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Datum

Lesedauer

12–18 Minuten


OnlineBilanzBlogJahresabschluss Aufgaben

Jahresabschluss Aufgaben 2026: 10 Kernpflichten nach HGB & GmbHG

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Der Jahresabschluss einer Kapitalgesellschaft umfasst weit mehr als nur Buchführung. Nach HGB und GmbHG bestehen 10 zentrale Pflichten – von der Aufstellung über die Feststellung bis zur Offenlegung beim Unternehmensregister. Die Aufgaben im Jahresabschluss sind dabei klar durch gesetzliche Vorgaben definiert und erfordern fundierte Fachkenntnisse. Viele Unternehmen setzen dabei auf einen Jahresabschluss mit Bilanzbuchhalter, um diese komplexen Anforderungen professionell zu erfüllen. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen alle Pflichten mit konkreten Fristen und rechtlichen Grundlagen für 2026.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Die 10 Kernpflichten beim Jahresabschluss umfassen: Aufstellung von Bilanz und GuV, Anhang, Lagebericht (bei mittleren/großen Gesellschaften), Prüfung durch Geschäftsführung, Vorlage an Aufsichtsrat (falls vorhanden), Einberufung der Gesellschafterversammlung, Feststellung, Ergebnisverwendung, Offenlegung beim Unternehmensregister und Archivierung. Alle Schritte sind gesetzlich in § 242 HGB, § 264 HGB, § 325 HGB und § 42a GmbHG geregelt. Wer den Jahresabschluss erstellen möchte, findet in einer strukturierten Anleitung die notwendige Unterstützung, um diese Pflichten systematisch abzuarbeiten und Fristen einzuhalten.

Überblick: Die 10 Kernpflichten beim Jahresabschluss

Der Jahresabschluss einer Kapitalgesellschaft ist ein mehrstufiger Prozess, der gesetzlich streng geregelt ist. Nach § 242 HGB und § 264 HGB müssen GmbH, UG und AG jährlich einen Abschluss erstellen, der den tatsächlichen Vermögens-, Finanz- und Ertragsverhältnissen entspricht.

Die Pflichten beginnen mit der Aufstellung der Unterlagen und enden erst mit der Offenlegung beim Unternehmensregister sowie der langfristigen Archivierung. Jeder Schritt hat eigene Fristen und Verantwortlichkeiten.

10

Kernpflichten

12

Monate Offenlegungsfrist

25.000 €

Max. Ordnungsgeld

  • Aufstellung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (§ 242, § 264 HGB)
  • Erstellung des Anhangs (§ 284 HGB)
  • Lagebericht bei mittleren und großen Gesellschaften (§ 264 Abs. 1 HGB)
  • Prüfung durch Geschäftsführung
  • Vorlage an Aufsichtsrat (falls vorhanden, § 170 AktG)
  • Einberufung der Gesellschafterversammlung (§ 42a GmbHG)
  • Beschluss über Ergebnisverwendung (§ 29 GmbHG)
  • Offenlegung beim Unternehmensregister (§ 325 HGB)
  • Archivierung für 10 Jahre (§ 257 HGB)

Hinweis

Wichtig: Seit Inkrafttreten des DiRUG am 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister – nicht mehr beim Bundesanzeiger.

Aufstellung von Bilanz und GuV

Die erste Kernpflicht ist die Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung nach § 242 HGB und § 264 HGB. Diese Dokumente bilden das Kernstück des Jahresabschlusses und müssen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermitteln.

Die Bilanz ist nach dem Gliederungsschema des § 266 HGB aufzustellen, die GuV nach § 275 HGB. Kapitalgesellschaften können zwischen dem Gesamtkosten- und dem Umsatzkostenverfahren wählen.

Anforderungen an die Aufstellung

  • Bilanzierung nach § 246 HGB: Vollständigkeit, Klarheit, Einzelbewertung
  • Bewertung nach §§ 252-256 HGB: Anschaffungskosten, Going-Concern-Prinzip, Vorsichtsprinzip
  • Gliederung nach §§ 266, 275 HGB: gesetzlich vorgeschriebene Posten und Reihenfolge
  • Ansatz- und Bewertungsstetigkeit nach § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB

„Die korrekte Aufstellung ist die Basis für alle weiteren Schritte. Fehler in der Bilanzierung können später nur schwer korrigiert werden und führen im Extremfall zur Nichtigkeit des Feststellungsbeschlusses.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Bilanzposten Rechtsgrundlage Besonderheit
Anlagevermögen § 247 Abs. 2 HGB Dauerhaft dem Geschäftsbetrieb dienend
Umlaufvermögen § 247 Abs. 2 HGB Nicht zur dauerhaften Nutzung bestimmt
Eigenkapital § 266 Abs. 3 A HGB Gliederung nach Stammkapital, Rücklagen, Gewinn
Rückstellungen § 249 HGB Für ungewisse Verbindlichkeiten

Anhang und Lagebericht erstellen

Der Anhang ist nach § 264 Abs. 1 HGB für alle Kapitalgesellschaften verpflichtend und ergänzt Bilanz und GuV um qualitative Informationen. Er erläutert die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie wesentliche Sachverhalte.

Kleine Kapitalgesellschaften nach § 267 Abs. 1 HGB können einen verkürzten Anhang nach § 288 HGB erstellen. Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a HGB sind unter bestimmten Voraussetzungen sogar vollständig von der Anhangpflicht befreit.

Mindestangaben im Anhang nach § 284 HGB

  • Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)
  • Erläuterungen zu Bilanz- und GuV-Posten (§ 285 HGB)
  • Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3 HGB)
  • Angaben zu Organen der Gesellschaft (§ 285 Nr. 10 HGB)
  • Anzahl der Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt (§ 285 Nr. 7 HGB)

Lagebericht für mittlere und große Gesellschaften

Mittlere und große Kapitalgesellschaften nach § 267 Abs. 2 und 3 HGB müssen zusätzlich einen Lagebericht nach § 289 HGB erstellen. Dieser beschreibt den Geschäftsverlauf, die Lage der Gesellschaft sowie Risiken und Chancen der künftigen Entwicklung.

Anhang (alle KapG)

  • Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
  • Erläuterungen zu Posten
  • Haftungsverhältnisse
  • Organangaben

Lagebericht (mittel/groß)

  • Geschäftsverlauf und Lage
  • Risiken und Chancen
  • Prognosebericht
  • Nichtfinanzielle Erklärung (bei großen)

Prüfung durch Geschäftsführung und Vorlage

Nach Aufstellung des Jahresabschlusses muss die Geschäftsführung die Unterlagen prüfen. Diese Prüfungspflicht ergibt sich aus der allgemeinen Sorgfaltspflicht nach § 43 GmbHG. Der Geschäftsführer haftet persönlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit.

Bei prüfungspflichtigen Gesellschaften (i.d.R. mittelgroße und große nach § 267 HGB) muss zusätzlich ein Abschlussprüfer nach § 316 HGB bestellt werden. Der Prüfer erstellt einen Bestätigungsvermerk nach § 322 HGB oder versagt diesen bei wesentlichen Mängeln.

Vorlage an den Aufsichtsrat

Sofern ein Aufsichtsrat besteht (obligatorisch bei AG, fakultativ bei GmbH), muss der Jahresabschluss nach § 170 AktG bzw. analog für die GmbH zur Prüfung vorgelegt werden. Der Aufsichtsrat hat einen Monat Zeit zur Prüfung und erstellt einen Bericht nach § 171 AktG.

Hinweis

Praxis-Hinweis: Bei mitbestimmungspflichtigen GmbHs ist der Aufsichtsrat zwingend. Auch freiwillig eingerichtete Aufsichtsräte müssen den Jahresabschluss prüfen, wenn dies gesellschaftsvertraglich festgelegt ist.

Prüfungsart Rechtsgrundlage Anwendungsbereich
Geschäftsführerprüfung § 43 GmbHG Alle GmbHs und UGs
Abschlussprüfung § 316 HGB Mittelgroße und große KapG
Aufsichtsratsprüfung § 170 AktG AG und GmbH mit Aufsichtsrat
Gesellschafterprüfung § 42a GmbHG Vor Feststellung in Gesellschafterversammlung

Feststellung des Jahresabschlusses durch die Gesellschafter

Die Feststellung des Jahresabschlusses ist nach § 42a GmbHG Aufgabe der Gesellschafterversammlung. Bei einer AG erfolgt die Feststellung durch den Vorstand und Aufsichtsrat nach § 172 AktG, nur in Ausnahmefällen durch die Hauptversammlung.

Die Feststellung ist konstitutiv – erst durch den Feststellungsbeschluss wird der Jahresabschluss rechtlich verbindlich. Ohne Feststellung kann keine Offenlegung erfolgen und keine Gewinnausschüttung beschlossen werden.

Fristen für die Feststellung nach § 42a GmbHG

Für das Geschäftsjahr 2025 (Bilanzstichtag 31.12.2025) gelten folgende Feststellungsfristen in 2026:

  • Kleine GmbH: Feststellung bis spätestens 30.11.2026 (11 Monate nach Bilanzstichtag)
  • Mittelgroße und große GmbH: Feststellung bis spätestens 31.08.2026 (8 Monate nach Bilanzstichtag)
  • Prüfungspflichtige GmbH: Ebenfalls 8 Monate, unabhängig von der Größenklasse

Beschluss über Ergebnisverwendung

Zusammen mit der Feststellung muss die Gesellschafterversammlung nach § 29 GmbHG über die Ergebnisverwendung beschließen. Dabei kann der Bilanzgewinn ganz oder teilweise ausgeschüttet, in Rücklagen eingestellt oder vorgetragen werden.

Achtung

Achtung: Der Feststellungsbeschluss kann bei wesentlichen Mängeln nichtig sein (§ 256 AktG analog). Eine fehlerhafte Feststellung muss korrigiert und erneut beschlossen werden.

„Die Feststellung ist der zentrale rechtliche Akt im Jahresabschlussprozess. Ohne ordnungsgemäßen Feststellungsbeschluss drohen nicht nur Ordnungsgelder, sondern auch zivilrechtliche Haftungsrisiken für Geschäftsführer und Gesellschafter.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Offenlegung beim Unternehmensregister

Nach § 325 HGB müssen alle Kapitalgesellschaften den festgestellten Jahresabschluss beim Unternehmensregister offenlegen. Seit dem DiRUG (01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich elektronisch über das Portal des Unternehmensregisters – der Bundesanzeiger ist keine Offenlegungsstelle mehr.

Die Offenlegungsfrist beträgt 12 Monate nach dem Bilanzstichtag (§ 325 Abs. 1 HGB). Für das Geschäftsjahr 2025 bedeutet dies: Offenlegung bis spätestens 31.12.2026.

Offenlegungsumfang nach Größenklassen

Der Umfang der offenzulegenden Unterlagen richtet sich nach § 325 HGB und der Größenklasse nach § 267 HGB:

Größenklasse Bilanz GuV Anhang Lagebericht
Kleinstkapitalgesellschaft Ja (verkürzt) Nein Nein* Nein
Kleine Kapitalgesellschaft Ja (verkürzt) Nein Ja (verkürzt) Nein
Mittelgroße Kapitalgesellschaft Ja (vollständig) Ja (verkürzt) Ja (vollständig) Ja
Große Kapitalgesellschaft Ja (vollständig) Ja (vollständig) Ja (vollständig) Ja

*Kleinstkapitalgesellschaften sind unter den Voraussetzungen des § 326 Abs. 2 HGB von der Anhangpflicht befreit.

Technische Durchführung der Offenlegung

Die Offenlegung erfolgt in strukturierter Form über das EHUG-Portal des Unternehmensregisters. Je nach Größenklasse sind verschiedene Formate möglich:

  • XBRL-Format: Strukturierte elektronische Datenübermittlung, Pflicht für große Gesellschaften
  • PDF-Format: Zulässig für kleine und mittlere Gesellschaften
  • Authentifizierung: Über ELSTER-Zertifikat oder andere qualifizierte Signatur

Hinweis

Software-Unterstützung: OnlineBilanz.de erstellt alle erforderlichen Unterlagen automatisch im richtigen Format und ermöglicht die direkte elektronische Offenlegung über die integrierte Schnittstelle zum Unternehmensregister.

Fristen nach Größenklassen im Überblick 2026

Die gesetzlichen Fristen für Feststellung und Offenlegung hängen von der Größenklasse der Gesellschaft ab. Für das Geschäftsjahr 2025 mit Bilanzstichtag 31.12.2025 gelten in 2026 folgende Termine:

Kleine Kapitalgesellschaft

  • Feststellung: bis 30.11.2026
  • Offenlegung: bis 31.12.2026
  • Zeitraum: 11 bzw. 12 Monate

Mittelgroße Kapitalgesellschaft

  • Feststellung: bis 31.08.2026
  • Offenlegung: bis 31.12.2026
  • Zeitraum: 8 bzw. 12 Monate

Große Kapitalgesellschaft

  • Feststellung: bis 31.08.2026
  • Offenlegung: bis 31.12.2026
  • Zeitraum: 8 bzw. 12 Monate

Größenklassen nach § 267 HGB (Stand 2026)

Die Zuordnung zu den Größenklassen erfolgt nach drei Kriterien. Zwei davon müssen an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen über- bzw. unterschritten werden:

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Arbeitnehmer
Kleinst ≤ 350.000 € ≤ 700.000 € ≤ 10
Klein ≤ 6.000.000 € ≤ 12.000.000 € ≤ 50
Mittelgroß ≤ 20.000.000 € ≤ 40.000.000 € ≤ 250
Groß > 20.000.000 € > 40.000.000 € > 250

Achtung

Wichtig: Die Offenlegungsfrist von 12 Monaten nach § 325 HGB gilt für alle Größenklassen gleichermaßen. Nur die Feststellungsfrist unterscheidet sich nach § 42a GmbHG.

Verantwortlichkeiten und Haftung

Die rechtliche Verantwortung für die ordnungsgemäße Erfüllung aller Jahresabschlusspflichten liegt grundsätzlich bei der Geschäftsführung. Nach § 43 GmbHG müssen Geschäftsführer die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anwenden.

Bei Pflichtverletzungen drohen sowohl gesellschaftsrechtliche als auch strafrechtliche Konsequenzen. Die Haftung kann persönlich und verschuldensunabhängig sein.

Aufgabenverteilung nach Organen

Organ Aufgaben Rechtsgrundlage
Geschäftsführung Aufstellung, Vorlage, Einberufung, Offenlegung § 42a GmbHG, § 325 HGB
Aufsichtsrat Prüfung des Jahresabschlusses (falls vorhanden) § 170 AktG analog
Gesellschafterversammlung Feststellung, Ergebnisverwendung § 42a GmbHG, § 29 GmbHG
Abschlussprüfer Prüfung bei mittleren/großen Gesellschaften § 316 HGB

Persönliche Haftung der Geschäftsführer

  • Schadensersatz nach § 43 Abs. 2 GmbHG: Bei schuldhafter Pflichtverletzung gegenüber der Gesellschaft
  • Bußgeld nach § 334 HGB: Bis zu 25.000 Euro bei vorsätzlichen oder fahrlässigen Verstößen gegen Rechnungslegungspflichten
  • Ordnungsgeld nach § 335 HGB: 500 bis 25.000 Euro bei nicht rechtzeitiger Offenlegung
  • Strafrechtliche Konsequenzen: Bei Bilanzfälschung nach § 283b StGB Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren

„Geschäftsführer sollten die Jahresabschlusserstellung nicht auf die leichte Schulter nehmen. Die persönliche Haftung greift auch dann, wenn externe Berater eingeschaltet wurden – die Überwachungspflicht bleibt bestehen.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Sanktionen bei Pflichtverletzung

Bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Pflichten rund um den Jahresabschluss drohen verschiedene Sanktionen. Das Bundesamt für Justiz (BfJ) überwacht die Offenlegung und leitet bei Verstößen Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein.

Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB

Das Ordnungsgeld wird gegen die Gesellschaft und persönlich gegen die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs (Geschäftsführer) festgesetzt. Die Höhe beträgt mindestens 500 Euro und höchstens 25.000 Euro.

  • Erstmaliger Verstoß: i.d.R. 2.500 bis 5.000 Euro
  • Wiederholte Verstöße: Steigerung bis zum Höchstbetrag von 25.000 Euro
  • Androhung: Vor Festsetzung erfolgt eine Androhung mit Nachfrist von 6 Wochen
  • Festsetzung: Nach Fristablauf automatische Festsetzung durch das BfJ

Achtung

Achtung: Das Ordnungsgeld wird sowohl gegen die Gesellschaft als auch persönlich gegen jeden Geschäftsführer festgesetzt. Bei mehreren Geschäftsführern haftet jeder für den vollen Betrag.

Weitere Rechtsfolgen

Zivilrechtliche Folgen

  • Schadensersatzansprüche der Gesellschaft gegen Geschäftsführer
  • Haftung gegenüber Gesellschaftern bei fehlerhafter Ausschüttung
  • Anfechtbarkeit von Gewinnverwendungsbeschlüssen
  • Insolvenzrechtliche Haftung bei verspäteter Antragstellung

Strafrechtliche Folgen

  • Bilanzfälschung nach § 283b StGB (bis 3 Jahre Freiheitsstrafe)
  • Verletzung der Buchführungspflicht nach § 283 StGB
  • Untreue nach § 266 StGB bei Schädigung der Gesellschaft
  • Betrug nach § 263 StGB bei vorsätzlicher Täuschung

Hinweis

Verjährung: Ordnungsgelder verjähren nach drei Jahren ab Ablauf der Offenlegungsfrist. Zivilrechtliche Schadensersatzansprüche verjähren nach fünf Jahren (§ 43 Abs. 4 GmbHG).

Praxistipps zur Umsetzung der Jahresabschlusspflichten

Die fristgerechte und vollständige Erfüllung aller Jahresabschlusspflichten erfordert eine sorgfältige Planung und Organisation. Folgende Praxistipps helfen Ihnen, alle Aufgaben rechtzeitig zu erledigen:

Zeitplanung und Meilensteine

Erstellen Sie einen verbindlichen Zeitplan mit festen Meilensteinen. Für das Geschäftsjahr 2025 könnte dieser wie folgt aussehen:

Zeitraum Aufgabe Verantwortlich
Januar – März 2026 Vorbereitung, Kontierung, Inventur Buchhaltung
April – Mai 2026 Aufstellung Bilanz, GuV, Anhang Geschäftsführung / Steuerberater
Juni 2026 Prüfung durch Abschlussprüfer (falls erforderlich) Wirtschaftsprüfer
Juli 2026 Einberufung und Durchführung Gesellschafterversammlung Geschäftsführung
August 2026 Feststellung (mittelgroße/große GmbH) Gesellschafterversammlung
September – November 2026 Offenlegung beim Unternehmensregister Geschäftsführung
Bis 31.12.2026 Späteste Offenlegung (alle Größenklassen) Geschäftsführung

Dokumentation und Archivierung

Nach § 257 HGB müssen alle Unterlagen zum Jahresabschluss 10 Jahre aufbewahrt werden. Dies umfasst:

  • Jahresabschluss mit Bilanz, GuV, Anhang und Lagebericht
  • Protokoll der Gesellschafterversammlung mit Feststellungsbeschluss
  • Prüfungsberichte des Abschlussprüfers und Aufsichtsrats
  • Alle Belege und Buchungsunterlagen
  • Korrespondenz mit Unternehmensregister und Behörden

Checkliste für die Jahresabschlusserstellung

  • Vollständige Erfassung aller Geschäftsvorfälle des Jahres
  • Durchführung und Dokumentation der Inventur zum Bilanzstichtag
  • Bildung und Auflösung von Rückstellungen prüfen
  • Abgrenzung von Aufwendungen und Erträgen (§ 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB)
  • Einhaltung der Bewertungsstetigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB)
  • Vollständigkeit des Anhangs nach § 284 HGB sicherstellen
  • Gesellschafterversammlung rechtzeitig einberufen (mind. 1 Woche vorher)
  • Offenlegungsunterlagen im richtigen Format vorbereiten
  • Authentifizierung für elektronische Offenlegung sicherstellen
  • Archivierung aller Unterlagen für 10 Jahre organisieren

„Eine durchdachte Zeitplanung ist der Schlüssel zum Erfolg. Wer erst im November mit der Aufstellung beginnt, gerät schnell in Zeitnot und riskiert Ordnungsgelder. Mit digitalen Tools wie OnlineBilanz.de lässt sich der gesamte Prozess deutlich beschleunigen.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Digitalisierung als Erfolgsfaktor

Moderne Software-Lösungen vereinfachen die Jahresabschlusserstellung erheblich. OnlineBilanz.de bietet folgende Vorteile:

  • Automatische Erstellung von Bilanz, GuV und Anhang nach HGB-Gliederung
  • Größenklassengerechte Aufbereitung der Offenlegungsunterlagen
  • Integrierte Schnittstelle zum Unternehmensregister für direkte elektronische Offenlegung
  • Automatische Fristenüberwachung mit Erinnerungsfunktion
  • Revisionssichere digitale Archivierung aller Unterlagen

Häufig gestellte Fragen

Welche 10 Kernpflichten gibt es beim Jahresabschluss einer GmbH?

Die 10 Kernpflichten sind: (1) Aufstellung von Bilanz und GuV nach § 242, § 264 HGB, (2) Erstellung des Anhangs nach § 284 HGB, (3) Lagebericht bei mittleren/großen Gesellschaften nach § 289 HGB, (4) Prüfung durch Geschäftsführung, (5) Vorlage an Aufsichtsrat falls vorhanden nach § 170 AktG, (6) Einberufung der Gesellschafterversammlung, (7) Feststellung nach § 42a GmbHG, (8) Ergebnisverwendung nach § 29 GmbHG, (9) Offenlegung beim Unternehmensregister nach § 325 HGB und (10) Archivierung für 10 Jahre nach § 257 HGB.

Bis wann muss der Jahresabschluss 2025 offengelegt werden?

Für das Geschäftsjahr 2025 mit Bilanzstichtag 31.12.2025 gilt die Offenlegungsfrist nach § 325 HGB: spätestens bis zum 31.12.2026 (12 Monate nach Bilanzstichtag). Die Offenlegung erfolgt ausschließlich elektronisch beim Unternehmensregister – nicht beim Bundesanzeiger. Bei verspäteter Offenlegung drohen Ordnungsgelder zwischen 500 und 25.000 Euro nach § 335 HGB.

Wer ist für die Feststellung des Jahresabschlusses verantwortlich?

Bei der GmbH ist nach § 42a GmbHG die Gesellschafterversammlung für die Feststellung des Jahresabschlusses zuständig. Die Geschäftsführung muss den Abschluss vorlegen und die Gesellschafterversammlung einberufen. Kleine GmbHs haben 11 Monate Zeit zur Feststellung, mittelgroße und große GmbHs nur 8 Monate. Bei der AG erfolgt die Feststellung i.d.R. durch Vorstand und Aufsichtsrat nach § 172 AktG.

Welche Sanktionen drohen bei Nichtoffenlegung des Jahresabschlusses?

Bei Nichtoffenlegung leitet das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein. Das Ordnungsgeld beträgt mindestens 500 Euro und maximal 25.000 Euro. Es wird sowohl gegen die Gesellschaft als auch persönlich gegen jeden Geschäftsführer festgesetzt. Bei wiederholten Verstößen steigen die Beträge. Zusätzlich drohen zivilrechtliche Schadensersatzansprüche nach § 43 GmbHG und bei vorsätzlicher Pflichtverletzung strafrechtliche Konsequenzen.

Welche Unterlagen müssen kleine Kapitalgesellschaften offenlegen?

Kleine Kapitalgesellschaften nach § 267 Abs. 1 HGB müssen nach § 326 HGB eine verkürzte Bilanz und einen verkürzten Anhang offenlegen. Die Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Lagebericht sind von der Offenlegung befreit. Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a HGB können unter bestimmten Voraussetzungen sogar auf den Anhang verzichten und legen dann nur die verkürzte Bilanz offen.

Wo erfolgt die Offenlegung des Jahresabschlusses seit 2022?

Seit Inkrafttreten des DiRUG am 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung nach § 325 HGB ausschließlich beim Unternehmensregister in elektronischer Form. Der Bundesanzeiger ist keine Offenlegungsstelle mehr. Die Einreichung erfolgt über das EHUG-Portal mit qualifizierter elektronischer Signatur (z.B. ELSTER-Zertifikat). Software-Lösungen wie OnlineBilanz.de bieten eine direkte Schnittstelle zur elektronischen Übermittlung.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: Handelsgesetzbuch (HGB), GmbH-Gesetz (GmbHG), Unternehmensregister. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Festpreisrechnerlive
bis 50 T€ bis 100 T€ bis 300 T€ bis 500 T€
1.069,21 €499,95 €
inkl. MwSt · Bilanz · Steuererklärungen · Offenlegung
Festpreis berechnen
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Schritt 02 · Rückruf binnen 1 Werktag

Persönliches Kennenlernen am Telefon

Keine Chatbots, keine Warteschleife. Servet Gündogan, unsere Büroleitung, ruft Sie persönlich zurück. In rund 15 Minuten besprechen wir Ihre Situation, zeigen Ihnen den Ablauf und prüfen gemeinsam, ob Ihr Unternehmen zu uns passt. Erst danach entscheiden wir gemeinsam, ob wir zusammenarbeiten – kein Druck, kein Risiko.

0711 – 968 881 55
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Kundensupport
"Erzählen Sie mir kurz, was Sie bewegt – und ich erkläre, wie wir helfen können."
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Schritt 03 · geführtes Onboarding

Einfach hochladen – wir übernehmen

Lexoffice, SevDesk, DATEV, Excel – egal welches Programm: Export rein, fertig. Keine Umstellung, kein Lernen, kein neues Tool. Was Sie schon haben, reicht. Unsere KI-Assistenz führt Sie Schritt für Schritt – fünf Minuten, dann sind Sie durch.

Drag & Drop · GoBD-konform
Buchhaltungsprogramm wählen
LLexoffice
SSevDesk
DDATEV
+manuell
Belege hierher ziehenPDF, JPG, CSV · bis 50 MB pro Datei
Rechnungen_Q4.zip 78 %
4
Schritt 04 · KI prüft · StB kontrolliert

Automatische Plausibilitätsprüfung

Unsere KI-Assistenz prüft jede Buchung in Sekunden auf Auffälligkeiten, fehlende Belege und USt-Unstimmigkeiten – was sonst Wochen dauert. Sie bekommen eine klare Checkliste: nur das wird nachgefragt, was wirklich fehlt. Keine unnötigen Rückfragen.

schneller zum Abschluss
K
KI-Assistenz · Plausibilitätsprüfung
aktiv
Kontoauszüge vollständig 428 Buchungen
USt-Abgleich erfolgt 19 % · 7 % · RC
! 3 Belege fehlen > 1.000 € Rückfrage
Anlagenverzeichnis abgeglichen 14 Positionen
! GWG-Grenze geprüft – Rückfrage an StB an F. Klement
5
Schritt 05 · Ihr StB unterschreibt

Einsicht, Fragen, Freigabe

Ihre Bilanz und Steuererklärungen werden von einem erfahrenen Steuerberater erstellt und geprüft – nicht von Software allein. Sie schauen rein, stellen Fragen per Chat, bekommen Antworten vom StB selbst – und geben mit einem Klick digital frei. Kein Postweg, keine Unterschriften in dreifacher Ausführung.

von StB unterzeichnet
Bilanz_2025_Entwurf.pdf bereit zur Freigabe
Jahresbilanz zum 31.12.2025
Anlagevermögen142.380 €
Umlaufvermögen298.412 €
Eigenkapital186.920 €
Bilanzsumme440.792 €
GEPRÜFT
F. Klement
StB/WP
Fragen Freigeben
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Schritt 06 · Einreichung & Abschluss

Einreichung beim Finanzamt
& Offenlegung

Wir übernehmen für Sie die Einreichung beim Finanzamt über ELSTER sowie die Offenlegung beim Bundesanzeiger. Sie müssen nichts mehr tun. Alle Unterlagen werden rechtskonform archiviert und sind jederzeit in Ihrem Portal abrufbar.

fristgerecht & rechtskonform
Abschluss 2025 · Erledigt
Bilanz eingereicht, offengelegt & archiviert.
E-Bilanz · ELSTER Offenlegung · BAnz Steuererklärungen
FK
Einreichung erfolgtF. Klement · Steuerberater
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Schritt 07 · Dauermandat · das ganze Jahr

Ihr fester Steuerberater –
365 Tage an Ihrer Seite

Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
? portal.onlinebilanz.de/dauermandat
Übersicht
Jahresabschluss
Dokumente
Fristen
Dauermandat
Chat2
Dauermandat · aktiv

Ihr fester Steuerberater

FK
F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
antwortet heute
FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
alles in Ordnung
Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
inklusive
Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
wir erinnern Sie
Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

Preisvergleich

Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater