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Datum

Lesedauer

12–18 Minuten


OnlineBilanzBlogJahresabschluss Buchungssätze

Jahresabschluss Buchungssätze 2026: Aufgaben und Pflichten

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Der Jahresabschluss erfordert spezifische Abschlussarbeiten, die im Rechnungswesen oft als Jahresabschluss Buchungssätze bezeichnet werden. Diese strukturierten Vorgänge umfassen Kontenabstimmung, Bewertung und Abgrenzung – wichtige Schritte für eine korrekte Bilanzierung nach HGB. Neben den buchhalterischen Tätigkeiten müssen Unternehmen auch die zentralen Jahresabschluss Aufgaben nach HGB erfüllen, zu denen unter anderem Offenlegungspflichten und Prüfungsanforderungen gehören. Dieser Leitfaden erklärt die rechtlichen Pflichten und wie Sie den Prozess effizient gestalten.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Jahresabschluss Buchungssätze bezeichnen die strukturierten Abschlussarbeiten zum Geschäftsjahresende: Kontenabstimmung, Bewertung von Vermögen und Schulden, zeitliche Abgrenzung sowie Vorbereitung der Bilanzierungsdaten. Diese Arbeiten sind nach § 242 HGB Pflicht und Grundlage für einen korrekten, prüffähigen Jahresabschluss.

Was sind Jahresabschluss Buchungssätze?

Der Begriff Jahresabschluss Buchungssätze wird im Unternehmenskontext häufig missverstanden. Es geht dabei nicht um die laufende Buchhaltung während des Geschäftsjahres, sondern um spezifische Abschlussarbeiten zum Jahresende.

Diese Arbeiten umfassen alle buchhalterischen und bewertungstechnischen Schritte, die notwendig sind, um das Geschäftsjahr formal und rechtssicher abzuschließen. Sie bilden die Grundlage für die Erstellung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nach § 242 HGB.

Hinweis

Der Begriff ist fachsprachlich nicht exakt definiert, bezeichnet aber im Rechnungswesen alle strukturierten Vorgänge zur korrekten Abbildung des abgelaufenen Geschäftsjahres – von der Kontenabstimmung bis zur Bewertung von Vermögensgegenständen.

Im Gegensatz zur laufenden Buchhaltung, die Geschäftsvorfälle zeitnah erfasst, konzentrieren sich Jahresabschluss Buchungssätze auf periodengerechte Zuordnung, Bewertung nach handelsrechtlichen Vorschriften und die Vorbereitung der Daten für die Bilanzierung.

  • Vollständige Abstimmung aller Bestandskonten und Erfolgskonten
  • Zeitliche Abgrenzung von Aufwendungen und Erträgen nach § 250 HGB
  • Bewertung von Vermögensgegenständen nach § 252 ff. HGB
  • Bildung und Auflösung von Rückstellungen nach § 249 HGB
  • Vorbereitung der Jahresenddaten für Bilanz und GuV

Warum sind Jahresabschluss Buchungssätze wichtig?

Die korrekte Durchführung der Abschlussarbeiten erfüllt mehrere zentrale Funktionen für Unternehmen und deren gesetzliche Vertreter. Sie sind unverzichtbar für die rechtssichere Unternehmensführung.

Erfüllung gesetzlicher Pflichten

Nach § 242 Abs. 1 HGB ist jeder Kaufmann verpflichtet, zum Schluss eines Geschäftsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Kapitalgesellschaften müssen zusätzlich die Vorschriften der §§ 264 ff. HGB beachten.

Die Abschlussarbeiten stellen sicher, dass alle Geschäftsvorfälle vollständig erfasst, periodengerecht abgegrenzt und nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) bewertet werden. Fehlerhafte Abschlussarbeiten führen zu einem fehlerhaften Jahresabschluss.

Steuerliche Gewinnermittlung

Die steuerliche Gewinnermittlung nach § 5 Abs. 1 EStG basiert auf der Handelsbilanz. Fehler in den Abschlussarbeiten übertragen sich direkt auf die Steuerbilanz und können zu fehlerhaften Steuererklärungen und Nachzahlungen führen.

12 Monate

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

8-11 Monate

Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG

bis 25.000 €

Ordnungsgeld nach § 335 HGB

Grundlage für unternehmerische Entscheidungen

Korrekte Abschlussarbeiten sorgen dafür, dass Gewinn oder Verlust zutreffend ausgewiesen werden, Vermögen und Schulden richtig bewertet sind und Rückstellungen sachgerecht gebildet werden. Diese Informationen sind essenziell für die finanzielle Steuerung des Unternehmens.

Banken, Kapitalgeber und potenzielle Investoren orientieren sich am Jahresabschluss als Nachweis der finanziellen Stabilität und Leistungsfähigkeit. Fehlerhafte Abschlussarbeiten gefährden die Kreditwürdigkeit.

Haftungsschutz für Geschäftsführung

Ein korrekter Abschluss schützt die Geschäftsführung vor persönlicher Haftung bei fehlerhaften Gewinnausschüttungen, verspäteter Insolvenzantragstellung oder Verletzung der Sorgfaltspflichten nach § 43 GmbHG.

Zentrale Aufgaben bei den Abschlussarbeiten

Die Abschlussarbeiten zum Jahresende umfassen eine Reihe strukturierter Aufgaben, die systematisch durchgeführt werden müssen. Folgende Bereiche sind dabei zentral:

Inventur und Bestandsabstimmung

Nach § 240 HGB ist zum Abschlussstichtag eine Inventur durchzuführen. Dabei werden alle Vermögensgegenstände und Schulden mengenmäßig erfasst und mit den Buchwerten abgeglichen.

Die Bestandsabstimmung umfasst auch die Abstimmung von Kassen, Bankkonten, Forderungen und Verbindlichkeiten. Differenzen müssen aufgeklärt und gebucht werden.

Zeitliche Abgrenzungen

Nach dem Grundsatz der Periodenabgrenzung gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB müssen Aufwendungen und Erträge dem Geschäftsjahr zugeordnet werden, zu dem sie wirtschaftlich gehören.

Aktive Rechnungsabgrenzung (§ 250 Abs. 1 HGB)

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen (z.B. im Voraus gezahlte Versicherungen, Mieten)

Passive Rechnungsabgrenzung (§ 250 Abs. 2 HGB)

Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, die Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen (z.B. im Voraus erhaltene Mieten)

Bewertung von Vermögensgegenständen

Vermögensgegenstände sind nach den §§ 252 ff. HGB zu bewerten. Dabei gelten strenge Bewertungsgrundsätze wie das Anschaffungskostenprinzip, das Niederstwertprinzip und das Vorsichtsprinzip.

  • Abschreibungen auf Anlagevermögen nach § 253 Abs. 3 HGB (planmäßig und außerplanmäßig)
  • Bewertung des Umlaufvermögens zum niedrigeren Wert (§ 253 Abs. 4 HGB)
  • Wertberichtigungen auf Forderungen bei erkennbaren Ausfallrisiken
  • Bewertung von Vorräten nach strengem Niederstwertprinzip

Rückstellungen

Nach § 249 HGB sind Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten, drohende Verluste aus schwebenden Geschäften und unterlassene Instandhaltungen zu bilden. Die Bewertung muss dem vernünftigen kaufmännischen Urteil entsprechen.

Typische Rückstellungen sind Urlaubsrückstellungen, Steuerrückstellungen, Gewährleistungsrückstellungen und Prozessrückstellungen. Eine fehlerhafte Bildung kann den Jahresabschluss erheblich verfälschen.

Sonstige Aufwendungen und Erträge

Zum Jahresende müssen noch nicht gebuchte Aufwendungen und Erträge erfasst werden, etwa noch ausstehende Eingangsrechnungen (sonstige Verbindlichkeiten) oder noch nicht fakturierte Leistungen (sonstige Forderungen).

„Die korrekte Durchführung der Abschlussarbeiten entscheidet über die Qualität des gesamten Jahresabschlusses. Viele Fehler entstehen nicht in der laufenden Buchhaltung, sondern bei Bewertung, Abgrenzung und Rückstellungsbildung zum Jahresende.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Rechtliche Grundlagen und Pflichten

Die rechtlichen Anforderungen an Jahresabschluss und Abschlussarbeiten ergeben sich aus dem Handelsgesetzbuch (HGB) und weiteren Vorschriften. Kapitalgesellschaften unterliegen strengeren Pflichten als Einzelunternehmen.

Buchführungs- und Bilanzierungspflicht

Nach § 238 HGB ist jeder Kaufmann verpflichtet, Bücher zu führen. § 242 HGB regelt die Pflicht zur Aufstellung eines Jahresabschlusses, bestehend aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung.

Kapitalgesellschaften müssen zusätzlich die Vorschriften des Ersten Unterabschnitts des Dritten Buchs des HGB (§§ 264-335 HGB) beachten, insbesondere die Erweiterung um einen Anhang nach § 264 Abs. 1 HGB.

Größenklassen nach § 267 HGB

Die Anforderungen an Jahresabschluss und Offenlegung hängen von der Größenklasse ab. § 267 HGB unterscheidet zwischen kleinen, mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften anhand von drei Kriterien:

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Arbeitnehmer
Klein ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50
Mittelgroß ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250
Groß > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250

Zwei der drei Merkmale müssen an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen über- bzw. unterschritten werden, damit ein Größenklassenwechsel eintritt (§ 267 Abs. 4 HGB).

Feststellung und Offenlegung

Nach § 42a GmbHG muss der Jahresabschluss innerhalb bestimmter Fristen festgestellt werden: 11 Monate für kleine, 8 Monate für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften nach Ablauf des Geschäftsjahres.

Die Offenlegung beim Unternehmensregister muss nach § 325 HGB innerhalb von 12 Monaten nach dem Abschlussstichtag erfolgen. Bei Verstoß droht ein Ordnungsgeld zwischen 500 und 25.000 Euro nach § 335 HGB.

Achtung

Seit dem DiRUG (01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister. Eine verspätete oder unterlassene Offenlegung führt automatisch zu einem Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB.

Aufbewahrungspflichten

Nach § 257 HGB sind Bücher, Inventare, Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüsse und Lageberichte 10 Jahre aufzubewahren. Handelsbriefe und sonstige Unterlagen müssen 6 Jahre aufbewahrt werden.

Ablauf der Abschlussarbeiten im Jahresverlauf

Die Abschlussarbeiten sollten systematisch und rechtzeitig durchgeführt werden, um Fristen einzuhalten und Fehler zu vermeiden. Ein strukturierter Ablauf erleichtert die Zusammenarbeit mit Steuerberater oder digitalen Plattformen.

Phase 1: Vorbereitung (vor Jahresende)

Bereits vor dem Bilanzstichtag können vorbereitende Maßnahmen getroffen werden, um die Abschlussarbeiten zu beschleunigen:

  • Klärung offener Fragen mit dem Steuerberater oder der Abschlussplattform
  • Abstimmung von Konten bereits während des Jahres
  • Vorbereitung der Inventur (Zählpläne, Verantwortlichkeiten)
  • Prüfung offener Posten und Einleitung von Mahnverfahren
  • Sammlung von Unterlagen für Bewertungen und Rückstellungen

Phase 2: Buchungen zum Jahresende

Unmittelbar nach dem Bilanzstichtag werden alle noch ausstehenden Buchungen vorgenommen:

  • Durchführung der Inventur und Erfassung der Bestände
  • Abstimmung aller Bestandskonten (Kasse, Bank, Forderungen, Verbindlichkeiten)
  • Buchung noch ausstehender Eingangsrechnungen
  • Erfassung noch nicht fakturierter Leistungen
  • Buchung von Löhnen, Gehältern und Sozialabgaben für Dezember
  • Erfassung von Bankbelegen und Kontoauszügen bis 31.12.

Phase 3: Bewertung und Abgrenzung

Nach Abschluss der laufenden Buchungen folgen die bewertungstechnischen Arbeiten:

  • Berechnung und Buchung der Abschreibungen auf Anlagevermögen
  • Bewertung des Umlaufvermögens (Vorräte, Forderungen)
  • Bildung von Wertberichtigungen auf zweifelhafte Forderungen
  • Zeitliche Abgrenzung (aktive und passive Rechnungsabgrenzung)
  • Bildung und Bewertung von Rückstellungen
  • Prüfung auf drohende Verluste aus schwebenden Geschäften

Phase 4: Übergabe und Erstellung

Nach Abschluss aller Buchungen erfolgt die Übergabe der Daten an den Steuerberater oder die digitale Plattform zur Erstellung des formellen Jahresabschlusses nach HGB.

Bei Nutzung von OnlineBilanz.de wird der Jahresabschluss auf Basis der vorbereiteten Daten erstellt und durch einen Steuerberater geprüft und freigegeben. Dies gewährleistet Rechtssicherheit und fristgerechte Offenlegung.

Hinweis

Je sorgfältiger die vorbereitenden Abschlussarbeiten durchgeführt werden, desto schneller und günstiger kann der formelle Jahresabschluss erstellt werden. Eine strukturierte Vorbereitung spart Zeit und Kosten.

Häufige Fehler bei Abschlussarbeiten vermeiden

Bei den Abschlussarbeiten zum Jahresende treten regelmäßig typische Fehler auf, die zu Korrekturen, Verzögerungen oder sogar rechtlichen Konsequenzen führen können.

Fehler bei Inventur und Bestandsabstimmung

Eine unvollständige oder fehlerhafte Inventur führt zu falschen Bestandswerten in der Bilanz. Häufige Probleme sind ungeklärte Differenzen zwischen Soll- und Ist-Bestand oder fehlende Abstimmung von Bankkonten.

Auch die Abstimmung von Forderungen und Verbindlichkeiten wird oft vernachlässigt. Offene Posten, die bereits beglichen sind, oder doppelt erfasste Rechnungen verfälschen das Ergebnis.

Fehlerhafte zeitliche Abgrenzung

Das Prinzip der Periodenabgrenzung wird häufig nicht konsequent angewendet. Typische Fehler sind nicht abgegrenzte Versicherungen, Mieten oder Leasingraten, die wirtschaftlich mehrere Perioden betreffen.

Auch die Erfassung noch nicht fakturierter Leistungen (sonstige Forderungen) oder noch nicht erhaltener Eingangsrechnungen (sonstige Verbindlichkeiten) wird oft vergessen, was zu einem falschen Periodengewinn führt.

Falsche Bewertung und Abschreibungen

Fehler bei der Bewertung von Vermögensgegenständen sind besonders kritisch. Häufige Probleme sind nicht gebuchte Abschreibungen, falsche Nutzungsdauern oder unterlassene außerplanmäßige Abschreibungen bei Wertminderungen.

Beim Umlaufvermögen wird das strenge Niederstwertprinzip oft nicht beachtet. Vorräte und Forderungen müssen zum niedrigeren Wert aus Anschaffungskosten und beizulegendem Wert angesetzt werden.

Unvollständige oder fehlerhafte Rückstellungen

Rückstellungen werden häufig vergessen oder falsch bewertet. Typische Fehler sind fehlende Urlaubsrückstellungen, nicht gebildete Steuerrückstellungen oder unzureichende Gewährleistungsrückstellungen.

Die Bewertung von Rückstellungen muss dem vernünftigen kaufmännischen Urteil entsprechen und alle voraussichtlichen Kosten umfassen. Zu niedrig angesetzte Rückstellungen führen zu einem überhöhten Gewinnausweis.

Achtung

Fehler in den Abschlussarbeiten übertragen sich direkt auf den Jahresabschluss und können zu fehlerhaften Gewinnausschüttungen, steuerlichen Nachteilen und persönlicher Haftung der Geschäftsführung führen.

Verspätete Durchführung

Viele Unternehmen beginnen die Abschlussarbeiten zu spät. Dies führt zu Zeitdruck, erhöht die Fehleranfälligkeit und gefährdet die Einhaltung der gesetzlichen Fristen nach § 42a GmbHG und § 325 HGB.

Eine frühzeitige und strukturierte Durchführung der Abschlussarbeiten ist entscheidend für einen rechtssicheren und fristgerechten Jahresabschluss.

Digitale Unterstützung bei Abschlussarbeiten

Moderne digitale Lösungen können die Abschlussarbeiten erheblich vereinfachen und beschleunigen. Plattformen wie OnlineBilanz.de kombinieren automatisierte Prozesse mit steuerlicher Expertise.

Vorteile digitaler Jahresabschluss-Plattformen

Digitale Plattformen bieten strukturierte Abläufe, automatische Plausibilitätsprüfungen und Integration mit Buchhaltungssystemen. Dies reduziert Fehler und beschleunigt den gesamten Prozess.

Automatisierung

Automatische Übernahme von Buchhaltungsdaten, Berechnung von Abschreibungen und Plausibilitätsprüfungen reduzieren manuelle Arbeit.

Steuerberatung inklusive

Bei OnlineBilanz.de wird jeder Jahresabschluss durch einen Steuerberater geprüft und freigegeben – für maximale Rechtssicherheit.

Fristenkontrolle

Automatische Überwachung der Feststellungs- und Offenlegungsfristen verhindert Ordnungsgelder nach § 335 HGB.

Funktionen für effiziente Abschlussarbeiten

Moderne Plattformen unterstützen bei allen Schritten der Abschlussarbeiten:

  • Import von Buchhaltungsdaten aus DATEV, Lexoffice, sevDesk und anderen Systemen
  • Checklisten für Inventur, Abstimmung und Bewertung
  • Vorlagen für Rückstellungsberechnungen und Abgrenzungen
  • Automatische Berechnung von Abschreibungen nach § 253 HGB
  • Prüfung auf Vollständigkeit und Plausibilität der Daten
  • Direkte Offenlegung beim Unternehmensregister

OnlineBilanz.de: Jahresabschluss mit Steuerberater-Prüfung

OnlineBilanz.de kombiniert digitale Effizienz mit persönlicher steuerlicher Beratung. Nach Eingabe der Abschlussarbeiten wird der Jahresabschluss automatisch erstellt und durch einen Steuerberater geprüft.

Der geprüfte und freigegebene Jahresabschluss kann direkt aus der Plattform beim Unternehmensregister offengelegt werden. Dies gewährleistet fristgerechte Erfüllung der gesetzlichen Pflichten nach § 325 HGB.

„Digitale Plattformen ersetzen nicht die fachliche Prüfung, sondern ermöglichen sie effizienter. Bei OnlineBilanz.de wird jeder Jahresabschluss von einem Steuerberater freigegeben – die Kombination aus Automatisierung und Expertise ist der entscheidende Vorteil.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Kosten und Zeitersparnis

Durch strukturierte Vorbereitung und digitale Unterstützung können die Kosten für den Jahresabschluss erheblich reduziert werden. Steuerberater können sich auf die Prüfung und Freigabe konzentrieren, statt Daten manuell aufzubereiten.

Die Zeitersparnis beträgt bei gut vorbereiteten Abschlussarbeiten oft mehrere Wochen. Dies ist entscheidend für die Einhaltung der Feststellungs- und Offenlegungsfristen.

Verantwortung und Haftung

Die Verantwortung für korrekte Abschlussarbeiten und einen ordnungsgemäßen Jahresabschluss liegt bei der Geschäftsführung. Fehler können zu persönlicher Haftung führen.

Pflichten der Geschäftsführung

Nach § 43 Abs. 1 GmbHG haben Geschäftsführer bei der Geschäftsführung die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns anzuwenden. Dies umfasst auch die ordnungsgemäße Buchführung und fristgerechte Aufstellung des Jahresabschlusses.

Die Geschäftsführung muss sicherstellen, dass alle Geschäftsvorfälle vollständig erfasst, richtig bewertet und periodengerecht abgegrenzt werden. Die Delegation an Steuerberater oder Buchhalter entbindet nicht von der Überwachungspflicht.

Haftungsrisiken

Bei fehlerhaften Abschlussarbeiten drohen verschiedene Haftungsrisiken:

  • Persönliche Haftung nach § 43 Abs. 2 GmbHG bei Pflichtverletzung
  • Schadensersatzpflicht gegenüber der Gesellschaft bei fehlerhaften Gewinnausschüttungen
  • Strafbarkeit bei vorsätzlich falscher Bilanzierung (§ 283 StGB – Bankrott)
  • Persönliche Haftung bei verspäteter Insolvenzantragstellung nach § 15a InsO
  • Ordnungsgeld bis 25.000 Euro bei verspäteter Offenlegung (§ 335 HGB)

Achtung

Fehlerhafte Abschlussarbeiten können zu überhöhten Gewinnausweisen führen. Werden auf dieser Grundlage Gewinnausschüttungen vorgenommen, haftet die Geschäftsführung persönlich für die Rückzahlung an die Gesellschaft.

Zusammenarbeit mit Steuerberater

Die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater reduziert Haftungsrisiken erheblich. Der Steuerberater prüft die Abschlussarbeiten, weist auf Fehler hin und stellt die Rechtssicherheit des Jahresabschlusses sicher.

Bei Nutzung von OnlineBilanz.de erfolgt die Prüfung und Freigabe durch einen Steuerberater automatisch im Prozess. Dies gewährleistet, dass der Jahresabschluss den gesetzlichen Anforderungen entspricht und fristgerecht offengelegt werden kann.

Dokumentation und Nachweispflicht

Alle Abschlussarbeiten müssen dokumentiert und nachvollziehbar sein. Dies umfasst Inventurlisten, Bewertungsunterlagen, Berechnungen von Rückstellungen und Abgrenzungen sowie Nachweise für Abschreibungen.

Die Dokumentation dient nicht nur der internen Nachvollziehbarkeit, sondern auch als Nachweis gegenüber Finanzamt, Wirtschaftsprüfern und im Falle von Haftungsfragen.

Hinweis

Eine sorgfältige Dokumentation aller Abschlussarbeiten ist der beste Schutz vor Haftungsrisiken. Sie zeigt, dass die Geschäftsführung ihre Sorgfaltspflichten erfüllt hat.

Häufig gestellte Fragen

Was versteht man unter Jahresabschluss Buchungssätzen?

Jahresabschluss Buchungssätze bezeichnen die strukturierten Abschlussarbeiten zum Geschäftsjahresende. Dazu gehören Kontenabstimmung, Inventur, zeitliche Abgrenzung nach § 250 HGB, Bewertung von Vermögensgegenständen nach §§ 252 ff. HGB, Bildung von Rückstellungen nach § 249 HGB und die Vorbereitung aller Daten für die Erstellung von Bilanz und GuV. Diese Arbeiten sind Grundlage für einen korrekten, prüffähigen Jahresabschluss nach § 242 HGB.

Welche Fristen gelten für Feststellung und Offenlegung 2026?

Für das Geschäftsjahr 2025 (Bilanzstichtag 31.12.2025) muss die Feststellung nach § 42a GmbHG innerhalb von 11 Monaten (kleine Kapitalgesellschaften) bzw. 8 Monaten (mittelgroße und große) erfolgen. Die Offenlegung beim Unternehmensregister ist nach § 325 HGB innerhalb von 12 Monaten, also bis 31.12.2026, vorzunehmen. Bei Verstoß droht ein Ordnungsgeld zwischen 500 und 25.000 Euro nach § 335 HGB.

Welche häufigen Fehler treten bei Abschlussarbeiten auf?

Typische Fehler sind: unvollständige oder fehlerhafte Inventur, fehlende Abstimmung von Bestandskonten, nicht durchgeführte zeitliche Abgrenzungen nach § 250 HGB, vergessene oder falsch berechnete Abschreibungen, nicht gebildete Rückstellungen (Urlaub, Gewährleistung, Steuern), falsche Bewertung des Umlaufvermögens und verspäteter Beginn der Abschlussarbeiten. Diese Fehler führen zu einem falschen Jahresabschluss und können Haftungsrisiken auslösen.

Wie können digitale Plattformen bei Abschlussarbeiten helfen?

Digitale Plattformen wie OnlineBilanz.de automatisieren viele Schritte: Import von Buchhaltungsdaten, automatische Berechnung von Abschreibungen, Plausibilitätsprüfungen, Checklisten für Inventur und Bewertung sowie Fristenüberwachung. Bei OnlineBilanz.de wird der erstellte Jahresabschluss zusätzlich durch einen Steuerberater geprüft und freigegeben, was Rechtssicherheit gewährleistet und die fristgerechte Offenlegung beim Unternehmensregister ermöglicht.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 242 HGB – Pflicht zur Aufstellung, § 264 HGB – Pflicht zur Aufstellung, § 325 HGB – Offenlegung, § 335 HGB – Ordnungsgeldverfahren. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Schritt 05 · Ihr StB unterschreibt

Einsicht, Fragen, Freigabe

Ihre Bilanz und Steuererklärungen werden von einem erfahrenen Steuerberater erstellt und geprüft – nicht von Software allein. Sie schauen rein, stellen Fragen per Chat, bekommen Antworten vom StB selbst – und geben mit einem Klick digital frei. Kein Postweg, keine Unterschriften in dreifacher Ausführung.

von StB unterzeichnet
Bilanz_2025_Entwurf.pdf bereit zur Freigabe
Jahresbilanz zum 31.12.2025
Anlagevermögen142.380 €
Umlaufvermögen298.412 €
Eigenkapital186.920 €
Bilanzsumme440.792 €
GEPRÜFT
F. Klement
StB/WP
Fragen Freigeben
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Schritt 06 · Einreichung & Abschluss

Einreichung beim Finanzamt
& Offenlegung

Wir übernehmen für Sie die Einreichung beim Finanzamt über ELSTER sowie die Offenlegung beim Bundesanzeiger. Sie müssen nichts mehr tun. Alle Unterlagen werden rechtskonform archiviert und sind jederzeit in Ihrem Portal abrufbar.

fristgerecht & rechtskonform
Abschluss 2025 · Erledigt
Bilanz eingereicht, offengelegt & archiviert.
E-Bilanz · ELSTER Offenlegung · BAnz Steuererklärungen
FK
Einreichung erfolgtF. Klement · Steuerberater
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Schritt 07 · Dauermandat · das ganze Jahr

Ihr fester Steuerberater –
365 Tage an Ihrer Seite

Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
? portal.onlinebilanz.de/dauermandat
Übersicht
Jahresabschluss
Dokumente
Fristen
Dauermandat
Chat2
Dauermandat · aktiv

Ihr fester Steuerberater

FK
F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
antwortet heute
FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
alles in Ordnung
Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
inklusive
Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
wir erinnern Sie
Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

Preisvergleich

Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater