Steuern ohne Stress. Bilanz ohne Zweifel.

Steuerberatung,
wie sie sein sollte.

digital + persönlich + bezahlbar

Alles an einem Ort: Dokumente hochladen, Fragen an Ihren Steuerberater stellen und Jahresabschlüsse sowie Steuererklärungen genehmigen und einreichen – direkt aus Ihrem Portal.

In 60 Sekunden Kostenlos & unverbindlich Heute anfragen, morgen sprechen
1
Belege hochladen oder Buchhaltungs­programm verbinden DATEV, lexoffice, sevDesk — oder per Drag & Drop.
2
Ein fester Steuerberater, ein Mandantenportal und KI-Assistenz Eine Ansprechperson, ein Ort, alles transparent.
3
Ihr Spezialist für Jahres­abschlüsse — für UG, GmbH und Holding Bilanzierung nach HGB ist unser Kerngeschäft.
4
Steuerberatung & Finanzamts­vertretung Nicht nur zum Jahresende. Ganzjährig, auf Abruf.
5
Keine versteckten Kosten — ein Festpreis, der alles beinhaltet Was im Angebot steht, steht auf der Rechnung. Punkt.
login.onlinebilanz.de
Live
Muster GmbH Mandant · WJ 2025
Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
01 Upload 02 KI 03 Beratung 04 StB 05 Bilanz 06 ELSTER
Rechnung_Lieferant_042.pdf 1.247 KB · gerade empfangen
Belege hier ablegen PDF, Foto, E-Mail-Weiterleitung
oder
Bestehende Software verbinden Einmal koppeln — Belege fließen automatisch
DATEVverbunden
lexofficeverbunden
sevDeskverbunden
+ 14 weitere
PDF
Rechnung_Lieferant_042.pdf
1.247 KB
PDF
Kontoauszug_KW42.pdf
328 KB
PDF
Bewirtungsbeleg_Mandant.pdf
89 KB
KI‑Vorarbeit · Belege & Transaktionen prüfen — trainiert von unseren Steuerberatern
Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
3400Wareneingang
1.247,00 €
98%
19.10.25
Bewirtung · Hotel Adlon (70%)
4650Bewirtung
142,80 €
94%
20.10.25
Telekom · Mobilfunk Q4
4920Telefon
89,00 €
99%
22.10.25
Kontoauszug · SEPA‑Lastschrift
1200Bank
−450,00 €
100%
Rückfrage an Sie: Die Rechnung Hotel Adlon — war das eine Geschäftsbewirtung mit Mandant, oder interne Reise? Für die korrekte 70/30‑oder 100%‑Buchung.
Mandant ✓
Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
Fabian, wir überlegen 2026 einen Firmenwagen. Lohnt sich das steuerlich?
14:02 · Sie
Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
14:04 · Fabian
Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
14:04 · Fabian
Passt 15 Min. morgen 10:00 für ein kurzes Video-Gespräch?
Ja, passt ✓ Anderer Termin
14:05 · Fabian
Video-Call · morgen 10:00 15 Min.
Fabian Klement Live
Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
+11.400 €
Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
Empfehlung
Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
1
Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
2
Summen müssen gleich sein Aktiva = Passiva. Stimmt das nicht auf den Cent, stimmt die Buchhaltung nicht.
3
Ihr StB prüft & signiert Freigabe per qualifizierter Signatur — bereit für Finanzamt & Bundesanzeiger.
Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
E
ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
BA
BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

9–13 Minuten


OnlineBilanzBlogErstellung Jahresabschluss

Erstellung Jahresabschluss 2026: Pflichten, Ablauf & digitale Lösungen

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Erstellung des Jahresabschlusses ist für Kapitalgesellschaften gesetzlich vorgeschrieben und bildet die Grundlage für steuerliche Pflichten, Unternehmensentscheidungen und die Kommunikation mit Banken. Der strukturierte Ablauf des Jahresabschlusses umfasst dabei verschiedene Phasen von der Inventur bis zur Feststellung. Besondere Regelungen gelten für öffentliche Einrichtungen: Beim Jahresabschluss eines Eigenbetriebs sind kommunalrechtliche Vorgaben zu beachten. Nach der Erstellung folgt bei Kapitalgesellschaften die Feststellung des Jahresabschlusses nach § 42a GmbHG, die für GmbHs einen wichtigen formalen Schritt darstellt. Dieser Leitfaden erklärt Bestandteile, Fristen und rechtliche Anforderungen nach HGB und zeigt, wie Sie den Jahresabschluss 2026 digital und rechtssicher erstellen.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Jede Kapitalgesellschaft (GmbH, UG, AG) muss einen Jahresabschluss erstellen (§ 264 HGB). Er besteht mindestens aus Bilanz, GuV und Anhang. Die Feststellung erfolgt binnen 8-11 Monaten nach Bilanzstichtag, die Offenlegung beim Unternehmensregister binnen 12 Monaten. Für Kleinunternehmer gelten andere Pflichten beim Jahresabschluss, abhängig von Rechtsform und Größenklasse. Vor der Feststellung ist es empfehlenswert, den Jahresabschluss systematisch zu prüfen, um formale und inhaltliche Fehler zu vermeiden. Digitale Tools wie OnlineBilanz.de ermöglichen rechtssichere Erstellung und Einreichung.

Was ist ein Jahresabschluss?

Der Jahresabschluss fasst alle finanziellen Vorgänge eines Unternehmens innerhalb eines Geschäftsjahres zusammen. Er dokumentiert die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zum Bilanzstichtag und dient als Grundlage für steuerliche Gewinnermittlung, Unternehmensbewertung und externe Kommunikation.

Gemäß § 242 HGB ist jeder Kaufmann verpflichtet, zu Beginn seines Handelsgewerbes und für den Schluss eines jeden Geschäftsjahres eine Bilanz sowie eine Gewinn- und Verlustrechnung aufzustellen. Für Kapitalgesellschaften gelten erweiterte Anforderungen nach §§ 264 ff. HGB.

Der Jahresabschluss bildet die Basis für unternehmerische Entscheidungen, zeigt Banken und Investoren die wirtschaftliche Lage und erfüllt gesetzliche Transparenzpflichten. Er ist zugleich Ausgangspunkt für die steuerliche Gewinnermittlung und die E-Bilanz-Übermittlung an das Finanzamt.

Hinweis

Der Jahresabschluss ist nicht identisch mit der Steuererklärung. Er ist eine handelsrechtliche Pflicht nach HGB, während die Steuererklärung steuerrechtlichen Vorgaben folgt. Beide bauen jedoch aufeinander auf.

Wer ist verpflichtet, einen Jahresabschluss zu erstellen?

Die Pflicht zur Erstellung eines Jahresabschlusses hängt von der Rechtsform und der Buchführungspflicht ab. Kapitalgesellschaften sind grundsätzlich immer verpflichtet, unabhängig von Umsatz oder Gewinn.

Unternehmensform Jahresabschluss erforderlich? Gesetzliche Grundlage
GmbH Ja § 264 HGB
UG (haftungsbeschränkt) Ja § 264a HGB
AG Ja § 264 HGB
GmbH & Co. KG Ja § 264a HGB
Einzelkaufmann (buchführungspflichtig) Ja § 241a HGB
Freiberufler Nein (EÜR ausreichend) § 4 Abs. 3 EStG

Einzelunternehmer und Personengesellschaften sind nur dann zur Erstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet, wenn sie die Buchführungsgrenzen nach § 241a HGB überschreiten: Umsatz über 800.000 Euro oder Gewinn über 80.000 Euro in zwei aufeinanderfolgenden Jahren.

Achtung

Alle Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) müssen unabhängig von ihrer Größe einen Jahresabschluss erstellen und beim Unternehmensregister offenlegen. Für die Erstellung stehen verschiedene Jahresabschluss Software Lösungen für GmbHs zur Verfügung, die den Prozess digital unterstützen. Verstöße gegen die Offenlegungspflicht führen zu Ordnungsgeldern nach § 335 HGB.

Bestandteile des Jahresabschlusses

Der Umfang des Jahresabschlusses hängt von der Rechtsform und Größenklasse ab. Für Kapitalgesellschaften sind mindestens Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) und Anhang vorgeschrieben.

Bestandteil Beschreibung Pflicht für
Bilanz Gegenüberstellung von Vermögen und Kapital nach § 266 HGB Alle Kapitalgesellschaften
GuV Gegenüberstellung von Erträgen und Aufwendungen nach § 275 HGB Alle Kapitalgesellschaften
Anhang Erläuterungen zu Bilanz und GuV nach § 284 HGB Alle Kapitalgesellschaften
Lagebericht Analyse der Geschäftsentwicklung nach § 289 HGB Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften
E-Bilanz Elektronische Übermittlung an das Finanzamt Alle buchführungspflichtigen Unternehmen

Die Bilanz

Die Bilanz stellt das Vermögen (Aktiva) dem Kapital (Passiva) gegenüber. Sie zeigt, welche Vermögenswerte das Unternehmen besitzt und wie diese finanziert sind. Die Gliederung ist in § 266 HGB verbindlich geregelt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)

Die GuV zeigt, ob das Unternehmen im Geschäftsjahr Gewinn oder Verlust erwirtschaftet hat. Sie kann nach dem Gesamtkostenverfahren oder Umsatzkostenverfahren erstellt werden (§ 275 HGB).

Der Anhang

Der Anhang ergänzt Bilanz und GuV um wesentliche Erläuterungen: Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Angaben zu einzelnen Posten, Haftungsverhältnisse und Vorstandsvergütungen. Kleine Kapitalgesellschaften können Erleichterungen nach § 288 HGB nutzen.

Größenklassen nach § 267 HGB

Die Größenklasse bestimmt den Umfang des Jahresabschlusses, die Prüfungspflicht und die Offenlegungsanforderungen. Die Einordnung erfolgt nach drei Kriterien: Bilanzsumme, Umsatzerlöse und Mitarbeiterzahl.

Ein Unternehmen gehört zu einer Größenklasse, wenn es an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen mindestens zwei der drei Merkmale erfüllt (§ 267 HGB).

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Mitarbeiter
Klein ≤ 7,5 Mio. € ≤ 16 Mio. € ≤ 50
Mittelgroß ≤ 25 Mio. € ≤ 50 Mio. € ≤ 250
Groß > 25 Mio. € > 50 Mio. € > 250

7,5 Mio. €

Bilanzsummen-Grenze klein

16 Mio. €

Umsatz-Grenze klein

50

Mitarbeiter-Grenze klein

Hinweis

Kleine Kapitalgesellschaften können vereinfachte Gliederungsschemata nutzen, müssen keinen Lagebericht erstellen und können auf die Prüfungspflicht verzichten. Die Feststellungsfrist beträgt 11 Monate nach § 42a GmbHG.

Ablauf der Erstellung des Jahresabschlusses

Die Erstellung des Jahresabschlusses folgt einem strukturierten Prozess, der mit der Buchführung beginnt und mit der Offenlegung beim Unternehmensregister endet.

  • Buchführung ordnungsgemäß abschließen und alle Geschäftsvorfälle erfassen
  • Inventur durchführen und Bestandsverzeichnisse erstellen
  • Abschlussbuchungen vornehmen (Abschreibungen, Rückstellungen, Abgrenzungen)
  • Bilanz nach § 266 HGB und GuV nach § 275 HGB erstellen
  • Anhang mit Erläuterungen und Pflichtangaben erstellen
  • Bei mittelgroßen und großen Gesellschaften: Lagebericht erstellen
  • E-Bilanz für das Finanzamt vorbereiten und übermitteln
  • Jahresabschluss durch Gesellschafterversammlung feststellen lassen
  • Jahresabschluss fristgerecht beim Unternehmensregister offenlegen

„Viele Unternehmen unterschätzen den Zeitaufwand für die Erstellung. Eine frühzeitige Planung und die Nutzung digitaler Tools sparen nicht nur Zeit, sondern reduzieren auch Fehlerquellen erheblich.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Die Feststellung des Jahresabschlusses erfolgt durch Beschluss der Gesellschafterversammlung. Erst danach kann die Offenlegung beim Unternehmensregister erfolgen. Beide Schritte unterliegen gesetzlichen Fristen.

Fristen für Feststellung und Offenlegung 2026

Für den Bilanzstichtag 31.12.2025 gelten für das Jahr 2026 verbindliche Fristen. Verstöße führen zu Ordnungsgeldern zwischen 500 und 25.000 Euro nach § 335 HGB.

Feststellungsfristen nach § 42a GmbHG

Die Feststellung des Jahresabschlusses durch die Gesellschafterversammlung muss innerhalb folgender Fristen erfolgen:

Kleine Kapitalgesellschaften

  • Bilanzstichtag 31.12.2025
  • Feststellung bis spätestens 30.11.2026

Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften

  • Bilanzstichtag 31.12.2025
  • Feststellung bis spätestens 31.08.2026

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

Nach der Feststellung muss der Jahresabschluss unverzüglich, spätestens aber 12 Monate nach dem Bilanzstichtag beim Unternehmensregister eingereicht werden. Seit dem Digitalisierungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz (DiRUG) vom 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich elektronisch beim Unternehmensregister.

Achtung

Die Offenlegung erfolgt seit 01.08.2022 ausschließlich beim Unternehmensregister, nicht mehr beim Bundesanzeiger. Bei Fristversäumnis drohen Ordnungsgelder von 500 bis 25.000 Euro (§ 335 HGB).

12 Monate

Offenlegungsfrist

31.12.2026

Fristende für Geschäftsjahr 2025

500–25.000 €

Ordnungsgeld bei Versäumnis

Digitale Lösungen für die Jahresabschlusserstellung

Die Digitalisierung hat die Erstellung des Jahresabschlusses grundlegend vereinfacht. Moderne Software-Lösungen ermöglichen es, den gesamten Prozess von der Bilanzierung bis zur Offenlegung digital, rechtssicher und ohne Steuerberater durchzuführen.

Vorteile digitaler Jahresabschluss-Tools

Zeitersparnis

Automatisierte Gliederungsschemata nach HGB und vorausgefüllte Formulare reduzieren den Erstellungsaufwand erheblich.

Rechtssicherheit

Integrierte Plausibilitätsprüfungen und HGB-konforme Vorlagen minimieren Fehlerquellen und gewährleisten gesetzeskonforme Abschlüsse.

Kosteneinsparung

Digitale Lösungen sind deutlich günstiger als die klassische Steuerberatung und bieten transparente Festpreise.

OnlineBilanz.de: Komplettlösung für Kapitalgesellschaften

OnlineBilanz.de bietet eine durchgängige digitale Lösung für die Erstellung, Prüfung und Offenlegung des Jahresabschlusses. Die Plattform führt durch alle erforderlichen Schritte und erstellt automatisch HGB-konforme Dokumente inklusive E-Bilanz und Einreichung beim Unternehmensregister.

  • Bilanz nach § 266 HGB mit automatischer Gliederung
  • GuV nach § 275 HGB (Gesamtkosten- oder Umsatzkostenverfahren)
  • Anhang mit allen Pflichtangaben nach § 284 HGB
  • E-Bilanz-Export im XBRL-Format für das Finanzamt
  • Direkte elektronische Offenlegung beim Unternehmensregister
  • Integrierte Plausibilitätsprüfung und Fehlerhinweise
  • Verwaltung von Gesellschafterlisten und Protokollen

„Digitale Tools ersetzen bei standardisierten Jahresabschlüssen zunehmend die klassische Steuerberatung. Wichtig ist, dass die Software alle HGB-Anforderungen abdeckt und die Schnittstellen zum Finanzamt und Unternehmensregister vollständig integriert sind.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Häufige Fehler bei der Jahresabschlusserstellung vermeiden

Bei der Erstellung des Jahresabschlusses kommt es immer wieder zu typischen Fehlern, die Korrekturen, Zeitverlust oder sogar Ordnungsgelder zur Folge haben können.

Fehler bei der Bilanzierung

  • Falsche Zuordnung von Vermögensgegenständen zum Anlage- oder Umlaufvermögen
  • Fehlende oder fehlerhafte Abschreibungen nach § 253 HGB
  • Nicht gebildete oder falsch bewertete Rückstellungen nach § 249 HGB
  • Aktivierung nicht aktivierungsfähiger Aufwendungen
  • Nichtbeachtung des Niederstwertprinzips bei der Bewertung

Fehler beim Anhang

  • Fehlende Pflichtangaben nach § 284 HGB (z. B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden)
  • Unvollständige Angaben zu Haftungsverhältnissen und sonstigen Verpflichtungen
  • Fehlende Erläuterungen zu wesentlichen Abweichungen vom Vorjahr
  • Nicht nachvollziehbare oder widersprüchliche Angaben

Fehler bei Fristen und Offenlegung

  • Versäumnis der Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG
  • Verspätete Offenlegung beim Unternehmensregister (§ 325 HGB)
  • Fehlerhafte oder unvollständige Einreichung beim Unternehmensregister
  • E-Bilanz nicht oder fehlerhaft an das Finanzamt übermittelt

Achtung

Verspätete oder unterlassene Offenlegung führt automatisch zu Ordnungsgeldverfahren. Das Bundesamt für Justiz überwacht die Einhaltung der Fristen systematisch und verhängt Ordnungsgelder zwischen 500 und 25.000 Euro.

Hinweis

Digitale Tools wie OnlineBilanz.de verhindern viele dieser Fehler durch integrierte Plausibilitätsprüfungen, automatische Gliederung nach HGB und Fristerinnerungen. Die Software führt durch alle Pflichtangaben und prüft die Vollständigkeit vor der Einreichung.

Häufig gestellte Fragen

Wer muss einen Jahresabschluss erstellen?

Alle Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG, GmbH & Co. KG) sind verpflichtet, einen Jahresabschluss zu erstellen (§ 264 HGB). Einzelunternehmer und Personengesellschaften nur dann, wenn sie die Buchführungsgrenzen nach § 241a HGB überschreiten: Umsatz über 800.000 Euro oder Gewinn über 80.000 Euro in zwei aufeinanderfolgenden Jahren.

Welche Bestandteile hat ein Jahresabschluss?

Für Kapitalgesellschaften besteht der Jahresabschluss mindestens aus Bilanz (§ 266 HGB), Gewinn- und Verlustrechnung (§ 275 HGB) und Anhang (§ 284 HGB). Mittelgroße und große Gesellschaften müssen zusätzlich einen Lagebericht (§ 289 HGB) erstellen. Alle buchführungspflichtigen Unternehmen müssen zudem eine E-Bilanz an das Finanzamt übermitteln.

Welche Fristen gelten für den Jahresabschluss 2026?

Für den Bilanzstichtag 31.12.2025 gilt: Feststellung durch die Gesellschafterversammlung bis 30.11.2026 (kleine Gesellschaften, 11 Monate) bzw. 31.08.2026 (mittelgroße/große Gesellschaften, 8 Monate) nach § 42a GmbHG. Offenlegung beim Unternehmensregister bis spätestens 31.12.2026 (12 Monate) nach § 325 HGB. Versäumnisse führen zu Ordnungsgeldern von 500 bis 25.000 Euro.

Kann ich den Jahresabschluss ohne Steuerberater erstellen?

Ja, bei standardisierten Geschäftsvorfällen können Sie den Jahresabschluss mit digitalen Tools wie OnlineBilanz.de selbst erstellen. Die Software führt durch alle HGB-Anforderungen, erstellt Bilanz, GuV und Anhang, generiert die E-Bilanz und ermöglicht die direkte Offenlegung beim Unternehmensregister. Bei komplexen Sachverhalten ist weiterhin steuerliche Beratung empfehlenswert.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 242 HGB – Pflicht zur Aufstellung, § 264 HGB – Pflicht zur Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht, § 267 HGB – Größenklassen, § 325 HGB – Offenlegung, § 335 HGB – Ordnungsgeldverfahren, § 42a GmbHG – Feststellung des Jahresabschlusses. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

Haben Sie Fragen? Jetzt erreichbar
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Support
0711 968 881 55
Mo–Fr · 10:00 – 18:00 Uhr · info@onlinebilanz.de
Branchen

Jedes Unternehmen. Jede Branche.

Alle Branchen ansehen

Schritt 1 · Wählen Sie Ihre Rechtsform — wir zeigen die Pflichten, die für Sie gelten



Fristenkalender

Jede Frist. Jede Abgabe.
Immer pünktlich.

Schlüsseltermine

Entstehungsgeschichte

Steuerberatung
der Zukunft.
Heute.

Jahresabschlüsse, die seit Jahren beim Finanzamt fehlen. Honorare, die kommen – ohne dass man weiß, wofür. Rückfragen, die im Nichts verschwinden. Fristen, die niemand im Blick hat. Irgendwann reicht es.

Die Antwort auf all das ist denkbar einfach: Unternehmer und Steuerberater arbeiten in einem gemeinsamen Portal zusammen – transparent, in Echtzeit und zu einem festen Preis. Belege hochladen, kommunizieren, Jahresabschlüsse erstellen, Steuererklärungen einreichen.

Alles an einem Ort, ohne Umwege, ohne Wartezeit. Künstliche Intelligenz übernimmt die Routine – damit der Steuerberater das tun kann, wofür er wirklich da ist: beraten, prüfen, verantworten.

Kostenloses Erstgespräch

15 Minuten.Klarheit.

Lernen Sie uns unverbindlich kennen. Im kurzen Kennenlerngespräch klären wir Ihre Situation und Sie erfahren, was Ihr Jahresabschluss bei uns kostet – zum Festpreis, ohne Kleingedrucktes.

  • 01
    Ihre SituationRechtsform, Geschäftsjahr, Stand der Buchhaltung – wir hören zu.
  • 02
    Ihr FestpreisSie erhalten eine ehrliche Einschätzung, was die Erstellung kostet.
  • 03
    Die nächsten SchritteWenn es passt: Unterlagen digital einreichen – wir übernehmen den Rest.
Kostenlos & unverbindlich Nur 15 Minuten Kein Verkaufsgespräch
Oder direkt loslegen?

Erstellen Sie einfach gleich Ihr Konto – wir rufen Sie in jedem Fall für ein persönliches Kennenlernen an. Und auch danach können Sie jederzeit ein Gespräch direkt im Mandantenportal buchen.

Konto erstellen
Termin direkt online buchen Freie Zeiten in Echtzeit – Bestätigung sofort per E-Mail
15 Min
DSGVO-konform Per Zoom-Gespräch Jederzeit stornierbar
Ihr Team

Steuerberatung,
die hält, was sie verspricht.

Verpasste Fristen, unbeantwortete Fragen, unklare Rechnungen – das kennen viele. Bei OnlineBilanz ist das anders. Ihr Steuerberater behält den Überblick, hält Fristen ein und meldet sich, bevor Probleme entstehen.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert
Kontakt & häufige Fragen

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
Ben
Ben
KI-Assistenz