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Datum

Lesedauer

14–21 Minuten


OnlineBilanzBlogJahresabschluss GmbH erstellen

Jahresabschluss GmbH erstellen 2026: Pflichten & Fristen

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Der Jahresabschluss einer GmbH ist gesetzliche Pflicht nach § 242 HGB. Geschäftsführer müssen Bilanz, GuV und Anhang im Jahresabschluss erstellen, Fristen beachten und die Offenlegung beim Unternehmensregister vornehmen. Verstöße führen zu Ordnungsgeldern bis 25.000 Euro.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Jede GmbH muss nach § 242 HGB einen Jahresabschluss erstellen, der mindestens Bilanz, GuV und Anhang umfasst. Die Feststellung muss innerhalb von 8 bzw. 11 Monaten erfolgen, die Offenlegung beim Unternehmensregister innerhalb von 12 Monaten nach Bilanzstichtag. Bei Verstoß drohen Ordnungsgelder nach § 335 HGB.

Grundlagen & gesetzliche Pflichten

Der Jahresabschluss ist das zentrale Dokument zur Darstellung der wirtschaftlichen Lage einer GmbH am Ende des Geschäftsjahres. Als Kapitalgesellschaft unterliegt jede GmbH der handelsrechtlichen Pflicht zur Erstellung eines Jahresabschlusses nach § 242 HGB – unabhängig davon, ob Umsätze erzielt wurden oder nicht. Diese Pflicht gilt ebenso für die Schwestergesellschaft der GmbH, wie im Jahresabschluss der UG ohne Umsatz deutlich wird. Bei der Erstellung des Jahresabschlusses sind mehrere Phasen zu durchlaufen, um alle gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.

Die gesetzliche Grundlage findet sich im Handelsgesetzbuch (HGB) sowie im GmbH-Gesetz (GmbHG). Die GmbH ist zur doppelten Buchführung verpflichtet, sodass jede Geschäftsvorfallerfassung auf mindestens zwei Konten erfolgt. Dies gewährleistet eine vollständige und nachvollziehbare Dokumentation aller Geschäftsvorfälle.

Der Jahresabschluss dient nicht nur der Erfüllung steuerlicher Pflichten gegenüber dem Finanzamt. Er ist auch Informationsgrundlage für Banken, Investoren, Geschäftspartner und Gesellschafter zur Beurteilung der wirtschaftlichen Stabilität und Bonität des Unternehmens.

Achtung

Die Erstellung des Jahresabschlusses ist keine optionale Verwaltungshandlung, sondern eine zwingende gesetzliche Verpflichtung. Verstöße führen zu Ordnungsgeldern nach § 335 HGB in Höhe von 500 bis 25.000 Euro und können steuerliche sowie rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Gemäß § 264 Abs. 1 HGB haben die gesetzlichen Vertreter der Kapitalgesellschaft – bei der GmbH also die Geschäftsführer – den Jahresabschluss aufzustellen. Die Verantwortung liegt somit klar beim Geschäftsführer, auch wenn die praktische Durchführung an Steuerberater oder Buchhaltungsdienstleister delegiert werden kann.

Bestandteile des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss einer GmbH besteht aus mehreren Pflichtbestandteilen, die in den §§ 264 ff. HGB geregelt sind. Die genauen Anforderungen variieren je nach Größenklasse des Unternehmens.

Bestandteil Rechtsgrundlage Pflicht für
Bilanz § 266 HGB Alle GmbHs
Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) § 275 HGB Alle GmbHs
Anhang § 284 HGB Alle GmbHs
Lagebericht § 289 HGB Mittelgroße und große GmbHs

Die Bilanz

Die Bilanz stellt die Vermögens- und Schuldenlage des Unternehmens zum Bilanzstichtag (i.d.R. 31.12.2025) dar. Sie gliedert sich in Aktivseite (Vermögen) und Passivseite (Eigenkapital und Schulden). Die Gliederung erfolgt nach § 266 HGB und muss ein vollständiges und übersichtliches Bild der Vermögenslage vermitteln.

Auf der Aktivseite werden das Anlage- und Umlaufvermögen sowie aktive Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen. Die Passivseite zeigt das Eigenkapital, Rückstellungen, Verbindlichkeiten und passive Rechnungsabgrenzungsposten.

Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)

Die GuV nach § 275 HGB stellt die Ertragslage des Unternehmens dar, indem sie Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres gegenüberstellt. Sie kann nach dem Gesamtkosten- oder Umsatzkostenverfahren erstellt werden.

Das Ergebnis der GuV zeigt, ob das Unternehmen im abgelaufenen Geschäftsjahr einen Jahresüberschuss (Gewinn) oder Jahresfehlbetrag (Verlust) erwirtschaftet hat. Diese Information ist entscheidend für Ausschüttungsentscheidungen und Besteuerung.

Der Anhang

Der Anhang nach § 284 HGB erläutert und ergänzt die Angaben in Bilanz und GuV. Er enthält Informationen zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Erläuterungen zu einzelnen Posten und weitere Pflichtangaben wie Haftungsverhältnisse oder Organbezüge.

Kleine GmbHs können nach § 288 HGB von Erleichterungen profitieren und einen verkürzten Anhang erstellen. Dennoch müssen auch hier wesentliche Angaben enthalten sein.

Der Lagebericht

Mittelgroße und große GmbHs müssen gemäß § 264 Abs. 1 HGB zusätzlich einen Lagebericht erstellen. Dieser beschreibt den Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses, die Lage der Gesellschaft sowie die voraussichtliche Entwicklung mit wesentlichen Chancen und Risiken.

Hinweis

Kleine GmbHs sind von der Pflicht zur Erstellung eines Lageberichts befreit. Sie müssen lediglich Bilanz, GuV und Anhang erstellen, was den Aufwand erheblich reduziert.

Größenklassen nach § 267 HGB

Die Pflichten bei der Erstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses richten sich nach der Größenklasse der GmbH. § 267 HGB definiert drei Größenklassen anhand von Bilanzsumme, Umsatzerlösen und Arbeitnehmerzahl.

Eine GmbH gehört einer bestimmten Größenklasse an, wenn mindestens zwei der drei Merkmale an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen über- oder unterschritten werden. Dies verhindert, dass kurzfristige Schwankungen zu einem ständigen Wechsel der Größenklasse führen.

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Arbeitnehmer
Klein ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50
Mittelgroß ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250
Groß > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250

Kleine Kapitalgesellschaften profitieren von umfassenden Erleichterungen. Sie müssen keinen Lagebericht erstellen, können einen verkürzten Anhang nutzen und sind bei der Offenlegung zur Hinterlegung einer verkürzten Bilanz berechtigt.

Mittelgroße und große GmbHs unterliegen erweiterten Publizitätspflichten. Sie müssen einen vollständigen Lagebericht erstellen, umfassendere Angaben im Anhang machen und den kompletten Jahresabschluss beim Unternehmensregister offenlegen.

6 Mio. €

Bilanzsummen-Grenze kleine GmbH

12 Mio. €

Umsatz-Grenze kleine GmbH

50

Mitarbeiter-Grenze kleine GmbH

Hinweis

Die überwiegende Mehrheit der GmbHs in Deutschland fällt in die Kategorie kleine Kapitalgesellschaft und kann von den gesetzlichen Erleichterungen profitieren. Prüfen Sie jährlich, ob Ihr Unternehmen die Schwellenwerte noch erfüllt.

Ablauf der Erstellung Schritt für Schritt

Die Erstellung des Jahresabschlusses folgt einem strukturierten Prozess, der mehrere aufeinander aufbauende Schritte umfasst. Eine systematische Vorgehensweise sichert die Vollständigkeit und Rechtssicherheit.

Schritt 1: Buchhaltung vollständig abschließen

Vor Beginn der Jahresabschlusserstellung muss die laufende Buchhaltung vollständig, fehlerfrei und auf dem aktuellen Stand sein. Alle Geschäftsvorfälle des Geschäftsjahres müssen erfasst und verbucht sein.

  • Alle Belege (Rechnungen, Quittungen, Kontoauszüge) vollständig erfasst
  • Offene Posten in Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung geklärt
  • Kassenbuch geprüft und abgestimmt
  • Bankkonten mit Buchführung abgeglichen
  • Vorsteuer- und Umsatzsteuerkonten kontrolliert

Schritt 2: Inventur durchführen

Nach § 240 HGB ist jeder Kaufmann verpflichtet, zum Abschlussstichtag ein Inventar aufzustellen. Dies umfasst die körperliche Bestandsaufnahme aller Vermögensgegenstände und Schulden. Das Ergebnis bildet die Grundlage für die Bilanzwerte.

Erfasst werden müssen Anlagevermögen (Maschinen, Fahrzeuge, Ausstattung), Umlaufvermögen (Vorräte, Rohstoffe, Waren), Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Kassen- und Bankbestände. Die Inventur kann als Stichtagsinventur, vor- oder nachverlegte Inventur oder permanente Inventur durchgeführt werden.

Schritt 3: Abgrenzungen und Rückstellungen bilden

Für eine periodengerechte Erfolgsermittlung müssen zeitliche Abgrenzungen vorgenommen werden. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten erfassen im alten Jahr gezahlte Ausgaben, die wirtschaftlich das neue Jahr betreffen (z.B. im Voraus gezahlte Mieten, Versicherungen).

Rückstellungen nach § 249 HGB sind für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden, etwa für Urlaubsrückstellungen, ausstehende Rechnungen, Steuerrückstellungen oder drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. Die Bewertung muss dem Vorsichtsprinzip entsprechen.

Schritt 4: Abschreibungen berechnen

Vermögensgegenstände des Anlagevermögens unterliegen der planmäßigen Abschreibung nach § 253 HGB. Die Abschreibungsmethode (linear, degressiv) und Nutzungsdauer orientieren sich an den amtlichen AfA-Tabellen und müssen stetig angewendet werden.

Außerplanmäßige Abschreibungen sind vorzunehmen, wenn der beizulegende Wert eines Vermögensgegenstandes dauerhaft unter dem Buchwert liegt. Bei Finanzanlagen und Gegenständen des Umlaufvermögens besteht ein strenges Niederstwertprinzip.

Schritt 5: Bilanz und GuV erstellen

Auf Basis der vorbereiteten Zahlen werden nun Bilanz nach § 266 HGB und GuV nach § 275 HGB erstellt. Die Gliederung muss den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Moderne Buchhaltungssoftware generiert diese Dokumente automatisch aus der laufenden Buchführung.

Schritt 6: Anhang erstellen

Der Anhang erläutert die verwendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, gibt Aufschluss über Einzelposten und enthält Pflichtangaben wie Haftungsverhältnisse, Organbezüge und Angaben zu Beteiligungen. Kleine GmbHs können Erleichterungen nach § 288 HGB nutzen.

Schritt 7: Feststellung durch Gesellschafter

Der vom Geschäftsführer aufgestellte Jahresabschluss muss gemäß § 42a GmbHG durch die Gesellschafterversammlung festgestellt werden. Erst mit dieser Feststellung wird der Jahresabschluss verbindlich und die Frist für die Offenlegung beginnt.

„Viele Geschäftsführer unterschätzen die Bedeutung der rechtzeitigen Feststellung. Die Feststellungsfrist ist nicht identisch mit der Offenlegungsfrist – beide müssen separat beachtet werden, um Ordnungsgelder zu vermeiden.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Fristen für Feststellung & Offenlegung

Die Erstellung des Jahresabschlusses unterliegt strengen gesetzlichen Fristen, deren Nichteinhaltung zu Ordnungsgeldern führt. Es sind zwei zentrale Fristen zu unterscheiden: die Feststellungsfrist und die Offenlegungsfrist.

Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG

Der Jahresabschluss muss innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist durch die Gesellschafterversammlung festgestellt werden. Die Frist richtet sich nach der Größenklasse des Unternehmens und beginnt mit dem Ende des Geschäftsjahres.

Kleine GmbH

  • Bilanzstichtag: 31.12.2025
  • Feststellung bis: 30.11.2026

Mittelgroße und große GmbH

  • Bilanzstichtag: 31.12.2025
  • Feststellung bis: 31.08.2026

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

Nach der Feststellung muss der Jahresabschluss gemäß § 325 HGB beim Unternehmensregister offengelegt werden. Diese Offenlegungspflicht gilt für alle GmbHs unabhängig von ihrer Größenklasse.

Die Offenlegungsfrist beträgt 12 Monate nach dem Bilanzstichtag. Bei einem Bilanzstichtag 31.12.2025 muss die Offenlegung also bis zum 31.12.2026 erfolgt sein. Diese Frist ist unabhängig davon, wann die Feststellung tatsächlich erfolgt ist.

Achtung

Seit dem Inkrafttreten des DiRUG (Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie) am 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister. Der Bundesanzeiger ist nicht mehr die zuständige Offenlegungsstelle.

Sanktionen bei Fristversäumnis

Bei verspäteter oder unterlassener Offenlegung verhängt das Bundesamt für Justiz (BfJ) gemäß § 335 HGB Ordnungsgeldverfahren. Das Ordnungsgeld beträgt mindestens 500 Euro und kann bis zu 25.000 Euro betragen.

Die Höhe richtet sich nach der Dauer der Fristüberschreitung, der Größe des Unternehmens und dem Verschulden. Auch nach Zahlung des Ordnungsgeldes besteht die Offenlegungspflicht fort – die Veröffentlichung muss also nachgeholt werden.

11 Mon.

Feststellung kleine GmbH

12 Mon.

Offenlegung alle GmbHs

500-25.000 €

Ordnungsgeld § 335 HGB

Typische Fehler vermeiden

Bei der Erstellung des Jahresabschlusses unterlaufen selbst erfahrenen Geschäftsführern regelmäßig Fehler, die zu Nacharbeiten, Korrekturen oder rechtlichen Problemen führen können. Die Kenntnis typischer Fehlerquellen hilft, diese zu vermeiden.

Unvollständige oder fehlerhafte Buchführung

Der häufigste Fehler liegt bereits vor der eigentlichen Jahresabschlusserstellung: Eine lückenhafte oder fehlerhafte laufende Buchführung macht eine ordnungsgemäße Bilanzierung unmöglich. Fehlende Belege, nicht abgestimmte Konten oder falsche Kontierungen führen zu falschen Ergebnissen.

Abhilfe: Führen Sie die Buchführung kontinuierlich und nicht erst zum Jahresende. Nutzen Sie monatliche Kontrollen und Abstimmungen, um Fehler frühzeitig zu erkennen und zu korrigieren.

Fehlende oder falsche Rückstellungen

Viele GmbHs vergessen die Bildung notwendiger Rückstellungen oder bewerten diese falsch. Typische Beispiele sind Urlaubsrückstellungen, Rückstellungen für ausstehende Rechnungen oder für Steuerverbindlichkeiten. Dies verfälscht das Jahresergebnis erheblich.

Gemäß § 249 HGB müssen Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten gebildet werden, wenn eine Inanspruchnahme wahrscheinlich ist. Die Bewertung muss nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erfolgen.

Nicht periodengerechte Abgrenzung

Das Prinzip der periodengerechten Gewinnermittlung verlangt, dass Aufwendungen und Erträge dem Geschäftsjahr zugeordnet werden, in dem sie wirtschaftlich verursacht wurden – unabhängig vom Zahlungszeitpunkt.

Werden etwa Versicherungsbeiträge oder Mieten im Voraus für mehrere Monate gezahlt, muss der auf das Folgejahr entfallende Anteil als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen werden. Gleiches gilt für passive Abgrenzungen bei im Voraus vereinnahmten Erträgen.

Falsche Bewertung von Vermögensgegenständen

Häufig werden Vermögensgegenstände nicht korrekt bewertet. Das HGB kennt strikte Bewertungsgrundsätze: Anschaffungs- oder Herstellungskosten als Wertobergrenze, planmäßige Abschreibungen nach Nutzungsdauer, Niederstwertprinzip bei dauerhafter Wertminderung.

Ein typischer Fehler ist auch die Aktivierung von Aufwendungen, die nicht aktivierungsfähig sind, etwa laufende Reparaturen statt nachträglicher Herstellungskosten oder Gründungskosten.

Versäumte Fristen

Die Nichteinhaltung der Feststellungs- oder Offenlegungsfristen ist ein vermeidbarer, aber kostspieliger Fehler. Geschäftsführer unterschätzen oft den zeitlichen Aufwand oder vergessen die Weitergabe an das Unternehmensregister nach der Feststellung.

  • Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG beachten (8 oder 11 Monate)
  • Offenlegungsfrist nach § 325 HGB einhalten (12 Monate)
  • Offenlegung beim Unternehmensregister, nicht beim Bundesanzeiger
  • Frühzeitig Termine setzen und Verantwortlichkeiten klären
  • Digitale Erinnerungsfunktionen nutzen

„Die meisten Ordnungsgeldverfahren ließen sich durch bessere Planung vermeiden. Setzen Sie sich interne Deadlines, die mindestens vier Wochen vor den gesetzlichen Fristen liegen – so haben Sie Puffer für unvorhergesehene Probleme.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Unzureichende Dokumentation

Viele Unternehmen dokumentieren ihre Bilanzierungs- und Bewertungsentscheidungen nicht ausreichend. Im Falle einer Betriebsprüfung oder bei Nachfragen von Gesellschaftern oder Banken fehlen dann die Nachweise für getroffene Ansätze und Schätzungen.

Führen Sie ein Bilanzierungshandbuch, in dem Sie festhalten, nach welchen Grundsätzen Sie bestimmte Sachverhalte behandeln. Dokumentieren Sie Schätzungen, Rückstellungsbewertungen und Abweichungen von Vorjahren nachvollziehbar.

Kosten & Effizienz

Die Kosten für die Erstellung des Jahresabschlusses variieren erheblich und hängen von mehreren Faktoren ab: Unternehmensgröße, Komplexität der Geschäftsvorfälle, Qualität der Vorbuchhaltung und gewählter Erstellungsweg.

Kostenfaktoren im Überblick

Die Hauptkosten entstehen typischerweise durch Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer. Die Vergütung richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), die Gebührenrahmen in Abhängigkeit vom Gegenstandswert (i.d.R. Bilanzsumme) vorsieht.

Kleine GmbH

  • Steuerberaterkosten: 1.500 – 4.000 €
  • Abhängig von Qualität der Vorbuchhaltung
  • Erleichterungen bei Anhang und Offenlegung

Mittelgroße GmbH

  • Steuerberaterkosten: 4.000 – 10.000 €
  • Lagebericht erforderlich
  • Erweiterte Anhangangaben

Große GmbH

  • Steuerberaterkosten: ab 10.000 €
  • Häufig Prüfungspflicht
  • Umfangreiche Publizitätspflichten

Zusätzlich zu den Beraterkosten entstehen Kosten für die Offenlegung beim Unternehmensregister. Diese richten sich nach der Größenklasse und der Art der Einreichung (elektronisch oder in Papierform). Elektronische Einreichungen sind deutlich günstiger.

Effizienzsteigerung durch Digitalisierung

Eine gut organisierte, digital geführte Buchhaltung reduziert den Aufwand bei der Jahresabschlusserstellung erheblich. Moderne Cloud-Buchhaltungssysteme automatisieren viele Routinetätigkeiten und stellen Daten strukturiert bereit.

Wenn die laufende Buchführung ordnungsgemäß und aktuell geführt wird, können Steuerberater direkt auf die Daten zugreifen und müssen nicht zunächst Nachbuchungen vornehmen. Dies spart Zeit und damit Kosten.

Hinweis

Je besser Ihre Vorarbeit, desto geringer die Beraterkosten. Eine saubere, monatlich abgestimmte Buchhaltung kann die Kosten für den Jahresabschluss um 30-50% reduzieren.

Kostenvergleich: Traditionell vs. Digital

Leistung Traditionell (Steuerberater) Digital (Software + Beratung)
Laufende Buchhaltung 150-300 €/Monat 50-150 €/Monat
Jahresabschluss kleine GmbH 2.000-4.000 € 800-2.000 €
Zeitaufwand Geschäftsführer Hoch (Belegsammlung) Gering (automatisiert)
Aktualität der Daten Oft verzögert Echtzeit
Transparenz Begrenzt Jederzeit Zugriff

Moderne Lösungen kombinieren Software und fachliche Beratung. Die Routinearbeiten werden automatisiert, während Steuerberater für komplexe Sachverhalte, Optimierungen und Prüfungen hinzugezogen werden. Dies vereint Kosteneffizienz mit fachlicher Qualität.

Digitale Lösungen

Die Digitalisierung hat die Erstellung von Jahresabschlüssen grundlegend verändert. Moderne cloudbasierte Lösungen automatisieren wiederkehrende Prozesse, reduzieren Fehlerquellen und ermöglichen eine effizientere Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Beratern.

Vorteile digitaler Jahresabschlusssoftware

Spezialisierte Software wie OnlineBilanz automatisiert den gesamten Prozess von der Dateneingabe über die Erstellung von Bilanz und GuV bis zur Offenlegung beim Unternehmensregister. Die Software berücksichtigt dabei automatisch die aktuelle Rechtslage und größenklassenspezifische Anforderungen.

  • Automatische Erstellung von Bilanz nach § 266 HGB
  • GuV nach Gesamtkosten- oder Umsatzkostenverfahren (§ 275 HGB)
  • Größenklassengerechte Gliederung und Erleichterungen
  • Integrierte Plausibilitätsprüfungen und Fehlerhinweise
  • Direkte elektronische Übermittlung an Unternehmensregister
  • Revisionssichere Archivierung nach GoBD

Integration mit Buchhaltungssystemen

Moderne Jahresabschlusslösungen sind nahtlos mit gängigen Buchhaltungsprogrammen (DATEV, Lexoffice, sevDesk etc.) integriert. Die Daten werden automatisch übernommen, wodurch manuelle Übertragungsfehler ausgeschlossen werden.

Die Schnittstellen ermöglichen einen bidirektionalen Datenaustausch. Anpassungen können in der Buchhaltung vorgenommen und automatisch in den Jahresabschluss übernommen werden. Dies beschleunigt den Abstimmungsprozess erheblich.

Rechtskonformität und Aktualität

Ein wesentlicher Vorteil professioneller Softwarelösungen ist die automatische Berücksichtigung aktueller Rechtsänderungen. Während bei manueller Erstellung oder veralteten Vorlagen die Gefahr besteht, überholte Gliederungen oder Angaben zu verwenden, aktualisieren sich moderne Systeme fortlaufend.

Dies betrifft insbesondere Änderungen bei Schwellenwerten (§ 267 HGB), Gliederungsvorschriften, Anhangangaben und Offenlegungspflichten. So ist etwa die Offenlegung beim Unternehmensregister statt beim Bundesanzeiger seit DiRUG (01.08.2022) in aktueller Software bereits korrekt hinterlegt.

Hinweis

OnlineBilanz berücksichtigt automatisch alle aktuellen gesetzlichen Anforderungen für 2026, einschließlich der korrekten Schwellenwerte nach § 267 HGB und der Offenlegung beim Unternehmensregister. Rechtsänderungen werden ohne Zutun des Nutzers eingepflegt.

Workflow und Zusammenarbeit

Cloud-Lösungen ermöglichen eine effiziente Zusammenarbeit zwischen Geschäftsführung, Buchhaltung und Steuerberater. Alle Beteiligten arbeiten auf derselben Datenbasis, Änderungen sind sofort für alle sichtbar, und der Bearbeitungsstand ist jederzeit transparent.

Integrierte Freigabe-Workflows stellen sicher, dass die Feststellung durch die Gesellschafter dokumentiert wird und die Offenlegung erst nach erfolgter Feststellung angestoßen wird. Dies vermeidet typische Verfahrensfehler.

Zeitersparnis und Kostenreduktion

Der Zeitaufwand für die Jahresabschlusserstellung lässt sich durch digitale Lösungen um 50-70% reduzieren. Routineaufgaben wie die Übernahme von Salden, Gliederung nach HGB oder Erstellung von Standardtexten im Anhang erfolgen automatisiert.

50-70%

Zeitersparnis durch Automatisierung

100%

Aktuelle Rechtskonformität

24/7

Verfügbarkeit Cloud-Zugriff

„Die Digitalisierung des Jahresabschlusses ist kein Luxus mehr, sondern wirtschaftliche Notwendigkeit. Unternehmen, die noch mit Excel-Listen und Papierbelegen arbeiten, verschwenden wertvolle Ressourcen und erhöhen das Fehlerrisiko unnötig.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Auswahlkriterien für Software

Bei der Auswahl einer Jahresabschlusssoftware sollten Sie folgende Kriterien prüfen: Aktualität der hinterlegten Rechtsvorschriften, Berücksichtigung Ihrer Größenklasse, Schnittstellen zu Ihrer Buchhaltung, Benutzerfreundlichkeit, Support und Beratungsleistungen sowie Preis-Leistungs-Verhältnis.

Wichtig ist auch die Frage, ob die Software nur technische Funktionen bereitstellt oder auch fachliche Unterstützung bietet. OnlineBilanz etwa kombiniert die Software mit persönlicher Beratung durch Bilanzierungsexperten und übernimmt auf Wunsch auch die Offenlegung beim Unternehmensregister.

Häufig gestellte Fragen

Welche Bestandteile muss der Jahresabschluss einer GmbH enthalten?

Jede GmbH muss mindestens Bilanz nach § 266 HGB, Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB und Anhang nach § 284 HGB erstellen. Mittelgroße und große GmbHs müssen zusätzlich einen Lagebericht nach § 289 HGB vorlegen. Kleine GmbHs sind von der Lageberichtspflicht befreit und können einen verkürzten Anhang nutzen.

Bis wann muss der Jahresabschluss 2025 festgestellt und offengelegt werden?

Bei Bilanzstichtag 31.12.2025 muss die Feststellung durch die Gesellschafter bei kleinen GmbHs bis 30.11.2026 (11 Monate) und bei mittelgroßen/großen GmbHs bis 31.08.2026 (8 Monate) erfolgen. Die Offenlegung beim Unternehmensregister muss für alle GmbHs bis 31.12.2026 (12 Monate) abgeschlossen sein.

Was passiert bei verspäteter Offenlegung des Jahresabschlusses?

Bei Verstoß gegen die Offenlegungspflicht nach § 325 HGB verhängt das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB zwischen 500 und 25.000 Euro. Die Höhe richtet sich nach Dauer der Überschreitung, Unternehmensgröße und Verschulden. Die Offenlegungspflicht bleibt auch nach Zahlung des Ordnungsgeldes bestehen.

Kann ich den Jahresabschluss selbst erstellen oder brauche ich einen Steuerberater?

Rechtlich können Geschäftsführer den Jahresabschluss selbst erstellen, da sie nach § 264 HGB dafür verantwortlich sind. Bei einfachen Strukturen und fundiertem Fachwissen ist dies mit moderner Software möglich. In der Praxis empfiehlt sich jedoch die Einbindung eines Steuerberaters für komplexe Sachverhalte, Optimierungen und Rechtssicherheit. Digitale Lösungen kombinieren oft Software mit fachlicher Beratung.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 242 HGB – Pflicht zur Aufstellung, § 264 HGB – Pflicht zur Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht, § 267 HGB – Größenklassen, § 325 HGB – Offenlegung, § 335 HGB – Ordnungsgeldverfahren, § 42a GmbHG – Feststellung des Jahresabschlusses. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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So läuft der Prozess

Vom ersten Beleg bis zur letzten Einreichung – unsere Steuerberater und unsere KI-Assistenz sind an Ihrer Seite. Klar geführt, strukturiert und ohne Stress – von Anfang bis Ende.

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Schritt 01 · 60 Sekunden

Festpreis berechnen – sofort, verbindlich

Geben Sie Umsatz und Rechtsform an – und Sie sehen in Sekunden Ihren verbindlichen Jahrespreis. Keine Anfrage, kein Wartezimmer, kein "wir melden uns". Transparent, fix, ohne versteckte Kosten.

sicher bezahlen · PayPal · Klarna · Rechnung
Festpreisrechnerlive
bis 50 T€ bis 100 T€ bis 300 T€ bis 500 T€
1.069,21 €499,95 €
inkl. MwSt · Bilanz · Steuererklärungen · Offenlegung
Festpreis berechnen
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Schritt 02 · Rückruf binnen 1 Werktag

Persönliches Kennenlernen am Telefon

Keine Chatbots, keine Warteschleife. Servet Gündogan, unsere Büroleitung, ruft Sie persönlich zurück. In rund 15 Minuten besprechen wir Ihre Situation, zeigen Ihnen den Ablauf und prüfen gemeinsam, ob Ihr Unternehmen zu uns passt. Erst danach entscheiden wir gemeinsam, ob wir zusammenarbeiten – kein Druck, kein Risiko.

0711 – 968 881 55
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Kundensupport
"Erzählen Sie mir kurz, was Sie bewegt – und ich erkläre, wie wir helfen können."
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Schritt 03 · geführtes Onboarding

Einfach hochladen – wir übernehmen

Lexoffice, SevDesk, DATEV, Excel – egal welches Programm: Export rein, fertig. Keine Umstellung, kein Lernen, kein neues Tool. Was Sie schon haben, reicht. Unsere KI-Assistenz führt Sie Schritt für Schritt – fünf Minuten, dann sind Sie durch.

Drag & Drop · GoBD-konform
Buchhaltungsprogramm wählen
LLexoffice
SSevDesk
DDATEV
+manuell
Belege hierher ziehenPDF, JPG, CSV · bis 50 MB pro Datei
Rechnungen_Q4.zip 78 %
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Schritt 04 · KI prüft · StB kontrolliert

Automatische Plausibilitätsprüfung

Unsere KI-Assistenz prüft jede Buchung in Sekunden auf Auffälligkeiten, fehlende Belege und USt-Unstimmigkeiten – was sonst Wochen dauert. Sie bekommen eine klare Checkliste: nur das wird nachgefragt, was wirklich fehlt. Keine unnötigen Rückfragen.

schneller zum Abschluss
K
KI-Assistenz · Plausibilitätsprüfung
aktiv
Kontoauszüge vollständig 428 Buchungen
USt-Abgleich erfolgt 19 % · 7 % · RC
! 3 Belege fehlen > 1.000 € Rückfrage
Anlagenverzeichnis abgeglichen 14 Positionen
! GWG-Grenze geprüft – Rückfrage an StB an F. Klement
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Schritt 05 · Ihr StB unterschreibt

Einsicht, Fragen, Freigabe

Ihre Bilanz und Steuererklärungen werden von einem erfahrenen Steuerberater erstellt und geprüft – nicht von Software allein. Sie schauen rein, stellen Fragen per Chat, bekommen Antworten vom StB selbst – und geben mit einem Klick digital frei. Kein Postweg, keine Unterschriften in dreifacher Ausführung.

von StB unterzeichnet
Bilanz_2025_Entwurf.pdf bereit zur Freigabe
Jahresbilanz zum 31.12.2025
Anlagevermögen142.380 €
Umlaufvermögen298.412 €
Eigenkapital186.920 €
Bilanzsumme440.792 €
GEPRÜFT
F. Klement
StB/WP
Fragen Freigeben
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Schritt 06 · Einreichung & Abschluss

Einreichung beim Finanzamt
& Offenlegung

Wir übernehmen für Sie die Einreichung beim Finanzamt über ELSTER sowie die Offenlegung beim Bundesanzeiger. Sie müssen nichts mehr tun. Alle Unterlagen werden rechtskonform archiviert und sind jederzeit in Ihrem Portal abrufbar.

fristgerecht & rechtskonform
Abschluss 2025 · Erledigt
Bilanz eingereicht, offengelegt & archiviert.
E-Bilanz · ELSTER Offenlegung · BAnz Steuererklärungen
FK
Einreichung erfolgtF. Klement · Steuerberater
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Schritt 07 · Dauermandat · das ganze Jahr

Ihr fester Steuerberater –
365 Tage an Ihrer Seite

Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
? portal.onlinebilanz.de/dauermandat
Übersicht
Jahresabschluss
Dokumente
Fristen
Dauermandat
Chat2
Dauermandat · aktiv

Ihr fester Steuerberater

FK
F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
antwortet heute
FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
alles in Ordnung
Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
inklusive
Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
wir erinnern Sie
Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

Preisvergleich

Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater