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Fabian Klement
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Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
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Verbindlichkeiten Bank148.500 €
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Datum

Lesedauer

10–15 Minuten


OnlineBilanzBlogAnhang Muster

Jahresabschluss Anhang Muster 2026: Struktur & Pflichtangaben

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Der Jahresabschluss Anhang ergänzt Bilanz und GuV um wichtige Erläuterungen zu Bewertungsmethoden, Rückstellungen und Haftungsverhältnissen. Ein durchdachtes Anhang Muster hilft Ihnen, alle Pflichtangaben nach § 284 HGB strukturiert und rechtssicher aufzubereiten. Besonders für GmbH und UG ist der Anhang unverzichtbarer Bestandteil des Jahresabschlusses.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Der Jahresabschluss Anhang erläutert die Zahlen aus Bilanz und GuV nach § 284 HGB und enthält Angaben zu Bewertungsmethoden, Rückstellungen, Haftungsverhältnissen und Unternehmensdaten. Ein Muster gibt Struktur und Orientierung für alle Pflichtangaben. Für GmbH und UG ist der Anhang obligatorisch und wird zusammen mit dem Jahresabschluss beim Unternehmensregister offengelegt.

Was ist der Jahresabschluss Anhang?

Der Jahresabschluss Anhang ist nach § 264 Abs. 1 HGB obligatorischer Bestandteil des Jahresabschlusses für Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG). Er ergänzt die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung um erläuternde Informationen, die für das Verständnis der Zahlen notwendig sind.

Während Bilanz und GuV die quantitativen Fakten darstellen, liefert der Anhang die qualitativen Hintergründe: Welche Bewertungsmethoden wurden angewendet? Wie sind bestimmte Posten zusammengesetzt? Welche Haftungsverhältnisse bestehen? Diese Informationen ermöglichen es Banken, Investoren, Geschäftspartnern und der Geschäftsführung selbst, die wirtschaftliche Lage des Unternehmens fundiert zu beurteilen.

Der Anhang ist auch Teil der Offenlegungspflicht nach § 325 HGB. Seit dem DiRUG (01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister. Die Offenlegungsfrist beträgt 12 Monate nach dem Bilanzstichtag, für Abschlüsse zum 31.12.2025 also bis zum 31.12.2026.

Hinweis

Der Anhang ist kein freiwilliger Zusatz, sondern gesetzliche Pflicht für alle Kapitalgesellschaften. Nur Kleinstkapitalgesellschaften nach § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB können unter bestimmten Voraussetzungen auf den Anhang verzichten, wenn sie alle Angaben in der Bilanz machen.

§ 264 Abs. 1 HGB

Anhang als Pflichtbestandteil

§ 284 HGB

Mindestangaben im Anhang

12 Monate

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

Warum ein Jahresabschluss Anhang Muster so wertvoll ist

Ein Anhang Muster bietet eine strukturierte Vorlage, die alle gesetzlich geforderten Angaben in logischer Reihenfolge abbildet. Besonders für Geschäftsführer, die den Jahresabschluss erstmals selbst erstellen oder steuerberaterlos arbeiten, ist ein Muster eine unverzichtbare Orientierungshilfe.

Das Muster zeigt nicht nur, welche Angaben erforderlich sind, sondern auch, wie diese formuliert werden sollten. Es vermeidet, dass wichtige Pflichtangaben nach § 284 HGB oder § 285 HGB vergessen werden, was zu Beanstandungen bei der Offenlegung oder zu Ordnungsgeldern nach § 335 HGB (500 bis 25.000 Euro) führen kann.

„Ein gutes Anhang Muster spart Zeit und Nerven. Es stellt sicher, dass alle Pflichtangaben enthalten sind und die Struktur den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Für unsere Mandanten bedeutet das: weniger Rückfragen, schnellere Freigabe, rechtssichere Offenlegung.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

  • Vollständigkeit aller Pflichtangaben nach § 284 HGB
  • Klare, übersichtliche Gliederung für externe Leser
  • Vermeidung von Formfehlern und Auslassungen
  • Zeitersparnis durch vorgefertigte Textbausteine
  • Rechtssicherheit bei der Offenlegung beim Unternehmensregister

Pflichtangaben im Anhang nach § 284 HGB

§ 284 HGB definiert die Mindestangaben, die jeder Anhang einer Kapitalgesellschaft enthalten muss. Diese Angaben sind für kleine, mittelgroße und große Kapitalgesellschaften unterschiedlich umfangreich, aber die Kernpflichten gelten für alle.

Allgemeine Angaben nach § 284 Abs. 1 HGB

  • Angaben zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)
  • Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und GuV, soweit nicht in der Bilanz selbst enthalten
  • Angaben über Haftungsverhältnisse, die nicht in der Bilanz erscheinen (z. B. Bürgschaften)
  • Angaben zu sonstigen finanziellen Verpflichtungen (z. B. Miet- und Leasingverträge)
  • Aufgliederung der Umsatzerlöse nach Tätigkeitsbereichen und geografischen Märkten (§ 285 Nr. 4 HGB)

Erweiterte Angaben nach § 285 HGB

Für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften kommen weitere Angaben nach § 285 HGB hinzu, darunter Informationen über durchschnittliche Mitarbeiterzahlen, Gesamtbezüge der Geschäftsführung, Honorare des Abschlussprüfers sowie Angaben zu verbundenen Unternehmen.

Achtung

Kleine Kapitalgesellschaften nach § 267 Abs. 1 HGB können von vielen Angaben befreit sein (§ 288 HGB). Trotzdem müssen Bewertungsmethoden, Haftungsverhältnisse und grundlegende Erläuterungen enthalten sein.

Angabe § HGB Pflicht für kleine KapG?
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden § 284 Abs. 2 Nr. 1 Ja
Haftungsverhältnisse § 251 HGB Ja
Sonstige finanzielle Verpflichtungen § 285 Nr. 3 HGB Nein
Durchschnittliche Mitarbeiterzahl § 285 Nr. 7 HGB Ja
Gesamtbezüge Geschäftsführung § 285 Nr. 9 HGB Nein
Honorare Abschlussprüfer § 285 Nr. 17 HGB Nein

Aufbau und Struktur eines Jahresabschluss Anhangs

Ein gut strukturierter Anhang folgt einer standardisierten Gliederung, die sich an den gesetzlichen Anforderungen orientiert und gleichzeitig eine logische Leserführung ermöglicht. Diese Struktur ist in den meisten Anhang Mustern identisch.

Typische Gliederung des Anhangs

  1. Allgemeine Angaben: Firma, Sitz, Rechtsform, Geschäftsjahr, Eintragung im Handelsregister
  2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden: Angewandte Grundsätze nach § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB
  3. Erläuterungen zur Bilanz: Anlagevermögen, Umlaufvermögen, Eigenkapital, Rückstellungen, Verbindlichkeiten
  4. Erläuterungen zur GuV: Umsatzerlöse, außerordentliche Erträge/Aufwendungen, Steuern
  5. Sonstige Pflichtangaben: Haftungsverhältnisse, finanzielle Verpflichtungen, Mitarbeiterzahl
  6. Angaben zu Organen: Namen der Geschäftsführer, Aufsichtsrat (falls vorhanden), Bezüge

Diese Gliederung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, hat sich aber in der Praxis bewährt. Sie entspricht den Empfehlungen des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) und wird von den meisten Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern verwendet.

Hinweis

OnlineBilanz.de übernimmt die Strukturierung automatisch. Sie geben die Informationen ein, die Software ordnet sie an der richtigen Stelle im Anhang ein – ohne dass Sie die Gliederung manuell aufbauen müssen.

Bewertungsmethoden im Anhang verständlich erklären

Die Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden nach § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB sind das Herzstück jedes Anhangs. Sie erklären, nach welchen Grundsätzen die Positionen in Bilanz und GuV bewertet wurden.

Hier geht es nicht um abstrakte Theorie, sondern um konkrete Fragen: Wie wurden Vorräte bewertet? Welche Abschreibungsmethode wurde für Anlagegüter gewählt? Wie wurden Rückstellungen gebildet? Diese Angaben machen die Zahlen in der Bilanz nachvollziehbar und vergleichbar.

Kernthemen der Bewertungsmethoden

Anlagevermögen

Angaben zu Anschaffungskosten, Abschreibungsmethoden (linear, degressiv), Nutzungsdauern und außerplanmäßigen Abschreibungen nach § 253 Abs. 3 HGB.

Umlaufvermögen

Bewertung von Vorräten (z. B. FIFO, LIFO, Durchschnittsmethode), Forderungen und Wertpapieren nach dem strengen Niederstwertprinzip nach § 253 Abs. 4 HGB.

„Viele Mandanten unterschätzen die Bedeutung der Bewertungsmethoden. Dabei sind sie die Grundlage für die gesamte Bilanzierung. Wer hier klar und transparent formuliert, schafft Vertrauen bei Banken und Investoren.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Ein gutes Anhang Muster enthält für jeden dieser Bereiche Formulierungsvorschläge, die an die individuelle Situation des Unternehmens angepasst werden können. So entsteht ein rechtssicherer und verständlicher Anhang, ohne dass jede Formulierung neu erfunden werden muss.

Besonderheiten nach Größenklassen gem. § 267 HGB

Die Anforderungen an den Anhang variieren erheblich je nach Größenklasse des Unternehmens nach § 267 HGB. Kleine Kapitalgesellschaften haben deutlich weniger Angabepflichten als mittelgroße oder große Gesellschaften.

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Mitarbeiter
Klein (§ 267 Abs. 1) ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50
Mittelgroß (§ 267 Abs. 2) ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250
Groß (§ 267 Abs. 3) > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250

Zwei der drei Kriterien müssen an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen über- bzw. unterschritten werden, damit die Größenklasse wechselt (§ 267 Abs. 4 HGB).

Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften

Nach § 288 HGB können kleine Kapitalgesellschaften auf zahlreiche Angaben verzichten, darunter:

  • Aufgliederung der Umsatzerlöse nach Tätigkeitsbereichen und geografischen Märkten (§ 285 Nr. 4 HGB)
  • Sonstige finanzielle Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3 HGB)
  • Angaben zu Bezügen der Geschäftsführung (§ 285 Nr. 9 HGB)
  • Aufgliederung der Forderungen und Verbindlichkeiten nach Restlaufzeiten in der Bilanz (§ 268 Abs. 5 HGB)

Achtung

Auch kleine Kapitalgesellschaften müssen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Haftungsverhältnisse, durchschnittliche Mitarbeiterzahl und Erläuterungen zu wesentlichen Bilanzposten angeben. Ein vollständiger Verzicht auf den Anhang ist nur für Kleinstkapitalgesellschaften unter engen Voraussetzungen möglich.

Erweiterte Pflichten für mittelgroße und große Gesellschaften

Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften müssen zusätzlich nach § 285 HGB detaillierte Angaben machen, etwa zu Honoraren des Abschlussprüfers, Gesamtbezügen der Organe, außerbilanziellen Geschäften und Beziehungen zu verbundenen Unternehmen. Große Kapitalgesellschaften unterliegen zudem der Prüfungspflicht nach § 316 HGB.

Häufige Fehler im Anhang vermeiden

Auch mit einem guten Anhang Muster können Fehler passieren, die zu Beanstandungen bei der Offenlegung oder zu Ordnungsgeldern führen. Die häufigsten Stolperfallen lassen sich aber leicht vermeiden.

Fehler Nr. 1: Unvollständige Pflichtangaben

Viele Anhänge enthalten nicht alle nach § 284 HGB oder § 285 HGB erforderlichen Angaben. Besonders oft fehlen Haftungsverhältnisse (§ 251 HGB), sonstige finanzielle Verpflichtungen oder Erläuterungen zu außergewöhnlichen Geschäftsvorfällen.

Fehler Nr. 2: Widersprüche zwischen Bilanz und Anhang

Die Zahlen im Anhang müssen exakt mit den Zahlen in Bilanz und GuV übereinstimmen. Abweichungen bei Summen, Entwicklungen des Anlagevermögens oder Rückstellungen führen zu Rückfragen und verzögern die Freigabe.

Fehler Nr. 3: Fehlende oder falsche Anlagenspiegel

Der Anlagenspiegel nach § 284 Abs. 3 HGB ist für alle Kapitalgesellschaften verpflichtend. Er zeigt die Entwicklung des Anlagevermögens (Anfangsbestand, Zugänge, Abgänge, Abschreibungen, Endbestand). Fehlende oder fehlerhafte Anlagenspiegel sind ein häufiger Mangel.

  • Alle Pflichtangaben nach § 284 HGB bzw. § 285 HGB enthalten?
  • Zahlen stimmen mit Bilanz und GuV überein?
  • Anlagenspiegel vollständig und korrekt?
  • Haftungsverhältnisse und finanzielle Verpflichtungen angegeben?
  • Bewertungsmethoden klar und verständlich formuliert?
  • Angaben zu Geschäftsführung und Mitarbeitern aktuell?
  • Unterschriften der Geschäftsführer vorhanden?
  • Format für die Offenlegung beim Unternehmensregister geprüft?

Hinweis

OnlineBilanz.de führt automatische Plausibilitätsprüfungen durch und weist auf fehlende Angaben hin. Vor der Freigabe prüft ein Steuerberater den gesamten Jahresabschluss inklusive Anhang auf Vollständigkeit und Rechtssicherheit.

Jahresabschluss Anhang erstellen mit OnlineBilanz.de

OnlineBilanz.de nimmt Ihnen die Komplexität der Anhang-Erstellung ab. Die Plattform führt Sie Schritt für Schritt durch alle notwendigen Angaben und erstellt automatisch einen rechtssicheren Anhang nach den aktuellen gesetzlichen Anforderungen.

So funktioniert die Anhang-Erstellung

  1. Unternehmensdaten eingeben: Firma, Sitz, Rechtsform, Geschäftsjahr – die Grunddaten werden automatisch in den Anhang übernommen.
  2. Bewertungsmethoden auswählen: Die Software führt Sie durch die wichtigsten Bewertungsfragen und formuliert daraus verständliche Texte.
  3. Bilanz- und GuV-Erläuterungen: Sie geben zusätzliche Informationen zu einzelnen Posten ein, die Software ordnet sie an der richtigen Stelle ein.
  4. Pflichtangaben ergänzen: Haftungsverhältnisse, Mitarbeiterzahl, Geschäftsführer – alle Pflichtangaben werden abgefragt und strukturiert eingefügt.
  5. Steuerberater-Prüfung: Vor der Freigabe prüft ein Steuerberater den gesamten Anhang auf Vollständigkeit und Rechtssicherheit.
  6. Offenlegung vorbereiten: Der fertige Anhang wird im richtigen Format für die Offenlegung beim Unternehmensregister bereitgestellt.

„Unsere Mandanten schätzen besonders, dass sie keine Fachbegriffe kennen müssen. Die Software fragt alles in verständlicher Sprache ab und erstellt daraus einen professionellen, rechtssicheren Anhang. Das spart Zeit und vermeidet teure Fehler.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Zeitersparnis

Kein manuelles Formatieren, keine Recherche nach Vorlagen. Die Software übernimmt die Struktur und Formulierung.

Rechtssicherheit

Alle Pflichtangaben werden abgefragt, automatische Plausibilitätsprüfung, finale Prüfung durch Steuerberater.

Transparenz

Sie behalten jederzeit die Kontrolle und verstehen, welche Angaben warum erforderlich sind.

Nach der Fertigstellung wird der Anhang zusammen mit Bilanz und GuV beim Unternehmensregister offengelegt. Die Offenlegungsfrist von 12 Monaten nach § 325 HGB (für 31.12.2025 bis zum 31.12.2026) wird dabei automatisch überwacht. Bei Versäumnis drohen Ordnungsgelder nach § 335 HGB zwischen 500 und 25.000 Euro.

Hinweis

Die Feststellung des Jahresabschlusses muss nach § 42a GmbHG innerhalb von 11 Monaten (kleine KapG) bzw. 8 Monaten (mittelgroße/große KapG) erfolgen. OnlineBilanz.de unterstützt Sie dabei, diese Fristen einzuhalten und alle formalen Anforderungen zu erfüllen.

Häufig gestellte Fragen

Ist der Anhang für jede GmbH Pflicht?

Ja, nach § 264 Abs. 1 HGB ist der Anhang obligatorischer Bestandteil des Jahresabschlusses für alle Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG). Nur Kleinstkapitalgesellschaften können unter engen Voraussetzungen nach § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB auf einen separaten Anhang verzichten, wenn sie alle Angaben in der Bilanz machen. Für reguläre kleine, mittelgroße und große Kapitalgesellschaften ist der Anhang unverzichtbar.

Welche Angaben müssen mindestens im Anhang stehen?

Nach § 284 HGB sind mindestens erforderlich: angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Erläuterungen zu Bilanz- und GuV-Posten, Anlagenspiegel, Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB, sonstige finanzielle Verpflichtungen, durchschnittliche Mitarbeiterzahl und Angaben zu Geschäftsführern. Für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften kommen nach § 285 HGB weitere Angaben hinzu, z. B. zu Abschlussprüferhonoraren und Bezügen der Organe.

Kann ich ein Anhang Muster einfach übernehmen?

Ein Muster bietet eine gute Orientierung und Struktur, muss aber immer an die individuelle Situation Ihres Unternehmens angepasst werden. Bewertungsmethoden, Bilanzposten, Haftungsverhältnisse und andere Angaben sind unternehmensspezifisch. OnlineBilanz.de nutzt intelligente Vorlagen, die automatisch an Ihre Eingaben angepasst werden und so einen rechtssicheren, individuellen Anhang erstellen.

Was passiert, wenn der Anhang Fehler enthält oder unvollständig ist?

Unvollständige oder fehlerhafte Anhänge können bei der Offenlegung beim Unternehmensregister beanstandet werden. Das Bundesamt für Justiz kann Ordnungsgelder nach § 335 HGB zwischen 500 und 25.000 Euro festsetzen. Außerdem verlieren Banken und Investoren das Vertrauen, wenn der Jahresabschluss nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Eine sorgfältige Prüfung vor der Offenlegung ist daher unverzichtbar.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 264 HGB – Pflicht zur Aufstellung, § 284 HGB – Erläuterung der Bilanz und GuV, § 285 HGB – Sonstige Pflichtangaben, § 325 HGB – Offenlegung, § 335 HGB – Ordnungsgeldverfahren. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
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Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
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Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
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Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater