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Fabian Klement
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Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
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Stammkapital25.000 €
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offengelegt
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HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

9–14 Minuten


OnlineBilanzBlogAbgabefristen Jahresabschluss

Frist Abgabe Jahresabschluss 2026 – Termine & Pflichten

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Fristen für die Abgabe des Jahresabschlusses 2026 hängen von Rechtsform und Unternehmensgröße ab. Handelsrechtliche Aufstellung, steuerliche Einreichung und Offenlegung folgen unterschiedlichen Terminen. Wer Fristen versäumt, riskiert Ordnungsgelder und Verspätungszuschläge.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Kleine Kapitalgesellschaften müssen den Jahresabschluss 2025 bis 30.06.2026 aufstellen, mittelgroße und große bis 31.03.2026. Die steuerliche Abgabe erfolgt ohne Steuerberater bis 31.07.2026, mit Steuerberater verlängert sich die Frist für die Steuererklärung 2026 bis 31.05.2027. Parallel dazu ist für UGs auch die Gewerbesteuererklärung fristgerecht einzureichen. Die Offenlegung beim Unternehmensregister muss bis 31.12.2026 erfolgen.

Überblick: Welche Fristen gelten für den Jahresabschluss 2026?

Die Fristen für den Jahresabschluss zum 31.12.2025 gliedern sich in drei rechtlich getrennte Bereiche: die handelsrechtliche Aufstellung nach HGB, die steuerliche Einreichung beim Finanzamt und die Offenlegung beim Unternehmensregister.

Diese drei Fristen sind unabhängig voneinander zu beachten. Die handelsrechtliche Aufstellung richtet sich nach § 264 HGB, die steuerliche Abgabe nach der Abgabenordnung und die Offenlegung nach § 325 HGB. Jede Frist hat eigene Konsequenzen bei Versäumnis. Die grundlegenden Prinzipien und möglichen Sanktionen bei Fristversäumnissen haben sich dabei seit der Frist Jahresabschluss 2023 nicht geändert. Besonders die Frist Offenlegung Jahresabschluss 2026 erfordert gesonderte Aufmerksamkeit, da hier spezifische Publikationspflichten im Bundesanzeiger zu erfüllen sind.

30.06.2026

Aufstellung kleine GmbH

31.12.2026

Offenlegungsfrist

31.05.2027

Steuererklärung mit Berater

Hinweis

Der Bilanzstichtag ist entscheidend für alle Fristberechnungen. Bei abweichendem Wirtschaftsjahr verschieben sich alle Termine entsprechend. Die meisten Kapitalgesellschaften haben den Stichtag 31.12.2025.

Handelsrechtliche Aufstellungspflicht nach § 264 HGB

Nach § 264 Abs. 1 HGB müssen Kapitalgesellschaften den Jahresabschluss innerhalb gesetzlich vorgegebener Fristen aufstellen. Die Länge der Frist hängt von der Unternehmensgröße nach § 267 HGB ab. Detaillierte Informationen zu den Fristen für die Erstellung des Jahresabschlusses bei GmbHs finden Sie in unserem separaten Beitrag.

Die Aufstellung umfasst Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie den Anhang. Bei mittelgroßen und großen Gesellschaften kommt der Lagebericht nach § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB hinzu.

Unternehmensgröße Aufstellungsfrist Stichtag für 31.12.2025
Kleine Kapitalgesellschaft 6 Monate 30. Juni 2026
Mittelgroße Kapitalgesellschaft 3 Monate 31. März 2026
Große Kapitalgesellschaft 3 Monate 31. März 2026

Größenklassen nach § 267 HGB (Stand 2026)

Die Größenklassifizierung erfolgt anhand dreier Merkmale: Bilanzsumme, Umsatzerlöse und durchschnittliche Mitarbeiterzahl. Eine Gesellschaft gilt als klein, wenn mindestens zwei der drei Merkmale die Schwellenwerte nicht überschreiten.

Klein

Bilanzsumme bis 6 Mio. €, Umsatz bis 12 Mio. €, bis 50 Mitarbeiter

Mittelgroß

Bilanzsumme bis 20 Mio. €, Umsatz bis 40 Mio. €, bis 250 Mitarbeiter

Groß

Überschreitet mindestens zwei Merkmale der mittelgroßen Gesellschaft

Achtung

Die handelsrechtliche Aufstellungsfrist ist zwingend. Eine verspätete Aufstellung kann zur Haftung der Geschäftsführung nach § 43 GmbHG führen und ist ein Pflichtverstoß im Sinne des § 283b StGB.

Steuerliche Abgabefrist beim Finanzamt

Parallel zur handelsrechtlichen Aufstellung besteht die Verpflichtung zur Einreichung der Steuererklärungen beim Finanzamt. Die Abgabefristen richten sich nach § 149 AO und unterscheiden sich danach, ob ein Steuerberater mandatiert ist.

Situation Abgabefrist Rechtsgrundlage
Ohne Steuerberater 31. Juli 2026 § 149 Abs. 2 AO
Mit Steuerberater 31. Mai 2027 § 149 Abs. 3 AO, StBerG

Die verlängerte Frist gilt automatisch, wenn ein Angehöriger der steuerberatenden Berufe (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Steuerbevollmächtigter) mandatiert ist. Eine gesonderte Fristverlängerung ist nicht erforderlich.

Welche Unterlagen sind einzureichen?

  • Körperschaftsteuererklärung mit Anlage zur Körperschaftsteuer
  • Gewerbesteuererklärung nach § 14a GewStG
  • E-Bilanz nach § 5b EStG (elektronische Übermittlung)
  • Umsatzsteuererklärung (falls nicht monatlich/quartalsweise abgegeben)

Hinweis

Die E-Bilanz muss elektronisch nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz über die ELSTER-Schnittstelle übermittelt werden. Eine Papierform ist nicht zulässig.

„In der Praxis führt die steuerliche Abgabefrist häufig zu Zeitdruck, weil die handelsrechtliche Aufstellung abgeschlossen sein muss, bevor die Steuererklärung erstellt werden kann. Eine frühzeitige Koordination mit dem Steuerberater ist daher essenziell.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Offenlegungspflicht beim Unternehmensregister

Kapitalgesellschaften sind nach § 325 HGB verpflichtet, ihren Jahresabschluss offenzulegen. Die Offenlegung erfolgt seit dem DiRUG (Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie) vom 01.08.2022 ausschließlich beim Unternehmensregister.

Die Offenlegungsfrist beträgt zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag gemäß § 325 Abs. 1 HGB. Für den Jahresabschluss zum 31.12.2025 endet die Frist am 31. Dezember 2026.

Umfang der Offenlegung nach Unternehmensgröße

Größenklasse Offenzulegende Unterlagen Rechtsgrundlage
Klein Bilanz, Anhang (verkürzt möglich) § 326 HGB
Mittelgroß Bilanz, GuV, Anhang, Lagebericht § 325 Abs. 1 HGB
Groß Vollständiger Jahresabschluss, Lagebericht, Bestätigungsvermerk § 325 Abs. 1 HGB

Kleine Kapitalgesellschaften können nach § 326 HGB von Erleichterungen Gebrauch machen. Die Gewinn- und Verlustrechnung muss nicht offengelegt werden, wenn die Umsatzerlöse in der Bilanz oder im Anhang ausgewiesen werden.

Achtung

Bei verspäteter oder unterlassener Offenlegung droht ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB zwischen 500 und 25.000 Euro. Das Bundesamt für Justiz leitet automatische Ordnungsgeldverfahren ein.

Elektronische Einreichung über das Unternehmensregister

Die Einreichung erfolgt elektronisch über das Portal www.unternehmensregister.de. Die Unterlagen müssen im strukturierten Format (XBRL) oder als PDF hochgeladen werden.

Feststellung des Jahresabschlusses durch die Gesellschafter

Nach der Aufstellung durch die Geschäftsführung muss der Jahresabschluss von den Gesellschaftern festgestellt werden. Diese Feststellung ist Voraussetzung für die Offenlegung nach § 325 HGB.

Die Feststellungsfrist beträgt nach § 42a GmbHG bei kleinen Gesellschaften elf Monate, bei mittelgroßen und großen Gesellschaften acht Monate nach Ende des Geschäftsjahres.

Unternehmensgröße Feststellungsfrist Stichtag für 31.12.2025
Kleine Kapitalgesellschaft 11 Monate 30. November 2026
Mittelgroße/Große Kapitalgesellschaft 8 Monate 31. August 2026

Die Feststellung erfolgt durch Gesellschafterbeschluss in der Gesellschafterversammlung nach § 46 Nr. 1 GmbHG. Der Beschluss ist zu protokollieren und von allen Gesellschaftern zu unterzeichnen.

  • Einladung zur Gesellschafterversammlung fristgerecht versenden
  • Jahresabschluss und Lagebericht zur Vorbereitung bereitstellen
  • Gesellschafterbeschluss zur Feststellung fassen
  • Protokoll erstellen und von allen Gesellschaftern unterzeichnen lassen
  • Ergebnisverwendungsbeschluss fassen (Gewinnausschüttung oder Einstellung in Rücklagen)

Hinweis

Bei Ein-Personen-Gesellschaften kann die Feststellung formlos durch schriftlichen Beschluss des Alleingesellschafters erfolgen. Die Dokumentation sollte dennoch sorgfältig erfolgen.

Möglichkeiten zur Fristverlängerung

Fristverlängerungen sind grundsätzlich nur im steuerlichen Bereich möglich. Die handelsrechtlichen Fristen nach § 264 HGB und die Offenlegungsfrist nach § 325 HGB sind gesetzlich festgelegt und können nicht verlängert werden.

Steuerliche Fristverlängerung

Das Finanzamt kann auf Antrag die Abgabefrist für die Steuererklärung verlängern, wenn ein wichtiger Grund vorliegt (§ 109 AO). Wichtige Gründe können Krankheit, außergewöhnliche betriebliche Ereignisse oder besondere Komplexität der Veranlagung sein.

Der Antrag muss vor Ablauf der Frist gestellt werden und sollte konkret begründet sein. Eine pauschale Begründung reicht in der Regel nicht aus.

Achtung

Für die handelsrechtliche Aufstellung und die Offenlegung gibt es keine Verlängerungsmöglichkeiten. Die Fristen sind zwingend einzuhalten. Ausnahmen gelten nur in absoluten Sonderfällen und bedürfen richterlicher Entscheidung.

Sonderregelungen in außergewöhnlichen Situationen

In den Jahren 2020-2022 gab es aufgrund der Corona-Pandemie zeitlich begrenzte Sonderregelungen. Für das Geschäftsjahr 2025 bestehen keine allgemeinen Fristverlängerungen mehr. Die regulären Fristen sind uneingeschränkt gültig.

Konsequenzen bei Fristversäumnissen

Wer die gesetzlichen Fristen versäumt, muss mit erheblichen rechtlichen und finanziellen Konsequenzen rechnen. Die Sanktionen unterscheiden sich je nach Art der Frist.

Verspätete handelsrechtliche Aufstellung

Eine verspätete Aufstellung verletzt die Sorgfaltspflichten der Geschäftsführung nach § 43 GmbHG. Dies kann zur persönlichen Haftung der Geschäftsführer führen, insbesondere wenn durch die Verzögerung Schäden entstehen.

Bei Insolvenzreife während der Verzögerung drohen strafrechtliche Konsequenzen nach § 283b StGB (Verletzung der Buchführungspflicht). Die Geschäftsführung muss nachweisen, dass die Verzögerung nicht zu Lasten der Gläubiger ging.

Verspätete steuerliche Abgabe

Bei verspäteter Abgabe der Steuererklärung setzt das Finanzamt Verspätungszuschläge nach § 152 AO fest. Der Verspätungszuschlag beträgt mindestens 0,25 % der festgesetzten Steuer pro Monat der Verspätung.

Zusätzlich können Zwangsgelder nach § 328 AO festgesetzt werden. Bei beharrlicher Weigerung kann das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen schätzen (§ 162 AO).

Verspätete oder unterlassene Offenlegung

Das Bundesamt für Justiz leitet bei fehlender Offenlegung automatisch ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein. Das Ordnungsgeld beträgt zwischen 500 und 25.000 Euro.

Verstoß Rechtsgrundlage Sanktion
Verspätete Aufstellung § 43 GmbHG Geschäftsführerhaftung
Verspätete Steuererklärung § 152 AO Verspätungszuschlag ab 0,25 % pro Monat
Fehlende Offenlegung § 335 HGB Ordnungsgeld 500-25.000 €

Achtung

Das Ordnungsgeld ist kein einmaliges Ereignis. Wird die Offenlegung auch nach Festsetzung nicht nachgeholt, kann das Ordnungsgeld wiederholt festgesetzt werden – bis zur vollständigen Erfüllung der Pflicht.

„Viele Gesellschaften unterschätzen die Konsequenzen verspäteter Offenlegung. Das Ordnungsgeld wird automatisiert festgesetzt und lässt sich nur durch umgehende Nachholung der Offenlegung vermeiden. Rechtsmittel haben in der Praxis nur geringe Erfolgsaussichten.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Praxis-Tipps zur rechtzeitigen Fristwahrung

Die Einhaltung aller Fristen erfordert eine strukturierte Planung und klare Verantwortlichkeiten. In der Praxis haben sich folgende Vorgehensweisen bewährt.

Jahresabschluss-Checkliste

  • Buchhaltung bis spätestens Ende Januar abschließen
  • Abstimmung mit Steuerberater über Zeitplan bis Ende Februar
  • Rohbilanz bis Mitte März erstellen (auch für kleine Gesellschaften)
  • Gesellschafterbeschluss zur Feststellung rechtzeitig vorbereiten
  • Offenlegung spätestens 4 Wochen vor Fristende beim Unternehmensregister einreichen
  • Bestätigungen über Einreichung archivieren

Zeitliche Puffer einplanen

Es empfiehlt sich, interne Fristen zu setzen, die deutlich vor den gesetzlichen Terminen liegen. Ein Puffer von mindestens vier Wochen hat sich in der Praxis bewährt.

Gesetzliche Frist

Die gesetzliche Offenlegungsfrist endet am 31.12.2026 für den Jahresabschluss zum 31.12.2025

Empfohlene interne Frist

Einreichung beim Unternehmensregister bis spätestens 30.11.2026, um technische Probleme und Rückfragen abzufangen

Digitale Tools nutzen

Moderne Jahresabschluss-Software wie OnlineBilanz ermöglicht eine effiziente Erstellung und direkte elektronische Übermittlung an das Unternehmensregister. Die integrierte Fristenkontrolle warnt rechtzeitig vor ablaufenden Terminen.

Die elektronische Einreichung über standardisierte Schnittstellen reduziert Fehlerquellen und beschleunigt den Prozess erheblich. Automatische Plausibilitätsprüfungen verhindern formale Fehler.

Hinweis

OnlineBilanz bietet eine vollständige Lösung für die Jahresabschlusserstellung gemäß HGB, inklusive automatischer XBRL-Konvertierung und direkter Übermittlung an das Unternehmensregister. Die Software prüft alle Pflichtangaben nach § 264 ff. HGB.

Kommunikation mit Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Eine frühzeitige Abstimmung mit externen Beratern ist entscheidend. Steuerberater und Wirtschaftsprüfer haben zum Jahresbeginn Hochsaison – je früher die Unterlagen bereitgestellt werden, desto besser.

  • Unterlagen vollständig und geordnet bereitstellen
  • Offene Fragen im Vorfeld klären
  • Zeitplan mit konkreten Meilensteinen vereinbaren
  • Regelmäßige Statusabfragen durchführen

Häufig gestellte Fragen

Bis wann muss der Jahresabschluss 2025 bei kleinen GmbHs aufgestellt sein?

Kleine Kapitalgesellschaften müssen den Jahresabschluss innerhalb von 6 Monaten nach dem Bilanzstichtag aufstellen. Bei einem Stichtag 31.12.2025 endet die Frist am 30. Juni 2026 gemäß § 264 Abs. 1 HGB.

Kann die Offenlegungsfrist beim Unternehmensregister verlängert werden?

Nein, die Offenlegungsfrist nach § 325 HGB von 12 Monaten ist gesetzlich festgelegt und kann nicht verlängert werden. Bei Versäumnis droht automatisch ein Ordnungsgeld zwischen 500 und 25.000 Euro nach § 335 HGB durch das Bundesamt für Justiz.

Welche Frist gilt für die Steuererklärung 2025 mit Steuerberater?

Mit mandatiertem Steuerberater verlängert sich die Abgabefrist automatisch auf den 31. Mai 2027 gemäß § 149 Abs. 3 AO. Ohne Steuerberater muss die Steuererklärung bis 31. Juli 2026 eingereicht werden.

Was passiert bei verspäteter Offenlegung des Jahresabschlusses?

Das Bundesamt für Justiz leitet automatisch ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein. Das Ordnungsgeld beträgt zwischen 500 und 25.000 Euro und kann bei fortgesetzter Nichterfüllung wiederholt festgesetzt werden, bis die Offenlegungspflicht erfüllt ist.

Müssen kleine GmbHs die Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen?

Nein, kleine Kapitalgesellschaften können nach § 326 HGB von der Offenlegung der Gewinn- und Verlustrechnung absehen, wenn sie die Umsatzerlöse in der Bilanz oder im Anhang ausweisen. Offenzulegen sind nur Bilanz und Anhang.

Wann muss der Jahresabschluss von den Gesellschaftern festgestellt werden?

Nach § 42a GmbHG muss die Feststellung bei kleinen Gesellschaften innerhalb von 11 Monaten (bis 30.11.2026) und bei mittelgroßen/großen Gesellschaften innerhalb von 8 Monaten (bis 31.08.2026) nach Ende des Geschäftsjahres erfolgen.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 325 HGB – Offenlegung, § 264 HGB – Pflicht zur Aufstellung, § 267 HGB – Größenklassen, Unternehmensregister. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

Weiterführend: Beitragsnachweise Frist 2026: Pflichten & Abgabe

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Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

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