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Datum

Lesedauer

9–13 Minuten


OnlineBilanzBlogSchlussbilanz erstellen

Erstellung der Schlussbilanz 2026: Leitfaden für Unternehmen

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Schlussbilanz dokumentiert zum Bilanzstichtag 31.12.2025 alle Vermögenswerte, Schulden und das Eigenkapital Ihrer Kapitalgesellschaft. Sie ist Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses nach § 242 HGB und bildet gleichzeitig die Eröffnungsbilanz für das neue Geschäftsjahr. Der Zusammenhang zwischen Eröffnungsbilanz und Schlussbilanz ist dabei für GmbH, UG und AG von grundlegender Bedeutung. Dieser Leitfaden erklärt Aufbau, Bewertung und rechtssichere Erstellung.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Die Schlussbilanz zeigt zum 31.12.2025 alle Vermögenswerte (Aktiva) und Schulden sowie Eigenkapital (Passiva). Sie ist nach § 242 HGB für alle Kapitalgesellschaften Pflicht, muss nach § 266 HGB strukturiert sein und bildet die Grundlage für Gewinnermittlung und Offenlegung beim Unternehmensregister.

Was ist die Schlussbilanz?

Die Schlussbilanz ist die Vermögensübersicht zum Ende des Geschäftsjahres (Bilanzstichtag 31.12.2025). Sie stellt gegenüber, welche Vermögenswerte das Unternehmen besitzt (Aktiva) und wie diese finanziert sind – durch Eigenkapital oder Schulden (Passiva).

Nach § 242 Abs. 1 HGB hat jeder Kaufmann zu Beginn und zum Schluss eines Geschäftsjahres eine Bilanz aufzustellen. Die Schlussbilanz des abgelaufenen Jahres wird gleichzeitig zur Eröffnungsbilanz des Folgejahres.

Steuerliche Funktion

Grundlage für die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG und § 5 EStG. Das Finanzamt prüft auf Basis der Schlussbilanz die korrekte Besteuerung.

Betriebswirtschaftliche Funktion

Zeigt Eigenkapitalentwicklung, Liquidität, Verschuldungsgrad und Vermögensstruktur. Unverzichtbar für Finanzierungsgespräche und strategische Planung.

„Die Schlussbilanz ist nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern das wichtigste Controlling-Instrument für Geschäftsführer. Wer seine Bilanz versteht, trifft bessere Entscheidungen.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Rechtliche Grundlagen der Schlussbilanz

Die Schlussbilanz unterliegt strengen handelsrechtlichen Vorschriften, die für alle Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) verbindlich sind.

Paragraph Regelungsinhalt
§ 242 HGB Pflicht zur Aufstellung der Schlussbilanz zum Geschäftsjahresende
§ 243 HGB Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB)
§ 246 HGB Vollständigkeitsgebot und Verrechnungsverbot
§ 252 HGB Allgemeine Bewertungsgrundsätze
§ 253 HGB Bewertungsmaßstäbe für Vermögensgegenstände und Schulden
§ 266 HGB Gliederung der Bilanz für Kapitalgesellschaften

Für Kapitalgesellschaften gilt zusätzlich die Pflicht zur Feststellung durch die Gesellschafterversammlung nach § 42a GmbHG (innerhalb von 11 Monaten bei Kleingesellschaften, 8 Monaten bei mittleren und großen Gesellschaften nach Bilanzstichtag).

Hinweis

Die Schlussbilanz muss Teil des vollständigen Jahresabschlusses sein, der nach § 325 HGB innerhalb von 12 Monaten nach Bilanzstichtag beim Unternehmensregister offengelegt werden muss. Bei Fristversäumnis droht ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB zwischen 500 und 25.000 Euro.

Aufbau und Gliederung der Schlussbilanz

Die Schlussbilanz folgt dem Kontoform-Prinzip: Links stehen die Aktiva (Vermögen), rechts die Passiva (Kapital). Beide Seiten müssen betragsmäßig übereinstimmen – das ist die Bilanzgleichheit.

Nach § 266 HGB ist für Kapitalgesellschaften eine gesetzlich vorgeschriebene Gliederung einzuhalten. Diese unterscheidet sich von der freien Gliederung bei Einzelkaufleuten.

Aktivseite: Vermögenswerte

Position Beispiele
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände Software, Lizenzen, Geschäftswert
II. Sachanlagen Grundstücke, Gebäude, Maschinen, Fuhrpark, BGA
III. Finanzanlagen Beteiligungen, Wertpapiere des Anlagevermögens
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, unfertige/fertige Erzeugnisse
II. Forderungen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Forderungen
III. Wertpapiere Wertpapiere des Umlaufvermögens
IV. Kassenbestand und Guthaben Kasse, Bank, PayPal, Kreditkarten
C. Rechnungsabgrenzungsposten Aktive Rechnungsabgrenzung (z.B. vorausgezahlte Mieten)

Passivseite: Kapital und Schulden

Position Beispiele
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital Stammkapital (GmbH/UG), Grundkapital (AG)
II. Kapitalrücklage Aufgeld aus Kapitalerhöhungen
III. Gewinnrücklagen Gesetzliche, satzungsmäßige, andere Gewinnrücklagen
IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag Ergebnis aus Vorjahren
V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag Ergebnis des Geschäftsjahres
B. Rückstellungen Pensionsrückstellungen, Steuerrückstellungen, sonstige Rückstellungen
C. Verbindlichkeiten Darlehen, Lieferantenverbindlichkeiten, Steuerverbindlichkeiten
D. Rechnungsabgrenzungsposten Passive Rechnungsabgrenzung (z.B. erhaltene Vorauszahlungen)

Achtung

Die Gliederung nach § 266 HGB ist zwingend vorgeschrieben. Abweichungen oder eigene Bezeichnungen sind nur im gesetzlich zulässigen Rahmen erlaubt und können zur Zurückweisung beim Unternehmensregister führen.

Bewertungsgrundsätze nach HGB

Die Bewertung der Bilanzpositionen folgt den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) und den gesetzlichen Vorschriften in §§ 252, 253 HGB. Nur die korrekte Bewertung führt zu einer rechtssicheren Schlussbilanz.

Zentrale Bewertungsgrundsätze

  • Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 HGB): Vermögensgegenstände sind höchstens mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen.
  • Abschreibungspflicht (§ 253 Abs. 3 HGB): Abnutzbares Anlagevermögen ist planmäßig über die Nutzungsdauer abzuschreiben (z.B. Computer 3 Jahre, Pkw 6 Jahre).
  • Niederstwertprinzip (§ 253 Abs. 4 HGB): Bei dauerhafter Wertminderung ist außerplanmäßig abzuschreiben.
  • Vorsichtsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB): Alle vorhersehbaren Risiken und Verluste sind zu berücksichtigen.
  • Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB): Gewinne dürfen erst ausgewiesen werden, wenn sie realisiert sind.
  • Einzelbewertung (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB): Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln zu bewerten.

Bewertung typischer Positionen

Anlagevermögen

Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen. Bei dauerhafter Wertminderung außerplanmäßige Abschreibung auf niedrigeren beizulegenden Wert.

Umlaufvermögen

Strenges Niederstwertprinzip: Ansatz mit Anschaffungskosten oder niedrigerem Börsen-/Marktwert zum Bilanzstichtag.

Forderungen

Nennwert abzüglich Einzelwertberichtigungen für zweifelhafte Forderungen und Pauschalwertberichtigung für allgemeines Ausfallrisiko.

„Die Bewertung ist der Bereich, in dem die meisten Fehler passieren. Falsche Abschreibungen oder nicht gebuchte Wertminderungen führen zu einem falschen Jahresergebnis und zu steuerlichen Nachforderungen.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Der Prozess der Schlussbilanz-Erstellung

Die Erstellung der Schlussbilanz erfolgt schrittweise und setzt eine ordnungsgemäße laufende Buchhaltung voraus. Ohne vollständige und korrekte Kontierung ist keine rechtssichere Bilanz möglich.

  • Alle Geschäftsvorfälle des Jahres vollständig buchen
  • Abstimmung aller Konten (Bank, Kasse, Debitoren, Kreditoren)
  • Inventur durchführen: Bestandsaufnahme aller Vermögensgegenstände und Schulden zum 31.12.2025
  • Abschreibungen berechnen und buchen (planmäßig und außerplanmäßig)
  • Rückstellungen bilden (z.B. für Jahresabschlusskosten, Steuerberatung, Urlaubsansprüche)
  • Rechnungsabgrenzungsposten buchen (aktive und passive RAP)
  • Bewertung aller Positionen nach § 253 HGB prüfen
  • Bilanz nach § 266 HGB aufstellen
  • Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB erstellen
  • Anhang erstellen (ab mittleren Kapitalgesellschaften Pflicht)
  • Feststellung durch Gesellschafterversammlung
  • Offenlegung beim Unternehmensregister

Hinweis

Viele Buchhaltungsprogramme bieten Vorlagen für die Bilanzgliederung nach § 266 HGB. Dennoch sollte die inhaltliche Prüfung und Bewertung immer durch einen Steuerberater erfolgen, um Fehler zu vermeiden.

Typische Bilanzpositionen im Detail

Die Schlussbilanz enthält zahlreiche Positionen, deren korrekte Erfassung und Bewertung entscheidend ist. Im Folgenden die wichtigsten Posten mit praktischen Hinweisen.

Anlagevermögen

Zum Anlagevermögen gehören alle Vermögensgegenstände, die dauerhaft dem Betrieb dienen (§ 247 Abs. 2 HGB). Typische Beispiele:

  • Geschäfts- oder Firmenwert: Entsteht bei Unternehmenskauf, planmäßig abzuschreiben über Nutzungsdauer
  • Software und Lizenzen: Aktivierungspflichtig, Abschreibung meist 3 Jahre
  • Grundstücke und Gebäude: Grundstücke keine Abschreibung, Gebäude linear über 33-50 Jahre
  • Maschinen und Anlagen: Je nach Nutzungsdauer, meist 5-10 Jahre
  • Betriebs- und Geschäftsausstattung: Büromöbel, IT-Hardware, meist 3-13 Jahre

Umlaufvermögen

Umlaufvermögen wird verbraucht oder kurzfristig umgeschlagen. Die Bewertung erfolgt zu Anschaffungskosten oder niedrigerem Stichtagswert.

  • Vorräte: Rohstoffe, Waren, unfertige/fertige Erzeugnisse – Bewertung nach FIFO, LIFO oder Durchschnittsmethode
  • Forderungen: Kundenforderungen nach Nennwert abzüglich Wertberichtigungen
  • Liquide Mittel: Kasse, Bank, kurzfristige Guthaben – immer zum Nennwert

Eigenkapital

Das Eigenkapital ist die Differenz zwischen Vermögen und Schulden. Es gliedert sich in:

  • Gezeichnetes Kapital: Stammkapital bei GmbH (mind. 25.000 €), bei UG mind. 1 €, bei AG Grundkapital mind. 50.000 €
  • Gewinnrücklagen: Thesaurierte Gewinne der Vorjahre
  • Jahresüberschuss/-fehlbetrag: Ergebnis des aktuellen Geschäftsjahres

Rückstellungen

Rückstellungen sind Verbindlichkeiten, die dem Grunde oder der Höhe nach ungewiss sind (§ 249 HGB). Typische Beispiele:

  • Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
  • Steuerrückstellungen (z.B. für zu erwartende Körperschaftsteuer)
  • Rückstellungen für Jahresabschluss- und Prüfungskosten
  • Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften

Achtung

Die Bildung von Rückstellungen ist verpflichtend, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Unterlassene Rückstellungen führen zu einem zu hohen ausgewiesenen Gewinn und damit zu überhöhter Besteuerung.

Häufige Fehler bei der Schlussbilanz

Viele Fehler in der Schlussbilanz entstehen durch Unkenntnis der Bewertungsvorschriften oder unvollständige Buchführung. Die häufigsten Problemfelder:

Fehlerquelle Folgen Vermeidung
Fehlende Inventur Falsche Bestandsbewertung, zu hohes/niedriges Ergebnis Körperliche Bestandsaufnahme am 31.12. durchführen
Keine Abschreibungen Überhöhtes Anlagevermögen, zu hoher Gewinn Planmäßige Abschreibungen nach AfA-Tabelle
Keine Wertberichtigungen Überhöhte Forderungen, zu hoher Gewinn Einzelwertberichtigung für zweifelhafte Forderungen, Pauschalwertberichtigung
Fehlende Rückstellungen Zu hoher Gewinn, zu hohe Steuerlast Alle erkennbaren Verpflichtungen rückstellen
Falsche Aktivierung Aktivierung von Aufwand statt sofortiger Verrechnung Prüfen ob Vermögensgegenstand oder Aufwand vorliegt
Buchungen nach Stichtag Periodengerechte Abgrenzung fehlt Alle Belege bis 31.12. kontieren, spätere Belege ins Folgejahr

„90 Prozent aller Bilanzen, die zurückgewiesen werden, scheitern an formalen Fehlern oder fehlender Vollständigkeit. Eine professionelle Prüfung vor der Offenlegung spart Zeit, Geld und Ärger.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Fristen und Offenlegungspflicht 2026

Die Schlussbilanz ist Teil des Jahresabschlusses, der für Kapitalgesellschaften nach § 325 HGB offenlegungspflichtig ist. Die Offenlegung erfolgt seit dem DiRUG (01.08.2022) ausschließlich beim Unternehmensregister.

31.12.2025

Bilanzstichtag für das Geschäftsjahr 2025

11 Monate

Feststellungsfrist kleine GmbH (§ 42a GmbHG)

12 Monate

Offenlegungsfrist (§ 325 HGB)

Das bedeutet konkret für den Bilanzstichtag 31.12.2025:

  • Feststellung durch Gesellschafterversammlung: Bis 30.11.2026 (kleine Kapitalgesellschaft) bzw. bis 31.08.2026 (mittelgroße/große Kapitalgesellschaft)
  • Offenlegung beim Unternehmensregister: Spätestens bis 31.12.2026
  • Ordnungsgeld bei Versäumnis: 500 bis 25.000 Euro nach § 335 HGB

Hinweis

Die Offenlegungspflicht besteht für alle Kapitalgesellschaften unabhängig von der Größenklasse. Kleine Kapitalgesellschaften nach § 267 HGB können Erleichterungen bei Umfang und Detailtiefe in Anspruch nehmen.

Größenklassen nach § 267 HGB (Stand 2026)

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Arbeitnehmer
Klein ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50
Mittelgroß ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250
Groß > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250

Die Einordnung erfolgt, wenn zwei von drei Merkmalen in zwei aufeinanderfolgenden Jahren über- bzw. unterschritten werden.

Achtung

Die Offenlegung erfolgt nicht mehr beim Bundesanzeiger, sondern ausschließlich elektronisch beim Unternehmensregister unter www.unternehmensregister.de. Einreichungen beim Bundesanzeiger werden nicht weitergeleitet.

Häufig gestellte Fragen

Wer muss eine Schlussbilanz erstellen?

Alle Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) sind nach § 242 HGB verpflichtet, zum Ende des Geschäftsjahres eine Schlussbilanz zu erstellen. Auch Personengesellschaften und Einzelunternehmen, die zur Bilanzierung verpflichtet sind (z.B. bei Überschreitung der Umsatz- oder Gewinngrenzen nach § 241a HGB), müssen eine Schlussbilanz aufstellen. Die Schlussbilanz ist integraler Bestandteil des Jahresabschlusses.

Was ist der Unterschied zwischen Schlussbilanz und Eröffnungsbilanz?

Die Schlussbilanz zeigt die Vermögens- und Schuldenlage zum Ende eines Geschäftsjahres (31.12.2025). Sie wird identisch zur Eröffnungsbilanz des Folgejahres (01.01.2026). Inhaltlich sind beide Bilanzen identisch – sie markieren nur unterschiedliche Zeitpunkte. Die Werte der Schlussbilanz werden unverändert in die neue Periode übernommen (Bilanzidentität).

Bis wann muss die Schlussbilanz 2025 offengelegt werden?

Für den Bilanzstichtag 31.12.2025 gilt: Die Schlussbilanz muss spätestens bis zum 31.12.2026 beim Unternehmensregister offengelegt werden (12-Monats-Frist nach § 325 HGB). Vorher muss sie durch die Gesellschafterversammlung festgestellt werden – bei kleinen Kapitalgesellschaften bis 30.11.2026, bei mittleren und großen bis 31.08.2026 (§ 42a GmbHG). Bei Fristversäumnis droht ein Ordnungsgeld von 500 bis 25.000 Euro.

Welche Fehler passieren häufig bei der Schlussbilanz?

Typische Fehler sind: fehlende oder fehlerhafte Inventur, keine planmäßigen Abschreibungen, fehlende Wertberichtigungen auf Forderungen, nicht gebildete Rückstellungen (z.B. für Jahresabschlusskosten oder Steuern), falsche Aktivierung von Aufwendungen, fehlende Rechnungsabgrenzungsposten und Verstöße gegen die Gliederungsvorgaben des § 266 HGB. Diese Fehler führen zu falschen Gewinnen und steuerlichen Nachforderungen.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 242 HGB – Pflicht zur Aufstellung, § 266 HGB – Gliederung der Bilanz, § 253 HGB – Bewertungsmaßstäbe, § 325 HGB – Offenlegung. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
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Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
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Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
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Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
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+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater