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Datum

Lesedauer

12–18 Minuten


OnlineBilanzBlogEröffnungs- & Schlussbilanz

Eröffnungsbilanz und Schlussbilanz 2026: Leitfaden für GmbH

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Eröffnungsbilanz und die Schlussbilanz bilden die Eckpfeiler der Rechnungslegung. Sie dokumentieren Vermögen, Schulden und Eigenkapital zu Beginn und am Ende des Geschäftsjahres. Dieser Leitfaden erklärt, wie beide Bilanzen zusammenhängen, welche gesetzlichen Vorgaben gelten und wie Sie sie rechtssicher erstellen. Während sich die Anforderungen bei GmbHs von denen anderer Rechtsformen unterscheiden, gelten für die Eröffnungsbilanz bei Einzelunternehmen eigene Besonderheiten.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Die Schlussbilanz dokumentiert Vermögen und Schulden am Ende des Geschäftsjahres und ist Teil des Jahresabschlusses nach § 242 HGB. Sie wird automatisch zur Eröffnungsbilanz des Folgejahres. Kapitalgesellschaften müssen beide Bilanzen nach den Gliederungsvorschriften der §§ 266, 267 HGB erstellen und die Schlussbilanz beim Unternehmensregister offenlegen.

Was sind Eröffnungsbilanz und Schlussbilanz?

Eröffnungsbilanz und Schlussbilanz sind zwei Seiten derselben Medaille. Beide Bilanzen dokumentieren die Vermögens- und Schuldenlage eines Unternehmens zu einem bestimmten Stichtag nach den Vorschriften des § 242 HGB.

Die Schlussbilanz bildet den Abschluss des Geschäftsjahres und ist zentraler Bestandteil des Jahresabschlusses nach § 242 Abs. 3 HGB. Sie zeigt die wirtschaftliche Lage zum letzten Tag des Geschäftsjahres (meist 31.12.).

Die Eröffnungsbilanz markiert den Beginn des neuen Geschäftsjahres. Sie ist zwingend identisch mit der Schlussbilanz des Vorjahres – dies ergibt sich aus dem Grundsatz der Bilanzidentität nach § 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB.

Hinweis

Für Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) gilt eine absolute Bilanzierungspflicht nach § 242 Abs. 1 HGB. Die Schlussbilanz muss nach den Gliederungsvorschriften des § 266 HGB erstellt werden.

Schlussbilanz

Bildet den Abschluss des Geschäftsjahres. Dokumentiert Vermögen und Schulden zum 31.12. des Jahres. Teil des Jahresabschlusses nach § 242 HGB. Muss beim Unternehmensregister offengelegt werden.

Eröffnungsbilanz

Bildet den Beginn des neuen Geschäftsjahres. Ist identisch mit der Schlussbilanz des Vorjahres (Bilanzidentität). Dient als Ausgangsbasis für alle Buchungen. Keine separate Offenlegungspflicht.

Wann und wie wird die Eröffnungsbilanz erstellt?

Die Eröffnungsbilanz wird zu drei Zeitpunkten relevant: bei Neugründung des Unternehmens, beim Wechsel der Gewinnermittlungsart (z.B. von EÜR zur Bilanzierung) und zu Beginn jedes Geschäftsjahres als Fortführung der Vorjahres-Schlussbilanz.

Eröffnungsbilanz bei Neugründung

Bei Gründung einer GmbH oder UG muss eine Eröffnungsbilanz zum Tag der Eintragung ins Handelsregister erstellt werden. Sie dokumentiert das eingezahlte Stammkapital (mindestens 25.000 € bei GmbH, 1 € bei UG) sowie alle bereits vorhandenen Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten.

Typische Positionen in der Gründungs-Eröffnungsbilanz sind Bankguthaben, Sacheinlagen, immaterielle Vermögensgegenstände (z.B. erworbene Software), Forderungen gegen Gesellschafter und gezeichnetes Kapital auf der Passivseite.

Eröffnungsbilanz beim Wechsel zur Bilanzierung

Wechselt ein Einzelunternehmen oder eine Personengesellschaft von der Einnahmen-Überschuss-Rechnung zur Bilanzierung (z.B. wegen Überschreitung der Grenzen des § 141 AO), muss eine Übergangsbilanz erstellt werden.

Diese Übergangsbilanz erfasst erstmals alle stillen Reserven und bildet alle Vermögensgegenstände und Schulden ab, die bei der EÜR nicht erfasst wurden – insbesondere Forderungen, Vorräte, Verbindlichkeiten und Rückstellungen.

Achtung

Der Wechsel zur Bilanzierung löst die Aufdeckung stiller Reserven aus. Diese müssen im Jahr des Wechsels versteuert werden, sofern keine Übergangsregelungen greifen. Sprechen Sie diese Frage unbedingt mit Ihrem Steuerberater ab.

Die Schlussbilanz: Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses

Die Schlussbilanz ist für Kapitalgesellschaften nach § 242 Abs. 3 HGB verpflichtender Teil des Jahresabschlusses. Sie muss nach den Gliederungsvorschriften des § 266 HGB aufgebaut sein.

Sie wird zum Bilanzstichtag (meist 31.12.) erstellt und zeigt die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens. Die Schlussbilanz ist Grundlage für die Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und die Feststellung des Jahresüberschusses.

Aufbau nach § 266 HGB

Die Aktivseite gliedert sich in Anlagevermögen (immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen, Finanzanlagen) und Umlaufvermögen (Vorräte, Forderungen, Wertpapiere, Kassenbestand, Bankguthaben) sowie Rechnungsabgrenzungsposten.

Die Passivseite zeigt das Eigenkapital (gezeichnetes Kapital, Kapitalrücklage, Gewinnrücklagen, Jahresüberschuss/-fehlbetrag), Rückstellungen (Pensionen, Steuern, sonstige) und Verbindlichkeiten gegenüber Banken, Lieferanten, Gesellschaftern etc.

Aktivseite Passivseite
A. Anlagevermögen A. Eigenkapital
I. Immaterielle Vermögensgegenstände I. Gezeichnetes Kapital
II. Sachanlagen II. Kapitalrücklage
III. Finanzanlagen III. Gewinnrücklagen
B. Umlaufvermögen IV. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
I. Vorräte B. Rückstellungen
II. Forderungen C. Verbindlichkeiten
III. Wertpapiere D. Rechnungsabgrenzungsposten
IV. Kassenbestand, Bankguthaben
C. Rechnungsabgrenzungsposten

Der Zusammenhang zwischen Eröffnungs- und Schlussbilanz

Der Grundsatz der Bilanzidentität nach § 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB besagt: Die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres müssen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres übereinstimmen.

Das bedeutet konkret: Die Schlussbilanz zum 31.12.2025 ist automatisch die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2026. Jede Position muss identisch übernommen werden – keine Anpassungen, keine Korrekturen, keine Neubewertungen.

„Die Bilanzidentität ist ein fundamentaler Grundsatz ordnungsmäßiger Buchführung. Abweichungen zwischen Schluss- und Eröffnungsbilanz sind nur bei Bilanzberichtigungen nach § 4 Abs. 2 EStG oder Rechtsformwechseln zulässig. Jede andere Abweichung führt zu formellen Fehlern im Jahresabschluss.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Ausnahmen von der Bilanzidentität

Abweichungen sind nur in wenigen Sonderfällen zulässig: bei Bilanzberichtigungen nach § 4 Abs. 2 EStG (Korrektur von Fehlern aus Vorjahren), bei Bilanzänderungen nach § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG (Änderung von Wahlrechten) und bei Umwandlungen oder Verschmelzungen nach dem UmwG.

In diesen Fällen muss die Abweichung dokumentiert, im Anhang erläutert und steuerlich korrekt behandelt werden. Eine einseitige Korrektur ohne Rechtfertigung führt zu einem formell fehlerhaften Jahresabschluss.

100 %

Wertidentität bei Übernahme

§ 252 HGB

Gesetzliche Grundlage

0

Abweichungen ohne Grund

Bewertung und Ansatz in der Bilanz

Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden folgt strengen gesetzlichen Vorgaben. Zentral sind die Bewertungsgrundsätze des § 252 HGB und die konkreten Bewertungsvorschriften der §§ 253 bis 256a HGB.

Anschaffungskosten und Herstellungskosten

Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt, vermindert um planmäßige Abschreibungen nach § 253 Abs. 3 HGB. Bei dauerhafter Wertminderung ist außerplanmäßig auf den niedrigeren beizulegenden Wert abzuschreiben.

Für das Umlaufvermögen gilt das strenge Niederstwertprinzip nach § 253 Abs. 4 HGB: Auch vorübergehende Wertminderungen müssen berücksichtigt werden. Bei Vorräten ist der niedrigere Börsen- oder Marktpreis anzusetzen.

Abschreibungen nach § 253 HGB

Planmäßige Abschreibungen verteilen die Anschaffungskosten auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer. Maßgeblich sind die AfA-Tabellen der Finanzverwaltung, die für unterschiedliche Anlagegüter die Nutzungsdauer festlegen.

Außerplanmäßige Abschreibungen sind bei dauerhafter Wertminderung verpflichtend (§ 253 Abs. 3 Satz 3 HGB). Bei Wegfall des Grundes für die außerplanmäßige Abschreibung besteht für Anlagevermögen ein Wertaufholungsgebot nach § 253 Abs. 5 HGB.

  • Anschaffungskosten vollständig erfassen (inkl. Nebenkosten, ohne USt)
  • Nutzungsdauer nach AfA-Tabelle oder betriebsindividuell festlegen
  • Planmäßige Abschreibung linear oder degressiv (nur bei Altfällen)
  • Außerplanmäßige Abschreibung bei dauerhafter Wertminderung
  • Wertaufholung prüfen, wenn Wertminderungsgrund entfallen ist

Rückstellungen nach § 249 HGB

Rückstellungen sind für ungewisse Verbindlichkeiten, drohende Verluste aus schwebenden Geschäften, unterlassene Instandhaltung (innerhalb von 3 Monaten nachzuholen) und Gewährleistungen ohne rechtliche Verpflichtung zu bilden.

Die Bewertung erfolgt nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags. Rückstellungen mit Restlaufzeit über einem Jahr sind mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten sieben Jahre abzuzinsen.

Größenklassen nach § 267 HGB (Stand 2026)

Die Größenklasse einer Kapitalgesellschaft bestimmt den Umfang der Offenlegungs-, Prüfungs- und Darstellungspflichten. Die Einstufung erfolgt nach den Kriterien Bilanzsumme, Umsatzerlöse und Arbeitnehmerzahl gemäß § 267 HGB.

Eine Kapitalgesellschaft gilt als klein, mittelgroß oder groß, wenn sie an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen mindestens zwei der drei Größenmerkmale erfüllt oder überschreitet (§ 267 Abs. 4 HGB).

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Arbeitnehmer
Kleinstgesellschaft (§ 267a) ≤ 350.000 € ≤ 700.000 € ≤ 10
Kleine Kapitalgesellschaft ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50
Mittelgroße Kapitalgesellschaft ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250
Große Kapitalgesellschaft > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250

Die Größenklasse hat direkte Auswirkungen auf die Prüfungspflicht (große und bestimmte mittelgroße Gesellschaften müssen prüfen lassen), den Offenlegungsumfang (kleine Gesellschaften können verkürzte Bilanz offenlegen) und die Anhangs- und Lageberichtspflicht.

Hinweis

Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a HGB können von umfangreichen Erleichterungen Gebrauch machen: Verzicht auf Lagebericht, stark verkürzter Anhang, vereinfachte Bilanzgliederung. Voraussetzung: Keine Prüfungspflicht und keine Kapitalmarktorientierung.

Formale Anforderungen an Bilanzen

Bilanzen müssen den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) entsprechen. Diese ergeben sich aus § 238, § 239, § 243 HGB sowie der ständigen Rechtsprechung und Verwaltungspraxis.

Klarheit und Übersichtlichkeit nach § 243 Abs. 2 HGB

Der Jahresabschluss muss klar und übersichtlich sein. Die Gliederung nach § 266 HGB ist für Kapitalgesellschaften verbindlich. Zusätzliche Posten dürfen hinzugefügt werden, wenn ihr Inhalt nicht von einem vorgeschriebenen Posten gedeckt ist.

Die Bilanz muss in Kontoform aufgestellt werden (Aktiva links, Passiva rechts). Eine Verrechnung von Posten (Saldierung) ist grundsätzlich nach § 246 Abs. 2 HGB verboten.

Vollständigkeit und Richtigkeit

Alle Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten sowie Aufwendungen und Erträge müssen vollständig erfasst sein (§ 246 Abs. 1 HGB). Absichtliches Weglassen oder falsches Ansetzen führt zu Bilanzdelikten nach § 331 HGB oder § 283b StGB.

Die Bewertung muss nach den Vorschriften der §§ 252 bis 256a HGB erfolgen. Wahlrechte müssen dokumentiert und stetig angewandt werden (Stetigkeitsprinzip nach § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB).

Feststellung des Jahresabschlusses

Bei der GmbH stellt die Gesellschafterversammlung den Jahresabschluss fest (§ 42a Abs. 2 GmbHG). Die Frist beträgt 11 Monate nach Bilanzstichtag für kleine Gesellschaften und 8 Monate für mittelgroße und große Gesellschaften.

Bei der AG stellt der Vorstand den Jahresabschluss auf, der Aufsichtsrat billigt ihn (§ 172 AktG). Erst danach erfolgt die Beschlussfassung durch die Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns (§ 174 AktG).

Achtung

Die Nichtfeststellung des Jahresabschlusses innerhalb der gesetzlichen Frist kann Schadensersatzansprüche gegen Geschäftsführer oder Vorstand auslösen und führt zu Offenlegungsverzögerungen mit Ordnungsgeldverfahren.

Offenlegungspflichten beim Unternehmensregister

Kapitalgesellschaften sind nach § 325 HGB verpflichtet, den Jahresabschluss (Bilanz, GuV, Anhang, ggf. Lagebericht) beim Unternehmensregister offenzulegen. Die Offenlegung erfolgt elektronisch über das Portal www.unternehmensregister.de.

Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) am 01.08.2022 ist das Unternehmensregister die ausschließliche Offenlegungsstelle. Der Bundesanzeiger ist nicht mehr zuständig.

Offenlegungsfristen nach § 325 HGB

Die Offenlegung muss innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag erfolgen. Bei Bilanzstichtag 31.12.2025 endet die Frist also am 31.12.2026.

Diese Frist gilt unabhängig von der Größenklasse. Kleine, mittelgroße und große Kapitalgesellschaften unterliegen derselben 12-Monats-Frist für die Offenlegung beim Unternehmensregister.

Feststellung

Kleine GmbH: 11 Monate nach Bilanzstichtag. Mittelgroße/große GmbH: 8 Monate nach Bilanzstichtag. Grundlage: § 42a GmbHG.

Offenlegung

Alle Kapitalgesellschaften: 12 Monate nach Bilanzstichtag. Grundlage: § 325 HGB. Ausschließlich beim Unternehmensregister.

Sanktion

Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB. Ordnungsgeld: 500 bis 25.000 Euro. Zusätzlich: Kosten des Verfahrens.

Offenlegungsumfang je Größenklasse

Kleine Kapitalgesellschaften können eine verkürzte Bilanz nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB offenlegen, die nur die mit Buchstaben und römischen Zahlen bezeichneten Posten ausweist. Die GuV kann entfallen, wenn sie in den Anhang aufgenommen wird (§ 326 Abs. 1 HGB).

Mittelgroße Gesellschaften müssen Bilanz, GuV und Anhang offenlegen. Große Kapitalgesellschaften zusätzlich den Lagebericht und bei Prüfungspflicht den Bestätigungsvermerk (§ 325 Abs. 1 HGB).

Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a HGB können von weitgehenden Erleichterungen profitieren: Verzicht auf GuV-Offenlegung, stark verkürzter Anhang, vereinfachte Darstellung (§ 326 Abs. 2 HGB).

„Die Offenlegung beim Unternehmensregister ist keine freiwillige Maßnahme, sondern eine gesetzliche Pflicht. Die meisten Ordnungsgeldverfahren entstehen durch Unwissenheit oder organisatorische Versäumnisse. Mit der richtigen Planung und digitalen Tools lässt sich die Frist problemlos einhalten.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Häufige Fehler bei Eröffnungs- und Schlussbilanz

In der Praxis treten bei der Bilanzerstellung immer wieder typische Fehler auf, die zu formellen Mängeln, steuerlichen Nachteilen oder Ordnungsgeldverfahren führen können.

Verstoß gegen Bilanzidentität

Der häufigste Fehler: Die Eröffnungsbilanz wird nicht identisch mit der Schlussbilanz des Vorjahres übernommen. Jede Abweichung – selbst geringfügige Rundungsdifferenzen – stellt einen Verstoß gegen § 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB dar.

Zulässig sind Abweichungen nur bei dokumentierten Bilanzberichtigungen nach § 4 Abs. 2 EStG oder gesetzlich vorgeschriebenen Umgliederungen. In allen anderen Fällen führt die Abweichung zu einem formell fehlerhaften Jahresabschluss.

Fehlerhafte Bewertung

Häufige Bewertungsfehler sind die Nichtbildung erforderlicher Rückstellungen (z.B. für Urlaubsrückstellungen, ausstehende Rechnungen, Steuerberatungskosten), falsche Abschreibungsmethoden oder -sätze und die Nichtbeachtung des Niederstwertprinzips im Umlaufvermögen.

Auch die Aktivierung nicht aktivierungsfähiger Posten (z.B. selbst geschaffene Marken, Firmenwerte, Gründungskosten) oder die Nichtaktivierung aktivierungspflichtiger Vermögensgegenstände führen zu falschen Bilanzansätzen.

Formelle Mängel

Unvollständige oder falsche Gliederung nach § 266 HGB, fehlende Unterschriften der Geschäftsführer, nicht nachvollziehbare Bewertungsmethoden ohne Dokumentation oder fehlender oder unvollständiger Anhang führen zu formellen Mängeln, die bei einer Prüfung oder im Offenlegungsverfahren auffallen.

  • Bilanzidentität zwischen Vorjahres-Schluss und aktueller Eröffnung prüfen
  • Alle Rückstellungen vollständig bilden (auch Kleinbeträge)
  • Abschreibungen auf Plausibilität und AfA-Konformität prüfen
  • Gliederung exakt nach § 266 HGB einhalten
  • Anhangangaben vollständig und nachvollziehbar dokumentieren
  • Unterschriften aller Geschäftsführer auf Bilanz und GuV
  • Feststellungsbeschluss protokollieren und archivieren

Praxis-Hinweise für die Bilanzerstellung

Die Erstellung von Eröffnungs- und Schlussbilanz erfordert strukturiertes Vorgehen, aktuelle Rechtskenntnisse und saubere Dokumentation. Mit den richtigen Prozessen und digitaler Unterstützung lässt sich die Bilanzerstellung sicher und effizient gestalten.

Digitale Vorbereitung

Moderne Tools wie OnlineBilanz ermöglichen die strukturierte Erfassung aller Bilanzpositionen nach § 266 HGB, automatische Plausibilitätsprüfungen, Einhaltung der Bewertungsvorschriften und direkte Übergabe an den Steuerberater zur finalen Prüfung.

Die digitale Vorbereitung spart Zeit, reduziert Fehler und schafft Transparenz. Der Steuerberater kann sich auf die fachliche Prüfung und Optimierung konzentrieren, statt Daten manuell zu erfassen.

Rolle des Steuerberaters

Der Steuerberater übernimmt die finale Prüfung der Bilanzansätze, die steuerliche Optimierung (z.B. durch Wahlrechte, Sonderabschreibungen, Investitionsabzugsbeträge), die Erstellung des Anhangs und die Abstimmung mit der Steuererklärung (insbesondere bei Unterschieden zwischen Handels- und Steuerbilanz).

Die Kombination aus digitaler Vorbereitung und steuerlicher Fachprüfung verbindet Effizienz mit rechtlicher Sicherheit. Unternehmen erhalten einen rechtssicheren, prüfungsfähigen Jahresabschluss zu optimierten Kosten.

Zeitplanung für 2026

Für Gesellschaften mit Bilanzstichtag 31.12.2025 gelten folgende Fristen: Feststellung des Jahresabschlusses bis 30.11.2026 (kleine GmbH) bzw. 31.08.2026 (mittelgroße/große GmbH) und Offenlegung beim Unternehmensregister bis 31.12.2026.

Empfehlung: Starten Sie die Bilanzvorbereitung spätestens im Februar 2026. So bleibt ausreichend Zeit für Rückfragen, Korrekturen und die Abstimmung mit dem Steuerberater.

Hinweis

OnlineBilanz unterstützt Sie bei der strukturierten Erfassung aller Bilanzpositionen nach § 266 HGB. Nach Ihrer Vorbereitung prüft Ihr Steuerberater den Entwurf, nimmt finale Anpassungen vor und stellt den rechtssicheren Jahresabschluss fest. Sie sparen Zeit und Kosten – Ihr Steuerberater sorgt für die fachliche Sicherheit.

12 Monate

Offenlegungsfrist § 325 HGB

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Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Eröffnungsbilanz und Schlussbilanz?

Die Schlussbilanz dokumentiert die Vermögens- und Schuldenlage zum Ende des Geschäftsjahres (z.B. 31.12.2025) und ist Teil des Jahresabschlusses nach § 242 HGB. Die Eröffnungsbilanz zeigt die Lage zu Beginn des neuen Geschäftsjahres (01.01.2026). Nach dem Grundsatz der Bilanzidentität (§ 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB) ist die Schlussbilanz des Vorjahres automatisch die Eröffnungsbilanz des Folgejahres – beide müssen vollständig identisch sein.

Wann muss die Schlussbilanz beim Unternehmensregister offengelegt werden?

Kapitalgesellschaften müssen den Jahresabschluss (mit Schlussbilanz) innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag beim Unternehmensregister offenlegen (§ 325 HGB). Bei Bilanzstichtag 31.12.2025 endet die Frist am 31.12.2026. Seit dem DiRUG (01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister unter www.unternehmensregister.de. Bei Fristversäumnis droht ein Ordnungsgeld zwischen 500 und 25.000 Euro nach § 335 HGB.

Welche Vermögensgegenstände müssen in der Eröffnungsbilanz erfasst werden?

In der Eröffnungsbilanz müssen alle Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten nach § 246 Abs. 1 HGB vollständig erfasst werden. Das umfasst auf der Aktivseite: Anlagevermögen (immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen, Finanzanlagen), Umlaufvermögen (Vorräte, Forderungen, Wertpapiere, Bankguthaben, Kasse) und aktive Rechnungsabgrenzungsposten. Auf der Passivseite: Eigenkapital, Rückstellungen, Verbindlichkeiten und passive Rechnungsabgrenzungsposten. Die Gliederung folgt § 266 HGB.

Darf ich Werte zwischen Schluss- und Eröffnungsbilanz ändern?

Nein, grundsätzlich nicht. Der Grundsatz der Bilanzidentität nach § 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB verlangt die vollständige Übereinstimmung der Wertansätze. Abweichungen sind nur in Ausnahmefällen zulässig: bei Bilanzberichtigungen nach § 4 Abs. 2 EStG (Korrektur von Fehlern), bei Bilanzänderungen nach § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG (Änderung von Wahlrechten) oder bei Umwandlungen nach dem UmwG. Jede Abweichung muss dokumentiert, im Anhang erläutert und steuerlich korrekt behandelt werden.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 242 HGB – Pflicht zur Aufstellung, § 266 HGB – Gliederung der Bilanz, § 267 HGB – Größenklassen, § 325 HGB – Offenlegung, Unternehmensregister. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Servet Gündogan
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"Erzählen Sie mir kurz, was Sie bewegt – und ich erkläre, wie wir helfen können."
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Schritt 03 · geführtes Onboarding

Einfach hochladen – wir übernehmen

Lexoffice, SevDesk, DATEV, Excel – egal welches Programm: Export rein, fertig. Keine Umstellung, kein Lernen, kein neues Tool. Was Sie schon haben, reicht. Unsere KI-Assistenz führt Sie Schritt für Schritt – fünf Minuten, dann sind Sie durch.

Drag & Drop · GoBD-konform
Buchhaltungsprogramm wählen
LLexoffice
SSevDesk
DDATEV
+manuell
Belege hierher ziehenPDF, JPG, CSV · bis 50 MB pro Datei
Rechnungen_Q4.zip 78 %
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Schritt 04 · KI prüft · StB kontrolliert

Automatische Plausibilitätsprüfung

Unsere KI-Assistenz prüft jede Buchung in Sekunden auf Auffälligkeiten, fehlende Belege und USt-Unstimmigkeiten – was sonst Wochen dauert. Sie bekommen eine klare Checkliste: nur das wird nachgefragt, was wirklich fehlt. Keine unnötigen Rückfragen.

schneller zum Abschluss
K
KI-Assistenz · Plausibilitätsprüfung
aktiv
Kontoauszüge vollständig 428 Buchungen
USt-Abgleich erfolgt 19 % · 7 % · RC
! 3 Belege fehlen > 1.000 € Rückfrage
Anlagenverzeichnis abgeglichen 14 Positionen
! GWG-Grenze geprüft – Rückfrage an StB an F. Klement
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Schritt 05 · Ihr StB unterschreibt

Einsicht, Fragen, Freigabe

Ihre Bilanz und Steuererklärungen werden von einem erfahrenen Steuerberater erstellt und geprüft – nicht von Software allein. Sie schauen rein, stellen Fragen per Chat, bekommen Antworten vom StB selbst – und geben mit einem Klick digital frei. Kein Postweg, keine Unterschriften in dreifacher Ausführung.

von StB unterzeichnet
Bilanz_2025_Entwurf.pdf bereit zur Freigabe
Jahresbilanz zum 31.12.2025
Anlagevermögen142.380 €
Umlaufvermögen298.412 €
Eigenkapital186.920 €
Bilanzsumme440.792 €
GEPRÜFT
F. Klement
StB/WP
Fragen Freigeben
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Schritt 06 · Einreichung & Abschluss

Einreichung beim Finanzamt
& Offenlegung

Wir übernehmen für Sie die Einreichung beim Finanzamt über ELSTER sowie die Offenlegung beim Bundesanzeiger. Sie müssen nichts mehr tun. Alle Unterlagen werden rechtskonform archiviert und sind jederzeit in Ihrem Portal abrufbar.

fristgerecht & rechtskonform
Abschluss 2025 · Erledigt
Bilanz eingereicht, offengelegt & archiviert.
E-Bilanz · ELSTER Offenlegung · BAnz Steuererklärungen
FK
Einreichung erfolgtF. Klement · Steuerberater
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Schritt 07 · Dauermandat · das ganze Jahr

Ihr fester Steuerberater –
365 Tage an Ihrer Seite

Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
? portal.onlinebilanz.de/dauermandat
Übersicht
Jahresabschluss
Dokumente
Fristen
Dauermandat
Chat2
Dauermandat · aktiv

Ihr fester Steuerberater

FK
F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
antwortet heute
FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
alles in Ordnung
Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
inklusive
Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
wir erinnern Sie
Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

Preisvergleich

Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater