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Datum

Lesedauer

12–18 Minuten

OnlineBilanzBlog § 325 HGB Offenlegung

§ 325 HGB Offenlegung: Die Grundnorm der Offenlegungspflicht erklärt

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 12 Minuten

Kurzantwort

§ 325 HGB ist die Grundnorm der Offenlegungspflicht für Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG, KGaA) und gleichgestellte Personenhandelsgesellschaften (§ 264a HGB). Die Norm verpflichtet alle diese Gesellschaften, ihren Jahresabschluss (Bilanz, GuV, Anhang) sowie weitere Unterlagen elektronisch beim Unternehmensregister einzureichen — spätestens 12 Monate nach Geschäftsjahresende (bei kapitalmarktorientierten Unternehmen: 4 Monate). Seit der DiRUG 2022 erfolgt die Einreichung direkt über die publikations-plattform.de. Bei Versäumnis droht Ordnungsgeld nach § 335 HGB ab 2.500 €. OnlineBilanz übernimmt die komplette § 325-Offenlegung zum Festpreis 499,95 € inkl. MwSt.

§ 325 HGB ist einer der meistzitierten, aber auch meist-missverstandenen Paragraphen im deutschen Bilanzrecht. Die Norm steht im Zentrum des Offenlegungsrechts und bildet die Grundlage für die Pflichten tausender GmbHs, UGs und Holdings. Dieser Leitfaden geht Absatz für Absatz durch die Norm, erklärt ihre Systematik im Kontext der §§ 325–329 HGB und zeigt die praktischen Auswirkungen für Geschäftsführer.

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Servet Gündogan

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7 Absätze

Aufbau von § 325 HGB

12 Monate

Regelfrist ab Geschäftsjahresende

2.500–25.000 €

Ordnungsgeld bei Versäumnis (§ 335)

1. § 325 HGB im Überblick

§ 325 HGB steht im Dritten Buch des Handelsgesetzbuchs („Handelsbücher“), Zweiter Abschnitt („Ergänzende Vorschriften für Kapitalgesellschaften“), Vierter Unterabschnitt („Prüfung“) — genauer gesagt im Fünften Unterabschnitt („Offenlegung“). Die Systematik der Offenlegungsparagraphen:

  • § 325 HGBGrundpflicht zur Offenlegung (was, wann, wie)
  • § 326 HGBGrößenabhängige Erleichterungen (Abs. 1: Kleine KG, Abs. 2: Kleinst-Wahlrecht Hinterlegung)
  • § 327 HGB — Erleichterungen für mittelgroße Kapitalgesellschaften
  • § 328 HGB — Form der Unterlagen für die Offenlegung
  • § 329 HGB — Prüfungspflicht des Unternehmensregisters
  • § 335 HGB — Ordnungsgeldverfahren bei Verstoß

Die Rolle von § 325 HGB

§ 325 HGB ist die Grundnorm: Er regelt die Pflicht als solche. Die folgenden Paragraphen (§§ 326–329) gestalten diese Pflicht aus — sie gewähren Erleichterungen, regeln die Form und die Prüfung. Ohne § 325 HGB gäbe es gar keine Offenlegungspflicht im deutschen Bilanzrecht.

2. Wer unterliegt § 325 HGB?

Adressaten der Norm sind Kapitalgesellschaften und gleichgestellte Personenhandelsgesellschaften. Konkret:

Rechtsform§ 325 HGB anwendbar?Rechtsgrundlage
GmbHJa§§ 264 Abs. 1, 325 Abs. 1 HGB
UG (haftungsbeschränkt)Ja§ 5a GmbHG i.V.m. §§ 264, 325 HGB
AG / KGaAJa§§ 264 Abs. 1, 325 Abs. 1 HGB
SE (Societas Europaea)Ja§§ 264 Abs. 1, 325 Abs. 1 HGB
GmbH & Co. KGJa (als gleichgestellt)§ 264a Abs. 1 HGB
OHG, KG (mit natürlicher Person als Komplementär)Nein— (ggf. PublizitätsG bei Größe)
EinzelunternehmenNein
Eingetragener Verein (e.V.)Nein
GbRNein

Ausnahmen nach § 264 Abs. 3, 4 HGB

Tochter-Kapitalgesellschaften, deren Konzernmutter einen Konzernabschluss aufstellt, in den sie einbezogen werden, können unter bestimmten Voraussetzungen von der Einzel-Offenlegung befreit werden (§ 264 Abs. 3 HGB). Gleiches gilt unter bestimmten Bedingungen für Personenhandelsgesellschaften (§ 264b HGB).

3. § 325 Abs. 1 — Grundpflicht und 12-Monats-Frist

§ 325 Abs. 1 HGB — Grundpflicht

Gesetzliche Vertreter von Kapitalgesellschaften haben den Jahresabschluss, den Lagebericht (sofern nach § 264 Abs. 1 aufzustellen) und weitere Unterlagen spätestens zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag des Geschäftsjahres, auf das sie sich beziehen, beim Betreiber des Unternehmensregisters elektronisch einzureichen.

Die Grundpflicht besteht damit aus drei Elementen: (1) Gesetzliche Vertreter — bei der GmbH die Geschäftsführung — sind Adressaten. (2) Gegenstand sind Jahresabschluss, ggf. Lagebericht, weitere Unterlagen. (3) Die Einreichung muss binnen 12 Monaten nach Geschäftsjahresende beim Unternehmensregister erfolgen.

Was heißt „12 Monate nach Abschlussstichtag“?

Für eine GmbH mit Kalenderjahr als Geschäftsjahr (31.12.) ist der späteste Einreichungstag der 31.12. des Folgejahres. Beispiel: Jahresabschluss zum 31.12.2025 muss spätestens am 31.12.2026 beim Unternehmensregister liegen. Bei abweichendem Geschäftsjahr (z.B. 30.06.): dann spätestens 30.06. des nächsten Jahres.

4. § 325 Abs. 1a — Elektronische Einreichung

§ 325 Abs. 1a HGB — Form der Einreichung

Die Einreichung hat ausschließlich in elektronischer Form zu erfolgen. Zulässige Formate werden durch Verordnung bestimmt. Die Daten werden im Unternehmensregister veröffentlicht bzw. bei Hinterlegung nach § 326 Abs. 2 HGB hinterlegt.

Die elektronische Einreichung ist seit vielen Jahren Pflicht. Seit dem DiRUG-Inkrafttreten 2022 erfolgt die Einreichung direkt beim Unternehmensregister über die Publikations-Plattform — nicht mehr beim Bundesanzeiger. Zulässige Formate sind vor allem XBRL (strukturierte Daten) und PDF/A (Bildformat).

5. § 325 Abs. 2–2a — Sprache und Euro-Angabe

§ 325 Abs. 2 HGB — Sprache

Der Jahresabschluss, der Lagebericht und die weiteren Unterlagen sind in deutscher Sprache einzureichen.

Die Unterlagen müssen in deutscher Sprache eingereicht werden. Ausnahmen bestehen für Konzernabschlüsse und bei Unternehmen mit internationaler Ausrichtung (teilweise auch Englisch zulässig). Für die typische inländische GmbH ist aber Deutsch verpflichtend.

§ 325 Abs. 2a HGB — Währung

Die Beträge sind in Euro anzugeben. Eine zusätzliche Angabe in einer Fremdwährung ist nicht ausgeschlossen.

Die Bilanzierungswährung ist Euro. Zusätzlich können Fremdwährungsangaben vermerkt werden, aber die maßgeblichen Zahlen sind in Euro zu führen.

6. § 325 Abs. 3 — Kapitalmarktorientierte Unternehmen

§ 325 Abs. 3 HGB — Verkürzte Frist

Kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften haben die Unterlagen spätestens vier Monate nach dem Abschlussstichtag einzureichen, sofern sie nicht in den Anwendungsbereich des § 114 WpHG fallen.

Für kapitalmarktorientierte Unternehmen (börsennotierte AGs, Emittenten von Anleihen) gilt eine verkürzte Frist von 4 Monaten. Diese Regel trifft nur einen kleinen Teil der deutschen Kapitalgesellschaften — für die typische mittelständische GmbH bleibt die 12-Monats-Frist aus Abs. 1 maßgeblich.

7. § 325 Abs. 4 — Konzernabschluss

§ 325 Abs. 4 HGB — Zusätzliche Unterlagen bei Konzernen

Bei einer Kapitalgesellschaft, die einen Konzernabschluss aufzustellen hat, sind die entsprechenden Konzernunterlagen sinngemäß nach den vorstehenden Absätzen einzureichen.

Konzernmütter müssen zusätzlich zum Einzelabschluss den Konzernabschluss mit Konzernlagebericht einreichen. Das betrifft vor allem größere Holdings, die die Größenklassen nach § 293 HGB überschreiten. Bei kleineren Holdings greift oft die Befreiung nach § 293 HGB (Bilanzsumme unter 24 Mio €, Umsatz unter 48 Mio €).

8. Welche Unterlagen sind einzureichen?

Die einzureichenden Unterlagen unterscheiden sich je nach Größenklasse. Die vollständige Liste für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften:

  • Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang)
  • Lagebericht (nicht bei kleinen Kapitalgesellschaften)
  • Bestätigungsvermerk oder Versagungsvermerk des Wirtschaftsprüfers (nur bei Prüfungspflicht, d.h. ab mittelgroß)
  • Bericht des Aufsichtsrats (bei AG/KGaA, sofern vorhanden)
  • Gewinnverwendungsbeschluss der Gesellschafterversammlung
  • Corporate-Governance-Erklärung (nur kapitalmarktorientierte Unternehmen)

Bei kleinen Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 1 HGB)

Nach § 326 Abs. 1 HGB gilt erheblich reduzierter Umfang:

Pflicht

Verkürzte Bilanz · Verkürzte GuV · Anhang (reduzierter Umfang) · Gewinnverwendungsbeschluss

Entfällt

Lagebericht · WP-Bestätigungsvermerk (keine Prüfungspflicht) · Aufsichtsratsbericht · Corporate-Governance-Erklärung

Bei Kleinstkapitalgesellschaften (§ 267a HGB)

Noch weiter reduziert: Nach § 326 Abs. 2 HGB besteht Wahlrecht zwischen Hinterlegung und Offenlegung. Bei Hinterlegung genügt die Bilanz, ohne GuV und Anhang. Details: Hinterlegung oder Offenlegung.

9. § 325 HGB im Kontext der §§ 325–329

Die Offenlegungspflicht wird durch das Zusammenspiel mehrerer Normen ausgestaltet:

NormInhaltPraktische Bedeutung
§ 325 HGBGrundpflicht, Frist, Elektronik-PflichtDie „Verfassung“ der Offenlegungspflicht
§ 326 Abs. 1 HGBErleichterungen für kleine KapitalgesellschaftenReduzierter Umfang (keine Lagebericht/Prüfung)
§ 326 Abs. 2 HGBHinterlegungs-Wahlrecht für KleinstDiskretion durch Nicht-Offenlegung möglich
§ 327 HGBErleichterungen für mittelgroße KGGeringfügige Vereinfachungen
§ 328 HGBForm der OffenlegungsunterlagenTechnische Anforderungen an die Einreichung
§ 329 HGBPrüfungspflicht des UnternehmensregistersUnternehmensregister prüft nur Vollständigkeit, keine inhaltliche Richtigkeit
§ 335 HGBOrdnungsgeldverfahrenSanktionen bei Verstößen gegen § 325

Das Unternehmensregister prüft nicht inhaltlich

Ein wichtiger Punkt aus § 329 HGB: Das Unternehmensregister prüft bei Einreichung nur Vollständigkeit und Form — nicht die inhaltliche Richtigkeit der Bilanz. Das bedeutet: Eine inhaltlich fehlerhafte Bilanz wird nicht vom Unternehmensregister korrigiert oder zurückgewiesen. Die Verantwortung liegt bei Geschäftsführung und Steuerberater. Das Finanzamt prüft später im Rahmen der Steuerveranlagung und ggf. bei einer Betriebsprüfung.

10. Praktische Auswirkungen für GmbH und UG

Was bedeutet § 325 HGB konkret für einen typischen GmbH- oder UG-Geschäftsführer?

  • Pflicht zur jährlichen Einreichung: Jedes Geschäftsjahr müssen die Unterlagen eingereicht werden — unabhängig davon, ob die GmbH Umsatz hatte oder gewinn-/verlustbringend war. Auch ruhende GmbHs sind pflichtig.
  • Persönliche Verantwortung der Geschäftsführung: Die Norm spricht von „gesetzlichen Vertretern“ — bei Mehr-Geschäftsführer-GmbH haften alle solidarisch.
  • Einreichung elektronisch: Papiereinreichung ist seit Jahren nicht mehr möglich. Zugang zur Publikations-Plattform mit digitaler Signatur oder De-Mail erforderlich.
  • Sanktionierung bei Versäumnis: Automatische Einleitung eines Ordnungsgeldverfahrens durch das Bundesamt für Justiz nach § 335 HGB — bereits ab dem ersten Tag nach Fristablauf theoretisch möglich, praktisch oft nach 1–3 Monaten.
  • Veröffentlichung für jedermann: Die eingereichten Unterlagen sind im unternehmensregister.de für jede Person einsehbar (bei Offenlegung) — Konkurrenz, Journalisten, Geschäftspartner. Nur bei Hinterlegung (Kleinst) bleibt die Bilanz nicht-öffentlich.

„§ 325 HGB wird von vielen Geschäftsführern unterschätzt. Der Paragraph klingt technisch, aber seine Nichtbeachtung führt zuverlässig zu Ordnungsgeld ab 2.500 € — pro Verfahren, pro Geschäftsführer. Bei einer GmbH mit zwei GFs, die drei Jahre in Folge nicht offenlegt, können ohne Weiteres 15.000–25.000 € zusammenkommen. Der Aufwand für die ordnungsgemäße Offenlegung ist dagegen minimal.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz

11. DiRUG 2022 — Systemwechsel vom Bundesanzeiger

Eine zentrale Änderung der letzten Jahre: Mit dem Gesetz zur Digitalisierung des Registerrechts (DiRUG) vom 5. Juli 2021 wurde die Offenlegung zum 1. August 2022 neu geregelt. Seitdem gilt:

  • Einreichung direkt beim Unternehmensregister (unternehmensregister.de) über die Publikations-Plattform (publikations-plattform.de)
  • Kein Umweg mehr über den Bundesanzeiger-Verlag — die Offenlegung läuft nicht mehr über das Publikationsorgan, sondern unmittelbar beim Register
  • Reduzierte Gebühren gegenüber früher
  • Einheitliche Plattform für Offenlegung, Hinterlegung (§ 326 Abs. 2) und Bekanntmachungen

Terminologie-Hinweis

Viele Geschäftsführer (und ältere Artikel) sprechen noch von „Offenlegung beim Bundesanzeiger“. Rechtlich korrekt ist seit August 2022: „Offenlegung beim Unternehmensregister“ bzw. „Einreichung über die Publikations-Plattform“. Die Begriffe werden in der Praxis aber oft synonym verwendet. Details: Transparenzregister und Bundesanzeiger im Vergleich.

Weiterführende Artikel im Offenlegungs-Cluster

12. Häufige Fragen

Was sagt § 325 HGB in einem Satz?

§ 325 HGB verpflichtet alle Kapitalgesellschaften und gleichgestellten Personenhandelsgesellschaften, ihren Jahresabschluss und weitere Unterlagen binnen 12 Monaten nach Geschäftsjahresende elektronisch beim Unternehmensregister einzureichen. Abweichende Frist: 4 Monate bei kapitalmarktorientierten Unternehmen.

Gilt § 325 HGB auch für meine kleine UG?

Ja. Die UG (haftungsbeschränkt) ist nach § 5a GmbHG eine Variante der GmbH und unterliegt damit den gleichen Offenlegungspflichten nach §§ 264, 325 HGB. Allerdings gelten Erleichterungen: Viele UGs fallen in die Kleinstkapitalgesellschaft-Kategorie (§ 267a HGB) und dürfen hinterlegen statt offenlegen (§ 326 Abs. 2 HGB).

Ich habe die 12-Monats-Frist aus § 325 Abs. 1 verpasst — was passiert?

Das Bundesamt für Justiz leitet nach § 335 HGB ein Ordnungsgeldverfahren ein. Ablauf: Mahnung mit 6-Wochen-Nachfrist — Sie zahlen dann nur 103,50 € Verfahrensgebühr, wenn Sie die Unterlagen innerhalb der Nachfrist einreichen. Erst nach Ablauf der 6 Wochen droht Ordnungsgeld ab 2.500 €. Details: Ordnungsgeld Bundesamt für Justiz.

Kann ich § 325 HGB auch ohne Steuerberater erfüllen?

Theoretisch ja — die Einreichung über publikations-plattform.de steht jedem offen. Praktisch ist aber der vorgelagerte Jahresabschluss (Bilanz, GuV, Anhang) für Laien kaum rechtssicher zu erstellen, und die E-Bilanz (separater, aber verwandter Prozess) benötigt typisch eine StB-Signatur nach § 5b EStG. Daher ist die Einbindung eines Steuerberaters in der Praxis fast immer notwendig.

Was ist der Unterschied zwischen Offenlegung (§ 325) und Hinterlegung (§ 326 Abs. 2)?

§ 325 HGB regelt die Offenlegung: Die Unterlagen werden öffentlich einsehbar veröffentlicht. § 326 Abs. 2 HGB gewährt Kleinstkapitalgesellschaften alternativ die Hinterlegung: Die Bilanz wird zwar beim Unternehmensregister gespeichert, aber nicht öffentlich zugänglich gemacht — nur auf begründetes Auskunftsverlangen wird Einsicht gewährt (gegen Gebühr).

Welche Unterlagen muss eine kleine GmbH nach § 325 HGB einreichen?

Kleine Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 1 HGB) müssen einreichen: Verkürzte Bilanz, verkürzte GuV, Anhang (reduziert nach § 288 HGB), Gewinnverwendungsbeschluss. Nicht erforderlich: Lagebericht, WP-Bestätigungsvermerk (es besteht keine Prüfungspflicht). Details: Offenlegung kleine Kapitalgesellschaften.

Muss eine ruhende GmbH auch nach § 325 HGB offenlegen?

Ja. § 325 HGB kennt keine Ausnahme für ruhende Gesellschaften. Solange die GmbH im Handelsregister eingetragen ist, muss sie jährlich einen Jahresabschluss erstellen und offenlegen — auch wenn sie keinen Umsatz hatte. Bei „Null-Bilanzen“ ist der Aufwand gering, die Pflicht bleibt aber. Wer die Pflicht dauerhaft nicht mehr erfüllen will, sollte die GmbH auflösen.

Wer kontrolliert die Einhaltung von § 325 HGB?

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) prüft nach Ablauf der 12-Monats-Frist die rechtzeitige Einreichung. Bei Versäumnis leitet das BfJ automatisch ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein. Das Unternehmensregister selbst prüft bei Einreichung nur Form und Vollständigkeit (§ 329 HGB), nicht die inhaltliche Richtigkeit.

Übernimmt OnlineBilanz die komplette § 325-Offenlegung?

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13. Fazit: § 325 HGB — Die Kernnorm verstehen und einhalten

§ 325 HGB ist das Fundament des deutschen Offenlegungsrechts. Er formuliert die Grundpflicht jeder GmbH, UG und gleichgestellter Gesellschaft, ihren Jahresabschluss binnen 12 Monaten elektronisch beim Unternehmensregister einzureichen. Die Systematik wird durch §§ 326–329 HGB (Erleichterungen, Form, Prüfung) und § 335 HGB (Sanktionen) ausgestaltet.

Die praktische Umsetzung ist bei rechtzeitiger Vorbereitung unproblematisch: Jahresabschluss erstellen, Gesellschafterbeschluss, elektronische Einreichung. Die typischen Probleme entstehen bei Nicht- oder Verspäteter Einreichung — dann greift das Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB mit mindestens 2.500 € pro Verstoß und Geschäftsführer. Der Aufwand für eine ordnungsgemäße Einhaltung von § 325 HGB ist minimal im Vergleich zu den potenziellen Sanktionen.

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Hinweis: Dieser Artikel erklärt die Grundzüge von § 325 HGB im Rechtsstand April 2026. Die Gesetzestexte in den Kasten-Boxen sind sinngemäß zusammengefasst und ersetzen nicht den amtlichen Wortlaut — für diesen bitte die verlinkten Originaltexte auf gesetze-im-internet.de konsultieren. Für individuelle Fragen zur Offenlegung: Kontakt zu OnlineBilanz.

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Schritt 06 · Einreichung & Abschluss

Einreichung beim Finanzamt
& Offenlegung

Wir übernehmen für Sie die Einreichung beim Finanzamt über ELSTER sowie die Offenlegung beim Bundesanzeiger. Sie müssen nichts mehr tun. Alle Unterlagen werden rechtskonform archiviert und sind jederzeit in Ihrem Portal abrufbar.

fristgerecht & rechtskonform
Abschluss 2025 · Erledigt
Bilanz eingereicht, offengelegt & archiviert.
E-Bilanz · ELSTER Offenlegung · BAnz Steuererklärungen
FK
Einreichung erfolgtF. Klement · Steuerberater
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Schritt 07 · Dauermandat · das ganze Jahr

Ihr fester Steuerberater –
365 Tage an Ihrer Seite

Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
? portal.onlinebilanz.de/dauermandat
Übersicht
Jahresabschluss
Dokumente
Fristen
Dauermandat
Chat2
Dauermandat · aktiv

Ihr fester Steuerberater

FK
F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
antwortet heute
FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
alles in Ordnung
Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
inklusive
Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
wir erinnern Sie
Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

Preisvergleich

Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater