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Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
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HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
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Datum

Lesedauer

11–16 Minuten


OnlineBilanzBlogGmbH Bilanz erstellen

GmbH Bilanz erstellen 2026: Pflichten, Aufbau & Fristen

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Jede GmbH muss jährlich eine Bilanz erstellen – als Teil des Jahresabschlusses nach § 242 HGB. Die Geschäftsführung haftet persönlich für Richtigkeit und Vollständigkeit. Wer Fristen versäumt oder Fehler macht, riskiert Ordnungsgelder bis 25.000 Euro sowie steuerliche und haftungsrechtliche Konsequenzen.

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Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Die GmbH Bilanz ist eine gesetzliche Pflicht nach § 242 HGB und zeigt zum Bilanzstichtag die Vermögens- und Finanzlage. Sie gliedert sich in Aktiva (Vermögenswerte) und Passiva (Eigenkapital und Schulden). Die Geschäftsführung muss die Bilanz innerhalb von 11 Monaten (kleine GmbH) bzw. 8 Monaten (mittelgroße/große GmbH) nach § 42a GmbHG feststellen und innerhalb von 12 Monaten nach § 325 HGB beim Unternehmensregister offenlegen.

Was ist die GmbH Bilanz?

Die Bilanz ist ein zentraler Bestandteil des Jahresabschlusses jeder GmbH. Sie zeigt die Vermögens- und Finanzlage des Unternehmens zu einem bestimmten Stichtag – in der Regel der 31. Dezember des Geschäftsjahres.

Die Bilanz ist eine Momentaufnahme: Auf der linken Seite (Aktiva) stehen alle Vermögenswerte, auf der rechten Seite (Passiva) alle Schulden und das Eigenkapital. Beide Seiten müssen exakt ausgeglichen sein – daher der Begriff “Bilanz” (lateinisch: bilanx = Waage).

Die GmbH Bilanz erfüllt mehrere Funktionen: Sie ist gesetzliche Pflicht nach § 242 HGB, dient als Grundlage für die Steuererklärung, muss beim Unternehmensregister offengelegt werden und wird von Banken sowie Investoren zur Bonitätsprüfung herangezogen.

§ 242 HGB

Bilanzierungspflicht

2 Seiten

Aktiva & Passiva

31.12.

Üblicher Bilanzstichtag

Rechtliche Grundlagen der Bilanzierungspflicht

Die Pflicht zur Erstellung einer Bilanz ergibt sich aus mehreren Rechtsgrundlagen. Nach § 242 HGB müssen alle Kaufleute eine Bilanz aufstellen. Für Kapitalgesellschaften wie die GmbH gelten darüber hinaus die Vorschriften der §§ 264 ff. HGB.

Das GmbH-Gesetz konkretisiert zusätzliche Pflichten: § 42a GmbHG regelt die Feststellungsfristen, § 41 GmbHG die Vorlage an die Gesellschafter. Die Geschäftsführung trägt die persönliche Verantwortung für die ordnungsgemäße Aufstellung.

Hinweis

Persönliche Haftung der Geschäftsführung: Nach § 43 GmbHG haften Geschäftsführer persönlich für Schäden, die durch Verletzung ihrer Sorgfaltspflichten entstehen. Dazu gehört auch die fehlerhafte oder verspätete Bilanzierung.

Die Gliederung der Bilanz ist in § 266 HGB verbindlich vorgeschrieben. Kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 HGB dürfen eine verkürzte Bilanz erstellen, müssen aber die Grundstruktur einhalten.

„Viele Geschäftsführer unterschätzen die rechtliche Tragweite der Bilanzierung. Die Bilanz ist kein internes Dokument, sondern ein rechtsverbindliches Instrument mit erheblichen Haftungsrisiken. Fehler können nicht nur zu Ordnungsgeldern führen, sondern auch zur persönlichen Inanspruchnahme.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Aufbau und Struktur der GmbH Bilanz

Die Bilanz gliedert sich in zwei Hauptseiten, die stets ausgeglichen sein müssen. Die Aktivseite zeigt, wie das Kapital verwendet wird (Mittelverwendung). Die Passivseite zeigt, woher das Kapital stammt (Mittelherkunft).

Nach § 266 HGB ist die Gliederung für Kapitalgesellschaften verbindlich vorgeschrieben. Die Struktur folgt dem Fristigkeitsprinzip: Auf der Aktivseite stehen langfristige Vermögenswerte oben, kurzfristige unten. Auf der Passivseite steht das Eigenkapital oben, kurzfristige Verbindlichkeiten unten.

Aktivseite (Mittelverwendung)

  • A. Anlagevermögen (langfristig gebunden)
  • B. Umlaufvermögen (kurzfristig verfügbar)
  • C. Rechnungsabgrenzungsposten
  • D. Aktive latente Steuern

Passivseite (Mittelherkunft)

  • A. Eigenkapital (eigene Mittel)
  • B. Rückstellungen (ungewisse Verbindlichkeiten)
  • C. Verbindlichkeiten (Fremdkapital)
  • D. Rechnungsabgrenzungsposten

Die Bilanzsumme ist die Summe aller Aktiv- bzw. Passivposten. Sie muss auf beiden Seiten identisch sein. Die Höhe der Bilanzsumme ist ein wichtiges Kriterium für die Größenklassifizierung nach § 267 HGB.

Aktivseite der Bilanz: Vermögenswerte richtig gliedern

Die Aktivseite zeigt alle Vermögenswerte der GmbH. Sie ist nach § 266 Abs. 2 HGB in Anlagevermögen und Umlaufvermögen zu gliedern. Entscheidend ist die Verweildauer im Unternehmen.

A. Anlagevermögen

Zum Anlagevermögen gehören alle Vermögensgegenstände, die dauerhaft dem Geschäftsbetrieb dienen. Die Gliederung erfolgt in drei Kategorien:

  1. Immaterielle Vermögensgegenstände: Software, Lizenzen, Patente, Geschäfts- oder Firmenwert
  2. Sachanlagen: Grundstücke, Gebäude, technische Anlagen, Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Fahrzeuge
  3. Finanzanlagen: Beteiligungen, Ausleihungen, Wertpapiere des Anlagevermögens

B. Umlaufvermögen

Das Umlaufvermögen umfasst Vermögensgegenstände, die nicht dauerhaft im Unternehmen verbleiben, sondern verbraucht oder veräußert werden:

  1. Vorräte: Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, unfertige Erzeugnisse, fertige Erzeugnisse, Waren
  2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände: Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Vermögensgegenstände
  3. Wertpapiere: Anteile an verbundenen Unternehmen, eigene Anteile, sonstige Wertpapiere
  4. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten

Achtung

Abgrenzung entscheidend: Die Zuordnung zum Anlage- oder Umlaufvermögen richtet sich nach der Zweckbestimmung, nicht nach der Art des Gegenstands. Ein PKW ist Anlagevermögen, wenn er dem Betrieb dient – Umlaufvermögen, wenn er zum Wiederverkauf bestimmt ist (z.B. bei einem Autohändler).

Passivseite der Bilanz: Eigenkapital und Schulden

Die Passivseite zeigt die Mittelherkunft: Woher stammt das Kapital, das auf der Aktivseite verwendet wird? Die Gliederung erfolgt nach § 266 Abs. 3 HGB.

A. Eigenkapital

Das Eigenkapital einer GmbH gliedert sich in mehrere Posten:

  • I. Gezeichnetes Kapital: Das Stammkapital der GmbH (mindestens 25.000 Euro bzw. 1 Euro bei der UG)
  • II. Kapitalrücklage: Einlagen der Gesellschafter, die über das Stammkapital hinausgehen (Agio)
  • III. Gewinnrücklagen: Thesaurierte Gewinne aus Vorjahren (z.B. gesetzliche Rücklage nach § 150 AktG analog)
  • IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag: Vorjahresergebnis, das noch nicht verwendet wurde
  • V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag: Ergebnis des aktuellen Geschäftsjahres

B. Rückstellungen

Rückstellungen sind Verbindlichkeiten, die dem Grunde oder der Höhe nach ungewiss sind. Typische Beispiele:

  • Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
  • Steuerrückstellungen
  • Sonstige Rückstellungen (z.B. für drohende Prozesse, Gewährleistungen, Urlaubsansprüche)

C. Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten sind sichere Schulden gegenüber Dritten. Sie werden nach Gläubigergruppen gegliedert:

Verbindlichkeitsart Beispiele Ausweis
Anleihen Ausgegebene Schuldverschreibungen Mit Restlaufzeit
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Darlehen, Kontokorrentkredite Nach Fristigkeit
Erhaltene Anzahlungen Vorauszahlungen von Kunden Gesondert ausweisen
Verbindlichkeiten aus L+L Lieferantenschulden Wichtigste Position
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern Darlehen der Gesellschafter Gesondert ausweisen
Sonstige Verbindlichkeiten Steuern, Sozialversicherung Restposten

Bilanz erstellen: Schritt für Schritt Anleitung

Die Erstellung der GmbH Bilanz erfolgt in mehreren systematischen Schritten. Eine strukturierte Vorgehensweise minimiert Fehler und erleichtert die Arbeit erheblich.

  • Schritt 1: Buchhaltung abschließen – Alle Geschäftsvorfälle des Jahres müssen verbucht sein. Offene Posten müssen abgestimmt werden.
  • Schritt 2: Inventur durchführen – Bestandsaufnahme aller Vermögensgegenstände und Schulden zum Bilanzstichtag nach § 240 HGB.
  • Schritt 3: Abschlussbuchungen vornehmen – Abgrenzungen, Rückstellungen, Abschreibungen buchen.
  • Schritt 4: Bewertung durchführen – Alle Vermögenswerte und Schulden nach HGB-Vorschriften bewerten.
  • Schritt 5: Bilanz aufstellen – Übertragung der Werte in das Bilanzschema nach § 266 HGB.
  • Schritt 6: Gewinn- und Verlustrechnung erstellen – Parallel zur Bilanz nach § 275 HGB.
  • Schritt 7: Anhang erstellen – Bei mittelgroßen und großen GmbHs verpflichtend nach § 284 HGB.
  • Schritt 8: Feststellung durch Gesellschafter – Innerhalb der Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG.
  • Schritt 9: Offenlegung – Beim Unternehmensregister innerhalb von 12 Monaten nach § 325 HGB.

„Die häufigsten Fehler passieren bei den Abschlussbuchungen. Vergessene Abgrenzungen, falsch bemessene Rückstellungen oder nicht gebuchte Abschreibungen führen zu einer fehlerhaften Bilanz. Eine sorgfältige Checkliste ist hier unverzichtbar.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Die Qualität der Bilanz steht und fällt mit der laufenden Buchhaltung. Wer das ganze Jahr über sauber bucht, hat beim Jahresabschluss deutlich weniger Arbeit und ein geringeres Fehlerrisiko.

Bewertung von Vermögenswerten und Schulden

Die Bewertung ist einer der komplexesten Bereiche der Bilanzierung. Das HGB enthält detaillierte Vorschriften, die zwingend zu beachten sind. Verstöße können zur Nichtigkeit des Jahresabschlusses führen.

Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB)

Alle Bewertungen müssen den GoB entsprechen. Zentrale Prinzipien sind:

  • Vorsichtsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB): Alle vorhersehbaren Risiken und Verluste müssen berücksichtigt werden
  • Realisationsprinzip: Gewinne dürfen erst ausgewiesen werden, wenn sie realisiert sind
  • Imparitätsprinzip: Asymmetrische Behandlung von Gewinnen und Verlusten
  • Einzelbewertung (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB): Jeder Vermögensgegenstand ist grundsätzlich einzeln zu bewerten

Bewertung des Anlagevermögens

Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt und planmäßig abgeschrieben (§ 253 HGB).

Vermögensart Bewertung Abschreibung
Grundstücke Anschaffungskosten Keine (keine Abnutzung)
Gebäude Anschaffungs-/Herstellungskosten 2-3% p.a. linear
Maschinen Anschaffungskosten Nach Nutzungsdauer (AfA-Tabelle)
Software Anschaffungskosten 3 Jahre (1/3 p.a.)
Geschäfts-/Firmenwert Anschaffungskosten Nach voraussichtlicher Nutzungsdauer

Bewertung des Umlaufvermögens

Umlaufvermögen ist mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert anzusetzen (§ 253 Abs. 4 HGB). Bei Vorräten sind verschiedene Verbrauchsfolgeverfahren zulässig (FIFO, LIFO, Durchschnittsmethode).

Achtung

Niederstwertprinzip beachten: Wenn der Wert eines Vermögensgegenstands am Bilanzstichtag unter den Anschaffungskosten liegt, muss der niedrigere Wert angesetzt werden (§ 253 Abs. 4 HGB). Dies gilt streng im Umlaufvermögen und bei dauerhafter Wertminderung im Anlagevermögen.

Fristen und Termine für die GmbH Bilanz 2026

Die Einhaltung der gesetzlichen Fristen ist existenziell. Versäumnisse führen zu Ordnungsgeldern nach § 335 HGB in Höhe von 500 bis 25.000 Euro. Im Einzelfall droht auch die Löschung der GmbH im Handelsregister.

Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG

Die Feststellung des Jahresabschlusses durch die Gesellschafterversammlung muss innerhalb bestimmter Fristen erfolgen:

Größenklasse Frist Beispiel bei Bilanzstichtag 31.12.2025
Kleine GmbH (§ 267 Abs. 1 HGB) 11 Monate Bis 30.11.2026
Mittelgroße GmbH (§ 267 Abs. 2 HGB) 8 Monate Bis 31.08.2026
Große GmbH (§ 267 Abs. 3 HGB) 8 Monate Bis 31.08.2026

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

Nach der Feststellung muss der Jahresabschluss beim Unternehmensregister offengelegt werden. Die Frist beträgt einheitlich 12 Monate nach dem Bilanzstichtag – unabhängig von der Größenklasse.

Hinweis

Wichtig seit DiRUG (01.08.2022): Die Offenlegung erfolgt ausschließlich beim Unternehmensregister. Eine Veröffentlichung im Bundesanzeiger ist nicht mehr vorgesehen. Die elektronische Einreichung erfolgt über standardisierte XBRL-Formate.

11/8 Monate

Feststellungsfrist

12 Monate

Offenlegungsfrist

bis 25.000 €

Ordnungsgeld

Für Geschäftsjahr 2025 mit Bilanzstichtag 31.12.2025 gilt: Feststellung bis 30.11.2026 (kleine GmbH) bzw. 31.08.2026 (mittelgroße/große GmbH), Offenlegung bis spätestens 31.12.2026.

Häufige Fehler bei der Bilanzerstellung vermeiden

In der Praxis zeigen sich immer wieder typische Fehlerquellen, die zu Beanstandungen durch Finanzamt, Wirtschaftsprüfer oder Registergericht führen.

Top 10 Fehler bei der GmbH Bilanz

  1. Unvollständige Inventur: Nicht alle Vermögensgegenstände wurden erfasst oder bewertet
  2. Falsche Abgrenzungen: Periodengerechte Zuordnung von Aufwendungen und Erträgen fehlt
  3. Fehlerhafte Rückstellungen: Höhe falsch geschätzt oder rechtlich nicht zulässige Rückstellungen gebildet
  4. Abschreibungen vergessen: Planmäßige Abschreibungen nicht oder falsch gebucht
  5. Aktivierungsverbote missachtet: Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind nach § 248 Abs. 2 HGB aktivierungsverboten
  6. Gesellschafterdarlehen falsch ausgewiesen: Muss gesondert unter Verbindlichkeiten erscheinen
  7. Eigenkapitalausweis fehlerhaft: Insbesondere bei Gewinnverwendung oder Kapitalerhöhungen
  8. Umsatzsteuer-Voranmeldungen nicht berücksichtigt: Führt zu falschen Forderungen/Verbindlichkeiten
  9. Bewertungsstetigkeit verletzt: Ohne sachlichen Grund von Vorjahresmethode abgewichen
  10. Anhang unvollständig: Pflichtangaben nach § 284 HGB fehlen oder sind unzureichend

Achtung

Vorsicht bei Gesellschafterdarlehen: Darlehen von Gesellschaftern sind gesondert unter den Verbindlichkeiten auszuweisen. In der Krise können sie eigenkapitalersetzenden Charakter haben und sind dann nachrangig – dies muss im Anhang erläutert werden.

„Ein häufiger Fehler ist die mangelnde Dokumentation. Bewertungsentscheidungen müssen nachvollziehbar sein und sollten schriftlich festgehalten werden. Bei einer Betriebsprüfung ist die Beweislast sonst schwer zu führen.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Digitale Lösungen für die Bilanzerstellung

Moderne Softwarelösungen vereinfachen die Bilanzerstellung erheblich und reduzieren das Fehlerrisiko. Die Digitalisierung erfasst mittlerweile den gesamten Prozess – von der laufenden Buchhaltung bis zur elektronischen Offenlegung.

Vorteile digitaler Bilanzerstellung

  • Automatische Plausibilitätsprüfungen: Die Software erkennt Unstimmigkeiten und Bilanzierungsfehler
  • Aktuelle Rechtsgrundlagen: Gesetzesänderungen und neue HGB-Vorschriften werden automatisch berücksichtigt
  • XBRL-Export: Direkte elektronische Übermittlung an das Unternehmensregister
  • Vorjahresvergleiche: Automatischer Abgleich mit Vorjahreswerten zur Sicherstellung der Bewertungsstetigkeit
  • Zeitersparnis: Routineaufgaben werden automatisiert, Geschäftsführung kann sich auf Kernaufgaben konzentrieren
  • Revisionssicherheit: Alle Änderungen werden protokolliert und sind nachvollziehbar

OnlineBilanz: Jahresabschluss digital erstellen

OnlineBilanz ist eine spezialisierte Plattform für die Erstellung von Jahresabschlüssen für GmbH, UG und AG. Die Software führt Schritt für Schritt durch den Prozess und stellt sicher, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden.

Bilanz & GuV

Automatische Übernahme aus DATEV oder manueller Import. Gliederung nach § 266/275 HGB mit Plausibilitätsprüfung.

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E-Bilanz & Offenlegung

XBRL-Export für Finanzamt und Unternehmensregister. Direkte elektronische Übermittlung.

Die Lösung richtet sich sowohl an Geschäftsführer, die den Jahresabschluss eigenständig erstellen möchten, als auch an Steuerberater und Buchhalter, die den Prozess für ihre Mandanten durchführen.

Hinweis

Integration mit DATEV: OnlineBilanz kann Daten direkt aus DATEV übernehmen. Die Schnittstelle ermöglicht einen nahtlosen Datenfluss und vermeidet manuelle Übertragungsfehler.

Häufig gestellte Fragen

Wer muss bei einer GmbH die Bilanz erstellen?

Die Geschäftsführung ist nach § 41 GmbHG verpflichtet, den Jahresabschluss (einschließlich Bilanz) aufzustellen. In der Praxis wird dies oft vom Steuerberater oder einem spezialisierten Dienstleister durchgeführt, die rechtliche Verantwortung bleibt aber bei der Geschäftsführung. Die Feststellung erfolgt durch die Gesellschafterversammlung innerhalb von 11 Monaten (kleine GmbH) bzw. 8 Monaten (mittelgroße/große GmbH) nach § 42a GmbHG.

Welche Fristen gelten für die GmbH Bilanz 2026?

Bei einem Bilanzstichtag 31.12.2025 muss die Feststellung bis 30.11.2026 (kleine GmbH) bzw. 31.08.2026 (mittelgroße/große GmbH) erfolgen. Die Offenlegung beim Unternehmensregister muss bis spätestens 31.12.2026 erfolgen (12-Monats-Frist nach § 325 HGB). Bei Fristversäumnis drohen Ordnungsgelder von 500 bis 25.000 Euro nach § 335 HGB.

Was ist der Unterschied zwischen Aktiva und Passiva?

Die Aktiva (linke Seite der Bilanz) zeigen die Mittelverwendung – also wofür das Kapital eingesetzt wurde (Vermögenswerte wie Maschinen, Vorräte, Bankguthaben). Die Passiva (rechte Seite) zeigen die Mittelherkunft – also woher das Kapital stammt (Eigenkapital, Rückstellungen, Verbindlichkeiten). Beide Seiten müssen stets ausgeglichen sein, daher der Begriff Bilanz (Waage).

Wo muss die GmbH Bilanz offengelegt werden?

Seit dem DiRUG (01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister – nicht mehr beim Bundesanzeiger. Die Einreichung muss elektronisch im XBRL-Format erfolgen. Die Frist beträgt 12 Monate nach dem Bilanzstichtag gemäß § 325 HGB. Kleine Kapitalgesellschaften können eine verkürzte Bilanz einreichen, müssen aber die Grundstruktur nach § 266 HGB einhalten.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 242 HGB – Pflicht zur Aufstellung, § 266 HGB – Gliederung der Bilanz, § 325 HGB – Offenlegung, § 42a GmbHG – Feststellungsfristen. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Ihr fester Steuerberater –
365 Tage an Ihrer Seite

Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
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Dauermandat · aktiv

Ihr fester Steuerberater

FK
F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
antwortet heute
FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
alles in Ordnung
Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
inklusive
Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
wir erinnern Sie
Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

Preisvergleich

Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater