Steuern ohne Stress. Bilanz ohne Zweifel.

Steuerberatung,
wie sie sein sollte.

digital + persönlich + bezahlbar

Alles an einem Ort: Dokumente hochladen, Fragen an Ihren Steuerberater stellen und Jahresabschlüsse sowie Steuererklärungen genehmigen und einreichen – direkt aus Ihrem Portal.

In 60 Sekunden Kostenlos & unverbindlich Heute anfragen, morgen sprechen
1
Belege hochladen oder Buchhaltungs­programm verbinden DATEV, lexoffice, sevDesk — oder per Drag & Drop.
2
Ein fester Steuerberater, ein Mandantenportal und KI-Assistenz Eine Ansprechperson, ein Ort, alles transparent.
3
Ihr Spezialist für Jahres­abschlüsse — für UG, GmbH und Holding Bilanzierung nach HGB ist unser Kerngeschäft.
4
Steuerberatung & Finanzamts­vertretung Nicht nur zum Jahresende. Ganzjährig, auf Abruf.
5
Keine versteckten Kosten — ein Festpreis, der alles beinhaltet Was im Angebot steht, steht auf der Rechnung. Punkt.
login.onlinebilanz.de
Live
Muster GmbH Mandant · WJ 2025
Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
01 Upload 02 KI 03 Beratung 04 StB 05 Bilanz 06 ELSTER
Rechnung_Lieferant_042.pdf 1.247 KB · gerade empfangen
Belege hier ablegen PDF, Foto, E-Mail-Weiterleitung
oder
Bestehende Software verbinden Einmal koppeln — Belege fließen automatisch
DATEVverbunden
lexofficeverbunden
sevDeskverbunden
+ 14 weitere
PDF
Rechnung_Lieferant_042.pdf
1.247 KB
PDF
Kontoauszug_KW42.pdf
328 KB
PDF
Bewirtungsbeleg_Mandant.pdf
89 KB
KI‑Vorarbeit · Belege & Transaktionen prüfen — trainiert von unseren Steuerberatern
Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
3400Wareneingang
1.247,00 €
98%
19.10.25
Bewirtung · Hotel Adlon (70%)
4650Bewirtung
142,80 €
94%
20.10.25
Telekom · Mobilfunk Q4
4920Telefon
89,00 €
99%
22.10.25
Kontoauszug · SEPA‑Lastschrift
1200Bank
−450,00 €
100%
Rückfrage an Sie: Die Rechnung Hotel Adlon — war das eine Geschäftsbewirtung mit Mandant, oder interne Reise? Für die korrekte 70/30‑oder 100%‑Buchung.
Mandant ✓
Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
Fabian, wir überlegen 2026 einen Firmenwagen. Lohnt sich das steuerlich?
14:02 · Sie
Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
14:04 · Fabian
Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
14:04 · Fabian
Passt 15 Min. morgen 10:00 für ein kurzes Video-Gespräch?
Ja, passt ✓ Anderer Termin
14:05 · Fabian
Video-Call · morgen 10:00 15 Min.
Fabian Klement Live
Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
+11.400 €
Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
Empfehlung
Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
1
Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
2
Summen müssen gleich sein Aktiva = Passiva. Stimmt das nicht auf den Cent, stimmt die Buchhaltung nicht.
3
Ihr StB prüft & signiert Freigabe per qualifizierter Signatur — bereit für Finanzamt & Bundesanzeiger.
Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
E
ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
BA
BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

11–16 Minuten


OnlineBilanzBlogOffenlegung Jahresabschluss

Jahresabschluss offenlegen 2026

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Offenlegung des Jahresabschlusses macht Unternehmensdaten öffentlich zugänglich. Jede Kapitalgesellschaft muss ihren Jahresabschluss beim Unternehmensregister einreichen – wer das nicht tut, riskiert Ordnungsgelder bis 25.000 Euro. Hier erfahren Sie, was genau offengelegt wird, wer Zugriff hat und welche Ausnahmen gelten.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Kapitalgesellschaften müssen ihren Jahresabschluss beim Unternehmensregister offenlegen. Die Einreichung des Jahresabschlusses beim Bundesanzeiger umfasst je nach Größenklasse Bilanz, GuV, Anhang und Lagebericht. Die Daten sind für jeden kostenlos einsehbar. Kleine Gesellschaften können Erleichterungen nutzen. Verstöße führen zu Ordnungsgeldern von 500 bis 25.000 Euro.

Was bedeutet Offenlegung des Jahresabschlusses?

Offenlegung bedeutet, dass der Jahresabschluss eines Unternehmens der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird. Nach § 325 HGB müssen Kapitalgesellschaften ihre Rechnungslegungsunterlagen beim Unternehmensregister einreichen.

Seit dem DiRUG (Digitalisierungsrichtlinien-Umsetzungsgesetz) vom 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich über das Unternehmensregister. Die eingereichten Dokumente sind dort dauerhaft abrufbar – für jedermann, ohne Anmeldung und in den meisten Fällen kostenfrei einsehbar.

Hinweis

Das Unternehmensregister ist die zentrale Plattform für die Veröffentlichung von Jahresabschlüssen in Deutschland. Es wird vom Bundesministerium der Justiz betrieben und ist unter www.unternehmensregister.de erreichbar.

Die Offenlegung schafft Transparenz über die wirtschaftliche Lage von Kapitalgesellschaften. Sie ist kein freiwilliger Service, sondern eine gesetzliche Pflicht nach §§ 325 ff. HGB mit empfindlichen Sanktionen bei Nichteinhaltung.

Wer ist zur Offenlegung verpflichtet?

Die Offenlegungspflicht gilt für alle Kapitalgesellschaften in Deutschland – unabhängig von ihrer Größe oder wirtschaftlichen Lage. Das Gesetz macht hier keine Ausnahme für kleine oder verlusttragende Unternehmen.

Offenlegungspflichtig

  • GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
  • UG (Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt)
  • AG (Aktiengesellschaft)
  • KGaA (Kommanditgesellschaft auf Aktien)
  • SE (Europäische Gesellschaft)
  • GmbH & Co. KG (als Kapitalgesellschaft eingestuft)

Nicht offenlegungspflichtig

  • Einzelkaufleute (e.K.)
  • OHG (Offene Handelsgesellschaft)
  • KG (Kommanditgesellschaft) mit natürlicher Person als Vollhafter
  • Freiberufler (Ärzte, Anwälte, Architekten)
  • GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts)
  • Nicht im Handelsregister eingetragene Kleingewerbetreibende

Die Offenlegungspflicht besteht auch bei Rumpfgeschäftsjahren, im Gründungsjahr und bei ruhenden Gesellschaften. Solange die Gesellschaft im Jahresabschluss Handelsregister eingetragen ist, muss sie ihren Jahresabschluss offenlegen.

„Viele Unternehmer glauben fälschlicherweise, dass kleine GmbHs oder verlustreiche Gesellschaften von der Offenlegung befreit sind. Das stimmt nicht. Die Pflicht besteht ausnahmslos für alle Kapitalgesellschaften – nur der Umfang der offenzulegenden Unterlagen unterscheidet sich je nach Größenklasse.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Was wird beim Unternehmensregister veröffentlicht?

Der Umfang der offenzulegenden Unterlagen hängt von der Größenklasse der Gesellschaft nach § 267 HGB ab. Grundsätzlich gehören zum Jahresabschluss nach § 242 HGB die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV).

Für Kapitalgesellschaften kommen nach § 264 Abs. 1 HGB der Anhang und bei mittelgroßen und großen Gesellschaften zusätzlich ein Lagebericht nach § 289 HGB hinzu. Diese Unterlagen müssen zusammen offengelegt werden.

  • Bilanz (§ 266 HGB) mit vollständiger Aktivseite und Passivseite
  • Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB (Gesamtkosten- oder Umsatzkostenverfahren)
  • Anhang (§ 284 HGB) mit Erläuterungen zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
  • Lagebericht (§ 289 HGB) bei mittelgroßen und großen Gesellschaften
  • Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers bei prüfungspflichtigen Gesellschaften
  • Ergebnisverwendungsbeschluss der Gesellschafterversammlung
  • Bei Befreiung: Konzernabschluss des Mutterunternehmens

Achtung

Der Jahresabschluss enthält detaillierte Informationen über Vermögenswerte, Verbindlichkeiten, Umsätze und Ergebnis. Diese Daten sind nach der Offenlegung dauerhaft öffentlich und können von Wettbewerbern, Geschäftspartnern und Kreditgebern eingesehen werden.

Zusätzlich zum Jahresabschluss muss auch der Gesellschaftsvertrag offengelegt werden, sofern dieser nicht bereits beim Handelsregister hinterlegt ist. Bei Änderungen am Gesellschaftsvertrag ist eine erneute Einreichung erforderlich.

Unterschiede nach Größenklassen: Was kleine, mittelgroße und große Gesellschaften offenlegen müssen

Das HGB unterscheidet in § 267 drei Größenklassen: kleine, mittelgroße und große Kapitalgesellschaften. Die Zuordnung erfolgt anhand von drei Kriterien: Bilanzsumme, Umsatzerlöse und Mitarbeiterzahl.

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Mitarbeiter
Klein ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50
Mittelgroß ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250
Groß > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250

Eine Gesellschaft gehört zu einer Größenklasse, wenn an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen mindestens zwei der drei Merkmale überschritten werden. Dies ist die sogenannte Zweijahresregel nach § 267 Abs. 4 HGB.

Offenlegung bei kleinen Kapitalgesellschaften

Kleine Kapitalgesellschaften genießen umfassende Erleichterungen nach § 326 HGB. Sie dürfen die Gewinn- und Verlustrechnung vollständig weglassen und müssen nur eine verkürzte Bilanz offenlegen.

Hinweis

Die verkürzte Bilanz nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB enthält nur die mit Buchstaben (A, B, C, D) und römischen Ziffern (I, II, III) gekennzeichneten Posten. Detaillierte arabische Ziffern entfallen. Umsatzerlöse und Rohergebnis werden nicht ausgewiesen.

Der Anhang muss bei kleinen Gesellschaften nach § 288 HGB nur in verkürzter Form erstellt werden. Viele Angabepflichten entfallen, etwa zu Haftungsverhältnissen, Organvergütungen oder Beteiligungen.

Offenlegung bei mittelgroßen Kapitalgesellschaften

Mittelgroße Gesellschaften müssen nach § 327 HGB eine vollständige Bilanz, eine Gewinn- und Verlustrechnung sowie einen vollständigen Anhang offenlegen. Zusätzlich ist ein Lagebericht nach § 289 HGB erforderlich.

In der Gewinn- und Verlustrechnung können mittelgroße Gesellschaften nach § 276 HGB die Posten 1 bis 5 (Umsatzerlöse bis Rohergebnis) zusammenfassen. Diese Erleichterung dient dem Schutz sensibler Geschäftsdaten.

Mittelgroße Gesellschaften sind nach § 316 HGB prüfungspflichtig, wenn sie an zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren zwei der drei Schwellenwerte überschreiten. Der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers muss dann mitoffengelegt werden.

Offenlegung bei großen Kapitalgesellschaften

Große Kapitalgesellschaften unterliegen der vollen Offenlegungspflicht nach § 325 HGB ohne Erleichterungen. Sie müssen eine vollständige Bilanz, eine detaillierte Gewinn- und Verlustrechnung, einen ausführlichen Anhang und einen Lagebericht einreichen.

Der Lagebericht muss bei großen Gesellschaften nach § 289 Abs. 3 HGB erweiterte Angaben enthalten, etwa zur Forschung und Entwicklung, zu Zweigniederlassungen und zu wesentlichen Risiken. Seit dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz müssen kapitalmarktorientierte Gesellschaften auch eine nichtfinanzielle Erklärung abgeben.

Große Gesellschaften sind nach § 316 Abs. 1 HGB ausnahmslos prüfungspflichtig. Der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers ist integraler Bestandteil der Offenlegungsunterlagen.

Wer hat Zugriff auf offengelegte Jahresabschlüsse?

Jeder kann die offengelegten Jahresabschlüsse im Unternehmensregister einsehen. Es ist keine Registrierung und kein berechtigtes Interesse erforderlich. Die Daten sind öffentlich zugänglich.

Die einfache Einsicht der Dokumente ist kostenfrei möglich. Lediglich für den Download als PDF oder für die maschinelle Weiterverarbeitung können geringe Gebühren anfallen. Die Recherche selbst ist jedoch für jedermann kostenlos.

Geschäftspartner & Lieferanten

Prüfen die Bonität vor Vertragsabschluss, besonders bei größeren Aufträgen oder Lieferungen auf Ziel.

Wettbewerber

Analysieren Umsatzentwicklung, Kostenstruktur und Marktposition von Konkurrenten für strategische Entscheidungen.

Banken & Kreditgeber

Nutzen offengelegte Daten für Kreditentscheidungen, Bonitätsprüfungen und zur Überwachung bestehender Kreditengagements.

Investoren & Beteiligungsgesellschaften

Bewerten potenzielle Investitionsziele anhand der wirtschaftlichen Entwicklung und Vermögenslage.

Behörden & Finanzämter

Greifen auf offengelegte Abschlüsse für Kontrollzwecke, Subventionsprüfungen und steuerliche Ermittlungen zurück.

Wirtschaftsauskunfteien

Werten Jahresabschlüsse aus für Bonitätsauskünfte und Ratings (Creditreform, Bürgel, Dun & Bradstreet).

Auch Privatpersonen können Jahresabschlüsse einsehen – etwa potenzielle Arbeitnehmer, die sich über die wirtschaftliche Stabilität ihres künftigen Arbeitgebers informieren möchten, oder Journalisten für Recherchezwecke.

„Die Offenlegung ist unwiderruflich öffentlich. Einmal eingereichte Jahresabschlüsse bleiben dauerhaft im Unternehmensregister gespeichert. Unternehmer sollten sich dieser Tragweite bewusst sein: Sensible Geschäftsdaten werden für Wettbewerber, Kunden und die gesamte Öffentlichkeit transparent.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Fristen zur Offenlegung: Wann muss der Jahresabschluss eingereicht werden?

Die Offenlegungsfrist ist in § 325 HGB geregelt und beträgt 12 Monate nach dem Abschlussstichtag. Für Gesellschaften mit dem Bilanzstichtag 31.12.2025 endet die Frist am 31.12.2026.

Wichtig: Die Offenlegungsfrist ist zu unterscheiden von der Feststellungsfrist. Der Jahresabschluss muss zunächst von den Gesellschaftern festgestellt werden, bevor er offengelegt werden kann.

Größenklasse Feststellungsfrist (§ 42a GmbHG) Offenlegungsfrist (§ 325 HGB)
Kleine Kapitalgesellschaft 11 Monate nach Bilanzstichtag 12 Monate nach Bilanzstichtag
Mittelgroße Kapitalgesellschaft 8 Monate nach Bilanzstichtag 12 Monate nach Bilanzstichtag
Große Kapitalgesellschaft 8 Monate nach Bilanzstichtag 12 Monate nach Bilanzstichtag

Für das Geschäftsjahr 2025 gelten folgende konkrete Fristen bei einem Bilanzstichtag 31.12.2025:

30.11.2026

Feststellung kleine GmbH (11 Monate)

31.08.2026

Feststellung mittelgroße/große GmbH (8 Monate)

31.12.2026

Offenlegung alle Größenklassen (12 Monate)

Achtung

Wird die Offenlegungsfrist nicht eingehalten, droht ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB. Das Bundesamt für Justiz leitet dieses Verfahren automatisch ein – unabhängig davon, ob ein Antrag gestellt wurde oder ob dem Unternehmen ein Verschulden nachgewiesen werden kann.

Bei verspäteter Offenlegung besteht die Möglichkeit, durch eine freiwillige Einreichung das Ordnungsgeld zu reduzieren. Je früher die nachträgliche Offenlegung erfolgt, desto geringer fällt in der Regel das festgesetzte Ordnungsgeld aus.

Konsequenzen bei Verstößen gegen die Offenlegungspflicht

Die Nichteinhaltung der Offenlegungspflicht ist keine Bagatelle. Das Gesetz sieht in § 335 HGB ein Ordnungsgeldverfahren vor, das vom Bundesamt für Justiz durchgeführt wird.

Das Ordnungsgeld kann gegen die Gesellschaft selbst und zusätzlich gegen die vertretungsberechtigten Geschäftsführer oder Vorstandsmitglieder verhängt werden. Es handelt sich um eine Zwangsmaßnahme zur Durchsetzung der Offenlegungspflicht.

500 €

Mindestordnungsgeld

25.000 €

Höchstordnungsgeld

Automatisch

Verfahrenseinleitung

Die Höhe des Ordnungsgeldes richtet sich nach mehreren Faktoren: Dauer der Fristüberschreitung, Größe der Gesellschaft, wirtschaftliche Verhältnisse und bisheriges Verhalten bei Offenlegungen. Wiederholungstäter müssen mit deutlich höheren Beträgen rechnen.

Hinweis

Das Ordnungsgeld ist keine Geldstrafe im strafrechtlichen Sinne, sondern eine Erzwingungsmaßnahme. Selbst nach Zahlung des Ordnungsgeldes bleibt die Offenlegungspflicht bestehen. Bei weiterem Verzug kann ein neues, höheres Ordnungsgeld festgesetzt werden.

Weitere Konsequenzen

  • Negativer Registerauszug: Im Unternehmensregister wird vermerkt, dass die Offenlegungspflicht nicht erfüllt wurde
  • Bonitätsverschlechterung: Wirtschaftsauskunfteien werten fehlende Offenlegungen negativ bei der Bonitätsbewertung
  • Kreditversagung: Banken verweigern häufig Kredite oder Kreditlinien bei fehlender Offenlegung
  • Geschäftspartner verlangen Sicherheiten: Lieferanten und Kunden fordern Vorauskasse oder Bürgschaften
  • Haftungsrisiken für Geschäftsführer: Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung droht persönliche Haftung
  • Imageschaden: Fehlende Offenlegung signalisiert mangelnde Transparenz und kann das Unternehmensimage beschädigen

In besonders schweren Fällen kann die Nichtoffenlegung auch strafrechtliche Konsequenzen nach § 331 HGB haben, etwa wenn durch die Verletzung der Offenlegungspflicht Gläubiger geschädigt werden.

Offenlegung praktisch umsetzen: So funktioniert die Einreichung

Die Offenlegung erfolgt ausschließlich elektronisch über das Unternehmensregister. Eine Papiereinreichung ist seit 2022 nicht mehr möglich. Die Einreichung kann auf verschiedenen Wegen erfolgen.

Übermittlungswege

XBRL-Taxonomie

  • Strukturierte elektronische Übermittlung
  • Pflicht für Geschäftsjahre ab 2022
  • Maschinell auswertbares Format
  • Höhere Anforderungen an Datenqualität
  • Erfordert spezielle Software oder Steuerberater

PDF-Einreichung

  • Für Geschäftsjahre vor 2022 noch möglich
  • Einfachere technische Umsetzung
  • Keine maschinelle Auswertbarkeit
  • Für neue Abschlüsse nicht mehr zulässig
  • Übergangsweise noch akzeptiert

Seit dem BilRUG (Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz) ist für Geschäftsjahre ab dem 01.01.2022 die Einreichung im XBRL-Format (eXtensible Business Reporting Language) verpflichtend. Dieses strukturierte Datenformat ermöglicht die maschinelle Auswertung der Jahresabschlussdaten.

Schritt-für-Schritt-Ablauf

  1. Jahresabschluss aufstellen und von den Gesellschaftern nach § 42a GmbHG feststellen lassen
  2. Dokumente in das XBRL-Format konvertieren (über Steuerberater, Buchhaltungssoftware oder Dienstleister)
  3. Einreichung über das Portal des Unternehmensregisters unter www.unternehmensregister.de
  4. Authentifizierung mittels ELSTER-Zertifikat oder anderem qualifizierten Zertifikat
  5. Upload der XBRL-Datei und gegebenenfalls zusätzlicher PDF-Dokumente (z.B. Bestätigungsvermerk)
  6. Prüfung durch das System auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit
  7. Elektronische Bezahlung der Veröffentlichungsgebühr (je nach Umfang zwischen 30 und 70 Euro)
  8. Bestätigung der Veröffentlichung und Speicherung im Unternehmensregister

Hinweis

Die meisten Steuerberater und Buchhaltungssoftware-Anbieter bieten Offenlegungsservices an. OnlineBilanz erstellt den Jahresabschluss direkt im XBRL-Format und ermöglicht die direkte elektronische Offenlegung aus der Software heraus.

Kosten der Offenlegung

Für die Offenlegung fallen verschiedene Gebühren an. Die Veröffentlichungsgebühr beim Unternehmensregister beträgt für kleine Gesellschaften etwa 31,50 Euro, für mittelgroße und große Gesellschaften je nach Umfang zwischen 47,50 und 70 Euro.

Zusätzlich können Kosten für die XBRL-Konvertierung anfallen, wenn diese nicht durch die eigene Software oder den Steuerberater abgedeckt ist. Externe Dienstleister berechnen hierfür zwischen 50 und 200 Euro.

  • Feststellungsbeschluss der Gesellschafterversammlung liegt vor
  • Bilanz und GuV sind vollständig und ausgeglichen
  • Anhang enthält alle erforderlichen Pflichtangaben nach § 284 HGB
  • Bei mittelgroßen/großen Gesellschaften: Lagebericht erstellt
  • Bei Prüfungspflicht: Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers vorhanden
  • XBRL-Datei wurde validiert und enthält keine Fehler
  • ELSTER-Zertifikat oder qualifiziertes Zertifikat ist verfügbar
  • Veröffentlichungsgebühr kann elektronisch bezahlt werden

„Die häufigsten Fehler bei der Offenlegung sind unvollständige Anhangangaben, fehlende Unterschriften im Feststellungsbeschluss und technische Validierungsfehler in der XBRL-Datei. Eine sorgfältige Vorbereitung und Prüfung vor der Einreichung erspart nachträgliche Korrekturen und Verzögerungen.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Häufig gestellte Fragen

Kann ich meinen Jahresabschluss nachträglich aus dem Unternehmensregister löschen lassen?

Nein, eine Löschung ist grundsätzlich nicht möglich. Einmal offengelegte Jahresabschlüsse verbleiben dauerhaft im Unternehmensregister. Nur in Ausnahmefällen bei fehlerhafter Veröffentlichung oder Identitätsdiebstahl kann eine Löschung beantragt werden. Die Offenlegung ist eine gesetzliche Pflicht nach § 325 HGB und dient der dauerhaften Transparenz im Rechtsverkehr.

Was passiert, wenn ich als kleine GmbH versehentlich zu viele Daten offengelegt habe?

Wenn Sie als kleine Kapitalgesellschaft freiwillig mehr Informationen offenlegen als gesetzlich erforderlich (z.B. eine vollständige GuV statt nur der verkürzten Bilanz), können Sie diese Daten nachträglich nicht zurücknehmen. Eine Korrektur ist nur möglich, wenn nachweislich ein Fehler vorlag. Daher sollten Sie vor der Einreichung genau prüfen, welche Erleichterungen Sie nach § 326 HGB in Anspruch nehmen möchten.

Muss ich auch offenlegen, wenn meine GmbH keine Geschäftstätigkeit hatte?

Ja, die Offenlegungspflicht besteht auch für ruhende Gesellschaften oder bei fehlender Geschäftstätigkeit. Solange die GmbH im Handelsregister eingetragen ist, muss ein Jahresabschluss erstellt, festgestellt und offengelegt werden. Dies gilt auch für Rumpfgeschäftsjahre oder Gründungsjahre. Nur durch Liquidation und Löschung im Handelsregister endet die Offenlegungspflicht.

Wie hoch ist das Ordnungsgeld bei verspäteter Offenlegung wirklich?

Das Ordnungsgeld nach § 335 HGB beträgt mindestens 500 Euro und kann bis zu 25.000 Euro betragen. Die konkrete Höhe hängt von der Dauer der Verspätung, der Unternehmensgröße, den wirtschaftlichen Verhältnissen und dem bisherigen Offenlegungsverhalten ab. Bei erstmaliger leichter Verspätung werden meist 500 bis 2.500 Euro festgesetzt. Bei erheblichen Verzögerungen oder Wiederholungsfällen können auch fünfstellige Beträge verhängt werden.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 325 HGB – Offenlegung, § 267 HGB – Größenklassen, § 335 HGB – Ordnungsgeldverfahren, Unternehmensregister. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

Haben Sie Fragen? Jetzt erreichbar
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Support
0711 968 881 55
Mo–Fr · 10:00 – 18:00 Uhr · info@onlinebilanz.de
Branchen

Jedes Unternehmen. Jede Branche.

Alle Branchen ansehen

Schritt 1 · Wählen Sie Ihre Rechtsform — wir zeigen die Pflichten, die für Sie gelten



Fristenkalender

Jede Frist. Jede Abgabe.
Immer pünktlich.

Schlüsseltermine

Entstehungsgeschichte

Steuerberatung
der Zukunft.
Heute.

Jahresabschlüsse, die seit Jahren beim Finanzamt fehlen. Honorare, die kommen – ohne dass man weiß, wofür. Rückfragen, die im Nichts verschwinden. Fristen, die niemand im Blick hat. Irgendwann reicht es.

Die Antwort auf all das ist denkbar einfach: Unternehmer und Steuerberater arbeiten in einem gemeinsamen Portal zusammen – transparent, in Echtzeit und zu einem festen Preis. Belege hochladen, kommunizieren, Jahresabschlüsse erstellen, Steuererklärungen einreichen.

Alles an einem Ort, ohne Umwege, ohne Wartezeit. Künstliche Intelligenz übernimmt die Routine – damit der Steuerberater das tun kann, wofür er wirklich da ist: beraten, prüfen, verantworten.

Kostenloses Erstgespräch

15 Minuten.Klarheit.

Lernen Sie uns unverbindlich kennen. Im kurzen Kennenlerngespräch klären wir Ihre Situation und Sie erfahren, was Ihr Jahresabschluss bei uns kostet – zum Festpreis, ohne Kleingedrucktes.

  • 01
    Ihre SituationRechtsform, Geschäftsjahr, Stand der Buchhaltung – wir hören zu.
  • 02
    Ihr FestpreisSie erhalten eine ehrliche Einschätzung, was die Erstellung kostet.
  • 03
    Die nächsten SchritteWenn es passt: Unterlagen digital einreichen – wir übernehmen den Rest.
Kostenlos & unverbindlich Nur 15 Minuten Kein Verkaufsgespräch
Oder direkt loslegen?

Erstellen Sie einfach gleich Ihr Konto – wir rufen Sie in jedem Fall für ein persönliches Kennenlernen an. Und auch danach können Sie jederzeit ein Gespräch direkt im Mandantenportal buchen.

Konto erstellen
Termin direkt online buchen Freie Zeiten in Echtzeit – Bestätigung sofort per E-Mail
15 Min
DSGVO-konform Per Zoom-Gespräch Jederzeit stornierbar
Ihr Team

Steuerberatung,
die hält, was sie verspricht.

Verpasste Fristen, unbeantwortete Fragen, unklare Rechnungen – das kennen viele. Bei OnlineBilanz ist das anders. Ihr Steuerberater behält den Überblick, hält Fristen ein und meldet sich, bevor Probleme entstehen.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert
Kontakt & häufige Fragen

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
Ben
Ben
KI-Assistenz