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Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
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offengelegt
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HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
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Datum

Lesedauer

13–19 Minuten

OnlineBilanzBlogCheckliste GmbH-Jahresabschluss

Jahresabschluss Checkliste GmbH 2026: Vollständig

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Der Jahresabschluss einer GmbH erfordert eine systematische Vorgehensweise – von der Kontenklärung über Inventur und Bewertung bis zur Feststellung und Offenlegung beim Unternehmensregister. Die Checkliste Jahresabschluss führt Sie Schritt für Schritt durch alle Pflichten nach HGB und GmbHG, damit Sie Fristen einhalten und kostspielige Fehler vermeiden. Besondere Anforderungen gelten für Unternehmen mit digitalem Geschäftsmodell – der E-Commerce-GmbH Jahresabschluss berücksichtigt zusätzlich Plattform-Daten, OSS-Regelungen und die korrekte Warenbewertung.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Eine vollständige Jahresabschluss-Checkliste für die GmbH umfasst acht zentrale Schritte: Buchhaltung vorbereiten und Konten klären, Inventur durchführen, Aktiva und Passiva bewerten, periodengerechte Abgrenzungen vornehmen, Anhang und Lagebericht erstellen, Jahresabschluss durch die Gesellschafterversammlung feststellen lassen, beim Unternehmensregister offenlegen und auf Basis des Jahresabschlusses die Steuererklärungen erstellen. Wer diese Schritte strukturiert abarbeitet, erfüllt alle gesetzlichen Pflichten nach HGB und GmbHG fristgerecht.

Warum eine Checkliste für den GmbH-Jahresabschluss unverzichtbar ist

Der Jahresabschluss einer GmbH unterliegt strengen gesetzlichen Anforderungen nach § 242 ff. HGB und § 264 ff. HGB. Geschäftsführer tragen die persönliche Verantwortung für die ordnungsgemäße und fristgerechte Erstellung, Feststellung und Offenlegung. Eine strukturierte Checkliste minimiert das Risiko von Fehlern, Fristversäumnissen und Ordnungsgeldern nach § 335 HGB (500 bis 25.000 Euro).

12 Monate

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

11 Monate

Feststellungsfrist kleine GmbH (§ 42a GmbHG)

8 Monate

Feststellungsfrist mittelgroße/große GmbH

Die Komplexität des Jahresabschlusses hängt von der Größenklasse nach § 267 HGB ab. Kleine GmbHs profitieren von Erleichterungen, während mittelgroße und große Kapitalgesellschaften erweiterte Offenlegungspflichten erfüllen müssen. Eine Checkliste strukturiert den Prozess von der vorbereitenden Buchhaltung über die Inventur bis zur rechtskonformen Offenlegung beim Unternehmensregister.

Praxistipp: Jahresabschluss-Planung

Beginnen Sie die Jahresabschluss-Arbeiten bereits 6-8 Wochen vor dem Bilanzstichtag. Klären Sie frühzeitig offene Buchungen, fehlende Belege und organisieren Sie die Inventur. Wer den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lassen möchte, findet auf OnlineBilanz.de digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen und ohne Wartezeiten.

Schritt 1: Vorbereitung der Buchhaltung und Kontenklärung

Eine vollständige und saubere Finanzbuchhaltung bildet die Grundlage jedes Jahresabschlusses. Bevor mit der eigentlichen Bilanzierung begonnen werden kann, müssen sämtliche Geschäftsvorfälle des Geschäftsjahres gebucht, alle Belege erfasst und alle Konten abgestimmt sein.

Vollständigkeit und Belegwesen prüfen

  • Alle Eingangs- und Ausgangsrechnungen des Geschäftsjahres vollständig erfasst
  • Bankkonten abgestimmt: Soll-Salden in der Buchhaltung = Kontoauszüge
  • Kassenberichte erstellt und mit Buchführung abgeglichen
  • Kreditkartenabrechnungen und PayPal-Konten verbucht
  • Durchlaufende Posten (z.B. Verbindlichkeiten, Forderungen) geklärt
  • Privatentnahmen und -einlagen des Gesellschafters dokumentiert

Saldenbestätigung und Kontenabstimmung

Fordern Sie Saldenbestätigungen bei Geschäftspartnern an, insbesondere für bedeutende Forderungen und Verbindlichkeiten. Die Abstimmung der offenen Posten (OP-Liste) verhindert Differenzen zwischen Ihrer Buchhaltung und den Aufzeichnungen Ihrer Kunden bzw. Lieferanten. Bankkonten, Darlehen und Kredite müssen mit den aktuellen Kontoauszügen und Darlehensverträgen übereinstimmen.

Achtung: Unklare Konten

Konten mit unklaren Salden – etwa Verrechnungskonten, Sammelkonten oder alte Durchlaufposten – müssen spätestens zum Bilanzstichtag aufgelöst werden. Nicht geklärte Konten führen zu fehlerhaften Bilanzen und können bei Betriebsprüfungen zu erheblichen Nachfragen führen.

Schritt 2: Inventur und Bestandsaufnahme durchführen

Die körperliche Inventur ist nach § 240 Abs. 1 und 2 HGB sowie § 241 HGB verpflichtend. Sie umfasst die mengen- und wertmäßige Erfassung aller Vermögensgegenstände und Schulden zum Bilanzstichtag. Für Waren, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Anlagevermögen ist eine Bestandsaufnahme durchzuführen.

Arten der Inventur

Inventurart Zeitpunkt Eignung
Stichtagsinventur Genau am Bilanzstichtag (31.12.2025) Klassischer Fall, exakte Erfassung
Zeitnahe Inventur ±10 Tage um den Bilanzstichtag Praktikabel bei laufendem Betrieb
Permanente Inventur Laufend während des Jahres Bei gut geführter Lagerbuchhaltung
Vor- oder nachverlegte Inventur Bis zu 3 Monate vor/nach Stichtag Mit Fortschreibung/Rückrechnung (§ 241 Abs. 3 HGB)

Praktische Durchführung

  • Inventuranweisung erstellen: Festlegung von Zählteams, Verantwortlichkeiten und Dokumentationsverfahren
  • Zähllisten vorbereiten: Vorerfassung bekannter Lagerbestände zur Erleichterung
  • Vier-Augen-Prinzip: Zählung durch zwei Personen unabhängig voneinander
  • Inventurdifferenzen klären: Schwund, Verderb, Diebstahl oder Buchungsfehler dokumentieren
  • Bewertung der Bestände: Anschaffungs-/Herstellungskosten oder niedrigerer beizulegender Wert nach § 253 HGB

„Die Inventur ist oft der Flaschenhals im Jahresabschluss. Wer die Bestandsaufnahme professionell plant und frühzeitig durchführt, gewinnt wertvolle Zeit für die fachliche Prüfung und Bewertung. Gerade bei mittelgroßen GmbHs empfehlen wir die permanente oder zeitnahe Inventur, um den Betrieb nicht zu sehr zu stören.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Schritt 3: Bewertung der Aktiva und Passiva

Nach Abschluss der Buchhaltung und Inventur folgt die Bewertung der Bilanzpositionen. Das HGB schreibt strenge Bewertungsregeln vor: § 252 HGB (Bewertungsgrundsätze), § 253 HGB (Zugangs- und Folgebewertung), § 254 HGB (Bewertungsvereinfachungsverfahren) sowie § 255 HGB (Anschaffungs- und Herstellungskosten).

Anlagevermögen

  • Abschreibungen: Planmäßige Abschreibung nach Nutzungsdauer (§ 253 Abs. 3 HGB), ggf. außerplanmäßige Abschreibung bei dauerhafter Wertminderung
  • Zuschreibungen: Bei Wegfall der Gründe für außerplanmäßige Abschreibungen (§ 253 Abs. 5 HGB) – jedoch nur bis zu den fortgeführten Anschaffungskosten
  • Immaterielle Vermögensgegenstände: Selbst geschaffene sind nach § 248 Abs. 2 HGB wahlweise aktivierbar (Aktivierungswahlrecht), entgeltlich erworben sind aktivierungspflichtig

Umlaufvermögen

  • Vorräte: Niederstwertprinzip nach § 253 Abs. 4 HGB – der niedrigere Wert aus Anschaffungs-/Herstellungskosten oder beizulegendem Wert
  • Forderungen: Einzelwertberichtigungen für zweifelhafte Forderungen, Pauschalwertberichtigungen für allgemeines Ausfallrisiko
  • Wertpapiere des Umlaufvermögens: Strenges Niederstwertprinzip (§ 253 Abs. 4 HGB)

Rückstellungen und Verbindlichkeiten

Rückstellungen sind nach § 249 HGB für ungewisse Verbindlichkeiten, drohende Verluste aus schwebenden Geschäften und unterlassene Instandhaltung zu bilden. Die Bewertung erfolgt nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB zum Erfüllungsbetrag unter Berücksichtigung künftiger Preis- und Kostensteigerungen. Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag anzusetzen (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB).

„Die Bewertung ist das steuerliche Herzstück des Jahresabschlusses. Hier entscheiden sich Bilanzpolitik und steuerliche Gestaltungsspielräume – etwa bei Abschreibungen, Rückstellungen und Bewertungsvereinfachungsverfahren. Unsere Steuerberater prüfen alle Bewertungsansätze auf Rechtssicherheit und optimieren im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten.”

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Schritt 4: Abgrenzungen und periodengerechte Erfolgsermittlung

Das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB) und das Abgrenzungsgebot (§ 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB) erfordern eine periodengerechte Zuordnung von Aufwendungen und Erträgen. Transitorische und antizipative Rechnungsabgrenzungsposten (RAP) sorgen dafür, dass nur die das Geschäftsjahr betreffenden Erfolgsbestandteile in der GuV erscheinen.

Rechnungsabgrenzungsposten (§ 250 HGB)

Aktive RAP

Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen – z.B. vorausgezahlte Versicherungsprämien, Mieten, Leasingraten.

Passive RAP

Einnahmen vor dem Bilanzstichtag, die Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen – z.B. vorausgezahlte Mieten von Untermietern, Wartungsverträge.

Sonstige Forderungen und Verbindlichkeiten

  • Ausstehende Rechnungen (sonstige Verbindlichkeiten): Leistungen wurden erbracht, Rechnung liegt aber noch nicht vor – z.B. Steuerberatungskosten, Wirtschaftsprüfung, Dezember-Strom
  • Noch nicht in Rechnung gestellte Leistungen (sonstige Forderungen): Leistung an Kunden erbracht, Rechnung noch nicht erstellt
  • Umsatzsteuervorauszahlungen, Lohnsteuer-Verbindlichkeiten: Periodengerecht abgrenzen

Praxistipp: Disagio und Damnum

Disagien (Darlehensabschläge) sind nach § 250 Abs. 3 HGB als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten auszuweisen und über die Laufzeit des Darlehens zu verteilen – steuerlich gleichlautend. Auch Bearbeitungsgebühren für Kredite können hier erfasst werden.

Schritt 5: Anhang und Lagebericht erstellen

Der Anhang (§ 284 ff. HGB) ist integraler Bestandteil des Jahresabschlusses. Er erläutert und ergänzt die Bilanz und GuV. Kleine GmbHs können Erleichterungen nach § 288 HGB nutzen, mittelgroße und große Gesellschaften müssen erweiterte Angaben machen. Der Lagebericht (§ 289 HGB) ist für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften verpflichtend.

Pflichtangaben im Anhang (§ 284, § 285 HGB)

  • Angaben zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)
  • Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden mit Begründung und Auswirkung (§ 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB)
  • Erläuterungen zu Bilanz- und GuV-Posten, soweit nicht in den Formularen enthalten
  • Angaben zu Anlagenspiegel (Entwicklung des Anlagevermögens)
  • Angaben zu Forderungen und Verbindlichkeiten mit Restlaufzeiten
  • Haftungsverhältnisse (Bürgschaften, Gewährleistungen) nach § 251 HGB
  • Angaben zur Anzahl der Arbeitnehmer (§ 285 Nr. 7 HGB)
  • Gesamtbezüge Geschäftsführer (§ 285 Nr. 9 HGB) – entfällt bei Inanspruchnahme der Offenlegungserleichterung nach § 286 Abs. 4 HGB

Lagebericht (§ 289 HGB) – ab mittelgroßen GmbHs

Der Lagebericht vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Geschäftslage und des Geschäftsverlaufs sowie der Lage der Gesellschaft. Er umfasst: Geschäftsverlauf und wirtschaftliche Lage, Risiken und Chancen, Prognose, Forschung und Entwicklung, Zweigniederlassungen, wesentliche Vorgänge nach Schluss des Geschäftsjahres. Große Kapitalgesellschaften müssen zusätzlich nichtfinanzielle Erklärungen abgeben (CSR-Berichterstattung, §§ 289b ff. HGB).

Achtung: Größenabhängige Pflichten

Kleine GmbHs (unter den Schwellenwerten des § 267 Abs. 1 HGB) sind vom Lagebericht befreit. Mittelgroße und große GmbHs müssen ihn erstellen und mit dem Jahresabschluss offenlegen. Die Nichtvorlage kann zu Ordnungsgeldern führen.

Schritt 6: Feststellung durch die Gesellschafterversammlung

Nach Erstellung des Jahresabschlusses durch den Geschäftsführer (§ 264 Abs. 1 HGB) muss dieser den Gesellschaftern vorgelegt und von der Gesellschafterversammlung festgestellt werden (§ 42a Abs. 1 und 2 GmbHG). Erst mit der Feststellung wird der Jahresabschluss rechtsverbindlich.

Fristen zur Feststellung (Stand 2026 für Bilanzstichtag 31.12.2025)

GmbH-Größe Feststellungsfrist Spätester Termin
Kleine GmbH 11 Monate nach Bilanzstichtag 30.11.2026
Mittelgroße GmbH 8 Monate nach Bilanzstichtag 31.08.2026
Große GmbH 8 Monate nach Bilanzstichtag 31.08.2026

Ablauf der Feststellung

  1. Einladung der Gesellschafter: Fristgerecht und ordnungsgemäß unter Angabe der Tagesordnung (Feststellung des Jahresabschlusses, Ergebnisverwendung)
  2. Vorlage des Jahresabschlusses: Bilanz, GuV, Anhang (ggf. Lagebericht) und Bericht des Geschäftsführers
  3. Beschlussfassung: Feststellungsbeschluss und Beschluss über Ergebnisverwendung (Gewinnausschüttung, Einstellung in Rücklagen)
  4. Protokollierung: Gesellschafterbeschluss schriftlich dokumentieren und von den Gesellschaftern unterzeichnen lassen
  5. Handelsregister: Bei mittelgroßen und großen GmbHs ist der festgestellte Jahresabschluss zum Handelsregister einzureichen (§ 325 Abs. 1 HGB)

„Die Feststellung ist ein oft unterschätzter Schritt. Gerade bei Gesellschaften mit mehreren Gesellschaftern oder bei familieninternen Konstruktionen ist eine saubere Einladung und Dokumentation entscheidend. Fehlerhafte Feststellungsbeschlüsse können die gesamte Offenlegung verzögern und Ordnungsgelder auslösen.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Schritt 7: Offenlegung beim Unternehmensregister

Seit Inkrafttreten des DiRUG (Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie) am 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung des Jahresabschlusses ausschließlich beim Unternehmensregister (§ 325 HGB). Der Bundesanzeiger ist nicht mehr die zuständige Stelle. Die Offenlegungsfrist beträgt 12 Monate nach dem Bilanzstichtag – für den Abschluss zum 31.12.2025 also spätestens bis zum 31.12.2026.

Offenlegungsumfang nach Größenklasse

Größenklasse Offenlegungspflichtige Unterlagen Erleichterungen
Kleine GmbH Bilanz, Anhang (verkürzt nach § 288 HGB) GuV kann entfallen (§ 326 Abs. 1 HGB), Lagebericht entfällt
Mittelgroße GmbH Bilanz, GuV, Anhang, Lagebericht Keine wesentlichen Erleichterungen
Große GmbH Bilanz, GuV, Anhang, Lagebericht, ggf. Konzernabschluss Erweiterte Anhangangaben, CSR-Bericht (§ 289b HGB)

Technische Durchführung der Offenlegung

  • Registrierung im Unternehmensregister: Einmalige Registrierung unter www.unternehmensregister.de
  • Elektronische Einreichung: Jahresabschluss als XBRL-Datei (strukturierte Daten) oder PDF hochladen
  • Gebühren: Je nach Größenklasse und Einreichungsart zwischen ca. 35 und 75 Euro
  • Bestätigung: Nach erfolgreicher Offenlegung erhalten Sie eine Bestätigung – diese unbedingt archivieren

Achtung: Ordnungsgeld bei Fristversäumnis

Wird der Jahresabschluss nicht fristgerecht offengelegt, kann das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB festsetzen – zwischen 500 und 25.000 Euro. Das Ordnungsgeld richtet sich gegen die Gesellschaft und persönlich gegen die Geschäftsführer. Auch nach Zahlung des Ordnungsgeldes bleibt die Offenlegungspflicht bestehen.

OnlineBilanz übernimmt die Offenlegung

Wer den Jahresabschluss über OnlineBilanz erstellen lässt, erhält die vollständige Offenlegung inklusive XBRL-Aufbereitung und elektronischer Einreichung beim Unternehmensregister – transparent im Festpreis und ohne zusätzlichen Aufwand für den Geschäftsführer.

Schritt 8: Steuererklärungen auf Basis des Jahresabschlusses

Der handelsrechtliche Jahresabschluss bildet die Grundlage für die steuerlichen Gewinnermittlungen. Für GmbHs sind regelmäßig die Körperschaftsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung und die Feststellungserklärung (bei mehreren Gesellschaftern) zu erstellen. Zudem ist die Umsatzsteuerjahreserklärung fristgerecht beim Finanzamt einzureichen.

Steuerliche Überleitungsrechnung (§ 60 EStDV)

Der handelsrechtliche Jahresüberschuss wird durch außerbilanzielle Korrekturen in den steuerlichen Gewinn überführt. Typische Anpassungen betreffen: nicht abziehbare Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 5 EStG, § 10 KStG), steuerfreie Erträge, unterschiedliche Abschreibungen, verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) oder Hinzurechnungen nach dem Gewerbesteuergesetz (§ 8 GewStG).

Fristen für Steuererklärungen 2025 (Stand 2026)

Steuererklärung Abgabefrist (ohne StB) Abgabefrist (mit StB)
Körperschaftsteuer 2025 31.07.2026 28.02.2027 (bzw. 31.05.2027 mit Fristverlängerung)
Gewerbesteuer 2025 31.07.2026 28.02.2027
Umsatzsteuer 2025 31.07.2026 28.02.2027

Verspätungszuschläge und Säumniszuschläge drohen bei Fristversäumnis. Zudem kann das Finanzamt Schätzungsbescheide erlassen, die häufig zu überhöhten Steuerfestsetzungen führen. Die steuerliche Bearbeitung sollte daher unmittelbar nach Feststellung des Jahresabschlusses erfolgen.

„Die steuerliche Optimierung beginnt bereits bei der Bewertung im Jahresabschluss. Unsere Steuerberater prüfen Gestaltungsspielräume – etwa bei Abschreibungen, Rückstellungen und Bewertungswahlrechten – und erstellen die kompletten Steuererklärungen fristgerecht und rechtskonform. Das spart nicht nur Zeit, sondern oft auch erhebliche Steuern.”

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Häufige Fehler und Stolperfallen beim GmbH-Jahresabschluss

Selbst bei sorgfältiger Planung schleichen sich im Jahresabschlussprozess immer wieder typische Fehler ein. Diese können zu fehlerhaften Bilanzen, Nachfragen des Finanzamts oder Ordnungsgeldern führen. Die häufigsten Stolperfallen betreffen Bewertung, Abgrenzung, Offenlegung und Fristen.

Top 10 der häufigsten Fehler

  • Unvollständige Inventur: Fehlende oder fehlerhafte Bestandsaufnahme führt zu falschen Wertansätzen
  • Falsche Abschreibungssätze: Abweichungen zwischen handelsrechtlicher und steuerlicher AfA nicht dokumentiert
  • Vergessene Rückstellungen: Urlaubsrückstellungen, Steuerrückstellungen oder drohende Verluste aus schwebenden Geschäften nicht gebildet
  • Fehlende Rechnungsabgrenzungen: Vorausgezahlte Versicherungen oder Mieten nicht abgegrenzt
  • Nicht periodengerechte Buchungen: Dezember-Rechnungen erst im Januar gebucht
  • Verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA): Unangemessene Geschäftsführergehälter oder private Nutzung von Firmenwagen nicht korrekt behandelt
  • Offenlegung beim falschen Register: Versuch, beim Bundesanzeiger offenzulegen (seit DiRUG nicht mehr möglich)
  • Fristversäumnis bei Feststellung: Gesellschafterversammlung erst nach Ablauf der 11-Monats-Frist (kleine GmbH)
  • Fehlende Anhangangaben: Pflichtangaben nach § 284, § 285 HGB nicht vollständig
  • Unzureichende Dokumentation: Sachverhalte, Schätzungen und Bewertungsannahmen nicht nachvollziehbar dokumentiert

So vermeiden Sie teure Fehler

  • Frühzeitige Planung: Beginnen Sie 6-8 Wochen vor Bilanzstichtag mit der Vorbereitung
  • Checklisten nutzen: Arbeiten Sie systematisch alle Schritte ab – von Buchhaltung bis Offenlegung
  • Fachliche Begleitung: Lassen Sie den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen oder zumindest prüfen – insbesondere bei komplexen Sachverhalten
  • Digitale Tools: Nutzen Sie moderne Buchhaltungssoftware mit Schnittstellen zum Steuerberater und automatisierten Plausibilitätsprüfungen
  • Regelmäßige Abstimmung: Klären Sie unterjährig bereits strittige Sachverhalte mit Ihrem Steuerberater

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Häufig gestellte Fragen

Kann ich den Jahresabschluss meiner GmbH auch selbst erstellen, ohne Steuerberater?

Ja, gesetzlich dürfen Geschäftsführer den Jahresabschluss selbst erstellen. In der Praxis ist das jedoch nur bei einfachen Strukturen und fundiertem Fachwissen empfehlenswert, da Fehler bei Bewertung, Abgrenzung oder Anhangangaben zu Haftungsrisiken und Steuernachzahlungen führen können. Die meisten GmbHs lassen den Jahresabschluss deshalb durch einen Steuerberater erstellen und prüfen.

Was passiert, wenn ich die Offenlegungsfrist von 12 Monaten versäume?

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) leitet ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein. Das Ordnungsgeld beträgt zwischen 500 und 25.000 Euro und kann bei wiederholter Säumnis mehrfach festgesetzt werden. Zudem bleibt die Offenlegungspflicht bestehen – Sie müssen also zusätzlich zum Ordnungsgeld die versäumte Offenlegung nachholen.

Muss jede GmbH einen Anhang und einen Lagebericht erstellen?

Jede GmbH muss einen Anhang erstellen, auch Kleinstkapitalgesellschaften (außer bei Inanspruchnahme von Erleichterungen nach § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB). Ein Lagebericht ist erst ab mittelgroßen Kapitalgesellschaften nach § 267 Abs. 2 HGB verpflichtend. Kleine GmbHs sind nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB vom Lagebericht befreit.

Wer unterschreibt den Jahresabschluss und wann?

Die Geschäftsführung unterzeichnet Bilanz, GuV und Anhang binnen drei Monaten nach Ende des Geschäftsjahres (§ 264 Abs. 1 Satz 3 HGB). Danach prüft – falls prüfungspflichtig – der Abschlussprüfer. Anschließend stellt die Gesellschafterversammlung den Jahresabschluss fest (§ 42a Abs. 2 GmbHG), entweder binnen 11 Monaten (kleine GmbH) oder 8 Monaten (mittlere/große GmbH).

Kann ich die Offenlegung auch digital über ELSTER vornehmen?

Nein. Die Offenlegung des Jahresabschlusses erfolgt ausschließlich beim Unternehmensregister (www.unternehmensregister.de), nicht über ELSTER. ELSTER dient nur der Übermittlung von Steuererklärungen (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, E-Bilanz) ans Finanzamt. Die elektronische Veröffentlichung beim Unternehmensregister ist seit dem DiRUG (01.08.2022) verpflichtend und ersetzt die frühere Papiereinreichung beim Bundesanzeiger.

Was bedeutet E-Bilanz und muss jede GmbH sie abgeben?

Die E-Bilanz ist die elektronische Übermittlung der steuerlichen Bilanz und GuV in XBRL-Format an das Finanzamt über ELSTER (§ 5b EStG). Jede bilanzierende GmbH ist zur E-Bilanz verpflichtet, außer bei Sonderfällen (z. B. Totalgewinnprognose, Liquidation). Die E-Bilanz ist Bestandteil der Körperschaftsteuererklärung und hat nichts mit der handelsrechtlichen Offenlegung zu tun.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Handelsgesetzbuch (HGB), GmbH-Gesetz (GmbHG), Unternehmensregister, Einkommensteuergesetz (EStG). Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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bis 50 T€ bis 100 T€ bis 300 T€ bis 500 T€
1.069,21 €499,95 €
inkl. MwSt · Bilanz · Steuererklärungen · Offenlegung
Festpreis berechnen
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Schritt 02 · Rückruf binnen 1 Werktag

Persönliches Kennenlernen am Telefon

Keine Chatbots, keine Warteschleife. Servet Gündogan, unsere Büroleitung, ruft Sie persönlich zurück. In rund 15 Minuten besprechen wir Ihre Situation, zeigen Ihnen den Ablauf und prüfen gemeinsam, ob Ihr Unternehmen zu uns passt. Erst danach entscheiden wir gemeinsam, ob wir zusammenarbeiten – kein Druck, kein Risiko.

0711 – 968 881 55
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Kundensupport
"Erzählen Sie mir kurz, was Sie bewegt – und ich erkläre, wie wir helfen können."
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Schritt 03 · geführtes Onboarding

Einfach hochladen – wir übernehmen

Lexoffice, SevDesk, DATEV, Excel – egal welches Programm: Export rein, fertig. Keine Umstellung, kein Lernen, kein neues Tool. Was Sie schon haben, reicht. Unsere KI-Assistenz führt Sie Schritt für Schritt – fünf Minuten, dann sind Sie durch.

Drag & Drop · GoBD-konform
Buchhaltungsprogramm wählen
LLexoffice
SSevDesk
DDATEV
+manuell
Belege hierher ziehenPDF, JPG, CSV · bis 50 MB pro Datei
Rechnungen_Q4.zip 78 %
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Schritt 04 · KI prüft · StB kontrolliert

Automatische Plausibilitätsprüfung

Unsere KI-Assistenz prüft jede Buchung in Sekunden auf Auffälligkeiten, fehlende Belege und USt-Unstimmigkeiten – was sonst Wochen dauert. Sie bekommen eine klare Checkliste: nur das wird nachgefragt, was wirklich fehlt. Keine unnötigen Rückfragen.

schneller zum Abschluss
K
KI-Assistenz · Plausibilitätsprüfung
aktiv
Kontoauszüge vollständig 428 Buchungen
USt-Abgleich erfolgt 19 % · 7 % · RC
! 3 Belege fehlen > 1.000 € Rückfrage
Anlagenverzeichnis abgeglichen 14 Positionen
! GWG-Grenze geprüft – Rückfrage an StB an F. Klement
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Schritt 05 · Ihr StB unterschreibt

Einsicht, Fragen, Freigabe

Ihre Bilanz und Steuererklärungen werden von einem erfahrenen Steuerberater erstellt und geprüft – nicht von Software allein. Sie schauen rein, stellen Fragen per Chat, bekommen Antworten vom StB selbst – und geben mit einem Klick digital frei. Kein Postweg, keine Unterschriften in dreifacher Ausführung.

von StB unterzeichnet
Bilanz_2025_Entwurf.pdf bereit zur Freigabe
Jahresbilanz zum 31.12.2025
Anlagevermögen142.380 €
Umlaufvermögen298.412 €
Eigenkapital186.920 €
Bilanzsumme440.792 €
GEPRÜFT
F. Klement
StB/WP
Fragen Freigeben
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Schritt 06 · Einreichung & Abschluss

Einreichung beim Finanzamt
& Offenlegung

Wir übernehmen für Sie die Einreichung beim Finanzamt über ELSTER sowie die Offenlegung beim Bundesanzeiger. Sie müssen nichts mehr tun. Alle Unterlagen werden rechtskonform archiviert und sind jederzeit in Ihrem Portal abrufbar.

fristgerecht & rechtskonform
Abschluss 2025 · Erledigt
Bilanz eingereicht, offengelegt & archiviert.
E-Bilanz · ELSTER Offenlegung · BAnz Steuererklärungen
FK
Einreichung erfolgtF. Klement · Steuerberater
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Schritt 07 · Dauermandat · das ganze Jahr

Ihr fester Steuerberater –
365 Tage an Ihrer Seite

Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
? portal.onlinebilanz.de/dauermandat
Übersicht
Jahresabschluss
Dokumente
Fristen
Dauermandat
Chat2
Dauermandat · aktiv

Ihr fester Steuerberater

FK
F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
antwortet heute
FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
alles in Ordnung
Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
inklusive
Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
wir erinnern Sie
Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

Preisvergleich

Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater