Steuern ohne Stress. Bilanz ohne Zweifel.

Ihr Steuerberater,
wie er sein sollte.

digital + persönlich + bezahlbar

Buchhaltung selbst führen — Steuerberater auf Abruf. Wann immer Sie Rat brauchen, ist Ihr Steuerberater für Sie da. Für Bilanzen, Steuererklärungen, E-Bilanz, Offenlegung und Finanzamtsvertretung.

In 60 Sekunden Kostenlos & unverbindlich Rückruf binnen 24 Stunden
1
Belege hochladen oder Buchhaltungs­programm verbinden DATEV, lexoffice, sevDesk — oder per Drag & Drop.
2
Ein fester Steuerberater, ein Mandantenportal und KI-Assistenz Eine Ansprechperson, ein Ort, alles transparent.
3
Ihr Spezialist für Jahres­abschlüsse — für UG, GmbH und Holding Bilanzierung nach HGB ist unser Kerngeschäft.
4
Steuerberatung & Finanzamts­vertretung Nicht nur zum Jahresende. Ganzjährig, auf Abruf.
5
Keine versteckten Kosten — ein Festpreis, der alles beinhaltet Was im Angebot steht, steht auf der Rechnung. Punkt.
login.onlinebilanz.de
Live
Muster GmbH Mandant · WJ 2025
Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
01 Upload 02 KI 03 Beratung 04 StB 05 Bilanz 06 ELSTER
Rechnung_Lieferant_042.pdf 1.247 KB · gerade empfangen
Belege hier ablegen PDF, Foto, E-Mail-Weiterleitung
oder
Bestehende Software verbinden Einmal koppeln — Belege fließen automatisch
DATEVverbunden
lexofficeverbunden
sevDeskverbunden
+ 14 weitere
PDF
Rechnung_Lieferant_042.pdf
1.247 KB
PDF
Kontoauszug_KW42.pdf
328 KB
PDF
Bewirtungsbeleg_Mandant.pdf
89 KB
KI‑Vorarbeit · Belege & Transaktionen prüfen — trainiert von unseren Steuerberatern
Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
3400Wareneingang
1.247,00 €
98%
19.10.25
Bewirtung · Hotel Adlon (70%)
4650Bewirtung
142,80 €
94%
20.10.25
Telekom · Mobilfunk Q4
4920Telefon
89,00 €
99%
22.10.25
Kontoauszug · SEPA‑Lastschrift
1200Bank
−450,00 €
100%
Rückfrage an Sie: Die Rechnung Hotel Adlon — war das eine Geschäftsbewirtung mit Mandant, oder interne Reise? Für die korrekte 70/30‑oder 100%‑Buchung.
Mandant ✓
Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
Fabian, wir überlegen 2026 einen Firmenwagen. Lohnt sich das steuerlich?
14:02 · Sie
Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
14:04 · Fabian
Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
14:04 · Fabian
Passt 15 Min. morgen 10:00 für ein kurzes Video-Gespräch?
Ja, passt ✓ Anderer Termin
14:05 · Fabian
Video-Call · morgen 10:00 15 Min.
Fabian Klement Live
Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
+11.400 €
Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
Empfehlung
Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
1
Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
2
Summen müssen gleich sein Aktiva = Passiva. Stimmt das nicht auf den Cent, stimmt die Buchhaltung nicht.
3
Ihr StB prüft & signiert Freigabe per qualifizierter Signatur — bereit für Finanzamt & Bundesanzeiger.
Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
E
ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
BA
BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

9–14 Minuten


OnlineBilanzBlogJahresabschluss Bestandteile

Jahresabschluss Bestandteile 2026: Bilanz, GuV, Anhang & Lagebericht

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Der Jahresabschluss ist mehr als eine gesetzliche Pflicht – er bildet die finanzielle Grundlage für Kreditentscheidungen, Steuerfestsetzungen und unternehmerische Planungen. Der Aufbau und die Erstellung des Jahresabschlusses nach HGB richten sich nach klaren gesetzlichen Vorgaben, die je nach Unternehmensgröße unterschiedliche Bestandteile vorschreiben. Für Bilanzstichtag 31.12.2025 gelten verschärfte Fristen nach § 325 HGB.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Die Bestandteile eines Jahresabschlusses nach HGB umfassen grundsätzlich Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). Kapitalgesellschaften müssen zusätzlich einen Anhang erstellen, mittelgroße und große Unternehmen benötigen auch einen Lagebericht. Die Offenlegung erfolgt beim Unternehmensregister innerhalb von 12 Monaten nach § 325 HGB.

Was ist ein Jahresabschluss?

Der Jahresabschluss fasst alle finanziellen Vorgänge eines Geschäftsjahres zusammen und dokumentiert die wirtschaftliche Situation eines Unternehmens. Er zeigt, wie Vermögen, Schulden, Erträge und Aufwendungen zueinander stehen.

Das Handelsgesetzbuch legt in § 242 HGB fest: Jeder Kaufmann ist verpflichtet, zu Beginn seines Handelsgewerbes und für den Schluss eines jeden Geschäftsjahres eine Bilanz aufzustellen. Der Jahresabschluss soll ein zutreffendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermitteln.

Für Kapitalgesellschaften wie GmbH, UG und AG gelten erweiterte Pflichten nach § 264 HGB. Sie müssen neben Bilanz und GuV auch einen Anhang erstellen, mittelgroße und große Gesellschaften zusätzlich einen Lagebericht.

4

Kernbestandteile nach HGB

12 Monate

Offenlegungsfrist § 325 HGB

25.000 €

Maximales Ordnungsgeld § 335 HGB

Hinweis

Der Jahresabschluss bildet die Grundlage für Kreditentscheidungen von Banken, für die steuerliche Gewinnermittlung und für die Ausschüttungsbemessung an Gesellschafter. Banken, Investoren, Behörden und Gesellschafter nutzen ihn zur Beurteilung der wirtschaftlichen Lage.

Gesetzliche Grundlagen: Welche Bestandteile verlangt das HGB?

Welche Unterlagen ein Jahresabschluss enthalten muss, regeln die §§ 242–264 HGB. Der Umfang hängt von der Rechtsform und der Unternehmensgröße nach § 267 HGB ab.

Für Einzelkaufleute und Personengesellschaften genügen Bilanz und GuV. Kapitalgesellschaften unterliegen strengeren Publizitätspflichten und müssen zusätzliche Bestandteile offenlegen.

Bestandteil Rechtsgrundlage Pflicht für
Bilanz § 242, § 266 HGB Alle Kaufleute
Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) § 242, § 275 HGB Alle Kaufleute
Anhang § 264 Abs. 1 HGB Kapitalgesellschaften
Lagebericht § 264 Abs. 1 HGB Mittelgroße & große Kapitalgesellschaften

Kleine Kapitalgesellschaften können nach § 326 HGB Erleichterungen in Anspruch nehmen und eine verkürzte Bilanz offenlegen. Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a HGB können auf den Anhang verzichten, wenn bestimmte Angaben unter der Bilanz gemacht werden.

„Die Bestandteile des Jahresabschlusses sind klar gesetzlich definiert. Entscheidend ist die richtige Einordnung der Unternehmensgröße nach § 267 HGB – sie bestimmt Umfang, Prüfungspflicht und Offenlegungstiefe.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Die Bilanz: Vermögen und Kapital im Überblick

Die Bilanz stellt das Vermögen (Aktiva) und das Kapital (Passiva) eines Unternehmens zum Stichtag gegenüber. Sie zeigt, welche wirtschaftlichen Ressourcen vorhanden sind und wie diese finanziert wurden.

Nach § 266 HGB ist die Gliederung der Bilanz für Kapitalgesellschaften verbindlich vorgeschrieben. Die Aktiva zeigen die Vermögenswerte, die Passiva die Finanzierungsquellen – Eigenkapital und Fremdkapital.

Aktiva (Vermögen)

  • Anlagevermögen (z. B. Maschinen, Gebäude, Beteiligungen)
  • Umlaufvermögen (z. B. Vorräte, Forderungen, Bankguthaben)
  • Rechnungsabgrenzungsposten

Passiva (Kapital)

  • Eigenkapital (gezeichnetes Kapital, Rücklagen, Gewinnvortrag)
  • Rückstellungen (z. B. für Pensionen, Steuern)
  • Verbindlichkeiten (z. B. Darlehen, Lieferantenverbindlichkeiten)

Die Bilanz muss klar und übersichtlich sein. Sie wird in Kontoform erstellt: Aktiva auf der linken Seite, Passiva auf der rechten. Die Bilanzsumme beider Seiten muss stets übereinstimmen.

Achtung

Kleine Kapitalgesellschaften dürfen nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB eine verkürzte Bilanz aufstellen. Diese Erleichterung gilt jedoch nur für die Offenlegung – intern sollte die vollständige Gliederung verwendet werden.

Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)

Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) ermittelt das Jahresergebnis, indem sie alle Erträge den Aufwendungen gegenüberstellt. Sie zeigt, ob das Unternehmen im Geschäftsjahr Gewinn oder Verlust erwirtschaftet hat.

Nach § 275 HGB stehen zwei Darstellungsformen zur Wahl: das Gesamtkostenverfahren (GKV) und das Umsatzkostenverfahren (UKV). Beide führen zum gleichen Jahresergebnis, unterscheiden sich aber in der Gliederung.

Verfahren Merkmal Geeignet für
Gesamtkostenverfahren (GKV) Gliederung nach Aufwandsarten (Material, Personal, Abschreibungen) Produktionsbetriebe, klassische Industrie
Umsatzkostenverfahren (UKV) Gliederung nach Funktionsbereichen (Herstellung, Vertrieb, Verwaltung) Handelsunternehmen, Dienstleister

Das gewählte Verfahren muss beibehalten werden (Stetigkeitsgrundsatz nach § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB). Ein Wechsel ist nur bei begründeten Ausnahmefällen zulässig und im Anhang anzugeben.

Hinweis

Die GuV ist nicht nur für die Steuererklärung relevant, sondern auch für Banken und Investoren. Sie zeigt die operative Ertragskraft und die Kostenstruktur des Unternehmens.

Der Anhang: Erläuterungen und Offenlegungspflichten

Der Anhang ergänzt Bilanz und GuV um wichtige Erläuterungen, Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie zusätzliche Pflichtangaben. Er ist nach § 264 Abs. 1 HGB verpflichtender Bestandteil des Jahresabschlusses von Kapitalgesellschaften.

Der Umfang des Anhangs hängt von der Unternehmensgröße ab. Kleine Kapitalgesellschaften profitieren von Erleichterungen nach § 288 HGB, Kleinstkapitalgesellschaften können nach § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB unter bestimmten Voraussetzungen auf den Anhang verzichten.

Pflichtangaben im Anhang

  • Angaben zu angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)
  • Erläuterungen zu einzelnen Bilanzposten (§ 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB)
  • Angaben zu Haftungsverhältnissen, die nicht in der Bilanz erscheinen (§ 251 HGB)
  • Gesamtbezüge der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats (§ 285 Nr. 9 HGB)
  • Zahl der Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt (§ 285 Nr. 7 HGB)
  • Angaben zu Beteiligungen (§ 285 Nr. 11 HGB)

Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a HGB können den Anhang durch Angaben unter der Bilanz ersetzen, sofern keine Haftungsverhältnisse oder außergewöhnliche Sachverhalte vorliegen.

„Der Anhang wird oft unterschätzt, ist aber unverzichtbar für die Transparenz. Er gibt Aufschluss über die Qualität der Bilanzierung und ist für Prüfer, Banken und Gesellschafter gleichermaßen wichtig.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Der Lagebericht: Analyse und Ausblick

Der Lagebericht ist nach § 289 HGB für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften verpflichtend. Er ergänzt den Jahresabschluss um eine qualitative Berichterstattung über Geschäftsverlauf, Chancen, Risiken und voraussichtliche Entwicklung.

Während Bilanz und GuV Vergangenheitswerte darstellen, blickt der Lagebericht in die Zukunft. Er gibt Einblick in die strategische Ausrichtung, das Risikomanagement und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Unternehmens.

Pflichtinhalte des Lageberichts nach § 289 HGB

  • Darstellung des Geschäftsverlaufs und der Geschäftslage
  • Beschreibung der Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung
  • Angaben zu Forschung und Entwicklung
  • Angaben zu Zweigniederlassungen
  • Bericht über wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
  • Prognosebericht über die voraussichtliche Entwicklung

Für kapitalmarktorientierte Unternehmen gelten nach § 289a HGB zusätzliche Anforderungen, etwa eine Erklärung zur Unternehmensführung (Corporate Governance).

Achtung

Kleine Kapitalgesellschaften sind nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB von der Lageberichtspflicht befreit. Mittelgroße und große Unternehmen müssen den Lagebericht erstellen und offenlegen – Verstöße können zu Ordnungsgeldern bis 25.000 Euro führen.

Größenabhängige Pflichten nach § 267 HGB

Die Pflichten zur Aufstellung, Prüfung und Offenlegung des Jahresabschlusses richten sich nach der Unternehmensgröße. Das HGB unterscheidet in § 267 HGB zwischen kleinen, mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften.

Die Einordnung erfolgt anhand von drei Kriterien: Bilanzsumme, Umsatzerlöse und durchschnittliche Arbeitnehmerzahl. Ein Unternehmen gilt als klein, mittelgroß oder groß, wenn es an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen mindestens zwei der drei Merkmale erfüllt.

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Arbeitnehmer
Kleinstkapitalgesellschaft (§ 267a) ≤ 450.000 € ≤ 900.000 € ≤ 10
Kleine Kapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 1) ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50
Mittelgroße Kapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 2) ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250
Große Kapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 3) > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250

Unterschiedliche Anforderungen je nach Größe

Kleine Kapitalgesellschaften

  • Bilanz (verkürzt möglich)
  • GuV (verkürzt möglich)
  • Anhang (Erleichterungen nach § 288 HGB)
  • Kein Lagebericht
  • Keine Prüfungspflicht (außer bei Kapitalmarktorientierung)

Mittelgroße Kapitalgesellschaften

  • Bilanz (vollständig)
  • GuV (vollständig)
  • Anhang (vollständig)
  • Lagebericht (§ 289 HGB)
  • Prüfungspflicht nach § 316 HGB

Große Kapitalgesellschaften

  • Bilanz (vollständig, erweiterte Gliederung)
  • GuV (vollständig)
  • Anhang (vollständig, erweiterte Angaben)
  • Lagebericht (erweitert nach § 289 HGB)
  • Prüfungspflicht nach § 316 HGB

Hinweis

Die Größenklasse bestimmt auch die Offenlegungstiefe: Kleine Kapitalgesellschaften können verkürzte Unterlagen einreichen, große Gesellschaften müssen alle Bestandteile vollständig offenlegen.

Fristen und Offenlegung beim Unternehmensregister 2026

Nach Erstellung des Jahresabschlusses müssen Kapitalgesellschaften diesen fristgerecht festellen und beim Unternehmensregister offenlegen. Seit dem DiRUG (01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister – nicht mehr beim Bundesanzeiger.

Für den Bilanzstichtag 31.12.2025 gelten folgende Fristen im Jahr 2026:

Frist Rechtsgrundlage Gültig für Fristende 2026
Feststellung § 42a GmbHG Kleine GmbH/UG 30.11.2026 (11 Monate)
Feststellung § 42a GmbHG Mittelgroße & große GmbH 31.08.2026 (8 Monate)
Offenlegung § 325 HGB Alle Kapitalgesellschaften 31.12.2026 (12 Monate)

Achtung

Bei Fristversäumnis droht ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB. Das Bundesamt für Justiz kann Ordnungsgelder zwischen 500 und 25.000 Euro festsetzen. Wiederholte Verstöße führen zu höheren Beträgen.

Die Offenlegung erfolgt elektronisch über das Unternehmensregister. Die Unterlagen müssen im XHTML- oder PDF-Format hochgeladen werden. OnlineBilanz.de übernimmt die rechtskonforme Übermittlung automatisch.

  • Jahresabschluss durch Gesellschafterversammlung feststellen
  • Alle Pflichtbestandteile vollständig zusammenstellen
  • Unterlagen elektronisch beim Unternehmensregister einreichen
  • Bestätigung der Veröffentlichung archivieren

Digitale Erstellung mit OnlineBilanz.de

Die Erstellung eines Jahresabschlusses ist komplex, zeitaufwendig und fehleranfällig – besonders ohne digitale Unterstützung. OnlineBilanz.de bietet eine vollständig digitale Lösung zur Erstellung, Prüfung und Offenlegung aller Jahresabschluss-Bestandteile.

Das Tool führt Sie Schritt für Schritt durch die Erstellung von Bilanz, GuV, Anhang und Lagebericht. Alle gesetzlichen Vorgaben nach HGB sind automatisch integriert, alle Fristen werden überwacht.

Vorteile der digitalen Jahresabschlusserstellung

Rechtssicherheit

  • Automatische HGB-konforme Gliederung nach § 266, § 275 HGB
  • Integrierte Plausibilitätsprüfungen und Fehlerhinweise
  • Größenklassenbestimmung nach § 267 HGB
  • Steuerberatergeprüfte Vorlagen

Effizienz & Komfort

  • Datenimport aus DATEV, Lexware, sevDesk u. a.
  • Automatische Berechnung von Bilanzsumme und Jahresergebnis
  • Direkte Offenlegung beim Unternehmensregister
  • Fristenüberwachung und Erinnerungen

„Die digitale Erstellung spart nicht nur Zeit, sondern minimiert auch rechtliche Risiken. Fehler in Gliederung, Bewertung oder Offenlegung können teuer werden – OnlineBilanz.de vermeidet diese Stolperfallen automatisch.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Hinweis

OnlineBilanz.de unterstützt alle Unternehmensgrößen – von der Kleinstkapitalgesellschaft bis zur großen GmbH. Die Software erkennt automatisch die zutreffende Größenklasse und passt die Bestandteile entsprechend an.

Häufig gestellte Fragen

Welche Bestandteile gehören zu einem vollständigen Jahresabschluss nach HGB?

Ein Jahresabschluss besteht aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). Für Kapitalgesellschaften kommt nach § 264 Abs. 1 HGB der Anhang hinzu. Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften müssen zusätzlich einen Lagebericht erstellen. Kleinstkapitalgesellschaften können unter bestimmten Voraussetzungen auf den Anhang verzichten.

Welche Fristen gelten 2026 für die Offenlegung des Jahresabschlusses?

Für den Bilanzstichtag 31.12.2025 endet die Offenlegungsfrist nach § 325 HGB am 31.12.2026 (12 Monate). Die Feststellung muss bei kleinen Kapitalgesellschaften bis 30.11.2026 (11 Monate), bei mittelgroßen und großen bis 31.08.2026 (8 Monate) nach § 42a GmbHG erfolgen. Die Offenlegung erfolgt ausschließlich beim Unternehmensregister.

Was ist der Unterschied zwischen Bilanz und GuV?

Die Bilanz zeigt die Vermögens- und Kapitalstruktur zu einem Stichtag (§ 242, § 266 HGB). Sie stellt Aktiva (Vermögen) und Passiva (Eigenkapital und Schulden) gegenüber. Die GuV ermittelt das Jahresergebnis durch Gegenüberstellung von Erträgen und Aufwendungen über einen Zeitraum (§ 275 HGB). Beide zusammen bilden den Kernbestandteil jedes Jahresabschlusses.

Welche Sanktionen drohen bei verspäteter Offenlegung?

Bei Versäumnis der Offenlegungsfrist nach § 325 HGB leitet das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein. Das Ordnungsgeld beträgt zwischen 500 und 25.000 Euro. Bei wiederholten Verstößen werden höhere Beträge festgesetzt. Die Offenlegungspflicht bleibt trotz Ordnungsgeld bestehen.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 242 HGB – Pflicht zur Aufstellung, § 264 HGB – Pflicht zur Aufstellung des Jahresabschlusses, § 267 HGB – Größenklassen, § 325 HGB – Offenlegung, § 335 HGB – Ordnungsgeldverfahren. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

Haben Sie Fragen? Jetzt erreichbar
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Support
0711 968 881 55
Mo–Fr · 10:00 – 18:00 Uhr · info@onlinebilanz.de
Festpreis · kostenfrei & unverbindlich

Wissen, was Ihre Buchhaltung kostet. Bevor sie beginnt.

Mit einem Klick erhalten Sie Ihr verbindliches Festpreis‑Angebot — in weniger als 24 Stunden in Ihrem Postfach. Keine Stundensätze, keine Überraschungen.

Steuerberater‑geprüft
DSGVO · Server in Deutschland
HGB‑konform · DATEV
Heute beauftragen, in Tagen geliefert.
Ihr Team

Steuerberatung,
die mitdenkt.

Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Ihre Bilanz wird von dem Berufs­träger erstellt und unterschrieben, den Sie hier sehen — persönlich erreichbar, digital organisiert.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert

So läuft der Prozess

Vom ersten Beleg bis zur letzten Einreichung – unsere Steuerberater und unsere KI-Assistenz sind an Ihrer Seite. Klar geführt, strukturiert und ohne Stress – von Anfang bis Ende.

1
Schritt 01 · 60 Sekunden

Festpreis berechnen – sofort, verbindlich

Geben Sie Umsatz und Rechtsform an – und Sie sehen in Sekunden Ihren verbindlichen Jahrespreis. Keine Anfrage, kein Wartezimmer, kein "wir melden uns". Transparent, fix, ohne versteckte Kosten.

sicher bezahlen · PayPal · Klarna · Rechnung
Festpreisrechnerlive
bis 50 T€ bis 100 T€ bis 300 T€ bis 500 T€
1.069,21 €499,95 €
inkl. MwSt · Bilanz · Steuererklärungen · Offenlegung
Festpreis berechnen
2
Schritt 02 · Rückruf binnen 1 Werktag

Persönliches Kennenlernen am Telefon

Keine Chatbots, keine Warteschleife. Servet Gündogan, unsere Büroleitung, ruft Sie persönlich zurück. In rund 15 Minuten besprechen wir Ihre Situation, zeigen Ihnen den Ablauf und prüfen gemeinsam, ob Ihr Unternehmen zu uns passt. Erst danach entscheiden wir gemeinsam, ob wir zusammenarbeiten – kein Druck, kein Risiko.

0711 – 968 881 55
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Kundensupport
"Erzählen Sie mir kurz, was Sie bewegt – und ich erkläre, wie wir helfen können."
3
Schritt 03 · geführtes Onboarding

Einfach hochladen – wir übernehmen

Lexoffice, SevDesk, DATEV, Excel – egal welches Programm: Export rein, fertig. Keine Umstellung, kein Lernen, kein neues Tool. Was Sie schon haben, reicht. Unsere KI-Assistenz führt Sie Schritt für Schritt – fünf Minuten, dann sind Sie durch.

Drag & Drop · GoBD-konform
Buchhaltungsprogramm wählen
LLexoffice
SSevDesk
DDATEV
+manuell
Belege hierher ziehenPDF, JPG, CSV · bis 50 MB pro Datei
Rechnungen_Q4.zip 78 %
4
Schritt 04 · KI prüft · StB kontrolliert

Automatische Plausibilitätsprüfung

Unsere KI-Assistenz prüft jede Buchung in Sekunden auf Auffälligkeiten, fehlende Belege und USt-Unstimmigkeiten – was sonst Wochen dauert. Sie bekommen eine klare Checkliste: nur das wird nachgefragt, was wirklich fehlt. Keine unnötigen Rückfragen.

schneller zum Abschluss
K
KI-Assistenz · Plausibilitätsprüfung
aktiv
Kontoauszüge vollständig 428 Buchungen
USt-Abgleich erfolgt 19 % · 7 % · RC
! 3 Belege fehlen > 1.000 € Rückfrage
Anlagenverzeichnis abgeglichen 14 Positionen
! GWG-Grenze geprüft – Rückfrage an StB an F. Klement
5
Schritt 05 · Ihr StB unterschreibt

Einsicht, Fragen, Freigabe

Ihre Bilanz und Steuererklärungen werden von einem erfahrenen Steuerberater erstellt und geprüft – nicht von Software allein. Sie schauen rein, stellen Fragen per Chat, bekommen Antworten vom StB selbst – und geben mit einem Klick digital frei. Kein Postweg, keine Unterschriften in dreifacher Ausführung.

von StB unterzeichnet
Bilanz_2025_Entwurf.pdf bereit zur Freigabe
Jahresbilanz zum 31.12.2025
Anlagevermögen142.380 €
Umlaufvermögen298.412 €
Eigenkapital186.920 €
Bilanzsumme440.792 €
GEPRÜFT
F. Klement
StB/WP
Fragen Freigeben
6
Schritt 06 · Einreichung & Abschluss

Einreichung beim Finanzamt
& Offenlegung

Wir übernehmen für Sie die Einreichung beim Finanzamt über ELSTER sowie die Offenlegung beim Bundesanzeiger. Sie müssen nichts mehr tun. Alle Unterlagen werden rechtskonform archiviert und sind jederzeit in Ihrem Portal abrufbar.

fristgerecht & rechtskonform
Abschluss 2025 · Erledigt
Bilanz eingereicht, offengelegt & archiviert.
E-Bilanz · ELSTER Offenlegung · BAnz Steuererklärungen
FK
Einreichung erfolgtF. Klement · Steuerberater
7
Schritt 07 · Dauermandat · das ganze Jahr

Ihr fester Steuerberater –
365 Tage an Ihrer Seite

Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
? portal.onlinebilanz.de/dauermandat
Übersicht
Jahresabschluss
Dokumente
Fristen
Dauermandat
Chat2
Dauermandat · aktiv

Ihr fester Steuerberater

FK
F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
antwortet heute
FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
alles in Ordnung
Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
inklusive
Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
wir erinnern Sie
Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

Preisvergleich

Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater