Steuern ohne Stress. Bilanz ohne Zweifel.

Steuerberatung,
wie sie sein sollte.

digital + persönlich + bezahlbar

Alles an einem Ort: Dokumente hochladen, Fragen an Ihren Steuerberater stellen und Jahresabschlüsse sowie Steuererklärungen genehmigen und einreichen – direkt aus Ihrem Portal.

In 60 Sekunden Kostenlos & unverbindlich Heute anfragen, morgen sprechen
1
Belege hochladen oder Buchhaltungs­programm verbinden DATEV, lexoffice, sevDesk — oder per Drag & Drop.
2
Ein fester Steuerberater, ein Mandantenportal und KI-Assistenz Eine Ansprechperson, ein Ort, alles transparent.
3
Ihr Spezialist für Jahres­abschlüsse — für UG, GmbH und Holding Bilanzierung nach HGB ist unser Kerngeschäft.
4
Steuerberatung & Finanzamts­vertretung Nicht nur zum Jahresende. Ganzjährig, auf Abruf.
5
Keine versteckten Kosten — ein Festpreis, der alles beinhaltet Was im Angebot steht, steht auf der Rechnung. Punkt.
login.onlinebilanz.de
Live
Muster GmbH Mandant · WJ 2025
Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
01 Upload 02 KI 03 Beratung 04 StB 05 Bilanz 06 ELSTER
Rechnung_Lieferant_042.pdf 1.247 KB · gerade empfangen
Belege hier ablegen PDF, Foto, E-Mail-Weiterleitung
oder
Bestehende Software verbinden Einmal koppeln — Belege fließen automatisch
DATEVverbunden
lexofficeverbunden
sevDeskverbunden
+ 14 weitere
PDF
Rechnung_Lieferant_042.pdf
1.247 KB
PDF
Kontoauszug_KW42.pdf
328 KB
PDF
Bewirtungsbeleg_Mandant.pdf
89 KB
KI‑Vorarbeit · Belege & Transaktionen prüfen — trainiert von unseren Steuerberatern
Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
3400Wareneingang
1.247,00 €
98%
19.10.25
Bewirtung · Hotel Adlon (70%)
4650Bewirtung
142,80 €
94%
20.10.25
Telekom · Mobilfunk Q4
4920Telefon
89,00 €
99%
22.10.25
Kontoauszug · SEPA‑Lastschrift
1200Bank
−450,00 €
100%
Rückfrage an Sie: Die Rechnung Hotel Adlon — war das eine Geschäftsbewirtung mit Mandant, oder interne Reise? Für die korrekte 70/30‑oder 100%‑Buchung.
Mandant ✓
Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
Fabian, wir überlegen 2026 einen Firmenwagen. Lohnt sich das steuerlich?
14:02 · Sie
Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
14:04 · Fabian
Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
14:04 · Fabian
Passt 15 Min. morgen 10:00 für ein kurzes Video-Gespräch?
Ja, passt ✓ Anderer Termin
14:05 · Fabian
Video-Call · morgen 10:00 15 Min.
Fabian Klement Live
Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
+11.400 €
Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
Empfehlung
Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
1
Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
2
Summen müssen gleich sein Aktiva = Passiva. Stimmt das nicht auf den Cent, stimmt die Buchhaltung nicht.
3
Ihr StB prüft & signiert Freigabe per qualifizierter Signatur — bereit für Finanzamt & Bundesanzeiger.
Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
E
ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
BA
BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

11–17 Minuten

OnlineBilanzBlogKosten monatlich Gewerbe

Kosten Steuerberater Gewerbe monatlich 2026 – Ihr Leitfaden

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Gewerbetreibende zahlen monatlich zwischen 150 und 800 Euro für laufende Steuerberatung – abhängig von Umsatz, Buchführungsaufwand und Leistungsumfang. Die Steuerberatergebührenverordnung (StBVV) bildet den gesetzlichen Rahmen, doch Festpreise und digitale Modelle bieten zunehmend Transparenz. Dieser Artikel zeigt, welche Kosten Sie 2026 erwarten, welche Leistungen enthalten sind und wie Sie Ihr Honorar optimieren.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Gewerbetreibende zahlen monatlich durchschnittlich 150–800 Euro für Steuerberatung, abhängig von Umsatz, Buchführungsart und Leistungsumfang. Die StBVV legt Gebührenrahmen fest, doch viele Steuerberater bieten Festpreise. Jahresabschluss und Steuererklärung werden meist separat abgerechnet – dabei sollten Unternehmer die Steuererklärung 2025 Frist Bayern mit Steuerberater im Blick behalten, um von verlängerten Abgabefristen zu profitieren.

Was kostet ein Steuerberater für Gewerbetreibende monatlich?

Die monatlichen Kosten für einen Steuerberater variieren je nach Rechtsform, Tätigkeitsumfang und Komplexität des Gewerbes erheblich. Für GmbH und UG (haftungsbeschränkt) bewegen sich die typischen monatlichen Honorare in einer Bandbreite zwischen 150 und 800 Euro. Diese Spanne ergibt sich aus den Vorgaben der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), die in den §§ 33 bis 35 die Gebührenrahmen für laufende Buchführung und Lohnbuchhaltung regelt. Für kleinere Gewerbebetriebe oder Steuerberater für Selbständige Kosten ohne Kapitalgesellschaft können sich die monatlichen Kosten entsprechend anders gestalten. Um eine präzise Kalkulation für Ihr individuelles Gewerbe zu erhalten, können Sie einen Rechner für Steuerberater-Kosten nutzen.

Entscheidend für die Höhe der monatlichen Kosten sind vor allem drei Faktoren: der Gegenstandswert (Jahresumsatz bzw. Summe der Betriebseinnahmen), die gewählte Gebührenstufe innerhalb des gesetzlichen Rahmens (1/10 bis 6/10 der Mittelgebühr) und der konkrete Leistungsumfang. Während ein kleines Gewerbe mit wenigen Buchungsvorgängen oft am unteren Ende der Skala liegt, zahlen umsatzstarke GmbHs mit komplexer Finanzbuchhaltung deutlich mehr.

Hinweis

Die StBVV gibt nur Rahmengebühren vor. Der konkrete Preis wird individuell zwischen Mandant und Steuerberater vereinbart — meist abhängig von Umfang, Qualität der Belege und gewünschter Reaktionszeit.

Typische monatliche Kostenbeispiele nach Rechtsform (2026)

Rechtsform Jahresumsatz Monatliche StB-Kosten (ca.)
Einzelunternehmen bis 50.000 € 80–200 €
GmbH / UG bis 100.000 € 150–350 €
GmbH 100.000–500.000 € 250–500 €
GmbH über 500.000 € 400–800 €+

Gebührenrahmen nach StBVV: So werden die Kosten berechnet

Die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) bildet die rechtliche Grundlage für die Honorarberechnung. Sie regelt in § 33 die Gebühren für die laufende Buchführung und in § 35 für die Lohnbuchhaltung. Beide Tätigkeiten werden nach Gegenstandswert und Gebührenstufe abgerechnet — die Bandbreite reicht von 1/10 bis 6/10 der Mittelgebühr.

Der Gegenstandswert orientiert sich bei der Buchführung an der Summe der monatlichen Betriebseinnahmen (§ 33 Abs. 3 StBVV). Ein Beispiel: Bei einem monatlichen Umsatz von 10.000 Euro (entspricht 120.000 Euro Jahresumsatz) liegt der Gegenstandswert bei 10.000 Euro. Die Mittelgebühr für diesen Gegenstandswert beträgt laut Tabelle A der StBVV 94 Euro. Je nach Schwierigkeitsgrad kann der Steuerberater zwischen 18,80 Euro (1/10) und 564 Euro (6/10) berechnen — in der Praxis liegt die monatliche Gebühr meist zwischen 2/10 und 4/10, also etwa 38 bis 188 Euro.

