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Datum

Lesedauer

11–17 Minuten

OnlineBilanzBlogBilanz KG

Bilanz KG 2026: Aufbau, Eigenkapital, Offenlegung

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Bilanz einer Kommanditgesellschaft (KG) unterliegt besonderen handelsrechtlichen Vorgaben, insbesondere bei der Gliederung des Eigenkapitals und der Offenlegung. Dieser Artikel erklärt systematisch, wann eine KG bilanzierungspflichtig wird, wie die Bilanz im Jahresabschluss nach § 264c HGB aufzubauen ist und welche Besonderheiten bei der Bilanzierung des Eigenkapitals im Jahresabschluss, der Gewinnverteilung sowie bei Haftung und Jahresabschluss gelten.

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Kurzantwort

Eine KG ist bilanzierungspflichtig, sobald sie die Schwellenwerte nach § 267 HGB überschreitet oder keine natürliche Person als Vollhafter fungiert (§ 264a HGB). Die Bilanz folgt dem Schema des § 266 HGB, das Eigenkapital wird jedoch personenbezogen nach § 264c HGB gegliedert. Offenlegungspflichtig ist die KG beim Unternehmensregister innerhalb von 12 Monaten nach Bilanzstichtag.

Was ist eine Bilanz-KG und wann wird sie bilanzierungspflichtig?

Die Kommanditgesellschaft (KG) ist eine Personengesellschaft, die nach § 161 Abs. 2 HGB i. V. m. § 105 Abs. 1 HGB grundsätzlich den Gewinn durch einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln kann. Zur Bilanz-KG wird sie, sobald sie nach § 238 Abs. 1 HGB buchführungspflichtig wird — entweder durch Überschreiten der Schwellenwerte nach § 241a HGB oder durch Eintragung ins Handelsregister als eingetragene KG (KG).

Schwellenwerte für die Buchführungspflicht 2026

Nach § 241a HGB entfällt die Buchführungspflicht für Einzelkaufleute und Personengesellschaften, wenn an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen mindestens zwei der drei folgenden Schwellenwerte nicht überschritten werden:

  • Umsatzerlöse von 800.000 Euro (netto)
  • Jahresüberschuss von 80.000 Euro
  • Bilanzsumme nicht relevant für Personengesellschaften im Sinne der Befreiung

Sobald diese Grenzen überschritten werden, besteht ab dem folgenden Geschäftsjahr die Verpflichtung zur doppelten Buchführung und zur Erstellung einer Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung nach §§ 242, 264 ff. HGB. Auch eine im Handelsregister eingetragene KG ist stets buchführungspflichtig, unabhängig von den Schwellenwerten.

Praxis-Hinweis

Viele KGs werden erst durch Überschreiten der Umsatz- oder Gewinnschwelle buchführungspflichtig. Die Umstellung von EÜR auf Bilanzierung sollte rechtzeitig — idealerweise bereits im laufenden Geschäftsjahr — vorbereitet werden, um Übergangseffekte (etwa durch Forderungen, Verbindlichkeiten, Rückstellungen) korrekt abzubilden.

Aufbau der KG-Bilanz: Aktivseite und Passivseite

Die Bilanz der KG folgt dem Gliederungsschema des § 266 HGB, wobei bei Personengesellschaften die Eigenkapitaldarstellung gemäß § 264c Abs. 2 HGB abweicht. Die Aktivseite gliedert sich in Anlage- und Umlaufvermögen sowie aktive Rechnungsabgrenzungsposten und aktive latente Steuern (falls zutreffend).

Passivseite: Eigenkapital bei der KG

Das Eigenkapital der KG wird nach § 264c Abs. 2 HGB personenbezogen ausgewiesen. Jeder Gesellschafter erhält ein eigenes Kapitalkonto, das sich zusammensetzt aus:

  • Festkapital (Komplementär-/Kommanditkapital): Die im Gesellschaftsvertrag vereinbarte Einlage, die dauerhaft zur Verfügung steht.
  • Variables Kapitalkonto: Kumulierte Gewinnanteile, Entnahmen und Einlagen über die Jahre hinweg.
  • Rücklagen: Freiwillige oder satzungsmäßige Rücklagen, falls im Gesellschaftsvertrag vorgesehen.
Bilanzposten Beschreibung Rechtsgrundlage
Komplementärkapital Festes Kapital des vollhaftenden Gesellschafters § 161 Abs. 2, § 105 HGB
Kommanditkapital Festes Kapital des beschränkt haftenden Gesellschafters § 171 Abs. 1 HGB
Rücklagen Gewinnvortrag, satzungsmäßige Rücklagen § 264c Abs. 2 HGB
Variables Kapitalkonto Gewinne/Verluste, Entnahmen, Einlagen Gesellschaftsvertrag

Die Hafteinlage des Kommanditisten nach § 171 HGB ist im Handelsregister eingetragen und begrenzt seine persönliche Haftung. Sie muss im Jahresabschluss transparent ausgewiesen werden, insbesondere wenn die Hafteinlage noch nicht vollständig geleistet wurde.

Eigenkapitalausweis nach § 264c HGB: Personenbezogene Gliederung

§ 264c HGB regelt die Besonderheiten der Rechnungslegung für Personenhandelsgesellschaften, die nach § 264a HGB größenabhängig zur Offenlegung verpflichtet sind. Der Eigenkapitalausweis erfolgt personenbezogen, d. h. für jeden Gesellschafter wird ein separates Kapitalkonto ausgewiesen — aufgeteilt nach Komplementären und Kommanditisten.

Entwicklung des Eigenkapitals im Eigenkapitalspiegel

Der Eigenkapitalspiegel (Anlage zur Bilanz) zeigt die Entwicklung der Kapitalkonten vom Vorjahresstand über Einlagen, Entnahmen und Gewinnzuweisungen bis zum aktuellen Bilanzstichtag. Folgende Bewegungen sind typisch:

  • Einlagen: Zuführung von Kapital durch Gesellschafter (bar oder als Sacheinlage)
  • Entnahmen: Privatentnahmen, Gehälter an Komplementäre (soweit als Entnahme behandelt), Gewinnentnahmen
  • Gewinnzuweisung/-verteilung: Anteilige Zurechnung des Jahresüberschusses gemäß Gesellschaftsvertrag (oft nach Köpfen, Kapitalanteilen oder Sondervergütungen)
  • Verlustverrechnung: Minderung der variablen Kapitalkonten bei Jahresfehlbetrag

„Die personenbezogene Eigenkapitalgliederung ist in der Praxis eine häufige Fehlerquelle — insbesondere bei mehreren Kommanditisten und wechselnden Entnahmen. Wir empfehlen, die Kapitalkontenentwicklung quartalsweise zu überwachen und rechtzeitig vor dem Bilanzstichtag mit dem Steuerberater abzustimmen.”

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Achtung: Negatives Kapitalkonto

Ein negatives variables Kapitalkonto entsteht, wenn Entnahmen und Verluste die Einlagen und Gewinne übersteigen. Dies ist bei Kommanditisten nur zulässig, soweit die Hafteinlage nach § 171 HGB nicht unterschritten wird. Ein negatives Kapitalkonto kann zivilrechtlich zur Nachschusspflicht führen, wenn der Gesellschaftsvertrag dies vorsieht.

Einlagen und Entnahmen richtig buchen und ausweisen

Einlagen und Entnahmen beeinflussen das Eigenkapital der KG direkt und müssen sauber von Aufwendungen und Erträgen abgegrenzt werden. Sie stellen keine GuV-wirksamen Positionen dar, sondern wirken rein bilanzorientiert auf die Kapitalkonten der Gesellschafter.

Einlagen: Erhöhung des Eigenkapitals

Einlagen können in bar oder als Sacheinlage erfolgen. Typische Fälle:

  • Bareinlage auf das Geschäftskonto: Buchung Bank an Kapitalkonto Gesellschafter X
  • Sacheinlage (z. B. Maschine, Fahrzeug): Buchung Anlagevermögen an Kapitalkonto Gesellschafter X, Bewertung nach § 253 HGB zum beizulegenden Zeitwert
  • Forderungsverzicht eines Gesellschafters: Behandlung als verdeckte Einlage, Buchung Verbindlichkeiten an Kapitalkonto

Entnahmen: Minderung des Eigenkapitals

Entnahmen erfolgen typischerweise als Barentnahme oder Sachentnahme. Besonderheiten:

  • Gewinnentnahmen: Privat entnommene Beträge werden gegen das variable Kapitalkonto gebucht (Kapitalkonto an Bank)
  • Gehälter an Komplementäre: Können als Sondervergütung behandelt werden (dann GuV-wirksam als Personalaufwand) oder als Entnahme (dann Eigenkapitalminderung ohne GuV-Wirkung) — abhängig von der gesellschaftsvertraglichen Regelung
  • Sachentnahmen: Bewertung zum Teilwert nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG, Buchung Kapitalkonto an Anlagevermögen/Umlaufvermögen

Buchung Einlage (bar)

Bank 10.000 € an Kapitalkonto Gesellschafter A 10.000 € Erhöhung Eigenkapital, keine GuV-Wirkung

Buchung Entnahme (bar)

Kapitalkonto Gesellschafter A 5.000 € an Bank 5.000 € Minderung Eigenkapital, keine GuV-Wirkung

Offenlegungspflicht der KG nach § 264a HGB

Personenhandelsgesellschaften ohne natürliche Person als persönlich haftenden Gesellschafter — typischerweise die GmbH & Co. KG — unterliegen nach § 264a HGB den Rechnungslegungs- und Offenlegungspflichten wie Kapitalgesellschaften. Das bedeutet: Jahresabschluss (Bilanz, GuV, Anhang) und ggf. Lagebericht müssen beim Unternehmensregister elektronisch offengelegt werden.

Wann greift § 264a HGB?

§ 264a HGB gilt für Personenhandelsgesellschaften, bei denen kein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist. Klassischer Fall: GmbH & Co. KG, bei der die Komplementär-GmbH vollhaftend, aber selbst eine juristische Person ist. Auch andere Konstellationen (AG & Co. KG, Limited & Co. KG) fallen unter § 264a HGB.

Praxis-Hinweis

Seit dem Inkrafttreten des DiRUG (Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie) am 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung des Jahresabschlusses ausschließlich beim Unternehmensregister (www.unternehmensregister.de). Der Bundesanzeiger ist nur noch das Publikationsorgan, über das die Veröffentlichung bekannt gemacht wird — aber nicht mehr die Einreichungsstelle.

Offenlegungsfristen 2026

Die Offenlegungsfrist beträgt nach § 325 HGB 12 Monate nach dem Bilanzstichtag. Für eine KG mit Bilanzstichtag 31.12.2025 bedeutet das:

Stichtag Feststellungsfrist (§ 42a GmbHG analog) Offenlegungsfrist (§ 325 HGB) Späteste Offenlegung
31.12.2025 (klein) 11 Monate → 30.11.2026 12 Monate 31.12.2026
31.12.2025 (mittel/groß) 8 Monate → 31.08.2026 12 Monate 31.12.2026

Ordnungsgeld bei verspäteter Offenlegung

Bei Verstoß gegen die Offenlegungspflicht droht ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB zwischen 500 und 25.000 Euro. Das Bundesamt für Justiz leitet das Verfahren automatisch ein, sobald die Frist abgelaufen ist. Eine nachträgliche Offenlegung beendet zwar das Verfahren, schließt aber das Ordnungsgeld nicht aus.

Wer den Jahresabschluss rechtzeitig und rechtssicher durch einen Steuerberater erstellen und offenlegen lassen möchte, findet auf OnlineBilanz.de digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen — vom Jahresabschluss über die Offenlegung bis zur Beratung.

Gewinnverteilung bei der KG: Gesellschaftsvertrag und gesetzliche Regelung

Die Gewinnverteilung bei der KG richtet sich primär nach dem Gesellschaftsvertrag. Fehlen vertragliche Regelungen, greifen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 167–169 HGB.

Gesetzliche Gewinnverteilung nach §§ 168, 169 HGB

Nach § 168 HGB erhält jeder Gesellschafter zunächst eine Vorabverzinsung von 4 % p. a. auf seine Kapitaleinlage. Der verbleibende Gewinn wird dann zu gleichen Teilen (nach Köpfen) verteilt. In der Praxis ist diese gesetzliche Regelung meist nicht sachgerecht und wird durch individuelle Vereinbarungen ersetzt.

Vertragliche Gewinnverteilung: Typische Modelle

  • Nach Kapitalanteilen: Gewinnverteilung proportional zur Höhe der Einlagen (häufig bei GmbH & Co. KG)
  • Nach Köpfen: Jeder Gesellschafter erhält den gleichen Anteil, unabhängig von der Kapitaleinlage
  • Sondervergütungen: Vorabgewinne für Geschäftsführer-Komplementäre (z. B. Geschäftsführungsgehalt als GuV-wirksamer Aufwand oder als Vorabgewinn ohne GuV-Wirkung)
  • Kombinationsmodelle: Vorabverzinsung + Restgewinn nach Köpfen oder Anteilen

„Die Gewinnverteilung sollte im Gesellschaftsvertrag klar und eindeutig geregelt sein — idealerweise bereits bei Gründung. Nachträgliche Anpassungen sind zwar möglich, erfordern aber einstimmigen Beschluss und sollten steuerlich geprüft werden, um verdeckte Gewinnausschüttungen oder Schenkungen zu vermeiden.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Die Gewinnverteilung wird im Jahresabschluss im Anhang oder im Eigenkapitalspiegel dokumentiert. Sie wirkt sich direkt auf die variablen Kapitalkonten der Gesellschafter aus und muss für steuerliche Zwecke in der gesonderten und einheitlichen Feststellung (§ 180 Abs. 1 Nr. 2a AO) transparent dargestellt werden.

Haftungsverhältnisse und deren Auswirkung auf den Bilanzausweis

Die Haftungsstruktur der KG hat direkten Einfluss auf den Bilanzausweis und die Offenlegungspflichten. Komplementäre haften nach § 161 Abs. 1 i. V. m. § 128 HGB unbeschränkt und persönlich für alle Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Kommanditisten haften nach § 171 Abs. 1 HGB nur bis zur Höhe ihrer im Handelsregister eingetragenen Hafteinlage.

Hafteinlage des Kommanditisten

Die Hafteinlage ist im Handelsregister öffentlich einsehbar und begrenzt die persönliche Haftung des Kommanditisten gegenüber Gläubigern. Wichtig:

  • Die Hafteinlage muss nicht zwingend der tatsächlichen Kapitaleinlage entsprechen (kann höher oder niedriger sein)
  • Solange die Hafteinlage nicht vollständig geleistet wurde, haftet der Kommanditist bis zur eingetragenen Höhe persönlich
  • Einmal geleistete Hafteinlagen können durch Entnahmen wieder aufleben (§ 172 Abs. 4 HGB)

Bilanzausweis bei GmbH & Co. KG

Bei der GmbH & Co. KG ist die Komplementär-GmbH vollhaftend, aber selbst eine juristische Person. Deren Eigenkapital ist nicht Teil des KG-Eigenkapitals, sondern erscheint ggf. als Beteiligung oder im Anhang als verbundenes Unternehmen. Das Eigenkapital der KG besteht aus:

  • Kapitalkonten der Kommanditisten (Festkapital + variables Konto)
  • Rücklagen der KG (falls im Gesellschaftsvertrag vorgesehen)
  • Ggf. Kapitalanteil der Komplementär-GmbH (wenn diese selbst Kapital in die KG eingelegt hat, was selten ist)

Praxis-Hinweis: Haftungsverhältnisse im Anhang

Nach § 264c Abs. 1 HGB i. V. m. § 285 Nr. 11a HGB müssen bei der GmbH & Co. KG die Haftungsverhältnisse im Anhang erläutert werden — insbesondere die unbeschränkte Haftung der Komplementär-GmbH und die Hafteinlage der Kommanditisten. Dies dient der Transparenz für Gläubiger und Investoren.

Besonderheiten im Jahresabschluss der KG: Anhang, Lagebericht, Prüfung

Der Jahresabschluss der KG nach § 264a HGB besteht aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang. Je nach Größenklasse kommen weitere Bestandteile hinzu: Lagebericht (mittelgroße und große KG nach § 264 Abs. 1 Satz 2 HGB) und ggf. Kapitalflussrechnung und Eigenkapitalspiegel (große KG nach § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB).

Anhang nach § 284 ff. HGB

Der Anhang erläutert und ergänzt die Bilanz sowie die GuV. Pflichtangaben für KG nach § 264a HGB umfassen u. a.:

  • Angaben zu angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)
  • Erläuterungen zu Posten der Bilanz und GuV, soweit nicht aus den Dokumenten selbst ersichtlich (§ 285 HGB)
  • Angaben zu Haftungsverhältnissen, insbesondere bei GmbH & Co. KG (§ 285 Nr. 11a HGB)
  • Angaben zu verbundenen Unternehmen, etwa die Komplementär-GmbH (§ 285 Nr. 11 HGB)
  • Durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer (§ 285 Nr. 7 HGB)

Lagebericht: Pflicht ab mittlerer Größe

Mittelgroße und große KG müssen nach § 264 Abs. 1 Satz 2 HGB einen Lagebericht erstellen, der Geschäftsverlauf, wirtschaftliche Lage, Risiken und Chancen sowie voraussichtliche Entwicklung darstellt. Kleine KG sind davon befreit.

Prüfungspflicht nach § 316 HGB

Die gesetzliche Prüfungspflicht greift bei mittelgroßen und großen KG nach § 316 Abs. 1 HGB. Die Prüfung erfolgt durch einen Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Kleine KG sind grundsätzlich nicht prüfungspflichtig — es sei denn, der Gesellschaftsvertrag oder ein Gesellschafterbeschluss sieht eine freiwillige Prüfung vor.

§ 264a

HGB: Offenlegungspflicht KG

12 Monate

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

500–25.000 €

Ordnungsgeld § 335 HGB

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Häufig gestellte Fragen

Muss eine KG immer einen Steuerberater mit der Bilanzerstellung beauftragen?

Gesetzlich vorgeschrieben ist das nicht. In der Praxis beauftragen die meisten KGs jedoch einen Steuerberater oder eine Steuerberatungsgesellschaft, da die Bilanzierung komplex ist und Fehler zu Ordnungsgeldern oder steuerlichen Nachteilen führen können. Auf OnlineBilanz.de finden Sie Steuerberater mit transparenten Festpreisen für den Jahresabschluss.

Was passiert, wenn die KG die Offenlegungsfrist verpasst?

Das Bundesamt für Justiz kann ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB festsetzen, das zwischen 500 und 25.000 Euro liegt. Die Offenlegungspflicht bleibt bestehen, auch nach Zahlung des Ordnungsgeldes muss die Bilanz nachgereicht werden.

Kann eine KG Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften nutzen?

Ja, sofern die KG die Größenmerkmale des § 267 Abs. 1 HGB erfüllt. Kleine KGs dürfen die Bilanz verkürzt aufstellen (§ 266 Abs. 1 Satz 3 HGB), auf einen Lagebericht verzichten und müssen die GuV nicht offenlegen. Die Feststellungsfrist beträgt dann 11 Monate nach § 42a GmbHG analog.

Welche Rolle spielt der Gesellschaftsvertrag bei der Gewinnverteilung?

Der Gesellschaftsvertrag geht den gesetzlichen Regelungen des § 168 HGB vor. Er kann individuelle Gewinnverteilungsschlüssel, Vorabgewinne oder Tantiemen festlegen. Fehlt eine Vereinbarung, greift die gesetzliche Regelung: 4 % Verzinsung der Kapitalanteile, der Rest nach Köpfen.

Wie wird ein negativer Kapitalkonto eines Kommanditisten in der Bilanz ausgewiesen?

Ein negatives Kapitalkonto (Unterkonto) eines Kommanditisten wird auf der Aktivseite der Bilanz als Forderung gegen den Gesellschafter ausgewiesen, sofern keine persönliche Haftung besteht. Bei unbeschränkter Haftung des Komplementärs bleibt dessen Konto in der Regel auf der Passivseite, auch wenn negativ.

Gilt die Offenlegungspflicht auch für eine GmbH & Co. KG ohne natürliche Person als Vollhafter?

Ja, die GmbH & Co. KG unterliegt stets der Offenlegungspflicht nach § 264a HGB, da keine natürliche Person unbeschränkt haftet. Sie muss Bilanz, GuV und ggf. Anhang sowie Lagebericht beim Unternehmensregister einreichen.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: § 264a HGB – Offenlegungspflicht Personenhandelsgesellschaften, § 264c HGB – Sondervorschriften für Kapitalgesellschaften & Co., § 267 HGB – Größenklassen, § 325 HGB – Offenlegung Jahresabschluss. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Ihr fester Steuerberater –
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Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
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Dauermandat · aktiv

Ihr fester Steuerberater

FK
F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
antwortet heute
FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
alles in Ordnung
Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
inklusive
Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
wir erinnern Sie
Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

Preisvergleich

Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater