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Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
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Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
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Datum

Lesedauer

10–15 Minuten


OnlineBilanzBlogFrist Offenlegung Jahresabschluss

Frist Offenlegung Jahresabschluss 2026: Alle Termine & Pflichten

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Offenlegung des Jahresabschlusses 2025 unterliegt klaren gesetzlichen Fristen. Kapitalgesellschaften müssen ihre Unterlagen fristgerecht beim Unternehmensregister einreichen – andernfalls drohen empfindliche Ordnungsgelder. Die digitalen Offenlegungspflichten im Unternehmensregister erfordern dabei eine strukturierte Vorbereitung. Dieser Ratgeber zeigt alle relevanten Deadlines für 2026 und erklärt, was bei Fristversäumnis zu tun ist.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Für das Geschäftsjahr 2025 (Bilanzstichtag 31.12.2025) müssen kleine Kapitalgesellschaften den Jahresabschluss bis 30.11.2026 feststellen und bis 31.12.2026 beim Unternehmensregister offenlegen. Mittlere und große Gesellschaften haben kürzere Feststellungsfristen (31.08.2026). Bei Fristversäumnis drohen Ordnungsgelder von 500 bis 25.000 Euro nach § 335 HGB.

Was bedeutet Offenlegung des Jahresabschlusses?

Die Offenlegung des Jahresabschlusses bezeichnet die gesetzliche Pflicht von Kapitalgesellschaften, ihren Jahresabschluss öffentlich zugänglich zu machen. Diese Pflicht besteht für alle GmbHs, UGs (haftungsbeschränkt) und Aktiengesellschaften – unabhängig von Größe oder Umsatz.

Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) am 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister. Der Bundesanzeiger ist seitdem nicht mehr die zuständige Stelle für die Einreichung.

Hinweis

Die Offenlegungspflicht dient dem Schutz von Gläubigern, Geschäftspartnern und Investoren. Sie ermöglicht es allen Interessierten, sich über die wirtschaftliche Lage einer Gesellschaft zu informieren und fundierte Geschäftsentscheidungen zu treffen.

Die Pflicht zur Offenlegung ergibt sich unmittelbar aus § 325 HGB. Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtung stellt keine Ordnungswidrigkeit dar, sondern führt direkt zu einem Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB durch das Bundesamt für Justiz (BfJ).

Gesetzliche Grundlagen der Offenlegungspflicht

Die Offenlegungspflicht für Kapitalgesellschaften ist im Dritten Buch des Handelsgesetzbuchs (HGB) verankert. Die zentralen Vorschriften regeln sowohl den Umfang als auch die Fristen der Veröffentlichung.

Relevante Gesetzesvorschriften

  • § 325 HGB: Legt die Offenlegungspflicht und die 12-Monats-Frist fest
  • § 326 HGB: Bestimmt den Umfang der offenzulegenden Unterlagen je nach Größenklasse
  • § 327 HGB: Regelt Erleichterungen für kleine und Kleinstkapitalgesellschaften
  • § 335 HGB: Definiert die Ordnungsgeldvorschriften bei Fristversäumnis
  • § 42a GmbHG: Bestimmt die Feststellungsfristen für GmbHs (11 bzw. 8 Monate)

Zusätzlich sind die Größenklassen nach § 267 HGB entscheidend für den Umfang der Offenlegungspflichten. Je größer die Gesellschaft, desto umfangreicher sind die zu veröffentlichenden Unterlagen.

„Viele Geschäftsführer unterschätzen die Konsequenzen verspäteter Offenlegung. Das Bundesamt für Justiz prüft systematisch und leitet automatisiert Ordnungsgeldverfahren ein – eine nachträgliche Offenlegung schützt nicht vor der Sanktion.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Alle Fristen für den Jahresabschluss 2025 im Überblick

Für Jahresabschlüsse mit dem Bilanzstichtag 31.12.2025 gelten im Jahr 2026 folgende gesetzliche Fristen. Die Einhaltung dieser Termine ist zwingend erforderlich, um Ordnungsgelder zu vermeiden.

Schritt Kleine KapG Mittlere/Große KapG Rechtsgrundlage
Aufstellung Jahresabschluss bis 30.06.2026 bis 31.03.2026 § 264 Abs. 1 HGB
Feststellung durch Gesellschafter bis 30.11.2026 bis 31.08.2026 § 42a GmbHG
Offenlegung beim Unternehmensregister bis 31.12.2026 bis 31.12.2026 § 325 Abs. 1 HGB
Steuererklärung (ohne Berater) bis 31.07.2026 bis 31.07.2026 § 149 AO

Frist 1: Aufstellung des Jahresabschlusses

Die Aufstellung des Jahresabschlusses bezeichnet die Erstellung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung durch die Geschäftsführung. Kleine Kapitalgesellschaften haben dafür 6 Monate Zeit (bis 30.06.2026), mittlere und große Gesellschaften nur 3 Monate (bis 31.03.2026).

