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Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
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offengelegt
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HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

10–15 Minuten


OnlineBilanzBlogBilanz erstellen

Bilanz erstellen 2026: Ablauf, Anforderungen & Fehler vermeiden

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Erstellung der Bilanz ist ein zentraler Bestandteil des Jahresabschlusses für Kapitalgesellschaften. Zusammen mit der Gewinn- und Verlustrechnung bildet sie das Kernstück der Jahresabschlusserstellung aus Bilanz und GuV, die die Vermögenslage zeigt, als Grundlage für Entscheidungen dient und gesetzlich vorgeschrieben ist. Viele Unternehmen nutzen hierfür eine professionelle Bilanz-Software, um den Prozess zu strukturieren und Fehler zu vermeiden. Dieser Leitfaden erklärt den strukturierten Ablauf, rechtliche Anforderungen nach HGB und wie Sie typische Fehler bei der Bilanzerstellung vermeiden.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Die Bilanz ist eine strukturierte Gegenüberstellung von Vermögen (Aktiva) und Kapital (Passiva) zum Bilanzstichtag. Sie muss nach § 266 HGB gegliedert werden und zeigt die Vermögens- und Finanzlage. Kapitalgesellschaften sind nach § 242 HGB verpflichtet, jährlich eine Bilanz zu erstellen und beim Unternehmensregister offenzulegen. Zusätzlich ist diese in strukturierter Form an das Finanzamt zu übermitteln – viele Unternehmen setzen dabei auf eine E-Bilanz aus Excel, um bestehende Daten digital zu nutzen.

Grundlagen der Bilanz

Die Bilanz ist eine stichtagsbezogene Gegenüberstellung von Vermögen und Kapital eines Unternehmens. Sie bildet zusammen mit der Gewinn- und Verlustrechnung den Kern des Jahresabschlusses nach § 242 HGB.

Im Gegensatz zur GuV, die den Erfolg einer Periode zeigt, stellt die Bilanz die Vermögens- und Finanzlage zu einem bestimmten Zeitpunkt dar – üblicherweise zum 31.12. des Geschäftsjahres.

Die Bilanz besteht aus zwei Seiten, die stets ausgeglichen sein müssen:

Aktiva

  • Anlagevermögen (langfristig)
  • Umlaufvermögen (kurzfristig)
  • Rechnungsabgrenzungsposten

Passiva

  • Eigenkapital
  • Rückstellungen
  • Verbindlichkeiten

Diese Gleichheit wird als Bilanzgleichung bezeichnet: Aktiva = Passiva. Die Differenz zwischen Vermögen und Schulden ergibt das Eigenkapital.

§ 242 HGB

Pflicht zur Bilanzerstellung

§ 266 HGB

Gliederungsschema

§ 243 HGB

Aufstellungsgrundsätze

Gesetzliche Anforderungen an die Bilanz

Die Bilanz muss nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) erstellt werden. Diese sind in § 243 HGB und § 246 HGB normiert.

Bilanzierungsgrundsätze nach HGB

  • Klarheit und Übersichtlichkeit – Die Bilanz muss für sachverständige Dritte verständlich sein (§ 243 Abs. 2 HGB)
  • Vollständigkeit – Alle Vermögensgegenstände und Schulden sind zu erfassen (§ 246 Abs. 1 HGB)
  • Einzelbewertung – Jeder Posten ist grundsätzlich einzeln zu bewerten (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB)
  • Vorsichtsprinzip – Gewinne nur ausweisen, wenn realisiert; Verluste antizipieren (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB)
  • Fortführung der Unternehmenstätigkeit – Going-Concern-Prinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB)
  • Bilanzkontinuität – Eröffnungsbilanz = Schlussbilanz des Vorjahres (§ 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB)

Die Bilanz ist auf den Bilanzstichtag aufzustellen – für die meisten Unternehmen der 31.12. des Geschäftsjahres. Abweichende Wirtschaftsjahre sind möglich.

Hinweis

Für Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) gelten zusätzliche Anforderungen: Sie müssen die Bilanz nach dem Gliederungsschema des § 266 HGB erstellen und sind zur Offenlegung beim Unternehmensregister verpflichtet.

Größenabhängige Erleichterungen

Die Detailtiefe der Bilanz hängt von der Unternehmensgröße nach § 267 HGB ab:

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Mitarbeiter Erleichterungen
Kleinstgesellschaft ≤ 350.000 € ≤ 700.000 € ≤ 10 Verkürzte Bilanz möglich
Kleine KapG ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50 Verkürzte Bilanz nach § 266 Abs. 1 HGB
Mittelgroße KapG ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250 Vollbilanz erforderlich
Große KapG > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250 Vollbilanz + erweiterte Pflichten

Zwei der drei Kriterien müssen an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen über- oder unterschritten werden, damit ein Größenwechsel eintritt.

Aufbau und Gliederung nach § 266 HGB

Kapitalgesellschaften müssen die Bilanz nach dem gesetzlichen Gliederungsschema des § 266 HGB aufbauen. Dieses Schema ist verbindlich und standardisiert.

Aktivseite: Vermögen

Die Aktivseite zeigt, wie das Kapital im Unternehmen gebunden ist – sortiert nach Liquidierbarkeit (von langfristig zu kurzfristig).

  • A. Anlagevermögen – Vermögensgegenstände, die dauerhaft dem Geschäftsbetrieb dienen
  • I. Immaterielle Vermögensgegenstände (Lizenzen, Software, Geschäftswert)
  • II. Sachanlagen (Grundstücke, Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung)
  • III. Finanzanlagen (Beteiligungen, Wertpapiere des Anlagevermögens)
  • B. Umlaufvermögen – kurzfristig gebundene Werte
  • I. Vorräte (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Ware, unfertige Erzeugnisse)
  • II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
  • III. Wertpapiere
  • IV. Kassenbestand, Bankguthaben
  • C. Rechnungsabgrenzungsposten (z. B. vorausgezahlte Mieten)
  • D. Aktive latente Steuern (falls angesetzt)
  • E. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung

Passivseite: Kapital

Die Passivseite zeigt die Finanzierungsquellen – sortiert nach Fristigkeit und Haftung.

  • A. Eigenkapital
  • I. Gezeichnetes Kapital (Stammkapital bei GmbH)
  • II. Kapitalrücklage
  • III. Gewinnrücklagen
  • IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag
  • V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
  • B. Rückstellungen
  • 1. Rückstellungen für Pensionen
  • 2. Steuerrückstellungen
  • 3. Sonstige Rückstellungen
  • C. Verbindlichkeiten
  • 1. Anleihen
  • 2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
  • 3. Erhaltene Anzahlungen
  • 4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
  • 5. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
  • 6. Sonstige Verbindlichkeiten
  • D. Rechnungsabgrenzungsposten
  • E. Passive latente Steuern

Achtung

Die Gliederung nach § 266 HGB ist zwingend einzuhalten. Abweichungen sind nur zulässig, wenn die Art des Unternehmens dies erfordert (§ 265 Abs. 5 HGB). Eigenständige Umbenennungen oder Umgruppierungen sind nicht erlaubt.

Ablauf der Bilanzerstellung Schritt für Schritt

Die Erstellung der Bilanz folgt einem strukturierten Prozess, der mit der Inventur beginnt und mit der Feststellung endet.

1. Inventur durchführen

Nach § 240 HGB ist eine körperliche Bestandsaufnahme aller Vermögensgegenstände und Schulden erforderlich. Dies bildet die Grundlage für die Bilanzierung.

  • Zählung von Kassenbestand, Vorräten, Anlagegütern
  • Abstimmung der Bankkonten
  • Erfassung offener Forderungen und Verbindlichkeiten
  • Bewertung von Rückstellungen

2. Jahresabschlussbuchungen vornehmen

Nach der Inventur werden alle erfolgswirksamen und erfolgsneutralen Buchungen durchgeführt, die zum Abschluss gehören:

  • Abschreibungen auf Anlagevermögen nach § 253 HGB
  • Rechnungsabgrenzungsposten bilden
  • Rückstellungen bilden oder auflösen
  • Forderungen bewerten und ggf. Wertberichtigungen vornehmen
  • Vorräte bewerten (zu Anschaffungs-/Herstellungskosten oder niedrigerem Wert)
  • Währungskurse anpassen
  • Umsatzsteuervorauszahlungen verrechnen

3. Konten abstimmen und Salden bilden

Alle Bestandskonten werden abgeschlossen und die Schlusssalden in die Bilanz übernommen. Die Erfolgskonten (Aufwand/Ertrag) werden über das GuV-Konto abgeschlossen.

4. Bilanz nach § 266 HGB gliedern

Die Salden werden in das gesetzliche Bilanzschema überführt. Dabei ist auf die korrekte Zuordnung zu den einzelnen Posten zu achten.

5. Prüfung und Feststellung

Die Bilanz wird durch die Geschäftsführung geprüft und der Gesellschafterversammlung zur Feststellung vorgelegt. Bei einer GmbH muss dies innerhalb von 8 bzw. 11 Monaten nach § 42a GmbHG erfolgen.

„Die häufigsten Fehler entstehen nicht bei der Buchführung, sondern bei den Jahresabschlussbuchungen – insbesondere bei Abgrenzungen, Rückstellungen und Bewertungen. Eine strukturierte Checkliste verhindert teure Korrekturen.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Bewertung der Bilanzpositionen

Die Bewertung von Vermögensgegenständen und Schulden folgt strengen gesetzlichen Vorgaben nach §§ 252–256 HGB. Fehlerhafte Bewertungen führen zu Fehlern im Jahresabschluss.

Anlagevermögen

Anlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt, vermindert um planmäßige Abschreibungen nach § 253 Abs. 3 HGB.

  • Planmäßige Abschreibung über die Nutzungsdauer (§ 253 Abs. 3 HGB)
  • Außerplanmäßige Abschreibung bei dauerhafter Wertminderung (§ 253 Abs. 3 Satz 5 HGB)
  • Zuschreibungsgebot bei Wegfall der Wertminderung (§ 253 Abs. 5 HGB)
  • Abschreibungstabellen der Finanzverwaltung als Orientierung (AfA-Tabellen)

Umlaufvermögen

Umlaufvermögen ist nach dem strengen Niederstwertprinzip zu bewerten (§ 253 Abs. 4 HGB).

  • Bewertung zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten
  • Pflicht zur Abschreibung auf niedrigeren Börsen- oder Marktpreis
  • Teilwertabschreibung bei Forderungsausfällen
  • Pauschalwertberichtigungen zulässig (z. B. 1–2 % auf Forderungen)

Rückstellungen

Rückstellungen sind nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags anzusetzen.

  • Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten (z. B. Prozessrisiken)
  • Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften
  • Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung (innerhalb von 3 Monaten nachzuholen)
  • Pensionsrückstellungen nach versicherungsmathematischen Grundsätzen

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten sind grundsätzlich mit dem Erfüllungsbetrag anzusetzen (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). Bei Fremdwährungsverbindlichkeiten ist der Stichtagskurs maßgeblich.

Hinweis

Die Bewertung ist einer der risikoreichsten Bereiche der Bilanzerstellung. Bei Unsicherheiten sollten Sie frühzeitig steuerliche Beratung einholen, um spätere Betriebsprüfungen ohne Beanstandungen zu überstehen.

Häufige Fehler bei der Bilanzerstellung

Viele Fehler in der Bilanz entstehen durch Unkenntnis der Bewertungsvorschriften, unvollständige Erfassung oder fehlerhafte Zuordnung. Die häufigsten Fehlerquellen im Überblick:

1. Unvollständige Erfassung von Vermögen und Schulden

Nach § 246 Abs. 1 HGB müssen alle Vermögensgegenstände und Schulden erfasst werden. Vergessene Positionen verfälschen die Vermögenslage erheblich.

  • Nicht erfasste Forderungen oder Verbindlichkeiten
  • Übersehene Rückstellungen (z. B. für Jahresabschlusskosten, Urlaub, Prozessrisiken)
  • Fehlende Rechnungsabgrenzungen (Mieten, Versicherungen, Zinsen)
  • Nicht aktivierte geringwertige Wirtschaftsgüter bei Poolbildung

2. Fehlerhafte Abschreibungen

Abschreibungen müssen planmäßig und nachvollziehbar sein. Häufige Fehler:

  • Falsche Nutzungsdauer gewählt
  • Abschreibung auf bereits vollständig abgeschriebene Güter
  • Keine außerplanmäßige Abschreibung bei dauerhafter Wertminderung
  • Fehlende Dokumentation der Abschreibungsmethode

3. Falsche Zuordnung Anlage-/Umlaufvermögen

Die Zuordnung erfolgt nach der Zweckbestimmung: Anlagevermögen dient dauerhaft dem Betrieb, Umlaufvermögen wird kurzfristig verbraucht oder veräußert.

Achtung

Ein klassischer Fehler: Ein Firmenfahrzeug, das zum Verkauf bestimmt ist, wird als Anlagevermögen bilanziert. Korrekt wäre die Erfassung als Umlaufvermögen (Vorräte).

4. Verstoß gegen das Vorsichtsprinzip

Nach § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB gilt: Gewinne nur ausweisen, wenn realisiert; alle erkennbaren Risiken und Verluste berücksichtigen.

  • Noch nicht realisierte Gewinne aktiviert
  • Drohende Verluste nicht durch Rückstellungen abgebildet
  • Forderungen nicht wertberichtigt trotz Ausfallrisiko

5. Fehlerhafte Rückstellungsbildung

Rückstellungen müssen dem Grunde und der Höhe nach gerechtfertigt sein. Zu hohe oder zu niedrige Rückstellungen verfälschen das Ergebnis.

  • Rückstellungen für nicht hinreichend konkretisierte Risiken
  • Keine Rückstellung für faktische Verpflichtungen (z. B. Kulanzleistungen)
  • Falsche Schätzung der Höhe (z. B. bei Prozesskosten)

„Fehler in der Bilanz sind nicht nur buchhalterisch problematisch, sondern können auch steuerliche und haftungsrechtliche Konsequenzen haben. Eine sorgfältige Kontrolle vor Feststellung ist daher unverzichtbar.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Fristen und Offenlegung beim Unternehmensregister

Kapitalgesellschaften sind nach § 325 HGB verpflichtet, ihren Jahresabschluss (inkl. Bilanz) offenzulegen. Die Offenlegung erfolgt seit dem DiRUG (01.08.2022) ausschließlich beim Unternehmensregister.

Feststellungsfristen nach § 42a GmbHG

Der Jahresabschluss muss durch die Gesellschafterversammlung festgestellt werden:

Unternehmensgröße Feststellungsfrist Stichtag 31.12.2025
Kleine GmbH/UG 11 Monate bis 30.11.2026
Mittelgroße/große GmbH 8 Monate bis 31.08.2026

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

Nach der Feststellung muss der Jahresabschluss innerhalb der 12-Monats-Frist beim Unternehmensregister offengelegt werden.

  • Frist: 12 Monate nach Bilanzstichtag
  • Für Bilanzstichtag 31.12.2025: Offenlegung bis 31.12.2026
  • Übermittlung erfolgt elektronisch über das Einreichportal
  • Größenabhängige Erleichterungen möglich (z. B. verkürzte Bilanz bei kleinen GmbH)

Achtung

Bei Versäumnis der Offenlegungsfrist droht ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB. Das Ordnungsgeld beträgt mindestens 500 Euro, kann aber bis zu 25.000 Euro betragen.

Offenlegungsumfang nach Größenklasse

Größenklasse Bilanz GuV Anhang Lagebericht
Kleinstgesellschaft Verkürzt Nicht erforderlich Nicht erforderlich Nicht erforderlich
Kleine KapG Verkürzt Nur in Summen Vereinfacht Nicht erforderlich
Mittelgroße KapG Vollständig Vollständig Vollständig Ja
Große KapG Vollständig Vollständig Vollständig Ja

Hinweis

Die Offenlegung erfolgt ausschließlich elektronisch. OnlineBilanz unterstützt die direkte Übermittlung an das Unternehmensregister – rechtskonform und fristgerecht.

Digitale Unterstützung bei der Bilanzerstellung

Die Erstellung einer Bilanz erfordert Fachwissen, Sorgfalt und Zeit. Digitale Tools wie OnlineBilanz ermöglichen es, den Prozess strukturiert, sicher und effizient zu gestalten.

Vorteile digitaler Bilanzerstellung

  • Automatische Übernahme der Salden aus der Buchhaltung
  • Gliederung nach § 266 HGB vorgegeben – keine Strukturfehler
  • Plausibilitätsprüfungen in Echtzeit
  • Automatische Berechnung von Bilanzsumme und Eigenkapital
  • Integrierte Prüfung durch erfahrene Steuerberater
  • Direkte Übermittlung an das Unternehmensregister
  • Rechtssichere Archivierung aller Dokumente

Ablauf mit OnlineBilanz

  1. Daten aus Ihrer Buchhaltung hochladen oder manuell erfassen
  2. Bilanzpositionen werden automatisch nach HGB-Schema gegliedert
  3. Sie ergänzen Bewertungen, Rückstellungen und Abschreibungen
  4. Integrierte Plausibilitätsprüfung zeigt mögliche Fehler oder Lücken
  5. Ein erfahrener Steuerberater prüft Ihren Jahresabschluss
  6. Nach Freigabe erfolgt die elektronische Übermittlung ans Unternehmensregister
  7. Sie erhalten rechtssichere Dokumente und Nachweise

„Die Digitalisierung der Bilanzerstellung spart nicht nur Zeit, sondern reduziert auch Fehlerquellen erheblich. Automatisierte Prüfungen und fachliche Begleitung schaffen Sicherheit – gerade für Unternehmen ohne eigene Buchhaltungsabteilung.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Wann lohnt sich professionelle Unterstützung?

Auch wenn Sie grundsätzlich eine Bilanz selbst erstellen können, gibt es Situationen, in denen fachliche Begleitung sinnvoll ist:

  • Erstmalige Erstellung einer Bilanz
  • Größenwechsel oder Rechtsformwechsel
  • Komplexe Sachverhalte (z. B. Beteiligungen, Währungsgeschäfte, Rückstellungen)
  • Geplante Kreditaufnahme oder Investorengespräche
  • Betriebsprüfung oder Steuerprüfung angekündigt

OnlineBilanz verbindet die Vorteile digitaler Effizienz mit der fachlichen Sicherheit erfahrener Steuerberater – für eine rechtskonforme, prüfbare Bilanz.

Häufig gestellte Fragen

Wer muss eine Bilanz erstellen?

Nach § 242 HGB sind alle Kaufleute zur Bilanzierung verpflichtet. Für Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) besteht eine erweiterte Pflicht: Sie müssen die Bilanz nach § 266 HGB gliedern, feststellen lassen und beim Unternehmensregister offenlegen. Kleine Gewerbetreibende und Freiberufler können eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) erstellen, sofern sie nicht im Handelsregister eingetragen sind.

Bis wann muss die Bilanz 2026 offengelegt werden?

Für den Bilanzstichtag 31.12.2025 muss die Bilanz bis spätestens 31.12.2026 beim Unternehmensregister offengelegt werden (§ 325 HGB). Die Feststellung durch die Gesellschafterversammlung muss bei kleinen GmbH innerhalb von 11 Monaten (bis 30.11.2026), bei mittelgroßen/großen GmbH innerhalb von 8 Monaten (bis 31.08.2026) erfolgen.

Was passiert bei verspäteter Offenlegung der Bilanz?

Bei Versäumnis der Offenlegungsfrist leitet das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein. Das Ordnungsgeld beträgt mindestens 500 Euro und kann bis zu 25.000 Euro betragen. Es richtet sich gegen die Gesellschaft und kann persönlich gegen die Geschäftsführer festgesetzt werden. Zudem kann die Nichteinhaltung bei Kreditverhandlungen oder Geschäftsbeziehungen negativ auffallen.

Welche Unterlagen brauche ich zur Bilanzerstellung?

Sie benötigen: sämtliche Kontoauszüge (Bank, Kasse), Inventurlisten (Anlagevermögen, Vorräte), offene Forderungen und Verbindlichkeiten, Abschreibungsnachweise, Verträge (Miet-, Leasing-, Darlehensverträge), Belege für Rückstellungen (z. B. Urlaubsrückstellungen, Prozessrisiken), Rechnungsabgrenzungen (vorausgezahlte oder noch nicht gebuchte Beträge) sowie die Vorjahresbilanz zur Sicherstellung der Bilanzkontinuität.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 266 HGB – Gliederung der Bilanz, § 242 HGB – Pflicht zur Aufstellung, § 325 HGB – Offenlegung, Unternehmensregister. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

Weiterführend: Dienstrad Steuer Fehler vermeiden 2026: Praxisleitfaden

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Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

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Welche Daten muss ich bereitstellen?

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Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
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Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
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Ben
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