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OnlineBilanzBlog Rückstellungen bilanzieren Beispiel

Rückstellungen bilanzieren: 3 konkrete Beispiele mit Buchungssatz (§ 249 HGB)

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Kurzantwort

Rückstellungen sind Verbindlichkeiten, deren genaue Höhe oder Fälligkeit noch nicht feststeht — die wirtschaftliche Verursachung liegt aber bereits im abgelaufenen Geschäftsjahr. Eine ausführliche Erklärung zu Funktion und Bedeutung finden Sie im Artikel Was sind Rückstellungen in der Bilanz. Sie stehen auf der Passivseite der Bilanz nach § 266 Abs. 3 HGB und sind nach § 249 Abs. 1 HGB zu bilden. Der Buchungssatz lautet immer: „Aufwand an Rückstellung”. Die drei wichtigsten Arten mit Beispielen: (1) Gewährleistungsrückstellung für künftige Reparaturansprüche, (2) Pensionsrückstellung für Versorgungszusagen an Mitarbeiter, (3) Steuerrückstellung für noch nicht veranlagte Steuern. Bei Auflösung im Folgejahr: „Rückstellung an Bank” (wenn gezahlt) oder „Rückstellung an Ertrag” (wenn Grund entfallen).

Die Bilanzierung von Rückstellungen gehört zu den häufigsten Aufgaben bei jedem Jahresabschluss — und ist gleichzeitig einer der verwirrenden Bereiche für Einsteiger. Dieser Artikel erklärt anhand von drei konkreten Beispielen mit Buchungssätzen, wie Rückstellungen korrekt bilanziert werden — inkl. Bildung, Inanspruchnahme und Auflösung.

SG
Servet Gündogan

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§ 249 HGB

Grundnorm Rückstellungsbildung

Passiv B

Bilanzposten nach § 266 Abs. 3 HGB

3 Arten

Gewährleistung · Pension · Steuer

1. Was sind Rückstellungen?

Rückstellungen sind ein spezieller Posten auf der Passivseite der Bilanz. Sie bilden eine künftige Zahlungsverpflichtung ab, deren Höhe oder Fälligkeit noch nicht feststeht — für die aber die wirtschaftliche Verursachung bereits im abgelaufenen Geschäftsjahr liegt.

Beispiel: Ein Handwerker verkauft im Dezember 2025 eine neue Heizung mit 2 Jahren Gewährleistung. Im Januar 2026 könnte eine teure Reparatur anfallen. Wirtschaftlich verursacht wurde diese Verpflichtung durch das Geschäft in 2025. Also muss die Belastung auch in der Bilanz 2025 abgebildet werden — als Rückstellung.

Merksatz

Rückstellung = ungewisse Verbindlichkeit
aus einem bereits vergangenen Ereignis

2. Abgrenzung zu Verbindlichkeiten und Rücklagen

Eine der häufigsten Verwechslungen: Rückstellung, Verbindlichkeit und Rücklage. Die drei Begriffe sehen ähnlich aus, sind aber völlig verschieden:

PostenBilanzseiteCharakterBeispiel
VerbindlichkeitPassiva CSicher: Höhe + Fälligkeit bekanntOffene Lieferantenrechnung 5.000 €
RückstellungPassiva BUngewiss: Höhe ODER Fälligkeit unklarGewährleistung bei Garantieprodukten
RücklagePassiva A (Eigenkapital)Eigenkapital: einbehaltener GewinnGewinnrücklage, Kapitalrücklage

Rückstellung = Fremdkapital

Obwohl das Wort „Rückstellung“ ähnlich klingt wie „Rücklage“, stehen beide auf verschiedenen Seiten des Eigenkapital-Konzepts. Rückstellungen sind Fremdkapital — sie stellen eine Verpflichtung gegenüber Dritten dar. Rücklagen sind Eigenkapital — sie bilden einbehaltene Gewinne ab. Bilanzrechtlich also strikt zu trennen.

3. Voraussetzungen nach § 249 HGB

§ 249 Abs. 1 HGB regelt abschließend, wann Rückstellungen gebildet werden müssen. Die drei Hauptkategorien:

  • Ungewisse Verbindlichkeiten (z.B. Gewährleistung, Prozesskosten, Schadensersatz)
  • Drohende Verluste aus schwebenden Geschäften (z.B. absehbare Verluste aus laufenden Verträgen)
  • Unterlassene Instandhaltungen, die im folgenden Geschäftsjahr nachgeholt werden
  • Abraumbeseitigung (Bergbau-spezifisch)
  • Gewährleistungen ohne rechtliche Verpflichtung (Kulanz-Zusagen)

Steuerlich gelten andere Regeln

Nicht jede handelsrechtliche Rückstellung ist steuerlich anzuerkennen. Insbesondere Drohverlustrückstellungen sind nach § 5 Abs. 4a EStG steuerlich nicht zulässig — das führt zu unterschiedlichen Werten in Handels- und Steuerbilanz und damit zu latenten Steuern.

4. Beispiel 1: Gewährleistungsrückstellung

Ausgangssituation: Die Meier Handwerk GmbH installiert im November 2025 Heizungen im Wert von 200.000 € mit 2 Jahren Gewährleistung. Aus Erfahrung rechnet das Unternehmen mit 2% Nachbesserungskosten bezogen auf den Umsatz. Die Gewährleistungsrückstellung beträgt also 200.000 € × 2% = 4.000 €.

Buchungssatz zur Bildung am 31.12.2025

Sonstige betriebliche Aufwendungen 4.000 €
an Gewährleistungsrückstellungen 4.000 €

Konto SKR 03: 4930 an 0970 · Konto SKR 04: 6930 an 3070

Wirkung in der Bilanz/GuV 2025

  • GuV 2025: Zusätzlicher Aufwand 4.000 € (Gewinn reduziert sich)
  • Bilanz 31.12.2025: Passivseite, Posten B „Rückstellungen“, Position „sonstige Rückstellungen“ +4.000 €
  • KSt 2025: Gewinn-Reduzierung bewirkt 4.000 € × 15,825% = 633 € weniger KSt + Soli
  • GewSt 2025: weitere Ersparnis ca. 560 € (bei Hebesatz 400%)

5. Beispiel 2: Pensionsrückstellung

Ausgangssituation: Die Schmidt IT-GmbH hat ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer Herrn Schmidt eine Pensionszusage erteilt. Versicherungsmathematische Berechnung ergibt zum 31.12.2025 einen Teilwert der Verpflichtung von 85.000 € (Vorjahr: 80.000 €). Die Erhöhung beträgt 5.000 €.

Buchungssatz zur jährlichen Zuführung am 31.12.2025

Aufwand für Altersversorgung 5.000 €
an Pensionsrückstellungen 5.000 €

Konto SKR 03: 4152 an 0950 · Konto SKR 04: 6152 an 3020

Besonderheiten der Pensionsrückstellung

Pensionsrückstellungen sind der komplexeste Typ und erfordern regelmäßig einen Versicherungsmathematiker. Wichtige Regeln:

  • Handelsrecht (§ 253 Abs. 2 HGB): Abzinsung mit 10-jährigem Durchschnittszins
  • Steuerrecht (§ 6a EStG): Feste 6% Abzinsung
  • Heubeck-Richttafeln: Biometrische Annahmen für Sterblichkeit und Invalidität
  • Teilwertverfahren: Bewertung der Verpflichtung mit Anwartschaftsdeckungsverfahren

Achtung bei Gesellschafter-Geschäftsführer-Pension

Pensionszusagen an den beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer müssen einem strengen Fremdvergleich standhalten — sonst liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) vor. Kriterien: Angemessenheit der Höhe (max. 75% des letzten Aktivgehalts), Erdienbarkeit (10 Jahre Restarbeitszeit), Finanzierbarkeit (Unternehmen muss Zusage leisten können), Schriftform, klare Regelung.

6. Beispiel 3: Steuerrückstellung

Ausgangssituation: Die Weber Consulting GmbH hat im Geschäftsjahr 2025 einen Gewinn von 100.000 € erwirtschaftet. KSt + Soli: 15,825%, GewSt (Hebesatz 400%): 14,0%. Gesamte Steuerlast ca. 29.825 €, die erst im Folgejahr vom Finanzamt veranlagt und gezahlt wird. Bereits gezahlte Vorauszahlungen: 25.000 €. Offener Betrag: 4.825 €.

Buchungssatz zur Bildung am 31.12.2025

Körperschaftsteuer + Soli + Gewerbesteuer 4.825 €
an Steuerrückstellungen 4.825 €

Konto SKR 03: 7600/7610/7611 an 0956 · Konto SKR 04: 7600/7610/7611 an 3035

Logik der Steuerrückstellung

Der Gewinn 2025 unterliegt den Steuern 2025 — auch wenn die Zahlung erst in 2026 nach Veranlagung erfolgt. Die wirtschaftliche Verursachung liegt in 2025, daher muss die noch offene Steuerschuld als Rückstellung bilanziert werden. Bei Veranlagung im Juli 2026 wird die Rückstellung durch die Zahlung aufgelöst:

Buchungssatz bei Veranlagung & Zahlung 2026

Steuerrückstellungen 4.825 €
an Bank 4.825 €

Rückstellung wird aufgelöst, Geld fließt ab — kein GuV-Effekt mehr

7. Auflösung und Inanspruchnahme

Eine Rückstellung löst sich irgendwann auf — drei mögliche Szenarien:

Szenario A: Rückstellung wird in Anspruch genommen (Geldabfluss)

Beispiel: Die Gewährleistungsrückstellung von 4.000 € wird im Februar 2026 durch eine tatsächliche Nachbesserung von 3.500 € teilweise genutzt:

Inanspruchnahme

Gewährleistungsrückstellungen 3.500 €
an Bank 3.500 €

Szenario B: Rückstellung wird aufgelöst (Grund entfallen)

Die Gewährleistungsfrist läuft am 30.11.2027 ab, ohne dass weitere Ansprüche geltend gemacht wurden. Die verbliebenen 500 € werden ergebniswirksam aufgelöst:

Auflösung

Gewährleistungsrückstellungen 500 €
an Sonstige betriebliche Erträge 500 €

Konto SKR 03: 0970 an 2700 · Der Ertrag erhöht den Gewinn in 2027

Szenario C: Rückstellung ist zu niedrig — Erhöhung

Die Gewährleistungs-Rückstellung von 4.000 € reicht nicht aus. Die tatsächliche Reparatur kostet 5.500 €. Die 1.500 € Mehr-Aufwand werden im Jahr der Inanspruchnahme ergebniswirksam:

Inanspruchnahme bei Unterschätzung

Gewährleistungsrückstellungen 4.000 €
Sonstige betriebliche Aufwendungen 1.500 €
an Bank 5.500 €

8. Bewertung und Abzinsung

Nach § 253 Abs. 1 HGB sind Rückstellungen mit dem Erfüllungsbetrag anzusetzen — also dem Betrag, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zur Begleichung notwendig ist.

Abzinsung langfristiger Rückstellungen

Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind abzuzinsen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 7 Geschäftsjahre (Pensions: 10 Jahre). Die Bundesbank veröffentlicht diese Werte monatlich.

Typische Abzinsungssätze 2026

Durchschnittszinssätze der Bundesbank (Rechtsstand April 2026): Laufzeit 1 Jahr ca. 3,0%, 5 Jahre ca. 2,8%, 10 Jahre ca. 2,6%, 15 Jahre ca. 2,5%, Pensionen (10-Jahres-Durchschnitt) ca. 1,9%. Tagesaktuelle Werte: bundesbank.de.

Bewertungsmethode

  • Schadenshäufigkeiten-Verfahren: Bei Gewährleistung Erfahrungswerte aus den letzten Jahren anwenden
  • Einzelbewertung: Bei Prozessrückstellung Bewertung pro Fall anhand Rechtsanwalt-Einschätzung
  • Versicherungsmathematisch: Bei Pensionen zwingend durch Mathematiker
  • Höchstwertprinzip bei Ungewissheit: Im Zweifel höherer Wert nach Vorsichtsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB)

„Rückstellungen sind die ‚Subjektivitäten’ der Bilanz — hier steckt Ermessen drin. Ein guter Steuerberater schöpft den Spielraum aus, um steuerlich abziehbare Aufwendungen vorzuziehen. Aber Vorsicht: Was zu hoch angesetzt wird, ziehen Betriebsprüfer gerne wieder herunter. Die Kunst liegt in dokumentierten, plausiblen und vorsichtig-aber-realistischen Ansätzen.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz

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9. Häufige Fragen

Auf welcher Seite der Bilanz stehen Rückstellungen?

Auf der Passivseite, als eigener Hauptposten B nach § 266 Abs. 3 HGB — zwischen dem Eigenkapital (A) und den Verbindlichkeiten (C). Das unterstreicht ihren Charakter als Fremdkapital mit Ungewissheit.

Muss ich Rückstellungen bilden oder ist das ein Wahlrecht?

In der Handelsbilanz sind die in § 249 Abs. 1 HGB genannten Rückstellungen Pflicht. Früher gab es ein Wahlrecht für bestimmte Aufwandsrückstellungen (§ 249 Abs. 1 S. 3 und Abs. 2 HGB a.F.) — diese wurden durch das BilMoG abgeschafft. Steuerlich sind bestimmte Rückstellungen (z.B. Drohverluste nach § 5 Abs. 4a EStG) nicht anerkannt.

Welcher Grundsatz gebietet die Rückstellungsbildung?

Das Vorsichtsprinzip nach § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB: Künftige Risiken und Verluste müssen bereits im Jahr ihrer wirtschaftlichen Verursachung erfasst werden — auch wenn Höhe oder Fälligkeit noch nicht feststehen. Das führt zu einer konservativen Gewinnermittlung, die das Eigenkapital schützt.

Wann ist eine Steuerrückstellung nötig, wann reicht eine Verbindlichkeit?

Ist die Steuer bereits veranlagt (Bescheid liegt vor), handelt es sich um eine sichere Verbindlichkeit — sie gehört unter „Verbindlichkeiten aus Steuern“ (Passiva C 8). Ist die Steuer noch nicht veranlagt, aber nach Ihrer Berechnung fällig, ist das eine Steuerrückstellung (Passiva B 2). Nach Veranlagung wird umgebucht.

Wie hoch darf ich eine Rückstellung maximal bilden?

Die Rückstellung ist in Höhe des wahrscheinlich notwendigen Erfüllungsbetrags zu bilden (§ 253 Abs. 1 HGB). Überhöhte Ansätze sind bei Betriebsprüfungen „willkürliche Gewinnminderungen“ und werden korrigiert. Dokumentation der Berechnungsgrundlage (z.B. Erfahrungswerte, Gutachten) ist entscheidend.

Dürfen kleine GmbHs Pauschal-Rückstellungen bilden?

Ja. Bei Massen-Gewährleistungen (z.B. Handwerksbetriebe, Handel) ist eine Pauschal-Rückstellung auf Basis statistischer Erfahrungswerte zulässig und sogar üblich. Beispielsweise 2–3% des Garantieumsatzes. Die Berechnung muss durch Erfahrungswerte der letzten 3–5 Jahre belegt sein.

Können Kleinstkapitalgesellschaften auf Rückstellungen verzichten?

Nein. Kleinstkapital-Erleichterungen nach § 267a HGB betreffen nur die Darstellung (verkürzte Bilanz) und die Offenlegung (Hinterlegung), nicht die materielle Bilanzierung. Auch Kleinst-GmbHs müssen Rückstellungen nach § 249 HGB bilden — sie werden nur zusammengefasst ausgewiesen statt detailliert aufgeschlüsselt.

Wie lange bleibt eine Rückstellung in der Bilanz stehen?

Solange der Grund fortbesteht. Nach § 249 Abs. 2 HGB sind Rückstellungen aufzulösen, sobald der Grund entfallen ist. Bei Gewährleistung meist 2–5 Jahre, bei Pensionen bis zum Tod des Begünstigten, bei Prozessrückstellungen bis zum rechtskräftigen Urteil.

Sind Rückstellungen im Jahr der Bildung steuermindernd?

Ja, soweit sie steuerlich anerkannt sind. Eine Gewährleistungsrückstellung von 10.000 € mindert den Gewinn um 10.000 € — das reduziert KSt/Soli (15,825%) und GewSt (je nach Hebesatz 12–18%) um zusammen ca. 3.000 € (bei 100.000 € Gewinn-Niveau). Nicht anerkannte Drohverlust-Rückstellungen führen zu passiven latenten Steuern in der Handelsbilanz.

10. Fazit: Rückstellungen sind das Vorsichts-Werkzeug der Bilanz

Die Bilanzierung von Rückstellungen nach § 249 HGB ist ein zentrales Werkzeug des Vorsichtsprinzips: Sie bildet künftige Belastungen ab, die ihren Ursprung im bereits abgelaufenen Geschäftsjahr haben. Die drei häufigsten Arten — Gewährleistung, Pension, Steuer — decken den Großteil der Praxis ab. Der Buchungssatz ist immer gleich: „Aufwand an Rückstellung“ bei Bildung, „Rückstellung an Bank/Ertrag“ bei Auflösung.

Wichtig ist die richtige Bewertung: Zu niedrige Ansätze führen zu bösen Überraschungen, zu hohe werden von Betriebsprüfern korrigiert. Eine dokumentierte, plausible Berechnungsgrundlage ist essentiell. Für komplexe Fälle (Pensionsrückstellungen, größere Prozessrückstellungen) empfiehlt sich die professionelle Bilanzierung durch einen Steuerberater.

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Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater