Berechnung Kosten Steuerberater 2026: Gebühren & Preise
Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten
Die Berechnung der Kosten für Steuerberater folgt in Deutschland der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Doch welche Faktoren beeinflussen das Honorar konkret, wie unterscheiden sich Gebührenrahmen und Festpreise, und wo lauern versteckte Kosten? Dieser Leitfaden erklärt die rechtlichen Grundlagen, zeigt typische Kostenbeispiele für GmbH und UG – einschließlich der Kosten für den Jahresabschluss – und gibt Ihnen praxisnahe Tipps zur Optimierung Ihrer Steuerberaterkosten. Einen detaillierten Überblick über die Steuerberater monatliche Kosten finden Sie in unserem separaten Ratgeber.
Kurzantwort
Das Honorar für Steuerberater richtet sich nach der StBVV (§§ 35, 36) und hängt vom Gegenstandswert sowie der gewählten Gebührenstufe (1/10 bis 10/10) ab. Für Jahresabschlüsse von GmbH und UG liegen die Kosten bei durchschnittlicher Schwierigkeit häufig zwischen 800 und 3.500 Euro. Transparenz schaffen Festpreismodelle, die Planungssicherheit bieten und versteckte Zusatzkosten vermeiden.
Inhaltsverzeichnis
- Wie berechnet sich das Honorar für Steuerberater?
- Gebührenrahmen nach StBVV § 35 und § 36 im Detail
- Welche Faktoren beeinflussen die Kosten im Einzelfall?
- Typische Kostenbeispiele für GmbH und UG
- Festpreis vs. Abrechnung nach StBVV: Was ist sinnvoller?
- Zusatzkosten und versteckte Gebühren vermeiden
- Wie OnlineBilanz Transparenz und Planbarkeit bietet
- Steuerspartipps und Optimierung der Steuerberaterkosten
Wie berechnet sich das Honorar für Steuerberater?
Die Berechnung der Kosten für Steuerberater richtet sich grundsätzlich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Diese bundeseinheitliche Verordnung legt detailliert fest, wie Honorare für steuerberatende Tätigkeiten zu ermitteln sind. Im Kern basiert die Berechnung auf drei Faktoren: dem Gegenstandswert (auch Gebührenrahmen genannt), der Gebührenhöhe innerhalb eines Rahmens und dem Schwierigkeitsgrad der Tätigkeit.
Für die Erstellung eines Jahresabschlusses sind insbesondere die §§ 35 und 36 StBVV relevant. § 35 StBVV regelt die Buchführungsgebühren, während § 36 StBVV die Gebühren für die Abschlusserstellung definiert. Der Gegenstandswert ergibt sich dabei aus der Summe der Betriebseinnahmen oder -ausgaben, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Bei einer GmbH mit beispielsweise 500.000 Euro Jahresumsatz liegt der Gegenstandswert entsprechend bei 500.000 Euro.
Gesetzliche Grundlage
Die StBVV ist eine Rechtsverordnung auf Basis des § 64 StBerG (Steuerberatungsgesetz) und gilt für alle zugelassenen Steuerberater in Deutschland. Sie schützt sowohl Mandanten vor überhöhten Honoraren als auch Steuerberater vor Preisdumping. Stand 2026 sind die Tabellenwerte der StBVV unverändert gültig.
Die drei Säulen der Honorarberechnung
- Gegenstandswert: Bemessungsgrundlage nach Umsatz, Bilanzsumme oder Aufwand (je nach Leistung).
- Gebührenrahmen: Die StBVV gibt für jede Tätigkeit einen Mindest- und Höchstsatz vor (z. B. 10/10 bis 40/10 bei Jahresabschlüssen nach § 36 StBVV).
- Mittelgebühr oder individuelle Festsetzung: Der Steuerberater wählt innerhalb des Rahmens die Gebühr nach Schwierigkeitsgrad, Haftungsrisiko und Zeitaufwand.
Gebührenrahmen nach StBVV § 35 und § 36 im Detail
Für die Erstellung eines Jahresabschlusses einer GmbH oder UG sind zwei Paragraphen zentral: § 35 StBVV (Buchführungsgebühr) und § 36 StBVV (Abschlussgebühr). Die Buchführungsgebühr nach § 35 StBVV wird für die laufende Verbuchung der Geschäftsvorfälle berechnet, während die Abschlussgebühr nach § 36 StBVV die eigentliche Erstellung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung abdeckt.
| Gegenstandswert (EUR) | § 35 StBVV (1/10 bis 6/10) | § 36 StBVV (10/10 bis 40/10) |
|---|---|---|
| 50.000 | 30 – 180 EUR | 102 – 408 EUR |
| 100.000 | 40 – 240 EUR | 145 – 580 EUR |
| 250.000 | 70 – 420 EUR | 249 – 996 EUR |
| 500.000 | 110 – 660 EUR | 388 – 1.552 EUR |
| 1.000.000 | 170 – 1.020 EUR | 598 – 2.392 EUR |
Die Tabelle zeigt beispielhafte Werte. Die tatsächliche Gebühr wird vom Steuerberater innerhalb des Rahmens festgelegt. Bei einem Gegenstandswert von 500.000 Euro kann die Abschlussgebühr nach § 36 StBVV also zwischen 388 Euro (untere Grenze, 10/10) und 1.552 Euro (obere Grenze, 40/10) liegen. In der Praxis orientieren sich viele Steuerberater an der Mittelgebühr (25/10), was bei 500.000 Euro etwa 970 Euro entspricht.
„In der klassischen Steuerberatung werden oft Mittelgebühren angesetzt. Bei komplexen Sachverhalten oder hohem Abstimmungsaufwand kann die Gebühr jedoch deutlich ansteigen. Transparenz schon bei der Auftragserteilung schützt vor bösen Überraschungen.”
— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team
Hinzu kommen gegebenenfalls weitere Gebühren, etwa für die Erstellung der Umsatzsteuer-Voranmeldungen (§ 24 StBVV), die Erstellung der Körperschaftsteuererklärung (§ 24 StBVV) oder die Offenlegung beim Unternehmensregister. Diese Zusatzleistungen sind nicht Bestandteil der Abschlussgebühr nach § 36 StBVV und werden separat berechnet.
Welche Faktoren beeinflussen die Kosten im Einzelfall?
Die StBVV gibt zwar einen Rahmen vor, lässt aber erheblichen Spielraum. Der Steuerberater darf die Gebühr innerhalb des Rahmens nach billigem Ermessen festsetzen. Dabei spielen mehrere Faktoren eine Rolle, die den Aufwand und das Haftungsrisiko beeinflussen.
Umfang und Qualität der Buchhaltung
Werden die Belege sortiert, digital aufbereitet und systematisch übermittelt, sinkt der Zeitaufwand des Steuerberaters erheblich. Sind hingegen Belege unvollständig, handschriftlich oder chaotisch, steigt der Aufwand — und damit die Gebühr. Manche Kanzleien berechnen für das Nachsortieren oder die Belegerfassung Zusatzgebühren oder setzen die Buchführungsgebühr nach § 35 StBVV am oberen Rand an.
Komplexität der Geschäftstätigkeit
- Internationaler Geschäftsverkehr (Währungsumrechnung, grenzüberschreitende Steuern)
- Mehrere Gesellschafter mit unterschiedlichen Beteiligungen und Verrechnungen
- Komplexe Anlagenbuchhaltung oder Rückstellungen
- Konzernsachverhalte, verbundene Unternehmen, Organschaft
- Besondere Bilanzierungsfragen (z. B. latente Steuern, Leasingverhältnisse)
Je komplexer die Geschäftsvorfälle, desto höher die Gebühr innerhalb des Rahmens. Bei einer einfachen Ein-Gesellschafter-GmbH mit Inlandsumsätzen und überschaubarer Anlagenbuchhaltung ist die untere bis mittlere Gebühr üblich. Bei internationalen Strukturen oder komplexen Beteiligungen kann die obere Grenze gerechtfertigt sein.
Vorsicht bei Pauschalangeboten
Pauschale Honorare unterhalb der gesetzlichen Mindestgebühren nach StBVV sind unzulässig und können ein Indiz für unzureichende Prüfungstiefe sein. Seriöse Steuerberater orientieren sich an der StBVV oder bieten transparente Festpreise, die alle gesetzlichen Anforderungen abdecken.
Typische Kostenbeispiele für GmbH und UG
Um die theoretischen Gebührenrahmen greifbarer zu machen, folgen drei realistische Beispiele für die Steuerberaterkosten bei der Erstellung eines Jahresabschlusses nach § 264 HGB für eine GmbH oder UG. Die Beispiele beziehen sich auf das Geschäftsjahr 2025 mit Bilanzstichtag 31.12.2025 und berücksichtigen die üblichen Leistungen: Buchführung (§ 35 StBVV), Jahresabschlusserstellung (§ 36 StBVV), Körperschaftsteuererklärung und Gewerbesteuererklärung (jeweils § 24 StBVV).
Kleine UG (Ein-Personen-Gesellschaft)
- Buchführung (§ 35): ca. 200 EUR
- Jahresabschluss (§ 36): ca. 450 EUR
- Steuererklärungen: ca. 400 EUR
- Gesamt: ca. 1.050 EUR zzgl. MwSt.
Mittlere GmbH
- Buchführung (§ 35): ca. 500 EUR
- Jahresabschluss (§ 36): ca. 900 EUR
- Steuererklärungen: ca. 600 EUR
- Gesamt: ca. 2.000 EUR zzgl. MwSt.
Größere GmbH
- Buchführung (§ 35): ca. 900 EUR
- Jahresabschluss (§ 36): ca. 1.800 EUR
- Steuererklärungen: ca. 1.000 EUR
- Gesamt: ca. 3.700 EUR zzgl. MwSt.
Die Beispiele zeigen: Die Bandbreite ist erheblich. Wer den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lassen möchte, sollte vorab ein verbindliches Angebot einholen. Moderne Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz bieten für standardisierte Fälle transparente Festpreise ab 499,95 EUR inkl. MwSt. für den kompletten GmbH-Jahresabschluss — ohne versteckte Zusatzkosten und mit rechtssicherer Erstellung durch zugelassene Steuerberater.
Festpreis vs. Abrechnung nach StBVV: Was ist sinnvoller?
Grundsätzlich haben Steuerberater die Wahl, ob sie nach StBVV abrechnen oder ein Pauschalhonorar vereinbaren. Beide Modelle sind zulässig, solange die Pauschalvergütung nicht unter die gesetzlichen Mindestgebühren fällt (§ 4 Abs. 1 StBVV). In der Praxis haben sich zwei Abrechnungsmodelle etabliert, die jeweils Vor- und Nachteile haben.
Klassische Abrechnung nach StBVV
- Vorteil: Flexibilität bei unvorhersehbarem Aufwand. Der Steuerberater kann die Gebühr an den tatsächlichen Schwierigkeitsgrad anpassen.
- Nachteil: Für den Mandanten ist die Endrechnung oft schwer kalkulierbar. Erst nach Abschluss der Arbeiten steht die genaue Höhe fest.
- Typisch für: Komplexe Mandate, erstmalige Mandate oder Kanzleien mit traditionellem Abrechnungsmodell.
Festpreis-Modell
- Vorteil: Volle Kostentransparenz vor Auftragserteilung. Keine Überraschungen bei der Rechnungsstellung.
- Nachteil: Kann bei unvorhergesehenem Mehraufwand (z. B. unvollständige Buchhaltung) zu Nachverhandlungen oder Zusatzkosten führen.
- Typisch für: Digitale Steuerberater-Plattformen, standardisierte Mandate (z. B. Kleinstunternehmen, einfache GmbH), moderne Kanzleien mit Prozessautomatisierung.
„Festpreise sind besonders für kleinere GmbH und UG mit überschaubarer Geschäftstätigkeit attraktiv. Voraussetzung ist eine saubere, digitale Buchhaltung. Bei OnlineBilanz garantieren wir den Festpreis von 499,95 Euro inkl. MwSt. für den Jahresabschluss — ohne versteckte Zusatzkosten, sofern die Buchhaltung vollständig vorliegt.”
— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart
Für Geschäftsführer, die Planungssicherheit schätzen, ist das Festpreis-Modell oft die bessere Wahl. Wichtig ist jedoch, dass Leistungsumfang und Voraussetzungen (z. B. Zustand der Buchhaltung, Anzahl der Belege) klar definiert sind. Seriöse Anbieter legen diese Bedingungen transparent dar und kommunizieren eventuelle Zusatzkosten vorab.
Zusatzkosten und versteckte Gebühren vermeiden
Neben den Hauptgebühren für Buchführung und Jahresabschlusserstellung können weitere Kosten anfallen, die in Angeboten nicht immer auf den ersten Blick sichtbar sind. Geschäftsführer sollten bei der Auswahl des Steuerberaters gezielt nachfragen, welche Leistungen im Basishonorar enthalten sind und welche separat berechnet werden.
Häufige Zusatzleistungen und deren Gebühren
| Leistung | Rechtsgrundlage | Typische Gebühr |
|---|---|---|
| Umsatzsteuer-Voranmeldungen (monatlich/quartalsweise) | § 24 Abs. 1 Nr. 6 StBVV | 50–150 EUR je Anmeldung |
| Körperschaftsteuererklärung | § 24 Abs. 1 Nr. 1 StBVV | 200–800 EUR je nach Gegenstandswert |
| Gewerbesteuererklärung | § 24 Abs. 1 Nr. 3 StBVV | 150–500 EUR |
| Offenlegung Unternehmensregister | § 33 StBVV oder Pauschalhonorar | 80–250 EUR (zzgl. Veröffentlichungsgebühr) |
| Erstellung Gesellschafterbeschluss | § 33 StBVV | 50–150 EUR |
| Lohnbuchhaltung | § 33 StBVV oder Pauschalhonorar | variabel, meist je Lohnabrechnung |
Besonders die Offenlegung beim Unternehmensregister nach § 325 HGB wird oft separat berechnet. Seit dem DiRUG (Gesetz zur Digitalisierung des Gesellschaftsrechts, in Kraft seit 01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich über das Unternehmensregister, nicht mehr über den Bundesanzeiger. Die Veröffentlichungsgebühr beim Unternehmensregister beträgt für kleine Kapitalgesellschaften etwa 50 Euro, hinzu kommt das Steuerberaterhonorar für die technische Einreichung.
Fristversäumnis vermeiden
Die Offenlegung muss innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag erfolgen (§ 325 Abs. 1 HGB). Bei Versäumnis droht ein Ordnungsgeld zwischen 500 und 25.000 Euro (§ 335 HGB). Klären Sie frühzeitig, wer für die Offenlegung zuständig ist — der Steuerberater oder Ihr Unternehmen selbst.
Checkliste: Diese Fragen sollten Sie vor Auftragserteilung klären
-
Ist die Buchführung im Angebot enthalten oder wird sie separat berechnet?
-
Sind die Steuererklärungen (Körperschaft-, Gewerbe-, Umsatzsteuer) im Preis enthalten?
-
Wird die Offenlegung beim Unternehmensregister übernommen? Zu welchem Preis?
-
Fallen zusätzliche Kosten an, wenn Belege nachsortiert oder erfasst werden müssen?
-
Gibt es eine Obergrenze (Pauschalhonorar) oder wird nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet?
-
Sind Beratungsgespräche (z. B. zur Optimierung der Gewinnverwendung) im Honorar enthalten?
Wie OnlineBilanz Transparenz und Planbarkeit bietet
Für viele Geschäftsführer kleiner und mittlerer GmbH ist die Honorarfindung bei klassischen Steuerberatern intransparent. Die Spannbreite der StBVV führt dazu, dass drei Angebote für denselben Jahresabschluss sich um mehrere Hundert Euro unterscheiden können. OnlineBilanz setzt hier auf ein anderes Modell: Festpreise für standardisierte Leistungen, digitale Koordination und direkten Zugang zu zugelassenen Steuerberatern.
Festpreis ab 499,95 EUR inkl. MwSt. für den GmbH-Jahresabschluss
OnlineBilanz bietet für kleine und mittlere Kapitalgesellschaften einen Jahresabschluss zum Festpreis von 499,95 Euro inkl. MwSt.. Im Preis enthalten sind die Erstellung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nach § 264 HGB, die Prüfung durch zugelassene Steuerberater und die rechtsverbindliche Unterzeichnung. Die Feststellung des Jahresabschlusses muss innerhalb von elf Monaten (bei kleinen Kapitalgesellschaften nach § 267 HGB) bzw. acht Monaten (bei mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften) nach § 42a GmbHG erfolgen. OnlineBilanz unterstützt Sie dabei, diese Frist einzuhalten.
499,95 €
Festpreis inkl. MwSt.
100%
Transparent & planbar
§ 264 HGB
Rechtssicher erstellt
Digitale Koordination durch Servet Gündogan
Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart, ist Ihr erster Ansprechpartner. Er koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Ihnen als Mandant und unserem Steuerberater-Team. Sie übermitteln Ihre Unterlagen digital, erhalten klare Checklisten für fehlende Belege und bleiben jederzeit über den Bearbeitungsstand informiert. Die eigentliche fachliche Prüfung und rechtsverbindliche Unterzeichnung erfolgt durch unser Team aus zugelassenen Steuerberatern.
Für wen eignet sich das OnlineBilanz-Modell?
Besonders geeignet für kleine GmbH und UG (haftungsbeschränkt) mit überschaubarer Geschäftstätigkeit (Jahresumsatz bis ca. 1 Mio. EUR), digitaler Buchhaltung und standardisierten Geschäftsvorfällen. Bei komplexen Konzernsachverhalten oder internationalen Strukturen empfehlen wir ein individuelles Angebot.
Durch die Kombination aus Steuerberater-Qualität, moderner Software und transparenten Festpreisen bietet OnlineBilanz eine echte Alternative zur klassischen Kanzlei — ohne Wartezeiten, ohne versteckte Kosten, ohne böse Überraschungen bei der Rechnungsstellung.
Steuerspartipps und Optimierung der Steuerberaterkosten
Die Kosten für den Steuerberater sind zwar gesetzlich geregelt, doch durch intelligente Vorbereitung und strukturierte Zusammenarbeit lässt sich der Aufwand — und damit das Honorar — deutlich reduzieren. Zudem sind die Steuerberaterkosten für die Erstellung des Jahresabschlusses als Betriebsausgaben steuerlich abzugsfähig und mindern den zu versteuernden Gewinn Ihrer GmbH.
So senken Sie den Aufwand Ihres Steuerberaters
- Digitale Belegerfassung: Nutzen Sie moderne Buchhaltungssoftware (z. B. DATEV Unternehmen online, lexoffice, sevDesk). Belege werden automatisch erfasst, kategorisiert und dem Steuerberater digital zur Verfügung gestellt.
- Laufende Buchführung: Lassen Sie Belege monatlich oder quartalsweise buchen, nicht erst zum Jahresende. Das vermeidet Rückfragen und Zeitdruck.
- Vollständigkeit prüfen: Stellen Sie sicher, dass Kontoauszüge, Kreditkartenabrechnungen, Kasse, Rechnungen und Verträge lückenlos vorliegen. Fehlende Belege verursachen Mehraufwand.
- Klare Kommunikation: Beantworten Sie Rückfragen des Steuerberaters zeitnah und präzise. Jede Nachfrage kostet Zeit — und Zeit kostet Geld.
- Standardisierte Prozesse: Nutzen Sie Vorlagen für wiederkehrende Geschäftsvorfälle (z. B. Reisekostenabrechnungen, Kilometerbuch).
„Eine gut organisierte Buchhaltung spart nicht nur Steuerberaterkosten, sondern ermöglicht auch bessere betriebswirtschaftliche Entscheidungen. Wer seine Zahlen im Griff hat, kann schneller reagieren und vermeidet teure Fehler bei der Steuererklärung.”
— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team
Steuerliche Absetzbarkeit der Kosten
Die Kosten für Buchführung, Jahresabschlusserstellung und Steuererklärungen sind als Betriebsausgaben gemäß § 4 Abs. 4 EStG in voller Höhe abzugsfähig. Bei einer Körperschaftsteuer von 15 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag 5,5 % auf die Körperschaftsteuer) und Gewerbesteuer (durchschnittlich ca. 14 %) ergibt sich eine Steuerersparnis von rund 30 %. Eine Steuerberaterrechnung von 2.000 Euro reduziert die Steuerlast also um etwa 600 Euro.
| Ausgabe | Betrag (EUR) | Steuerersparnis (ca. 30 %) | Effektive Kosten |
|---|---|---|---|
| Jahresabschluss + Buchführung | 2.000 | 600 | 1.400 |
| OnlineBilanz Festpreis | 500 | 150 | 350 |
| Komplexer Jahresabschluss | 4.000 | 1.200 | 2.800 |
Die Investition in einen qualifizierten Steuerberater rechnet sich also nicht nur durch Rechtssicherheit und Haftungsvermeidung, sondern auch durch die steuerliche Entlastung. Besonders für kleine GmbH und UG ist es wichtig, die Kosten im Blick zu behalten und durch strukturierte Vorbereitung zu optimieren.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich die Steuerberaterkosten steuerlich absetzen?
Ja. Steuerberaterkosten für betriebliche Leistungen (z. B. Jahresabschluss, Buchführung, Lohnabrechnung) sind als Betriebsausgaben voll abzugsfähig (§ 4 Abs. 4 EStG). Auch Kosten für die Erstellung der privaten Einkommensteuererklärung können als Werbungskosten oder Sonderausgaben geltend gemacht werden, sofern sie nicht unter die Neuregelung zu Steuerberatungskosten fallen, die seit 2006 nur noch eingeschränkt absetzbar sind.
Muss der Steuerberater seine Abrechnung nach StBVV offenlegen?
Ja. Nach § 10 StBVV hat der Steuerberater die Pflicht, die Vergütung in Textform zu erläutern, wenn der Auftraggeber dies verlangt. Die Rechnung muss nachvollziehbar sein und den Gegenstandswert, die angewandte Gebührenstufe sowie die erbrachten Leistungen ausweisen. Bei Unklarheiten können Sie schriftlich um eine detaillierte Aufschlüsselung bitten.
Was passiert, wenn der Steuerberater zu hohe Gebühren abrechnet?
Rechnet ein Steuerberater über die gesetzlich zulässigen Höchstsätze der StBVV ab, können Sie die Rechnung prüfen lassen und gegebenenfalls Widerspruch einlegen. Die zuständige Steuerberaterkammer oder ein Fachanwalt für Steuerrecht können die Rechtmäßigkeit der Abrechnung beurteilen. In schwerwiegenden Fällen kann ein Verstoß berufsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Gibt es Unterschiede in der Berechnung bei kleinen und großen Kanzleien?
Die StBVV gilt für alle Steuerberater unabhängig von der Kanzleigröße. Große Kanzleien rechnen häufig am oberen Gebührenrahmen ab und bieten spezialisierte Beratung, während kleinere Kanzleien oft individueller kalkulieren. Festpreismodelle, wie sie OnlineBilanz anbietet, schaffen unabhängig von der Kanzleigröße vollständige Kostentransparenz und Planungssicherheit.
Kann ich den Steuerberater nachträglich wechseln, wenn die Kosten zu hoch sind?
Ja. Ein Wechsel des Steuerberaters ist jederzeit möglich, auch während des laufenden Geschäftsjahres. Bereits erbrachte Leistungen müssen Sie jedoch nach StBVV vergüten. Ein Wechsel lohnt sich besonders, wenn Sie dauerhaft Transparenz, Festpreise oder eine bessere digitale Zusammenarbeit wünschen. OnlineBilanz ermöglicht einen reibungslosen Übergang mit klarer Preisstruktur.
Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), Handelsgesetzbuch (HGB), GmbH-Gesetz (GmbHG). Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.


