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HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
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Datum

Lesedauer

10–15 Minuten


OnlineBilanzBlogJahresabschluss einreichen

Jahresabschluss einreichen 2026: Fristen, Pflichten & Ablauf

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Einreichung des Jahresabschlusses ist für Kapitalgesellschaften gesetzlich verpflichtend. Wer Fristen versäumt oder unvollständige Unterlagen offenlegt, riskiert Ordnungsgelder bis 25.000 Euro. Dieser Leitfaden erklärt Schritt für Schritt, welche Unterlagen Sie benötigen, welche Fristen gelten und wie die Offenlegung des Jahresabschlusses beim Unternehmensregister funktioniert. Die Grundlagen zum Jahresabschluss nach HGB bilden dabei die rechtliche Basis für alle Offenlegungspflichten. Bevor die Einreichung erfolgen kann, muss die Genehmigung des Jahresabschlusses durch die zuständigen Gesellschaftsorgane vorliegen.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) müssen ihren Jahresabschluss binnen 12 Monaten nach Bilanzstichtag beim Unternehmensregister offenlegen. Erforderlich sind Bilanz, GuV, Anhang und ggf. Lagebericht. Bei Versäumnis drohen Ordnungsgelder von 500 bis 25.000 Euro nach § 335 HGB.

Was bedeutet Einreichung des Jahresabschlusses?

Die Einreichung des Jahresabschlusses bezeichnet die gesetzlich vorgeschriebene Offenlegung der wirtschaftlichen Daten einer Kapitalgesellschaft. Diese Pflicht ergibt sich aus § 325 HGB und dient der Transparenz gegenüber Geschäftspartnern, Gläubigern und der Öffentlichkeit. Ergänzend sind bei Kapitalerträgen auch die Fristen und Pflichten der Anlage AVA 2026 zu beachten, die spezifische Offenlegungsanforderungen regelt.

Seit dem DiRUG (Digitalisierungsrichtlinienumsetzungsgesetz) vom 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister. Der Bundesanzeiger ist nicht mehr zuständig. Alle eingereichten Unterlagen werden dort öffentlich einsehbar und können von jedem abgerufen werden.

Hinweis

Das Unternehmensregister ist ein öffentliches elektronisches Register, das zentral alle offenlegungspflichtigen Unternehmensdaten sammelt. Die Veröffentlichung ermöglicht es Dritten, sich über die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens zu informieren.

Ziele der Offenlegungspflicht

  • Schutz von Gläubigern und Geschäftspartnern vor unerkannten Risiken
  • Transparenz für Banken, Investoren und potenzielle Vertragspartner
  • Vertrauensbildung im Geschäftsverkehr durch nachvollziehbare Finanzdaten
  • Gewährleistung von Vergleichbarkeit zwischen Unternehmen
  • Rechtssicherheit im Handelsverkehr

Wer ist zur Einreichung verpflichtet?

Die Offenlegungspflicht richtet sich nach der Rechtsform des Unternehmens. Kapitalgesellschaften sind grundsätzlich zur Einreichung verpflichtet, während Einzelunternehmen und Personengesellschaften in der Regel nicht offenlegen müssen.

Rechtsform Offenlegungspflicht Rechtsgrundlage
GmbH Ja § 325 HGB
UG (haftungsbeschränkt) Ja § 325 HGB
AG Ja § 325 HGB
GmbH & Co. KG Ja (wenn KapG Komplementär) § 264a HGB
Einzelunternehmen Nein
GbR Nein
OHG Nein (außer bei Optierung)

Achtung

Die Verantwortung für die fristgerechte und vollständige Einreichung liegt bei der Geschäftsführung. Bei Versäumnis haften die Geschäftsführer persönlich für mögliche Ordnungsgelder.

Sonderfälle und Ausnahmen

Einige Unternehmen sind trotz Kapitalgesellschaftsform von der vollständigen Offenlegung befreit. Dies betrifft etwa Kleinstkapitalgesellschaften nach § 326 HGB, die unter bestimmten Voraussetzungen nur eine verkürzte Bilanz einreichen müssen. Auch gemeinnützige Gesellschaften können unter Umständen erleichterte Offenlegungspflichten haben.

Welche Unterlagen müssen eingereicht werden?

Der einzureichende Jahresabschluss besteht nicht aus einem einzelnen Dokument, sondern aus einem Unterlagenpaket. Der genaue Umfang hängt von der Größenklasse des Unternehmens ab (§ 267 HGB).

Pflichtbestandteile des Jahresabschlusses

Unterlage Inhalt Rechtsgrundlage
Bilanz Vermögens- und Schuldenlage zum Stichtag § 266 HGB
Gewinn- und Verlustrechnung Erträge und Aufwendungen des Geschäftsjahres § 275 HGB
Anhang Erläuterungen und Ergänzungen zu Bilanz und GuV § 284 HGB
Lagebericht Geschäftsverlauf, Risiken, Prognosen (ab mittelgroß) § 289 HGB

Zusätzliche Unterlagen

  • Bestätigungsvermerk: Falls eine Prüfungspflicht besteht (mittelgroße und große Gesellschaften)
  • Ergebnisverwendungsbeschluss: Dokumentation über die Verwendung des Jahresergebnisses
  • Gesellschafterliste: Bei bestimmten Rechtsformen erforderlich
  • Bericht des Aufsichtsrats: Bei AG und größeren GmbH mit Aufsichtsrat

Hinweis

Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a HGB können eine verkürzte Bilanz einreichen und sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Pflicht zur Offenlegung der GuV befreit (§ 326 Abs. 1 HGB).

„Unvollständige Einreichungen führen zu Rückfragen durch das Bundesamt für Justiz und verzögern den gesamten Prozess. Prüfen Sie daher vor der Übermittlung genau, ob alle Pflichtbestandteile vorhanden und inhaltlich konsistent sind.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Fristen & Termine für die Einreichung 2026

Für die Einreichung des Jahresabschlusses gelten mehrere aufeinanderfolgende Fristen. Diese beginnen mit der Feststellung des Jahresabschlusses und enden mit der Offenlegung beim Unternehmensregister.

Frist zur Feststellung (§ 42a GmbHG)

Der Jahresabschluss muss zunächst von der Gesellschafterversammlung festgestellt werden. Die Frist hängt von der Unternehmensgröße ab:

Kleine Kapitalgesellschaften

  • Bilanzstichtag 31.12.2025
  • Feststellung bis spätestens 30.11.2026

Mittelgroße und große Gesellschaften

  • Bilanzstichtag 31.12.2025
  • Feststellung bis spätestens 31.08.2026

Frist zur Offenlegung (§ 325 HGB)

Nach der Feststellung muss der Jahresabschluss beim Unternehmensregister offengelegt werden. Diese Frist beträgt für alle Kapitalgesellschaften einheitlich 12 Monate nach dem Bilanzstichtag.

31.12.2025

Bilanzstichtag

31.12.2026

Offenlegungsfrist

12 Monate

Gesamtfrist

Achtung

Die 12-Monats-Frist zur Offenlegung ist eine Ausschlussfrist. Eine Überschreitung führt automatisch zur Einleitung eines Ordnungsgeldverfahrens durch das Bundesamt für Justiz.

Praxis-Beispiel: Zeitplan für GmbH mit Bilanzstichtag 31.12.2025

Schritt Deadline Verantwortlich
Jahresabschluss erstellen bis ca. September 2026 Geschäftsführung / Steuerberater
Jahresabschluss feststellen bis 30.11.2026 Gesellschafterversammlung
Offenlegung beim Unternehmensregister bis 31.12.2026 Geschäftsführung
Ordnungsgeldverfahren bei Versäumnis ab 01.01.2027 Bundesamt für Justiz

Ablauf der Offenlegung beim Unternehmensregister

Die Offenlegung erfolgt seit dem DiRUG vom 01.08.2022 ausschließlich elektronisch über das Unternehmensregister. Der Prozess ist standardisiert und kann über verschiedene Wege durchgeführt werden.

Schritt-für-Schritt-Anleitung

  1. Zugang einrichten: Registrierung beim Unternehmensregister oder Nutzung eines Fachportals wie OnlineBilanz
  2. Unterlagen vorbereiten: Alle Dokumente als PDF im ESEF-Format oder als strukturierte Daten
  3. Daten eingeben: Unternehmensdaten, Registernummer und Bilanzstichtag angeben
  4. Dokumente hochladen: Bilanz, GuV, Anhang und weitere Pflichtunterlagen übermitteln
  5. Prüfung und Freigabe: Formale Prüfung der Vollständigkeit und Plausibilität
  6. Gebühr bezahlen: Offenlegungsgebühr entrichten (variiert je nach Größenklasse)
  7. Bestätigung erhalten: Eingangsbestätigung und Veröffentlichung im Register

Hinweis

Große Kapitalgesellschaften müssen ihren Jahresabschluss ab 2026 im ESEF-Format (European Single Electronic Format) einreichen. Dies erfordert die Verwendung von XHTML und iXBRL-Tags. Die Fristen für die Einreichung des Jahresabschlusses bleiben dabei unverändert und sind unbedingt einzuhalten.

Einreichungswege

Direkt über Unternehmensregister

Kostenlose Einreichung, erfordert Registrierung und technisches Verständnis

Über Fachportale (z.B. OnlineBilanz)

Geführter Prozess, automatische Plausibilitätsprüfung, integrierte Fehlervermeidung

Über Steuerberater

Delegation der gesamten Abwicklung, höhere Kosten, vollständige Entlastung

„Die häufigsten Fehler bei der Einreichung sind unvollständige Unterlagen, fehlende Unterschriften und falsche Formatierungen. Ein professionelles Portal übernimmt die Validierung automatisch und minimiert das Risiko von Rückweisungen.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Größenklassen nach § 267 HGB

Die Offenlegungspflichten unterscheiden sich je nach Größenklasse der Kapitalgesellschaft. Die Einordnung erfolgt nach drei Kriterien: Bilanzsumme, Umsatzerlöse und Arbeitnehmerzahl. Zwei der drei Merkmale müssen an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen über- bzw. unterschritten werden (§ 267 HGB).

Schwellenwerte 2026

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Arbeitnehmer
Kleinstgesellschaft ≤ 450.000 € ≤ 900.000 € ≤ 10
Kleine Gesellschaft ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50
Mittelgroße Gesellschaft ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250
Große Gesellschaft > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250

Offenlegungsumfang nach Größenklasse

Unterlage Kleinst Klein Mittel Groß
Bilanz Verkürzt Vollständig Vollständig Vollständig
GuV Freiwillig Vollständig Vollständig Vollständig
Anhang Verkürzt Vollständig Vollständig Vollständig
Lagebericht Nein Nein Ja Ja
Prüfungspflicht Nein Nein Ja Ja

Hinweis

Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a HGB können von Erleichterungen Gebrauch machen und sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Offenlegung der GuV und des Anhangs befreit (§ 326 Abs. 1 HGB).

Folgen bei Verspätung oder Nichteinreichung

Die Nichteinhaltung der Offenlegungspflicht zieht konkrete rechtliche und finanzielle Konsequenzen nach sich. Das Bundesamt für Justiz überwacht die Einhaltung der Fristen und leitet bei Versäumnis automatisch ein Ordnungsgeldverfahren ein.

Ordnungsgeld nach § 335 HGB

Bei Versäumnis der Offenlegungsfrist kann gegen die Gesellschaft und gegen jedes vertretungsberechtigte Mitglied der Geschäftsführung ein Ordnungsgeld verhängt werden. Die Höhe richtet sich nach der Schwere und Dauer des Verstoßes.

500 €

Mindestbetrag

25.000 €

Höchstbetrag

§ 335 HGB

Rechtsgrundlage

Achtung

Das Ordnungsgeld richtet sich nicht nur gegen die Gesellschaft, sondern kann auch persönlich gegen jeden Geschäftsführer verhängt werden. Eine D&O-Versicherung deckt solche Bußgelder in der Regel nicht ab.

Weitere Konsequenzen

  • Wiederholtes Ordnungsgeld: Bei fortgesetzter Nichteinreichung können weitere Ordnungsgelder verhängt werden
  • Löschung im Handelsregister: Bei jahrelanger Weigerung kann die Gesellschaft von Amts wegen gelöscht werden
  • Reputationsschaden: Säumige Unternehmen sind öffentlich einsehbar
  • Bankprobleme: Banken verlangen oft aktuelle Jahresabschlüsse für Kreditentscheidungen
  • Vertrauensverlust: Geschäftspartner können die fehlende Transparenz negativ bewerten

Ablauf des Ordnungsgeldverfahrens

  1. Das Bundesamt für Justiz prüft nach Fristablauf automatisch, ob die Offenlegung erfolgt ist
  2. Bei Versäumnis wird ein Anhörungsschreiben versandt
  3. Die Gesellschaft hat die Möglichkeit zur Stellungnahme (in der Regel 6 Wochen)
  4. Bei fehlender Einreichung wird ein Ordnungsgeldbescheid erlassen
  5. Gegen den Bescheid kann innerhalb von 2 Wochen Beschwerde eingelegt werden
  6. Bei weiterer Nichteinreichung drohen erneute, höhere Ordnungsgelder

„In der Praxis beginnen Ordnungsgelder häufig bei 1.000 bis 3.000 Euro. Bei Wiederholungsfällen steigen die Beträge deutlich. Eine verspätete Einreichung ist daher in jedem Fall günstiger als gar keine Einreichung.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Best Practices für eine erfolgreiche Einreichung

Eine strukturierte Herangehensweise minimiert Fehler und spart Zeit. Die folgenden Best Practices haben sich in der Praxis bewährt und helfen, die Einreichung fristgerecht und korrekt durchzuführen.

  • Jahresabschluss zeitnah nach Geschäftsjahresende erstellen lassen
  • Frühzeitig Gesellschafterversammlung zur Feststellung einberufen
  • Vollständigkeit aller Unterlagen vor Einreichung prüfen
  • Formatvorgaben des Unternehmensregisters beachten (PDF, ESEF)
  • Unterschriften und Bestätigungsvermerke einholen
  • Fristkalender führen und Erinnerungen setzen
  • Bei Unsicherheit professionelle Unterstützung nutzen
  • Eingangsbestätigung des Unternehmensregisters archivieren

Zeitplanung und Verantwortlichkeiten

Die rechtzeitige Planung ist entscheidend. Erstellen Sie einen verbindlichen Zeitplan mit klaren Verantwortlichkeiten:

Aufgabe Zeitpunkt Verantwortlich
Buchhaltung abschließen bis Ende Q1 Folgejahr Buchhaltung
Jahresabschluss erstellen bis Ende Q2 Folgejahr Steuerberater
Feststellung durch Gesellschafter bis Q3 Folgejahr Gesellschafterversammlung
Prüfung der Unterlagen vor Einreichung Geschäftsführung
Offenlegung einreichen spätestens 12 Monate nach Bilanzstichtag Geschäftsführung

Häufige Fehlerquellen vermeiden

Formale Fehler

  • Fehlende oder unleserliche Unterschriften
  • Falsche Datumsangaben
  • Unvollständige Seitennummerierung
  • Inkonsistente Zahlenformate
  • Fehlende Pflichtangaben im Anhang

Inhaltliche Fehler

  • Abweichungen zwischen Bilanz und Anhang
  • Fehlende Erläuterungen zu wesentlichen Positionen
  • Nicht plausible Zahlen
  • Fehlender Ergebnisverwendungsbeschluss
  • Unvollständige Angaben zu Beteiligungen

Hinweis

Professionelle Softwarelösungen wie OnlineBilanz prüfen automatisch die Plausibilität und Vollständigkeit der Daten vor der Übermittlung. Dies reduziert das Risiko von Rückweisungen erheblich.

Digitalisierung und Automatisierung

Moderne Fachportale bieten zahlreiche Vorteile gegenüber der manuellen Einreichung:

  • Automatische Validierung: Prüfung auf Vollständigkeit und Plausibilität vor Übermittlung
  • Geführter Prozess: Schritt-für-Schritt-Anleitung durch alle Pflichtangaben
  • Fristüberwachung: Automatische Erinnerungen an anstehende Deadlines
  • Sichere Übertragung: Verschlüsselte Datenübermittlung an das Unternehmensregister
  • Archivierung: Zentrale Ablage aller eingereichten Dokumente
  • Rechtssicherheit: Aktuelle Berücksichtigung aller gesetzlichen Anforderungen

„Die Investition in eine professionelle Softwarelösung amortisiert sich bereits beim ersten Jahresabschluss. Die Zeitersparnis, Fehlerreduktion und Rechtssicherheit überwiegen die Kosten deutlich – ganz abgesehen von den vermiedenen Ordnungsgeldern.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Häufig gestellte Fragen

Bis wann muss ich meinen Jahresabschluss 2025 einreichen?

Für einen Bilanzstichtag 31.12.2025 gilt eine Offenlegungsfrist von 12 Monaten nach § 325 HGB. Die Einreichung beim Unternehmensregister muss spätestens bis zum 31.12.2026 erfolgen. Kleine Kapitalgesellschaften müssen den Jahresabschluss zuvor bis zum 30.11.2026 feststellen (§ 42a GmbHG), mittelgroße und große Gesellschaften bereits bis zum 31.08.2026.

Welche Strafen drohen bei verspäteter Einreichung?

Bei Versäumnis der Offenlegungsfrist leitet das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein. Das Ordnungsgeld beträgt zwischen 500 und 25.000 Euro und richtet sich gegen die Gesellschaft sowie persönlich gegen jeden Geschäftsführer. Bei fortgesetzter Nichteinreichung können weitere, höhere Ordnungsgelder verhängt werden.

Wo reiche ich den Jahresabschluss ein: Bundesanzeiger oder Unternehmensregister?

Seit dem DiRUG vom 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister. Der Bundesanzeiger ist nicht mehr zuständig. Die Einreichung kann direkt über das Portal des Unternehmensregisters oder über spezialisierte Fachportale wie OnlineBilanz durchgeführt werden.

Welche Unterlagen gehören zum einzureichenden Jahresabschluss?

Kapitalgesellschaften müssen mindestens Bilanz (§ 266 HGB), Gewinn- und Verlustrechnung (§ 275 HGB) und Anhang (§ 284 HGB) einreichen. Mittelgroße und große Gesellschaften benötigen zusätzlich einen Lagebericht (§ 289 HGB) und einen Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers. Kleinstkapitalgesellschaften können unter bestimmten Voraussetzungen eine verkürzte Bilanz einreichen (§ 326 HGB).

Kann ich die Einreichung selbst durchführen oder brauche ich einen Steuerberater?

Die Einreichung kann grundsätzlich selbst durchgeführt werden. Sie erfordert jedoch Kenntnisse der gesetzlichen Anforderungen, Formatvorgaben und des Unternehmensregisters. Viele Unternehmen nutzen entweder ihren Steuerberater oder spezialisierte Softwarelösungen wie OnlineBilanz, die den Prozess automatisieren, Fehler vermeiden und Rechtssicherheit gewährleisten.

Was ist der Unterschied zwischen Feststellung und Offenlegung?

Die Feststellung nach § 42a GmbHG bezeichnet die Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung über den Jahresabschluss. Dies muss bei kleinen Gesellschaften binnen 11 Monaten, bei mittelgroßen und großen binnen 8 Monaten erfolgen. Die Offenlegung nach § 325 HGB ist die anschließende Veröffentlichung beim Unternehmensregister, die spätestens 12 Monate nach Bilanzstichtag erfolgen muss.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 325 HGB – Offenlegung, § 267 HGB – Größenklassen, § 335 HGB – Ordnungsgeldverfahren, Unternehmensregister. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
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Ben
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KI-Assistenz