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Summe Aktiva604.320 €
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A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
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Datum

Lesedauer

11–16 Minuten


OnlineBilanzBlogJahresabschluss berechnen

Jahresabschluss berechnen 2026: Leitfaden für Kapitalgesellschaften

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Der Jahresabschluss bildet die Grundlage für Steuern, Finanzierung und Offenlegung. Dieser Leitfaden zeigt, wie Kapitalgesellschaften Bilanz und GuV nach § 242 HGB korrekt berechnen. Erfahren Sie, welche Schritte, Fristen und rechtlichen Anforderungen für das Geschäftsjahr 2025 gelten.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Der Jahresabschluss wird durch systematische Zusammenführung aller Geschäftsvorfälle berechnet und besteht aus Bilanz, GuV sowie ggf. Anhang und Lagebericht. Kapitalgesellschaften müssen die Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG und die Offenlegungsfrist nach § 325 HGB einhalten. Die Berechnung erfolgt nach den Vorschriften des HGB unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung.

Was bedeutet Jahresabschluss berechnen?

Jahresabschluss berechnen bedeutet die systematische Aufbereitung aller Geschäftsvorfälle eines Geschäftsjahres zu einem rechtssicheren Zahlenwerk. Nach § 242 Abs. 1 HGB muss jeder Kaufmann zu Beginn seines Handelsgewerbes und zum Schluss eines Geschäftsjahres eine Bilanz aufstellen.

Für Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) gelten erweiterte Pflichten nach § 264 HGB. Der Jahresabschluss muss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermitteln. Dies erfordert die korrekte Erfassung, Bewertung und Darstellung aller Vermögensgegenstände und Schulden.

Hinweis

Der Jahresabschluss ist nicht nur steuerliche Pflicht, sondern auch Grundlage für Bonitätsprüfungen, Kreditentscheidungen und unternehmerische Steuerung. Ein fehlerhafter oder verspäteter Abschluss kann zu Ordnungsgeldern zwischen 500 und 25.000 Euro nach § 335 HGB führen.

Die Berechnung erfolgt nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) und den handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften der §§ 252-256 HGB. Dabei werden alle Geschäftsvorfälle des Jahres zusammengeführt, bewertet und in strukturierter Form als Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung dargestellt.

Bestandteile des Jahresabschlusses nach HGB

Der Umfang des Jahresabschlusses hängt von der Größenklasse der Gesellschaft ab. Nach § 267 HGB werden Kapitalgesellschaften in klein, mittelgroß und groß eingeteilt. Die Bestandteile variieren entsprechend.

Bestandteil Kleine GmbH Mittelgroße GmbH Große GmbH
Bilanz (§ 266 HGB) Ja Ja Ja
GuV (§ 275 HGB) Ja Ja Ja
Anhang (§ 284 HGB) Ja Ja Ja
Lagebericht (§ 289 HGB) Nein Ja Ja

Bilanz nach § 266 HGB

Die Bilanz stellt das Vermögen (Aktiva) und die Schulden (Passiva) zum Bilanzstichtag gegenüber. Sie gliedert sich in Anlagevermögen und Umlaufvermögen auf der Aktivseite sowie Eigenkapital und Fremdkapital auf der Passivseite. Die Gliederung ist in § 266 HGB verbindlich vorgeschrieben.

Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)

Die GuV zeigt die Erträge und Aufwendungen des Geschäftsjahres. Nach § 275 HGB können Kapitalgesellschaften zwischen Gesamtkosten- und Umsatzkostenverfahren wählen. Das Ergebnis ist der Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag, der in die Bilanz übernommen wird.

Anhang und Lagebericht

Der Anhang nach § 284 HGB erläutert und ergänzt Bilanz und GuV. Er enthält Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Abschreibungen, Rückstellungen und Haftungsverhältnissen. Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften müssen zusätzlich einen Lagebericht nach § 289 HGB erstellen, der die Geschäftsentwicklung und voraussichtliche Entwicklung darstellt.

Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Berechnung

Die Berechnung des Jahresabschlusses folgt einem strukturierten Prozess. Jeder Schritt baut auf dem vorherigen auf und erfordert sorgfältige Dokumentation. Die Einhaltung der GoB ist in allen Phasen zwingend erforderlich.

  • Vorbereitung: Vollständige Buchführung prüfen und alle Belege erfassen
  • Inventur: Bestandsaufnahme aller Vermögensgegenstände und Schulden nach § 240 HGB
  • Abgrenzungen: Zeitliche Abgrenzung von Erträgen und Aufwendungen
  • Bewertung: Vermögensgegenstände und Schulden nach §§ 252-256 HGB bewerten
  • Bilanzierung: Erstellung der Bilanz nach § 266 HGB
  • GuV-Erstellung: Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB
  • Anhang: Erläuterungen und Pflichtangaben nach § 284 HGB
  • Prüfung: Vollständigkeitskontrolle und Plausibilitätsprüfung
  • Feststellung: Feststellung durch Gesellschafterversammlung nach § 42a GmbHG
  • Offenlegung: Einreichung beim Unternehmensregister nach § 325 HGB

„Der häufigste Fehler bei der Jahresabschlusserstellung ist die unvollständige Inventur. Ohne korrekte Bestandsaufnahme können Bilanzwerte nicht ordnungsgemäß ermittelt werden. Digitale Lösungen helfen, alle Schritte systematisch zu dokumentieren und rechtssicher durchzuführen.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Die Inventur nach § 240 HGB bildet die Grundlage für die Bilanzierung. Sie muss alle Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten mengen- und wertmäßig erfassen. Die Bewertung erfolgt dann nach den Vorschriften der §§ 252-256 HGB, insbesondere nach dem Vorsichtsprinzip und dem Anschaffungskostenprinzip.

Bilanz nach § 266 HGB erstellen

Die Bilanz ist eine Gegenüberstellung von Vermögen (Aktiva) und Kapital (Passiva) zum Bilanzstichtag. Sie muss nach der Gliederung des § 266 HGB aufgestellt werden. Kleine Kapitalgesellschaften dürfen eine verkürzte Bilanz verwenden.

Aktivseite der Bilanz

Die Aktivseite gliedert sich in Anlagevermögen (§ 247 Abs. 2 HGB) und Umlaufvermögen. Das Anlagevermögen umfasst Gegenstände, die bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen – etwa Grundstücke, Maschinen, Beteiligungen oder immaterielle Vermögensgegenstände. Das Umlaufvermögen enthält Vorräte, Forderungen und liquide Mittel.

Passivseite der Bilanz

Die Passivseite zeigt die Mittelherkunft und gliedert sich in Eigenkapital, Rückstellungen und Verbindlichkeiten. Das Eigenkapital setzt sich zusammen aus gezeichnetem Kapital, Kapitalrücklage, Gewinnrücklagen und Gewinn-/Verlustvortrag sowie Jahresüberschuss/-fehlbetrag. Rückstellungen werden nach § 249 HGB für ungewisse Verbindlichkeiten und drohende Verluste gebildet.

Anlagevermögen

  • Immaterielle Vermögensgegenstände
  • Sachanlagen (Grundstücke, Maschinen)
  • Finanzanlagen (Beteiligungen, Wertpapiere)

Umlaufvermögen

  • Vorräte (Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffe)
  • Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
  • Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten

Achtung

Achten Sie auf die korrekte Abgrenzung zwischen Anlage- und Umlaufvermögen. Die Zuordnung erfolgt nach der Zweckbestimmung, nicht nach der Verweildauer. Eine fehlerhafte Zuordnung kann zu Bewertungsfehlern und damit zu falschen Abschreibungen führen.

Gewinn- und Verlustrechnung berechnen

Die GuV ermittelt den Erfolg des Unternehmens durch Gegenüberstellung von Erträgen und Aufwendungen. Nach § 275 HGB stehen zwei Verfahren zur Wahl: Gesamtkostenverfahren (GKV) und Umsatzkostenverfahren (UKV). Die meisten deutschen Unternehmen nutzen das GKV.

Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB

Das Gesamtkostenverfahren stellt alle Erträge und Aufwendungen nach Aufwandsarten dar. Es beginnt mit den Umsatzerlösen, berücksichtigt Bestandsveränderungen und andere aktivierte Eigenleistungen, und zieht dann Materialaufwand, Personalaufwand, Abschreibungen und sonstige Aufwendungen ab. Das Ergebnis ist der Jahresüberschuss oder -fehlbetrag.

Wichtige Ergebnisstufen

Die GuV-Struktur nach § 275 HGB enthält verschiedene Ergebnisstufen: das Betriebsergebnis (EBIT), das Finanzergebnis und das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. Außerordentliche Erträge und Aufwendungen werden gesondert ausgewiesen. Nach Abzug von Steuern ergibt sich der Jahresüberschuss/-fehlbetrag.

Position Bezeichnung Rechtsgrundlage
1. Umsatzerlöse Erlöse aus gewöhnlicher Geschäftstätigkeit § 277 Abs. 1 HGB
2. Bestandsveränderungen Änderung unfertiger/fertiger Erzeugnisse § 275 Abs. 2 Nr. 2 HGB
5. Materialaufwand Aufwendungen für Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffe § 275 Abs. 2 Nr. 5 HGB
6. Personalaufwand Löhne, Gehälter, soziale Abgaben § 275 Abs. 2 Nr. 6 HGB
7. Abschreibungen Auf immaterielle und Sachanlagen § 275 Abs. 2 Nr. 7 HGB

Hinweis

Die GuV muss mit der Bilanz übereinstimmen. Der Jahresüberschuss/-fehlbetrag aus der GuV wird in das Eigenkapital der Bilanz übernommen. Diese Bilanzidentität ist zwingende Voraussetzung für einen ordnungsgemäßen Jahresabschluss.

Fristen und Offenlegungspflichten 2026

Für das Geschäftsjahr 2025 mit Bilanzstichtag 31.12.2025 gelten strikte gesetzliche Fristen. Kapitalgesellschaften müssen den Jahresabschluss zunächst feststellen und anschließend offenlegen. Verstöße können zu erheblichen Sanktionen führen.

Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG

Der Jahresabschluss muss von den Geschäftsführern aufgestellt und von der Gesellschafterversammlung festgestellt werden. Nach § 42a Abs. 2 GmbHG gelten folgende Fristen: kleine Kapitalgesellschaften haben 11 Monate Zeit, mittelgroße und große Gesellschaften 8 Monate nach dem Bilanzstichtag.

11 Monate

Feststellung kleine GmbH

8 Monate

Feststellung mittel/groß

12 Monate

Offenlegungsfrist § 325 HGB

Offenlegung beim Unternehmensregister

Seit dem Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) vom 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister. Die Frist beträgt 12 Monate nach dem Bilanzstichtag gemäß § 325 HGB. Für den Bilanzstichtag 31.12.2025 endet die Frist am 31.12.2026.

Achtung

Bei Verstoß gegen die Offenlegungspflicht kann das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeld zwischen 500 und 25.000 Euro nach § 335 HGB festsetzen. Zudem werden säumige Unternehmen im Unternehmensregister öffentlich gekennzeichnet, was die Bonität negativ beeinflusst.

Größenklasse Feststellungsfrist Offenlegungsfrist Stichtag 31.12.2025
Kleine GmbH 11 Monate 12 Monate Bis 30.11.2026 / 31.12.2026
Mittelgroße GmbH 8 Monate 12 Monate Bis 31.08.2026 / 31.12.2026
Große GmbH 8 Monate 12 Monate Bis 31.08.2026 / 31.12.2026

Häufige Fehler bei der Jahresabschlussberechnung

In der Praxis treten bei der Jahresabschlusserstellung immer wieder typische Fehler auf. Diese können zu Korrekturen, Nachfragen seitens des Finanzamts oder sogar zu Ordnungsgeldern führen. Die frühzeitige Kenntnis dieser Stolperfallen hilft, kostspielige Fehler zu vermeiden.

Fehlerhafte Inventur und Bewertung

Eine unvollständige oder fehlerhafte Inventur führt zu falschen Bilanzansätzen. Besonders kritisch: nicht erfasste Verbindlichkeiten, falsch bewertete Vorräte oder fehlende Rückstellungen. Nach § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB gilt das Vorsichtsprinzip – alle vorhersehbaren Risiken und Verluste müssen berücksichtigt werden.

Fehler bei Abgrenzungen

Zeitliche Abgrenzungen nach § 250 HGB werden häufig vergessen oder falsch gebucht. Typische Beispiele sind vorausgezahlte Versicherungen, Mieten oder Lizenzgebühren sowie noch nicht in Rechnung gestellte Leistungen. Diese müssen periodengerecht abgegrenzt werden, um das zutreffende Jahresergebnis zu ermitteln.

Bewertungsfehler

  • Falsche Abschreibungsmethoden
  • Nicht beachtete Teilwertabschreibungen
  • Fehlerhafte Rückstellungsbewertung

Formfehler

  • Falsche Gliederung nach § 266 HGB
  • Unvollständiger Anhang
  • Fehlende Unterschriften

Fristversäumnisse

  • Verspätete Feststellung
  • Versäumte Offenlegungsfrist
  • Fehlende Gesellschafterbeschlüsse

„Der zweithäufigste Fehler nach unvollständiger Inventur sind fehlende Rückstellungen für drohende Verluste oder unterlassene Instandhaltung. Viele Unternehmen unterschätzen die Verpflichtung zur Rückstellungsbildung nach § 249 HGB. Eine sorgfältige Prüfung aller Verpflichtungen ist unerlässlich.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Auch die fehlende Dokumentation von Bewertungsmethoden und Schätzungen ist problematisch. Der Anhang nach § 284 HGB muss die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden erläutern. Fehlen diese Angaben, ist der Jahresabschluss nicht vollständig und damit nicht offenlegungsfähig.

Digitale Lösungen für die Jahresabschlusserstellung

Digitale Plattformen wie OnlineBilanz.de automatisieren die Jahresabschlusserstellung und minimieren Fehlerquellen. Sie führen durch den gesamten Prozess – von der Datenübernahme über die Bilanzierung bis zur elektronischen Offenlegung beim Unternehmensregister.

Automatisierte Prozesse

Moderne Software übernimmt Buchungsdaten aus der laufenden Buchhaltung, prüft Plausibilität und Vollständigkeit, und erstellt automatisch die Bilanz nach § 266 HGB sowie die GuV nach § 275 HGB. Dabei werden alle gesetzlichen Gliederungsvorgaben und Offenlegungsvorschriften berücksichtigt.

  • Import von Daten aus DATEV, BMD, Lexware und anderen Buchhaltungssystemen
  • Automatische Bilanzgliederung nach § 266 HGB je nach Größenklasse
  • GuV-Erstellung wahlweise nach Gesamtkosten- oder Umsatzkostenverfahren
  • Anhang-Generator mit allen Pflichtangaben nach § 284 HGB
  • Integrierte Plausibilitätsprüfung und Fehlerhinweise
  • Elektronische Signatur und direkte Übermittlung ans Unternehmensregister
  • Fristenkontrolle mit Erinnerungsfunktion
  • Revisionssichere Archivierung aller Dokumente

Rechtssicherheit und Zeitersparnis

Digitale Lösungen gewährleisten die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben. Die Software ist stets auf dem aktuellen Rechtsstand und berücksichtigt automatisch Änderungen im HGB und anderen relevanten Vorschriften. Dies reduziert das Risiko von Ordnungsgeldern und schafft Rechtssicherheit.

Hinweis

OnlineBilanz.de ist speziell auf Kapitalgesellschaften ausgerichtet und bildet den kompletten Prozess von der Erstellung bis zur Offenlegung ab. Die Plattform berücksichtigt alle Größenklassen nach § 267 HGB und erstellt automatisch die jeweils erforderlichen Unterlagen inklusive elektronischer Übermittlung.

Die Zeitersparnis durch Automatisierung ist erheblich. Während die manuelle Erstellung eines Jahresabschlusses mehrere Tage in Anspruch nimmt, kann eine digitale Lösung den Prozess auf wenige Stunden reduzieren. Zudem entfallen Medienbrüche, Übertragungsfehler und aufwändige Formatierungsarbeiten.

Häufig gestellte Fragen

Welche Fristen gelten für den Jahresabschluss 2025?

Für den Bilanzstichtag 31.12.2025 gilt die Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG: kleine Kapitalgesellschaften haben bis 30.11.2026 Zeit (11 Monate), mittelgroße und große bis 31.08.2026 (8 Monate). Die Offenlegung beim Unternehmensregister muss bis 31.12.2026 erfolgen (12 Monate nach § 325 HGB). Bei Verstoß drohen Ordnungsgelder zwischen 500 und 25.000 Euro nach § 335 HGB.

Welche Bestandteile hat ein Jahresabschluss einer GmbH?

Der Jahresabschluss einer GmbH besteht mindestens aus Bilanz nach § 266 HGB, GuV nach § 275 HGB und Anhang nach § 284 HGB. Mittelgroße und große GmbHs müssen zusätzlich einen Lagebericht nach § 289 HGB erstellen. Die Bilanz zeigt Vermögen und Schulden zum Stichtag, die GuV die Erträge und Aufwendungen des Geschäftsjahres.

Wo muss der Jahresabschluss 2026 offengelegt werden?

Seit dem DiRUG vom 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister (www.unternehmensregister.de). Die frühere Veröffentlichung im Bundesanzeiger entfällt. Die Einreichung erfolgt elektronisch im XBRL-Format oder als strukturiertes PDF. Die Frist beträgt 12 Monate nach dem Bilanzstichtag gemäß § 325 HGB.

Was ist der Unterschied zwischen Bilanz und GuV?

Die Bilanz nach § 266 HGB ist eine Stichtagsbetrachtung und zeigt die Vermögens- und Finanzlage zum Bilanzstichtag durch Gegenüberstellung von Aktiva (Vermögen) und Passiva (Kapital). Die GuV nach § 275 HGB ist eine Zeitraumbetrachtung und zeigt die Ertragslage durch Gegenüberstellung von Erträgen und Aufwendungen des gesamten Geschäftsjahres. Der Jahresüberschuss/-fehlbetrag aus der GuV wird ins Eigenkapital der Bilanz übernommen.

Welche Bewertungsvorschriften gelten für die Bilanz?

Die Bewertung erfolgt nach §§ 252-256 HGB. Zentrale Grundsätze sind das Vorsichtsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB), das Anschaffungskostenprinzip und das Realisationsprinzip. Vermögensgegenstände werden höchstens mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt, planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen sind vorzunehmen. Verbindlichkeiten sind zu Erfüllungsbeträgen anzusetzen, Rückstellungen nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags.

Können kleine GmbHs Erleichterungen nutzen?

Ja, kleine Kapitalgesellschaften nach § 267 Abs. 1 HGB haben umfangreiche Erleichterungen. Sie dürfen eine verkürzte Bilanz offenlegen, müssen keine GuV veröffentlichen und haben reduzierte Anhangangaben nach § 288 HGB. Die Feststellungsfrist ist mit 11 Monaten länger als bei mittelgroßen und großen Gesellschaften (8 Monate). Zudem entfällt die Pflicht zum Lagebericht vollständig.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 242 HGB – Pflicht zur Aufstellung, § 264 HGB – Jahresabschluss Kapitalgesellschaften, § 266 HGB – Gliederung der Bilanz, § 275 HGB – GuV-Gliederung, § 325 HGB – Offenlegung, Unternehmensregister. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater