Steuerrecht · Abschreibung · § 6 Abs. 2 EStG
Abschreibungen GWG 2025: Grenzen, Regeln und Praxis für GmbH und UG
Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 11 Minuten
Kurzantwort
Für Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) 2025 gelten unveränderte Grenzen wie seit 2018: Bis 250 € netto Sofortabschreibung ohne Verzeichnispflicht. 250,01–800 € netto wahlweise Sofortabschreibung mit GWG-Verzeichnis oder Poolabschreibung. 250,01–1.000 € netto Sammelposten über 5 Jahre (§ 6 Abs. 2a EStG). Sonderregel: Computer-Hardware, Peripherie und Software sind seit 2021 im Anschaffungsjahr voll abschreibbar, unabhängig von der 800-€-Grenze (BMF-Schreiben 22.02.2022). Das Wachstumschancengesetz hätte die Grenzen erhöht, wurde aber im Vermittlungsausschuss gekippt. Alle Beträge gelten netto (ohne USt) bei Vorsteuerabzugsberechtigten. OnlineBilanz übernimmt die gesamte Anlagenverwaltung und AfA-Berechnung im Jahresabschluss zum Festpreis 499,95 € inkl. MwSt.
Die GWG-Abschreibung ist eine der häufigsten praktischen Steuerfragen im GmbH-Alltag: Ab welchem Betrag muss ich aktivieren? Was darf ich sofort absetzen? Wie funktioniert der Sammelposten? Dieser Leitfaden erklärt die aktuellen Grenzen für 2025, die Wahlrechte zwischen Sofort- und Poolabschreibung, die wichtige Sonderregel für Computer-Hardware sowie die Dokumentationspflichten — mit konkreten Buchungsbeispielen für SKR03 und SKR04. Wer die Grundlagen der Abschreibung und AfA noch einmal auffrischen möchte, findet dort eine kompakte Einführung.
Inhaltsverzeichnis
- Was sind Geringwertige Wirtschaftsgüter?
- Die GWG-Grenzen 2025 im Überblick
- Bereich bis 250 € netto: Sofortabschreibung
- Bereich 250,01–800 € netto: Wahlrecht
- Bereich 250,01–1.000 €: Sammelposten
- Sonderregel: Computer, Peripherie und Software
- Wachstumschancengesetz: Was geplant war
- Buchungsbeispiele (SKR03 und SKR04)
- Das GWG-Verzeichnis
- Typische Fehler bei GWG-Abschreibungen
- Häufige Fragen
- Fazit
800 €
Obergrenze Sofortabschreibung (netto)
1.000 €
Obergrenze Sammelposten (netto)
Seit 2018
Grenzen unverändert (auch 2025)
1. Was sind Geringwertige Wirtschaftsgüter?
Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) sind bewegliche, abnutzbare Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten bestimmte Grenzen nicht übersteigen. Die Rechtsgrundlage findet sich in § 6 Abs. 2 EStG (Sofortabschreibung) und § 6 Abs. 2a EStG (Sammelposten/Poolabschreibung).
Ein Wirtschaftsgut gilt als GWG, wenn es drei Voraussetzungen kumulativ erfüllt:
- Beweglich: Der Gegenstand lässt sich physisch bewegen (Schreibtischstuhl ja, fest eingebaute Küche nein).
- Abnutzbar: Verliert durch Gebrauch oder Zeitablauf an Wert (Laptop ja, Grundstück nein).
- Selbstständig nutzbar: Funktioniert auch ohne andere Wirtschaftsgüter (Drucker streng genommen nein, Multifunktionsgerät ja).
Nicht-GWG-Beispiele
Nicht als GWG qualifizieren: Monitore ohne eigenständige Nutzbarkeit, Software-Module, die nur mit einem Hauptprogramm funktionieren, Einbauten in Gebäude, Fahrzeuge (immer AfA), Computer-Peripherie ohne Multifunktion. Diese müssen über die AfA-Tabelle regulär abgeschrieben werden — mit der wichtigen Ausnahme der Computer-Sonderregel (siehe Abschnitt 6).
2. Die GWG-Grenzen 2025 im Überblick
Die GWG-Grenzen in Deutschland sind seit 2018 unverändert und gelten auch für 2025 in gleicher Höhe. Drei Wertbereiche mit unterschiedlichen Abschreibungs-Wahlrechten:
Bereich 1
≤ 250 € netto
Sofortabschreibung
Keine Verzeichnispflicht
§ 6 Abs. 2 EStG
Bereich 2
250,01–800 € netto
Wahl: Sofortabschreibung
oder Poolabschreibung
§ 6 Abs. 2 / 2a EStG
Bereich 3
250,01–1.000 € netto
Sammelposten
Abschreibung über 5 Jahre
§ 6 Abs. 2a EStG
Wichtig: Netto-Beträge maßgeblich
Alle GWG-Grenzen beziehen sich auf den Netto-Betrag ohne Umsatzsteuer, sofern das Unternehmen zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Eine GmbH darf also ein Wirtschaftsgut mit Brutto-Anschaffungspreis von 952 € (800 € netto + 19 % USt) noch sofort abschreiben. Kleinunternehmer nach § 19 UStG hingegen müssen den Brutto-Betrag als Bemessungsgrundlage nutzen — für GmbHs aber praktisch nie relevant, da GmbH im Regelfall regelbesteuert ist.
3. Bereich bis 250 € netto: Sofortabschreibung ohne Bürokratie
Für Wirtschaftsgüter bis 250 € netto gilt die einfachste Regel: Sofortabschreibung als Betriebsausgabe im Anschaffungsjahr. Keine Aufnahme in ein GWG-Verzeichnis erforderlich (§ 6 Abs. 2 Satz 4 EStG). Die Kosten werden direkt auf ein Aufwandskonto gebucht.
Beispiel: Büroausstattung bis 250 €
Eine GmbH kauft einen Schreibtisch-Stuhl für 240 € netto. Die Rechnung wird direkt als Betriebsausgabe gebucht — auf dem Konto 4855 (SKR03) oder 6815 (SKR04) für „Geringwertige Wirtschaftsgüter ≤ 250 €“. Kein Anlageverzeichnis, keine AfA über mehrere Jahre, keine bürokratische Dokumentation.
4. Bereich 250,01–800 € netto: Das Wahlrecht
Für Wirtschaftsgüter zwischen 250,01 € und 800 € netto hat der Unternehmer ein Wahlrecht zwischen zwei Methoden:
Methode A: Sofortabschreibung
Vollständiger Abzug im Anschaffungsjahr als Betriebsausgabe. Aufnahme ins GWG-Verzeichnis erforderlich. Konto: 4857 (SKR03) / 6817 (SKR04). Vorteil: Volle Steuerersparnis im ersten Jahr.
Methode B: Poolabschreibung
Aufnahme in Sammelposten, Verteilung der Abschreibung über 5 Jahre (je 20 %). Konto: 0480 (SKR03) / 0670 (SKR04). Vorteil: Gleichmäßige Gewinnminderung über mehrere Jahre, bei mehreren GWG.
Wichtig: Jahrweise einheitliches Wahlrecht
Die Poolabschreibung ist ein wirtschaftsjahrbezogenes Wahlrecht: Entscheidet man sich für den Sammelposten, müssen alle in diesem Wirtschaftsjahr angeschafften GWG zwischen 250,01–1.000 € in den Sammelposten — keine Rosinenpickerei. Die Sofortabschreibung für GWG zwischen 250,01–800 € entfällt dann für dieses Jahr komplett.
5. Bereich 250,01–1.000 €: Der Sammelposten
Die Poolabschreibung (Sammelposten) nach § 6 Abs. 2a EStG erfasst alle in einem Wirtschaftsjahr angeschafften Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen 250,01 € und 1.000 € netto. Der Gesamtbetrag wird zu einem Sammelposten zusammengefasst und über 5 Jahre mit je 20 % Gewinn-mindernd aufgelöst.
Rechenbeispiel Sammelposten
Eine Handwerks-GmbH schafft 2025 drei Geräte an: Schleifmaschine 400 € netto, Kreissäge 600 € netto, Akkubohrer 550 € netto. Summe: 1.550 € netto.
Die 1.550 € gehen in den Sammelposten 2025. Abschreibung: 310 € pro Jahr (20 % von 1.550) für die Jahre 2025–2029. Auch wenn ein Gerät 2026 verkauft oder verschrottet wird, läuft die Abschreibung des Sammelpostens unverändert weiter — der Sammelposten ist eine Einheit.
Geplante Reform war gestrichen
Das Wachstumschancengesetz hätte die Sammelposten-Grenze von 1.000 € auf 5.000 € angehoben und die Abschreibungsdauer von 5 auf 3 Jahre verkürzt. Diese Reform wurde aber im Vermittlungsausschuss (März 2024) gekippt. Die bisherigen Regeln (250,01–1.000 €, 5 Jahre) gelten unverändert weiter — auch für 2025.
6. Sonderregel: Computer, Peripherie und Software
Seit 2021 gilt eine wichtige Sonderregel für digitale Wirtschaftsgüter (BMF-Schreiben vom 26.02.2021, aktualisiert 22.02.2022): Computer-Hardware und Software können im Anschaffungsjahr vollständig abgeschrieben werden — unabhängig von der 800-€-GWG-Grenze. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer wird auf 1 Jahr festgelegt.
Was fällt unter die Computer-Sonderregel?
- Computer-Hardware: Desktop-PCs, Laptops, Tablets, Workstations, Server, Thin Clients
- Peripherie: Monitore, Drucker, Scanner, externe Festplatten, Tastaturen, Mäuse, Webcams, Dockingstationen
- Software: Betriebssysteme, Anwendungssoftware (auch als ERP, Buchhaltungssoftware, Grafikprogramme), individuell programmierte Software
- Netzwerkkomponenten: Router, Switches, Firewalls, Access Points
Praxisbeispiel: Laptop für 1.800 € netto
Eine GmbH kauft 2025 einen hochwertigen Business-Laptop für 1.800 € netto (Brutto 2.142 €). Ohne Sonderregel: Aktivierung als Anlagevermögen, Abschreibung über 3 Jahre gemäß AfA-Tabelle = 600 € pro Jahr. Mit Computer-Sonderregel: Vollständige Abschreibung 2025 = 1.800 € Betriebsausgaben im Anschaffungsjahr. Steuerersparnis-Effekt: Bei 30 % Gesamtsteuerbelastung ca. 360 € mehr Steuerersparnis im ersten Jahr durch Liquiditätseffekt.
Wahlrecht, keine Pflicht
Die Computer-Sonderregel ist ein Wahlrecht, keine Verpflichtung. Unternehmen können weiterhin über die klassische 3-Jahre-Nutzungsdauer abschreiben — das kann steuerlich sinnvoll sein, wenn das aktuelle Jahr ohnehin hohen Verlust zeigt und die Abschreibung lieber auf Gewinnjahre verteilt werden soll. In der Praxis wird die Sonderregel aber fast immer genutzt, weil sie Liquidität vorwegnimmt.
7. Wachstumschancengesetz: Was war geplant, was gilt jetzt?
Das Wachstumschancengesetz (Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness) vom 27.03.2024 hatte ursprünglich umfassende GWG-Erleichterungen vorgesehen:
| Regelung | Stand 2024 (und 2025) | Geplant (gestrichen) |
|---|---|---|
| GWG-Obergrenze Sofortabschreibung | 800 € netto | 1.000 € netto |
| Sammelposten-Obergrenze | 1.000 € netto | 5.000 € netto |
| Sammelposten-Abschreibungsdauer | 5 Jahre | 3 Jahre |
Warum die Änderungen gestrichen wurden
Im Vermittlungsausschuss (Bundesrat/Bundestag) wurden die geplanten GWG-Erhöhungen im März 2024 aus dem Gesetz gestrichen — primär aus haushalts-politischen Gründen. Die Länder fürchteten Steuerausfälle und gaben der Streichung ihre Zustimmung. Für GmbH-Geschäftsführer bedeutet das: Alte Grenzen bleiben gültig, auch für das Wirtschaftsjahr 2025.
8. Buchungsbeispiele (SKR03 und SKR04)
Die konkreten Buchungssätze für typische GWG-Anschaffungen:
Beispiel 1: Schreibtischstuhl 240 € netto (Sofortabschreibung)
| Buchungssatz | SKR03 | SKR04 |
|---|---|---|
| Soll: GWG ≤ 250 € (Aufwand) | 4855 | 6815 |
| Soll: Vorsteuer 19 % | 1576 | 1406 |
| Haben: Bank | 1200 | 1800 |
Beispiel 2: Laptop 650 € netto (Sofortabschreibung nach Wahl)
| Buchungssatz | SKR03 | SKR04 |
|---|---|---|
| Soll: GWG 250,01–800 € (Aufwand) | 4857 | 6817 |
| Soll: Vorsteuer 19 % | 1576 | 1406 |
| Haben: Bank / Verbindlichkeiten | 1200 / 1610 | 1800 / 3310 |
Beispiel 3: Akku-Schrauber 485 € netto (Sammelposten)
Bei Poolabschreibung erfolgt die Buchung zweistufig — Anschaffung auf Anlagekonto, dann Abschreibung am Jahresende:
| Bei Anschaffung | SKR03 | SKR04 |
|---|---|---|
| Soll: Wirtschaftsgüter Sammelposten | 0485 | 0675 |
| Soll: Vorsteuer 19 % | 1576 | 1406 |
| Haben: Bank | 1200 | 1800 |
| Jahres-AfA (1/5 des Sammelpostens) | SKR03 | SKR04 |
|---|---|---|
| Soll: Abschreibung Sammelposten | 4862 | 6264 |
| Haben: Wirtschaftsgüter Sammelposten | 0485 | 0675 |
Kontenrahmen-Hinweis
Die hier genannten Konten entsprechen dem Standardkontenrahmen SKR03 (Prozessgliederung) und SKR04 (Abschlussgliederung). Individuelle Kontenpläne können abweichen. Bei Unsicherheit: OnlineBilanz oder Ihr Steuerberater helfen bei der korrekten Zuordnung.
9. Das GWG-Verzeichnis
Für die Sofortabschreibung von GWG zwischen 250,01–800 € netto ist ein GWG-Verzeichnis vorgeschrieben (§ 6 Abs. 2 Satz 4 EStG). Das Verzeichnis muss enthalten:
- Tag der Anschaffung oder Herstellung
- Bezeichnung des Wirtschaftsguts
- Anschaffungs- oder Herstellungskosten (netto)
- Belegnummer oder Rechnungsreferenz
Wenn die Buchhaltung ausreicht
Das GWG-Verzeichnis ist nicht erforderlich, wenn die obigen Angaben bereits aus der Buchhaltung ersichtlich sind. Bei einer modernen Buchhaltungssoftware (Lexware, DATEV, sevdesk, Buchhaltungsbutler) mit vollständigen Buchungstexten und Belegnummern ist das in der Regel der Fall. Dann entfällt die separate Listenführung.
10. Typische Fehler bei GWG-Abschreibungen
Fehler: Brutto- statt Netto-Grenze
Wer die GWG-Grenze mit dem Brutto-Betrag vergleicht, liegt falsch. Maßgeblich ist der Netto-Betrag (für vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen). Lösung: Bei 800 € Nettogrenze ist der Brutto-Preis maximal 952 € (19 % USt).
Fehler: Monitor als GWG gebucht
Einzelne Peripheriegeräte ohne selbstständige Nutzbarkeit sind keine GWG im klassischen Sinne (§ 6 Abs. 2 EStG). Aber: Für Computer-Peripherie gilt die Computer-Sonderregel (siehe Abschnitt 6) — dadurch ist die Sofortabschreibung trotzdem möglich, nur auf Basis einer anderen Norm.
Fehler: Poolabschreibung nicht einheitlich gewählt
Die Poolabschreibung ist ein jahrweises einheitliches Wahlrecht. Es ist nicht möglich, einige GWG zwischen 250,01–800 € sofort abzuschreiben und andere im Pool zu verbuchen. Lösung: Vor Ende des Wirtschaftsjahres strategische Entscheidung treffen — Sofortabschreibung oder Poolabschreibung für das gesamte Jahr.
Fehler: GWG-Verzeichnis fehlt bei 250,01–800 €
Für GWG in diesem Bereich ist ein Verzeichnis Pflicht, wenn sofort abgeschrieben wird — es sei denn, die erforderlichen Angaben sind aus der Buchhaltung ersichtlich. Lösung: Belegnummer, Anschaffungsdatum und konkrete Bezeichnung im Buchungstext dokumentieren.
Fehler: Inventar-Abgang aus Sammelposten
Wird ein Gerät aus dem Sammelposten verkauft, verschrottet oder gestohlen, läuft die Abschreibung des Sammelpostens unverändert weiter. Der Sammelposten wird nicht reduziert. Lösung: Diese Besonderheit akzeptieren oder Sofortabschreibung wählen, wenn frühe Abgänge zu erwarten sind.
Fehler: Computer-Sonderregel nicht genutzt
Viele Unternehmen schreiben teure Laptops (über 800 €) noch über 3 Jahre ab — obwohl die Computer-Sonderregel seit 2021 die Vollabschreibung im ersten Jahr erlaubt. Lösung: Alle Computer-Hardware, Peripherie und Software im Anschaffungsjahr voll abschreiben, sofern dies steuerlich günstig ist.
„Die GWG-Abschreibung ist eine der häufigsten Baustellen bei unseren Lexware- und sevdesk-Mandanten. Der klassische Fehler: Ein Laptop für 1.200 € netto wird über 3 Jahre linear abgeschrieben — obwohl die Computer-Sonderregel seit 2021 die volle Abschreibung im ersten Jahr zulassen würde. Das kostet nicht Steuer, aber mehrere 100 € Liquiditätsvorteil. Ein Blick auf die richtige Regel spart real Geld.“
— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz
Weiterführende Artikel
- Buchhaltung einer GmbH: Grundlagen der GmbH-Buchhaltung — in der Anlagenverwaltung spielen GWG eine zentrale Rolle.
- Buchhaltung UG: Für UG-Geschäftsführer mit Fokus auf günstige Anlagenbeschaffung.
- Lexware Jahresabschluss-Export: Wie GWG-Daten korrekt an OnlineBilanz übergeben werden.
- Verfahrensdokumentation Muster: GoBD-konforme Dokumentation der Anschaffungsprozesse.
- GmbH Kosten pro Jahr: Gesamtkosten-Übersicht inkl. Anlagenbeschaffung und Abschreibungen.
Rechtsgrundlagen & Quellen
11. Häufige Fragen
Haben sich die GWG-Grenzen für 2025 gegenüber 2024 geändert?
Nein. Die GWG-Grenzen sind seit 2018 unverändert und gelten auch für 2025 weiterhin: 250 €, 800 € und 1.000 € netto. Die im Wachstumschancengesetz geplante Anhebung auf 1.000 € (Sofortabschreibung) und 5.000 € (Sammelposten) wurde im Vermittlungsausschuss gestrichen. Eine neue Reform ist Stand April 2026 nicht konkret geplant.
Wann lohnt sich die Poolabschreibung gegenüber der Sofortabschreibung?
Die Poolabschreibung ist sinnvoll, wenn: (1) Viele größere GWG zwischen 800 und 1.000 € angeschafft werden — diese können nur über Pool sofort abgeschrieben werden. (2) Der Gewinn im Anschaffungsjahr ohnehin hoch ist und in Folgejahren voraussichtlich niedriger — gleichmäßige Verteilung ist dann steuerlich günstig. Bei reinem Liquiditätsfokus: Sofortabschreibung (wenn möglich) ist meist besser.
Gilt die GWG-Grenze brutto oder netto?
Für vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen (GmbH, UG, normale Unternehmer): netto. Ein Laptop für 952 € brutto (800 € netto + 19 % USt) gilt noch als GWG. Nur für Kleinunternehmer nach § 19 UStG und umsatzsteuerfreie Unternehmer (Ärzte etc.) ist der Brutto-Preis maßgeblich. Bei GmbHs praktisch immer netto.
Ist ein Monitor ein GWG?
Klassisch nein: Ein Monitor ist nicht selbstständig nutzbar, er braucht einen Computer. Aber: Für Computer-Peripherie gilt seit 2021 die Sonderregel mit 1-Jahres-Nutzungsdauer (BMF 22.02.2022). Dadurch ist der Monitor im Anschaffungsjahr voll abschreibbar — unabhängig vom Kaufpreis und unabhängig von den GWG-Grenzen.
Wie funktioniert die GWG-Abschreibung bei Gebrauchtgütern?
Auch gebrauchte Wirtschaftsgüter können als GWG behandelt werden, wenn Anschaffungskosten und die drei Voraussetzungen (beweglich, abnutzbar, selbstständig nutzbar) erfüllt sind. Wichtig: Für die Grenzwerte zählt der Anschaffungspreis des aktuellen Erwerbs, nicht der ursprüngliche Neupreis.
Was passiert, wenn ich ein GWG kurz nach der Anschaffung verkaufe?
Bei Sofortabschreibung: Der Verkaufserlös ist Betriebseinnahme und wird voll versteuert — der ehemals abgezogene GWG-Wert ist bereits verbraucht. Bei Sammelposten: Der Erlös ist ebenfalls Betriebseinnahme, der Sammelposten läuft unverändert weiter über 5 Jahre. Das kann zu nominell höheren Steuerbelastungen führen, wenn viele Pool-Güter früh ausscheiden.
Welche Dokumentation brauche ich für die GWG-Abschreibung?
Bei ≤ 250 €: Nichts zusätzliches, nur die normale Rechnung. Bei 250,01–800 € mit Sofortabschreibung: GWG-Verzeichnis mit Anschaffungsdatum, Bezeichnung, Netto-Kosten, Belegnummer — oft aus der Buchhaltung ersichtlich. Bei Sammelposten: Keine separate Dokumentation notwendig, da alles im Konto „Wirtschaftsgüter Sammelposten“ erfasst wird. Alle Belege nach § 147 AO 10 Jahre aufbewahren.
Wie rechnet OnlineBilanz GWG im Jahresabschluss ab?
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12. Fazit: GWG-Grenzen 2025 kennen und nutzen
Die GWG-Grenzen 2025 sind identisch mit denen seit 2018: 250 € (Sofortabschreibung ohne Verzeichnis), 800 € (Sofortabschreibung mit Verzeichnis oder Pool), 1.000 € (Sammelposten-Obergrenze). Die im Wachstumschancengesetz geplante Anhebung wurde im Vermittlungsausschuss gestrichen.
Der größte Hebel für GmbHs in 2025 liegt nicht in den klassischen GWG-Regeln, sondern in der Computer-Sonderregel: Computer-Hardware, Peripherie und Software können unabhängig von der 800-€-Grenze im Anschaffungsjahr voll abgeschrieben werden. Das betrifft Laptops, Monitore, Server, Software-Lizenzen und mehr. Viele GmbHs nutzen diese Regel noch immer nicht systematisch und lassen real Steuerersparnis liegen.
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