Steuern ohne Stress. Bilanz ohne Zweifel.

Ihr Steuerberater,
wie er sein sollte.

digital + persönlich + bezahlbar

Buchhaltung selbst führen — Steuerberater auf Abruf. Wann immer Sie Rat brauchen, ist Ihr Steuerberater für Sie da. Für Bilanzen, Steuererklärungen, E-Bilanz, Offenlegung und Finanzamtsvertretung.

In 60 Sekunden Kostenlos & unverbindlich Rückruf binnen 24 Stunden
1
Belege hochladen oder Buchhaltungs­programm verbinden DATEV, lexoffice, sevDesk — oder per Drag & Drop.
2
Ein fester Steuerberater, ein Mandantenportal und KI-Assistenz Eine Ansprechperson, ein Ort, alles transparent.
3
Ihr Spezialist für Jahres­abschlüsse — für UG, GmbH und Holding Bilanzierung nach HGB ist unser Kerngeschäft.
4
Steuerberatung & Finanzamts­vertretung Nicht nur zum Jahresende. Ganzjährig, auf Abruf.
5
Keine versteckten Kosten — ein Festpreis, der alles beinhaltet Was im Angebot steht, steht auf der Rechnung. Punkt.
login.onlinebilanz.de
Live
Muster GmbH Mandant · WJ 2025
Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
01 Upload 02 KI 03 Beratung 04 StB 05 Bilanz 06 ELSTER
Rechnung_Lieferant_042.pdf 1.247 KB · gerade empfangen
Belege hier ablegen PDF, Foto, E-Mail-Weiterleitung
oder
Bestehende Software verbinden Einmal koppeln — Belege fließen automatisch
DATEVverbunden
lexofficeverbunden
sevDeskverbunden
+ 14 weitere
PDF
Rechnung_Lieferant_042.pdf
1.247 KB
PDF
Kontoauszug_KW42.pdf
328 KB
PDF
Bewirtungsbeleg_Mandant.pdf
89 KB
KI‑Vorarbeit · Belege & Transaktionen prüfen — trainiert von unseren Steuerberatern
Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
3400Wareneingang
1.247,00 €
98%
19.10.25
Bewirtung · Hotel Adlon (70%)
4650Bewirtung
142,80 €
94%
20.10.25
Telekom · Mobilfunk Q4
4920Telefon
89,00 €
99%
22.10.25
Kontoauszug · SEPA‑Lastschrift
1200Bank
−450,00 €
100%
Rückfrage an Sie: Die Rechnung Hotel Adlon — war das eine Geschäftsbewirtung mit Mandant, oder interne Reise? Für die korrekte 70/30‑oder 100%‑Buchung.
Mandant ✓
Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
Fabian, wir überlegen 2026 einen Firmenwagen. Lohnt sich das steuerlich?
14:02 · Sie
Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
14:04 · Fabian
Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
14:04 · Fabian
Passt 15 Min. morgen 10:00 für ein kurzes Video-Gespräch?
Ja, passt ✓ Anderer Termin
14:05 · Fabian
Video-Call · morgen 10:00 15 Min.
Fabian Klement Live
Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
+11.400 €
Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
Empfehlung
Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
1
Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
2
Summen müssen gleich sein Aktiva = Passiva. Stimmt das nicht auf den Cent, stimmt die Buchhaltung nicht.
3
Ihr StB prüft & signiert Freigabe per qualifizierter Signatur — bereit für Finanzamt & Bundesanzeiger.
Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
E
ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
BA
BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

13–19 Minuten

OnlineBilanzBlog Verfahrensdokumentation Muster

Verfahrensdokumentation Muster: GoBD-konforme Vorlage für GmbH und UG

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 12 Minuten

Kurzantwort

Die Verfahrensdokumentation ist eine GoBD-Pflicht nach BMF-Schreiben vom 28.11.2019, die jede bilanzierungspflichtige GmbH und UG betrifft. Sie dokumentiert, wie die Buchhaltungs- und Belegprozesse organisiert sind. Inhalt: Allgemeine Beschreibung, Anwenderdokumentation, technische Systemdokumentation, Betriebsdokumentation und Belegwesen-Dokumentation. Pflicht bei Betriebsprüfung (§ 147 AO). Bei Fehlen: Hinzuschätzung durch Finanzamt möglich. Besonders beim Einsatz moderner Technologien wie KI-gestützten Systemen muss die Verfahrensdokumentation auch diese Prozesse abbilden – mehr dazu unter GoBD-konforme Abschlüsse mit KI. Dieser Artikel enthält ein vollständiges Muster zur Übernahme und eine Checkliste für die Erstellung. Umfang typisch 10–30 Seiten.

Die Verfahrensdokumentation ist die am häufigsten unterschätzte GoBD-Pflicht. Geschäftsführer hören oft erst bei der ersten Betriebsprüfung davon — dann ist es zu spät. Dieser Leitfaden erklärt, was rein muss, wer sie braucht, welche Risiken bei Fehlen drohen, und liefert ein konkretes Muster-Template zur Übernahme für typische GmbH- und UG-Strukturen.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

5 Teile

Pflichtbestandteile nach GoBD

10–30 Seiten

Typischer Umfang bei GmbH/UG

10 Jahre

Aufbewahrungsfrist (§ 147 AO)

1. Was ist die Verfahrensdokumentation?

Die Verfahrensdokumentation ist eine strukturierte Beschreibung aller Prozesse rund um die Buchhaltung und Belegverarbeitung im Unternehmen. Sie soll einem sachverständigen Dritten (typisch: Betriebsprüfer) innerhalb angemessener Zeit ermöglichen zu verstehen, wie Ihre Buchhaltung funktioniert — von der Rechnungseingang bis zur Archivierung.

Kurz: Die Verfahrensdokumentation ist das „Betriebshandbuch“ Ihrer Buchhaltung. Sie beantwortet Fragen wie: Wer erfasst Eingangsrechnungen? Wie läuft der Freigabeprozess? Welche Software wird eingesetzt? Wie werden Belege archiviert? Wie erfolgt die USt-Voranmeldung?

Die Kernfrage, die beantwortet werden muss

Könnte eine völlig unbeteiligte dritte Person (z.B. ein neuer Mitarbeiter, ein Prüfer, ein Nachfolger) Ihre Buchhaltung übernehmen, indem sie nur die Verfahrensdokumentation liest? Wenn ja: Dokumentation ist gut. Wenn nein: Sie muss überarbeitet werden.

2. Rechtsgrundlage: GoBD und § 147 AO

Die Verfahrensdokumentation basiert auf zwei rechtlichen Säulen:

  • GoBD (BMF-Schreiben 28.11.2019): „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“. Randziffer 151–155 regeln explizit die Verfahrensdokumentation.
  • § 147 AO: Pflicht zur geordneten Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen, Handels- und Geschäftsbriefen, Buchungsbelegen. Die Verfahrensdokumentation ist Teil dieser „geordneten“ Aufbewahrung.
  • §§ 238, 239 HGB: Ordnungsmäßigkeit der Buchführung. Die Verfahrensdokumentation belegt diese Ordnungsmäßigkeit.
  • § 14b UStG: Pflicht zur Aufbewahrung von Rechnungen (gilt auch für elektronische Rechnungen). Die Verfahrensdokumentation beschreibt, wie diese Aufbewahrung erfolgt.

3. Wer braucht eine Verfahrensdokumentation?

Die kurze Antwort: Jede bilanzierungspflichtige GmbH und UG. Die längere Antwort zeigt Abstufungen:

GmbH / UG (Pflicht)

Voll bilanzierungspflichtig nach § 238 HGB. Verfahrensdokumentation ist Pflicht — Umfang richtet sich nach Komplexität der Buchhaltung.

Kleinst-GmbH (Pflicht, reduziert)

Auch bei kleinster Größe nach § 267a HGB gilt Bilanzierungspflicht und damit Verfahrensdokumentationspflicht. Reduzierter Umfang möglich, aber nicht wegfallend.

Einzelunternehmen mit EÜR

Bei Einnahmen-Überschuss-Rechnung unter den Schwellenwerten (§ 141 AO) entfällt die Vollbilanz und damit auch die volle Verfahrensdokumentation. Minimal-Dokumentation empfohlen.

Mythos: „Kleine GmbHs brauchen keine Verfahrensdokumentation“

Falsch. Auch eine Solo-GmbH mit 50.000 € Umsatz braucht eine Verfahrensdokumentation. Der Umfang kann reduziert werden (5–10 Seiten reichen oft), aber sie muss existieren. Die Dokumentation nachträglich bei einer Betriebsprüfung zu erstellen kostet typisch 2.000–5.000 € Steuerberater-Honorar plus erhebliche Stressbelastung.

4. Die 5 Pflichtbestandteile

Nach GoBD Randziffer 151–155 muss eine Verfahrensdokumentation fünf Teile abdecken. Alle sind Pflicht, aber der Umfang skaliert mit der Unternehmensgröße.

Allgemeine Beschreibung

Zweck und Inhalt der Dokumentation. Unternehmensdaten (Name, Adresse, HR-Nummer, Steuernummer). Geschäftsmodell. Organigramm. Zuständigkeiten. Geltungsbereich.

Anwenderdokumentation

Beschreibung der Prozesse aus Sicht der Nutzer: Wer macht was, wann, wie? Typisch: Belegerfassung, Buchung, Freigabe-Workflows, USt-Voranmeldung, Jahresabschluss-Vorbereitung, Rechnungserstellung.

Technische Systemdokumentation

Eingesetzte Software und Systeme: Buchhaltungssoftware (DATEV/Lexware/sevdesk/Buchhaltungsbutler), ERP-System, Rechnungseingangs-Tool (z.B. CANDIS), Archivsystem. Versionen, Schnittstellen, Backup-Verfahren.

Betriebsdokumentation

Wie der Betrieb im Alltag läuft: Wartungsverträge, Zugriffsberechtigungen, Passwort-Management, IT-Sicherheit, Datenschutzmaßnahmen, Updates und Patch-Management.

Belegwesen-Dokumentation

Wie Belege erfasst, digitalisiert, archiviert und gelöscht werden. Ersetzendes Scannen. Aufbewahrungsfristen (10 Jahre nach § 147 AO). Revisionssicherheit. Papier vs. elektronisch.

5. Verfahrensdokumentation: Muster-Template zum Übernehmen

Das folgende Muster ist für eine typische Solo- oder Klein-GmbH gedacht (bis ca. 500.000 € Umsatz, 1–3 Mitarbeiter, Standard-Dienstleister oder Handel). Sie können es als Grundlage übernehmen und an Ihre Situation anpassen. Abschnitte in kursiv sind Anleitungshinweise, die Sie durch konkrete Angaben ersetzen sollten.

Verfahrensdokumentation zur ordnungsmäßigen Buchführung nach GoBD

Dokumenteninhaber: [Firmenname GmbH, Anschrift, HR-Nummer, Steuernummer]
Erstellt von: [Name, Funktion]
Erstellt am: [Datum]
Version: 1.0 | Gültig ab: [Datum]
Nächste Überprüfung: [Datum + 1 Jahr]
Abschnitt 1: Allgemeine Beschreibung

1.1 Zweck des Dokuments
Diese Verfahrensdokumentation beschreibt die Prozesse der Buchführung gemäß den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD).

1.2 Unternehmensdaten

  • Firma: [Firmenname GmbH]
  • Anschrift: [Adresse]
  • Handelsregister: [HR-Nummer, Registergericht]
  • Steuernummer: [Steuernummer]
  • USt-ID: [USt-Identifikationsnummer]
  • Geschäftsführung: [Name(n)]

1.3 Geschäftsmodell (kurz)
[2–4 Sätze zum Kerngeschäft, Zielgruppe, Umsatzstruktur]

1.4 Zuständigkeiten

  • Buchhaltungsverantwortung: [Name]
  • Rechnungsfreigabe: [Name]
  • Externer Steuerberater: [Name der Kanzlei]
  • IT-Verantwortung: [Name]
Abschnitt 2: Anwenderdokumentation

2.1 Eingangsrechnungen

  • Eingang: per E-Mail an buchhaltung@[firma].de sowie Post
  • Digitalisierung: Papierbelege werden täglich gescannt (ersetzendes Scannen nach § 147 Abs. 2 AO)
  • Freigabe: Rechnungen ab 500 € benötigen Freigabe durch Geschäftsführer
  • Buchung: innerhalb von 10 Tagen ab Eingang in DATEV/Lexware/[Software]
  • Zahlung: nach Freigabe zur Zahlungsfrist

2.2 Ausgangsrechnungen

  • Erstellung: per [Rechnungssoftware]
  • Versand: elektronisch per E-Mail als PDF
  • Buchung: tagesaktuell
  • Aufbewahrung: in [Archivsystem]

2.3 Kasse (falls relevant)

  • [Beschreibung des Kassensystems oder „keine Bargeschreibung“]

2.4 USt-Voranmeldung

  • Periode: [monatlich / quartalsweise]
  • Ersteller: [Steuerberater / intern]
  • Übermittlung: via ELSTER mit [Authentifizierung]

2.5 Jahresabschluss

  • Erstellung: durch [OnlineBilanz / StB Name]
  • Bestandteile: Bilanz, GuV, Anhang (falls Pflicht)
  • E-Bilanz: übermittelt über ELSTER mit StB-Signatur
  • Offenlegung: Unternehmensregister innerhalb 12 Monaten
Abschnitt 3: Technische Systemdokumentation

3.1 Eingesetzte Software

  • Buchhaltung: [DATEV / Lexware / sevdesk / Buchhaltungsbutler] Version [X.Y]
  • Rechnungseingang: [CANDIS / GetMyInvoices / manuell]
  • Rechnungserstellung: [sevdesk / Lexware / Word-Vorlage]
  • Archiv: [DATEV DMS / digitaler Ordner / Cloud]
  • Banking: [Online-Banking-Software]

3.2 Schnittstellen
[Beschreibung: z.B. Bank-Connector, DATEV-Export, Steuerberater-Zugang via DATEV Unternehmen Online]

3.3 Backup

  • Frequenz: täglich automatisch
  • Speicherort: [Lokaler Server / Cloud / externe Festplatte]
  • Aufbewahrungszeit: mindestens 10 Jahre
  • Wiederherstellungstest: jährlich
Abschnitt 4: Betriebsdokumentation

4.1 Zugriffsberechtigungen

  • Buchhaltungssoftware: [Nutzer / Rolle]
  • Rechnungsfreigabe: [nur Geschäftsführer]
  • Kasse: [falls zutreffend]

4.2 Passwort-Management

  • Passwort-Manager: [1Password / Bitwarden / etc.]
  • Passwort-Änderungszyklus: [jährlich / bei Verdacht]
  • 2FA aktiviert für: ELSTER, Banking, Buchhaltungssoftware

4.3 Datenschutz

  • Verantwortlicher nach DSGVO: [Geschäftsführer]
  • Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten: liegt vor
  • Datenschutzerklärung auf Website: aktuell
Abschnitt 5: Belegwesen-Dokumentation

5.1 Belegarten und -eingang

  • Papierrechnungen: täglich gescannt, dann → physische Ablage für 10 Jahre
  • PDF-Rechnungen per E-Mail: direkt in Archiv
  • Kassenbons: digitalisiert

5.2 Ersetzendes Scannen
Papierbelege werden nach dem Scannen gemäß § 147 Abs. 2 AO digital aufbewahrt. Die physischen Originale werden dennoch 10 Jahre aufgehoben (Vorsichtsmaßnahme). Scan-Verfahren: [Scanner/App], Auflösung 300 dpi, PDF/A-Format.

5.3 Aufbewahrungsfristen

  • Buchhaltungsunterlagen: 10 Jahre (§ 147 Abs. 3 AO)
  • Handels- und Geschäftsbriefe: 6 Jahre
  • Empfangene E-Mails mit steuerlicher Relevanz: 10 Jahre
  • Verträge (laufend): bis 10 Jahre nach Beendigung

5.4 Löschung
Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist werden Unterlagen datenschutzkonform vernichtet (Papier: Akten-Aktenvernichter P-3 oder höher; digital: sicheres Löschen).

5.5 Archiv-Ort

  • Digital: [Cloud-Anbieter oder lokaler Server]
  • Papier: [Büroraum / Lagerraum]
  • Revisionssicherheit: durch [System] gewährleistet
Anlagen
  • Anlage 1: Organigramm
  • Anlage 2: Prozessgrafik Eingangsrechnung
  • Anlage 3: Screenshots Buchhaltungssoftware
  • Anlage 4: Zugriffsberechtigungen-Übersicht

Anpassungs-Hinweise

Das Muster ist bewusst kompakt (ca. 6–8 Seiten im Word-Format). Bei größeren Unternehmen mit mehreren Mitarbeitern, Lager, Kasse oder komplexen Prozessen müssen Sie entsprechend ausführlicher werden. Wichtig ist: Ersetzen Sie alle eckigen Klammern […] durch konkrete Angaben. Leere Platzhalter sind wertlos bei einer Prüfung.

6. Wie Sie die Verfahrensdokumentation erstellen

Praktisches Vorgehen in sieben Schritten:

Muster als Grundlage nutzen

Muster aus diesem Artikel kopieren in Word/Google Docs. Alle Platzhalter markieren.

Unternehmensdaten einfügen

Firmenname, HR-Nummer, Steuernummer, USt-ID, Adresse, Geschäftsführung. Dauer: 15 Minuten.

Prozesse beschreiben

Schreiben Sie auf, wie Sie tatsächlich arbeiten. Nicht wie Sie arbeiten sollten — wie Sie es machen. Dauer: 2–4 Stunden.

Software-Details ergänzen

Versionen der Software, Passwort-Manager, Backup-System, Scan-Verfahren. Dauer: 30 Minuten.

Screenshots einfügen

Optional aber empfohlen: Screenshots der Buchhaltungssoftware, des Archivsystems. Macht die Dokumentation anschaulicher. Dauer: 30 Minuten.

Review durch Steuerberater

Steuerberater liest gegen. Prüfpunkt: Würde ein Betriebsprüfer das akzeptieren? Kosten: 150–400 €.

Ablegen und Erinnerung setzen

Fertige Version als PDF speichern. Kalendereintrag für jährliche Überprüfung. Version 1.0 dokumentieren.

Gesamtaufwand beim ersten Mal

Rechnen Sie mit 4–8 Arbeitsstunden für die erste Verfahrensdokumentation. Plus 150–400 € für StB-Review (optional, aber empfohlen). Aktualisierungen in den Folgejahren: typisch 1–2 Stunden pro Jahr. Wer erst bei Betriebsprüfung anfängt, zahlt typisch 2.000–5.000 € StB-Nachdokumentation plus Zeitdruck.

7. Risiken bei fehlender Dokumentation

Die Verfahrensdokumentation wird vor allem dann relevant, wenn eine Betriebsprüfung ansteht. Das Finanzamt prüft systematisch, ob die Buchführung GoBD-konform ist. Fehlt die Verfahrensdokumentation oder ist sie mangelhaft, drohen:

  • Verwerfung der Buchhaltung als nicht ordnungsgemäß (§ 158 AO): Das Finanzamt erkennt die vorgelegten Zahlen nicht an.
  • Hinzuschätzung nach § 162 AO: Das Finanzamt schätzt die Besteuerungsgrundlagen. Typisch werden 5–15 % Umsatz/Gewinn zugeschätzt. Bei 500.000 € Umsatz und 10 % Zuschlag: 50.000 € zusätzlicher Gewinn × 30 % Steuer = 15.000 € Nachzahlung.
  • Verzögerungsgeld nach § 146 Abs. 2c AO: 2.500–250.000 € bei mangelhafter Mitwirkung / unzureichender Datenbereitstellung.
  • Nachzahlungszinsen: 0,5 % pro Monat auf Nachzahlungsbetrag (6 % p.a.).
  • Strafverfahren bei Verdacht auf vorsätzliche Steuerverkürzung (§ 370 AO). In schweren Fällen.

8. Praxis-Beispiel: Hinzuschätzung 30.000 €

Ein reales Beispiel-Szenario, das wir in ähnlicher Form regelmäßig sehen:

Fallstudie: Online-Handels-GmbH

Ausgangslage: Handels-GmbH mit 680.000 € Jahresumsatz, 4 Mitarbeiter. Rechnungen eingescannt, Originale teilweise vernichtet. Keine Verfahrensdokumentation.

Betriebsprüfung: Prüfer verlangt Nachweis des ersetzenden Scannens. Keine dokumentierte Prozessbeschreibung. Scanqualität teilweise mangelhaft. Einzelne Belege fehlen im digitalen Archiv.

Konsequenz: Finanzamt verwirft die Buchhaltung als nicht ordnungsgemäß. Hinzuschätzung von 8 % auf den Umsatz: 54.400 €. Bei 30 % Steuerbelastung: 16.320 € Steuernachzahlung. Plus 30 % Nachzahlungszinsen über 3 Jahre Prüfungszeitraum: ca. 2.900 €. Gesamtschaden: 19.220 € — zusätzlich zu Beraterkosten für Nachdokumentation und Einspruchsverfahren (4.500 €).

Vermeidung: Eine ordentliche Verfahrensdokumentation (8 Seiten, Aufwand 4 Stunden + 250 € StB-Review) hätte den Fall völlig anders aussehen lassen.

„Die Verfahrensdokumentation ist die beste Versicherung gegen Betriebsprüfungsrisiken, die es für ein paar Stunden Arbeit gibt. 90 % der Mandanten, bei denen Prüfer Probleme machen, haben keine oder eine unvollständige Verfahrensdokumentation. Die anderen 10 % haben eine solide Dokumentation — und kommen meistens glatt durch.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz

9. Aktualisierung: Wie oft muss sie überarbeitet werden?

Die Verfahrensdokumentation muss aktuell sein. Das bedeutet konkret:

  • Jährliche Überprüfung: Mindestens einmal pro Jahr kontrollieren, ob alles noch stimmt. Versionsnummer hochzählen.
  • Bei Änderungen sofort: Softwarewechsel, neuer Geschäftsführer, neuer Prozess, neues Belegsystem → Dokumentation anpassen innerhalb 30 Tagen.
  • Versionshistorie pflegen: Jede Änderung protokollieren (Datum, was geändert, von wem). Alte Versionen aufbewahren.
  • Aufbewahrung: Alte Versionen für 10 Jahre behalten (Aufbewahrungsfrist § 147 AO) — damit der Prüfer nachvollziehen kann, wie Prozesse in vergangenen Geschäftsjahren aussahen.

Weiterführende Artikel

10. Häufige Fragen

Brauche ich eine Verfahrensdokumentation auch als Solo-GmbH ohne Mitarbeiter?

Ja. Die Verfahrensdokumentation ist an die Bilanzierungspflicht geknüpft, nicht an die Unternehmensgröße. Jede GmbH muss bilanzieren (§ 238 HGB), also braucht jede GmbH eine Verfahrensdokumentation. Der Umfang kann bei Solo-GmbH reduziert sein (6–10 Seiten reichen), aber nicht wegfallen.

Reicht eine Verfahrensdokumentation vom Steuerberater als Vorlage?

Viele Steuerberater bieten Standard-Muster. Diese sind ein guter Ausgangspunkt, müssen aber zwingend an Ihre konkrete Situation angepasst werden. Eine Vorlage mit Platzhaltern oder mit Prozessen, die Sie gar nicht haben, ist wertlos bei einer Prüfung. Nehmen Sie die Vorlage als Grundlage und machen Sie sie Ihre.

Kann ich die Verfahrensdokumentation von KI erstellen lassen?

Eingeschränkt. KI-Tools (wie ChatGPT) können einen guten Entwurf erstellen, wenn Sie sie mit präzisen Informationen zu Ihrem Unternehmen füttern. Aber: Sie müssen das Ergebnis kritisch prüfen, konkrete Prozesse beschreiben (KI kennt Ihre Prozesse nicht), und am Ende sollte ein Steuerberater drauf schauen. KI-Entwurf spart 50–70 % der Zeit, ersetzt aber nicht die fachliche Verantwortung.

Muss die Verfahrensdokumentation unterschrieben werden?

Eine formelle Unterschrift ist nicht zwingend vorgeschrieben, aber stark empfohlen. Die Dokumentation sollte vom Geschäftsführer oder Buchhaltungsverantwortlichen gegengezeichnet sein (digital oder per Unterschrift). Das dokumentiert die bewusste Kenntnisnahme und Gutierung der Prozesse. Bei Änderungen: Neue Version mit neuer Unterschrift.

Welchen Umfang sollte die Verfahrensdokumentation haben?

Für eine Solo-GmbH reichen typisch 6–10 Seiten. Für eine Kleine GmbH (bis 10 Mitarbeiter) 10–20 Seiten. Für mittelgroße GmbHs 20–40 Seiten. Wichtig ist nicht der Umfang, sondern die Vollständigkeit der 5 Pflichtbestandteile. Eine 8-Seiten-Dokumentation kann perfekt sein, eine 50-Seiten-Dokumentation kann lückenhaft sein.

Was passiert bei der Betriebsprüfung mit der Verfahrensdokumentation?

Der Prüfer fragt sie als eines der ersten Dokumente an. Er prüft: Ist sie vorhanden? Ist sie aktuell? Beschreibt sie die realen Prozesse? Gibt es Abweichungen zwischen dokumentiertem und tatsächlichem Vorgehen? Dann prüft er Stichproben: Entspricht die Rechnungserfassung wirklich dem dokumentierten Prozess? Abweichungen führen zu Nachfragen oder schlimmerem.

Kann OnlineBilanz meine Verfahrensdokumentation erstellen?

Die Verfahrensdokumentation ist nicht im 499,95 € Festpreis enthalten — dieser deckt Jahresabschluss, alle Steuererklärungen und Offenlegung ab. Für die Erstellung der Verfahrensdokumentation empfehlen wir: Muster aus diesem Artikel selbst ausfüllen, dann optional Review durch Steuerberater (150–400 €). OnlineBilanz berät im Rahmen der inkludierten 12-Monats-Finanzamtsvertretung zu GoBD-Fragen.

Gibt es Strafe, wenn die Verfahrensdokumentation fehlt?

Keine direkte Strafe im Sinne eines Bußgelds. Aber indirekte Konsequenzen sind möglich: Hinzuschätzung nach § 162 AO (typisch 5–15 % auf Umsatz), Verzögerungsgeld nach § 146 Abs. 2c AO (2.500–250.000 € bei mangelhafter Mitwirkung), Verwerfung der Buchhaltung nach § 158 AO. In Summe kann das Fehlen der Verfahrensdokumentation schnell fünfstellige Konsequenzen haben.

11. Fazit: Wenige Stunden Aufwand, große Absicherung

Die Verfahrensdokumentation ist für jede bilanzierungspflichtige GmbH und UG Pflicht — auch für die kleinste Solo-GmbH. Der initiale Aufwand von 4–8 Stunden plus optional 150–400 € Steuerberater-Review ist gering im Vergleich zum Risiko: Hinzuschätzungen bei Betriebsprüfungen gehen regelmäßig in den fünfstelligen Bereich, wenn die Dokumentation fehlt.

Mit dem in diesem Artikel bereitgestellten Muster-Template haben Sie eine solide Grundlage, die Sie mit 2–4 Stunden Arbeit an Ihre konkrete GmbH/UG anpassen können. Wichtig ist: Die Dokumentation muss die realen Prozesse beschreiben — nicht die idealisierten. Und sie muss aktuell gehalten werden, mindestens jährlich überprüft.

GoBD-konforme Buchführung + Jahresabschluss zum Festpreis — mit StB-Signatur und Berufshaftpflicht.

OnlineBilanz — 499,95 € inkl. MwSt. komplett: Bilanz, GuV, Anhang, alle Steuererklärungen (KSt, GewSt, USt), E-Bilanz an ELSTER, Offenlegung im Unternehmensregister, StB-Signatur mit Berufshaftpflicht und 12 Monate Finanzamtsvertretung.
GmbH · UG · GmbH & Co. KG · Holdings · GoBD-konform · DATEV-DigitalpartnerJetzt beauftragen →

Hinweis: Das in diesem Artikel bereitgestellte Muster ist eine Grundlage für typische Solo- und Klein-GmbHs und muss an die konkrete Unternehmenssituation angepasst werden. Es ersetzt keine individuelle Beratung durch Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer. Bei komplexen Strukturen (mehrere Mitarbeiter, Kassenführung, internationale Geschäfte) ist die Ausarbeitung durch einen Fachberater empfohlen. Rechtsgrundlagen: § 147 AO, § 238 HGB. Für individuelle Beratung zu GoBD und Betriebsprüfungsvorbereitung: Kontakt zu OnlineBilanz.

Haben Sie Fragen? Jetzt erreichbar
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Support
0711 968 881 55
Mo–Fr · 10:00 – 18:00 Uhr · info@onlinebilanz.de
Festpreis · kostenfrei & unverbindlich

Wissen, was Ihre Buchhaltung kostet. Bevor sie beginnt.

Mit einem Klick erhalten Sie Ihr verbindliches Festpreis‑Angebot — in weniger als 24 Stunden in Ihrem Postfach. Keine Stundensätze, keine Überraschungen.

Steuerberater‑geprüft
DSGVO · Server in Deutschland
HGB‑konform · DATEV
Heute beauftragen, in Tagen geliefert.
Ihr Team

Steuerberatung,
die mitdenkt.

Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Ihre Bilanz wird von dem Berufs­träger erstellt und unterschrieben, den Sie hier sehen — persönlich erreichbar, digital organisiert.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert

So läuft der Prozess

Vom ersten Beleg bis zur letzten Einreichung – unsere Steuerberater und unsere KI-Assistenz sind an Ihrer Seite. Klar geführt, strukturiert und ohne Stress – von Anfang bis Ende.

1
Schritt 01 · 60 Sekunden

Festpreis berechnen – sofort, verbindlich

Geben Sie Umsatz und Rechtsform an – und Sie sehen in Sekunden Ihren verbindlichen Jahrespreis. Keine Anfrage, kein Wartezimmer, kein "wir melden uns". Transparent, fix, ohne versteckte Kosten.

sicher bezahlen · PayPal · Klarna · Rechnung
Festpreisrechnerlive
bis 50 T€ bis 100 T€ bis 300 T€ bis 500 T€
1.069,21 €499,95 €
inkl. MwSt · Bilanz · Steuererklärungen · Offenlegung
Festpreis berechnen
2
Schritt 02 · Rückruf binnen 1 Werktag

Persönliches Kennenlernen am Telefon

Keine Chatbots, keine Warteschleife. Servet Gündogan, unsere Büroleitung, ruft Sie persönlich zurück. In rund 15 Minuten besprechen wir Ihre Situation, zeigen Ihnen den Ablauf und prüfen gemeinsam, ob Ihr Unternehmen zu uns passt. Erst danach entscheiden wir gemeinsam, ob wir zusammenarbeiten – kein Druck, kein Risiko.

0711 – 968 881 55
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Kundensupport
"Erzählen Sie mir kurz, was Sie bewegt – und ich erkläre, wie wir helfen können."
3
Schritt 03 · geführtes Onboarding

Einfach hochladen – wir übernehmen

Lexoffice, SevDesk, DATEV, Excel – egal welches Programm: Export rein, fertig. Keine Umstellung, kein Lernen, kein neues Tool. Was Sie schon haben, reicht. Unsere KI-Assistenz führt Sie Schritt für Schritt – fünf Minuten, dann sind Sie durch.

Drag & Drop · GoBD-konform
Buchhaltungsprogramm wählen
LLexoffice
SSevDesk
DDATEV
+manuell
Belege hierher ziehenPDF, JPG, CSV · bis 50 MB pro Datei
Rechnungen_Q4.zip 78 %
4
Schritt 04 · KI prüft · StB kontrolliert

Automatische Plausibilitätsprüfung

Unsere KI-Assistenz prüft jede Buchung in Sekunden auf Auffälligkeiten, fehlende Belege und USt-Unstimmigkeiten – was sonst Wochen dauert. Sie bekommen eine klare Checkliste: nur das wird nachgefragt, was wirklich fehlt. Keine unnötigen Rückfragen.

schneller zum Abschluss
K
KI-Assistenz · Plausibilitätsprüfung
aktiv
Kontoauszüge vollständig 428 Buchungen
USt-Abgleich erfolgt 19 % · 7 % · RC
! 3 Belege fehlen > 1.000 € Rückfrage
Anlagenverzeichnis abgeglichen 14 Positionen
! GWG-Grenze geprüft – Rückfrage an StB an F. Klement
5
Schritt 05 · Ihr StB unterschreibt

Einsicht, Fragen, Freigabe

Ihre Bilanz und Steuererklärungen werden von einem erfahrenen Steuerberater erstellt und geprüft – nicht von Software allein. Sie schauen rein, stellen Fragen per Chat, bekommen Antworten vom StB selbst – und geben mit einem Klick digital frei. Kein Postweg, keine Unterschriften in dreifacher Ausführung.

von StB unterzeichnet
Bilanz_2025_Entwurf.pdf bereit zur Freigabe
Jahresbilanz zum 31.12.2025
Anlagevermögen142.380 €
Umlaufvermögen298.412 €
Eigenkapital186.920 €
Bilanzsumme440.792 €
GEPRÜFT
F. Klement
StB/WP
Fragen Freigeben
6
Schritt 06 · Einreichung & Abschluss

Einreichung beim Finanzamt
& Offenlegung

Wir übernehmen für Sie die Einreichung beim Finanzamt über ELSTER sowie die Offenlegung beim Bundesanzeiger. Sie müssen nichts mehr tun. Alle Unterlagen werden rechtskonform archiviert und sind jederzeit in Ihrem Portal abrufbar.

fristgerecht & rechtskonform
Abschluss 2025 · Erledigt
Bilanz eingereicht, offengelegt & archiviert.
E-Bilanz · ELSTER Offenlegung · BAnz Steuererklärungen
FK
Einreichung erfolgtF. Klement · Steuerberater
7
Schritt 07 · Dauermandat · das ganze Jahr

Ihr fester Steuerberater –
365 Tage an Ihrer Seite

Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
? portal.onlinebilanz.de/dauermandat
Übersicht
Jahresabschluss
Dokumente
Fristen
Dauermandat
Chat2
Dauermandat · aktiv

Ihr fester Steuerberater

FK
F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
antwortet heute
FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
alles in Ordnung
Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
inklusive
Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
wir erinnern Sie
Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

Preisvergleich

Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater