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Sachanlagen218.400 €
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Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
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=
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2
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ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
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offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
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Datum

Lesedauer

11–17 Minuten

OnlineBilanzBlog E-Commerce-GmbH Jahresabschluss

E-Commerce-GmbH Jahresabschluss: OSS, Warenbestand und Plattform-Daten richtig bilanzieren

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 11 Minuten

Kurzantwort

Eine E-Commerce-GmbH (Online-Shop, Amazon-Seller, Shopify-Store) hat beim Jahresabschluss fünf Besonderheiten: (1) OSS-Meldungen nach § 18j UStG bei EU-Fernverkäufen über 10.000 € netto, (2) Warenbestandsbewertung zum Bilanzstichtag mit Inventur (FIFO, gleitender Durchschnitt), (3) Retouren-Rückstellungen nach § 249 HGB bei Widerrufsrecht, (4) Gutscheine und Guthaben als Verbindlichkeiten, (5) Plattform-Daten-Konsolidierung aus Amazon, Shopify, eBay, Etsy. Bei Amazon-FBA mit Warenlager im EU-Ausland (z.B. Polen, Tschechien) entsteht zwingend lokale Umsatzsteuerregistrierung — OSS reicht nicht. OnlineBilanz erstellt den kompletten Jahresabschluss einer E-Commerce-GmbH zum Festpreis von 499,95 € inkl. MwSt.

Der Jahresabschluss einer E-Commerce-GmbH ist auf vielen Ebenen komplexer als bei klassischen Dienstleistungs- oder Handwerks-GmbHs. Warenbestand, internationale Umsatzsteuer, Plattform-Abrechnungen und Retouren machen die Bilanzierung zu einer Diszplin für sich. Dieser Artikel zeigt die wichtigsten Besonderheiten und wie sie praktisch gemeistert werden.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

10.000 €

EU-Fernverkauf-Schwelle (§ 3c UStG)

§ 18j UStG

OSS-Verfahren Rechtsgrundlage

14 Tage

Widerrufsrecht bei Fernabsatz (§ 355 BGB)

1. Was macht eine E-Commerce-GmbH besonders?

Der Unterschied zwischen einer Beratungs-GmbH und einer E-Commerce-GmbH zeigt sich beim Jahresabschluss drastisch: Während bei einem Berater die Bilanz mit 20 Positionen auskommt, hat eine typische Online-Handels-GmbH oft 100+ Positionen und mehrere Tausend Geschäftsvorfälle pro Monat. Die typischen Strukturen:

  • Eigener Online-Shop (Shopify, WooCommerce, Shopware, JTL): meist B2C mit direkter Kundenbeziehung
  • Marktplatz-Seller (Amazon, eBay, Etsy, Otto, Kaufland): Plattformen als Intermediär mit eigener Abrechnungslogik
  • Amazon FBA: Fulfillment by Amazon — Amazon übernimmt Lagerung, Versand, Kundenservice, oft mit Warenlagern im EU-Ausland
  • Multi-Channel-Seller: Kombination aus eigenem Shop und 3–5 Marktplätzen, oft mit Warenwirtschaftssystemen wie JTL, plentymarkets, Billbee
  • Dropshipping: Kein eigener Warenbestand, Lieferant versendet direkt — bilanziell einfacher, aber umsatzsteuerlich tricky

2. OSS-Verfahren: EU-weite Umsatzsteuer

Das One-Stop-Shop-Verfahren ist der Kern der umsatzsteuerlichen Komplexität im E-Commerce. Seit 01.07.2021 gilt: Sobald Ihre B2C-EU-Fernverkäufe (an Privatkunden in anderen EU-Mitgliedstaaten) 10.000 € netto/Jahr überschreiten, müssen Sie die Umsatzsteuer im Bestimmungsland abführen.

Die 10.000-€-Schwelle im Detail (§ 3c UStG)

Die Schwelle ist EU-weit (alle Fernverkäufe zusammen, nicht pro Land). Wird sie überschritten, wechselt der Leistungsort sofort ins Bestimmungsland — also: deutscher Händler schickt Ware nach Frankreich = französische Umsatzsteuer (20% für Standard-Waren). Die Schwelle umfasst: Innergemeinschaftliche Fernverkäufe (physische Waren) + digitale Dienstleistungen an EU-Privatkunden.

So funktioniert das OSS-Verfahren

Statt sich in jedem EU-Land einzeln umsatzsteuerlich zu registrieren, meldet der Händler alle EU-Fernverkäufe quartalsweise beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) über das Online-Portal. Das BZSt verteilt die Umsatzsteuer an die jeweiligen EU-Finanzbehörden.

  • Registrierung beim BZSt

    Über das BOP (BZSt-Online-Portal) mit ELSTER-Zertifikat. Gilt ab dem folgenden Quartal. Bei Schwellenüberschreitung im laufenden Quartal: Registrierung bis zum 10. des Folgemonats.

  • Quartalsweise OSS-Meldung

    Bis zum Ende des Folgemonats nach Quartalsende: Auflistung aller Fernverkäufe nach EU-Land, Steuersatz, Bemessungsgrundlage. Auch Nullmeldung erforderlich.

  • Zentrale Zahlung ans BZSt

    Eine Überweisung an das BZSt für alle EU-Länder — keine separaten Zahlungen in jedes Land. Das BZSt verteilt intern.

  • Bilanzierung zum Jahresende

    OSS-Verbindlichkeiten in der Bilanz: Die letzte Quartalsmeldung bezieht sich auf Q4 — die Steuer wird erst bis Ende Januar fällig. Entsprechend ist sie zum 31.12. als Verbindlichkeit aus Umsatzsteuer (Passiva C 8) auszuweisen.

OSS-Ausschlüsse beachten

Das OSS-Verfahren ist nicht anwendbar bei: B2B-Verkäufen (hier gilt Reverse-Charge), Differenzbesteuerung (gebrauchte Güter nach § 25a UStG), Verbrauchsteuer-Waren (Tabak, Alkohol), Kleinunternehmern. Bei Warenlagern im EU-Ausland (typisch: Amazon FBA) ist zusätzlich eine lokale Registrierung Pflicht — siehe Abschnitt 7.

3. Warenbestand: Inventur und Bewertung

Der Warenbestand ist meist die größte Bilanzposition einer E-Commerce-GmbH und muss zum Bilanzstichtag exakt bewertet werden. Nach § 240 HGB ist eine Inventur zum Stichtag Pflicht.

Inventurverfahren

VerfahrenAnwendungVor-/Nachteil
StichtagsinventurKörperliche Aufnahme am 31.12.Genau, aber Geschäftsbetrieb störend
Zeitverschobene Inventur3 Monate vor/nach StichtagFlexibler, erfordert Fortschreibung
Permanente InventurLaufende Warenwirtschaft mit StichprobenFür größere E-Commerce-GmbHs üblich
Stichproben-InventurStatistische HochrechnungGenehmigungspflichtig bei großem Sortiment

Bewertungsverfahren

Nach § 256 HGB kann die Bewertung der Warenbestände nach folgenden Verfahren erfolgen:

  • Einzelbewertung: Standard nach § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB — jeder Artikel mit seinen tatsächlichen Anschaffungskosten
  • FIFO (First-In-First-Out): Bei Warenwirtschaft mit Chargentracking — älteste Ware zuerst verkauft
  • LIFO (Last-In-First-Out): Nach § 256 HGB zulässig — bei steigenden Preisen niedrigerer Warenbestand, höhere Kosten
  • Gleitender Durchschnitt: Praktisch in den meisten ERP-Systemen — neue Einkaufsmengen gewichten Durchschnittspreis

Niederstwertprinzip nach § 253 Abs. 4 HGB

Bei sinkenden Marktpreisen, veralteter Ware, Ladenhüter oder beschädigten Beständen muss auf den niedrigeren Marktwert abgeschrieben werden. Für E-Commerce besonders relevant bei Saisonware (Mode, Elektronik), abgelaufener Ware oder nicht mehr gängigen Produkten. Dokumentation der Wertminderung ist Pflicht.

4. Retouren und Gewährleistungen

Im deutschen Online-Handel besteht ein gesetzliches 14-Tage-Widerrufsrecht nach § 355 BGB, zusätzlich die künstlich verlängerten Fristen vieler Shops (oft 30–90 Tage). Das bedeutet: Zum Bilanzstichtag 31.12. sind viele Dezember-Verkäufe noch rückgabeberechtigt.

Retouren-Rückstellung nach § 249 HGB

Für erwartete Rückgaben ist eine Rückstellung zu bilden. Übliche Vorgehensweise: Durchschnittsquote der Retouren aus den letzten 3–5 Jahren auf die Dezember-Umsätze anwenden.

Beispielrechnung Retouren-Rückstellung

Fashion-GmbH: Dezember-Umsatz 180.000 €, durchschnittliche Retourenquote der letzten 3 Jahre: 35% (fashion-typisch). § 249 HGB-Rückstellung: 180.000 € × 35% = 63.000 €. Diese Zahl reduziert den Gewinn 2025 um 63.000 € und wird 2026 gegen tatsächliche Retouren aufgelöst. Details: Siehe Rückstellungen bilanzieren Beispiel.

Gewährleistung vs. Garantie

TypRechtsgrundRückstellung
Gesetzliche Gewährleistung§ 437 BGB (2 Jahre)Meist Pauschalrückstellung
Erweiterte GarantieFreiwillige UnternehmensleistungEinzelbewertung nach Wahrscheinlichkeit
Kulanz / WiderrufKundenbindungNach Erfahrungswerten

5. Gutscheine, Guthaben und Vorauszahlungen

Jede verkaufte Gutscheinkarte, jedes Kundenguthaben, jede Vorauszahlung ist zum Stichtag eine Verbindlichkeit gegenüber dem Kunden — das Unternehmen hat bereits Geld erhalten, aber noch keine Leistung erbracht.

Einzweck- vs. Mehrzweckgutschein

Seit dem Jahressteuergesetz 2018 sind Gutscheine umsatzsteuerlich zu unterscheiden:

TypDefinitionUSt-Behandlung
Einzweckgutschein (§ 3 Abs. 14 UStG)Konkretes Produkt, fester USt-SatzUSt bei Ausgabe
Mehrzweckgutschein (§ 3 Abs. 15 UStG)Wert-Gutschein, verschiedene ProdukteUSt bei Einlösung

Bilanzierung

Verkaufte Gutscheine werden als Verbindlichkeiten aus erhaltenen Anzahlungen (Passiva C 3) bilanziert, bis sie eingelöst oder verjährt sind. Typische Verjährung: 3 Jahre (§ 195 BGB) — bei Verjährung erfolgsneutraler Ertrag.

6. Plattform-Daten aus Amazon, Shopify, eBay

Ein zentrales Problem: Jede Plattform hat ihre eigenen Abrechnungsstrukturen, oft mit monatlichen oder 14-tägigen Abrechnungen, die Geschäftsvorfälle bündeln. Die Auflösung in einzelne Buchungen ist oft nur automatisiert möglich.

PlattformAbrechnungTypische Positionen
Amazon14-tägig, per Country-AccountVerkauf, Gebühren, FBA, Advertising, Gutschriften
ShopifyMonatlich, plus Zahlungsanbieter-ReportsAbo, Transaktionsgebühren, Payments
eBayMonatlich, pro KategorieVerkäufe, Angebotsgebühren, Verkaufsprovision
EtsyMonatlichListing-, Transaktions-, Payment-Processing-Gebühren

Tools zur Plattform-Daten-Konsolidierung

Für die laufende Buchhaltung unverzichtbar sind spezialisierte E-Commerce-Tools, die Plattform-Daten automatisch in die Buchhaltung überführen:

  • Taxdoo: Marktführer, Multi-Plattform, OSS-Automatisierung, ab ca. 149 €/Monat
  • Countx: Taxdoo-Alternative, ebenfalls Multi-Plattform, oft günstiger
  • Amainvoice: Spezialisiert auf Amazon-Seller mit FBA-Logik
  • Billbee / JTL: Warenwirtschaftssysteme mit Buchhaltungsanbindung

7. Amazon FBA und lokale Registrierungen

Der Klassiker bei Umsatzsteuer-Fehlern: Amazon verlegt Waren automatisch in verschiedene FBA-Lager in Europa — Deutschland, Polen, Tschechien, Frankreich, Italien, Spanien. Sobald Ware in einem EU-Land liegt, entsteht dort eine umsatzsteuerliche Betriebsstätte.

Pan-EU-FBA führt zu 7 Registrierungspflichten

Nutzen Sie Amazon Pan-EU-FBA, verteilt Amazon Ihre Ware in 7 Ländern: DE, PL, CZ, FR, IT, ES, SE (Schweden seit 2023). In jedem dieser Länder benötigen Sie eine lokale Umsatzsteuer-Registrierung — unabhängig von OSS. Die OSS-Meldung deckt nur Fernverkäufe aus Deutschland ab. Verkäufe aus Amazon-Lagern im Ausland müssen lokal gemeldet werden. Dieser Bereich ist hochriskant: Nachzahlungen bei Betriebsprüfungen können sechsstellig sein.

Bilanzielle Besonderheiten bei FBA

  • Warenbestand im EU-Ausland: Muß in der Bilanz separat ausgewiesen werden, da eigentumsrechtlich dem Unternehmen gehörend
  • Verrechnungskonten zu Amazon: Laufend hoch, häufig Salden über 50.000 € offen
  • Währungsdifferenzen: Bei USA/UK-Verkäufen GBP/USD-Kurse zum Stichtag bewerten
  • Verbindlichkeiten aus Fremdsteuern: USt aus PL, CZ etc. separat in der Bilanz

8. Kosten Jahresabschluss E-Commerce-GmbH

Die E-Commerce-Komplexität spiegelt sich im Aufwand für den Jahresabschluss:

KomplexitätsstufeKennzeichenKosten ca.
Solo-Shop DE-only1 Plattform, DE-Umsätze, <10.000 € EUOnlineBilanz 499,95 €
DE + OSS1–2 Plattformen, EU-Umsätze > 10.000 €800–1.500 € (Anpassung)
Multi-Channel DE+OSSShopify + Amazon + eBay, EU-Umsätze1.500–3.000 €
Pan-EU-FBAMehrere EU-Lager, lokale Registrierungen3.000–6.000 € + Ausland-StB

OnlineBilanz für Solo-Shop DE-only

Für kleine E-Commerce-GmbHs, die ausschließlich in Deutschland verkaufen oder unter der 10.000-€-EU-Schwelle bleiben, passt unser Festpreis von 499,95 € inkl. MwSt. bestens. Sobald Sie aktiv in mehrere EU-Länder verkaufen oder Pan-EU-FBA nutzen, kalkulieren wir individuell — weil der Aufwand erheblich größer ist.

„E-Commerce-GmbHs sind unser spannendster Kundenbereich — und der mit dem höchsten Potenzial für böse Überraschungen. Die klassische Falle: ‚Ich habe OSS, also ist alles gut.‘ Aber wer Pan-EU-FBA nutzt, braucht zusätzlich lokale Registrierungen in bis zu 7 Ländern. Das übersehen viele Händler jahrelang — bis die Betriebsprüfung kommt. Eine gute E-Commerce-Buchhaltung ist halb Steuerrecht, halb Datenanalyse.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz

Weiterführende Artikel

9. Häufige Fragen

Muss ich OSS nutzen, wenn ich nur auf Amazon DE verkaufe?

Nein, solange Ihre Fernverkäufe an Privatkunden in anderen EU-Ländern unter 10.000 € netto/Jahr liegen, gilt der deutsche USt-Satz. Wichtig: Kunden aus AT, FR, NL etc. zählen zu EU-Fernverkäufen, auch wenn sie über Amazon.de kaufen und die Ware aus Deutschland kommt.

Was ist der Unterschied zwischen OSS und lokaler Registrierung?

OSS: Eine zentrale Registrierung beim BZSt für alle EU-Fernverkäufe. Lokale Registrierung: Separate USt-Anmeldung in jedem EU-Land, in dem ein Warenlager existiert (typisch bei Amazon Pan-EU-FBA). Beide können parallel Pflicht sein — OSS für Fernverkäufe aus DE, lokale Registrierung für Verkäufe aus dem jeweiligen Auslandslager.

Wie bewerte ich Warenbestand bei 10.000+ SKUs?

Ohne Warenwirtschaftssystem praktisch unmöglich. Etablierte Systeme: JTL Wawi, plentymarkets, xentral, Billbee. Bewertung meist mit gleitendem Durchschnittspreis — Einstandspreise werden bei jeder Neulieferung gewichtet. Zum Bilanzstichtag Export aus der WaWi mit Mengen × Durchschnittspreis. Niederstwertprüfung auf Lagerhüter separat.

Wie hoch ist die Retouren-Rückstellung typischerweise?

Hängt stark von der Branche ab: Fashion: 25–45%, Elektronik: 5–15%, Bücher/Medien: 3–8%, Beauty/Kosmetik: 5–12%, Sportartikel: 10–20%. Die Berechnung muss aus mindestens 3 Jahren Erfahrungswerten abgeleitet sein.

Was ist bei Dropshipping besonders zu beachten?

Kein eigener Warenbestand in der Bilanz, aber: Reihengeschäfte (§ 3 Abs. 6a UStG), bei denen die bewegte Lieferung entscheidet. Bei chinesischem Lieferanten zu EU-Kunden sind die USt-Folgen komplex — meist muss Ware als „Import“ behandelt werden, IOSS (§ 18k UStG) bis 150 € Sendungswert einsetzen. Ohne StB-Beratung praktisch nicht rechtssicher zu gestalten.

Brauche ich als E-Commerce-GmbH eine spezialisierte Steuerberatung?

Bei DE-only und < 10.000 € EU-Fernverkauf: OnlineBilanz-Festpreis reicht. Bei aktivem EU-Handel, OSS-Nutzung und mehreren Plattformen: Ja, E-Commerce-spezialisierte Betreuung ist sinnvoll — insbesondere wegen OSS-Quartalsmeldungen und Pan-EU-FBA-Compliance. Wir arbeiten mit spezialisierten Kooperationspartnern zusammen.

Wie werden Gutscheine in der Bilanz ausgewiesen?

Als Verbindlichkeiten aus erhaltenen Anzahlungen (Passiva C 3) in Höhe des ausgegebenen Nominalwerts. Bei Verjährung (3 Jahre nach § 195 BGB) werden nicht eingelöste Gutscheine ergebniswirksam aufgelöst: Verbindlichkeiten an sonstige betriebliche Erträge. Bei Einzweckgutscheinen muss die Umsatzsteuer bereits bei Ausgabe gebucht werden.

Welche Buchhaltungssoftware eignet sich für E-Commerce?

Standard-Tools (sevdesk, lexoffice) sind für Solo-Shops OK. Für Multi-Plattform-Seller unbedingt spezialisierte Middleware: Taxdoo oder Countx für OSS-Automatisierung, Amainvoice für Amazon-spezifische Anforderungen. Diese exportieren dann aggregierte Buchungen an die Hauptbuchhaltung. Details: Siehe DATEV-Alternative günstig.

Was ändert sich durch ViDA ab 2028?

Die „VAT in the Digital Age“ (ViDA)-Reform bringt ab 2028 schrittweise neue Pflichten: elektronische Rechnungspflicht für grenzüberschreitende B2B-Transaktionen (teils schon ab 2025), erweiterte OSS-Modalitäten, Deemed-Supplier-Regeln für Plattformen. E-Commerce-Händler sollten die Entwicklung beobachten und ihre Prozesse frühzeitig anpassen.

10. Fazit: E-Commerce-Bilanzierung ist eine Disziplin für sich

Der Jahresabschluss einer E-Commerce-GmbH unterscheidet sich grundlegend von dem einer klassischen Dienstleistungs- oder Handwerks-GmbH. Die vier größten Komplexitäts-Treiber sind: OSS-Meldungen und lokale Registrierungen bei internationalen Verkäufen, Warenbestandsbewertung mit Inventur, Retouren-Rückstellungen, und die Konsolidierung von Plattform-Daten aus Amazon, Shopify, eBay und Co.

Unser Rat: Je aktiver der EU-Handel, je mehr Plattformen, je größer das Warenlager — desto spezialisierter sollte die Buchhaltung sein. Für einfache Solo-Shops (DE-only, < 10.000 € EU-Fernverkauf, 1–2 Plattformen) passt unser Festpreis von 499,95 € inkl. MwSt. Ab dem Moment, wo OSS aktiv und mehrere Plattformen im Spiel sind, kalkulieren wir individuell oder vermitteln an E-Commerce-Spezialkanzleien.

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Hinweis: Rechtsstand April 2026. E-Commerce-Steuerrecht ist komplex und schnell veränderlich (ViDA-Reform, E-Rechnungspflichten, Plattform-Veränderungen). Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Beratung. Insbesondere bei Pan-EU-FBA-Strukturen und grenzüberschreitenden Reihengeschäften ist E-Commerce-Spezialberatung unverzichtbar. Kontakt: OnlineBilanz.

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365 Tage an Ihrer Seite

Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
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Dauermandat · aktiv

Ihr fester Steuerberater

FK
F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
antwortet heute
FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
alles in Ordnung
Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
inklusive
Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
wir erinnern Sie
Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

Preisvergleich

Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater