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Datum

Lesedauer

14–21 Minuten

OnlineBilanzBlogGmbH-Bilanz

GmbH-Bilanz 2026: Aufbau, Fristen & Offenlegung

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Jede GmbH muss nach §§ 242 ff. HGB einen Jahresabschluss mit Bilanz erstellen, feststellen und beim Unternehmensregister offenlegen. Dabei gelten je nach Größenklasse unterschiedliche Fristen, Gliederungspflichten und Prüfungspflichten. Dieser Artikel erklärt alle rechtlichen Grundlagen, den Aufbau nach § 266 HGB, Bewertungsgrundsätze, Anhang- und Lageberichtspflichten sowie die Offenlegungsfristen für das Geschäftsjahr 2025 (Bilanzstichtag 31.12.2025). Eine detaillierte Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Bilanz aufstellen unterstützt Sie bei der praktischen Umsetzung der einzelnen Pflichten.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

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Kurzantwort

Die GmbH-Bilanz ist Teil des handelsrechtlichen Jahresabschlusses nach §§ 242, 264 HGB und stellt das Vermögen und die Schulden der GmbH gegenüber. Sie muss nach § 266 HGB gegliedert, innerhalb von 11 bzw. 8 Monaten festgestellt (§ 42a GmbHG) und innerhalb von 12 Monaten beim Unternehmensregister offengelegt werden (§ 325 HGB). Je nach Größenklasse gelten Erleichterungen bei Gliederung, Anhang und Prüfungspflicht.

Was ist eine GmbH-Bilanz und welche rechtlichen Grundlagen gelten?

Die GmbH-Bilanz ist der zentrale Bestandteil des Jahresabschlusses einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Sie stellt nach § 242 HGB das Verhältnis von Vermögen und Schulden zum Bilanzstichtag gegenüber und bildet zusammen mit der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) die Grundlage für die Besteuerung, die Gewinnverwendung und die Offenlegung gegenüber Dritten.

Anders als bei Einzelunternehmen oder Personengesellschaften unterliegen GmbHs als Kapitalgesellschaften nach § 264 Abs. 1 HGB strengeren Publizitätspflichten. Die Bilanz muss den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) entsprechen und ist zusammen mit der GuV, dem Anhang und ggf. dem Lagebericht beim Unternehmensregister offenzulegen.

Gesetzliche Grundlagen der GmbH-Bilanzierung

  • § 242 HGB: Verpflichtung zur Aufstellung einer Bilanz zum Abschlussstichtag
  • § 264 HGB: Pflicht zur Aufstellung eines Jahresabschlusses für Kapitalgesellschaften
  • § 266 HGB: Gliederung der Bilanz nach festgelegtem Schema
  • § 267 HGB: Größenklassen, die den Umfang der Offenlegungspflichten bestimmen
  • § 42a GmbHG: Feststellungsfrist für den Jahresabschluss durch die Gesellschafter

Praxis-Hinweis

Seit dem Inkrafttreten des DiRUG am 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung des Jahresabschlusses ausschließlich beim Unternehmensregister. Der Bundesanzeiger ist nur noch das Publikationsmedium, nicht mehr die Einreichungsstelle. GmbH-Geschäftsführer müssen den Jahresabschluss elektronisch über das Portal des Unternehmensregisters einreichen.

Wie ist die GmbH-Bilanz nach § 266 HGB aufgebaut?

Der Aufbau der GmbH-Bilanz ist gesetzlich in § 266 HGB vorgeschrieben. Diese Gliederungsvorschrift dient der Vergleichbarkeit zwischen Unternehmen und der Transparenz gegenüber Gesellschaftern, Gläubigern und Finanzbehörden. Die Bilanz gliedert sich in Aktiva (Vermögensseite) und Passiva (Kapitalseite).

Aktivseite: Vermögenswerte der GmbH

Auf der Aktivseite werden alle Vermögensgegenstände erfasst, die dem Unternehmen zum Bilanzstichtag (z. B. 31.12.2025) zuzurechnen sind. Die Gliederung unterscheidet zwischen Anlage- und Umlaufvermögen sowie einem Rechnungsabgrenzungsposten.

Anlagevermögen (§ 266 Abs. 2 A HGB)

  • Immaterielle Vermögensgegenstände: Konzessionen, Patente, Lizenzen, Geschäfts- oder Firmenwert
  • Sachanlagen: Grundstücke, Gebäude, technische Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
  • Finanzanlagen: Beteiligungen, Wertpapiere des Anlagevermögens, Ausleihungen

Umlaufvermögen (§ 266 Abs. 2 B HGB)

  • Vorräte: Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, unfertige und fertige Erzeugnisse, Waren
  • Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände: Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Forderungen
  • Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten

Passivseite: Eigenkapital und Schulden

Die Passivseite zeigt, wie das Vermögen finanziert ist – durch Eigenkapital der Gesellschafter oder durch Fremdkapital (Verbindlichkeiten). Die Gliederung nach § 266 Abs. 3 HGB ist für alle GmbHs verbindlich.

Bilanzposition Erläuterung Rechtsgrundlage
Gezeichnetes Kapital Stammkapital der GmbH (mind. 25.000 Euro) § 5 Abs. 1 GmbHG
Kapitalrücklage Agio aus Kapitalerhöhungen § 272 Abs. 2 HGB
Gewinnrücklagen Gesetzliche, satzungsmäßige, andere Rücklagen § 266 Abs. 3 A III HGB
Gewinnvortrag / Verlustvortrag Ergebnis aus Vorjahren § 266 Abs. 3 A IV HGB
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag Ergebnis des Geschäftsjahres § 275 HGB
Rückstellungen Ungewisse Verbindlichkeiten, z. B. Pensionen, Steuern § 266 Abs. 3 B HGB
Verbindlichkeiten Darlehen, Lieferantenverbindlichkeiten, etc. § 266 Abs. 3 C HGB

Welche Größenklassen gibt es und welche Erleichterungen gelten?

Nach § 267 HGB werden GmbHs in drei Größenklassen eingeteilt: klein, mittelgroß und groß. Die Zuordnung erfolgt anhand der Bilanzsumme, der Umsatzerlöse und der durchschnittlichen Mitarbeiterzahl. Für die Einordnung müssen an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen jeweils zwei der drei Schwellenwerte über- bzw. unterschritten werden.

Größenklassen nach § 267 HGB (Stand 2026)

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Mitarbeiter (Ø) Prüfungspflicht
Klein ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50 Nein (Regel)
Mittelgroß ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250 Ja
Groß > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250 Ja

Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a HGB (Bilanzsumme ≤ 350.000 €, Umsatz ≤ 700.000 €, ≤ 10 Mitarbeiter) profitieren von zusätzlichen Erleichterungen, z. B. einem stark verkürzten Bilanzausweis und dem Verzicht auf einen Anhang, sofern bestimmte Angaben unter der Bilanz gemacht werden.

Erleichterungen nach Größenklasse

  • Kleine GmbH: Verkürzte Bilanzgliederung, vereinfachte GuV, kein Lagebericht, keine Pflichtprüfung (außer bei bestimmten Branchen)
  • Mittelgroße GmbH: Volle Bilanzgliederung, verkürzte GuV möglich, Lagebericht erforderlich, Pflichtprüfung nach § 316 HGB
  • Große GmbH: Vollständige Offenlegung inkl. Lagebericht, Prüfung und Veröffentlichung im Unternehmensregister

„Viele unserer Mandanten unterschätzen die Bedeutung der Größenklassenzuordnung. Eine fehlerhafte Einschätzung kann dazu führen, dass ein erforderlicher Lagebericht fehlt oder eine notwendige Prüfung versäumt wird. Wir prüfen jedes Jahr, ob sich an den Schwellenwerten etwas geändert hat.”

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Welche Fristen gelten für die Feststellung und Offenlegung der GmbH-Bilanz?

Die Erstellung, Feststellung und Offenlegung der GmbH-Bilanz unterliegen gesetzlich vorgeschriebenen Fristen. Eine Nichteinhaltung kann zu erheblichen Ordnungsgeldern nach § 335 HGB führen. Für GmbH-Geschäftsführer ist es essenziell, diese Fristen zu kennen und einzuhalten.

Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG

Nach § 42a Abs. 2 GmbHG muss der Jahresabschluss einer GmbH in den ersten acht Monaten des folgenden Geschäftsjahres (bei mittelgroßen und großen GmbHs) bzw. in den ersten elf Monaten (bei kleinen GmbHs) durch die Gesellschafterversammlung festgestellt werden. Für eine GmbH mit Bilanzstichtag 31.12.2025 bedeutet dies:

Kleine GmbH

  • Bilanzstichtag: 31.12.2025
  • Feststellungsfrist: bis 30.11.2026
  • Offenlegungsfrist: bis 31.12.2026 (12 Monate nach Bilanzstichtag)

Mittelgroße/große GmbH

  • Bilanzstichtag: 31.12.2025
  • Feststellungsfrist: bis 31.08.2026
  • Offenlegungsfrist: bis 31.12.2026 (12 Monate nach Bilanzstichtag)

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

Nach § 325 Abs. 1 HGB muss der festgestellte Jahresabschluss unverzüglich, spätestens jedoch zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag, beim Unternehmensregister eingereicht werden. Bei einer GmbH mit Bilanzstichtag 31.12.2025 läuft die Offenlegungsfrist bis zum 31.12.2026. Eine Verlängerung dieser Frist ist gesetzlich nicht vorgesehen.

Ordnungsgeld vermeiden

Wird die Offenlegungsfrist versäumt, leitet das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein. Das Ordnungsgeld beträgt mindestens 500 Euro und kann bis zu 25.000 Euro betragen. Es richtet sich gegen die gesetzlichen Vertreter (Geschäftsführer) persönlich. Ein Verstoß gegen die Offenlegungspflicht kann zudem negative Auswirkungen auf Kreditwürdigkeit und Geschäftsbeziehungen haben.

12

Monate Offenlegungsfrist (§ 325 HGB)

11

Monate Feststellungsfrist (klein)

8

Monate Feststellungsfrist (mittel/groß)

Welche Bewertungsgrundsätze gelten für die GmbH-Bilanz?

Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden in der GmbH-Bilanz erfolgt nach den Vorschriften der §§ 252–256 HGB. Diese Bewertungsgrundsätze dienen der Objektivierung des Jahresabschlusses und gewährleisten die Vergleichbarkeit über mehrere Geschäftsjahre hinweg.

Allgemeine Bewertungsgrundsätze nach § 252 HGB

  • Bilanzidentität (§ 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB): Die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz müssen mit denen der Schlussbilanz des Vorjahres übereinstimmen
  • Going-Concern-Prinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB): Die Bewertung erfolgt unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
  • Einzelbewertung (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB): Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln zu bewerten
  • Vorsichtsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB): Alle vorhersehbaren Risiken und Verluste sind zu berücksichtigen, unrealisierte Gewinne dürfen nicht ausgewiesen werden
  • Periodenabgrenzung (§ 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB): Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von Zahlungszeitpunkten dem Geschäftsjahr zuzuordnen
  • Bewertungsstetigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB): Bewertungsmethoden sind beizubehalten, Abweichungen müssen im Anhang erläutert werden

Wertansätze für Vermögensgegenstände

Vermögensgegenstand Erstbewertung Folgebewertung Rechtsgrundlage
Anlagevermögen Anschaffungs-/Herstellungskosten Planmäßige Abschreibung nach Nutzungsdauer § 253 Abs. 1, 3 HGB
Umlaufvermögen Anschaffungs-/Herstellungskosten Niederstwertprinzip (strenges) § 253 Abs. 4 HGB
Finanzanlagen Anschaffungskosten Gemildertes Niederstwertprinzip § 253 Abs. 3 S. 5 HGB
Vorräte Anschaffungs-/Herstellungskosten Niedrigerer beizulegender Wert § 253 Abs. 4 HGB

Nach § 253 Abs. 5 HGB können außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen werden, wenn der beizulegende Wert dauerhaft unter dem Buchwert liegt. Bei Wegfall der Gründe für eine außerplanmäßige Abschreibung besteht nach § 253 Abs. 5 Satz 1 HGB eine Wertaufholungspflicht (Zuschreibungsgebot).

Bewertung von Verbindlichkeiten und Rückstellungen

Verbindlichkeiten sind nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB mit ihrem Erfüllungsbetrag anzusetzen. Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten müssen nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt werden. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind nach § 253 Abs. 2 HGB mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abzuzinsen.

„Die korrekte Bewertung von Rückstellungen – etwa für Pensionsverpflichtungen, Urlaubsansprüche oder drohende Verluste aus schwebenden Geschäften – ist eine der häufigsten Fehlerquellen im Jahresabschluss. Wir unterstützen unsere Mandanten dabei, alle Verpflichtungen vollständig zu erfassen und nach den aktuellen handelsrechtlichen Vorschriften zu bewerten.”

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Wann sind Anhang und Lagebericht erforderlich?

Neben Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung gehören bei den meisten GmbHs auch der Anhang und in vielen Fällen der Lagebericht zum vollständigen Jahresabschluss. Die Anforderungen sind abhängig von der Größenklasse der GmbH nach § 267 HGB.

Der Anhang nach § 264 Abs. 1 HGB

Der Anhang ist integraler Bestandteil des Jahresabschlusses und ergänzt die Bilanz und GuV um weitere Informationen. Er dient der Erläuterung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie der Offenlegung zusätzlicher Sachverhalte, die für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage erforderlich sind.

  • Angaben zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)
  • Erläuterungen zur Bilanz und GuV, insbesondere bei außergewöhnlichen Posten (§ 285 HGB)
  • Angaben zu Haftungsverhältnissen, Eventualverbindlichkeiten (§ 251 HGB)
  • Aufgliederung der Umsatzerlöse nach Tätigkeitsbereichen und geografischen Märkten (§ 285 Nr. 4 HGB)
  • Anzahl der durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer (§ 285 Nr. 7 HGB)
  • Gesamtbezüge der Geschäftsführer, sofern nicht verzichtet wird (§ 286 Abs. 4 HGB)
  • Angaben über Vorschüsse und Kredite an Geschäftsführer (§ 285 Nr. 9 HGB)

Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a HGB können nach § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB auf einen gesonderten Anhang verzichten, wenn sie die wesentlichen Pflichtangaben unter der Bilanz vermerken.

Der Lagebericht nach § 289 HGB

Mittelgroße und große GmbHs müssen zusätzlich zum Jahresabschluss einen Lagebericht erstellen. Kleine GmbHs sind nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB von der Lageberichtspflicht befreit. Der Lagebericht soll den Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so darstellen, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird.

  • Wirtschaftsbericht: Darstellung des Geschäftsverlaufs und der wirtschaftlichen Lage
  • Prognosebericht: Voraussichtliche Entwicklung mit wesentlichen Chancen und Risiken
  • Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren (§ 289 Abs. 3 HGB)
  • Risikobericht und Risikomanagementsystem (§ 289 Abs. 1 Satz 4 HGB)
  • Forschungs- und Entwicklungsbericht bei entsprechenden Aktivitäten

OnlineBilanz für mittelgroße GmbHs

Der Lagebericht erfordert neben fachlicher Expertise auch intensive Abstimmung mit der Geschäftsführung. Auf OnlineBilanz.de können mittelgroße GmbHs ihren vollständigen Jahresabschluss inkl. Lagebericht durch zugelassene Steuerberater erstellen lassen – digital koordiniert, mit transparenten Festpreisen und ohne lange Wartezeiten.

Wann muss die GmbH-Bilanz durch einen Wirtschaftsprüfer geprüft werden?

Die Pflicht zur Prüfung des Jahresabschlusses durch einen Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ergibt sich aus § 316 HGB und ist abhängig von der Größenklasse der GmbH. Die Prüfungspflicht betrifft mittelgroße und große Kapitalgesellschaften, wobei für kleine GmbHs grundsätzlich keine gesetzliche Prüfungspflicht besteht.

Prüfungspflicht nach § 316 HGB

Nach § 316 Abs. 1 HGB sind mittelgroße und große Kapitalgesellschaften verpflichtet, ihren Jahresabschluss und Lagebericht durch einen Abschlussprüfer prüfen zu lassen. Die Prüfung muss durch einen vereidigten Buchprüfer, Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erfolgen. Bei großen Kapitalgesellschaften ist ausschließlich ein Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zulässig.

Prüfungspflichtig

  • Mittelgroße GmbH (§ 267 Abs. 2 HGB): Bilanzsumme > 6 Mio. € oder Umsatz > 12 Mio. € oder > 50 Mitarbeiter (zwei von drei Kriterien)
  • Große GmbH (§ 267 Abs. 3 HGB): Bilanzsumme > 20 Mio. € oder Umsatz > 40 Mio. € oder > 250 Mitarbeiter
  • Kleine GmbH bei freiwilliger Prüfung oder satzungsmäßiger Verpflichtung
  • Branchen mit Sonderregelungen (z. B. Kreditinstitute, Versicherungen)

Nicht prüfungspflichtig

  • Kleine GmbH (§ 267 Abs. 1 HGB): Bilanzsumme ≤ 6 Mio. € und Umsatz ≤ 12 Mio. € und ≤ 50 Mitarbeiter
  • Kleinstkapitalgesellschaften (§ 267a HGB)
  • Ausnahme: Gesellschafterbeschluss oder Satzung sieht freiwillige Prüfung vor

Inhalt und Umfang der Abschlussprüfung

Die Abschlussprüfung umfasst nach § 317 HGB die Prüfung des Jahresabschlusses, des Lageberichts und der Buchführung. Der Abschlussprüfer hat zu beurteilen, ob der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften entspricht und ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt.

  • Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung (§ 317 Abs. 1 HGB)
  • Prüfung der Einhaltung der GoB und gesetzlicher Vorschriften
  • Prüfung der Bewertungsansätze und Rückstellungen
  • Beurteilung des Lageberichts auf Übereinstimmung mit dem Jahresabschluss
  • Erstellung eines schriftlichen Prüfungsberichts (§ 321 HGB)
  • Erteilung eines Bestätigungsvermerks oder ggf. Versagung (§ 322 HGB)

Rechtzeitige Prüferbestellung

Der Abschlussprüfer muss vor Ablauf des zu prüfenden Geschäftsjahres durch die Gesellschafterversammlung gewählt werden (§ 318 Abs. 1 Satz 4 HGB). Eine verspätete Bestellung kann dazu führen, dass der Prüfungsauftrag nicht rechtzeitig abgeschlossen wird und die Offenlegungsfrist nach § 325 HGB nicht eingehalten werden kann. Zudem kann eine fehlende oder verspätete Prüfung zu Haftungsrisiken für die Geschäftsführung führen.

Wie erfolgt die Offenlegung der GmbH-Bilanz beim Unternehmensregister?

Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) am 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung des Jahresabschlusses ausschließlich elektronisch über das Unternehmensregister. Der Bundesanzeiger ist nur noch das Publikationsmedium, bei dem die eingereichten Unterlagen veröffentlicht werden, jedoch nicht mehr die Einreichungsstelle.

Technischer Ablauf der Offenlegung

  1. Elektronische Einreichung: Der Jahresabschluss muss im XHTML- oder ESEF-Format (bei kapitalmarktorientierten Unternehmen) über das Portal www.unternehmensregister.de eingereicht werden
  2. Authentifizierung: Die Einreichung erfolgt durch den Geschäftsführer oder einen bevollmächtigten Dritten (z. B. Steuerberater) mit qualifizierter elektronischer Signatur oder ELSTER-Zertifikat
  3. Gebührenpflichtige Einreichung: Für die Offenlegung fallen Gebühren zwischen ca. 35 und 65 Euro an, abhängig von Größenklasse und Umfang
  4. Prüfung und Veröffentlichung: Das Unternehmensregister prüft die formale Vollständigkeit und veröffentlicht die Unterlagen im Bundesanzeiger
  5. Bestätigung: Nach erfolgreicher Einreichung erhält der Einreichende eine elektronische Empfangsbestätigung

Umfang der offenzulegenden Unterlagen

Der Umfang der offenzulegenden Unterlagen richtet sich nach der Größenklasse der GmbH gemäß § 325 HGB:

Größenklasse Bilanz GuV Anhang Lagebericht Bestätigungsvermerk
Kleinstkapitalgesellschaft (§ 267a) Verkürzt Nein Unter der Bilanz Nein Falls geprüft
Kleine GmbH (§ 267 Abs. 1) Verkürzt möglich Nein Ja Nein Falls geprüft
Mittelgroße GmbH (§ 267 Abs. 2) Vollständig Verkürzt möglich Ja Ja Ja
Große GmbH (§ 267 Abs. 3) Vollständig Vollständig Ja Ja Ja

Nach § 326 HGB können kleine Kapitalgesellschaften von der Offenlegung der Gewinn- und Verlustrechnung absehen, wenn sie im Anhang oder unter der Bilanz bestimmte Ersatzangaben machen. Dies ermöglicht den Schutz sensibler Ertragsdaten.

„Die elektronische Offenlegung ist für viele Geschäftsführer technisch anspruchsvoll. Wir übernehmen für unsere Mandanten die komplette Aufbereitung im erforderlichen Format, die fristgerechte Einreichung beim Unternehmensregister und die Dokumentation der Offenlegung – alles digital und zu transparenten Festpreisen.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

01.08.2022

DiRUG-Inkrafttreten

100%

Elektronische Einreichung

12

Monate Offenlegungsfrist

Warum sollte die GmbH-Bilanz durch einen Steuerberater erstellt werden?

Die Erstellung einer GmbH-Bilanz erfordert fundierte Kenntnisse im Handels- und Steuerrecht, in der Rechnungslegung nach HGB sowie in den aktuellen Rechtsprechungen und Verwaltungsanweisungen. Dabei ist es wichtig, die zentralen Begriffe aus Handels- und Steuerrecht sicher zu beherrschen. Steuerberater sind gesetzlich befugt und verpflichtet, Jahresabschlüsse zu erstellen, und tragen dabei die fachliche Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit.

Fachliche Vorteile der Steuerberater-Erstellung

  • Rechtssicherheit: Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften nach HGB, GmbHG und Steuerrecht
  • Bewertungskompetenz: Korrekte Bewertung von Vermögensgegenständen, Rückstellungen, Verbindlichkeiten unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung
  • Steueroptimierung: Gestaltung der Bilanzpolitik im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zur Steueroptimierung
  • Vollständigkeit: Sicherstellung, dass alle erforderlichen Bestandteile (Bilanz, GuV, Anhang, ggf. Lagebericht) erstellt werden
  • Fristen-Management: Einhaltung der Feststellungs- und Offenlegungsfristen zur Vermeidung von Ordnungsgeldern
  • Haftungsschutz: Berufshaftpflichtversicherung des Steuerberaters schützt bei Fehlern

Abgrenzung: Buchhaltung, Bilanz und Steuererklärung

Die GmbH-Bilanz ist eng mit der laufenden Finanzbuchhaltung und der Steuererklärung verzahnt. Ein Steuerberater kann alle drei Bereiche aus einer Hand betreuen und so für Konsistenz und Effizienz sorgen:

Finanzbuchhaltung

  • Laufende Erfassung aller Geschäftsvorfälle
  • Kontierung nach SKR 03/04
  • Vorsteuer- und Umsatzsteuer-Voranmeldungen
  • Grundlage für den Jahresabschluss

Jahresabschluss (Bilanz)

  • Erstellung von Bilanz und GuV
  • Anhang und ggf. Lagebericht
  • Bewertung und Abschreibungen
  • Feststellung durch Gesellschafter
  • Offenlegung beim Unternehmensregister

Steuererklärungen

Digitale Steuerberater-Leistungen über OnlineBilanz

Wer als GmbH-Geschäftsführer die Vorteile der Steuerberater-Erstellung nutzen möchte, ohne lange auf einen Termin zu warten oder hohe Stundensätze befürchten zu müssen, findet auf OnlineBilanz.de eine moderne Alternative. OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform, bei der zugelassene Steuerberater den Jahresabschluss erstellen, prüfen und rechtsverbindlich unterzeichnen – digital koordiniert, mit transparenten Festpreisen und ohne Wartezeiten.

OnlineBilanz: Steuerberater-Qualität, digital und transparent

OnlineBilanz verbindet die fachliche Kompetenz zugelassener Steuerberater mit moderner Software. Mandanten erhalten ihren vollständigen Jahresabschluss – von der Bilanz über den Anhang bis zur Offenlegung – zu transparenten Festpreisen. Die Koordination erfolgt durch Servet Gündogan und das Büroteam in Stuttgart, die fachliche Erstellung und Unterzeichnung durch das Steuerberater-Team.

„Viele GmbH-Geschäftsführer kommen zu uns, weil sie die Kombination aus fachlicher Sicherheit und digitaler Effizienz schätzen. Sie müssen sich nicht zwischen günstiger Selbsterstellung mit hohem Risiko und teurer Vor-Ort-Beratung entscheiden – wir bieten Steuerberater-Qualität zu transparenten Konditionen, digital und ohne Wartezeiten.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Häufig gestellte Fragen

Kann eine GmbH auf die Erstellung einer Bilanz verzichten?

Nein. Jede GmbH ist nach § 242 HGB verpflichtet, einen Jahresabschluss mit Bilanz aufzustellen – unabhängig von Größe, Umsatz oder Gewinn. Auch ruhende oder kleine GmbHs müssen eine Bilanz erstellen, feststellen und offenlegen. Ein Verzicht ist nicht möglich.

Was passiert, wenn die GmbH-Bilanz nicht rechtzeitig offengelegt wird?

Das Bundesamt für Justiz kann nach § 335 HGB ein Ordnungsgeld zwischen 500 und 25.000 Euro festsetzen. Die Höhe richtet sich nach Unternehmensgröße und Dauer der Versäumnis. Das Ordnungsgeld kann wiederholt festgesetzt werden, bis die Offenlegung erfolgt ist.

Darf eine GmbH die Bilanz in elektronischer Form aufbewahren?

Ja. Nach § 257 HGB und den GoBD ist die elektronische Aufbewahrung zulässig, sofern die Unveränderbarkeit, Vollständigkeit und jederzeitige Verfügbarkeit der Unterlagen gewährleistet ist. Die Aufbewahrungsfrist für Bilanzen beträgt 10 Jahre.

Muss die GmbH-Bilanz in deutscher Sprache erstellt werden?

Grundsätzlich ja. Nach § 244 HGB sind Buchführung und Jahresabschluss in deutscher Sprache zu führen. Fremdsprachige Bezeichnungen dürfen nur verwendet werden, wenn sie im Geschäftsverkehr üblich sind (z. B. Goodwill, Leasing). Für die Offenlegung beim Unternehmensregister ist eine deutsche Fassung erforderlich.

Kann eine GmbH die Bilanz nachträglich ändern?

Nur unter engen Voraussetzungen. Eine festgestellte Bilanz kann nur bei schwerwiegenden Fehlern, die gegen gesetzliche Vorschriften oder den Gesellschaftsvertrag verstoßen, durch erneuten Gesellschafterbeschluss geändert werden. Eine bereits offengelegte Bilanz muss dann korrigiert und erneut eingereicht werden.

Was ist der Unterschied zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz einer GmbH?

Die Handelsbilanz wird nach den Vorschriften des HGB erstellt und dient der Offenlegung sowie der Ausschüttungsbemessung. Die Steuerbilanz folgt den Regelungen des Einkommensteuergesetzes (§ 5 EStG) und dient der Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns. Beide Bilanzen können in Ansatz und Bewertung voneinander abweichen.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Handelsgesetzbuch (HGB), GmbH-Gesetz (GmbHG), Einkommensteuergesetz (EStG), Unternehmensregister. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Servet Gündogan
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So läuft der Prozess

Vom ersten Beleg bis zur letzten Einreichung – unsere Steuerberater und unsere KI-Assistenz sind an Ihrer Seite. Klar geführt, strukturiert und ohne Stress – von Anfang bis Ende.

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Schritt 02 · Rückruf binnen 1 Werktag

Persönliches Kennenlernen am Telefon

Keine Chatbots, keine Warteschleife. Servet Gündogan, unsere Büroleitung, ruft Sie persönlich zurück. In rund 15 Minuten besprechen wir Ihre Situation, zeigen Ihnen den Ablauf und prüfen gemeinsam, ob Ihr Unternehmen zu uns passt. Erst danach entscheiden wir gemeinsam, ob wir zusammenarbeiten – kein Druck, kein Risiko.

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Servet Gündogan
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"Erzählen Sie mir kurz, was Sie bewegt – und ich erkläre, wie wir helfen können."
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Schritt 03 · geführtes Onboarding

Einfach hochladen – wir übernehmen

Lexoffice, SevDesk, DATEV, Excel – egal welches Programm: Export rein, fertig. Keine Umstellung, kein Lernen, kein neues Tool. Was Sie schon haben, reicht. Unsere KI-Assistenz führt Sie Schritt für Schritt – fünf Minuten, dann sind Sie durch.

Drag & Drop · GoBD-konform
Buchhaltungsprogramm wählen
LLexoffice
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DDATEV
+manuell
Belege hierher ziehenPDF, JPG, CSV · bis 50 MB pro Datei
Rechnungen_Q4.zip 78 %
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Schritt 04 · KI prüft · StB kontrolliert

Automatische Plausibilitätsprüfung

Unsere KI-Assistenz prüft jede Buchung in Sekunden auf Auffälligkeiten, fehlende Belege und USt-Unstimmigkeiten – was sonst Wochen dauert. Sie bekommen eine klare Checkliste: nur das wird nachgefragt, was wirklich fehlt. Keine unnötigen Rückfragen.

schneller zum Abschluss
K
KI-Assistenz · Plausibilitätsprüfung
aktiv
Kontoauszüge vollständig 428 Buchungen
USt-Abgleich erfolgt 19 % · 7 % · RC
! 3 Belege fehlen > 1.000 € Rückfrage
Anlagenverzeichnis abgeglichen 14 Positionen
! GWG-Grenze geprüft – Rückfrage an StB an F. Klement
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Schritt 05 · Ihr StB unterschreibt

Einsicht, Fragen, Freigabe

Ihre Bilanz und Steuererklärungen werden von einem erfahrenen Steuerberater erstellt und geprüft – nicht von Software allein. Sie schauen rein, stellen Fragen per Chat, bekommen Antworten vom StB selbst – und geben mit einem Klick digital frei. Kein Postweg, keine Unterschriften in dreifacher Ausführung.

von StB unterzeichnet
Bilanz_2025_Entwurf.pdf bereit zur Freigabe
Jahresbilanz zum 31.12.2025
Anlagevermögen142.380 €
Umlaufvermögen298.412 €
Eigenkapital186.920 €
Bilanzsumme440.792 €
GEPRÜFT
F. Klement
StB/WP
Fragen Freigeben
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Schritt 06 · Einreichung & Abschluss

Einreichung beim Finanzamt
& Offenlegung

Wir übernehmen für Sie die Einreichung beim Finanzamt über ELSTER sowie die Offenlegung beim Bundesanzeiger. Sie müssen nichts mehr tun. Alle Unterlagen werden rechtskonform archiviert und sind jederzeit in Ihrem Portal abrufbar.

fristgerecht & rechtskonform
Abschluss 2025 · Erledigt
Bilanz eingereicht, offengelegt & archiviert.
E-Bilanz · ELSTER Offenlegung · BAnz Steuererklärungen
FK
Einreichung erfolgtF. Klement · Steuerberater
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Schritt 07 · Dauermandat · das ganze Jahr

Ihr fester Steuerberater –
365 Tage an Ihrer Seite

Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
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Übersicht
Jahresabschluss
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F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
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FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
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Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
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Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
wir erinnern Sie
Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

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Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
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Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
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Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

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Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

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Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

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So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

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    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater