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OnlineBilanzBlog Bilanzstichtag GmbH wählen

Bilanzstichtag GmbH wählen: Leitfaden zu abweichendem Wirtschaftsjahr und § 4a EStG

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 11 Minuten

Kurzantwort

Der Bilanzstichtag einer GmbH muss nicht der 31.12. sein — Kapitalgesellschaften können nach § 4a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 EStG ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr wählen. Bei Gründung ist das ohne Zustimmung des Finanzamts frei wählbar (im Gesellschaftsvertrag festgelegt). Eine spätere Umstellung erfordert dagegen die Zustimmung des Finanzamts und einen gewichtigen betrieblichen Grund. Häufige abweichende Stichtage: 30.06., 30.09. oder 31.03. Sinnvoll z.B. bei Saisongeschäften, Konzern-Töchtern oder zur Gewinnverschiebung über Veranlagungszeiträume. Bei Umstellung entsteht ein Rumpfwirtschaftsjahr (§ 8b EStDV) mit separatem Jahresabschluss.

Bei der GmbH-Gründung wird im Gesellschaftsvertrag nicht nur die Rechtsform, sondern auch das Geschäftsjahr festgelegt — und damit der Bilanzstichtag. Viele Gründer wählen automatisch den 31.12., obwohl ein abweichendes Wirtschaftsjahr oft steuerliche, organisatorische oder betriebswirtschaftliche Vorteile bietet. Dieser Leitfaden erklärt die rechtlichen Grundlagen nach § 4a EStG, vergleicht die drei häufigsten Stichtage und zeigt, wann eine Abweichung vom Kalenderjahr sinnvoll ist.

SG
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§ 4a EStG

Rechtsgrundlage des Wirtschaftsjahres

31.12.

Standard, aber nicht Pflicht

§ 8b EStDV

Regelung zum Rumpfwirtschaftsjahr

1. Die Rechtslage: § 4a EStG und der Gesellschaftsvertrag

Für GmbHs und UGs ist der Bilanzstichtag doppelt geregelt: Handelsrechtlich über den Gesellschaftsvertrag (§ 3 GmbHG definiert den notwendigen Inhalt), steuerrechtlich über § 4a EStG. Beide Regelungen müssen übereinstimmen — das im Gesellschaftsvertrag festgelegte Geschäftsjahr bestimmt auch das Wirtschaftsjahr der GmbH.

§ 4a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 EStG

„Bei Gewerbetreibenden, deren Firma im Handelsregister eingetragen ist, [ist Wirtschaftsjahr] der Zeitraum, für den sie regelmäßig Abschlüsse machen. Die Umstellung des Wirtschaftsjahres auf einen vom Kalenderjahr abweichenden Zeitraum ist steuerlich nur wirksam, wenn sie im Einvernehmen mit dem Finanzamt vorgenommen wird.“

Übersetzt in die Praxis: Als im Handelsregister eingetragene GmbH können Sie den Zeitraum für Ihr Wirtschaftsjahr grundsätzlich frei wählen — solange Sie regelmäßig (also jährlich) Abschlüsse erstellen und der im Gesellschaftsvertrag festgelegte Zeitraum ein volles Jahr umfasst (mit Ausnahme des Rumpfwirtschaftsjahrs bei Gründung/Umstellung).

Wichtige Unterscheidung: Gründung vs. Umstellung

Bei Gründung: Wahl des Bilanzstichtags völlig frei, keine Zustimmung des Finanzamts erforderlich. Die Wahl erfolgt im Gesellschaftsvertrag.

Bei späterer Umstellung: Zustimmung des Finanzamts zwingend erforderlich (§ 4a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Satz 2 EStG). Das FA stimmt nur bei gewichtigem betrieblichen Grund zu — steuerliche Gründe allein reichen nicht.

2. GmbH als Formkaufmann: Warum frei wählbar

Der Grund, warum GmbHs ihr Wirtschaftsjahr bei Gründung frei wählen können, liegt in der Rechtsform: Als Kapitalgesellschaft ist die GmbH Formkaufmann nach § 6 Abs. 1 HGB in Verbindung mit § 13 Abs. 3 GmbHG und wird zwingend im Handelsregister eingetragen. Damit fällt sie unter § 4a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 EStG — die privilegierte Gruppe mit Wahlrecht.

Das ist ein entscheidender Unterschied zu anderen Rechtsformen:

RechtsformWahlrecht WirtschaftsjahrRechtsgrundlage
GmbH / UG / AGJa (bei Gründung frei, Umstellung mit FA-Zustimmung)§ 4a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 EStG
OHG / KG (im HR eingetragen)Ja (gleiches Regime wie GmbH)§ 4a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 EStG
GbR / nicht eingetragener GewerbebetriebNein, zwingend Kalenderjahr§ 4a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 EStG
Freiberufler mit EÜRNein, zwingend KalenderjahrBFH 18.05.2000, IV R 26/99
Einzelunternehmer (nicht im HR)Nein, zwingend Kalenderjahr§ 4a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 EStG

3. Die 3 häufigsten Stichtage im Vergleich

Wenn schon abweichen — welche Stichtage kommen in Betracht? Drei Varianten sind in der Praxis dominierend:

31.12.

Standard · Kalenderjahr

Wirtschaftsjahr = Kalenderjahr. Gewohnt, mit allen Fristen synchron. Keine Umrechnung zwischen Wirtschafts- und Kalenderjahr.

Einfachste Steuerlogik, keine Abweichungen

Alle Fristen 31.07. / 28.02. gelten direkt

Leichtere Vergleichbarkeit mit Vorjahren

Arbeitsbelastung Häufung Q1 (Bilanz-Peak)

Kein Gewinnverschiebungs-Potenzial

30.06.

Häufiges Industrie-Jahr

Wirtschaftsjahr 01.07.–30.06. Typisch bei Saisongeschäften (Sommer/Winter-Fokus), internationalen Konzernen, Handel.

Ruhigere Bilanzphase (Sommer statt Jahreswechsel)

Saisonale Zyklen sauber abgebildet

Steuerstundungseffekt ca. 6 Monate

Komplexere Gewerbesteuer-Berechnung

Zwei „Kalender-Zeiten“ zu tracken

31.03.

UK/JP-Konzern-Stichtag

Wirtschaftsjahr 01.04.–31.03. Typisch bei Töchtern internationaler Konzerne (UK-Standard, Japan-Standard) oder in saisonalen Branchen mit Frühjahrs-Peak.

Konzern-Synchronisation international

Osterzeit als „ruhige“ Bilanz-Phase nutzbar

Steuerstundungseffekt ca. 3 Monate

Weniger verbreitet, Steuerberater weniger gewohnt

Gewerbesteuer auf 2 Kalenderjahre aufzuteilen

Weitere theoretische Stichtage

Der Bilanzstichtag kann auf jeden beliebigen Monatsletzten gelegt werden — technisch auch auf den 30.09., 30.11. oder andere. In der Praxis sind allerdings 31.12., 30.06. und 31.03. mit Abstand am häufigsten, weil Steuerberater und Banken auf diese Quartalsschlusstermine eingespielt sind.

4. Rumpfwirtschaftsjahr bei Gründung

Ein Rumpfwirtschaftsjahr ist ein verkürztes Wirtschaftsjahr — also eines, das kürzer als 12 Monate ist. In der GmbH-Praxis tritt es in drei Konstellationen auf:

§ 8b EStDV — Wirtschaftsjahr bei Gewerbetreibenden

„Das Wirtschaftsjahr umfasst einen Zeitraum von zwölf Monaten. Es darf einen Zeitraum von weniger als zwölf Monaten umfassen, wenn ein Betrieb eröffnet, erworben, aufgegeben oder veräußert wird oder wenn ein Steuerpflichtiger von regelmäßigen Abschlüssen auf einen bestimmten Tag zu regelmäßigen Abschlüssen auf einen anderen bestimmten Tag übergeht.“

Szenario 1: Gründung mitten im Jahr

Beispiel: Die GmbH wird am 15. März 2026 ins Handelsregister eingetragen, der Gesellschaftsvertrag legt den 31.12. als Bilanzstichtag fest. Das erste Wirtschaftsjahr läuft vom 15.03.2026 bis 31.12.2026 — ein Rumpf von ca. 9,5 Monaten. Ab 01.01.2027 beginnt das erste volle Wirtschaftsjahr.

Szenario 2: Gründung mit abweichendem Wirtschaftsjahr

Beispiel: GmbH gegründet am 15.03.2026, Gesellschaftsvertrag legt den 30.06. als Bilanzstichtag fest. Das erste Rumpfwirtschaftsjahr läuft vom 15.03.2026 bis 30.06.2026 (ca. 3,5 Monate). Ab 01.07.2026 beginnt das erste volle Wirtschaftsjahr vom 01.07.2026 bis 30.06.2027.

Szenario 3: Spätere Umstellung des Wirtschaftsjahres

Bei Umstellung eines bestehenden Wirtschaftsjahres entsteht ebenfalls ein Rumpf. Beispiel: GmbH mit Wirtschaftsjahr = Kalenderjahr stellt per Zustimmung des FA ab 01.07.2026 auf ein 01.07.–30.06.-Wirtschaftsjahr um. Das letzte „normale“ WJ endet am 31.12.2025, darauf folgt ein Rumpf vom 01.01.2026 bis 30.06.2026 (6 Monate), anschließend läuft das erste volle WJ vom 01.07.2026 bis 30.06.2027.

Rumpf = eigener Jahresabschluss

Für jedes Rumpfwirtschaftsjahr ist ein eigener Jahresabschluss zu erstellen — mit Bilanz, GuV, ggf. Anhang, E-Bilanz-Übermittlung an ELSTER und Offenlegung im Unternehmensregister. Das bedeutet Mehraufwand und Mehrkosten: Statt einer Bilanz pro Jahr haben Sie im Übergangsjahr zwei Bilanzen.

5. Wann ein abweichender Stichtag Sinn ergibt

Die Wahl eines abweichenden Wirtschaftsjahres sollte nicht aus „Originalitätsgründen“ erfolgen — sondern aus konkreten betrieblichen oder organisatorischen Überlegungen. Die häufigsten Motive:

Grund 1: Saisonales Geschäft

Unternehmen mit ausgeprägtem saisonalem Rhythmus (Gartencenter, Ski-Schulen, Bademode-Hersteller, Weihnachts-Deko-Händler) profitieren oft von einem Bilanzstichtag nach Abschluss der Hauptsaison. Ein Weihnachts-Deko-Großhandel mit 80% Jahresumsatz zwischen Oktober und Dezember hat am 31.12. hohe Lagerbestände abverkauft und relativ wenig Retoure-Abwicklung offen — die Inventur wird einfacher. Ein Ski-Anbieter hätte dagegen Ende Dezember den komplexesten Inventur-Moment; ein 30.06.-Stichtag wäre praxisgerechter.

Grund 2: Konzern-Synchronisation

Töchter internationaler Konzerne müssen häufig an den Bilanzstichtag der Muttergesellschaft angepasst werden. In UK und Japan ist der 31.03. Standard, in den USA oft der 30.09. (Fiscal Year). Ein deutscher GmbH-Konzern-Tochter, die ans Reporting der US-Mutter liefert, verwendet deshalb oft den 30.09.

Grund 3: Steuerstundungseffekt

Bei Gewerbetreibenden gilt nach § 4a Abs. 2 Nr. 2 EStG: Der Gewinn eines abweichenden Wirtschaftsjahres wird in dem Kalenderjahr versteuert, in dem das Wirtschaftsjahr endet. Das ermöglicht einen Steuerstundungseffekt: Ein Wirtschaftsjahr 01.07.2025–30.06.2026 wird vollständig im Veranlagungszeitraum 2026 versteuert — obwohl die Hälfte des Gewinns bereits 2025 erwirtschaftet wurde. Das verschiebt die Steuerzahlung um bis zu 12 Monate nach hinten.

Wichtig: Das FA stimmt nicht wegen Steuerstundung zu

Das Finanzamt wird einer späteren Umstellung des Wirtschaftsjahres nicht zustimmen, wenn der einzige Grund der Steuerstundungseffekt ist. Hier muss ein gewichtiger betrieblicher Grund vorliegen (Konzern-Synchronisation, Saison, etc.). Bei der Neugründung spielt das keine Rolle — dort ist die Wahl frei.

Grund 4: Arbeitsbelastung der Bilanz-Phase

Steuerberater und Kanzleien erleben den Jahreswechsel als Peak-Zeit: Januar bis März ist die Haupt-Bilanzierungsphase. Wer ein abweichendes Wirtschaftsjahr wählt, kann diese Phase umgehen — mit potenziell besseren Honoraren, schnellerer Bearbeitung und intensiverer Betreuung durch den StB.

Grund 5: Holding- oder Konzern-Struktur

Bei Holding-Konstruktionen kann ein abweichender Stichtag sinnvoll sein, um Gewinnverwendungs-Beschlüsse der Tochter-GmbH zeitlich vor oder nach dem Stichtag der Holding zu platzieren — mit entsprechenden Folgen für die Steuerwirkung der Beteiligungserträge nach § 8b KStG.

6. Umstellung des Wirtschaftsjahres: Antrag und Verfahren

Wer als bestehende GmbH den Bilanzstichtag ändern will, muss das formelle Verfahren nach § 4a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Satz 2 EStG durchlaufen:

  • Änderung des Gesellschaftsvertrags

    Beschluss der Gesellschafterversammlung über die Änderung des Geschäftsjahres. Notarielle Beurkundung und Handelsregister-Eintragung erforderlich (ca. 200–500 €).

  • Antrag auf Zustimmung beim Finanzamt

    Formloser Antrag an das zuständige Körperschaftsteuer-Finanzamt mit Begründung. Der betriebliche Grund muss gewichtig und nachweisbar sein — steuerliche Gründe allein reichen nicht (BFH vom 24.01.1963 — BStBl III S. 142).

  • Bescheid des Finanzamts

    Das Finanzamt entscheidet über den Antrag durch besonderen Bescheid. Die Zustimmung gilt ab dem im Bescheid genannten Umstellungszeitpunkt. Ohne Bescheid ist die Umstellung steuerlich unwirksam — auch wenn der Gesellschaftsvertrag bereits geändert wurde.

  • Rumpfwirtschaftsjahr erstellen

    Für den Zeitraum zwischen altem und neuem Bilanzstichtag ist ein eigener Jahresabschluss mit Bilanz, GuV, E-Bilanz, Steuererklärungen und Offenlegung zu erstellen. Zwei Jahresabschlüsse im selben Kalenderjahr.

  • Ggf. IHK und Gewerbeamt informieren

    Manche Kammern und Gewerbeämter fragen das Geschäftsjahr ab — Registerstand aktualisieren. Bei Konzernstrukturen auch Konsolidierungssoftware und intercompany-Buchhaltung anpassen.

Was der Bundesfinanzhof als gewichtigen Grund akzeptiert

Die Rechtsprechung hat folgende Gründe als gewichtig anerkannt: Angleichung an den Konzernabschluss der Muttergesellschaft, Angleichung an bedeutende auslandsansässige Gesellschafter oder Partner, saisonale Gründe mit nachweisbar veränderter Umsatzstruktur. Nicht ausreichend: Der Wunsch nach Steuerstundung, Erleichterung der Abschlussarbeiten ohne betrieblichen Bezug, bloße organisatorische Vorliebe.

7. 5 typische Fehler bei der Stichtagswahl

Fehler 1: „31.12. ist Pflicht“ annehmen

Viele Gründer wissen nicht, dass bei der GmbH-Gründung das Wirtschaftsjahr frei gewählt werden kann. Der Notar fragt oft nur danach, ob man „das Kalenderjahr“ nehmen will — ein saisonal orientierter Betrieb verschenkt hier u.U. jahrzehntelange organisatorische Effizienzvorteile.

Fehler 2: Abweichenden Stichtag wählen ohne Grund

Das Gegenteil: Originalität ohne betrieblichen Nutzen. Ein abweichendes Wirtschaftsjahr erzeugt dauerhaft Mehraufwand in der Gewerbesteuer-Berechnung und bei der Abstimmung mit Dritten (Banken, Versicherungen, Lieferanten). Ohne saisonalen, internationalen oder strukturellen Grund — besser beim 31.12. bleiben.

Fehler 3: Umstellung ohne FA-Zustimmung

Die Satzungsänderung allein reicht nicht. Ohne den Bescheid des Finanzamts bleibt das alte Wirtschaftsjahr steuerlich gültig — mit Folge, dass die eingereichte Steuererklärung abgelehnt werden kann. Die Zustimmung muss vor dem Umstellungszeitpunkt vorliegen.

Fehler 4: Rumpf-Mehrkosten unterschätzen

Bei Umstellung fällt ein zusätzlicher Jahresabschluss an — mit vollem Aufwand (Bilanz, GuV, E-Bilanz, Offenlegung). Die Kostenrechnung muss diese einmaligen Umstellungskosten (ca. 500–1.500 € zusätzlich) in die Entscheidung einbeziehen.

Fehler 5: Gewerbesteuer-Aufteilung vergessen

Bei abweichendem Wirtschaftsjahr wird der Gewerbesteuermessbetrag im Kalenderjahr festgesetzt, in dem das Wirtschaftsjahr endet. Das hat Auswirkungen auf Hebesatz-Änderungen der Gemeinde und auf Gewerbesteuer-Vorauszahlungen. Bei Gemeindewechsel oder Hebesatz-Änderung kann das komplex werden.

„In 9 von 10 Fällen empfehle ich GmbH-Gründern den 31.12. als Bilanzstichtag — aus rein pragmatischen Gründen. Nur wenn ein klar saisonales Geschäft oder eine Konzern-Anbindung vorliegt, lohnt der Aufwand. Bei bestehender GmbH ist die Umstellung außerdem fast immer teurer als angenommen: Rumpfwirtschaftsjahr plus FA-Verfahren kostet schnell 1.500 €. Die Entscheidung gehört an den Anfang, nicht mitten rein.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz

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8. Häufige Fragen

Muss eine GmbH zwingend den 31.12. als Bilanzstichtag haben?

Nein. Nach § 4a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 EStG können im Handelsregister eingetragene Gewerbetreibende — und damit alle GmbHs und UGs — ihr Wirtschaftsjahr frei wählen. Der 31.12. ist Standard, aber nicht Pflicht. Häufige Alternativen: 30.06. und 31.03.

Wo wird der Bilanzstichtag festgelegt?

Im Gesellschaftsvertrag der GmbH. Dort wird das Geschäftsjahr definiert. Das Geschäftsjahr bestimmt den Bilanzstichtag. Muster-Formulierung: „Das Geschäftsjahr der Gesellschaft ist das Kalenderjahr“ (= 31.12.) oder „Das Geschäftsjahr beginnt am 1. Juli und endet am 30. Juni des Folgejahres“ (= 30.06.).

Brauche ich für die Wahl eines abweichenden Stichtags bei Gründung die Zustimmung des Finanzamts?

Nein. Bei der Gründung ist die Wahl des Bilanzstichtags völlig frei — das Finanzamt muss nicht zustimmen. Nur bei einer späteren Umstellung eines bestehenden Wirtschaftsjahres ist die Zustimmung des Finanzamts nach § 4a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Satz 2 EStG erforderlich.

Wie lange dauert die Umstellung eines bestehenden Wirtschaftsjahres?

Rechnen Sie mit 3–6 Monaten Vorlauf: (1) Notarielle Satzungsänderung: 2–4 Wochen. (2) Handelsregister-Eintragung: 2–4 Wochen. (3) Antrag beim Finanzamt + Bescheid: 2–4 Monate. Die Umstellung muss vor dem angestrebten neuen Bilanzstichtag rechtskräftig sein.

Was passiert, wenn das Finanzamt nicht zustimmt?

Dann bleibt das alte Wirtschaftsjahr steuerlich gültig — auch wenn der Gesellschaftsvertrag bereits geändert wurde. Handelsrechtlich bilanzieren Sie zum neuen Stichtag, steuerrechtlich müssen Sie aber weiter den alten Zeitraum für Steuerzwecke verwenden — das führt zu unnötiger Doppelarbeit. Ablehnungen sind selten, aber möglich bei fehlendem betrieblichem Grund. Gegen den Ablehnungsbescheid ist Einspruch möglich.

Wie funktioniert die Gewerbesteuer bei abweichendem Wirtschaftsjahr?

Nach § 4a Abs. 2 Nr. 2 EStG gilt der Gewinn des Wirtschaftsjahres in dem Kalenderjahr als bezogen, in dem das Wirtschaftsjahr endet. Beispiel: Ein Wirtschaftsjahr 01.07.2025–30.06.2026 unterliegt komplett der Gewerbesteuer-Veranlagung für das Kalenderjahr 2026 — mit dem Hebesatz der Gemeinde für 2026.

Kann ich als neu gegründete GmbH sofort ein abweichendes Wirtschaftsjahr wählen?

Ja. Bei Neugründung ist die Wahl frei — Sie legen den gewünschten Stichtag im Gesellschaftsvertrag fest. Das erste Wirtschaftsjahr beginnt mit der Handelsregister-Eintragung (oft Mitte des Jahres) und endet am gewählten ersten Stichtag — meist als Rumpfwirtschaftsjahr. Danach beginnt das erste volle Wirtschaftsjahr.

Wie lang darf das erste Rumpfwirtschaftsjahr sein?

Das Rumpfwirtschaftsjahr darf kürzer als 12 Monate sein (§ 8b EStDV). Eine exakte Mindestlänge gibt es nicht — auch 1 Tag wäre theoretisch zulässig, praktisch aber unwirtschaftlich wegen des Mehraufwands. Üblich sind 1–9 Monate. Das Rumpf darf jedoch nicht länger als 12 Monate sein — dann wäre die Bilanzierungspflicht für einen früheren Zwischentermin verletzt.

Was kostet die Umstellung des Wirtschaftsjahres insgesamt?

Grob kalkulierte Einmalkosten: Notarielle Satzungsänderung 200–500 € + Handelsregister-Eintragung ca. 70 € + Finanzamt-Antrag (intern, oder durch StB ca. 150–400 €) + zusätzlicher Rumpf-Jahresabschluss (bei OnlineBilanz 499,95 €) + ggf. StB-Beratung zur Sinnhaftigkeit. Gesamt: 900–1.500 € Einmalkosten. Die laufenden Mehrkosten bei abweichendem Stichtag sind gering.

Übernimmt OnlineBilanz auch Jahresabschlüsse mit abweichendem Bilanzstichtag?

Ja. OnlineBilanz erstellt Jahresabschlüsse zu allen üblichen Stichtagen (31.12., 30.06., 31.03., 30.09.) zum einheitlichen Festpreis von 499,95 € inkl. MwSt. Rumpfwirtschaftsjahre werden als reguläre Jahresabschlüsse zum gleichen Preis behandelt — im Umstellungsjahr fallen daher zwei Abschlüsse an.

9. Fazit: Der Stichtag ist eine Entscheidung am Anfang

Die Wahl des Bilanzstichtags einer GmbH ist eine der ersten strategischen Entscheidungen bei der Gründung — und eine, die oft unterbewertet wird. Der 31.12. ist für die meisten Unternehmen sinnvoll, aber nicht alternativlos. Bei saisonalem Geschäft, internationaler Konzernanbindung oder Holding-Strukturen kann ein abweichender Stichtag echte Vorteile bringen.

Wichtig ist die richtige zeitliche Einordnung: Bei der Gründung ist die Wahl frei und kostet nichts. Bei einer späteren Umstellung kommen Verfahrenskosten, Rumpfwirtschaftsjahr und FA-Zustimmung hinzu — das ist aufwändig und teuer. Wer mit der Wahl härt, sollte vor Gründung die Frage „Kalenderjahr oder abweichend?“ bewusst durchspielen und mit einem Steuerberater diskutieren.

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Hinweis: Rechtsstand April 2026, § 4a EStG in der Fassung vom 04.02.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 33). Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Für konkrete Fragen zur Wahl oder Umstellung Ihres Bilanzstichtags empfehlen wir die Beratung durch einen Steuerberater. Für weitere Informationen: Kontakt zu OnlineBilanz.

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Schritt 03 · geführtes Onboarding

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Lexoffice, SevDesk, DATEV, Excel – egal welches Programm: Export rein, fertig. Keine Umstellung, kein Lernen, kein neues Tool. Was Sie schon haben, reicht. Unsere KI-Assistenz führt Sie Schritt für Schritt – fünf Minuten, dann sind Sie durch.

Drag & Drop · GoBD-konform
Buchhaltungsprogramm wählen
LLexoffice
SSevDesk
DDATEV
+manuell
Belege hierher ziehenPDF, JPG, CSV · bis 50 MB pro Datei
Rechnungen_Q4.zip 78 %
4
Schritt 04 · KI prüft · StB kontrolliert

Automatische Plausibilitätsprüfung

Unsere KI-Assistenz prüft jede Buchung in Sekunden auf Auffälligkeiten, fehlende Belege und USt-Unstimmigkeiten – was sonst Wochen dauert. Sie bekommen eine klare Checkliste: nur das wird nachgefragt, was wirklich fehlt. Keine unnötigen Rückfragen.

schneller zum Abschluss
K
KI-Assistenz · Plausibilitätsprüfung
aktiv
Kontoauszüge vollständig 428 Buchungen
USt-Abgleich erfolgt 19 % · 7 % · RC
! 3 Belege fehlen > 1.000 € Rückfrage
Anlagenverzeichnis abgeglichen 14 Positionen
! GWG-Grenze geprüft – Rückfrage an StB an F. Klement
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Schritt 05 · Ihr StB unterschreibt

Einsicht, Fragen, Freigabe

Ihre Bilanz und Steuererklärungen werden von einem erfahrenen Steuerberater erstellt und geprüft – nicht von Software allein. Sie schauen rein, stellen Fragen per Chat, bekommen Antworten vom StB selbst – und geben mit einem Klick digital frei. Kein Postweg, keine Unterschriften in dreifacher Ausführung.

von StB unterzeichnet
Bilanz_2025_Entwurf.pdf bereit zur Freigabe
Jahresbilanz zum 31.12.2025
Anlagevermögen142.380 €
Umlaufvermögen298.412 €
Eigenkapital186.920 €
Bilanzsumme440.792 €
GEPRÜFT
F. Klement
StB/WP
Fragen Freigeben
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Schritt 06 · Einreichung & Abschluss

Einreichung beim Finanzamt
& Offenlegung

Wir übernehmen für Sie die Einreichung beim Finanzamt über ELSTER sowie die Offenlegung beim Bundesanzeiger. Sie müssen nichts mehr tun. Alle Unterlagen werden rechtskonform archiviert und sind jederzeit in Ihrem Portal abrufbar.

fristgerecht & rechtskonform
Abschluss 2025 · Erledigt
Bilanz eingereicht, offengelegt & archiviert.
E-Bilanz · ELSTER Offenlegung · BAnz Steuererklärungen
FK
Einreichung erfolgtF. Klement · Steuerberater
7
Schritt 07 · Dauermandat · das ganze Jahr

Ihr fester Steuerberater –
365 Tage an Ihrer Seite

Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
? portal.onlinebilanz.de/dauermandat
Übersicht
Jahresabschluss
Dokumente
Fristen
Dauermandat
Chat2
Dauermandat · aktiv

Ihr fester Steuerberater

FK
F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
antwortet heute
FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
alles in Ordnung
Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
inklusive
Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
wir erinnern Sie
Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

Preisvergleich

Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater