit, der Steuerberater erstellt den Abschluss. Rückfragen per E-Mail/Telefon. Gesamtaufwand für Sie: 5–10 Stunden (Unterlagenbeschaffung, Abstimmungen).

Digitale Plattform

Sie arbeiten selbstständig im System, Import der Daten, geführte Eingabe. Automatische Prüfungen reduzieren Fehler. Gesamtaufwand: 8–15 Stunden (erstmalig), 4–8 Stunden (Folgejahre).

Hybrid-Modell

Digitale Vorbereitung durch Sie, finale Prüfung durch Steuerberater. Kombination aus Kostenersparnis und Sicherheit. Gesamtaufwand: 6–12 Stunden, Kosten: 50–60 % der StBVV-Gebühr.

Achtung

Haftungsfrage beachten: Steuerberater haften nach § 323 HGB für Fehler bei der Abschlusserstellung. Bei Selbsterstellung über digitale Plattformen liegt die Verantwortung beim Geschäftsführer (§ 43 GmbHG). Prüfen Sie Ihre Berufshaftpflicht.

Zusatzkosten und versteckte Gebühren vermeiden

Neben den Kernkosten für die Jahresabschlusserstellung können zahlreiche Zusatzkosten anfallen, die das Budget erheblich belasten. Eine transparente Planung hilft, unliebsame Überraschungen zu vermeiden.

Offenlegungsgebühren beim Unternehmensregister

Seit Inkrafttreten des DiRUG am 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung nach § 325 HGB ausschließlich beim Unternehmensregister, nicht mehr beim Bundesanzeiger. Die Gebühren sind gesetzlich geregelt:

Offenlegungsart Gebühr Rechtsgrundlage
Standardoffenlegung (elektronisch) 47,50 € § 325 HGB i.V.m. Kostenverzeichnis
Hinterlegung mit Größenangabe 51,50 € Bei Inanspruchnahme von Erleichterungen
Nachträgliche Änderungen 47,50 € pro Vorgang Bei Korrekturen nach Einreichung
Mahngebühr bei Versäumnis ab 500 € § 335 HGB (Ordnungsgeld)

Hinweis

DiRUG-Änderung: Seit 2022 ist die elektronische Einreichung im XBRL-Format für alle Größenklassen verpflichtend. Papierbasierte Einreichungen sind nicht mehr zulässig. OnlineBilanz.de erstellt das XBRL-Format automatisch.

Kosten für XBRL-Taxonomie und Validierung

Die XBRL-Konvertierung ist technisch anspruchsvoll und wird von vielen Steuerberatern als separate Leistung abgerechnet:

  • XBRL-Erstellung bei Steuerberatern: 150–400 € zusätzlich
  • Validierung und Fehlerkorrektur: 50–150 € pro Durchlauf
  • Spezielle Taxonomie-Mappings: je nach Komplexität zusätzlich
  • Bei digitalen Lösungen: meist im Paketpreis enthalten

Weitere häufige Zusatzkosten

Bei Steuerberatern

  • Gesellschafterbeschluss-Entwurf: 80–200 €
  • Steuerliche Erläuterungen im Anhang: 150–400 €
  • Nachträgliche Korrekturen: Stundensatz 80–150 €
  • Lagebericht (mittelgroße GmbH): 500–1.500 €
  • Express-Zuschlag: +20–50 % Aufpreis

Bei digitalen Lösungen

  • Premium-Support: 0–99 € pro Jahr
  • Erweiterte Plausibilitätsprüfungen: meist inklusive
  • Vorjahresvergleiche: meist inklusive
  • Mehrfache Offenlegungskorrekturen: 0–50 €
  • Zusätzliche Anwender-Accounts: 0–30 € je Account

Vermeidung unnötiger Kosten

  • Fordern Sie vorab ein schriftliches Angebot mit allen Positionen an
  • Klären Sie, ob XBRL-Konvertierung und Offenlegung im Preis enthalten sind
  • Vereinbaren Sie eine Kostenobergrenze im Mandatsvertrag
  • Bereiten Sie alle Unterlagen vollständig vor (Inventurlisten, Abstimmungen)
  • Nutzen Sie digitale Belegarchivierung (GoBD-konform) für schnelleren Zugriff
  • Stimmen Sie Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden langfristig ab
  • Prüfen Sie jährlich Ihre Größenklasse nach § 267 HGB

„Die größten Kostentreiber sind unvollständige Unterlagen und kurzfristige Beauftragung. Wer seinen Jahresabschluss im Januar für das Vorjahr in Auftrag gibt und alle Konten abgestimmt hat, spart leicht 30–40 % gegenüber einer Beauftragung im November unter Zeitdruck.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Sparpotenziale bei der Jahresabschlusserstellung

Mit strategischer Planung und organisatorischen Maßnahmen lassen sich die Kosten für den Jahresabschluss erheblich reduzieren, ohne die Qualität oder Rechtssicherheit zu gefährden.

Optimierung der laufenden Buchhaltung

Der wichtigste Hebel ist eine saubere, zeitnahe Finanzbuchhaltung. Je weniger Nacharbeiten beim Jahresabschluss anfallen, desto geringer der Zeitaufwand und damit die Kosten.

  • Monatliche Kontenabstimmung: Prüfen Sie Bank, Kasse, Debitoren und Kreditoren jeden Monat
  • Digitale Belegerfassung: Scannen und archivieren Sie Belege GoBD-konform zeitnah
  • Unterjährige Plausibilitätsprüfungen: Nutzen Sie BWAs zur Kontrolle
  • Standardisierte Prozesse: Definieren Sie klare Abläufe für wiederkehrende Buchungen
  • Schulung von Mitarbeitern: Investieren Sie in Buchhaltungs-Know-how

Frühzeitige Planung und Vorbereitung

Die Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG beträgt für kleine Kapitalgesellschaften 11 Monate, für mittelgroße und große 8 Monate. Nutzen Sie diesen Zeitraum strategisch:

Zeitpunkt Maßnahme Einsparpotenzial
Januar Inventur durchführen, Konten abschließen Vermeidung von Nacharbeit (15–20 %)
Februar Offene Posten klären, Rückstellungen prüfen Reduzierung Abstimmungsaufwand (10–15 %)
März Beauftragung Jahresabschluss, Unterlagen bereitstellen Vermeidung Express-Zuschläge (20–50 %)
April–Juni Erstellung, Prüfung, Gesellschafterbeschluss Zeitpuffer für Korrekturen (5–10 %)
Bis Juli Offenlegung beim Unternehmensregister Vermeidung Mahngebühren (ab 500 €)

Inanspruchnahme von Erleichterungen

Nutzen Sie alle gesetzlichen Erleichterungen, für die Ihr Unternehmen qualifiziert ist. Dies reduziert nicht nur den Offenlegungsumfang, sondern auch den Erstellungsaufwand.

  • § 267a HGB: Kleinstkapitalgesellschaften können Anhang unter Bilanz angeben
  • § 326 HGB: Kleine Gesellschaften können verkürzt offenlegen
  • § 288 HGB: Erleichterungen bei Anhang-Angaben für kleine GmbH
  • § 264 Abs. 1 S. 4 HGB: Kein Lagebericht für kleine Kapitalgesellschaften
  • § 266 Abs. 1 S. 3 HGB: Verkürzte Bilanzgliederung möglich

Technologie-Einsatz und Automatisierung

Moderne Buchhaltungssoftware und digitale Schnittstellen reduzieren den manuellen Aufwand erheblich:

Buchhaltungssoftware

Nutzen Sie Cloud-Lösungen wie DATEV, lexoffice oder sevDesk mit automatischen Kontenzuordnungen, Belegerfassung per App und digitalen Schnittstellen zum Steuerberater.

Digitale Jahresabschluss-Tools

Plattformen wie OnlineBilanz.de importieren Buchhaltungsdaten automatisch und führen durch den Prozess. XBRL-Konvertierung und Offenlegung erfolgen mit einem Klick.

Integrierte Systeme

ERP-Systeme mit integrierter Fibu (z.B. SAP Business One, Microsoft Dynamics) ermöglichen nahtlose Datenübergabe und reduzieren Schnittstellen-Probleme.

