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Sachanlagen218.400 €
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Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
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ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
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BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
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HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

11–16 Minuten


OnlineBilanzBlogBilanz und GuV

Jahresabschluss: Bilanz und GuV erstellen 2026 – Leitfaden

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Der Jahresabschluss dokumentiert die wirtschaftliche Lage Ihres Unternehmens durch Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). Dieser Leitfaden erklärt praxisnah, was beide Bestandteile zeigen, welche gesetzlichen Pflichten bestehen und wie Sie den Jahresabschluss 2026 strukturiert vorbereiten. Für Bilanzstichtag 31.12.2025 gelten konkrete Fristen nach HGB und GmbHG. Beachten Sie auch, wer einen Jahresabschluss erstellen darf, da nicht jede Person hierzu befugt ist. Viele Kapitalgesellschaften nutzen Buchhaltungssoftware wie sevDesk – Details zur Erstellung finden Sie im Sevdesk Jahresabschluss 2026 Leitfaden.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Der Jahresabschluss besteht aus Bilanz und GuV. Die Bilanz zeigt Vermögen und Kapital zum Stichtag, die GuV dokumentiert Erträge und Aufwendungen des Geschäftsjahres. Kapitalgesellschaften müssen den Jahresabschluss innerhalb von 12 Monaten beim Unternehmensregister offenlegen.

Was ist ein Jahresabschluss? Grundlagen verstehen

Der Jahresabschluss ist die systematische Zusammenfassung aller Geschäftsvorfälle eines Unternehmens zum Ende des Geschäftsjahres. Er dokumentiert die wirtschaftliche Situation und bildet die Grundlage für Steuererklärungen, Bankgespräche und unternehmerische Entscheidungen.

Nach § 242 HGB sind alle Kaufleute verpflichtet, zum Schluss eines jeden Geschäftsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Für Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) gelten erweiterte Pflichten nach § 264 HGB.

Hinweis

Der Jahresabschluss besteht bei Kapitalgesellschaften aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) und Anhang. Mittelgroße und große Gesellschaften müssen zusätzlich einen Lagebericht erstellen (§ 264 Abs. 1 HGB). Wer Jahresabschluss und Bilanz selber erstellen möchte, kann dies mit digitalen Tools effizient und rechtskonform umsetzen.

Die beiden Kernelemente Bilanz und GuV erfüllen unterschiedliche, aber sich ergänzende Funktionen. Während die Bilanz eine Stichtagsbetrachtung darstellt, zeigt die GuV die Entwicklung über das gesamte Geschäftsjahr.

31.12.2025

Bilanzstichtag 2026

12 Monate

Offenlegungsfrist

§ 242 HGB

Gesetzliche Grundlage

Die Bilanz – Vermögen und Kapital im Überblick

Die Bilanz stellt die Vermögens- und Kapitalstruktur des Unternehmens zu einem bestimmten Stichtag dar. Sie zeigt auf der linken Seite (Aktiva), welche Vermögenswerte vorhanden sind, und auf der rechten Seite (Passiva), wie diese finanziert wurden.

Die Bilanzgleichung lautet: Aktiva = Passiva. Das bedeutet: Alle Vermögenswerte müssen durch Eigenkapital oder Fremdkapital finanziert sein. Diese Gleichung ist immer ausgeglichen.

Aktiva (Vermögen)

  • Anlagevermögen (Grundstücke, Maschinen, Software)
  • Umlaufvermögen (Vorräte, Forderungen, Bankguthaben)
  • Rechnungsabgrenzungsposten

Passiva (Kapital)

  • Eigenkapital (Stammkapital, Rücklagen, Jahresüberschuss)
  • Rückstellungen (z.B. Pensionen, Steuern)
  • Verbindlichkeiten (Kredite, Lieferantenverbindlichkeiten)

Die Bilanz beantwortet zentrale Fragen: Wie hoch ist das Vermögen? Wie ist es strukturiert? Wie hoch ist der Verschuldungsgrad? Diese Informationen sind entscheidend für Kreditgeber, Gesellschafter und das Finanzamt.

„Die Bilanz ist eine Momentaufnahme der Vermögenslage. Viele Unternehmer unterschätzen, wie wichtig eine saubere Bilanzstruktur für die Kreditwürdigkeit und strategische Planung ist.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Die Gewinn- und Verlustrechnung – Erfolg dokumentieren

Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) zeigt den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens während des Geschäftsjahres. Sie stellt alle Erträge den Aufwendungen gegenüber und ermittelt so das Jahresergebnis.

Nach § 275 HGB können Kapitalgesellschaften zwischen Gesamtkostenverfahren und Umsatzkostenverfahren wählen. Das Gesamtkostenverfahren ist in Deutschland deutlich verbreiteter.

Hinweis

Die GuV-Rechnung erfolgt periodengerecht: Aufwendungen und Erträge werden dem Geschäftsjahr zugeordnet, in dem sie wirtschaftlich entstanden sind – unabhängig vom Zahlungszeitpunkt.

Die GuV beantwortet die Frage: Hat das Unternehmen einen Gewinn oder Verlust erwirtschaftet? Sie ist damit das zentrale Dokument zur Erfolgsmessung und Grundlage für die Besteuerung.

§ 275 HGB

Gesetzliche Gliederung

2 Verfahren

GKV oder UKV

Periodisch

Zeitraumbezogen

Das Jahresergebnis aus der GuV wird in die Bilanz übernommen und erhöht (bei Gewinn) oder verringert (bei Verlust) das Eigenkapital. Damit sind beide Bestandteile unmittelbar miteinander verbunden.

Zentrale Unterschiede zwischen Bilanz und GuV

Obwohl Bilanz und GuV eng zusammenhängen, erfüllen sie unterschiedliche Zwecke und folgen verschiedenen Darstellungslogiken. Das Verständnis dieser Unterschiede ist für die korrekte Interpretation entscheidend.

Merkmal Bilanz GuV
Zeitbezug Stichtag (31.12.2025) Zeitraum (01.01.-31.12.2025)
Fragestellung Was besitzt das Unternehmen? Wie erfolgreich war das Jahr?
Gliederung Aktiva und Passiva Erträge und Aufwendungen
Gesetzliche Grundlage § 266 HGB § 275 HGB
Ergebnis Eigenkapital Jahresüberschuss/-fehlbetrag

Ein häufiges Missverständnis: Ein hoher Gewinn in der GuV bedeutet nicht automatisch viel Liquidität. Das Unternehmen kann profitabel sein, aber dennoch Zahlungsschwierigkeiten haben, wenn Forderungen ausstehen oder hohe Investitionen getätigt wurden.

Achtung

Die Bilanz zeigt nicht die Liquidität des Unternehmens. Dafür ist eine separate Finanzplanung oder Kapitalflussrechnung erforderlich. Viele Unternehmen mit positivem Eigenkapital geraten in Zahlungsschwierigkeiten.

Gesetzliche Pflichten: Aufstellung, Feststellung und Offenlegung

Für Kapitalgesellschaften gelten strenge gesetzliche Vorgaben zur Aufstellung, Feststellung und Offenlegung des Jahresabschlusses. Verstöße können zu erheblichen Sanktionen führen.

Aufstellungspflicht nach § 264 HGB

Die gesetzlichen Vertreter (Geschäftsführer) sind verpflichtet, den Jahresabschluss innerhalb der ersten Monate des Folgejahres aufzustellen. Die Aufstellung umfasst Bilanz, GuV und Anhang.

Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG

Der Jahresabschluss muss durch die Gesellschafterversammlung festgestellt werden. Für kleine Kapitalgesellschaften gilt eine Frist von 11 Monaten, für mittelgroße und große Gesellschaften 8 Monate nach dem Bilanzstichtag.

30.11.2026

Feststellung klein (Stichtag 31.12.2025)

31.08.2026

Feststellung mittel/groß

31.12.2026

Offenlegung

Offenlegungspflicht nach § 325 HGB

Spätestens 12 Monate nach dem Bilanzstichtag muss der festgestellte Jahresabschluss beim Unternehmensregister eingereicht werden. Seit dem DiRUG (01.08.2022) ist das Unternehmensregister die einzige zuständige Stelle.

Achtung

Bei verspäteter Offenlegung droht ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB. Das Ordnungsgeld beträgt zwischen 500 und 25.000 Euro und wird auch bei erstmaliger Versäumnis verhängt.

Die Größenklasse nach § 267 HGB bestimmt den Umfang der Offenlegungspflichten. Kleine Kapitalgesellschaften können verkürzte Bilanz und Anhang offenlegen, müssen die GuV nicht veröffentlichen.

Aufbau und Gliederung der Bilanz nach § 266 HGB

Die Gliederung der Bilanz ist in § 266 HGB verbindlich vorgeschrieben. Diese Struktur gewährleistet Vergleichbarkeit und Transparenz über verschiedene Unternehmen hinweg.

Aktivseite – Vermögenswerte

Die Aktivseite zeigt die Mittelverwendung und gliedert sich in Anlage- und Umlaufvermögen sowie Rechnungsabgrenzungsposten.

  • A. Anlagevermögen: Immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen, Finanzanlagen
  • B. Umlaufvermögen: Vorräte, Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände, Wertpapiere, Kassenbestand und Bankguthaben
  • C. Rechnungsabgrenzungsposten: Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die Aufwand für bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen
  • D. Aktive latente Steuern: Falls zutreffend
  • E. Aktiver Unterschiedsbetrag aus Vermögensverrechnung: Falls zutreffend

Passivseite – Kapitalstruktur

Die Passivseite zeigt die Mittelherkunft und gliedert sich in Eigenkapital, Rückstellungen und Verbindlichkeiten.

  • A. Eigenkapital: Gezeichnetes Kapital, Kapitalrücklage, Gewinnrücklagen, Gewinnvortrag/Verlustvortrag, Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
  • B. Rückstellungen: Rückstellungen für Pensionen, Steuerrückstellungen, sonstige Rückstellungen
  • C. Verbindlichkeiten: Anleihen, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, erhaltene Anzahlungen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern, sonstige Verbindlichkeiten
  • D. Rechnungsabgrenzungsposten: Einnahmen vor dem Bilanzstichtag, die Ertrag für bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen
  • E. Passive latente Steuern: Falls zutreffend

Hinweis

Kleine Kapitalgesellschaften dürfen nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB eine verkürzte Bilanz aufstellen. Diese fasst mehrere Posten zusammen und reduziert den Detaillierungsgrad erheblich.

Aufbau und Gliederung der GuV nach § 275 HGB

Die Gewinn- und Verlustrechnung kann nach § 275 HGB in zwei Varianten aufgestellt werden: dem Gesamtkostenverfahren (GKV) oder dem Umsatzkostenverfahren (UKV).

Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB)

Das GKV ist in Deutschland Standard. Es ordnet Aufwendungen nach Aufwandsarten (Materialaufwand, Personalaufwand etc.) und berücksichtigt Bestandsveränderungen.

  1. Umsatzerlöse
  2. Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen
  3. Andere aktivierte Eigenleistungen
  4. Sonstige betriebliche Erträge
  5. Materialaufwand
  6. Personalaufwand
  7. Abschreibungen
  8. Sonstige betriebliche Aufwendungen
  9. Erträge aus Beteiligungen
  10. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen
  11. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
  12. Abschreibungen auf Finanzanlagen
  13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
  14. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
  15. Ergebnis nach Steuern
  16. Sonstige Steuern
  17. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

Umsatzkostenverfahren (§ 275 Abs. 3 HGB)

Das UKV ordnet Aufwendungen nach Funktionsbereichen (Herstellungskosten, Vertriebskosten, Verwaltungskosten). Es ist international verbreiteter, in Deutschland aber seltener.

„Die Wahl zwischen GKV und UKV hat erhebliche Auswirkungen auf die Transparenz und Aussagekraft. Einmal gewählt, sollte das Verfahren aus Gründen der Stetigkeit beibehalten werden.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Kleine Kapitalgesellschaften sind von der Offenlegung der GuV nach § 326 HGB befreit. Sie müssen die GuV nur aufstellen und festellen, aber nicht beim Unternehmensregister einreichen.

Jahresabschluss systematisch vorbereiten – Checkliste

Eine strukturierte Vorbereitung ist entscheidend für einen rechtssicheren und aussagekräftigen Jahresabschluss. Die folgenden Schritte helfen, den Prozess effizient zu gestalten.

  • Buchhaltung vollständig abschließen: Alle Geschäftsvorfälle müssen erfasst und kontiert sein
  • Bankkonten abstimmen: Kassenbuch und Bankbewegungen mit der Buchführung abgleichen
  • Offene Posten klären: Forderungen und Verbindlichkeiten prüfen und bereinigen
  • Inventur durchführen: Physische Bestandsaufnahme von Vorräten, Anlagen und Kasse nach § 240 HGB
  • Abgrenzungen buchen: Aktive und passive Rechnungsabgrenzungsposten erfassen
  • Rückstellungen bilden: Ungewisse Verbindlichkeiten bewerten (z.B. Urlaubsrückstellungen, Steuerrückstellungen)
  • Abschreibungen berechnen: Planmäßige Abschreibungen auf Anlagevermögen nach § 253 HGB
  • Bewertungen prüfen: Niederstwertprinzip bei Vorräten und Forderungen anwenden
  • Jahresabschluss aufstellen: Bilanz, GuV und Anhang erstellen
  • Feststellung vorbereiten: Gesellschafterbeschluss einholen
  • Offenlegung einreichen: Fristgerecht beim Unternehmensregister einreichen

Die Vorbereitung sollte nicht erst im Dezember beginnen. Eine unterjährige, saubere Buchführung spart am Jahresende erheblich Zeit und reduziert Fehlerquellen.

Hinweis

Nutzen Sie die vorbereitende Buchhaltung während des Jahres: Regelmäßige Abstimmungen, monatliche Auswertungen und kontinuierliche Belegerfassung erleichtern den Jahresabschluss erheblich.

Häufige Fehler bei Bilanz und GuV vermeiden

In der Praxis treten bei der Jahresabschlusserstellung immer wieder typische Fehler auf. Diese können zu Rückfragen des Finanzamts, Ordnungsgeldern oder falschen Unternehmensentscheidungen führen.

Fehler bei der Bilanzierung

  • Falsche Zuordnung Anlage-/Umlaufvermögen: Wirtschaftsgüter müssen nach ihrer Zweckbestimmung zugeordnet werden
  • Fehlende oder falsche Abschreibungen: Planmäßige AfA und außerplanmäßige Abschreibungen bei dauerhafter Wertminderung
  • Unvollständige Rückstellungen: Verpflichtungen wie Urlaubsansprüche, ausstehende Rechnungen oder Prozessrisiken müssen berücksichtigt werden
  • Nicht durchgeführte Inventur: § 240 HGB verlangt eine körperliche Bestandsaufnahme
  • Fehlende Rechnungsabgrenzung: Periodengerechte Zuordnung von Aufwendungen und Erträgen

Fehler bei der GuV

  • Falsche Periodenabgrenzung: Aufwendungen und Erträge müssen dem richtigen Geschäftsjahr zugeordnet werden
  • Privatentnahmen als Aufwand gebucht: Privatentnahmen sind Eigenkapitalbewegungen, keine Aufwendungen
  • Außerordentliche Posten falsch ausgewiesen: Ab 2016 entfällt der außerordentliche Bereich in der GuV
  • Umsatzerlöse nicht periodengerecht: Umsätze müssen bei Erfüllung der Leistung erfasst werden, nicht bei Zahlung

Achtung

Besonders kritisch: Bilanzmanipulationen zur Verbesserung von Kennzahlen. Falsche Bewertungen, verschobene Aufwendungen oder fiktive Erträge sind strafbar und führen zu erheblichen rechtlichen Konsequenzen.

Formelle Fehler

  • Fehlende oder unvollständige Unterschriften: Geschäftsführer müssen den Jahresabschluss unterzeichnen
  • Falsche Gliederung: §§ 266, 275 HGB geben die Gliederung verbindlich vor
  • Fehlender Anhang: Auch kleine Kapitalgesellschaften müssen einen Anhang erstellen
  • Versäumte Fristen: Feststellung und Offenlegung müssen fristgerecht erfolgen

„Die meisten Fehler entstehen nicht aus Vorsatz, sondern aus Unkenntnis der Bewertungsvorschriften. Eine fachliche Prüfung durch einen Steuerberater ist daher dringend empfohlen.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Digitale Lösungen für den Jahresabschluss nutzen

Moderne digitale Tools ermöglichen es Unternehmern, den Jahresabschluss strukturiert vorzubereiten und gleichzeitig die fachliche Expertise von Steuerberatern zu nutzen.

OnlineBilanz.de verbindet die Vorteile der Digitalisierung mit professioneller Prüfung: Unternehmer bereiten Bilanz und GuV selbstständig vor, während erfahrene Steuerberater die Unterlagen überprüfen, optimieren und rechtskonform beim Unternehmensregister einreichen.

Vorteile digitaler Jahresabschluss-Tools

  • Geführter Prozess: Schritt-für-Schritt-Assistenten führen durch alle Positionen von Bilanz, GuV und Anhang
  • Automatische Plausibilitätsprüfungen: Das System erkennt Unstimmigkeiten und fehlende Angaben
  • Rechtssichere Gliederung: Vorlagen entsprechen §§ 266, 275 HGB und berücksichtigen Größenklassen
  • Integrierte Fristenüberwachung: Erinnerungen an Feststellungs- und Offenlegungsfristen
  • Direkte Übermittlung: Elektronische Einreichung beim Unternehmensregister
  • Steuerberater-Prüfung inklusive: Fachliche Überprüfung vor der Offenlegung

Die Kombination aus Eigenleistung und professioneller Prüfung reduziert Kosten erheblich, ohne auf Rechtssicherheit zu verzichten. Unternehmer behalten die Kontrolle über ihre Zahlen und gewinnen gleichzeitig Verständnis für die Zusammenhänge.

Hinweis

Die digitale Vorbereitung spart durchschnittlich 60-70% der Steuerberaterkosten für den Jahresabschluss, da der Aufwand für Datenerfassung und -strukturierung entfällt.

Was digitale Tools nicht ersetzen

Trotz aller technischen Unterstützung bleiben bestimmte Bereiche fachlicher Expertise vorbehalten. Komplexe Bewertungsfragen, steuerliche Optimierungen und Sonderfälle erfordern nach wie vor die Einschätzung eines Steuerberaters.

Deshalb setzt OnlineBilanz.de auf einen hybriden Ansatz: Unternehmer erledigen die Dateneingabe selbstständig, während Steuerberater die fachliche Prüfung, Optimierung und rechtsichere Einreichung übernehmen.

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Bilanz und GuV?

Die Bilanz zeigt die Vermögens- und Kapitalsituation zu einem Stichtag (z.B. 31.12.2025). Sie ist eine Momentaufnahme und gliedert sich in Aktiva (Vermögen) und Passiva (Kapital). Die GuV dokumentiert dagegen den Erfolg über einen Zeitraum, indem sie alle Erträge und Aufwendungen des Geschäftsjahres gegenüberstellt. Das Ergebnis der GuV (Jahresüberschuss/-fehlbetrag) fließt in die Bilanz ein und verändert das Eigenkapital.

Welche Fristen gelten für den Jahresabschluss 2026?

Für den Bilanzstichtag 31.12.2025 gelten folgende Fristen: Kleine Kapitalgesellschaften müssen den Jahresabschluss bis 30.11.2026 feststellen (11 Monate nach § 42a GmbHG), mittelgroße und große bis 31.08.2026 (8 Monate). Die Offenlegung beim Unternehmensregister muss spätestens am 31.12.2026 erfolgen (12 Monate nach § 325 HGB). Bei Versäumnis droht ein Ordnungsgeld von 500 bis 25.000 Euro nach § 335 HGB.

Muss jedes Unternehmen Bilanz und GuV offenlegen?

Nein, nur Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) sind nach § 325 HGB verpflichtet, ihren Jahresabschluss beim Unternehmensregister offenzulegen. Personengesellschaften (GbR, OHG, KG) und Einzelunternehmen haben keine Offenlegungspflicht, müssen aber einen Jahresabschluss für steuerliche Zwecke erstellen. Der Umfang der Offenlegung hängt von der Größenklasse nach § 267 HGB ab: Kleine Gesellschaften können verkürzte Unterlagen einreichen und die GuV vollständig weglassen.

Kann ich den Jahresabschluss selbst erstellen oder brauche ich einen Steuerberater?

Gesetzlich können Sie den Jahresabschluss selbst erstellen. Allerdings erfordert dies fundierte Kenntnisse in Bilanzierung, Bewertung und Handelsrecht. Digitale Tools wie OnlineBilanz.de ermöglichen einen Mittelweg: Sie bereiten Bilanz, GuV und Anhang selbstständig vor, während ein Steuerberater die Unterlagen prüft, optimiert und rechtskonform beim Unternehmensregister einreicht. Das spart Kosten und gewährleistet gleichzeitig Rechtssicherheit.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 242 HGB – Pflicht zur Aufstellung, § 264 HGB – Jahresabschluss Kapitalgesellschaften, § 266 HGB – Gliederung der Bilanz, § 275 HGB – Gliederung der GuV, § 325 HGB – Offenlegung, § 335 HGB – Ordnungsgeldverfahren, Unternehmensregister. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
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Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
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Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
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Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

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Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater