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Fabian Klement
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Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
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offengelegt
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HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

9–13 Minuten


OnlineBilanzBlogFristen Jahresabschluss 2026

Frist Jahresabschluss 2026 – Alle Termine & Fristen im Überblick

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Für Geschäftsjahre, die am 31.12.2025 enden, gelten klare gesetzliche Fristen für Erstellung, Feststellung und Offenlegung des Jahresabschlusses. Verstöße führen zu Ordnungsgeldern bis 25.000 Euro. Hier finden Sie alle relevanten Termine, Größenklassen und Pflichten nach HGB und GmbHG.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Der Jahresabschluss 2025 muss je nach Unternehmensgröße innerhalb von 8 oder 11 Monaten nach § 42a GmbHG festgestellt und innerhalb von 12 Monaten nach § 325 HGB beim Unternehmensregister offengelegt werden. Versäumnisse führen zu Ordnungsgeldern von 500 bis 25.000 Euro.

Überblick: Alle Fristen für den Jahresabschluss 2026

Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) unterliegen strengen Fristen für die Aufstellung, Feststellung und Offenlegung des Jahresabschlusses. Die Fristen sind im Handelsgesetzbuch (HGB) und im GmbH-Gesetz (GmbHG) geregelt.

Für Geschäftsjahre mit Bilanzstichtag 31.12.2025 gelten folgende Fristen im Jahr 2026:

Frist Kleine Kapitalgesellschaft Mittelgroße/Große Kapitalgesellschaft Rechtsgrundlage
Feststellung 30.11.2026 (11 Monate) 31.08.2026 (8 Monate) § 42a GmbHG
Offenlegung 31.12.2026 (12 Monate) 31.12.2026 (12 Monate) § 325 HGB
Ordnungsgeld bei Versäumnis 500 – 25.000 Euro 500 – 25.000 Euro § 335 HGB

Hinweis

Die Offenlegung erfolgt seit dem Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) vom 01.08.2022 ausschließlich beim Unternehmensregister. Der Bundesanzeiger ist für die Offenlegung nicht mehr zuständig.

11 Monate

Feststellung kleine KapG

8 Monate

Feststellung mittel/groß

12 Monate

Offenlegung beim Unternehmensregister

Größenklassen nach § 267 HGB

Die Fristen für Feststellung und Umfang der Offenlegungspflichten hängen von der Unternehmensgröße ab. § 267 HGB definiert drei Größenklassen anhand von Bilanzsumme, Umsatzerlösen und Arbeitnehmerzahl.

Eine Kapitalgesellschaft gilt als klein, wenn mindestens zwei der drei folgenden Merkmale an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen nicht überschritten werden:

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Arbeitnehmer Rechtsgrundlage
Klein ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50 § 267 Abs. 1 HGB
Mittelgroß ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250 § 267 Abs. 2 HGB
Groß > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250 § 267 Abs. 3 HGB

Hinweis

Die Größenklasse bestimmt nicht nur die Feststellungsfrist, sondern auch den Umfang der Offenlegungspflicht (z. B. Erleichterungen bei Bilanz und GuV nach § 326 HGB sowie Befreiung von der Prüfungspflicht nach § 316 HGB).

Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a HGB (Bilanzsumme ≤ 350.000 €, Umsatz ≤ 700.000 €, ≤ 10 Arbeitnehmer) können von weiteren Erleichterungen Gebrauch machen, unterliegen aber denselben Feststellungs- und Offenlegungsfristen.

Erstellungsfrist des Jahresabschlusses

Die gesetzlichen Vertreter (Geschäftsführer) sind nach § 264 Abs. 1 HGB verpflichtet, den Jahresabschluss innerhalb einer angemessenen Frist aufzustellen. Eine konkrete Frist nennt das Gesetz nicht. Die HGB Aufstellung Jahresabschluss Frist sowie welche Fristen für die Erstellung des Jahresabschlusses im Detail gelten, hängen von der Rechtsform und Unternehmensgröße ab.

Die Aufstellung ist die Grundlage für die Feststellung durch die Gesellschafter. In der Praxis orientiert sich die Erstellungsfrist an der Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG:

Kleine Kapitalgesellschaften

Die Erstellung sollte spätestens 10 Monate nach Bilanzstichtag erfolgen, um die Feststellungsfrist von 11 Monaten einhalten zu können.

Mittelgroße/Große Kapitalgesellschaften

Die Erstellung sollte spätestens 7 Monate nach Bilanzstichtag erfolgen, um die Feststellungsfrist von 8 Monaten einhalten zu können.

Zur Aufstellung gehören Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) nach § 266 und § 275 HGB. Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften müssen zusätzlich einen Anhang (§ 284 HGB) und einen Lagebericht (§ 289 HGB) erstellen.

Achtung

Versäumt der Geschäftsführer die rechtzeitige Aufstellung, kann dies eine Pflichtverletzung nach § 43 GmbHG darstellen und zu Schadensersatzansprüchen der Gesellschaft führen.

Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG

Der aufgestellte Jahresabschluss muss von den Gesellschaftern festgestellt werden. Die Feststellung erfolgt durch Gesellschafterbeschluss in der Gesellschafterversammlung (§ 46 Nr. 1 GmbHG).

§ 42a GmbHG regelt die Feststellungsfristen differenziert nach Unternehmensgröße:

Unternehmensgröße Frist Stichtag für JA 2025 Rechtsgrundlage
Kleine Kapitalgesellschaft 11 Monate 30.11.2026 § 42a Abs. 2 S. 1 GmbHG
Mittelgroße Kapitalgesellschaft 8 Monate 31.08.2026 § 42a Abs. 1 GmbHG
Große Kapitalgesellschaft 8 Monate 31.08.2026 § 42a Abs. 1 GmbHG

Die Feststellung ist formeller Akt und muss protokolliert werden. Die Feststellung ist Voraussetzung für die Gewinnverwendung nach § 29 GmbHG und die anschließende Offenlegung.

„Die Feststellungsfrist ist zwingend. Wird sie nicht eingehalten, gilt der Jahresabschluss als nicht festgestellt. Dies kann zur Nichtigkeit von Gewinnausschüttungen führen und die Offenlegungsfrist gefährden.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Hinweis

Bei Ein-Personen-GmbHs kann der Gesellschafter die Feststellung allein vornehmen. Die Frist nach § 42a GmbHG gilt unverändert.

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

Nach § 325 Abs. 1 HGB müssen alle Kapitalgesellschaften den festgestellten Jahresabschluss spätestens 12 Monate nach dem Bilanzstichtag offenlegen. Für den Bilanzstichtag 31.12.2025 endet die Frist am 31.12.2026.

Die Offenlegung erfolgt seit dem 1. August 2022 (Inkrafttreten des DiRUG) ausschließlich in elektronischer Form beim Unternehmensregister (www.unternehmensregister.de). Der Bundesanzeiger ist nicht mehr zuständig.

Offenzulegende Unterlagen nach § 325 HGB:

  • Bilanz (§ 266 HGB)
  • Gewinn- und Verlustrechnung (§ 275 HGB)
  • Anhang (bei mittelgroßen/großen Kapitalgesellschaften nach § 284 HGB)
  • Lagebericht (bei mittelgroßen/großen Kapitalgesellschaften nach § 289 HGB)
  • Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers (falls Prüfungspflicht besteht nach § 316 HGB)
  • Ergebnisverwendungsbeschluss (§ 325 Abs. 1 S. 2 HGB)

Kleine Kapitalgesellschaften können nach § 326 HGB von Offenlegungserleichterungen Gebrauch machen (z. B. verkürzte Bilanz, keine GuV-Offenlegung). Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a HGB haben erweiterte Erleichterungen.

Achtung

Die Offenlegungsfrist von 12 Monaten gilt unabhängig von der Unternehmensgröße. Auch kleine Kapitalgesellschaften müssen bis 31.12.2026 offenlegen, obwohl ihre Feststellungsfrist erst am 30.11.2026 endet.

Unternehmensgröße Feststellungsfrist Offenlegungsfrist Zeitfenster für Einreichung
Klein 30.11.2026 31.12.2026 1 Monat
Mittel/Groß 31.08.2026 31.12.2026 4 Monate

Ordnungsgelder und Sanktionen bei Fristversäumnis

Wird die Offenlegungsfrist nach § 325 HGB nicht eingehalten, kann das Bundesamt für Justiz (BfJ) nach § 335 HGB ein Ordnungsgeld festsetzen.

Die Höhe des Ordnungsgeldes beträgt mindestens 500 Euro und kann bis zu 25.000 Euro betragen. Die Höhe wird nach Unternehmensgröße, Dauer der Versäumnis und Verschulden bemessen.

500 €

Mindestbetrag Ordnungsgeld

25.000 €

Höchstbetrag Ordnungsgeld

§ 335 HGB

Rechtsgrundlage

Das Ordnungsgeldverfahren wird vom Bundesamt für Justiz durchgeführt. Zunächst ergeht eine Androhung mit Fristsetzung zur Nachholung. Erfolgt keine fristgerechte Offenlegung, wird das Ordnungsgeld festgesetzt.

Weitere Konsequenzen bei Fristversäumnis:

  • Wiederholte Festsetzung von Ordnungsgeldern bei fortgesetzter Säumnis (§ 335 Abs. 4 HGB)
  • Persönliche Haftung der Geschäftsführer für das Ordnungsgeld unter Umständen
  • Reputationsschäden durch öffentliche Einsehbarkeit der Säumnis
  • Probleme bei Kreditvergabe und Bonitätsprüfung
  • Verstoß gegen Geschäftsführerpflichten nach § 43 GmbHG

Achtung

Das Ordnungsgeld entbindet nicht von der Offenlegungspflicht. Die Offenlegung muss zusätzlich nachgeholt werden. Bei anhaltender Säumnis können weitere Ordnungsgelder festgesetzt werden.

„In der Praxis werden Ordnungsgelder von 2.500 bis 5.000 Euro häufig festgesetzt. Bei größeren Gesellschaften oder wiederholter Säumnis steigen die Beträge deutlich. Eine frühzeitige Offenlegung vermeidet diese Kosten vollständig.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Elektronische Einreichung beim Unternehmensregister

Seit dem 1. August 2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich in elektronischer Form beim Unternehmensregister (www.unternehmensregister.de). Die Einreichung ist nur noch digital möglich.

Die Einreichung kann auf zwei Wegen erfolgen:

Direkte elektronische Einreichung

Upload der Unterlagen im strukturierten Format (XBRL für Bilanz/GuV, PDF für Anhang/Lagebericht) über das Einreichungsportal des Unternehmensregisters. Erfordert technische Kenntnisse und XBRL-Taxonomie.

Einreichung über Dienstleister

Nutzung spezialisierter Software (z. B. OnlineBilanz.de), die den gesamten Prozess automatisiert: Erstellung, XBRL-Konvertierung und Übermittlung an das Unternehmensregister.

Erforderliche technische Formate:

  • XBRL (eXtensible Business Reporting Language) für strukturierte Daten (Bilanz, GuV)
  • PDF/A für unstrukturierte Unterlagen (Anhang, Lagebericht, Bestätigungsvermerk)
  • Qualifizierte elektronische Signatur oder authentifizierte Übermittlung

Hinweis

OnlineBilanz.de bietet die vollständige digitale Erstellung und Einreichung des Jahresabschlusses. Die XBRL-Konvertierung und Übermittlung ans Unternehmensregister erfolgt automatisch und rechtssicher.

Nach erfolgreicher Einreichung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung mit Registernummer. Diese dient als Nachweis der fristgerechten Offenlegung gegenüber dem Bundesamt für Justiz.

Die veröffentlichten Daten sind im Unternehmensregister öffentlich einsehbar. Gläubiger, Geschäftspartner und Wettbewerber können die Jahresabschlüsse kostenpflichtig abrufen.

Checkliste: Jahresabschluss 2025 fristgerecht abschließen

Mit dieser Checkliste stellen Sie sicher, dass alle Fristen eingehalten und keine Ordnungsgelder riskiert werden:

  • Größenklasse nach § 267 HGB ermitteln (klein, mittelgroß oder groß)
  • Buchführung vollständig und ordnungsgemäß abschließen (§ 238, § 239 HGB)
  • Inventur zum Bilanzstichtag 31.12.2025 durchführen (§ 240 HGB)
  • Jahresabschluss erstellen: Bilanz (§ 266 HGB) und GuV (§ 275 HGB)
  • Bei mittelgroßen/großen Gesellschaften: Anhang (§ 284 HGB) und Lagebericht (§ 289 HGB) erstellen
  • Bei Prüfungspflicht (§ 316 HGB): Wirtschaftsprüfer beauftragen
  • Gesellschafterversammlung einberufen und Jahresabschluss feststellen (§ 42a GmbHG)
  • Gewinnverwendung beschließen (§ 29 GmbHG)
  • Offenlegungsunterlagen vorbereiten (§ 325 HGB)
  • Bei kleinen Gesellschaften: Offenlegungserleichterungen prüfen (§ 326 HGB)
  • Jahresabschluss in XBRL-Format konvertieren
  • Elektronische Einreichung beim Unternehmensregister durchführen
  • Eingangsbestätigung archivieren als Nachweis der fristgerechten Offenlegung

Für den Jahresabschluss 2025 mit Bilanzstichtag 31.12.2025 gelten folgende Stichtage:

Meilenstein Kleine KapG Mittelgroße/Große KapG
Erstellung abgeschlossen bis Oktober 2026 bis Juli 2026
Feststellung (§ 42a GmbHG) bis 30.11.2026 bis 31.08.2026
Offenlegung (§ 325 HGB) bis 31.12.2026 bis 31.12.2026

„Beginnen Sie frühzeitig mit der Vorbereitung. Die XBRL-Konvertierung und elektronische Einreichung benötigen Zeit. Planen Sie mindestens 4-6 Wochen vor der jeweiligen Frist ein, um technische Probleme zu vermeiden.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Häufig gestellte Fragen

Bis wann muss der Jahresabschluss 2025 offengelegt werden?

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2025 (Bilanzstichtag 31.12.2025) muss spätestens am 31.12.2026 beim Unternehmensregister offengelegt werden. Diese 12-Monats-Frist nach § 325 HGB gilt für alle Kapitalgesellschaften unabhängig von der Größenklasse.

Welche Frist gilt für die Feststellung des Jahresabschlusses bei kleinen GmbHs?

Kleine Kapitalgesellschaften müssen den Jahresabschluss nach § 42a Abs. 2 GmbHG innerhalb von 11 Monaten nach dem Bilanzstichtag feststellen. Für den Jahresabschluss 2025 endet die Frist am 30.11.2026. Mittelgroße und große Gesellschaften haben nur 8 Monate Zeit (bis 31.08.2026).

Wie hoch sind die Ordnungsgelder bei verspäteter Offenlegung?

Das Bundesamt für Justiz kann nach § 335 HGB Ordnungsgelder zwischen 500 Euro und 25.000 Euro festsetzen. Die Höhe richtet sich nach Unternehmensgröße, Dauer der Versäumnis und Verschulden. Das Ordnungsgeld entbindet nicht von der Offenlegungspflicht – die Unterlagen müssen zusätzlich nachgereicht werden.

Wo muss der Jahresabschluss eingereicht werden – Bundesanzeiger oder Unternehmensregister?

Seit dem 1. August 2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister (www.unternehmensregister.de). Der Bundesanzeiger ist für die Offenlegung von Jahresabschlüssen nicht mehr zuständig. Die Einreichung muss elektronisch in XBRL-Format erfolgen.

Welche Größenklassen gibt es und wie werden sie bestimmt?

Nach § 267 HGB gibt es drei Größenklassen: klein (≤ 6 Mio. € Bilanzsumme, ≤ 12 Mio. € Umsatz, ≤ 50 Mitarbeiter), mittelgroß (≤ 20 Mio. €, ≤ 40 Mio. €, ≤ 250) und groß (darüber). Die Einordnung erfolgt, wenn mindestens zwei der drei Merkmale an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen über- bzw. unterschritten werden.

Was passiert, wenn die Feststellungsfrist versäumt wird?

Wird die Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG versäumt, gilt der Jahresabschluss als nicht festgestellt. Dies kann zur Nichtigkeit von Gewinnausschüttungen führen und gefährdet die Einhaltung der Offenlegungsfrist. Der Geschäftsführer verletzt seine Pflichten nach § 43 GmbHG und kann schadensersatzpflichtig werden.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 325 HGB – Offenlegung, § 42a GmbHG – Feststellung, § 335 HGB – Ordnungsgeldverfahren, § 267 HGB – Größenklassen, Unternehmensregister. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
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Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
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Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
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Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater