Eigenkapital berechnen: Formel & Bilanz 2026
Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten
Das Eigenkapital ist die zentrale Größe jeder Bilanz und zeigt die finanzielle Stabilität eines Unternehmens. In unserem Leitfaden zum Eigenkapital berechnen Bilanz erfahren Sie, wie Sie das Eigenkapital nach § 266 HGB korrekt ermitteln, welche Posten bei GmbH und UG (haftungsbeschränkt) zu berücksichtigen sind und welche Kennzahlen für die Analyse entscheidend sind. Besonderheiten gelten auch für Personengesellschaften wie die Bilanz der KG, bei der das Eigenkapital in Komplementär- und Kommanditkapital untergliedert wird. Stand 2026: Alle Formeln, Beispiele und Fristen für Jahresabschluss und Offenlegung.
Kurzantwort
Das Eigenkapital einer Bilanz berechnet sich nach der Grundformel: Eigenkapital = Vermögen minus Schulden. In der Gliederung nach § 266 HGB umfasst es bei Kapitalgesellschaften gezeichnetes Kapital, Kapitalrücklage, Gewinnrücklagen, Gewinn-/Verlustvortrag und Jahresüberschuss/-fehlbetrag. Der Bilanzgewinn ergibt sich aus dem Jahresüberschuss unter Berücksichtigung von Rücklagen und Vortrag. Die Eigenkapitalquote (Eigenkapital geteilt durch Bilanzsumme) ist eine wichtige Kennzahl für Bonität und Krisenresistenz.
Inhaltsverzeichnis
- Was ist Eigenkapital und welche Bedeutung hat es in der Bilanz?
- Wie wird das Eigenkapital in der Bilanz berechnet?
- Welche Eigenkapitalposten gibt es bei GmbH und UG (haftungsbeschränkt)?
- Praxisbeispiel: Eigenkapital einer GmbH berechnen
- Eigenkapitalquote und weitere Kennzahlen zur Analyse
- Was bedeutet negatives Eigenkapital und welche Handlungspflichten bestehen?
- Wie entwickelt sich das Eigenkapital und wie wird die Veränderung analysiert?
- Eigenkapital im Jahresabschluss: Feststellung, Offenlegung und Fristen
Was ist Eigenkapital und welche Bedeutung hat es in der Bilanz?
Das Eigenkapital ist eine der beiden zentralen Finanzierungsquellen eines Unternehmens und bildet in der Bilanz die Differenz zwischen Vermögen (Aktiva) und Schulden (Fremdkapital auf der Passivseite). Es zeigt, wie viel Kapital den Gesellschaftern zusteht und steht damit für die finanzielle Stabilität und Bonität der Gesellschaft. Nach § 266 Abs. 3 A HGB wird das Eigenkapital in der Bilanz von Kapitalgesellschaften gegliedert ausgewiesen.
Im Gegensatz zum Fremdkapital ist Eigenkapital nicht rückzahlbar und unterliegt keiner Verzinsung im klassischen Sinne. Es dient als Haftungsmasse für Gläubiger und als Puffer für Verluste. Für eine GmbH ist die Höhe des Eigenkapitals nicht nur bilanziell relevant, sondern auch gesellschaftsrechtlich von Bedeutung: Bei Verlust der Hälfte des Stammkapitals greift die Insolvenzantragspflicht nach § 15a InsO (Überschuldung).
Wichtig für GmbH-Geschäftsführer
Das Eigenkapital ist kein reiner Rechenwert, sondern Grundlage für Kreditentscheidungen, Bonität und die Bewertung der Krisenfestigkeit. Eine negative Eigenkapitalquote löst Handlungspflichten aus und kann im schlimmsten Fall zur Insolvenzantragspflicht führen.
Eigenkapital in der Bilanzstruktur nach § 266 HGB
Die Passivseite der Bilanz gliedert sich in Eigenkapital, Rückstellungen und Verbindlichkeiten. Das Eigenkapital steht ganz oben und wird nach § 266 Abs. 3 A HGB in folgende Posten unterteilt:
- I. Gezeichnetes Kapital (Stammkapital bei GmbH, Grundkapital bei AG)
- II. Kapitalrücklage (z. B. Agio bei Kapitalerhöhungen)
- III. Gewinnrücklagen (gesetzliche, satzungsmäßige, andere)
- IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag
- V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
Wie wird das Eigenkapital in der Bilanz berechnet?
Die Berechnung des Eigenkapitals folgt der Grundgleichung der Bilanz: Aktiva = Passiva. Das Eigenkapital ergibt sich als Differenz zwischen dem Gesamtvermögen (Aktivseite) und den Schulden (Fremdkapital auf der Passivseite). Die Formel lautet:
Grundformel Eigenkapital
Eigenkapital = Gesamtvermögen − Fremdkapital Alternativ: Eigenkapital = Summe Aktiva − (Rückstellungen + Verbindlichkeiten + passive Rechnungsabgrenzungsposten)
In der Praxis wird das Eigenkapital jedoch nicht durch Subtraktion ermittelt, sondern durch Addition der einzelnen Eigenkapitalposten nach § 266 Abs. 3 A HGB. Diese Methode ist präziser und entspricht der handelsrechtlichen Gliederung.
Schritt-für-Schritt-Berechnung nach § 266 Abs. 3 A HGB
- Gezeichnetes Kapital: Stammkapital der GmbH (mindestens 25.000 Euro) bzw. Stammeinlage der UG (haftungsbeschränkt) (mindestens 1 Euro). Ausstehende Einlagen werden abgezogen.
- Kapitalrücklage: Einzahlungen der Gesellschafter, die über den Nennbetrag der Geschäftsanteile hinausgehen (Agio), sowie Beträge aus Kapitalerhöhungen gemäß § 272 Abs. 2 HGB.
- Gewinnrücklagen: Thesaurierte Gewinne, unterteilt in gesetzliche Rücklage (§ 150 AktG analog bei GmbH optional), Rücklage für eigene Anteile, satzungsmäßige und andere Gewinnrücklagen.
- Gewinnvortrag/Verlustvortrag: Nicht ausgeschüttete Gewinne bzw. nicht ausgeglichene Verluste aus Vorjahren.
- Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag: Ergebnis des laufenden Geschäftsjahres nach Steuern.
Die Summe dieser Posten ergibt das bilanzielle Eigenkapital. Wichtig: Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital werden nach § 272 Abs. 1 HGB offen vom gezeichneten Kapital abgesetzt.
Welche Eigenkapitalposten gibt es bei GmbH und UG (haftungsbeschränkt)?
Die Eigenkapitalstruktur einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) unterscheidet sich von der einer natürlichen Person oder Personengesellschaft. Die Gliederung ist im HGB verbindlich geregelt und muss im Jahresabschluss korrekt ausgewiesen werden.
| Posten | Erläuterung | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Gezeichnetes Kapital | Stammkapital (GmbH mind. 25.000 €, UG mind. 1 €), abzüglich ausstehender Einlagen | § 272 Abs. 1 HGB |
| Kapitalrücklage | Agio, Zuzahlungen ohne Erhöhung Stammkapital | § 272 Abs. 2 HGB |
| Gewinnrücklagen | Gesetzliche, satzungsmäßige, andere Rücklagen aus thesaurierten Gewinnen | § 266 Abs. 3 A III HGB |
| Gewinnvortrag/Verlustvortrag | Ergebnis aus Vorjahren, noch nicht ausgeschüttet bzw. ausgeglichen | § 266 Abs. 3 A IV HGB |
| Jahresüberschuss/-fehlbetrag | Ergebnis des aktuellen Geschäftsjahres | § 266 Abs. 3 A V HGB |
Besonderheiten bei der UG (haftungsbeschränkt)
Die UG (haftungsbeschränkt) ist eine Sonderform der GmbH nach § 5a GmbHG. Sie kann mit einem Stammkapital von mindestens 1 Euro gegründet werden, unterliegt aber strengen Thesaurierungspflichten:
- Gesetzliche Rücklage: Mindestens 25 % des Jahresüberschusses (abzüglich Verlustvortrag) müssen in die gesetzliche Rücklage eingestellt werden, bis die Summe aus Stammkapital und Rücklagen 25.000 Euro erreicht.
- Ausschüttungen sind nur nach Bildung der gesetzlichen Rücklage zulässig (§ 5a Abs. 3 GmbHG).
- Sobald das Eigenkapital 25.000 Euro erreicht, kann die UG in eine reguläre GmbH umfirmiert werden.
Häufiger Fehler bei der UG-Bilanzierung
Viele UG-Geschäftsführer übersehen die Pflicht zur Bildung der gesetzlichen Rücklage. Werden 25 % des Jahresüberschusses nicht thesauriert, ist der Jahresabschluss fehlerhaft und kann zur Nichtfeststellung führen.
Praxisbeispiel: Eigenkapital einer GmbH berechnen
Anhand eines konkreten Beispiels zeigen wir, wie das Eigenkapital einer GmbH zum Bilanzstichtag 31.12.2025 berechnet wird. Die Ausgangsdaten stammen aus der Buchhaltung und der Gewinn- und Verlustrechnung.
Ausgangslage Beispiel-GmbH
| Position | Betrag (Euro) |
|---|---|
| Gezeichnetes Kapital (Stammkapital) | 25.000 |
| Ausstehende Einlagen | 0 |
| Kapitalrücklage (Agio aus Kapitalerhöhung 2023) | 10.000 |
| Gesetzliche Rücklage | 2.500 |
| Andere Gewinnrücklagen | 15.000 |
| Gewinnvortrag aus 2024 | 8.200 |
| Jahresüberschuss 2025 | 22.300 |
Berechnung Eigenkapital zum 31.12.2025
Die Summe der Eigenkapitalposten nach § 266 Abs. 3 A HGB ergibt sich wie folgt:
| Posten | Betrag (Euro) |
|---|---|
| I. Gezeichnetes Kapital | 25.000 |
| II. Kapitalrücklage | 10.000 |
| III. Gewinnrücklagen (gesetzliche + andere) | 17.500 |
| IV. Gewinnvortrag | 8.200 |
| V. Jahresüberschuss | 22.300 |
| Summe Eigenkapital | 83.000 |
Das bilanzielle Eigenkapital der Beispiel-GmbH beträgt zum 31.12.2025 somit 83.000 Euro. Nach Feststellung des Jahresabschlusses und Ergebnisverwendungsbeschluss durch die Gesellschafterversammlung kann der Jahresüberschuss ganz oder teilweise ausgeschüttet, in Rücklagen eingestellt oder vorgetragen werden.
„In der Praxis erleben wir häufig, dass Geschäftsführer die Ergebnisverwendung noch vor Feststellung des Jahresabschlusses planen möchten. Wichtig ist: Erst nach Beschluss der Gesellschafterversammlung gemäß § 42a GmbHG und § 29 GmbHG wird das Eigenkapital endgültig umgegliedert.”
— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart
Eigenkapitalquote und weitere Kennzahlen zur Analyse
Das absolute Eigenkapital allein sagt wenig über die Finanzierungsstruktur und Stabilität eines Unternehmens aus. Erst in Relation zur Bilanzsumme oder zum Fremdkapital lassen sich aussagekräftige Kennzahlen ableiten. Die wichtigste Kennzahl ist die Eigenkapitalquote.
Eigenkapitalquote: Definition und Berechnung
Die Eigenkapitalquote gibt den Anteil des Eigenkapitals an der Bilanzsumme in Prozent an. Sie zeigt, wie viel des Gesamtkapitals den Gesellschaftern gehört und nicht fremdfinanziert ist.
Formel Eigenkapitalquote
Eigenkapitalquote (%) = (Eigenkapital / Bilanzsumme) × 100 Beispiel: 83.000 Euro EK / 250.000 Euro Bilanzsumme = 33,2 %
Eine hohe Eigenkapitalquote (über 30 %) gilt als Zeichen finanzieller Stabilität und Unabhängigkeit. Banken und Lieferanten bewerten Unternehmen mit höherer Eigenkapitalquote positiver, da das Ausfallrisiko geringer ist. Eine Quote unter 10 % signalisiert hohe Abhängigkeit von Fremdkapitalgebern und erhöhtes Insolvenzrisiko.
Weitere wichtige Eigenkapital-Kennzahlen
| Kennzahl | Formel | Aussage |
|---|---|---|
| Eigenkapitalrentabilität | (Jahresüberschuss / Eigenkapital) × 100 | Verzinsung des eingesetzten Eigenkapitals |
| Verschuldungsgrad | Fremdkapital / Eigenkapital | Verhältnis Fremdkapital zu Eigenkapital (Leverage) |
| Anlagendeckung I | (Eigenkapital / Anlagevermögen) × 100 | Deckung des langfristigen Vermögens durch Eigenkapital |
| Anlagendeckung II | ((Eigenkapital + langfr. Fremdkapital) / Anlagevermögen) × 100 | Deckung des Anlagevermögens durch langfristiges Kapital |
Diese Kennzahlen dienen der Bonitätsprüfung durch Banken, der Unternehmenssteuerung und der Früherkennung von Finanzierungsrisiken. Sie sollten regelmäßig im Controlling überwacht werden.
Was bedeutet negatives Eigenkapital und welche Handlungspflichten bestehen?
Negatives Eigenkapital entsteht, wenn das Fremdkapital (Verbindlichkeiten und Rückstellungen) höher ist als das Gesamtvermögen der Gesellschaft. Bilanziell bedeutet dies: Die Passivseite weist einen negativen Eigenkapitalposten aus, der als “nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag” nach § 268 Abs. 3 HGB auf der Aktivseite ausgewiesen wird.
Insolvenzrechtliche Konsequenzen
Negatives Eigenkapital ist ein starkes Indiz für Überschuldung gemäß § 19 InsO. Der Geschäftsführer einer GmbH ist verpflichtet, unverzüglich eine Überschuldungsbilanz zu erstellen und bei Überschuldung ohne positive Fortführungsprognose binnen drei Wochen Insolvenzantrag zu stellen (§ 15a InsO). Versäumnisse führen zu persönlicher Haftung.
Überschuldungsprüfung bei negativem Eigenkapital
Nach § 19 Abs. 2 InsO liegt Überschuldung vor, wenn das Vermögen der Gesellschaft die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich (positive Fortführungsprognose). Die Prüfung erfolgt zweistufig:
- Fortführungsprognose: Kann das Unternehmen in den nächsten 12 Monaten fortgeführt werden? Basis: Liquiditätsplanung, Finanzierungszusagen, Kundenstamm, Auftragslage.
- Überschuldungsbilanz: Nur wenn keine positive Fortführungsprognose vorliegt, wird eine Überschuldungsbilanz erstellt. Hierbei wird das Vermögen zu Liquidationswerten angesetzt (nicht zu Buchwerten).
Ist die Fortführungsprognose positiv, liegt trotz rechnerischer Überschuldung kein Insolvenzgrund vor. Der Geschäftsführer muss diese Prognose jedoch dokumentieren und regelmäßig aktualisieren.
Maßnahmen bei negativem Eigenkapital
-
Sofortige Einberufung einer Gesellschafterversammlung und Information über die Lage
-
Erstellung einer Überschuldungsbilanz und Fortführungsprognose (durch Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer)
-
Prüfung von Sanierungsmaßnahmen: Kapitalerhöhung, Gesellschafterdarlehen, Forderungsverzicht, Rangrücktritt
-
Ggf. Einschaltung eines Sanierungsberaters oder Restrukturierungsexperten
-
Bei fehlender Fortführungsprognose: Insolvenzantrag binnen drei Wochen gemäß § 15a InsO
„Negatives Eigenkapital ist kein Grund zur Panik, solange die Gesellschaft zahlungsfähig bleibt und eine positive Fortführungsprognose erstellt werden kann. Entscheidend ist, dass der Geschäftsführer die Situation frühzeitig erkennt, dokumentiert und mit den Gesellschaftern sowie einem Steuerberater oder Sanierungsberater bespricht.”
— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team
Wie entwickelt sich das Eigenkapital und wie wird die Veränderung analysiert?
Das Eigenkapital verändert sich im Laufe eines Geschäftsjahres durch Gewinne, Verluste, Entnahmen (Ausschüttungen) und Einlagen (Kapitalerhöhungen). Die Analyse der Eigenkapitalveränderung liefert wichtige Erkenntnisse über die Ertragskraft, Ausschüttungspolitik und Finanzierungsstrategie des Unternehmens.
Eigenkapitalspiegel nach § 264 Abs. 1 HGB
Der Eigenkapitalspiegel ist Bestandteil des Anhangs und zeigt die Entwicklung der einzelnen Eigenkapitalposten vom Anfang bis zum Ende des Geschäftsjahres. Er ist für Kapitalgesellschaften verpflichtend und gliedert sich wie folgt:
| Posten | Stand 01.01.2025 | Zuführung | Entnahme | Umbuchung | Stand 31.12.2025 |
|---|---|---|---|---|---|
| Gezeichnetes Kapital | 25.000 | — | — | — | 25.000 |
| Kapitalrücklage | 10.000 | — | — | — | 10.000 |
| Gewinnrücklagen | 12.000 | 5.500 | — | — | 17.500 |
| Gewinnvortrag | 3.000 | — | — | +5.200 | 8.200 |
| Jahresüberschuss | 18.000 | 22.300 | — | −18.000 | 22.300 |
| Summe | 68.000 | 83.000 |
Der Eigenkapitalspiegel zeigt, dass das Eigenkapital von 68.000 Euro auf 83.000 Euro gestiegen ist, unter anderem durch Thesaurierung von 5.500 Euro in Gewinnrücklagen und durch den Jahresüberschuss 2025.
Ursachen für Eigenkapitalveränderungen
Erhöhung des Eigenkapitals
- Jahresüberschuss (Gewinn)
- Kapitalerhöhung durch Gesellschafter (Bar- oder Sacheinlage)
- Einstellung in Gewinnrücklagen
- Umwandlung von Fremdkapital in Eigenkapital (Debt-to-Equity-Swap)
- Agio bei Kapitalerhöhungen
Verringerung des Eigenkapitals
- Jahresfehlbetrag (Verlust)
- Gewinnausschüttung an Gesellschafter
- Kapitalherabsetzung
- Entnahme aus Gewinnrücklagen
- Verlustvorträge aus Vorjahren
Die regelmäßige Analyse der Eigenkapitalveränderung hilft, die finanzielle Entwicklung des Unternehmens zu beurteilen und frühzeitig Handlungsbedarf zu erkennen. Wer den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lässt, erhält automatisch einen professionell erstellten Eigenkapitalspiegel und eine fundierte Analyse der Vermögens- und Finanzlage.
Eigenkapital im Jahresabschluss: Feststellung, Offenlegung und Fristen
Das korrekt berechnete Eigenkapital ist zentraler Bestandteil des Jahresabschlusses und muss nach den Vorschriften des HGB und GmbHG festgestellt, geprüft (bei mittelgroßen und großen Gesellschaften) und offengelegt werden. Für GmbH-Geschäftsführer gelten strikte Fristen.
Feststellung des Jahresabschlusses gemäß § 42a GmbHG
Der Jahresabschluss (Bilanz, GuV, Anhang) wird vom Geschäftsführer aufgestellt und von der Gesellschafterversammlung festgestellt. Die Fristen richten sich nach der Größenklasse gemäß § 267 HGB:
| Größenklasse | Aufstellungsfrist (Geschäftsführer) | Feststellungsfrist (Gesellschafterversammlung) |
|---|---|---|
| Kleine GmbH | 3 Monate (31.03.2026) | 11 Monate (30.11.2026) |
| Mittelgroße GmbH | 3 Monate (31.03.2026) | 8 Monate (31.08.2026) |
| Große GmbH | 3 Monate (31.03.2026) | 8 Monate (31.08.2026) |
Bei Bilanzstichtag 31.12.2025 gilt für kleine GmbH die Feststellungsfrist bis 30.11.2026, für mittelgroße und große GmbH bis 31.08.2026. Nach der Feststellung beschließt die Gesellschafterversammlung auch über die Ergebnisverwendung gemäß § 29 GmbHG, was die endgültige Höhe und Gliederung des Eigenkapitals bestimmt.
Offenlegung beim Unternehmensregister
Nach Feststellung muss der Jahresabschluss gemäß § 325 HGB elektronisch beim Unternehmensregister offengelegt werden. Seit dem Inkrafttreten des DiRUG am 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister, nicht mehr beim Bundesanzeiger.
Offenlegungsfrist
Die Offenlegungsfrist beträgt 12 Monate nach Bilanzstichtag (§ 325 HGB). Bei Stichtag 31.12.2025 muss die Offenlegung spätestens bis 31.12.2026 erfolgen. Bei Versäumnis droht ein Ordnungsgeld zwischen 500 und 25.000 Euro gemäß § 335 HGB.
Die Offenlegung umfasst je nach Größenklasse unterschiedliche Unterlagen. Kleine GmbH können eine verkürzte Bilanz ohne GuV offenlegen, wenn sie die Erleichterungen nach § 326 HGB in Anspruch nehmen.
Digitale Steuerberater-Unterstützung nutzen
Die korrekte Berechnung des Eigenkapitals, die Aufstellung des Jahresabschlusses, die Erstellung des Anhangs und die fristgerechte Offenlegung erfordern fundierte Kenntnisse in Bilanzierung und Handelsrecht. Detaillierte Informationen zur Bilanzierung des Eigenkapitals im Jahresabschluss helfen bei der korrekten Darstellung aller Positionen. Wer den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lässt, ohne langes Suchen oder Wartezeiten, findet auf OnlineBilanz.de digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen. Der Jahresabschluss wird von zugelassenen Steuerberatern erstellt, geprüft und rechtsverbindlich unterzeichnet — inklusive korrekter Eigenkapitalberechnung, Eigenkapitalspiegel und Anhang.
„Viele Geschäftsführer unterschätzen den Aufwand und die Haftungsrisiken, die mit fehlerhaften Jahresabschlüssen verbunden sind. Wir koordinieren den gesamten Prozess von der Datenzusammenstellung über die Erstellung durch unsere Steuerberater bis zur Offenlegung — digital, transparent und terminsicher.”
— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart
Häufig gestellte Fragen
Kann das Eigenkapital einer GmbH auch null oder negativ sein?
Ja, das bilanzielle Eigenkapital kann null oder negativ sein. Ein negatives Eigenkapital (Überschuldung) löst nach § 19 Abs. 2 InsO eine Insolvenzantragspflicht aus, sofern nicht Fortführungswerte eine positive Fortbestehensprognose rechtfertigen. Geschäftsführer müssen dies unverzüglich prüfen und binnen drei Wochen Insolvenzantrag stellen, sofern keine Sanierung absehbar ist.
Wie unterscheidet sich das steuerliche vom bilanziellen Eigenkapital?
Das bilanzielle Eigenkapital ergibt sich aus der Handelsbilanz nach § 266 HGB. Das steuerliche Eigenkapital basiert auf der Steuerbilanz und kann durch unterschiedliche Ansatz- und Bewertungsvorschriften (z. B. Rückstellungen, Abschreibungen) abweichen. Für Gesellschafter-Fremdfinanzierung und verdeckte Gewinnausschüttung sind beide Größen relevant.
Zählt ein Gesellschafterdarlehen zum Eigenkapital?
Grundsätzlich nein. Gesellschafterdarlehen sind Verbindlichkeiten und stehen auf der Passivseite unter Fremdkapital. Nur wenn das Darlehen nachrangig, langfristig und mit Rangrücktritt versehen ist, kann es wirtschaftlich eigenkapitalähnlich wirken (sog. Mezzanine-Kapital), bleibt aber bilanziell Fremdkapital.
Welche Auswirkungen hat eine Kapitalerhöhung auf das Eigenkapital?
Eine Kapitalerhöhung (z. B. durch Bareinlage oder Sacheinlage) erhöht das gezeichnete Kapital und ggf. die Kapitalrücklage (Agio). Dadurch steigt das bilanzielle Eigenkapital und die Eigenkapitalquote. Die Kapitalerhöhung muss im Handelsregister eingetragen werden und wirkt sich positiv auf Bonität und Kreditwürdigkeit aus.
Wie wirkt sich eine Gewinnausschüttung auf das Eigenkapital aus?
Eine Gewinnausschüttung mindert das Eigenkapital. Der beschlossene Betrag wird aus dem Bilanzgewinn (bzw. Gewinnvortrag oder Jahresüberschuss) entnommen und als Verbindlichkeit gegenüber Gesellschaftern gebucht. Die Eigenkapitalquote sinkt entsprechend. Ausschüttungen sind nur zulässig, solange das Stammkapital nicht angegriffen wird (§ 30 GmbHG).
Was ist der Unterschied zwischen Eigenkapital und Reinvermögen?
Reinvermögen ist ein umgangssprachlicher Begriff für das Eigenkapital, also die Differenz aus Vermögen und Schulden. Bilanziell sind beide Begriffe identisch. In der Steuerbilanz und bei Personengesellschaften wird häufig von Kapitalkonten gesprochen, die das Reinvermögen der Gesellschafter abbilden.
Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: § 266 HGB – Gliederung der Bilanz, § 247 HGB – Inhalt der Bilanz, § 42a GmbHG – Feststellung des Jahresabschlusses, § 19 InsO – Insolvenzgründe. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.


