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Datum

Lesedauer

12–18 Minuten


OnlineBilanzBlogJahresabschluss offenlegen

Jahresabschluss offenlegen 2026: Der vollständige Leitfaden

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Offenlegung des Jahresabschlusses beim Unternehmensregister ist für Kapitalgesellschaften Pflicht. Dieser Leitfaden erklärt Schritt für Schritt, wer betroffen ist, welche Unterlagen einzureichen sind und welche Fristen und Konsequenzen Sie beachten müssen. Grundlegende Informationen zur Erstellung der erforderlichen Dokumente liefert unser Beitrag zu Buchführung, Jahresabschluss und Steuererklärung. Ausführliche Informationen zum technischen Ablauf finden Sie in unserem Artikel zum Jahresabschluss hochladen beim Bundesanzeiger.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) müssen ihren Jahresabschluss gemäß § 325 HGB innerhalb von 12 Monaten nach Bilanzstichtag beim Unternehmensregister offenlegen. Der Umfang richtet sich nach der Unternehmensgröße gemäß § 267 HGB. Detaillierte Informationen zur Einreichung beim Bundesanzeiger und den geltenden Pflichten für die verschiedenen Rechtsformen helfen, die Anforderungen korrekt umzusetzen. Bei Versäumnis droht ein Ordnungsgeld von 500 bis 25.000 Euro nach § 335 HGB.

Was bedeutet die Offenlegung des Jahresabschlusses?

Die Offenlegung des Jahresabschlusses ist eine gesetzlich verankerte Pflicht zur Veröffentlichung bestimmter Rechnungslegungsunterlagen. Sie dient der Transparenz im Wirtschaftsverkehr und ermöglicht Geschäftspartnern, Gläubigern und der Öffentlichkeit Einblick in die wirtschaftliche Lage einer Kapitalgesellschaft.

Die rechtliche Grundlage bildet § 325 HGB. Demnach sind Kapitalgesellschaften verpflichtet, ihre Rechnungslegungsunterlagen beim Betreiber des Unternehmensregisters elektronisch einzureichen. Seit Inkrafttreten des DiRUG am 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich über das Unternehmensregister.

Hinweis

Das Unternehmensregister ist die zentrale elektronische Plattform für Unternehmensinformationen in Deutschland. Es wird vom Bundesanzeiger Verlag betrieben, aber die Offenlegung erfolgt rechtlich beim Unternehmensregister selbst.

Die Offenlegung verfolgt mehrere Ziele: Sie schafft Vertrauen im Geschäftsverkehr, ermöglicht die Beurteilung der Kreditwürdigkeit und erleichtert die Vergleichbarkeit zwischen Unternehmen. Da Kapitalgesellschaften nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen haften, besteht ein besonderes öffentliches Interesse an der Transparenz ihrer finanziellen Verhältnisse.

„Viele Unternehmen verwechseln die Feststellung des Jahresabschlusses mit der Offenlegung. Beides sind eigenständige Pflichten mit unterschiedlichen Fristen. Die Offenlegungsfrist beginnt erst nach der Feststellung durch die Gesellschafter.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Welche Unternehmen sind zur Offenlegung verpflichtet?

Die Offenlegungspflicht betrifft grundsätzlich alle Kapitalgesellschaften im Sinne des Handelsgesetzbuches. Entscheidend ist die Rechtsform, nicht die Größe oder der Umsatz des Unternehmens.

Immer offenlegungspflichtig

  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) – UG
  • Aktiengesellschaft (AG)
  • Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)
  • Societas Europaea (SE)
  • Limited (Ltd.) mit Verwaltungssitz in Deutschland

Unter bestimmten Voraussetzungen offenlegungspflichtig

  • GmbH & Co. KG (wenn die Komplementär-GmbH keine natürliche Person als persönlich haftenden Gesellschafter hat)
  • Offene Handelsgesellschaft (OHG) ohne natürliche Person als persönlich haftenden Gesellschafter
  • Genossenschaften gemäß § 336 HGB
  • Kapitalgesellschaften & Co. gemäß § 264a HGB

Nicht offenlegungspflichtig

  • Einzelunternehmen
  • GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts)
  • OHG und KG mit natürlichen Personen als vollhaftenden Gesellschaftern
  • Freiberufler und Selbstständige

Achtung

Auch ruhende Gesellschaften oder Gesellschaften in Liquidation sind offenlegungspflichtig, solange sie im Handelsregister eingetragen sind. Die Pflicht endet erst mit der Löschung aus dem Handelsregister.

Welche Unterlagen müssen offengelegt werden?

Der Umfang der offenzulegenden Unterlagen richtet sich nach der Größenklasse der Kapitalgesellschaft gemäß § 267 HGB. Je größer das Unternehmen, desto umfangreicher sind die Offenlegungspflichten.

Kleine Kapitalgesellschaften

  • Bilanz gemäß § 266 HGB (mit Offenlegungserleichterungen nach § 326 HGB)
  • Anhang in verkürzter Form
  • Optional: Gewinn- und Verlustrechnung (kann weggelassen werden)

Kleine Kapitalgesellschaften profitieren von erheblichen Erleichterungen. Die Bilanz darf verkürzt werden, sodass nur die in § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB mit Buchstaben bezeichneten Posten ausgewiesen werden müssen. Die Gewinn- und Verlustrechnung muss nicht veröffentlicht werden.

Mittelgroße Kapitalgesellschaften

  • Vollständige Bilanz gemäß § 266 HGB
  • Gewinn- und Verlustrechnung gemäß § 275 HGB (verkürzt möglich)
  • Vollständiger Anhang gemäß § 284 HGB
  • Optional: Lagebericht (muss nicht offengelegt werden nach § 327 HGB)

Große Kapitalgesellschaften

  • Vollständige Bilanz gemäß § 266 HGB
  • Vollständige Gewinn- und Verlustrechnung gemäß § 275 HGB
  • Vollständiger Anhang gemäß § 284 HGB
  • Lagebericht gemäß § 289 HGB (Pflicht)
  • Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
  • Bericht des Aufsichtsrats (falls vorhanden)

Hinweis

Für kapitalmarktorientierte Unternehmen und bestimmte Branchen (Kreditinstitute, Versicherungen) gelten zusätzliche Offenlegungspflichten, etwa nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) oder speziellen Rechnungslegungsvorschriften.

Größenklasse Bilanz GuV Anhang Lagebericht
Klein Verkürzt Optional Verkürzt Nein
Mittel Vollständig Verkürzt möglich Vollständig Optional
Groß Vollständig Vollständig Vollständig Pflicht

Welche Fristen gelten für die Offenlegung?

Die Offenlegung des Jahresabschlusses ist an mehrere aufeinanderfolgende Fristen gebunden. Diese Fristen sind strikt einzuhalten, da bei Versäumnis Ordnungsgelder drohen.

1. Aufstellung des Jahresabschlusses

Gemäß § 264 Abs. 1 HGB müssen die gesetzlichen Vertreter einer Kapitalgesellschaft den Jahresabschluss in den ersten drei Monaten des Geschäftsjahres für das vergangene Geschäftsjahr aufstellen. Bei einem Bilanzstichtag 31.12.2025 muss die Aufstellung also bis spätestens 31.03.2026 erfolgen.

2. Feststellung des Jahresabschlusses

Nach § 42a GmbHG muss die Gesellschafterversammlung den Jahresabschluss feststellen. Die Fristen betragen:

  • Kleine Kapitalgesellschaften: 11 Monate nach Bilanzstichtag (bis 30.11.2026 bei Stichtag 31.12.2025)
  • Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften: 8 Monate nach Bilanzstichtag (bis 31.08.2026 bei Stichtag 31.12.2025)

3. Offenlegung beim Unternehmensregister

Gemäß § 325 HGB muss die Offenlegung innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag erfolgen. Bei einem Bilanzstichtag 31.12.2025 endet die Frist am 31.12.2026.

Achtung

Die 12-Monats-Frist gilt unabhängig vom Zeitpunkt der Feststellung. Auch wenn die Feststellung erst im November erfolgt, läuft die Offenlegungsfrist bereits am Jahresende ab. Planen Sie daher ausreichend Puffer ein.

3 Monate

Aufstellung des Jahresabschlusses

8–11 Monate

Feststellung (je nach Größe)

12 Monate

Offenlegung beim Unternehmensregister

„In der Praxis empfehle ich, die Offenlegung unmittelbar nach der Feststellung vorzunehmen. So vermeiden Sie Zeitdruck und mögliche Ordnungsgelder durch versäumte Fristen.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Größenklassen nach § 267 HGB im Detail

Die Einteilung in Größenklassen bestimmt nicht nur den Umfang der Offenlegung, sondern auch die Feststellungsfristen und weitere Pflichten wie Prüfungspflicht oder Erstellung eines Lageberichts. Die Zuordnung erfolgt anhand von drei Schwellenwerten gemäß § 267 HGB.

Kleine Kapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 1 HGB)

Eine Kapitalgesellschaft gilt als klein, wenn sie mindestens zwei der drei folgenden Merkmale an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen nicht überschreitet:

  • Bilanzsumme: 6.000.000 Euro
  • Umsatzerlöse: 12.000.000 Euro (in den zwölf Monaten vor dem Abschlussstichtag)
  • Arbeitnehmer: 50 im Jahresdurchschnitt

Mittelgroße Kapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 2 HGB)

Eine Kapitalgesellschaft gilt als mittelgroß, wenn sie mindestens zwei der drei Merkmale für kleine Gesellschaften überschreitet, aber mindestens zwei der folgenden Merkmale an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen nicht überschreitet:

  • Bilanzsumme: 20.000.000 Euro
  • Umsatzerlöse: 40.000.000 Euro
  • Arbeitnehmer: 250 im Jahresdurchschnitt

Große Kapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 3 HGB)

Eine Kapitalgesellschaft gilt als groß, wenn sie mindestens zwei der drei Merkmale für mittelgroße Gesellschaften überschreitet.

Größenklasse Bilanzsumme (max.) Umsatz (max.) Mitarbeiter (max.)
Klein 6,0 Mio. € 12,0 Mio. € 50
Mittel 20,0 Mio. € 40,0 Mio. € 250
Groß > 20,0 Mio. € > 40,0 Mio. € > 250

Hinweis

Die Größenklasse gilt erst als überschritten, wenn an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen mindestens zwei der drei Merkmale überschritten werden. Dies verhindert eine Klassifizierungsänderung bei einmaligen Schwankungen.

Kleinstkapitalgesellschaften (§ 267a HGB)

Zusätzlich gibt es seit 2012 die Kategorie der Kleinstkapitalgesellschaften mit noch weitergehenden Erleichterungen. Eine Gesellschaft gilt als Kleinstkapitalgesellschaft, wenn sie mindestens zwei der folgenden Merkmale nicht überschreitet:

  • Bilanzsumme: 350.000 Euro
  • Umsatzerlöse: 700.000 Euro
  • Arbeitnehmer: 10 im Jahresdurchschnitt

Der praktische Ablauf der Einreichung

Die Offenlegung erfolgt ausschließlich elektronisch über das Unternehmensregister. Der Prozess ist standardisiert und kann sowohl selbst als auch über Dienstleister durchgeführt werden.

Schritt 1: Vorbereitung der Unterlagen

Stellen Sie alle erforderlichen Dokumente zusammen. Diese müssen in einem strukturierten elektronischen Format vorliegen, vorzugsweise als XBRL-Datei (eXtensible Business Reporting Language) oder als PDF.

  • Jahresabschluss ist von den Gesellschaftern festgestellt
  • Bilanz liegt in der korrekten Form vor (ggf. mit Erleichterungen)
  • Anhang ist vollständig (oder verkürzt bei kleinen Gesellschaften)
  • Bei Pflicht: Lagebericht und Prüfungsbericht liegen vor
  • Alle Dokumente sind im richtigen Format

Schritt 2: Registrierung und Authentifizierung

Für die Einreichung beim Unternehmensregister benötigen Sie eine Authentifizierung. Dies kann erfolgen über:

  • ELSTER-Zertifikat (kostenlos, Antragstellung erforderlich)
  • Unternehmenskonto mit Benutzername und Passwort
  • Über einen registrierten Dienstleister (z. B. Steuerberater, OnlineBilanz)

Schritt 3: Elektronische Einreichung

Nach erfolgreichem Login erfolgt die Einreichung über das Einreichungsportal des Unternehmensregisters. Dabei werden folgende Daten erfasst:

  • Registernummer und Registergericht
  • Bilanzstichtag
  • Größenklasse der Gesellschaft
  • Art der einzureichenden Unterlagen
  • Upload der Dokumente (XBRL oder PDF)

Schritt 4: Prüfung und Freigabe

Das System prüft die eingereichten Unterlagen automatisch auf formale Vollständigkeit. Bei XBRL-Dateien erfolgt zusätzlich eine Validierung gegen die Taxonomie. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung mit Einreichungsnummer.

Schritt 5: Veröffentlichung

Nach Zahlung der Veröffentlichungsgebühr werden die Unterlagen im Unternehmensregister veröffentlicht und sind dort dauerhaft abrufbar. Sie erhalten eine Veröffentlichungsbestätigung.

Hinweis

Die Veröffentlichung erfolgt in der Regel innerhalb von 1-2 Werktagen nach erfolgreicher Einreichung und Zahlungseingang. Die Unterlagen bleiben dauerhaft im Unternehmensregister gespeichert.

Kosten und Gebühren der Offenlegung

Für die Offenlegung beim Unternehmensregister fallen Gebühren an. Die Höhe richtet sich nach der Art und dem Umfang der eingereichten Unterlagen sowie nach der gewählten Einreichungsform.

Gebühren nach dem Handelsregistergebührengesetz

Die Gebühren sind in der Verordnung über die Führung des Unternehmensregisters (URV) sowie in den Veröffentlichungsgebühren geregelt:

XBRL-Einreichung

  • Kleine Gesellschaften: ca. 37,50 Euro
  • Mittelgroße Gesellschaften: ca. 42,50 Euro
  • Große Gesellschaften: ca. 47,50 Euro

PDF-Einreichung

  • Kleine Gesellschaften: ca. 46,00 Euro
  • Mittelgroße Gesellschaften: ca. 53,00 Euro
  • Große Gesellschaften: ca. 60,00 Euro

Die XBRL-Einreichung ist kostengünstiger, da sie eine maschinenlesbare Verarbeitung ermöglicht. Bei der PDF-Einreichung fallen höhere Gebühren an, da der manuelle Aufwand größer ist.

Zusätzliche Kosten

  • Erstellung der XBRL-Datei durch Dienstleister: 50-200 Euro
  • Steuerberaterkosten für Aufbereitung und Einreichung: nach Gebührenverordnung
  • Software zur XBRL-Konvertierung: einmalig oder als Abonnement
  • OnlineBilanz-Service: Jahresabschlusserstellung inkl. Offenlegung

Hinweis

Bei Nutzung von OnlineBilanz sind die Offenlegungskosten bereits im Service enthalten. Die Einreichung erfolgt automatisch im XBRL-Format, was sowohl Zeit als auch zusätzliche Gebühren spart.

Ordnungsgeld und Konsequenzen bei Versäumnis

Die Nichteinhaltung der Offenlegungspflicht hat ernsthafte Konsequenzen. Das Bundesamt für Justiz (BfJ) überwacht die Einhaltung der Fristen und verhängt bei Versäumnis Ordnungsgelder.

Rechtliche Grundlage: § 335 HGB

Gemäß § 335 HGB können bei Verletzung der Offenlegungspflicht Ordnungsgelder gegen die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs (z. B. Geschäftsführer) verhängt werden. Das Ordnungsgeld beträgt mindestens 500 Euro und kann bis zu 25.000 Euro betragen.

Achtung

Das Ordnungsgeld trifft nicht die Gesellschaft, sondern persönlich die Geschäftsführer oder Vorstände. Diese können die Zahlung in der Regel nicht auf die Gesellschaft abwälzen.

Ablauf des Ordnungsgeldverfahrens

  1. Nach Ablauf der 12-Monats-Frist prüft das Bundesamt für Justiz automatisch, ob die Offenlegung erfolgt ist
  2. Bei Versäumnis erhalten die Geschäftsführer eine Androhung des Ordnungsgeldes mit Nachfrist (meist 6 Wochen)
  3. Wird auch diese Nachfrist versäumt, erfolgt die Festsetzung eines Ordnungsgeldes
  4. Das Ordnungsgeld kann gegen Widerspruch angefochten werden
  5. Bei weiterem Versäumnis kann ein erneutes, erhöhtes Ordnungsgeld festgesetzt werden

Höhe des Ordnungsgeldes

Die Höhe richtet sich nach verschiedenen Faktoren:

  • Dauer der Fristüberschreitung
  • Größe der Gesellschaft
  • Verschulden und wirtschaftliche Verhältnisse
  • Wiederholungsfall

500 €

Mindestordnungsgeld

25.000 €

Maximales Ordnungsgeld

6 Wochen

Übliche Nachfrist

Weitere Konsequenzen

Neben dem Ordnungsgeld können weitere negative Folgen eintreten:

  • Reputationsschaden bei Geschäftspartnern und Banken
  • Verschlechterung der Bonität und Kreditwürdigkeit
  • Misstrauen bei potenziellen Investoren
  • Probleme bei öffentlichen Ausschreibungen
  • Mögliche Haftungsansprüche der Gesellschafter gegen die Geschäftsführung

„Ein Ordnungsgeldverfahren lässt sich durch rechtzeitige Offenlegung vollständig vermeiden. Selbst wenn die Frist bereits abgelaufen ist: Eine sofortige Nachholung kann die Höhe des Ordnungsgeldes erheblich reduzieren.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Häufige Fehler bei der Offenlegung vermeiden

In der Praxis treten bei der Offenlegung immer wieder typische Fehler auf, die zu Verzögerungen, Rückweisungen oder zusätzlichen Kosten führen. Mit dem richtigen Wissen lassen sich diese vermeiden.

Fehler 1: Verwechslung von Feststellung und Offenlegung

Viele Unternehmen glauben, mit der Feststellung des Jahresabschlusses durch die Gesellschafterversammlung sei die Pflicht erfüllt. Tatsächlich ist die Offenlegung beim Unternehmensregister ein eigenständiger, zusätzlicher Schritt mit eigener Frist.

Fehler 2: Falsche Formatierung der Unterlagen

Insbesondere bei PDF-Einreichungen werden oft nicht die vorgeschriebenen Gliederungen eingehalten oder erforderliche Angaben fehlen. Dies führt zur Rückweisung der Unterlagen.

Fehler 3: Unvollständige Angaben im Anhang

Der Anhang muss bestimmte Pflichtangaben enthalten. Häufig fehlen Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, zum Anteilsbesitz oder zu Haftungsverhältnissen.

Fehler 4: Ignorieren größenabhängiger Erleichterungen

Kleine Kapitalgesellschaften legen häufig mehr offen als nötig. Sie können die Bilanz verkürzen und die Gewinn- und Verlustrechnung ganz weglassen – was aus Wettbewerbsgründen oft sinnvoll ist.

Fehler 5: Veraltete Taxonomie bei XBRL

Bei XBRL-Einreichungen muss die aktuelle HGB-Taxonomie verwendet werden. Die Nutzung veralteter Versionen führt zur Ablehnung der Einreichung.

Fehler 6: Fehlende oder falsche Registerdaten

Registernummer, Registergericht und Rechtsform müssen exakt mit dem Handelsregistereintrag übereinstimmen. Abweichungen führen zu Rückfragen oder Ablehnung.

  • Feststellung durch Gesellschafterversammlung ist dokumentiert
  • Alle Pflichtbestandteile sind vollständig vorhanden
  • Richtige Größenklasse ist ermittelt und angewandt
  • Erleichterungen werden korrekt genutzt
  • Format entspricht den technischen Anforderungen
  • Registerdaten sind korrekt und aktuell
  • Fristen sind im Kalender vermerkt und werden überwacht

Offenlegungserleichterungen nutzen

Der Gesetzgeber sieht für bestimmte Unternehmensgrößen und Situationen Erleichterungen vor, die den Offenlegungsumfang reduzieren. Diese sollten Sie kennen und nutzen.

Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften

Gemäß § 326 HGB profitieren kleine Kapitalgesellschaften von erheblichen Erleichterungen:

  • Verkürzte Bilanz: Nur die mit Buchstaben bezeichneten Posten des § 266 HGB müssen ausgewiesen werden
  • Keine Veröffentlichung der Gewinn- und Verlustrechnung erforderlich
  • Verkürzter Anhang mit reduzierten Pflichtangaben
  • Keine Prüfungspflicht (außer bei Überschreiten bestimmter Schwellenwerte)

Erleichterungen für mittelgroße Kapitalgesellschaften

Nach § 327 HGB können mittelgroße Gesellschaften:

  • Verkürzte Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen (Zusammenfassung bestimmter Posten)
  • Auf die Offenlegung des Lageberichts verzichten
  • Bestimmte Anhangangaben weglassen

Erleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaften

Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a HGB können von weiteren Vereinfachungen profitieren:

  • Noch stärker verkürzte Bilanz möglich
  • Extrem reduzierter Anhang (nur wenige Pflichtangaben)
  • Verzicht auf Aufstellung eines Lageberichts
  • Keine Prüfungspflicht

Hinweis

Die Inanspruchnahme von Erleichterungen ist freiwillig. Unternehmen können auch mehr offenlegen als erforderlich, etwa um Transparenz gegenüber Geschäftspartnern zu demonstrieren.

Strategische Überlegungen

Bei der Entscheidung, welche Erleichterungen Sie nutzen, sollten Sie folgende Aspekte berücksichtigen:

Für Erleichterungen spricht

  • Schutz von Geschäftsgeheimnissen
  • Reduzierter Aufwand und Kosten
  • Weniger Einblick für Wettbewerber
  • Datenschutz bei Personengesellschaften

Gegen Erleichterungen spricht

  • Vertrauensbildung bei Geschäftspartnern
  • Bessere Kreditkonditionen bei Banken
  • Signalwirkung für Transparenz
  • Vorbereitung auf Unternehmenswachstum

„Aus meiner Beratungspraxis empfehle ich kleinen Gesellschaften in der Regel, von den Erleichterungen Gebrauch zu machen. Die Gewinn- und Verlustrechnung enthält oft sensible Informationen, die Wettbewerbern nicht zugänglich gemacht werden sollten.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Häufig gestellte Fragen

Wo muss ich meinen Jahresabschluss 2026 einreichen?

Die Offenlegung erfolgt ausschließlich elektronisch beim Unternehmensregister. Seit Inkrafttreten des DiRUG am 01.08.2022 ist das Unternehmensregister die einzige rechtlich zulässige Offenlegungsstelle. Eine Einreichung per Post oder bei anderen Stellen ist nicht mehr möglich.

Wie hoch ist das Ordnungsgeld bei verspäteter Offenlegung?

Das Ordnungsgeld nach § 335 HGB beträgt mindestens 500 Euro und kann bis zu 25.000 Euro betragen. Die Höhe richtet sich nach der Dauer der Fristüberschreitung, der Unternehmensgröße und dem Verschulden. Das Ordnungsgeld wird gegen die Geschäftsführer persönlich festgesetzt, nicht gegen die Gesellschaft.

Muss eine kleine GmbH die Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen?

Nein. Kleine Kapitalgesellschaften können nach § 326 HGB auf die Offenlegung der Gewinn- und Verlustrechnung verzichten. Es müssen nur die verkürzte Bilanz und der verkürzte Anhang veröffentlicht werden. Von dieser Erleichterung sollte aus Wettbewerbsgründen in der Regel Gebrauch gemacht werden.

Bis wann muss der Jahresabschluss 2025 offengelegt werden?

Bei einem Bilanzstichtag 31.12.2025 endet die Offenlegungsfrist nach § 325 HGB am 31.12.2026. Unabhängig davon muss der Jahresabschluss zuvor von der Gesellschafterversammlung festgestellt werden – bei kleinen Gesellschaften bis 30.11.2026, bei mittelgroßen und großen bis 31.08.2026 gemäß § 42a GmbHG.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 325 HGB – Offenlegung, § 267 HGB – Größenklassen, § 335 HGB – Ordnungsgeldverfahren, Unternehmensregister. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Belege hierher ziehenPDF, JPG, CSV · bis 50 MB pro Datei
Rechnungen_Q4.zip 78 %
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Schritt 04 · KI prüft · StB kontrolliert

Automatische Plausibilitätsprüfung

Unsere KI-Assistenz prüft jede Buchung in Sekunden auf Auffälligkeiten, fehlende Belege und USt-Unstimmigkeiten – was sonst Wochen dauert. Sie bekommen eine klare Checkliste: nur das wird nachgefragt, was wirklich fehlt. Keine unnötigen Rückfragen.

schneller zum Abschluss
K
KI-Assistenz · Plausibilitätsprüfung
aktiv
Kontoauszüge vollständig 428 Buchungen
USt-Abgleich erfolgt 19 % · 7 % · RC
! 3 Belege fehlen > 1.000 € Rückfrage
Anlagenverzeichnis abgeglichen 14 Positionen
! GWG-Grenze geprüft – Rückfrage an StB an F. Klement
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Schritt 05 · Ihr StB unterschreibt

Einsicht, Fragen, Freigabe

Ihre Bilanz und Steuererklärungen werden von einem erfahrenen Steuerberater erstellt und geprüft – nicht von Software allein. Sie schauen rein, stellen Fragen per Chat, bekommen Antworten vom StB selbst – und geben mit einem Klick digital frei. Kein Postweg, keine Unterschriften in dreifacher Ausführung.

von StB unterzeichnet
Bilanz_2025_Entwurf.pdf bereit zur Freigabe
Jahresbilanz zum 31.12.2025
Anlagevermögen142.380 €
Umlaufvermögen298.412 €
Eigenkapital186.920 €
Bilanzsumme440.792 €
GEPRÜFT
F. Klement
StB/WP
Fragen Freigeben
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Schritt 06 · Einreichung & Abschluss

Einreichung beim Finanzamt
& Offenlegung

Wir übernehmen für Sie die Einreichung beim Finanzamt über ELSTER sowie die Offenlegung beim Bundesanzeiger. Sie müssen nichts mehr tun. Alle Unterlagen werden rechtskonform archiviert und sind jederzeit in Ihrem Portal abrufbar.

fristgerecht & rechtskonform
Abschluss 2025 · Erledigt
Bilanz eingereicht, offengelegt & archiviert.
E-Bilanz · ELSTER Offenlegung · BAnz Steuererklärungen
FK
Einreichung erfolgtF. Klement · Steuerberater
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Schritt 07 · Dauermandat · das ganze Jahr

Ihr fester Steuerberater –
365 Tage an Ihrer Seite

Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
? portal.onlinebilanz.de/dauermandat
Übersicht
Jahresabschluss
Dokumente
Fristen
Dauermandat
Chat2
Dauermandat · aktiv

Ihr fester Steuerberater

FK
F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
antwortet heute
FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
alles in Ordnung
Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
inklusive
Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
wir erinnern Sie
Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

Preisvergleich

Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater