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Fabian Klement
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Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
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HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
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Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

9–13 Minuten


OnlineBilanzBlogVereine Muster

Jahresabschluss Vereine Muster 2026: Vorlagen & Prüfberichte

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Auch Vereine müssen unter bestimmten Voraussetzungen einen Jahresabschluss erstellen. Hier finden Sie Mustervorlagen für Einnahme-Überschuss-Rechnung, Vermögensübersicht und Kassenprüferbericht sowie die rechtlichen Grundlagen für 2026. Nach Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt dessen formelle Feststellung durch die zuständigen Vereinsorgane. Unternehmer, die weiterführende Informationen zur Erstellung und Berichterstattung benötigen, können unseren Bericht zum Jahresabschluss 2026 als umfassenden Leitfaden nutzen.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Vereine erstellen je nach Größe und Rechtsform eine Einnahme-Überschuss-Rechnung (EUR) oder Bilanz. Kleine Vereine nutzen meist EUR mit Vermögensübersicht und Kassenprüferbericht. Eingetragene Vereine (e.V.) ab bestimmten Größenkriterien sind nach § 41 BGB zur Rechnungslegung nach HGB verpflichtet.

Rechnungslegungspflicht für Vereine: Wer muss was erstellen?

Die Rechnungslegungspflicht für Vereine richtet sich nach der Rechtsform, Größe und wirtschaftlichen Tätigkeit. Nicht jeder Verein muss einen vollständigen Jahresabschluss nach HGB erstellen.

Kleine, nicht wirtschaftlich tätige Vereine genügen meist mit einer einfachen Einnahme-Überschuss-Rechnung (EUR) und einem Kassenprüferbericht für die Mitgliederversammlung. Eingetragene Vereine (e.V.) unterliegen jedoch strengeren Anforderungen.

Nicht eingetragener Verein

Keine gesetzliche Buchführungspflicht, interne Rechenschaftspflicht gegenüber Mitgliedern, EUR meist ausreichend

Eingetragener Verein (e.V.)

Buchführungspflicht nach § 41 BGB bei wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb über 60.000 Euro Umsatz oder über 260.000 Euro Vermögen

Gemeinnütziger Verein

Zusätzlich Nachweispflichten nach AO (Abgabenordnung), steuerliche Aufzeichnungen für Finanzamt erforderlich

Hinweis

Nach § 41 BGB sind eingetragene Vereine zur Buchführung verpflichtet, wenn ihr wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb die Schwellenwerte überschreitet oder wenn sie freiwillig ins Handelsregister eingetragen sind.

Die Satzung des Vereins kann zusätzliche Rechnungslegungspflichten vorsehen. Viele Vereine legen freiwillig detailliertere Abrechnungen vor, um Transparenz gegenüber Mitgliedern und Förderern zu schaffen.

Einnahme-Überschuss-Rechnung (EUR): Mustervorlage für Vereine

Die Einnahme-Überschuss-Rechnung ist die einfachste Form der Gewinnermittlung und für die meisten kleinen Vereine ausreichend. Sie stellt Einnahmen und Ausgaben gegenüber und ermittelt den Überschuss oder Fehlbetrag.

Im Gegensatz zur Bilanzierung erfolgt die Erfassung nach dem Zu- und Abflussprinzip: Einnahmen und Ausgaben werden erfasst, wenn sie tatsächlich gezahlt wurden, nicht bei Rechnungsstellung.

Position Betrag (EUR)
Einnahmen
Mitgliedsbeiträge 12.500,00
Spenden 8.300,00
Veranstaltungseinnahmen 5.600,00
Zuschüsse/Förderungen 3.200,00
Sonstige Einnahmen 1.400,00
Summe Einnahmen 31.000,00
Ausgaben
Raummiete 4.800,00
Trainer-/Übungsleiterkosten 8.500,00
Sportgeräte/Material 3.200,00
Versicherungen 1.800,00
Verwaltungskosten 2.100,00
Veranstaltungskosten 4.300,00
Sonstige Ausgaben 1.200,00
Summe Ausgaben 25.900,00
Überschuss 5.100,00

Die EUR sollte jahresbezogen erstellt werden (i.d.R. Kalenderjahr oder abweichendes Geschäftsjahr). Sie dient als Grundlage für die Rechenschaftslegung in der Mitgliederversammlung.

  • Alle Einnahmen und Ausgaben vollständig erfassen
  • Belege chronologisch oder sachlich geordnet ablegen
  • Bareinnahmen durch Kassenberichte dokumentieren
  • Bankkontoauszüge systematisch archivieren
  • Spendenbescheinigungen ordnungsgemäß ausstellen
  • EUR vom Vorstand unterzeichnen lassen

Vermögensübersicht für Vereine: Aufbau und Muster

Die Vermögensübersicht ergänzt die EUR und zeigt die Vermögenslage des Vereins zu einem Stichtag (meist 31.12.). Sie ist keine Bilanz im handelsrechtlichen Sinne, aber für die Mitgliederversammlung wichtig.

Eine Vermögensübersicht gliedert sich in Vermögenswerte (Aktiva) und Verbindlichkeiten/Eigenkapital (Passiva). Bei kleinen Vereinen reicht eine einfache Aufstellung.

Aktiva (Vermögen) EUR Passiva (Mittelherkunft) EUR
A. Anlagevermögen A. Eigenkapital
Sportgeräte 8.500 Vereinsvermögen 01.01.2025 22.400
Inventar/Ausstattung 3.200 Überschuss 2025 5.100
Summe Eigenkapital 27.500
Summe Anlagevermögen 11.700
B. Verbindlichkeiten
B. Umlaufvermögen Lieferantenverbindlichkeiten 1.800
Kasse 650 Sonstige Verbindlichkeiten 450
Bankguthaben 16.200
Forderungen 1.200
Summe Umlaufvermögen 18.050 Summe Verbindlichkeiten 2.250
Summe Aktiva 29.750 Summe Passiva 29.750

Hinweis

Die Vermögensübersicht muss nicht den strengen Gliederungsvorschriften des § 266 HGB folgen, sollte aber die wesentlichen Vermögenswerte und Schulden transparent darstellen.

Für die Bewertung gilt: Anlagevermögen wird zu Anschaffungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt. Umlaufvermögen (Kasse, Bank) wird zu tatsächlichen Beständen erfasst.

Kassenprüferbericht: Mustervorlage und Inhalt

Der Kassenprüferbericht dokumentiert die Prüfung der Vereinskasse und Buchführung durch gewählte Kassenprüfer. Er ist Voraussetzung für die Entlastung des Vorstands durch die Mitgliederversammlung.

Die Satzung regelt meist, dass ein oder zwei Kassenprüfer jährlich die Kassen- und Rechnungsführung prüfen. Die Prüfung umfasst Belege, Kontoauszüge, EUR und Vermögensübersicht.

Bestandteil Beschreibung
Prüfungszeitraum Kalenderjahr oder Geschäftsjahr (z.B. 01.01.2025 – 31.12.2025)
Prüfungsumfang Kassenbestand, Bankkonten, Belege, Einnahme-Überschuss-Rechnung
Prüfungsfeststellungen Ordnungsmäßigkeit, Vollständigkeit, Belegnachweis
Empfehlung Entlastung des Vorstands oder Beanstandungen
Unterschriften Kassenprüfer mit Datum

Musterformulierung Kassenprüferbericht

Ein einfacher Kassenprüferbericht kann wie folgt aufgebaut sein:

Hinweis

Kassenprüferbericht für das Jahr 2025 Die unterzeichnenden Kassenprüfer haben am [Datum] die Kassenführung des [Vereinsname] für das Geschäftsjahr 2025 (01.01.2025 – 31.12.2025) geprüft. Geprüft wurden: Kassenbestand, Bankauszüge, Einnahme-Überschuss-Rechnung, Vermögensübersicht sowie stichprobenartig Belege. Ergebnis: Die Kassenführung ist ordnungsgemäß. Alle Einnahmen und Ausgaben sind belegt. Die vorgelegte EUR stimmt mit den Kontoauszügen überein. Empfehlung: Wir empfehlen der Mitgliederversammlung die Entlastung des Vorstands. [Ort, Datum] [Unterschrift Kassenprüfer 1] [Unterschrift Kassenprüfer 2]

Achtung

Kassenprüfer dürfen nicht dem Vorstand angehören und müssen von der Mitgliederversammlung gewählt werden. Dies gewährleistet eine unabhängige Kontrolle.

Wann besteht Bilanzpflicht für Vereine?

Eingetragene Vereine (e.V.) werden buchführungs- und bilanzierungspflichtig, wenn ihr wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb bestimmte Schwellenwerte nach § 41 BGB überschreitet oder sie ins Handelsregister eingetragen sind.

60.000 €

Umsatzgrenze wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

260.000 €

Vermögensgrenze nach § 41 BGB

Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb liegt vor, wenn der Verein nachhaltig Einnahmen erzielt, die über die Mitgliedsbeiträge und ideellen Tätigkeiten hinausgehen (z.B. Gaststättenbetrieb, Vermietung).

Überschreitet der Verein diese Grenzen, muss er nach § 242 ff. HGB Bücher führen und einen Jahresabschluss mit Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erstellen.

Schwellenwerte für Größenklassen

Buchführungspflichtige Vereine werden nach § 267 HGB in Größenklassen eingeordnet, was Auswirkungen auf Offenlegungs- und Prüfungspflichten hat:

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Arbeitnehmer
Klein ≤ 7,5 Mio. € ≤ 15 Mio. € ≤ 50
Mittelgroß ≤ 25 Mio. € ≤ 50 Mio. € ≤ 250
Groß > 25 Mio. € > 50 Mio. € > 250

Zwei der drei Kriterien müssen an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen überschritten werden, um die Größenklasse zu wechseln.

„Die meisten Vereine bleiben unterhalb der Schwellenwerte und können mit einer EUR arbeiten. Nur größere wirtschaftlich tätige Vereine müssen bilanzieren. Eine frühzeitige Beratung hilft, Pflichten rechtzeitig zu erkennen.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Jahresabschluss nach HGB für bilanzierungspflichtige Vereine

Bilanzierungspflichtige Vereine müssen einen Jahresabschluss nach HGB erstellen, der aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) besteht. Bei mittelgroßen und großen Vereinen ist zusätzlich ein Anhang erforderlich.

Die Bilanz gliedert sich nach § 266 HGB in Aktiva (Vermögen) und Passiva (Eigenkapital und Schulden). Die GuV kann nach § 275 HGB im Gesamtkosten- oder Umsatzkostenverfahren erstellt werden.

Besonderheiten bei gemeinnützigen Vereinen

Gemeinnützige Vereine müssen die vier Vermögensbereiche nach § 55 AO sauber trennen:

  • Ideeller Bereich: Mitgliedsbeiträge, Spenden, satzungsgemäße Tätigkeiten
  • Vermögensverwaltung: Kapitalerträge, Mieteinnahmen aus eigenen Immobilien
  • Zweckbetrieb: Sportveranstaltungen, kulturelle Angebote mit Gemeinnützigkeitsbezug
  • Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb: Steuerpflichtige Umsätze (Gaststätte, Werbung)

Diese Trennung ist wichtig für die steuerliche Behandlung und muss in der Buchführung und im Jahresabschluss nachvollziehbar sein.

Hinweis

Nach § 316 HGB besteht für große Vereine eine gesetzliche Abschlussprüfungspflicht durch einen Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer.

Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgt durch den Vorstand. Der Abschluss muss von der Mitgliederversammlung gebilligt werden, die auch über die Ergebnisverwendung entscheidet.

Fristen für Aufstellung, Feststellung und Offenlegung

Für bilanzierungspflichtige Vereine gelten die handelsrechtlichen Fristen nach HGB. Nicht bilanzierungspflichtige Vereine richten sich nach ihrer Satzung.

Aufstellungs- und Feststellungsfristen

Nach § 42a GmbHG (analog anwendbar für eingetragene Vereine im Handelsregister) gelten folgende Fristen ab Bilanzstichtag:

Größenklasse Aufstellung durch Vorstand Feststellung durch Mitgliederversammlung
Kleine Vereine Keine gesetzliche Frist 11 Monate nach Bilanzstichtag
Mittelgroße/große Vereine 3 Monate empfohlen 8 Monate nach Bilanzstichtag

Für einen Bilanzstichtag am 31.12.2025 bedeutet dies: Feststellung bis 30.11.2026 (klein) bzw. 31.08.2026 (mittelgroß/groß).

Offenlegungspflicht beim Unternehmensregister

Vereine, die ins Handelsregister eingetragen sind oder die Größenmerkmale nach § 267 HGB erfüllen, müssen ihren Jahresabschluss nach § 325 HGB offenlegen.

Die Offenlegung erfolgt seit dem Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) vom 01.08.2022 ausschließlich beim Unternehmensregister. Die Frist beträgt 12 Monate nach dem Bilanzstichtag.

Achtung

Bei Nichteinhaltung der Offenlegungsfrist droht ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB mit Ordnungsgeldern zwischen 500 und 25.000 Euro.

  • Jahresabschluss durch Vorstand aufstellen
  • Bei Prüfungspflicht: Prüfung durch Wirtschaftsprüfer
  • Feststellung durch Mitgliederversammlung
  • Bei Offenlegungspflicht: Einreichung beim Unternehmensregister innerhalb 12 Monate
  • Dokumentation und Archivierung (Aufbewahrung 10 Jahre)

Vereinsrechtliche Besonderheiten bei der Rechnungslegung

Die Rechnungslegung von Vereinen unterscheidet sich in mehreren Punkten von der gewerblichen Rechnungslegung. Die Satzung und das BGB geben den Rahmen vor.

Rechenschaftspflicht gegenüber Mitgliedern

Nach § 27 Abs. 3 BGB ist der Vorstand verpflichtet, der Mitgliederversammlung Rechenschaft über die Vermögensverwaltung abzulegen. Dies gilt unabhängig von einer gesetzlichen Buchführungspflicht.

Die Mitgliederversammlung entscheidet über die Entlastung des Vorstands. Grundlage ist die Rechnungslegung (EUR oder Jahresabschluss) sowie der Kassenprüferbericht.

Verwendung des Jahresergebnisses

Anders als bei Kapitalgesellschaften gibt es bei Vereinen kein Gewinnausschüttungsrecht. Überschüsse müssen im Verein verbleiben und für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.

Bei gemeinnützigen Vereinen ist die zeitnahe Mittelverwendung nach § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO zu beachten: Mittel müssen grundsätzlich innerhalb von zwei Jahren für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.

Rücklagenbildung erlaubt

  • Freie Rücklage bis zu einem Drittel des Überschusses (§ 62 Abs. 1 Nr. 3 AO)
  • Zweckgebundene Rücklagen für konkrete Projekte
  • Wiederbeschaffungsrücklage für Anlagevermögen

Nicht erlaubt

  • Gewinnausschüttung an Mitglieder
  • Übermäßige Rücklagenbildung ohne Zweckbindung
  • Verstoß gegen Selbstlosigkeitsgrundsatz

Steuerliche Aufzeichnungspflichten

Gemeinnützige Vereine müssen gegenüber dem Finanzamt nachweisen, dass sie die Voraussetzungen der Abgabenordnung (§§ 51-68 AO) erfüllen. Dazu gehören:

  • Getrennte Aufzeichnung der vier Vermögensbereiche
  • Nachweis der zeitnahen Mittelverwendung
  • Belegsammlung für Spendenbescheinigungen
  • Dokumentation der satzungsgemäßen Mittelverwendung

„Vereine sollten auch ohne gesetzliche Pflicht eine saubere Buchführung etablieren. Das schafft Transparenz, stärkt das Vertrauen der Mitglieder und erleichtert Förderanträge bei Zuschussgebern.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Viele Fördermittelgeber verlangen als Verwendungsnachweis detaillierte Aufstellungen. Eine ordnungsgemäße Buchführung von Beginn an erleichtert diese Nachweise erheblich.

Häufig gestellte Fragen

Muss jeder Verein einen Jahresabschluss erstellen?

Nein. Nur eingetragene Vereine (e.V.), die die Schwellenwerte nach § 41 BGB überschreiten (wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb über 60.000 Euro Umsatz oder über 260.000 Euro Vermögen), sind buchführungs- und bilanzierungspflichtig. Kleinere Vereine genügen mit einer Einnahme-Überschuss-Rechnung und interner Rechenschaftslegung gegenüber der Mitgliederversammlung.

Was gehört in einen Kassenprüferbericht?

Ein Kassenprüferbericht dokumentiert die Prüfung der Kassenführung durch gewählte Kassenprüfer. Er enthält: Prüfungszeitraum, Umfang der Prüfung (Belege, Konten, EUR), Feststellungen zur Ordnungsmäßigkeit und eine Empfehlung zur Entlastung des Vorstands. Der Bericht wird in der Mitgliederversammlung vorgelegt.

Wo müssen Vereine ihren Jahresabschluss offenlegen?

Vereine, die ins Handelsregister eingetragen sind oder die Größenmerkmale nach § 267 HGB erfüllen, müssen ihren Jahresabschluss nach § 325 HGB beim Unternehmensregister offenlegen. Seit der DiRUG-Reform vom 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich elektronisch beim Unternehmensregister, nicht mehr beim Bundesanzeiger. Die Frist beträgt 12 Monate nach dem Bilanzstichtag.

Welche Fristen gelten für Vereine bei der Jahresabschlusserstellung 2026?

Für einen Bilanzstichtag 31.12.2025 gilt: Kleine Vereine müssen den Jahresabschluss innerhalb von 11 Monaten (bis 30.11.2026) feststellen, mittelgroße und große Vereine innerhalb von 8 Monaten (bis 31.08.2026) nach § 42a GmbHG analog. Die Offenlegungsfrist beim Unternehmensregister beträgt 12 Monate (bis 31.12.2026). Bei Nichteinhaltung drohen Ordnungsgelder zwischen 500 und 25.000 Euro nach § 335 HGB.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 41 BGB – Buchführungspflicht eingetragener Vereine, § 267 HGB – Größenklassen, § 325 HGB – Offenlegung, §§ 51-68 AO – Gemeinnützigkeit. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
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Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
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Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
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Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater