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Datum

Lesedauer

12–18 Minuten

OnlineBilanzBlog Buchhaltung UG selber machen

Buchhaltung UG selber machen

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 13 Minuten

Kurzantwort

Ja, Sie dürfen die Buchhaltung Ihrer UG selber machen — es besteht keine Pflicht zum Steuerberater. Voraussetzung: GoBD-konforme Software (lexoffice, sevdesk oder DATEV Unternehmen online, 10–40 €/Monat), Grundkenntnisse der doppelten Buchführung und Disziplin bei der monatlichen Verbuchung. Realistischer Zeitaufwand: 3–8 Stunden pro Monat bei kleiner UG mit 20–50 Belegen. Typische Jahresersparnis gegenüber Steuerberater-Buchhaltung: 2.000–4.000 €. Umfassende Hinweise und weitere Praxistipps zur Buchhaltung der UG in Eigenregie helfen Ihnen bei der strukturierten Umsetzung. Die laufende Buchführung und den Jahresabschluss können Sie mit der richtigen Vorbereitung selbst bewältigen. Viele Unternehmer lassen den Jahresabschluss zur Sicherheit professionell erstellen, wobei die Erstellung der Schlussbilanz strukturiert und methodisch erfolgen sollte — bei OnlineBilanz zum Festpreis von 499,95 € inkl. MwSt.

Wer eine UG (haftungsbeschränkt) gründet, hat oft ein klares Ziel: so günstig wie möglich starten. Die Buchhaltung dem Steuerberater zu überlassen kostet schnell 200–400 € pro Monat — Geld, das bei einer jungen UG fehlt. Die gute Nachricht: Sie dürfen die Buchführung selbst übernehmen, und mit moderner Software ist das heute einfacher als je zuvor. Dieser Leitfaden zeigt Schritt für Schritt, wie Sie als UG-Gründer die Buchhaltung selber machen — von der laufenden Buchführung bis zu den Abschlussbuchungen zum Jahresende, rechtssicher, GoBD-konform und ohne Steuerberater-Honorare.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

3–8 h

Monatlicher Zeitaufwand bei kleiner UG

10–40 €

Software-Kosten pro Monat (lexoffice, sevdesk, DATEV)

2.000–4.000 €

Typische Ersparnis pro Jahr gegenüber Steuerberater

1. Darf ich als UG-Gründer die Buchhaltung selbst machen?

Ja. Es gibt in Deutschland keine Pflicht, die laufende Buchhaltung an einen Steuerberater zu übergeben. Der Geschäftsführer einer UG darf die Buchhaltung vollständig selbst führen — allerdings mit einer Einschränkung: Bestimmte Leistungen sind nach § 3 StBerG den steuerberatenden Berufen vorbehalten.

Was Sie als Gründer selbst machen dürfen

  • Laufende Buchführung — Verbuchung aller Geschäftsvorfälle auf Konten
  • Rechnungsstellung und -prüfung — Ein- und Ausgangsrechnungen verwalten
  • USt-Voranmeldungen — Eigenständig via ELSTER einreichen
  • Lohnabrechnung — Für eigene Beschäftigte erlaubt (§ 4 Nr. 6 StBerG)
  • Kassenführung — Bei Bareinnahmen mit GoBD-konformem Kassenbuch

Was nur Steuerberater machen dürfen

Dem Steuerberater vorbehalten sind nach § 3 StBerG: Die Erstellung des Jahresabschlusses, die Steuererklärungen (KSt, GewSt, USt-Jahreserklärung), die E-Bilanz-Übermittlung und die Finanzamtsvertretung. Hier brauchen Sie einen Steuerberater — oder einen Festpreis-Anbieter wie OnlineBilanz. Alles was während des Jahres läuft, dürfen Sie selbst machen.

2. Voraussetzungen: Was Sie wirklich können müssen

Ehrliche Einschätzung: Buchhaltung selbst machen erfordert einige Grundlagen. Ohne diese wird es frustrierend und fehleranfällig.

Die vier Grund-Voraussetzungen

1. Doppelte Buchführung verstanden

Grundprinzip Soll/Haben, Bilanz vs. GuV, Ein- vs. Ausgangsrechnungen. Ohne dieses Grundverständnis geht es nicht.

2. Umgang mit Software

Sie arbeiten täglich digital: Belege hochladen, Bankdaten importieren, Kategorien zuweisen. Komplette Computer-Fremde werden sich quälen.

3. Disziplin

Sie brauchen feste monatliche Zeitfenster für Buchhaltung. Wer 3 Monate nichts macht, produziert Chaos, das teuer in der Nachbearbeitung wird.

4. USt- und Lohnsteuer-Grundwissen

Regelbesteuerung vs. Kleinunternehmer, Vorsteuerabzug, reverse charge. Moderne Software hilft, aber blindes Vertrauen ist gefährlich.

Was Sie nicht können müssen

Sie müssen kein Steuerexperte sein. Moderne Software wie lexoffice oder sevdesk übernimmt 80 % der Logik automatisch. Sie müssen die Basics verstehen, um sinnvolle Eingaben zu machen und Warnungen nicht zu übergehen. Ein 2-3-stündiger Online-Kurs zum Thema doppelte Buchführung reicht als Einstieg völlig aus. Die Grundprinzipien, die bei der Buchführung einer GmbH gelten, unterscheiden sich dabei kaum von denen einer UG.

3. Schritt-für-Schritt: UG-Buchhaltung aufsetzen

So setzen Sie die Buchhaltung Ihrer UG systematisch auf. Dauer: ca. 4–6 Stunden am Stück plus laufende Pflege.

1

Geschäftskonto eröffnen

Eigenes Bankkonto auf den Namen der UG, strikt getrennt von privaten Finanzen. Online-Banken wie Qonto, Holvi oder Finom sind bei Gründern beliebt. IBAN direkt an das Finanzamt melden.

2

Software auswählen und konfigurieren

Entscheidung für eine GoBD-konforme Buchhaltungssoftware (Details in Abschnitt 4). Kontenrahmen festlegen (SKR 03 oder SKR 04). Bankkonto per Schnittstelle verbinden.

3

Eröffnungsbilanz anlegen

Zum Gründungstag: Stammkapital auf der Passivseite, eingezahltes Kapital auf Aktivseite (Bank). Die Eröffnungsbilanz ist rechtlich Pflicht und muss vom Steuerberater signiert werden.

4

ELSTER-Zertifikat beantragen

Über das ELSTER-Portal ein Organisationszertifikat beantragen. Dauert 7–14 Tage, wird per Post zugestellt. Ohne ELSTER keine USt-Voranmeldungen.

5

Erste USt-Voranmeldung

In der Gründungsphase (Jahr 1 und 2) sind USt-Voranmeldungen monatlich abzugeben. Erstmals zum 10. des Folgemonats nach Gründung.

6

Arbeitsrhythmus etablieren

Feste Wöchentlich/Monatlich-Termine einrichten. Belege sammeln, Software-Imports durchführen, Meldungen erstellen. Ohne Routine wird die Buchhaltung schnell chaotisch.

4. Welche Software passt zu Ihrer UG?

Die Wahl der richtigen Buchhaltungssoftware ist entscheidend. Die drei wichtigsten Optionen für UG-Gründer:

Software-Vergleich für UG-Gründer

SoftwareMonatskostenStärkenEmpfehlung für
lexoffice (Haufe)10–25 €Einfachste Bedienung, automatische Belegerkennung, DATEV-ExportGründer ohne Buchhaltungserfahrung
sevdesk13–42 €Rechnungsstellung integriert, Lagerverwaltung, gut für E-CommerceOnline-Händler, Warenverkauf
DATEV Unternehmen online30–60 €Professionell, direkter StB-Anschluss, umfangreichUGs mit Steuerberater oder Wachstumsplänen
Buchhaltungsbutler25–79 €Fokus auf Automatisierung, KI-KategorisierungTechnikaffine Gründer
Papierkramab 10 €Günstig, schlicht, für FreelancerSehr kleine UGs < 10 Belege/Monat

Empfehlung für 90 % der UG-Gründer: lexoffice oder sevdesk

Die beiden beliebtesten Lösungen decken den Bedarf junger UGs optimal ab: einfache Bedienung, GoBD-konform, Bank-Anbindung, OCR-Belegerkennung, DATEV-Export für den Jahresabschluss beim Steuerberater. Preislich fangen beide bei 10–15 € pro Monat an — für eine kleine UG absolut leistbar.

Was die Software können muss

  • GoBD-Zertifizierung — Testat oder Herstellererklärung der Konformität
  • ELSTER-Schnittstelle — USt-Voranmeldungen direkt aus der Software
  • DATEV-Export — Für den Jahresabschluss beim Steuerberater
  • Bank-Schnittstelle — Automatischer Import der Kontoumsätze
  • OCR-Belegerkennung — Automatische Erkennung von Rechnungsdaten
  • Revisionssichere Archivierung — Belege 10 Jahre unveränderlich ablegen

5. Kontenrahmen wählen (SKR 03 oder SKR 04)

Einer der ersten Software-Setup-Schritte: die Wahl des Kontenrahmens. Für UGs stehen zwei DATEV-Standards zur Verfügung.

SKR 03 — traditionell

Nach Geschäftsprozessen gegliedert. Weit verbreitet in kleinen Unternehmen. Viele Gründer wählen es, weil „man es schon immer so macht“.

SKR 04 — moderner

Nach Bilanz- und GuV-Gliederung (§ 266/275 HGB) strukturiert. Für Kapitalgesellschaften wie UGs moderner und empfohlen.

Empfehlung: SKR 04 für UGs

Für neu gegründete UGs empfehlen wir SKR 04. Die Gliederung folgt direkt der HGB-Struktur, sodass der spätere Jahresabschluss einfacher zu erstellen ist. Ein Wechsel später ist möglich, aber aufwendig — also lieber von Anfang an richtig entscheiden.

6. Monatliche Pflichten: Was muss ich wann tun?

Der Jahresrhythmus einer UG-Buchhaltung folgt klaren Fristen:

AufgabeFristRechtsgrundlage
Belege erfassen und verbuchenLaufend, spätestens bis 10. des FolgemonatsGoBD
USt-Voranmeldung (monatlich bei UG in Gründungsphase)10. des Folgemonats§ 18 UStG
USt-Zahlung an FinanzamtZeitgleich mit Voranmeldung§ 18 UStG
Lohnsteueranmeldung10. des Folgemonats (bei AN)§ 41a EStG
SozialversicherungsbeiträgeDrittletzter Bankarbeitstag§ 23 SGB IV
Zusammenfassende Meldung (bei EU-Verkehr)25. des Folgemonats§ 18a UStG

Besonderheit UG-Gründungsphase: monatliche USt-VA

In den ersten zwei Jahren nach Gründung sind USt-Voranmeldungen immer monatlich abzugeben — unabhängig vom Umsatz. Danach kann bei Jahres-USt unter 7.500 € auf quartalsweise umgestellt werden. Versäumnis kostet 1 ‰ der Umsatzsteuer pro Monat (§ 152 AO).

7. UG-Besonderheiten: Pflichtrücklage und Kleinstkapitalgesellschaft

Die UG unterscheidet sich von der GmbH durch zwei wichtige Besonderheiten, die auch bei der Buchhaltung zu beachten sind.

Pflichtrücklage nach § 5a Abs. 3 GmbHG

Eine UG muss solange sie nicht das volle GmbH-Stammkapital (25.000 €) erreicht hat, 25 % ihres Jahresüberschusses in eine gesetzliche Rücklage einstellen. Diese Rücklage darf nicht ausgeschüttet werden.

Beispiel: UG mit 8.000 € Jahresüberschuss

Jahresüberschuss nach Steuern8.000 €
Pflichtrücklage (25 %)2.000 €
Ausschuettbarer Betrag6.000 €
Buchungauf Rücklagekonto

Die Pflichtrücklage wird im SKR 04 typischerweise auf Konto 2070 (Gewinnrücklage) gebucht. Sie ist unbegrenzt — bis die UG tatsächlich über 25.000 € Stammkapital verfügt und offiziell zur GmbH wird.

Kleinstkapitalgesellschaft nach § 267a HGB

Die meisten UGs erfüllen die Kriterien einer Kleinstkapitalgesellschaft: Bilanzsumme < 450 k€, Umsatz < 900 k€, höchstens 10 Arbeitnehmer. Das bringt praktische Vereinfachungen:

  • Verkürzter Anhang — Nur Mindestangaben erforderlich
  • Hinterlegung statt Offenlegung — Jahresabschluss beim Bundesanzeiger nur hinterlegen
  • Vereinfachte Bilanz-Gliederung — Weniger Detailtiefe nötig
  • Kein Lagebericht — Im Gegensatz zu größeren Gesellschaften

8. Realistische Kostenersparnis im Jahr 1

Ein direkter Rechenvergleich: Buchhaltung selbst machen vs. Steuerberater — konkrete Zahlen für eine typische junge UG.

Vollständige UG-Buchhaltungskosten im Jahr 1

Variante A: Steuerberater macht alles
— Laufende Buchführung (200 €/Monat × 12)2.400 €
— USt-Voranmeldungen (50 € × 12)600 €
— Jahresabschluss + Steuererklärungen1.800 €
Summe Variante A4.800 €
Variante B: Selbst buchen + Festpreis-JA
— Software lexoffice (15 € × 12)180 €
— Eigenarbeit (geldwert nicht eingerechnet)0 €
— OnlineBilanz Jahresabschluss Festpreis499,95 €
Summe Variante B679,95 €
Jährliche Ersparnisca. 4.100 €

Die Ersparnis bei Variante B kann direkt in das UG-Wachstum investiert werden. Eigenarbeit-Aufwand: bei kleiner UG realistisch 3–8 Stunden pro Monat, entspricht bei geschätztem Stundensatz von 50 € einem geldwerten Aufwand von 150–400 €/Monat. Selbst dann bleibt Variante B deutlich günstiger als Variante A.

Wann lohnt sich der DIY-Ansatz?

Lohnt sich immer

UG mit wenig Umsatz (< 50 k€), wenigen Belegen (< 30/Monat), einfachem Geschäftsmodell

Grenzfall

UG mit komplexem Geschäft (Import/Export, Personal, viele Belege) — ggf. Hybrid-Lösung

Lohnt sich nicht

Wenn Ihr Stundensatz über 100 € liegt und die Zeit besser im Kerngeschäft investiert ist

9. Fünf typische Gründer-Fehler vermeiden

Diese Fehler sehen wir bei Gründern immer wieder — sie kosten später viel Zeit und Geld.

Fehler 1: Geschäfts- und Privatkonto vermischen

Privat-Käufe über Geschäfts-IBAN, oder private Einnahmen darauf gezahlt. Bei einer UG ist das besonders kritisch — die UG ist eigene Rechtspersoenlichkeit. Jeder private Vorgang muss sauber als Geschäftsführer-Gehalt oder Gesellschafterdarlehen gebucht werden.

Fehler 2: Belege verzögert erfassen

„Mache ich nächsten Monat“ — und dann sammelt sich ein halbes Jahr an. Die Rückarbeit frisst mehr Zeit als die regelmäßige Erfassung. Disziplin ist der Schlüssel.

Fehler 3: USt-Kleinunternehmer-Regelung falsch einschätzen

UG-Gründer wählen oft zu schnell die Kleinunternehmer-Regelung. Bei höheren Ausgaben (z.B. Investitionen in der Gründungsphase) geht der Vorsteuerabzug verloren. Regelmäßig prüfen, was sich rechnet.

Fehler 4: Pflichtrücklage übersehen

Die 25 %-Pflichtrücklage wird oft vergessen, weil sie nicht täglich relevant ist. Spätestens zum Jahresabschluss muss sie aber korrekt gebucht sein — sonst Nichtbeachtung des § 5a GmbHG mit rechtlichen Folgen.

Fehler 5: Excel-Buchhaltung

Manche Gründer versuchen, mit Excel zu buchen, um Software-Kosten zu sparen. Das ist nicht GoBD-konform, weil Excel-Dateien veränderbar sind. Bei einer Betriebsprüfung droht die Verwerfung der Buchhaltung mit Schätzung des Finanzamts nach § 162 AO.

„Der teuerste Gründerfehler in der UG-Buchhaltung ist, am falschen Ende zu sparen. 15 € Software im Monat sind besser investiert als 5.000 € Nachberichtigung in der Betriebsprüfung. Wer einmal bei der Kassenprüfung einer schlecht geführten Buchhaltung dabei war, versteht das sofort.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz

10. Wann sollten Sie zum Profi wechseln?

DIY-Buchhaltung ist nicht ewig sinnvoll. Diese Signale zeigen: Es ist Zeit für den Steuerberater oder einen größeren Hybrid-Ansatz.

  • Wachstum — UG hat mehr als 100 Belege pro Monat oder mehrere Arbeitnehmer
  • Internationale Geschäfte — EU-Reverse-Charge, Drittlandsimporte, MOSS
  • Komplexe Transaktionen — Beteiligungen, Investoren, Wandeldarlehen
  • Zeitmangel — Die Stunden sind im Kerngeschäft wertvoller
  • Betriebsprüfung oder Insolvenz-Hinweise — Hier immer Profi-Unterstützung

Hybrid-Lösung: Das Beste aus beiden Welten

Für viele mittelgroße UGs ist der Hybrid-Ansatz ideal: Selbst buchen für die laufende Arbeit + professioneller Jahresabschluss beim Festpreis-Anbieter. Das spart 70–80 % gegenüber einer All-Inclusive-Kanzlei, sorgt aber am Ende des Jahres für den rechtssicheren Abschluss mit Steuerberater-Signatur und Berufshaftpflicht.

11. Häufige Fragen

Brauche ich wirklich eine Buchhaltungssoftware oder reicht Excel?

Excel reicht nicht. Excel-Tabellen sind nachträglich veränderbar und damit nicht GoBD-konform. Bei einer Betriebsprüfung droht die Verwerfung Ihrer gesamten Buchhaltung mit Schätzung durch das Finanzamt nach § 162 AO. Eine GoBD-konforme Software wie lexoffice ab 10 € pro Monat ist sinnvoller als jedes Excel-Sheet.

Wie lange brauche ich für die Buchhaltung meiner UG pro Monat?

Bei einer kleinen UG mit 20–50 Belegen pro Monat realistisch 3–8 Stunden. Davon gehen 1–2 Stunden auf das Verbuchen von Rechnungen, 1–2 Stunden auf Bank-Abgleich, 1 Stunde auf USt-Voranmeldung. Bei größeren UGs kann der Aufwand auf 15–20 Stunden steigen.

Kann ich die USt-Voranmeldung ohne Steuerberater abgeben?

Ja, nach § 18 UStG kann jeder Unternehmer die Voranmeldung selbst abgeben. Sie brauchen dazu ein ELSTER-Zertifikat (kostenlos) und eine Software mit ELSTER-Schnittstelle. Moderne Buchhaltungssoftware übernimmt die gesamte Übermittlung automatisch.

Muss ich als UG-Gründer trotzdem einen Steuerberater fragen?

Für laufende Buchhaltung und Voranmeldungen nicht. Aber die UG-Eröffnungsbilanz, der jährliche Jahresabschluss (Bilanz, GuV, Anhang), die E-Bilanz-Übermittlung und die Jahressteuererklärungen (KSt, GewSt, USt-Jahreserklärung) sind dem Steuerberater vorbehalten (§ 3 StBerG). Dafür gibt es Festpreis-Anbieter wie OnlineBilanz zum Festpreis von 499,95 €.

Was passiert, wenn ich einen Buchungsfehler mache?

Moderate Fehler sind korrigierbar, wenn sie zeitnah bemerkt werden. Wichtig ist die saubere Dokumentation der Korrektur (Stornobuchung). Bei gröberen Fehlern oder wenn sich das Finanzamt meldet, sollten Sie sich sofort Unterstützung holen. Eigenverantwortung bleibt, aber aktiv suchen nach einem Berater ist besser als den Kopf in den Sand stecken.

Kann ich die Buchhaltungssoftware einfach wechseln?

Technisch ja, aber Sie müssen alle Daten exportieren und in die neue Software importieren. Optimal ist der Wechsel zum Geschäftsjahreswechsel. Unterjähriger Wechsel funktioniert, ist aber aufwendiger. Die gute Nachricht: Alle großen Anbieter haben DATEV-Export, was die Migration erleichtert.

Sollte ich schon bei der UG-Gründung die Buchhaltungssoftware festlegen?

Ja — ideal. Mit Eintragung ins Handelsregister beginnt die Buchführungspflicht. Ideal ist, die Software bereits in Woche 1 einzurichten und die Eröffnungsbilanz sofort zu erfassen. Viele Anbieter haben spezielle Gründer-Tarife (ersten Monat kostenlos oder 50 % Rabatt).

12. Fazit: DIY-Buchhaltung lohnt sich für die meisten UG-Gründer

Die Buchhaltung einer UG selber zu machen ist für die meisten Gründer der wirtschaftlich sinnvollste Weg. Mit moderner Software wie lexoffice, sevdesk oder DATEV Unternehmen online lässt sich die laufende Buchhaltung in 3–8 Stunden pro Monat erledigen — und die Ersparnis gegenüber dem Steuerberater beträgt typischerweise 2.000–4.000 € pro Jahr. Wichtig: Disziplin, GoBD-Konformität und saubere Trennung zwischen Geschäfts- und Privatkonto.

Den Jahresabschluss sollten Sie allerdings nicht selbst machen. Bilanz, E-Bilanz, Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuererklärung sind nach § 3 StBerG dem Steuerberater vorbehalten. Die günstigste professionelle Lösung für UG-Gründer: OnlineBilanz zum Festpreis von 499,95 € inkl. MwSt. komplett — Bilanz, GuV, E-Bilanz, alle Steuererklärungen und Bundesanzeiger-Offenlegung. Die DATEV-Exporte aus Ihrer Buchhaltungssoftware werden einfach weitergegeben, der Jahresabschluss entsteht bei uns.

Laufend selbst buchen, Jahresabschluss zum Festpreis bei OnlineBilanz — die DIY-Strategie für UG-Gründer.

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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung. Die Empfehlungen zur Buchhaltungssoftware beruhen auf Erfahrungen und sind keine abschließenden Produktempfehlungen; Preise und Leistungsumfang der genannten Anbieter können sich ändern. Rechtsgrundlagen: § 238 HGB, § 5a GmbHG, § 3 StBerG. Für individuelle Beratung: Kontakt zu OnlineBilanz.

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