Berechnung nach § 33 StBVV (Buchführung)

  • Gegenstandswert: Summe der monatlichen Betriebseinnahmen (nicht der Gewinn)
  • Tabelle A: Ermittlung der vollen Gebühr je nach Gegenstandswert
  • Gebührenstufe: 1/10 bis 6/10 der Mittelgebühr, je nach Aufwand und Komplexität
  • Zusätzliche Faktoren: Anzahl der Belege, Qualität der Vorsortierung, digitale oder analoge Übermittlung

„Viele Mandanten sind überrascht, dass zwei Gewerbetreibende mit identischem Umsatz unterschiedliche Honorare zahlen. Der Unterschied liegt oft in der Belegqualität: Wer digital, strukturiert und zeitnah liefert, zahlt weniger — weil der Bearbeitungsaufwand sinkt.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Leistungsumfang: Was ist im monatlichen Honorar enthalten?

Das monatliche Steuerberater-Honorar deckt in der Regel die laufende Finanzbuchhaltung ab — also die Verbuchung aller Geschäftsvorfälle, Abstimmung der Konten, Umsatzsteuer-Voranmeldung und vorbereitende Monats- oder Quartalsabschlüsse. Häufig ist auch die betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) Bestandteil der monatlichen Leistung, die dem Geschäftsführer einen schnellen Überblick über Ertragslage und Liquidität gibt.

Wichtig: Der Jahresabschluss ist in den monatlichen Gebühren in der Regel nicht enthalten. Er wird separat nach § 35 StBVV oder als Festpreis abgerechnet. Gleiches gilt für die Erstellung der Steuererklärungen (Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer-Jahreserklärung), die nach § 24 StBVV berechnet werden. Auch Beratungsleistungen, Sonderfragen oder Betriebsprüfungen werden zusätzlich honoriert.

Typischer monatlicher Leistungsumfang

  • Verbuchung aller Geschäftsvorfälle (Eingangs- und Ausgangsrechnungen, Bankauszüge)
  • Abstimmung der Konten (Debitoren, Kreditoren, Bank)
  • Umsatzsteuer-Voranmeldung (monatlich oder quartalsweise)
  • Erstellung der betriebswirtschaftlichen Auswertung (BWA)
  • Liquiditätsübersicht und ggf. Soll-Ist-Vergleich

Leistungen, die separat abgerechnet werden

  • Jahresabschluss: Bilanz, GuV, Anhang — nach § 35 StBVV oder Festpreis
  • Steuererklärungen: Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer-Jahreserklärung (§ 24 StBVV)
  • Offenlegung beim Unternehmensregister: Gemäß § 325 HGB für GmbH/UG (seit DiRUG ausschließlich über das Unternehmensregister)
  • Steuerliche Beratung: z. B. Umstrukturierungen, Gesellschafterwechsel, Investitionsentscheidungen
  • Lohnbuchhaltung: Abrechnung von Gehältern, Sozialversicherungsmeldungen (§ 35 StBVV)

Kostenfaktoren, die das Steuerberater-Honorar beeinflussen

Neben dem Gegenstandswert gibt es mehrere praxisrelevante Faktoren, die das monatliche Honorar maßgeblich beeinflussen. Der wichtigste ist die Anzahl und Qualität der Belege. Ein Gewerbetreibender, der 300 Belege monatlich digital, vorsortiert und mit klaren Buchungshinweisen liefert, verursacht weniger Aufwand als ein Mandant, der 100 unsortierte Papierbelege ohne Kontierungsvorschläge einreicht.

Auch die Geschäftsart spielt eine Rolle: Ein einfacher Dienstleistungsbetrieb mit wenigen Kostenstellen ist schneller zu verbuchen als ein Handelsbetrieb mit Wareneinkauf, Lagerbeständen, Anzahlungen und internationalen Transaktionen. Bei GmbH und UG kommen oft zusätzliche Anforderungen hinzu: Gesellschafterkonten, Geschäftsführervergütung, verdeckte Gewinnausschüttungen, Rückstellungen — alles Themen, die mehr Expertise und Zeit erfordern.

Zentrale Kostenfaktoren im Überblick

<strong>Belege & Digitalisierung</strong>

  • Anzahl der monatlichen Belege
  • Digitale oder analoge Übermittlung
  • Vorsortierung und Kontierung durch Mandant
  • Qualität der Zahlungszuordnung

<strong>Komplexität & Rechtsform</strong>

  • Rechtsform (GmbH, UG, Einzelunternehmen)
  • Anzahl der Kostenstellen und Projekte
  • Internationale Geschäfte (z. B. innergemeinschaftliche Lieferungen)
  • Besondere Rechnungslegungspflichten (z. B. § 264 HGB)

20–40 %

typische Honorarreduzierung durch digitale Belegübermittlung

50–200

durchschnittliche Anzahl monatlicher Belege bei kleinen GmbHs

Achtung

Unvollständige oder nachgereichte Belege führen häufig zu Nachberechnungen. Wer Belege erst Monate später nachliefert, riskiert höhere Gebühren — weil die Buchhaltung rückwirkend korrigiert werden muss.

Jahresabschluss und Steuererklärung: Kosten zusätzlich zum monatlichen Honorar

Während die monatliche Buchführung laufende Geschäftsvorfälle abbildet, ist der Jahresabschluss eine eigenständige, rechtlich verpflichtende Leistung nach § 242 HGB (für Kaufleute) bzw. § 264 HGB (für Kapitalgesellschaften wie GmbH und UG). Er umfasst mindestens Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), bei mittelgroßen und großen Gesellschaften zusätzlich einen Anhang. Die Erstellung wird nach § 35 StBVV oder als Festpreis abgerechnet.

Die Kosten für einen GmbH-Jahresabschluss liegen typischerweise zwischen 800 und 2.500 Euro, abhängig von Größenklasse, Komplexität und Bilanzsumme. Hinzu kommen die Steuererklärungen (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer-Jahreserklärung), die nach § 24 StBVV berechnet werden — hier fallen je nach Gegenstandswert nochmals 400 bis 1.200 Euro an. Für kleine GmbHs mit einfacher Struktur bieten viele Kanzleien und Plattformen wie OnlineBilanz mittlerweile transparente Festpreise an, etwa 499,95 Euro inkl. MwSt. für den kompletten Jahresabschluss inklusive Erstellung durch zugelassene Steuerberater.

Typische Kosten Jahresabschluss & Steuererklärungen (GmbH/UG, 2026)

Leistung Grundlage Kostenbereich
Jahresabschluss (klein, einfach) § 35 StBVV / Festpreis 500–1.200 €
Jahresabschluss (mittelgroß) § 35 StBVV 1.200–2.500 €
Körperschaftsteuererklärung § 24 StBVV 300–800 €
Gewerbesteuererklärung § 24 StBVV 150–400 €
Umsatzsteuer-Jahreserklärung § 24 StBVV 100–300 €

„Der Jahresabschluss ist keine monatliche Pflicht, aber er ist das Herzstück der Rechnungslegung. Für GmbH und UG gilt: Feststellung innerhalb von acht Monaten nach Bilanzstichtag (§ 42a GmbHG), Offenlegung beim Unternehmensregister innerhalb von zwölf Monaten (§ 325 HGB). Wer diese Fristen verpasst, riskiert Ordnungsgelder bis 25.000 Euro.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Festpreis versus StBVV-Abrechnung: Was lohnt sich für Gewerbetreibende?

Klassische Steuerberaterkanzleien rechnen überwiegend nach StBVV ab — monatlich für die Buchführung, jährlich für Jahresabschluss und Steuererklärungen. Der Vorteil: Die Abrechnung ist gesetzlich geregelt und transparent nachvollziehbar. Der Nachteil: Die tatsächlichen Kosten stehen oft erst im Nachhinein fest, weil Gebührenstufe und Gegenstandswert schwanken können.

Immer mehr Steuerberater-Plattformen bieten deshalb Festpreismodelle an — vor allem für standardisierte Leistungen wie kleine GmbH-Jahresabschlüsse. Der Mandant kennt den Preis im Voraus, unabhängig vom Aufwand. OnlineBilanz beispielsweise bietet den Jahresabschluss für GmbH und UG zum Festpreis von 499,95 Euro inkl. MwSt. an — erstellt von zugelassenen Steuerberatern, digital koordiniert, ohne versteckte Kosten.

Vergleich: Klassische StBVV-Abrechnung vs. Festpreis

Kriterium StBVV-Abrechnung Festpreis-Modell
Planbarkeit Schwankend, abhängig von Gegenstandswert Fixe Kosten, vorab bekannt
Transparenz Gut, aber Endbetrag oft erst nach Erstellung Maximal transparent
Flexibilität Hoch, individuelle Gebührenstufe Standardisiert, weniger Spielraum
Eignung Komplexe Mandate, schwankende Umsätze Kleine GmbH/UG, einfache Struktur
Verfügbarkeit Alle Steuerberater Digitale Plattformen, moderne Kanzleien

Hinweis

Festpreise lohnen sich besonders für kleinere Gewerbetreibende mit stabilen, überschaubaren Strukturen. Wer regelmäßig Sonderfragen, Umstrukturierungen oder Betriebsprüfungen hat, profitiert oft mehr von der flexiblen StBVV-Abrechnung.

Kostensenkung: Wie Gewerbetreibende Steuerberaterkosten reduzieren können

Die Höhe des Steuerberater-Honorars ist nicht in Stein gemeißelt. Gewerbetreibende können durch gezielte Maßnahmen die monatlichen und jährlichen Kosten spürbar senken — ohne auf fachliche Qualität zu verzichten. Der wichtigste Hebel ist die Belegorganisation: Wer Belege digital, vollständig und zeitnah liefert, reduziert den Bearbeitungsaufwand und damit die Gebührenstufe erheblich.

Auch die Vorarbeit zahlt sich aus: Einfache Kontierungsvorschläge, klare Zahlungszuordnungen und die Nutzung von Buchhaltungssoftware (z. B. DATEV Unternehmen online, lexoffice, sevDesk) entlasten den Steuerberater. Viele Kanzleien honorieren dies mit niedrigeren Gebührenstufen. Wer zudem auf digitale Plattformen wie OnlineBilanz setzt, profitiert von transparenten Festpreisen und entfällt langen Wartezeiten oder intransparenten Abrechnungen.

Konkrete Maßnahmen zur Kostensenkung

  • Belege monatlich digital übermitteln (z. B. per DATEV Unternehmen online)
  • Vorkontierung nutzen: Jede Rechnung mit Buchungshinweis versehen
  • Zahlungsverkehr digital abwickeln und automatisch mit Belegen verknüpfen
  • Buchhaltungssoftware einsetzen: Automatische Belegerfassung und Kategorisierung
  • Festpreismodelle prüfen — besonders bei kleinen GmbH/UG mit einfacher Struktur
  • Jahresabschluss und Steuererklärungen frühzeitig planen — Last-Minute-Zuschläge vermeiden

30 %

durchschnittliche Kostenersparnis durch digitale Belegübermittlung

1/10 – 2/10

typische Gebührenstufe bei guter Mandantenvorbereitung (statt 3/10 – 4/10)

„Die beste Kostensenkung ist Struktur. Wer seine Belege digital, monatlich und vollständig liefert, spart nicht nur Geld — sondern gewinnt auch Zeit. Unser Steuerberater-Team kann schneller arbeiten, Fristen werden sicher eingehalten, und der Geschäftsführer hat jederzeit Überblick über seine Zahlen.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Rechtliche Pflichten für Gewerbetreibende: Was ist 2026 zu beachten?

Gewerbetreibende in der Rechtsform GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) unterliegen einer Reihe gesetzlicher Pflichten, die unabhängig von der Beauftragung eines Steuerberaters bestehen. Die wichtigsten sind die Buchführungspflicht nach § 238 HGB, die Pflicht zur Erstellung eines Jahresabschlusses nach § 242 HGB bzw. § 264 HGB und die Offenlegung beim Unternehmensregister gemäß § 325 HGB.

Seit dem DiRUG (Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie), in Kraft seit 01.08.2022, erfolgt die Offenlegung ausschließlich über das Unternehmensregister — nicht mehr über den Bundesanzeiger. Die Frist beträgt zwölf Monate nach Bilanzstichtag (z. B. bis 31.12.2026 für das Geschäftsjahr 2025). Wer die Offenlegungsfrist versäumt, riskiert ein Ordnungsgeld zwischen 500 und 25.000 Euro nach § 335 HGB.

Zentrale Pflichten für GmbH und UG (2026)

Pflicht Rechtsgrundlage Frist
Buchführung § 238 HGB laufend, zeitnah
Jahresabschluss erstellen § 264 HGB
Jahresabschluss feststellen § 42a GmbHG 8 Monate (mittelgroß/groß) bzw. 11 Monate (klein) nach Bilanzstichtag
Offenlegung Unternehmensregister § 325 HGB 12 Monate nach Bilanzstichtag
Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer AO, GewStG siehe Steuererklärungsfristen

Achtung

Verspätete Offenlegung führt automatisch zu Ordnungsgeldverfahren. Das Bundesamt für Justiz verschickt Mahnungen — aber die Frist läuft unabhängig davon. Wer den Jahresabschluss nicht rechtzeitig beim Unternehmensregister einreicht, zahlt Bußgelder, die sich bei wiederholter Versäumnis erhöhen.

Wer diese Pflichten professionell und fristgerecht erfüllen möchte, ohne selbst tief in Buchhaltung und Bilanzierung einzusteigen, findet in modernen Steuerberater-Plattformen eine zeitsparende Lösung. OnlineBilanz verbindet die Expertise zugelassener Steuerberater mit digitalen Prozessen und transparenten Festpreisen — so bleibt der Geschäftsführer rechtssicher, ohne Überraschungen bei der Abrechnung.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich die Kosten für den Steuerberater als Gewerbetreibender steuerlich absetzen?

Ja, Steuerberaterkosten zählen zu den Betriebsausgaben und mindern den Gewinn vollständig. Sowohl laufende monatliche Honorare als auch Kosten für Jahresabschluss und Steuererklärungen sind nach § 4 Abs. 4 EStG abzugsfähig. Bewahren Sie alle Rechnungen als Nachweis auf.

Wann lohnt sich ein Steuerberater für Kleingewerbetreibende?

Ein Steuerberater lohnt sich bereits bei überschaubaren Umsätzen, wenn Sie Zeit sparen, Fehler vermeiden und Optimierungspotenzial nutzen möchten. Insbesondere bei Gewerbepflicht nach § 238 HGB, komplexen Sachverhalten oder hohem Haftungsrisiko überwiegt der Nutzen die monatlichen Kosten deutlich.

Gibt es kostenlose Alternativen zum Steuerberater für Gewerbetreibende?

Selbstständige können die Buchhaltung und Steuererklärung mit Software (z. B. DATEV, Lexoffice) selbst erstellen. Allerdings trägt man dabei das volle Haftungsrisiko bei Fehlern. Für Gewerbetreibende mit Buchführungspflicht ist eine fachliche Prüfung durch einen Steuerberater empfehlenswert, um Fehler und Nachforderungen zu vermeiden.

Wie oft sollte ich als Gewerbetreibender Kontakt mit meinem Steuerberater haben?

Je nach Leistungsumfang sollten Sie monatlich oder quartalsweise Belege einreichen und bei größeren Geschäftsvorfällen (Investitionen, Verträge, Umstrukturierungen) vorab Rücksprache halten. Ein regelmäßiger Austausch hilft, steuerliche Risiken frühzeitig zu erkennen und Optimierungspotenzial zu nutzen.

Welche Unterlagen muss ich monatlich an meinen Steuerberater übermitteln?

In der Regel: alle Eingangs- und Ausgangsrechnungen, Kontoauszüge, Kassenbücher, Lohnabrechnungen (bei Mitarbeitern), Verträge und Nachweise zu außergewöhnlichen Geschäftsvorfällen. Digitale Plattformen ermöglichen oft einen Upload per App oder Cloud, was den Prozess erheblich beschleunigt.

Was passiert, wenn ich meinen Steuerberater wechseln möchte?

Ein Wechsel ist jederzeit möglich. Der bisherige Steuerberater muss alle Unterlagen herausgeben (§ 66 StBerG) und darf diese nur bei offenen Honorarforderungen zurückhalten. Klären Sie offene Rechnungen, fordern Sie Ihre Buchhaltungsdaten und DATEV-Exporte an und übergeben Sie diese dem neuen Steuerberater zur nahtlosen Fortführung.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Steuerberatergebührenverordnung (StBVV), Handelsgesetzbuch (HGB), GmbH-Gesetz (GmbHG), Einkommensteuergesetz (EStG). Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

Die ordnungsgemäße Erstellung der monatlichen Beitragsnachweise erfordert fundierte Kenntnisse im Sozialversicherungsrecht. Viele Unternehmen beauftragen daher einen Steuerberater mit dieser Aufgabe. Informieren Sie sich über die monatlichen Kosten für einen Steuerberater im Gewerbe, um eine fundierte Entscheidung über die externe Bearbeitung zu treffen.

Haben Sie Fragen? Jetzt erreichbar
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Support
0711 968 881 55
Mo–Fr · 10:00 – 18:00 Uhr · info@onlinebilanz.de
Branchen

Jedes Unternehmen. Jede Branche.

Alle Branchen ansehen

Schritt 1 · Wählen Sie Ihre Rechtsform — wir zeigen die Pflichten, die für Sie gelten



Fristenkalender

Jede Frist. Jede Abgabe.
Immer pünktlich.

Schlüsseltermine

Entstehungsgeschichte

Steuerberatung
der Zukunft.
Heute.

Jahresabschlüsse, die seit Jahren beim Finanzamt fehlen. Honorare, die kommen – ohne dass man weiß, wofür. Rückfragen, die im Nichts verschwinden. Fristen, die niemand im Blick hat. Irgendwann reicht es.

Die Antwort auf all das ist denkbar einfach: Unternehmer und Steuerberater arbeiten in einem gemeinsamen Portal zusammen – transparent, in Echtzeit und zu einem festen Preis. Belege hochladen, kommunizieren, Jahresabschlüsse erstellen, Steuererklärungen einreichen.

Alles an einem Ort, ohne Umwege, ohne Wartezeit. Künstliche Intelligenz übernimmt die Routine – damit der Steuerberater das tun kann, wofür er wirklich da ist: beraten, prüfen, verantworten.

Kostenloses Erstgespräch

15 Minuten.Klarheit.

Lernen Sie uns unverbindlich kennen. Im kurzen Kennenlerngespräch klären wir Ihre Situation und Sie erfahren, was Ihr Jahresabschluss bei uns kostet – zum Festpreis, ohne Kleingedrucktes.

  • 01
    Ihre SituationRechtsform, Geschäftsjahr, Stand der Buchhaltung – wir hören zu.
  • 02
    Ihr FestpreisSie erhalten eine ehrliche Einschätzung, was die Erstellung kostet.
  • 03
    Die nächsten SchritteWenn es passt: Unterlagen digital einreichen – wir übernehmen den Rest.
Kostenlos & unverbindlich Nur 15 Minuten Kein Verkaufsgespräch
Oder direkt loslegen?

Erstellen Sie einfach gleich Ihr Konto – wir rufen Sie in jedem Fall für ein persönliches Kennenlernen an. Und auch danach können Sie jederzeit ein Gespräch direkt im Mandantenportal buchen.

Konto erstellen
Termin direkt online buchen Freie Zeiten in Echtzeit – Bestätigung sofort per E-Mail
15 Min
DSGVO-konform Per Zoom-Gespräch Jederzeit stornierbar
Ihr Team

Steuerberatung,
die hält, was sie verspricht.

Verpasste Fristen, unbeantwortete Fragen, unklare Rechnungen – das kennen viele. Bei OnlineBilanz ist das anders. Ihr Steuerberater behält den Überblick, hält Fristen ein und meldet sich, bevor Probleme entstehen.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert
Kontakt & häufige Fragen

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
Ben
Ben
KI-Assistenz