Kosten-Nutzen-Analyse: Eigenleistung vs. Fremdvergabe

Ermitteln Sie realistisch, welche Tätigkeiten Sie selbst übernehmen können und wo Expertise erforderlich ist:

Tätigkeit Selbst durchführbar? Aufwand Risiko
Laufende Buchhaltung Ja (mit Software) Mittel Gering
Kontenabstimmung Ja Gering Gering
Inventur Ja (Pflicht § 240 HGB) Hoch Mittel
Bilanz-Erstellung Mit digitalen Tools ja Mittel Mittel
Anhang-Erstellung Mit Vorlagen ja Hoch Mittel–Hoch
Lagebericht Schwierig Sehr hoch Hoch
Komplexe Bilanzierung Nein Sehr hoch
XBRL-Konvertierung Mit Tools automatisch Gering Gering

Hinweis

Faustregel: Wenn Sie mehr als 20 Stunden für den Jahresabschluss benötigen würden, lohnt sich meist die Fremdvergabe oder eine digitale Lösung. Berücksichtigen Sie dabei auch Opportunitätskosten – Ihre Zeit ist wertvoll.

Rechtliche Grundlagen der Kostenberechnung

Die Abrechnung von Jahresabschlussleistungen durch Steuerberater unterliegt klaren gesetzlichen Vorgaben. Kenntnis dieser Grundlagen hilft bei der Prüfung von Rechnungen und der Verhandlung fairer Honorare.

Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV)

Die StBVV regelt in § 35 die Gebühren für das Anfertigen von Jahresabschlüssen. Der Gegenstandswert ergibt sich aus der Summe der Betriebseinnahmen bzw. Umsatzerlöse, rohen Überschüsse, sonstigen Erlöse und Zinserlöse.

  • § 35 Abs. 1 StBVV: Gegenstandswertberechnung aus Erträgen
  • § 35 Abs. 2 StBVV: Zuschläge bei besonderer Schwierigkeit möglich
  • § 35 Abs. 3 StBVV: Mindestgebühr 293 Euro (Stand 2026)
  • Anlage 3 StBVV: Tabellarische Gebührenübersicht (10/10 bis 30/10)

Die StBVV definiert einen Gebührenrahmen. In der Praxis wird meist die Mittelgebühr (10/10) als Ausgangspunkt genommen und dann ein Faktor zwischen 0,5 und 3,0 angewendet, je nach Schwierigkeit.

Handelsrechtliche Pflichten und Fristen

Die Pflicht zur Jahresabschlusserstellung und Offenlegung ergibt sich aus dem HGB. Die Kosten sind damit zwangsläufig für alle Kapitalgesellschaften anfallend.

Rechtsnorm Inhalt Kostenbezug
§ 242 HGB Pflicht zur Aufstellung von Inventar und Bilanz Kernpflicht
§ 264 HGB Pflicht zum Jahresabschluss für Kapitalgesellschaften Erstellungspflicht
§ 266 HGB Gliederung der Bilanz Umfang abhängig von Größenklasse
§ 325 HGB Offenlegung beim Unternehmensregister Zusätzliche Gebühren 47,50 €
§ 335 HGB Ordnungsgeldverfahren bei Versäumnis 500–25.000 € Strafzahlung
§ 42a GmbHG Feststellungsfristen: 8/11 Monate Zeitliche Begrenzung

Vertragsrechtliche Aspekte

Der Vertrag mit dem Steuerberater oder digitalen Dienstleister ist ein Dienstvertrag nach § 611 BGB bzw. ein Werkvertrag nach § 631 BGB. Entscheidend ist die präzise Leistungsbeschreibung.

  • Schriftliche Vereinbarung über Leistungsumfang (Bilanz, GuV, Anhang, Offenlegung)
  • Klare Regelung zur Gebührenberechnung (StBVV, Pauschalpreis, Stundensatz)
  • Vereinbarung über Zuschläge und Zusatzleistungen
  • Regelung zur Haftung bei Fehlern (§ 323 HGB bei Steuerberatern)
  • Fristen für Fertigstellung und Offenlegung
  • Kündigungsmodalitäten und Mindestvertragslaufzeit

Haftung und Berufshaftpflicht

Steuerberater unterliegen der Berufshaftpflichtversicherungspflicht nach § 67 StBerG. Die Mindestversicherungssumme beträgt 250.000 Euro für Personenschäden und Vermögensschäden.

Bei digitalen Selbstbedienungslösungen trägt der Geschäftsführer die Verantwortung nach § 43 GmbHG. Fehler im Jahresabschluss können zu persönlicher Haftung führen. Prüfen Sie daher Ihre D&O-Versicherung.

Achtung

Wichtig: Auch bei Nutzung digitaler Tools bleibt die Geschäftsführung nach § 43 GmbHG verpflichtet, den Jahresabschluss sorgfältig zu prüfen. Die Plattform übernimmt keine Haftung für materielle Bilanzierungsentscheidungen.

Steuerliche Behandlung der Kosten

Kosten für den Jahresabschluss sind in voller Höhe als Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 4 EStG abzugsfähig. Sie mindern den steuerpflichtigen Gewinn der Gesellschaft.

  • Jahresabschlusskosten: voll abzugsfähig als laufende Betriebsausgaben
  • Beratungskosten für Steueroptimierung: ebenfalls abzugsfähig
  • Vorsteuerabzug aus Rechnungen nach § 15 UStG: 19 % der Nettokosten
  • Buchung: Konto ‘Abschluss- und Prüfungskosten’ (SKR 03: 4957, SKR 04: 6827)

„Viele Geschäftsführer übersehen, dass die Jahresabschlusskosten nicht nur steuerlich absetzbar sind, sondern auch vorsteuerabzugsberechtigt. Bei 2.000 € Nettokosten sparen Sie 380 € Vorsteuer – das sollten Sie bei der Budgetplanung berücksichtigen.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Häufig gestellte Fragen

Was kostet ein Jahresabschluss für eine kleine GmbH 2026?

Für eine kleine GmbH nach § 267 Abs. 1 HGB liegen die Kosten bei Steuerberatern zwischen 1.500 und 3.500 Euro, abhängig vom Gegenstandswert nach § 35 StBVV und dem gewählten Zeitmultiplikator. Digitale Lösungen wie OnlineBilanz.de bieten Festpreise zwischen 699 und 1.299 Euro inklusive XBRL-Konvertierung und Offenlegung beim Unternehmensregister. Die Differenz kann über 60 % betragen.

Wie wird die Gebühr nach StBVV für Jahresabschlüsse berechnet?

Die Gebühr richtet sich nach § 35 StBVV. Der Gegenstandswert ergibt sich aus der Summe der Umsatzerlöse, Roherträge, sonstigen betrieblichen Erträge und Zinserlöse. Aus der Tabelle (Anlage 3 StBVV) wird die Mittelgebühr (10/10) ermittelt und mit einem Faktor zwischen 0,5 und 3,0 multipliziert. Bei 250.000 Euro Gegenstandswert beträgt die Mittelgebühr 1.477 Euro – mit Faktor 1,5 sind das 2.216 Euro.

Sind digitale Jahresabschluss-Tools rechtssicher für die Offenlegung 2026?

Ja, seriöse digitale Plattformen wie OnlineBilanz.de erstellen den Jahresabschluss nach den gesetzlichen Vorgaben des HGB (§ 264, § 266, § 275) und konvertieren ihn automatisch in das verpflichtende XBRL-Format. Die Einreichung erfolgt direkt beim Unternehmensregister nach § 325 HGB. Wichtig: Seit DiRUG (01.08.2022) ist die elektronische Offenlegung beim Unternehmensregister verpflichtend, nicht mehr beim Bundesanzeiger.

Welche versteckten Zusatzkosten können beim Jahresabschluss anfallen?

Neben der Grundgebühr können folgen Positionen hinzukommen: XBRL-Konvertierung (150–400 € bei Steuerberatern), Offenlegungsgebühr beim Unternehmensregister (47,50 €), Zuschläge für Dringlichkeit (20–50 %), Lagebericht für mittelgroße GmbH (500–1.500 €), Gesellschafterbeschluss-Entwurf (80–200 €) und nachträgliche Korrekturen nach Stundensatz. Bei digitalen Festpreis-Anbietern sind diese Leistungen meist inklusive.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: OnlineBilanz.de – Digitaler Jahresabschluss, Handelsgesetzbuch (HGB), Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), Unternehmensregister. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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So läuft der Prozess

Vom ersten Beleg bis zur letzten Einreichung – unsere Steuerberater und unsere KI-Assistenz sind an Ihrer Seite. Klar geführt, strukturiert und ohne Stress – von Anfang bis Ende.

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Schritt 02 · Rückruf binnen 1 Werktag

Persönliches Kennenlernen am Telefon

Keine Chatbots, keine Warteschleife. Servet Gündogan, unsere Büroleitung, ruft Sie persönlich zurück. In rund 15 Minuten besprechen wir Ihre Situation, zeigen Ihnen den Ablauf und prüfen gemeinsam, ob Ihr Unternehmen zu uns passt. Erst danach entscheiden wir gemeinsam, ob wir zusammenarbeiten – kein Druck, kein Risiko.

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"Erzählen Sie mir kurz, was Sie bewegt – und ich erkläre, wie wir helfen können."
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Schritt 03 · geführtes Onboarding

Einfach hochladen – wir übernehmen

Lexoffice, SevDesk, DATEV, Excel – egal welches Programm: Export rein, fertig. Keine Umstellung, kein Lernen, kein neues Tool. Was Sie schon haben, reicht. Unsere KI-Assistenz führt Sie Schritt für Schritt – fünf Minuten, dann sind Sie durch.

Drag & Drop · GoBD-konform
Buchhaltungsprogramm wählen
LLexoffice
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DDATEV
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Belege hierher ziehenPDF, JPG, CSV · bis 50 MB pro Datei
Rechnungen_Q4.zip 78 %
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Schritt 04 · KI prüft · StB kontrolliert

Automatische Plausibilitätsprüfung

Unsere KI-Assistenz prüft jede Buchung in Sekunden auf Auffälligkeiten, fehlende Belege und USt-Unstimmigkeiten – was sonst Wochen dauert. Sie bekommen eine klare Checkliste: nur das wird nachgefragt, was wirklich fehlt. Keine unnötigen Rückfragen.

schneller zum Abschluss
K
KI-Assistenz · Plausibilitätsprüfung
aktiv
Kontoauszüge vollständig 428 Buchungen
USt-Abgleich erfolgt 19 % · 7 % · RC
! 3 Belege fehlen > 1.000 € Rückfrage
Anlagenverzeichnis abgeglichen 14 Positionen
! GWG-Grenze geprüft – Rückfrage an StB an F. Klement
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Schritt 05 · Ihr StB unterschreibt

Einsicht, Fragen, Freigabe

Ihre Bilanz und Steuererklärungen werden von einem erfahrenen Steuerberater erstellt und geprüft – nicht von Software allein. Sie schauen rein, stellen Fragen per Chat, bekommen Antworten vom StB selbst – und geben mit einem Klick digital frei. Kein Postweg, keine Unterschriften in dreifacher Ausführung.

von StB unterzeichnet
Bilanz_2025_Entwurf.pdf bereit zur Freigabe
Jahresbilanz zum 31.12.2025
Anlagevermögen142.380 €
Umlaufvermögen298.412 €
Eigenkapital186.920 €
Bilanzsumme440.792 €
GEPRÜFT
F. Klement
StB/WP
Fragen Freigeben
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Schritt 06 · Einreichung & Abschluss

Einreichung beim Finanzamt
& Offenlegung

Wir übernehmen für Sie die Einreichung beim Finanzamt über ELSTER sowie die Offenlegung beim Bundesanzeiger. Sie müssen nichts mehr tun. Alle Unterlagen werden rechtskonform archiviert und sind jederzeit in Ihrem Portal abrufbar.

fristgerecht & rechtskonform
Abschluss 2025 · Erledigt
Bilanz eingereicht, offengelegt & archiviert.
E-Bilanz · ELSTER Offenlegung · BAnz Steuererklärungen
FK
Einreichung erfolgtF. Klement · Steuerberater
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Schritt 07 · Dauermandat · das ganze Jahr

Ihr fester Steuerberater –
365 Tage an Ihrer Seite

Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
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Übersicht
Jahresabschluss
Dokumente
Fristen
Dauermandat
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Ihr fester Steuerberater

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F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
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Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
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Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
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Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

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Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

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So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

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    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

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    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
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    KI-Steuerberater