Frist 2: Feststellung durch die Gesellschafterversammlung

Nach der Aufstellung muss der Jahresabschluss von den Gesellschaftern förmlich festgestellt werden. Gemäß § 42a GmbHG beträgt diese Frist 11 Monate für kleine Gesellschaften (bis 30.11.2026) und 8 Monate für mittlere und große Gesellschaften (bis 31.08.2026). Ähnliche Regelungen galten bereits für die Jahresabschluss 2025 Frist und die Frist Jahresabschluss 2023, sodass sich die zeitlichen Vorgaben für Unternehmen kontinuierlich fortsetzen.

Frist 3: Offenlegung beim Unternehmensregister

Die finale Offenlegung muss spätestens 12 Monate nach dem Bilanzstichtag erfolgen – also bis zum 31.12.2026. Diese Frist gilt für alle Größenklassen einheitlich und ist nicht verlängerbar.

Achtung

Die 12-Monats-Frist nach § 325 HGB ist eine absolute Ausschlussfrist. Eine Verlängerung ist nicht möglich – weder durch Steuerberater noch durch andere Umstände. Nach Ablauf dieser Frist droht zwingend ein Ordnungsgeldverfahren.

Offenlegung beim Unternehmensregister: So funktioniert es

Seit dem DiRUG-Inkrafttreten am 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung des Jahresabschlusses ausschließlich elektronisch über das Unternehmensregister. Die Einreichung beim früheren Bundesanzeiger-Verlag ist nicht mehr zulässig.

Technische Voraussetzungen

  • Elektronische Übermittlung im XBRL-Format (eXtensible Business Reporting Language)
  • Authentifizierung über ELSTER-Zertifikat oder andere zugelassene Verfahren
  • Strukturierte Datenübermittlung nach deutscher Taxonomie
  • Vollständige maschinenlesbare Aufbereitung aller Pflichtangaben

Die technischen Anforderungen sind komplex und erfordern spezialisierte Software. Eine manuelle Offenlegung über einfache PDF-Dokumente ist nicht mehr möglich.

Ablauf der elektronischen Offenlegung

  1. Erstellung des Jahresabschlusses in einem XBRL-fähigen System
  2. Validierung der Daten gegen die aktuelle Taxonomie-Version
  3. Elektronische Übermittlung an das Unternehmensregister
  4. Erhalt einer Eingangsbestätigung mit Zeitstempel
  5. Prüfung durch das Unternehmensregister (normalerweise 1-3 Werktage)
  6. Veröffentlichung und öffentliche Einsehbarkeit

Hinweis

Für die Offenlegung fallen Gebühren an. Die Höhe richtet sich nach der Größenklasse und dem Umfang der eingereichten Unterlagen. Kleinstgesellschaften zahlen reduzierte Gebühren, wenn sie von Erleichterungen Gebrauch machen.

Konsequenzen bei Fristversäumnis: Ordnungsgelder und weitere Folgen

Die Nichteinhaltung der Offenlegungsfrist führt zu automatisierten Ordnungsgeldverfahren durch das Bundesamt für Justiz (BfJ). Diese Verfahren werden systematisch und ohne Ermessensspielraum eingeleitet.

Höhe der Ordnungsgelder nach § 335 HGB

Das Ordnungsgeld beträgt mindestens 500 Euro und kann bis zu 25.000 Euro betragen. Die konkrete Höhe richtet sich nach Größe der Gesellschaft, Dauer der Verspätung und Wiederholungsfällen.

2.500 €

Regelordnungsgeld erste Mahnung

5.000 €

Erhöhtes Ordnungsgeld bei Wiederholung

25.000 €

Maximales Ordnungsgeld

Ablauf des Ordnungsgeldverfahrens

  1. Automatische Prüfung durch das BfJ nach Ablauf der 12-Monats-Frist
  2. Androhung eines Ordnungsgeldes mit Nachfrist (meist 6 Wochen)
  3. Bei weiterer Nichtoffenlegung: Festsetzung des Ordnungsgeldes
  4. Möglichkeit des Einspruchs innerhalb von 2 Wochen
  5. Bei erneutem Versäumnis: Festsetzung eines erhöhten Ordnungsgeldes
  6. Vollstreckung wie ein gerichtliches Urteil

Achtung

Eine nachträgliche Offenlegung nach Fristablauf verhindert das Ordnungsgeldverfahren nicht mehr. Das BfJ setzt das Ordnungsgeld auch dann fest, wenn die Unterlagen zwischenzeitlich eingereicht wurden. Nur eine fristgerechte Offenlegung schützt vor Sanktionen.

Weitere Konsequenzen verspäteter Offenlegung

  • Haftungsrisiken: Geschäftsführer können persönlich für Schäden haftbar gemacht werden
  • Kreditwürdigkeit: Banken und Auskunfteien bewerten fehlende Offenlegung negativ
  • Geschäftsbeziehungen: Potenzielle Partner prüfen die Offenlegungshistorie
  • Vertrauensverlust: Öffentliche Einsehbarkeit von Ordnungsgeldverfahren
  • Löschung im Handelsregister: Bei jahrelanger Verweigerung theoretisch möglich

„In der Praxis sehen wir häufig, dass Geschäftsführer die erste Androhung ignorieren und dann überrascht sind, wenn das Ordnungsgeld tatsächlich festgesetzt wird. Dabei ist das BfJ rechtlich verpflichtet zu handeln – Kulanz gibt es nicht.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Größenklassen und unterschiedliche Offenlegungspflichten

Der Umfang der offenzulegenden Unterlagen richtet sich nach der Größenklasse der Gesellschaft gemäß § 267 HGB. Je größer das Unternehmen, desto umfangreicher sind die Publizitätspflichten.

Definition der Größenklassen nach § 267 HGB (Stand 2026)

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Arbeitnehmer
Kleinstkapitalgesellschaft ≤ 450.000 € ≤ 900.000 € ≤ 10
Kleine Kapitalgesellschaft ≤ 7.500.000 € ≤ 15.000.000 € ≤ 50
Mittelgroße Kapitalgesellschaft ≤ 25.000.000 € ≤ 50.000.000 € ≤ 250
Große Kapitalgesellschaft > 25.000.000 € > 50.000.000 € > 250

Eine Gesellschaft gilt als klein, wenn mindestens zwei der drei Merkmale an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen nicht überschritten werden. Entsprechendes gilt für die anderen Größenklassen.

Offenlegungsumfang nach Größenklasse

Kleinstkapitalgesellschaften

  • Vereinfachte Bilanz
  • Keine GuV erforderlich
  • Keine Angaben im Anhang zu Umsatzerlösen
  • Reduzierte Gebühren

Kleine Kapitalgesellschaften

  • Vollständige Bilanz
  • Anhang (verkürzt möglich)
  • Keine GuV-Offenlegung
  • Gesellschafterliste bei GmbH

Mittelgroße und große KapG

  • Bilanz und vollständige GuV
  • Ausführlicher Anhang
  • Lagebericht
  • Bei Prüfungspflicht: Bestätigungsvermerk

Hinweis

Kleinstkapitalgesellschaften können von Erleichterungen nur dann Gebrauch machen, wenn sie im Anhang erklären, dass sie die Größenmerkmale erfüllen. Andernfalls gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften.

Versäumte Frist: Was Sie jetzt noch tun können

Falls die Offenlegungsfrist für den Jahresabschluss 2025 (31.12.2026) bereits verstrichen ist oder zu verstreichen droht, sollten Sie unverzüglich handeln. Auch wenn Ordnungsgelder nicht mehr vermeidbar sind, lässt sich der Schaden begrenzen.

Sofortmaßnahmen bei drohender oder versäumter Frist

  • Jahresabschluss umgehend aufstellen oder aufstellen lassen
  • Gesellschafterbeschluss zur Feststellung schnellstmöglich herbeiführen
  • Offenlegung beim Unternehmensregister prioritär veranlassen
  • Schriftverkehr mit dem Bundesamt für Justiz dokumentieren
  • Gegebenenfalls rechtlichen Beistand bei Einspruch gegen Ordnungsgeld prüfen
  • Prozesse für künftige Jahre optimieren, um Wiederholung zu vermeiden

Auch nach Fristablauf ist die Offenlegung zwingend nachzuholen. Das Ordnungsgeldverfahren wird zwar nicht eingestellt, aber weitere Eskalationsstufen können vermieden werden.

Umgang mit Ordnungsgeldandrohungen

Wenn Sie eine Ordnungsgeldandrohung vom Bundesamt für Justiz erhalten haben, sollten Sie die darin gesetzte Nachfrist unbedingt nutzen. In der Regel beträgt diese Frist 6 Wochen ab Zustellung.

Innerhalb der Nachfrist offenlegen

Wenn Sie innerhalb der Nachfrist offenlegen, wird das Verfahren in der Regel eingestellt. Das angedrohte Ordnungsgeld wird dann nicht festgesetzt. Dokumentieren Sie die fristgerechte Einreichung mit Screenshot und Eingangsbestätigung.

Nach Ablauf der Nachfrist

Erfolgt keine Offenlegung innerhalb der Nachfrist, setzt das BfJ das Ordnungsgeld förmlich fest. Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb von 2 Wochen Einspruch einlegen. Dies empfiehlt sich nur bei berechtigten rechtlichen Einwänden.

Achtung

Ein Einspruch gegen die Ordnungsgeldfestsetzung führt nur in Ausnahmefällen zum Erfolg. Rein wirtschaftliche Schwierigkeiten oder organisatorische Versäumnisse werden nicht als Entschuldigungsgrund anerkannt. Lassen Sie sich im Zweifel rechtlich beraten.

„Wir empfehlen grundsätzlich, auch verspätete Jahresabschlüsse so schnell wie möglich offenzulegen. Das zeigt gegenüber Geschäftspartnern und Banken, dass Sie die Situation ernst nehmen – auch wenn das Ordnungsgeld bereits feststeht.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Jahresabschluss und Offenlegung mit OnlineBilanz

OnlineBilanz unterstützt Kapitalgesellschaften bei der vollständigen Erstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses. Das Tool deckt alle gesetzlichen Anforderungen ab und übermittelt die Unterlagen direkt an das Unternehmensregister.

Funktionsumfang OnlineBilanz

  • Erstellung von Bilanz und GuV nach HGB-Gliederungsschema (§ 266, § 275 HGB)
  • Automatische Ermittlung der Größenklasse nach § 267 HGB
  • Strukturierte Erfassung aller Anhangangaben
  • Export im XBRL-Format gemäß aktueller Taxonomie
  • Direkte elektronische Übermittlung an das Unternehmensregister
  • Revisionssichere Dokumentation aller Schritte

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Hinweis

OnlineBilanz richtet sich an Steuerberater, Buchhalter und Geschäftsführer, die Jahresabschlüsse für GmbH, UG oder AG erstellen müssen. Das Tool ersetzt nicht die steuerliche Beratung, unterstützt aber bei der handelsrechtlichen Erstellung und Offenlegung.

Häufig gestellte Fragen

Bis wann muss der Jahresabschluss 2025 offengelegt werden?

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2025 (Bilanzstichtag 31.12.2025) muss spätestens bis zum 31.12.2026 beim Unternehmensregister offengelegt werden. Diese 12-Monats-Frist nach § 325 Abs. 1 HGB gilt einheitlich für alle Kapitalgesellschaften und kann nicht verlängert werden.

Wo muss der Jahresabschluss eingereicht werden?

Seit dem 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister in elektronischer Form (XBRL-Format). Der Bundesanzeiger ist nicht mehr die zuständige Stelle für die Einreichung von Jahresabschlüssen. Die Übermittlung muss strukturiert und maschinenlesbar erfolgen.

Welche Konsequenzen drohen bei verspäteter Offenlegung?

Bei Nichteinhaltung der Offenlegungsfrist leitet das Bundesamt für Justiz automatisch ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein. Das Ordnungsgeld beträgt mindestens 500 Euro und kann bis zu 25.000 Euro betragen. Auch eine nachträgliche Offenlegung verhindert das Ordnungsgeld nicht mehr, wenn die Frist bereits abgelaufen ist.

Welche Unterlagen müssen kleine Kapitalgesellschaften offenlegen?

Kleine Kapitalgesellschaften müssen gemäß § 326 HGB die Bilanz und den Anhang offenlegen. Die Gewinn- und Verlustrechnung muss nicht veröffentlicht werden. Kleinstkapitalgesellschaften können von weiteren Erleichterungen nach § 326 Abs. 2 HGB Gebrauch machen und eine stark vereinfachte Bilanz ohne GuV einreichen.

Kann ich die Offenlegungsfrist verlängern lassen?

Nein, die 12-Monats-Frist nach § 325 HGB ist eine absolute gesetzliche Frist, die nicht verlängert werden kann. Weder wirtschaftliche Schwierigkeiten noch organisatorische Probleme rechtfertigen eine Fristverlängerung. Auch die Beauftragung eines Steuerberaters verlängert die Offenlegungsfrist nicht.

Was unterscheidet Feststellung und Offenlegung?

Die Feststellung ist die formelle Billigung des Jahresabschlusses durch die Gesellschafterversammlung und muss nach § 42a GmbHG innerhalb von 11 Monaten (kleine KapG) bzw. 8 Monaten (mittlere/große KapG) erfolgen. Die Offenlegung ist die anschließende Veröffentlichung beim Unternehmensregister, die spätestens nach 12 Monaten erfolgen muss.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 325 HGB – Offenlegung, § 335 HGB – Ordnungsgeldvorschriften, § 267 HGB – Größenklassen, Unternehmensregister. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater