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18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
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19.10.25
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4650Bewirtung
142,80 €
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Telekom · Mobilfunk Q4
4920Telefon
89,00 €
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Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
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  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
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Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
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Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
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Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
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Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
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Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
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Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
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ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
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BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

9–13 Minuten


OnlineBilanzBlogJahresabschluss 2025 Fristen

Bis wann Jahresabschluss 2025: Fristen & Offenlegung 2026

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Frage bis wann Jahresabschluss 2025 erstellt, festgestellt und offengelegt werden muss, beschäftigt jede Kapitalgesellschaft. Dieser Artikel zeigt Ihnen alle gesetzlichen Fristen nach § 264, § 325 HGB und § 42a GmbHG sowie die Konsequenzen bei Versäumnissen. Detaillierte Informationen zu Fristen, Pflichten und drohenden Sanktionen bei der Offenlegung von Jahresabschlüssen helfen Ihnen, alle Anforderungen rechtssicher zu erfüllen. Für eine Übersicht der Jahresabschluss Fristen 2026 und GmbH-Termine finden Sie weitere relevante Informationen. Mit digitalen Lösungen wie OnlineBilanz.de meistern Sie diese Pflichten strukturiert und effizient.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Für kleine Kapitalgesellschaften gilt: Aufstellung binnen 6 Monaten (bis 30.06.2026), Feststellung binnen 11 Monaten (bis 30.11.2026) und Offenlegung binnen 12 Monaten (bis 31.12.2026) nach § 325 HGB. Große und mittelgroße Gesellschaften haben für Aufstellung 3 Monate und für Feststellung 8 Monate Zeit. Die Offenlegung erfolgt beim Unternehmensregister.

Überblick: Bis wann Jahresabschluss 2025 erstellt, festgestellt und offengelegt werden muss

Die Frage bis wann Jahresabschluss 2025 abgeschlossen sein muss, hängt von drei aufeinanderfolgenden Fristen ab: Aufstellung, Feststellung und Offenlegung. Jede Phase hat gesetzlich festgelegte Zeiträume, die sich nach der Unternehmensgröße gemäß § 267 HGB richten. Einen umfassenden Überblick über die Fristen für Feststellung und Offenlegung 2026 mit allen relevanten Terminen für die verschiedenen Unternehmensgrößenklassen finden Sie in unserem detaillierten Leitfaden.

Für Kapitalgesellschaften mit Bilanzstichtag 31.12.2025 gelten im Jahr 2026 folgende Kernfristen: Kleine Kapitalgesellschaften müssen den Jahresabschluss binnen 6 Monaten aufstellen, binnen 11 Monaten feststellen und binnen 12 Monaten offenlegen. Mittelgroße und große Gesellschaften haben deutlich kürzere Fristen zur Aufstellung (3 Monate) und Feststellung (8 Monate).

6 Monate

Aufstellung kleine KapG

12 Monate

Offenlegung § 325 HGB

500–25.000 €

Ordnungsgeld § 335 HGB

Die strikte Einhaltung dieser Fristen schützt vor Ordnungsgeldern nach § 335 HGB und sichert die Rechtskonformität. Zudem erwarten Banken, Geschäftspartner und Gesellschafter pünktliche Zahlen für Entscheidungen und Finanzierungen.

Hinweis

Wichtig: Seit Inkrafttreten des DiRUG am 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister. Der Bundesanzeiger ist nicht mehr zuständig.

Aufstellungsfrist: Bis wann der Jahresabschluss 2025 erstellt sein muss

Die Aufstellung des Jahresabschlusses bezeichnet die Erstellung von Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang nach § 264 HGB. Diese Phase ist der erste Schritt im Abschlussprozess und unterliegt gesetzlichen Fristen nach § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB.

Große und mittelgroße Kapitalgesellschaften müssen den Jahresabschluss binnen drei Monaten nach dem Abschlussstichtag aufstellen. Kleine Kapitalgesellschaften haben sechs Monate Zeit. Bei Bilanzstichtag 31.12.2025 bedeutet dies konkret:

Unternehmensgröße Aufstellungsfrist Stichtag 31.12.2025
Große Kapitalgesellschaft 3 Monate bis 31.03.2026
Mittelgroße Kapitalgesellschaft 3 Monate bis 31.03.2026
Kleine Kapitalgesellschaft 6 Monate bis 30.06.2026

Die Aufstellung erfolgt durch die gesetzlichen Vertreter (§ 264 Abs. 1 HGB), also bei einer GmbH durch die Geschäftsführung. Der Abschluss muss vollständig, klar gegliedert und nach den Vorschriften des HGB erstellt sein.

Achtung

Achtung: Die Aufstellungsfrist ist eine interne Organisationsfrist. Wird sie versäumt, hat dies zunächst keine direkte Sanktion, verzögert jedoch die nachfolgenden Schritte und erhöht das Risiko von Ordnungsgeldern bei der Offenlegung.

Feststellungsfrist: Bis wann der Jahresabschluss 2025 festgestellt werden muss

Nach der Aufstellung muss der Jahresabschluss durch das zuständige Organ festgestellt werden. Bei einer GmbH erfolgt dies durch Beschluss der Gesellschafterversammlung gemäß § 42a Abs. 2 GmbHG, bei einer AG durch den Aufsichtsrat nach § 172 AktG.

Die Feststellung muss binnen bestimmter Fristen nach § 42a GmbHG erfolgen. Diese Fristen sind kürzer als die Offenlegungsfrist und stellen sicher, dass der Abschluss rechtzeitig geprüft und gebilligt wird.

Unternehmensgröße Feststellungsfrist Stichtag 31.12.2025
Kleine Kapitalgesellschaft 11 Monate bis 30.11.2026
Mittelgroße Kapitalgesellschaft 8 Monate bis 31.08.2026
Große Kapitalgesellschaft 8 Monate bis 31.08.2026

Die Feststellung ist Voraussetzung für die Offenlegung. Ohne festgestellten Jahresabschluss kann die Offenlegungspflicht nicht erfüllt werden. Der Feststellungsbeschluss sollte protokolliert und dokumentiert werden.

„Die Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG wird häufig unterschätzt. Gerade mittelgroße Gesellschaften sollten die 8-Monats-Frist im Blick behalten, um zeitlichen Puffer für die Offenlegung zu bewahren.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Offenlegungsfrist: Bis wann der Jahresabschluss 2025 offengelegt werden muss

Die Offenlegung des Jahresabschlusses ist in § 325 HGB geregelt und stellt die rechtlich verbindliche Veröffentlichung beim Unternehmensregister dar. Diese Pflicht besteht für alle Kapitalgesellschaften unabhängig von der Größenklasse.

Die Offenlegungsfrist beträgt einheitlich 12 Monate nach dem Abschlussstichtag gemäß § 325 Abs. 1 HGB. Für den Bilanzstichtag 31.12.2025 bedeutet dies: Spätestens bis zum 31.12.2026 muss der Jahresabschluss beim Unternehmensregister eingereicht sein.

Hinweis

Seit DiRUG (01.08.2022): Die Offenlegung erfolgt ausschließlich elektronisch beim Unternehmensregister. Der Bundesanzeiger ist nicht mehr zuständig. Die Übermittlung erfolgt im XHTML- oder ESEF-Format je nach Größenklasse.

Zur Offenlegung gehören je nach Größenklasse unterschiedliche Bestandteile: Kleine Kapitalgesellschaften legen nur Bilanz und Anhang offen, mittelgroße zusätzlich die Gewinn- und Verlustrechnung, große Gesellschaften den vollständigen Abschluss inkl. Lagebericht und ggf. Prüfungsbericht.

  • Jahresabschluss vollständig aufgestellt
  • Feststellungsbeschluss gefasst und protokolliert
  • Ggf. Prüfungsbericht bei prüfungspflichtigen Gesellschaften
  • Elektronische Übermittlung an das Unternehmensregister
  • Bestätigung der Offenlegung prüfen und archivieren

Größenklassen nach § 267 HGB: Welche Fristen gelten für Ihr Unternehmen?

Die Fristen für Aufstellung, Feststellung und Offenlegung richten sich nach der Größenklasse gemäß § 267 HGB. Die Einstufung erfolgt anhand von drei Kriterien: Bilanzsumme, Umsatzerlöse und durchschnittliche Mitarbeiterzahl. Zwei von drei Kriterien müssen an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen über- oder unterschritten werden.

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Mitarbeiter
Klein ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50
Mittelgroß ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250
Groß > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250

Kleine Kapitalgesellschaften profitieren von Erleichterungen: längere Aufstellungsfrist (6 Monate), längere Feststellungsfrist (11 Monate) und reduzierte Offenlegungspflicht ohne GuV. Große und mittelgroße Gesellschaften unterliegen strengeren Anforderungen und kürzeren Fristen.

Die korrekte Größenklassenbestimmung ist entscheidend für die Fristenplanung. Eine fehlerhafte Einstufung kann zu versehentlicher Fristversäumnis oder unnötig hohem Offenlegungsumfang führen.

Kleine KapG

6 Monate Aufstellung, 11 Monate Feststellung, Offenlegung nur Bilanz und Anhang

Mittelgroße KapG

3 Monate Aufstellung, 8 Monate Feststellung, Offenlegung inkl. GuV

Große KapG

3 Monate Aufstellung, 8 Monate Feststellung, vollständige Offenlegung inkl. Lagebericht

Sanktionen und Ordnungsgeld bei Fristversäumnis nach § 335 HGB

Wird die Offenlegungsfrist nach § 325 HGB versäumt, droht ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB. Das Bundesamt für Justiz (BfJ) prüft systematisch die fristgerechte Offenlegung und leitet bei Verstößen Verfahren ein.

Das Ordnungsgeld beträgt mindestens 500 Euro und kann bis zu 25.000 Euro betragen. Die Höhe richtet sich nach der Schwere und Dauer des Verstoßes sowie der Unternehmensgröße. Auch mehrfache Verstöße führen zu höheren Sanktionen.

Achtung

Wichtig: Das Ordnungsgeld entfällt nicht durch nachträgliche Offenlegung. Selbst nach Einreichung des Jahresabschlusses bleibt das Verfahren bestehen und muss bezahlt werden. Zusätzlich können Geschäftsführer persönlich haftbar gemacht werden.

Neben dem Ordnungsgeld drohen weitere Konsequenzen: Bonitätsverschlechterung durch fehlende Transparenz, Schwierigkeiten bei Kreditvergaben, Vertrauensverlust bei Geschäftspartnern und mögliche Haftung der gesetzlichen Vertreter nach § 43 GmbHG.

500 €

Mindest-Ordnungsgeld

25.000 €

Maximal-Ordnungsgeld

12 Monate

Offenlegungsfrist § 325 HGB

„Viele Geschäftsführer unterschätzen das Risiko des Ordnungsgeldverfahrens. Eine frühzeitige Planung und digitale Unterstützung verhindern unnötige Sanktionen und sichern die Rechtssicherheit.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Digitale Offenlegung beim Unternehmensregister 2026

Seit dem DiRUG vom 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich digital beim Unternehmensregister. Die Übermittlung muss elektronisch im strukturierten XHTML-Format oder bei kapitalmarktorientierten Unternehmen im ESEF-Format (European Single Electronic Format) erfolgen.

Die Einreichung setzt eine Authentifizierung voraus, üblicherweise über einen Steuerberater mit ELSTER-Zertifikat oder einen qualifizierten Dienstleister. OnlineBilanz.de bietet eine vollständig digitale Lösung: Sie erstellen den Jahresabschluss eigenständig, der Steuerberater prüft und übermittelt elektronisch.

Vorteile digitaler Offenlegung

  • Automatische Formatprüfung reduziert Fehler
  • Schnellere Bearbeitung und Bestätigung
  • Revisionssichere Archivierung
  • Transparente Nachverfolgung des Status

Technische Anforderungen

  • XHTML-Format für Standard-Kapitalgesellschaften
  • ESEF-Format für kapitalmarktorientierte Unternehmen
  • Qualifizierte elektronische Signatur oder Authentifizierung
  • Strukturierte Taxonomie nach HGB-Standard

Das Unternehmensregister bestätigt den Eingang und archiviert die Unterlagen dauerhaft. Die Offenlegung ist öffentlich einsehbar, wobei der Umfang je nach Größenklasse variiert. Kleine Kapitalgesellschaften können auf die Offenlegung der GuV verzichten.

Hinweis

Tipp: Nutzen Sie digitale Tools wie OnlineBilanz.de, um den gesamten Prozess von Aufstellung bis Offenlegung zu strukturieren. Die automatische Fristenüberwachung und Formatprüfung vermeiden Fehler und Verzögerungen.

Praxistipps: So halten Sie die Fristen 2026 sicher ein

Die sichere Einhaltung aller Fristen erfordert strukturierte Planung und rechtzeitige Vorbereitung. Mit folgenden Maßnahmen vermeiden Sie Fristversäumnisse und Ordnungsgelder.

  • Fristenkalender erstellen: Aufstellung, Feststellung, Offenlegung mit Pufferzonen
  • Frühzeitige Abstimmung mit Steuerberater und Gesellschaftern
  • Laufende Buchhaltung gewährleisten, um Jahresendarbeiten zu reduzieren
  • Digitale Tools nutzen für automatische Erinnerungen und Formatprüfung
  • Feststellungsbeschluss zeitnah protokollieren und dokumentieren
  • Offenlegung mindestens 4 Wochen vor Fristende einreichen (Puffer)

Besonders kritisch ist die Übergangszeit zwischen Aufstellung und Feststellung. Planen Sie ausreichend Zeit für Gesellschafterversammlungen, Prüfungen und eventuelle Korrekturen ein. Ein Zeitpuffer von mindestens vier Wochen vor der Offenlegungsfrist schützt vor unvorhergesehenen Verzögerungen.

„Der häufigste Fehler ist zu späte Vorbereitung. Wer erst im November mit der Aufstellung für ein Dezember-Ende beginnt, riskiert Zeitdruck bei Feststellung und Offenlegung. Frühzeitige Planung ist der beste Schutz.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Digitale Unterstützung durch OnlineBilanz.de

OnlineBilanz.de bietet eine durchgängige digitale Lösung für den gesamten Jahresabschlussprozess. Sie behalten die Kontrolle über Ihre Daten, erstellen Bilanz und Anhang eigenständig und profitieren von automatischer Plausibilitätsprüfung.

Ihr Steuerberater prüft den fertigen Abschluss und übermittelt ihn elektronisch an das Unternehmensregister. Dadurch sparen Sie Zeit und Kosten, während alle gesetzlichen Anforderungen nach § 325 HGB und § 335 HGB erfüllt werden.

Ihre Vorteile

  • Volle Kontrolle über Daten und Fristen
  • Automatische Fristenüberwachung und Erinnerungen
  • Rechtssichere Formatierung nach HGB-Standard
  • Transparente Zusammenarbeit mit Steuerberater

Prozessschritte

  • Eigenständige Erfassung in OnlineBilanz.de
  • Automatische Plausibilitätsprüfung
  • Prüfung durch Steuerberater
  • Elektronische Übermittlung ans Unternehmensregister

Häufig gestellte Fragen

Bis wann muss der Jahresabschluss 2025 spätestens offengelegt werden?

Der Jahresabschluss 2025 muss spätestens 12 Monate nach dem Bilanzstichtag offengelegt werden. Bei einem Stichtag 31.12.2025 ist die Frist der 31.12.2026 gemäß § 325 Abs. 1 HGB. Die Offenlegung erfolgt ausschließlich beim Unternehmensregister.

Welche Frist gilt für die Aufstellung des Jahresabschlusses 2025?

Kleine Kapitalgesellschaften müssen den Jahresabschluss binnen 6 Monaten aufstellen (bis 30.06.2026 bei Stichtag 31.12.2025). Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften haben nur 3 Monate Zeit (bis 31.03.2026) gemäß § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB.

Was passiert, wenn die Offenlegungsfrist versäumt wird?

Bei Versäumnis der Offenlegungsfrist droht ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB. Das Ordnungsgeld beträgt zwischen 500 und 25.000 Euro und entfällt nicht durch nachträgliche Offenlegung. Zusätzlich können Geschäftsführer persönlich haftbar gemacht werden und es droht Bonitätsverschlechterung.

Wo muss der Jahresabschluss 2025 offengelegt werden?

Die Offenlegung erfolgt seit dem DiRUG (01.08.2022) ausschließlich beim Unternehmensregister in elektronischer Form (XHTML- oder ESEF-Format). Der Bundesanzeiger ist nicht mehr zuständig. Die Übermittlung erfordert eine qualifizierte elektronische Authentifizierung, meist über den Steuerberater.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 325 HGB – Offenlegung, § 335 HGB – Ordnungsgeldverfahren, § 267 HGB – Größenklassen, § 42a GmbHG – Feststellung. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Bilanz_2025_Entwurf.pdf bereit zur Freigabe
Jahresbilanz zum 31.12.2025
Anlagevermögen142.380 €
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Eigenkapital186.920 €
Bilanzsumme440.792 €
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F. Klement
StB/WP
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Schritt 06 · Einreichung & Abschluss

Einreichung beim Finanzamt
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Wir übernehmen für Sie die Einreichung beim Finanzamt über ELSTER sowie die Offenlegung beim Bundesanzeiger. Sie müssen nichts mehr tun. Alle Unterlagen werden rechtskonform archiviert und sind jederzeit in Ihrem Portal abrufbar.

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Abschluss 2025 · Erledigt
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    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater