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Agenda (vom StB vorbereitet):
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  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
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Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
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Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
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Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
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BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
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HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
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Datum

Lesedauer

9–13 Minuten


OnlineBilanzBlogBilanz Beispiel GmbH

Jahresabschluss Bilanz Beispiel 2026 – Muster für kleine GmbH

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Eine vollständige Muster-Bilanz für kleine GmbH zeigt den strukturierten Aufbau nach § 266 HGB. Unser Bilanz Beispiel PDF bietet Ihnen eine übersichtliche Vorlage mit konkreten Positionen und HGB-konformer Gliederung. Darüber hinaus finden Sie in unserem Jahresabschluss Beispiel 2026 mehrere praxisnahe Varianten mit rechtlichen Hinweisen für verschiedene Rechtsformen.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Eine Bilanz für kleine GmbH gliedert sich nach § 266 HGB in Aktiva (Anlage- und Umlaufvermögen) und Passiva (Eigenkapital, Rückstellungen, Verbindlichkeiten). Das Muster zeigt die Mindestgliederung mit konkreten Positionen wie Sachanlagen, Vorräte, Forderungen, Stammkapital und Verbindlichkeiten. Die Bilanzsumme muss auf beiden Seiten identisch sein.

Grundlagen der Bilanz für kleine GmbH

Die Bilanz ist zentraler Bestandteil des Jahresabschlusses jeder GmbH nach § 242 HGB. Sie stellt das Vermögen und die Schulden zu einem bestimmten Stichtag gegenüber – üblicherweise zum 31.12.2025 für das Geschäftsjahr 2025.

Kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB profitieren von Erleichterungen bei der Gliederungstiefe und Offenlegung. Die Grundstruktur der Bilanz bleibt jedoch nach § 266 HGB verpflichtend.

§ 266 HGB

Gliederungsschema

§ 267 HGB

Größenklassen

31.12.2025

Bilanzstichtag

Die Bilanz muss klar und übersichtlich sein. Sie besteht aus zwei Seiten: Aktiva (Vermögen) und Passiva (Kapital und Schulden). Die Bilanzsumme auf beiden Seiten muss identisch sein.

Hinweis

Definition kleine Kapitalgesellschaft: Eine GmbH gilt als klein nach § 267 Abs. 1 HGB, wenn sie an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen mindestens zwei der drei Merkmale nicht überschreitet: Bilanzsumme 6 Mio. Euro, Umsatzerlöse 12 Mio. Euro, 50 Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt.

Aufbau und Gliederung nach § 266 HGB

Das Gliederungsschema des § 266 HGB ist für alle Kapitalgesellschaften verbindlich. Es verwendet eine systematische Kennzeichnung mit Buchstaben (A, B, C) für Hauptposten und römischen Ziffern (I, II, III) für Unterposten.

Kleine Kapitalgesellschaften dürfen nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB eine verkürzte Bilanz erstellen. Die mit arabischen Ziffern versehenen Posten können zusammengefasst werden – die Buchstaben und römischen Ziffern müssen jedoch ausgewiesen werden.

Jeder Hauptposten wird weiter untergliedert. Die Aktivseite zeigt die Mittelverwendung (Vermögensgegenstände), die Passivseite die Mittelherkunft (Finanzierung durch Eigenkapital oder Fremdkapital).

„Die Einhaltung des § 266 HGB ist keine Formsache, sondern gesetzliche Pflicht. Auch kleine GmbH müssen die Grundstruktur beachten – Verstöße können zur Zurückweisung bei der Offenlegung führen.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Muster-Bilanz: Aktivseite im Detail

Die Aktivseite gliedert sich in drei Hauptbereiche: Anlagevermögen (langfristig gebundenes Vermögen), Umlaufvermögen (kurzfristig gebundenes Vermögen) und Rechnungsabgrenzungsposten.

A. Anlagevermögen

Das Anlagevermögen umfasst Vermögensgegenstände, die dem Geschäftsbetrieb dauerhaft dienen. Es unterteilt sich in immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen und Finanzanlagen.

  • I. Immaterielle Vermögensgegenstände: Software, Lizenzen, Geschäfts- oder Firmenwert
  • II. Sachanlagen: Grundstücke, Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
  • III. Finanzanlagen: Beteiligungen, Wertpapiere des Anlagevermögens

B. Umlaufvermögen

Das Umlaufvermögen ist nicht dazu bestimmt, dauerhaft im Unternehmen zu verbleiben. Es wird im Geschäftsprozess verbraucht, verarbeitet oder veräußert.

  • I. Vorräte: Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, unfertige und fertige Erzeugnisse, Waren
  • II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände: Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Vermögensgegenstände
  • III. Wertpapiere: Wertpapiere des Umlaufvermögens (z.B. kurzfristige Anlagen)
  • IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten: Liquide Mittel

Hinweis

Wichtig zur Gliederung: Kleine GmbH dürfen die mit arabischen Ziffern versehenen Unterpunkte (z.B. 1., 2., 3.) zusammenfassen. Die römischen Ziffern (I., II., III.) müssen jedoch einzeln ausgewiesen werden.

Muster-Bilanz: Passivseite im Detail

Die Passivseite zeigt, wie das Vermögen finanziert ist. Sie gliedert sich in Eigenkapital (von Gesellschaftern eingebracht oder erwirtschaftet) und Fremdkapital (Rückstellungen und Verbindlichkeiten).

A. Eigenkapital

Das Eigenkapital einer GmbH setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen, die nach § 266 Abs. 3 A HGB gesondert auszuweisen sind:

  • I. Gezeichnetes Kapital: Stammkapital der GmbH (mindestens 25.000 Euro bzw. 1 Euro bei UG)
  • II. Kapitalrücklage: Einzahlungen über den Nennbetrag hinaus (Agio)
  • III. Gewinnrücklagen: Gesetzliche Rücklage, Rücklage für Anteile an einem herrschenden Unternehmen, andere Gewinnrücklagen
  • IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag: Ergebnisse aus Vorjahren
  • V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag: Ergebnis des aktuellen Geschäftsjahres

B. Rückstellungen

Rückstellungen sind ungewisse Verbindlichkeiten oder drohende Verluste. Typische Positionen sind Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen (z.B. für Urlaubsansprüche, ausstehende Rechnungen, Prozessrisiken).

C. Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten sind sichere Verpflichtungen gegenüber Dritten. Sie werden nach Gläubigergruppen gegliedert:

  • Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (Darlehen, Kontokorrentkredite)
  • Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen
  • Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
  • Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
  • Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
  • Sonstige Verbindlichkeiten (z.B. Sozialversicherung, Finanzbehörden)

Achtung

Achtung bei Gesellschafterdarlehen: Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind gesondert auszuweisen. Bei Rangrücktritt oder eigenkapitalersetzenden Darlehen können besondere Ausweisvorschriften gelten.

Vollständiges Bilanzbeispiel: Kleine GmbH 2026

Das folgende Beispiel zeigt eine vollständige Bilanz einer kleinen GmbH zum 31.12.2025. Die Beträge sind in Euro angegeben, eine Vorjahresspalte ist nach § 265 Abs. 2 HGB verpflichtend.

AKTIVA 31.12.2025 31.12.2024
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 8.500 12.000
II. Sachanlagen 185.000 195.000
III. Finanzanlagen 25.000 25.000
Summe Anlagevermögen 218.500 232.000
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 42.000 38.500
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 95.000 87.000
IV. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 64.500 52.500
Summe Umlaufvermögen 201.500 178.000
C. Rechnungsabgrenzungsposten 3.000 2.500
BILANZSUMME 423.000 412.500
PASSIVA 31.12.2025 31.12.2024
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.000 25.000
III. Gewinnrücklagen 45.000 35.000
IV. Gewinnvortrag 22.000 15.000
V. Jahresüberschuss 38.000 27.000
Summe Eigenkapital 130.000 102.000
B. Rückstellungen 28.000 25.500
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 180.000 200.000
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 75.000 78.000
3. Sonstige Verbindlichkeiten 10.000 7.000
Summe Verbindlichkeiten 265.000 285.000
BILANZSUMME 423.000 412.500

Hinweis

Prüfpunkt Bilanzsumme: Die Bilanzsumme auf der Aktivseite (423.000 Euro) muss exakt mit der Bilanzsumme auf der Passivseite (423.000 Euro) übereinstimmen. Abweichungen deuten auf Bilanzierungsfehler hin.

Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften

Kleine Kapitalgesellschaften nach § 267 Abs. 1 HGB genießen umfangreiche Erleichterungen bei Aufstellung, Prüfung und Offenlegung des Jahresabschlusses.

Erleichterungen bei der Bilanzgliederung

Nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB dürfen kleine Kapitalgesellschaften die mit arabischen Zahlen versehenen Posten zusammenfassen. Das reduziert den Detaillierungsgrad erheblich.

  • Zusammenfassung der arabischen Posten erlaubt (z.B. alle Sachanlagen in einer Zeile)
  • Ausweis der Buchstaben (A, B, C) und römischen Ziffern (I, II, III) bleibt Pflicht
  • Keine Pflicht zur Erstellung eines Anlagespiegels (aber sinnvoll für interne Zwecke)
  • Verkürzte Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 Abs. 5 HGB möglich
  • Verkürzter Anhang nach § 288 HGB ausreichend

Prüfungs- und Offenlegungserleichterungen

Kleine Kapitalgesellschaften sind nach § 316 Abs. 1 HGB von der Pflichtprüfung befreit, sofern sie nicht freiwillig oder aufgrund Gesellschaftsvertrag prüfen lassen.

Bei der Offenlegung im Unternehmensregister müssen kleine GmbH nach § 326 Abs. 1 HGB nur Bilanz und Anhang einreichen – die Gewinn- und Verlustrechnung kann entfallen, wenn bestimmte Angaben in den Anhang aufgenommen werden.

Häufige Fehler bei der Bilanzerstellung vermeiden

In der Praxis treten bei der Bilanzerstellung immer wieder typische Fehler auf, die zu Rückfragen, Zurückweisungen oder im schlimmsten Fall zu Ordnungsgeldern führen können.

Formale Fehler

  • Fehlende Vorjahreszahlen: Nach § 265 Abs. 2 HGB ist eine Vorjahresspalte zwingend erforderlich
  • Falsche Gliederung: Abweichungen vom Schema des § 266 HGB sind nicht zulässig
  • Fehlende Währungsangabe: Beträge müssen als Euro oder TEUR gekennzeichnet sein
  • Ungleiche Bilanzsummen: Aktiva und Passiva müssen exakt übereinstimmen
  • Fehlende Datumsangabe: Bilanzstichtag muss eindeutig angegeben sein

Materielle Fehler

  • Falsche Abgrenzung Anlage-/Umlaufvermögen: Dauerhaftigkeit der Nutzung entscheidet
  • Fehlende Rückstellungen: Ungewisse Verbindlichkeiten müssen passiviert werden
  • Fehlende Abschreibungen: Anlagevermögen muss planmäßig abgeschrieben werden
  • Fehlerhafte Forderungsbewertung: Zweifelhafte Forderungen müssen abgewertet werden
  • Fehlende Rechnungsabgrenzung: Periodengerechte Zuordnung von Aufwendungen und Erträgen

Achtung

Vorsicht bei Bilanzpolitik: Während Bewertungswahlrechte legal genutzt werden dürfen, sind bewusste Falschangaben oder das Verschweigen wesentlicher Sachverhalte strafbar nach § 331 HGB (Unrichtige Darstellung).

„Die häufigsten Fehler entstehen nicht durch mangelnde Sachkenntnis, sondern durch Zeitdruck und fehlende Systematik. Eine strukturierte Checkliste und ausreichend Vorlaufzeit verhindern die meisten Probleme.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Offenlegung im Unternehmensregister 2026

Nach § 325 HGB sind alle Kapitalgesellschaften verpflichtet, ihren Jahresabschluss im Unternehmensregister offenzulegen. Die Offenlegung erfolgt seit dem Inkrafttreten des DiRUG am 01.08.2022 ausschließlich elektronisch über das Unternehmensregister.

Die Offenlegungsfrist beträgt 12 Monate nach dem Bilanzstichtag gemäß § 325 Abs. 1 HGB. Für eine GmbH mit Bilanzstichtag 31.12.2025 endet die Frist am 31.12.2026.

12 Monate

Offenlegungsfrist § 325 HGB

31.12.2026

Frist für Bilanzstichtag 31.12.2025

500-25.000 €

Ordnungsgeld § 335 HGB

Einzureichende Unterlagen kleine GmbH

Kleine Kapitalgesellschaften müssen nach § 326 Abs. 1 HGB folgende Unterlagen einreichen:

  • Bilanz in verkürzter Form nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB
  • Anhang in verkürzter Form nach § 288 HGB
  • Optional: Gewinn- und Verlustrechnung (kann entfallen)
  • Gesellschafterliste bei GmbH (wird automatisch aus dem Handelsregister übernommen)
  • Bei Prüfungspflicht: Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Ablauf der Offenlegung

  1. Feststellung des Jahresabschlusses durch Gesellschafterversammlung (Frist: 11 Monate nach Bilanzstichtag bei kleiner GmbH, § 42a Abs. 2 GmbHG)
  2. Erstellung der offenzulegenden Unterlagen im korrekten Format (ESEF/XHTML seit 2022)
  3. Elektronische Einreichung über das Unternehmensregister oder beauftragte Plattformen
  4. Prüfung durch das Bundesamt für Justiz
  5. Veröffentlichung im Unternehmensregister nach erfolgreicher Prüfung

Hinweis

OnlineBilanz-Hinweis: Mit OnlineBilanz erstellen Sie Ihre Bilanz rechtssicher nach § 266 HGB und reichen sie direkt elektronisch im Unternehmensregister ein. Das System prüft automatisch die formale Korrektheit und verhindert typische Fehler.

Achtung

Ordnungsgeldverfahren: Bei verspäteter oder fehlender Offenlegung droht ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB zwischen 500 und 25.000 Euro. Das Bundesamt für Justiz leitet das Verfahren von Amts wegen ein – Unwissenheit schützt nicht vor Sanktionen.

Die Feststellungsfrist nach § 42a Abs. 2 GmbHG beträgt für kleine Kapitalgesellschaften 11 Monate nach Bilanzstichtag. Für den Bilanzstichtag 31.12.2025 muss die Feststellung spätestens am 30.11.2026 erfolgen.

Häufig gestellte Fragen

Wie ist eine Bilanz für kleine GmbH nach § 266 HGB aufgebaut?

Die Bilanz gliedert sich in Aktiva und Passiva. Die Aktivseite zeigt das Vermögen (Anlagevermögen, Umlaufvermögen, Rechnungsabgrenzungsposten), die Passivseite die Finanzierung (Eigenkapital, Rückstellungen, Verbindlichkeiten). Kleine GmbH dürfen die mit arabischen Ziffern versehenen Posten zusammenfassen, müssen aber die Hauptgliederung mit Buchstaben und römischen Ziffern einhalten.

Welche Erleichterungen haben kleine Kapitalgesellschaften bei der Bilanz?

Kleine Kapitalgesellschaften nach § 267 Abs. 1 HGB dürfen eine verkürzte Bilanz erstellen (Zusammenfassung arabischer Posten), sind von der Prüfungspflicht befreit (§ 316 Abs. 1 HGB), müssen keine GuV offenlegen und können einen verkürzten Anhang nach § 288 HGB erstellen. Ein Lagebericht entfällt komplett.

Bis wann muss die Bilanz 2025 offengelegt werden?

Die Offenlegungsfrist beträgt 12 Monate nach dem Bilanzstichtag gemäß § 325 Abs. 1 HGB. Für eine Bilanz mit Stichtag 31.12.2025 endet die Frist am 31.12.2026. Die Offenlegung erfolgt ausschließlich elektronisch über das Unternehmensregister. Bei Versäumnis drohen Ordnungsgelder von 500 bis 25.000 Euro nach § 335 HGB.

Was ist der Unterschied zwischen Anlagevermögen und Umlaufvermögen?

Anlagevermögen sind Vermögensgegenstände, die dem Geschäftsbetrieb dauerhaft dienen (z.B. Grundstücke, Maschinen, Software, Beteiligungen). Umlaufvermögen ist nicht zur dauerhaften Nutzung bestimmt und wird verbraucht, verarbeitet oder verkauft (z.B. Vorräte, Forderungen, Bankguthaben). Die Abgrenzung erfolgt nach der Zweckbestimmung, nicht nach der tatsächlichen Verweildauer.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 266 HGB – Gliederung der Bilanz, § 267 HGB – Umschreibung der Größenklassen, § 325 HGB – Offenlegung, § 335 HGB – Ordnungsgeldverfahren, Unternehmensregister. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Anlagenverzeichnis abgeglichen 14 Positionen
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Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater