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Datum

Lesedauer

16–24 Minuten

OnlineBilanzBlogSteuererklärung Frist Bayern

Steuererklärung 2025 Frist Bayern mit Steuerberater 2026

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Steuererklärung 2025 für GmbH und UG in Bayern muss grundsätzlich bis 31. Juli 2026 beim Finanzamt eingehen. Wer einen Steuerberater beauftragt, erhält eine automatische Fristverlängerung bis 30. April 2027 – ohne gesonderten Antrag. Details zur Steuererklärung über Steuerberater Frist 2026 erläutern die genauen Regelungen und Termine. Für Unternehmen, die noch Rückstände aufholen müssen, gelten ähnliche Regelungen: Die Steuererklärungen 2023 Frist Steuerberater 2026 zeigt die entsprechenden Abgabefristen für das Vorjahr. Jahresabschluss und Steuererklärung hängen eng zusammen und sollten rechtzeitig koordiniert werden.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Für die Steuererklärung 2025 gilt in Bayern für Kapitalgesellschaften grundsätzlich die Frist 31. Juli 2026. Bei Beauftragung eines Steuerberaters verlängert sich die Frist automatisch bis 30. April 2027. Verspätungszuschläge drohen ab dem Tag der Fristüberschreitung nach § 152 AO. Eine rechtzeitige Beauftragung sichert die Einhaltung aller Fristen und vermeidet Sanktionen.

Welche Fristen gelten für die Steuererklärung 2025 in Bayern?

Für die Steuererklärung 2025 – also für das Wirtschaftsjahr mit Bilanzstichtag 31.12.2025 – gelten in Bayern die bundeseinheitlichen Abgabefristen nach § 149 Abgabenordnung (AO). Entscheidend ist nicht der Wohnsitz oder Unternehmenssitz, sondern ob Sie die Erklärung selbst erstellen oder durch einen Steuerberater bearbeiten lassen. Für Geschäftsführer von GmbH und UG ist diese Unterscheidung von erheblicher Relevanz, da die Körperschaftsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung und oft auch Umsatzsteuerjahreserklärung fristgerecht beim Finanzamt eingehen müssen.

Reguläre Frist ohne Steuerberater

Wer seine Steuererklärung 2025 ohne steuerlichen Berater erstellt, muss sie grundsätzlich bis zum 31. Juli 2026 beim Finanzamt einreichen. Diese Frist gilt für alle Steuerpflichtigen bundesweit, unabhängig vom Bundesland. In Bayern gelten keine gesonderten Landesfristen – die Abgabenordnung ist Bundesrecht.

Verlängerte Frist mit Steuerberater

Mandanten, die ihre Steuererklärung 2025 durch einen Steuerberater, Steuerbevollmächtigten oder Wirtschaftsprüfer erstellen lassen, erhalten nach § 149 Abs. 3 AO eine automatische Fristverlängerung bis zum 28. Februar 2027 (bzw. 2. März 2027, da der 28. Februar auf einen Sonntag fällt). Diese Verlängerung gilt unabhängig von der Unternehmensgröße, Rechtsform oder Geschäftsstruktur. Geschäftsführer von GmbH und UG profitieren damit von einem zusätzlichen Zeitfenster von sieben Monaten, um alle steuerrelevanten Unterlagen zu prüfen und die Steuerlast fundiert zu planen.

Praxis-Hinweis: Mandatierung rechtzeitig dokumentieren

Das Finanzamt erkennt die verlängerte Frist nur an, wenn die steuerliche Beratung bereits vor Ablauf der regulären Frist (31. Juli 2026) beauftragt wurde. Eine nachträgliche Mandatierung nach Fristablauf führt nicht zur rückwirkenden Fristverlängerung. Geschäftsführer sollten daher frühzeitig einen Steuerberater beauftragen – idealerweise bereits im ersten Quartal des Folgejahres. Die gleichen Grundsätze gelten auch für die Steuer 2023 Frist Steuerberater, bei der ebenfalls eine rechtzeitige Beauftragung entscheidend für die Fristverlängerung war.

Welche Steuererklärungen müssen GmbH und UG in Bayern abgeben?

Kapitalgesellschaften wie GmbH und UG (haftungsbeschränkt) unterliegen einer eigenständigen Steuerpflicht. Anders als Personengesellschaften reichen Einzelunternehmer ihre Einkommensteuererklärung ein, während GmbH und UG mehrere Steuerarten parallel abdecken müssen. Der Geschäftsführer ist nach § 34 AO für die ordnungsgemäße und fristgerechte Abgabe verantwortlich – Versäumnisse können zu Verspätungszuschlägen und Zwangsgeldern führen.

Körperschaftsteuererklärung

Die Körperschaftsteuererklärung bildet den Kern der steuerlichen Pflichten einer GmbH oder UG. Sie wird auf Basis des handelsrechtlichen Jahresabschlusses und der steuerlichen Überleitungsrechnung erstellt. Bemessungsgrundlage ist das zu versteuernde Einkommen nach § 7 KStG. Die Körperschaftsteuer beträgt einheitlich 15 %, zuzüglich Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % auf die Körperschaftsteuer – effektiv also rund 15,825 %.

Gewerbesteuererklärung

Jede GmbH und UG ist kraft Rechtsform gewerbesteuerpflichtig nach § 2 Abs. 2 GewStG. Die Gewerbesteuererklärung wird beim zuständigen Finanzamt eingereicht, welches die Steuermesszahl berechnet und den Bescheid an die Gemeinde weiterleitet. Der tatsächliche Hebesatz wird von der jeweiligen Gemeinde in Bayern festgelegt – die Spannbreite reicht von etwa 240 % (ländliche Gemeinden) bis über 490 % (München). Für die Steuererklärung 2025 ist der Gewerbeertrag nach § 7 GewStG maßgeblich.

Umsatzsteuerjahreserklärung

Die Umsatzsteuerjahreserklärung 2025 fasst alle Voranmeldungen zusammen und korrigiert eventuelle Abweichungen. Sie ist grundsätzlich bis zum 31. Juli 2026 (ohne Steuerberater) bzw. 28. Februar 2027 (mit Steuerberater) elektronisch über ELSTER abzugeben. Besonders bei Unternehmen mit innergemeinschaftlichen Lieferungen, Reverse-Charge-Verfahren oder steuerfreien Umsätzen nach § 4 UStG ist eine sorgfältige Prüfung erforderlich.

Steuerart Frist ohne StB Frist mit StB Rechtsgrundlage
Körperschaftsteuer 31. Juli 2026 28. Februar 2027 § 149 Abs. 2, 3 AO
Gewerbesteuer 31. Juli 2026 28. Februar 2027 § 149 Abs. 2, 3 AO
Umsatzsteuer (Jahr) 31. Juli 2026 28. Februar 2027 § 149 Abs. 2, 3 AO
Feststellung Jahresabschluss 11 bzw. 8 Monate § 42a GmbHG

Warum lohnt sich die Fristverlängerung durch einen Steuerberater?

Die Beauftragung eines Steuerberaters verschafft nicht nur sieben Monate zusätzliche Zeit, sondern ermöglicht auch eine deutlich fundiertere Steuerplanung. Insbesondere Geschäftsführer von GmbH und UG profitieren von der Expertise bei komplexen Sachverhalten wie verdeckten Gewinnausschüttungen, Rückstellungsbewertung, Gewerbesteueranrechnung oder der steueroptimalen Gestaltung von Gesellschafter-Geschäftsführer-Verträgen.

Mehr Zeit für sorgfältige Buchführung und Belege

Gerade in wachsenden Unternehmen sind nicht alle Belege zum 31. Juli verfügbar. Verzögerte Rechnungen, offene Kreditoren oder nachträglich eingehende Gutschriften können die Steuerlast erheblich beeinflussen. Mit der Frist bis Ende Februar 2027 bleibt ausreichend Zeit, um alle Geschäftsvorfälle 2025 vollständig und korrekt zu erfassen. Das reduziert Fehlerquellen und vermeidet kostspielige Korrekturen oder Ergänzungsbilanzen.

Steueroptimierung auf Basis des vollständigen Jahresabschlusses

Ein qualifizierter Steuerberater erstellt die Steuererklärung nicht isoliert, sondern auf Grundlage des geprüften Jahresabschlusses. So können steuerliche Wahlrechte (z. B. bei Abschreibungen, Bewertung von Rückstellungen nach § 253 HGB, Bildung von steuerlichen Rücklagen) gezielt genutzt werden, um die Steuerlast zu steuern. Diese Gestaltungsmöglichkeiten sind bis zum endgültigen Abgabetermin offen – wer zu früh abgibt, verschenkt Optimierungspotenzial.

„Viele Geschäftsführer unterschätzen, wie viel Gestaltungsspielraum in den letzten Wochen vor Abgabe liegt. Die Fristverlängerung mit Steuerberater ist kein Aufschub, sondern aktive Steuerplanung – gerade bei GmbH und UG mit engen Liquiditätsspielräumen.”

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Rechtssicherheit und Haftungsschutz

Ein Steuerberater haftet berufshaftpflichtversichert für seine Arbeit. Fehler in der Steuererklärung – etwa bei der Behandlung von Betriebsausgaben, der Anrechnung ausländischer Quellensteuer oder der korrekten Anwendung von § 8b KStG – können zu Nachzahlungen, Zinsen nach § 233a AO und im schlimmsten Fall zu steuerstrafrechtlichen Konsequenzen führen. Die fachliche Prüfung durch einen Steuerberater minimiert diese Risiken erheblich.

Was passiert bei Fristüberschreitung in Bayern?

Die Nichteinhaltung der Abgabefristen nach § 149 AO zieht automatisch steuerliche Sanktionen nach sich. Das bayerische Landesamt für Steuern und die örtlichen Finanzämter setzen die bundesrechtlichen Vorgaben konsequent um – Kulanzregelungen sind selten und an strenge Voraussetzungen gebunden. Geschäftsführer sollten sich bewusst sein, dass Fristversäumnisse nicht nur finanzielle, sondern auch persönliche Haftungsrisiken auslösen können.

Verspätungszuschlag nach § 152 AO

Das Finanzamt kann bei verspäteter Abgabe der Steuererklärung einen Verspätungszuschlag festsetzen. Seit 2019 ist dieser bei einer Verspätung von mehr als 14 Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres zwingend vorgeschrieben (§ 152 Abs. 2 AO). Der Zuschlag beträgt 0,25 % der festgesetzten Steuer pro Monat, mindestens jedoch 25 Euro pro Monat. Für die Steuererklärung 2025 bedeutet das: Geht die Erklärung ohne Steuerberater nach dem 31. Januar 2027 ein, wird der Zuschlag automatisch berechnet. Mit Steuerberater-Mandat droht dieser erst ab dem 1. April 2027.

Achtung: Verspätungszuschlag auch bei Erstattung

Der Verspätungszuschlag wird unabhängig davon festgesetzt, ob eine Nachzahlung oder Erstattung erfolgt. Selbst bei einer zu erwartenden Steuererstattung kann das Finanzamt den Zuschlag erheben – die Bemessungsgrundlage ist die festgesetzte Steuer, nicht die Nachzahlung. Bei Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer summiert sich der Zuschlag daher schnell auf mehrere hundert Euro.

Zwangsgeld und Schätzungsbescheid

Kommt der Steuerpflichtige seiner Abgabepflicht auch nach Mahnung nicht nach, kann das Finanzamt ein Zwangsgeld zwischen 25 und 25.000 Euro androhen und im Wiederholungsfall festsetzen (§ 328 AO). Parallel dazu ist das Finanzamt berechtigt, die Besteuerungsgrundlagen zu schätzen (§ 162 AO). Schätzungsbescheide fallen in der Regel deutlich ungünstiger aus als die tatsächliche Steuerlast, da das Finanzamt im Zweifel von höheren Gewinnen ausgeht. Für GmbH und UG kann das existenzbedrohende Liquiditätsengpässe auslösen.

Säumniszuschläge auf fällige Steuerzahlungen

Unabhängig von der Abgabe der Steuererklärung entstehen Säumniszuschläge nach § 240 AO, wenn fällige Steuerzahlungen nicht pünktlich geleistet werden. Diese betragen 1 % der rückständigen Steuer pro angefangenem Monat. Vorauszahlungen zur Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer sind quartalsweise am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember fällig. Wer diese Termine versäumt, zahlt zusätzlich – unabhängig davon, ob die Jahreserklärung bereits eingereicht wurde.

0,25 %

Verspätungszuschlag pro Monat der festgesetzten Steuer

1 %

Säumniszuschlag pro Monat auf rückständige Zahlungen

25–25.000 €

Mögliches Zwangsgeld bei Nicht-Abgabe

Wie beauftrage ich einen Steuerberater für die Steuererklärung 2025?

Die Beauftragung eines Steuerberaters für die Steuererklärung 2025 sollte strukturiert und mit klaren Erwartungen erfolgen. Geschäftsführer von GmbH und UG benötigen nicht nur die Erstellung der Erklärungen, sondern idealerweise eine ganzheitliche Betreuung, die Buchführung, Jahresabschluss und steuerliche Optimierung umfasst. In Bayern gibt es rund 22.000 zugelassene Steuerberater – die Auswahl sollte auf Basis fachlicher Kompetenz, digitaler Prozesse und transparenter Preisgestaltung erfolgen.

Mandat rechtzeitig abschließen

Damit die verlängerte Abgabefrist nach § 149 Abs. 3 AO greift, muss das Mandat vor dem 31. Juli 2026 bestehen. Das bedeutet: Der Steuerberater muss bereits vor Ablauf der regulären Frist beauftragt sein. Ein Mandatsvertrag sollte schriftlich geschlossen werden und den Leistungsumfang klar definieren – etwa: Erstellung der Körperschaftsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung, Umsatzsteuerjahreserklärung sowie Beratung zu steuerlichen Optimierungen.

Unterlagen und Buchhaltung vorbereiten

Je vollständiger die Unterlagen, desto schneller und präziser kann der Steuerberater arbeiten. Für die Steuererklärung 2025 benötigt werden: vollständige Buchführung (DATEV oder vergleichbare Formate), Kontoauszüge, Rechnungen, Verträge mit Gesellschaftern, Geschäftsführerverträge, Nachweise zu Betriebsausgaben, Abschreibungsverzeichnisse und ggf. bereits erstellte Jahresabschlüsse. Digitale Plattformen wie OnlineBilanz ermöglichen es, diese Unterlagen strukturiert hochzuladen und den gesamten Prozess transparent zu verfolgen.

Praxis-Tipp: Digitale Steuerberater-Plattformen nutzen

Wer keinen lokalen Steuerberater in Bayern hat oder Wert auf transparente Festpreise und digitale Abwicklung legt, kann auf spezialisierte Plattformen zurückgreifen. OnlineBilanz verbindet die Fachkompetenz zugelassener Steuerberater mit moderner Software – Mandanten erhalten ihren Jahresabschluss und die Steuererklärungen ohne Wartezeiten, digital koordiniert durch Servet Gündogan und das Büroteam, fachlich geprüft und unterzeichnet durch das Steuerberater-Team.

Vergütung und Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV)

Die Honorare für Steuerberater richten sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), die Gebührenrahmen nach Gegenstandswert vorsieht. Für eine Körperschaftsteuererklärung einer GmbH mit einem Gewinn von 100.000 Euro bewegt sich die Gebühr zwischen rund 500 und 1.500 Euro (je nach Schwierigkeit und Zehntelrahmen). Hinzu kommen Gebühren für Gewerbesteuer, Umsatzsteuer und ggf. Jahresabschluss. Transparente Festpreismodelle schaffen Planungssicherheit und vermeiden Überraschungen bei der Abrechnung.

  • Mandatsvertrag vor dem 31. Juli 2026 abschließen, um Fristverlängerung zu sichern
  • Vollständige Buchhaltung und Belege digital oder strukturiert bereitstellen
  • Jahresabschluss 2025 parallel zur Steuererklärung koordinieren
  • Klare Absprachen zu Leistungsumfang und Vergütung treffen
  • Digitale Tools nutzen, um Kommunikation und Dokumentenaustausch zu beschleunigen

Wie hängen Jahresabschluss und Steuererklärung 2025 zusammen?

Für GmbH und UG bildet der handelsrechtliche Jahresabschluss nach §§ 242 ff. HGB die Grundlage für die steuerlichen Erklärungen. Die Körperschaftsteuererklärung basiert auf dem Jahresüberschuss der Gewinn- und Verlustrechnung, der um steuerliche Korrekturen (Hinzurechnungen, Kürzungen, nicht abziehbare Betriebsausgaben) bereinigt wird. Diese sogenannte Überleitungsrechnung ist das Herzstück der steuerlichen Gewinnermittlung und setzt einen ordnungsgemäßen Jahresabschluss voraus.

Feststellung des Jahresabschlusses nach § 42a GmbHG

Der Jahresabschluss 2025 muss durch die Gesellschafterversammlung innerhalb der gesetzlichen Fristen festgestellt werden: 11 Monate nach dem Bilanzstichtag bei kleinen GmbH/UG (§ 267 Abs. 1 HGB), 8 Monate bei mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften (§ 42a Abs. 2 GmbHG). Für den Bilanzstichtag 31.12.2025 bedeutet das: Feststellung bis spätestens 30. November 2026 (klein) bzw. 31. August 2026 (mittel/groß). Erst nach der Feststellung kann die Steuererklärung endgültig erstellt werden – die verlängerte Steuerfrist bis 28. Februar 2027 bietet hier ausreichend Spielraum.

Steuerliche Überleitungsrechnung: Vom Handelsbilanzgewinn zum zu versteuernden Einkommen

Der Jahresüberschuss nach HGB ist nicht identisch mit dem steuerlichen Gewinn. Typische Abweichungen entstehen durch: nicht abziehbare Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 5 EStG (z. B. Bewirtungskosten zu 30 %), verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) an Gesellschafter, unterschiedliche Abschreibungsmethoden, steuerliche Rücklagen oder die Gewerbesteuerrückstellung. Ein erfahrener Steuerberater erstellt diese Überleitungsrechnung präzise und nutzt alle gesetzlichen Gestaltungsmöglichkeiten.

Handelsrechtlicher Jahresabschluss

  • Feststellung durch Gesellschafterversammlung
  • Offenlegung im Unternehmensregister nach § 325 HGB
  • Grundlage für Dividendenbeschlüsse und Gewinnverwendung
  • Maßgeblichkeitsprinzip für Steuerbilanz

Steuerliche Gewinnermittlung

  • Überleitungsrechnung vom Handelsbilanzgewinn
  • Berücksichtigung nicht abziehbarer Betriebsausgaben
  • Prüfung verdeckter Gewinnausschüttungen
  • Abgabe bis 28. Februar 2027 mit Steuerberater

„Die Koordination von Jahresabschluss und Steuererklärung ist oft der Engpass. Wir erleben regelmäßig, dass Geschäftsführer die Feststellungsfrist für den Jahresabschluss einhalten, aber dann die Steuererklärung verzögern – oder umgekehrt. Eine durchgängige Betreuung durch den Steuerberater stellt sicher, dass beide Deadlines professionell ineinandergreifen.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Gibt es Besonderheiten bei bayerischen Finanzämtern?

Obwohl die Abgabenordnung und das Körperschaftsteuergesetz Bundesrecht sind und in ganz Deutschland einheitlich gelten, zeigen sich in der Verwaltungspraxis der bayerischen Finanzämter gewisse regionale Besonderheiten. Das Bayerische Landesamt für Steuern koordiniert die über 120 Finanzämter im Freistaat und setzt dabei auf stringente Digitalisierung, konsequente Fristenkontrolle und eine praxisorientierte Auslegung steuerlicher Gestaltungen.

Digitale Kommunikation und ELSTER-Pflicht

Die Steuererklärung 2025 muss in Bayern – wie bundesweit – zwingend elektronisch über ELSTER (Elektronische Steuererklärung) eingereicht werden. Papierformulare werden nicht mehr akzeptiert. Steuerberater nutzen zertifizierte Schnittstellen (z. B. DATEV, Addison), um die Erklärungen direkt an das Finanzamt zu übermitteln. Geschäftsführer, die selbst einreichen, benötigen ein ELSTER-Zertifikat und müssen sich mit den komplexen Eingabemasken vertraut machen – ein häufiger Grund, weshalb die Beauftragung eines Steuerberaters nicht nur zeitlich, sondern auch technisch entlastend wirkt.

Kulanzregelungen und Fristverlängerungsanträge

Bayerische Finanzämter gewähren nur in Ausnahmefällen weitere Fristverlängerungen über den 28. Februar 2027 hinaus. Ein Antrag auf Verlängerung muss vor Fristablauf gestellt werden und einen triftigen Grund enthalten (z. B. Krankheit des Geschäftsführers, Unternehmenskrisen, komplexe Betriebsprüfungen). Die Praxis zeigt: Arbeitsüberlastung des Steuerberaters oder fehlende Unterlagen werden in der Regel nicht als ausreichende Gründe anerkannt. Wer sich auf die gesetzliche Frist verlässt, sollte diese einhalten – Nachsicht ist selten.

Schwerpunkte der Betriebsprüfung in Bayern

Die bayerische Finanzverwaltung legt bei Betriebsprüfungen traditionell Schwerpunkte auf verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA), unangemessene Geschäftsführergehälter, Gesellschafterdarlehen und steuerliche Gestaltungen im Konzernverbund. Geschäftsführer sollten daher bereits bei Erstellung der Steuererklärung 2025 darauf achten, dass Verträge mit nahestehenden Personen fremdüblich ausgestaltet sind (§ 8 Abs. 3 KStG) und angemessen dokumentiert werden. Ein sorgfältig vorbereiteter Jahresabschluss und eine fundierte Steuererklärung reduzieren das Risiko von Hinzuschätzungen bei späteren Prüfungen erheblich.

Finanzamt Zuständigkeit Besonderheiten
München Großstädtische Unternehmen, Konzerne Hohe Digitalisierung, strenge Prüfquote
Nürnberg Mittelfranken, mittelständische GmbH Schwerpunkt auf Gewerbesteuer und vGA
Augsburg Schwaben, Industrie und Handel Praxisorientierte Auslegung bei Rückstellungen
Regensburg Oberpfalz, kleinere Kapitalgesellschaften Kulant bei erstmaligen Fristverstößen

Welche häufigen Fehler sollten Geschäftsführer bei der Steuererklärung 2025 vermeiden?

Auch bei Beauftragung eines Steuerberaters tragen Geschäftsführer die Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit der Steuererklärung. § 34 AO verpflichtet sie zur Mitwirkung und wahrheitsgemäßen Auskunft. Fehler in der Steuererklärung können zu Nachforderungen, Zinsen nach § 233a AO und im schlimmsten Fall zu steuerstrafrechtlichen Konsequenzen nach §§ 370, 378 AO führen. Die folgenden Punkte gehören zu den häufigsten Fehlerquellen in der Praxis.

Unvollständige oder fehlerhafte Buchführung

Die Buchführung ist die Datenbasis für Jahresabschluss und Steuererklärung. Fehlende Belege, nicht verbuchte Geschäftsvorfälle oder falsche Kontierungen führen zu Abweichungen zwischen Soll und Ist. Besonders kritisch: private Nutzung von Firmenwagen ohne ordnungsgemäße Verbuchung, Bargeschäfte ohne Kassenführung oder nicht erfasste Sachzuwendungen an Gesellschafter. Solche Fehler fallen spätestens bei einer Betriebsprüfung auf und werden als verdeckte Gewinnausschüttung nachversteuert.

Verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) übersehen

Eine verdeckte Gewinnausschüttung liegt vor, wenn die GmbH oder UG einem Gesellschafter einen Vermögensvorteil zuwendet, der einem Fremdüblichen nicht gewährt würde (§ 8 Abs. 3 Satz 2 KStG). Typische Fälle: überhöhte Geschäftsführergehälter, zinslose Darlehen an Gesellschafter, Nutzungsüberlassung von Betriebsimmobilien ohne marktübliche Miete. Eine vGA wird dem Gewinn hinzugerechnet, unterliegt der Körperschaftsteuer und ist beim Gesellschafter als Kapitaleinkünfte zu versteuern – eine Doppelbelastung, die sich durch sorgfältige Vertragsgestaltung vermeiden lässt.

Achtung: Gesellschafter-Fremdvergleich dokumentieren

Das Finanzamt prüft kritisch, ob Verträge zwischen GmbH/UG und Gesellschaftern einem Fremdvergleich standhalten. Geschäftsführerverträge, Darlehensvereinbarungen und Mietverträge sollten schriftlich fixiert, angemessen verzinst bzw. vergütet und tatsächlich durchgeführt werden. Eine nachträgliche Anpassung ist steuerlich riskant und wird vom Finanzamt oft nicht anerkannt.

Fristen für Vorauszahlungen und Umsatzsteuer-Voranmeldungen ignorieren

Neben der Jahreserklärung müssen GmbH und UG quartalsweise Vorauszahlungen zur Körperschaft- und Gewerbesteuer leisten sowie monatlich oder quartalsweise Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben. Wer diese Fristen versäumt, zahlt Säumniszuschläge nach § 240 AO – und zwar unabhängig von der Jahreserklärung. Eine vorausschauende Liquiditätsplanung und die rechtzeitige Abstimmung mit dem Steuerberater verhindern kostspielige Engpässe.

Nicht abziehbare Betriebsausgaben als solche geltend machen

Geschenke über 50 Euro pro Empfänger und Jahr (§ 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG), 30 % der Bewirtungskosten (§ 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG), Geldbußen und Strafzahlungen sowie die Gewerbesteuer selbst sind steuerlich nicht abziehbar. Viele Geschäftsführer buchen diese Positionen als Betriebsausgaben – der Steuerberater muss sie in der Überleitungsrechnung wieder hinzurechnen. Wer diese Positionen von vornherein korrekt erfasst, spart Zeit und reduziert Rückfragen des Finanzamts.

  • Vollständige und geordnete Buchführung bis 31.12.2025 sicherstellen
  • Verträge mit Gesellschaftern auf Fremdüblichkeit prüfen lassen
  • Quartalsweise Vorauszahlungen und Umsatzsteuer-Voranmeldungen termingerecht abgeben
  • Nicht abziehbare Betriebsausgaben in der Buchhaltung kenntlich machen
  • Jahresabschluss und Steuererklärung durch denselben Steuerberater koordinieren lassen

Fazit: Wie gehen Geschäftsführer in Bayern am besten vor?

Die Steuererklärung 2025 für GmbH und UG in Bayern erfordert fundierte Fachkenntnisse, sorgfältige Vorbereitung und ein striktes Fristenmanagement. Die Beauftragung eines Steuerberaters verschafft nicht nur sieben Monate zusätzliche Zeit bis zum 28. Februar 2027, sondern ermöglicht auch steuerliche Optimierung, Rechtssicherheit und eine professionelle Abstimmung mit dem handelsrechtlichen Jahresabschluss.

Frühzeitig planen, digital arbeiten, Expertise nutzen

Geschäftsführer sollten das Mandat mit einem Steuerberater idealerweise bereits im ersten Quartal 2026 abschließen, um die Fristverlängerung zu sichern und genügend Zeit für die Aufbereitung der Unterlagen zu haben. Digitale Plattformen wie OnlineBilanz bieten transparente Festpreise, klare Prozesse und die Gewissheit, dass Jahresabschluss und Steuererklärungen fachlich korrekt durch zugelassene Steuerberater erstellt werden – ohne lange Wartezeiten und mit persönlicher Koordination durch das Büroteam in Stuttgart.

Fristen einhalten

Mit Steuerberater bis 28. Februar 2027 – Mandat vor 31. Juli 2026 abschließen

Jahresabschluss koordinieren

Feststellung nach § 42a GmbHG und Steuererklärung aus einer Hand

Steueroptimierung nutzen

Wahlrechte, Rückstellungen, vGA-Prüfung – professionell begleitet

Wer die gesetzlichen Fristen nutzt, Fehlerquellen vermeidet und auf die Expertise eines Steuerberaters setzt, minimiert nicht nur Haftungsrisiken und Sanktionen, sondern schöpft auch steuerliche Gestaltungsspielräume optimal aus. Gerade in Bayern, wo die Finanzverwaltung konsequent digitalisiert und prüft, zahlt sich eine professionelle Vorbereitung aus.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich als GmbH-Geschäftsführer die Steuererklärung auch selbst einreichen?

Ja, grundsätzlich können Sie die Steuererklärung selbst erstellen und elektronisch über ELSTER einreichen. Allerdings erhalten Sie dann nicht die automatische Fristverlängerung bis 30. April 2027, sondern müssen die reguläre Frist 31. Juli 2026 einhalten. Zudem haften Sie persönlich für Fehler und Unvollständigkeiten. Die Beauftragung eines Steuerberaters bringt neben der Fristverlängerung auch fachliche Sicherheit und Haftungsübernahme.

Gilt die verlängerte Frist automatisch für alle Steuerarten?

Ja, die Fristverlängerung durch Steuerberaterbeauftragung gilt einheitlich für alle Steuererklärungen desselben Veranlagungszeitraums – also Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer-Jahreserklärung und ggf. weitere Erklärungen. Sie müssen keinen separaten Antrag je Steuerart stellen. Die Verlängerung wird durch die bundeseinheitliche Steuerberater-Fristverlängerungsregelung gewährt.

Was kostet ein Steuerberater für die Steuererklärung einer GmbH in Bayern?

Die Kosten richten sich nach der Steuerberatergebührenverordnung (StBVV) und hängen vom Gegenstandswert ab – also im Wesentlichen von Umsatz, Gewinn und Bilanzsumme. Für eine kleine GmbH mit einfacher Struktur beginnen die Honorare typischerweise bei 800–1.500 Euro netto für die Steuererklärungen. Plattformen wie OnlineBilanz.de bieten Festpreise, die bereits vor Beauftragung transparent genannt werden.

Muss ich die Steuererklärung elektronisch einreichen?

Ja, seit 2011 sind Kapitalgesellschaften verpflichtet, ihre Steuererklärungen elektronisch über ELSTER (Elektronische Steuererklärung) einzureichen. Eine Papierform wird nur in Ausnahmefällen akzeptiert, etwa bei unbilliger Härte. Steuerberater verfügen über professionelle ELSTER-Zugänge und erledigen die Übermittlung rechtskonform und fristgerecht.

Wie lange dauert die Bearbeitung der Steuererklärung durch das Finanzamt in Bayern?

Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Finanzamt und Komplexität. Einfache Fälle werden oft innerhalb von 3–6 Monaten beschieden, komplexere Sachverhalte oder Rückfragen können 6–12 Monate oder länger dauern. Bayerische Finanzämter sind in der Regel gut organisiert, aber während der Hauptabgabezeit (Juli–August) ist mit längeren Wartezeiten zu rechnen. Eine frühzeitige Einreichung beschleunigt die Bearbeitung.

Was ist der Unterschied zwischen Steuererklärung und Jahresabschluss?

Der Jahresabschluss (Bilanz, GuV) ist ein handelsrechtliches Dokument nach HGB, das die Vermögens- und Ertragslage darstellt. Die Steuererklärung (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer) baut darauf auf, enthält aber steuerliche Korrekturen (z. B. nicht abzugsfähige Betriebsausgaben, steuerliche Abschreibungen). Der Jahresabschluss ist Grundlage für die Steuererklärung – beide müssen aufeinander abgestimmt sein.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Abgabenordnung (AO), Körperschaftsteuergesetz (KStG), Gewerbesteuergesetz (GewStG), Umsatzsteuergesetz (UStG). Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

Haben Sie Fragen? Jetzt erreichbar
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Servet Gündogan
Büroleitung & Support
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Fabian Klement
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Fabian Klement
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Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

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Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

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So läuft der Prozess

Vom ersten Beleg bis zur letzten Einreichung – unsere Steuerberater und unsere KI-Assistenz sind an Ihrer Seite. Klar geführt, strukturiert und ohne Stress – von Anfang bis Ende.

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Schritt 02 · Rückruf binnen 1 Werktag

Persönliches Kennenlernen am Telefon

Keine Chatbots, keine Warteschleife. Servet Gündogan, unsere Büroleitung, ruft Sie persönlich zurück. In rund 15 Minuten besprechen wir Ihre Situation, zeigen Ihnen den Ablauf und prüfen gemeinsam, ob Ihr Unternehmen zu uns passt. Erst danach entscheiden wir gemeinsam, ob wir zusammenarbeiten – kein Druck, kein Risiko.

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Servet Gündogan
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"Erzählen Sie mir kurz, was Sie bewegt – und ich erkläre, wie wir helfen können."
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Schritt 03 · geführtes Onboarding

Einfach hochladen – wir übernehmen

Lexoffice, SevDesk, DATEV, Excel – egal welches Programm: Export rein, fertig. Keine Umstellung, kein Lernen, kein neues Tool. Was Sie schon haben, reicht. Unsere KI-Assistenz führt Sie Schritt für Schritt – fünf Minuten, dann sind Sie durch.

Drag & Drop · GoBD-konform
Buchhaltungsprogramm wählen
LLexoffice
SSevDesk
DDATEV
+manuell
Belege hierher ziehenPDF, JPG, CSV · bis 50 MB pro Datei
Rechnungen_Q4.zip 78 %
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Schritt 04 · KI prüft · StB kontrolliert

Automatische Plausibilitätsprüfung

Unsere KI-Assistenz prüft jede Buchung in Sekunden auf Auffälligkeiten, fehlende Belege und USt-Unstimmigkeiten – was sonst Wochen dauert. Sie bekommen eine klare Checkliste: nur das wird nachgefragt, was wirklich fehlt. Keine unnötigen Rückfragen.

schneller zum Abschluss
K
KI-Assistenz · Plausibilitätsprüfung
aktiv
Kontoauszüge vollständig 428 Buchungen
USt-Abgleich erfolgt 19 % · 7 % · RC
! 3 Belege fehlen > 1.000 € Rückfrage
Anlagenverzeichnis abgeglichen 14 Positionen
! GWG-Grenze geprüft – Rückfrage an StB an F. Klement
5
Schritt 05 · Ihr StB unterschreibt

Einsicht, Fragen, Freigabe

Ihre Bilanz und Steuererklärungen werden von einem erfahrenen Steuerberater erstellt und geprüft – nicht von Software allein. Sie schauen rein, stellen Fragen per Chat, bekommen Antworten vom StB selbst – und geben mit einem Klick digital frei. Kein Postweg, keine Unterschriften in dreifacher Ausführung.

von StB unterzeichnet
Bilanz_2025_Entwurf.pdf bereit zur Freigabe
Jahresbilanz zum 31.12.2025
Anlagevermögen142.380 €
Umlaufvermögen298.412 €
Eigenkapital186.920 €
Bilanzsumme440.792 €
GEPRÜFT
F. Klement
StB/WP
Fragen Freigeben
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Schritt 06 · Einreichung & Abschluss

Einreichung beim Finanzamt
& Offenlegung

Wir übernehmen für Sie die Einreichung beim Finanzamt über ELSTER sowie die Offenlegung beim Bundesanzeiger. Sie müssen nichts mehr tun. Alle Unterlagen werden rechtskonform archiviert und sind jederzeit in Ihrem Portal abrufbar.

fristgerecht & rechtskonform
Abschluss 2025 · Erledigt
Bilanz eingereicht, offengelegt & archiviert.
E-Bilanz · ELSTER Offenlegung · BAnz Steuererklärungen
FK
Einreichung erfolgtF. Klement · Steuerberater
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Schritt 07 · Dauermandat · das ganze Jahr

Ihr fester Steuerberater –
365 Tage an Ihrer Seite

Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
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Übersicht
Jahresabschluss
Dokumente
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F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
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Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
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Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
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Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

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Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

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Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

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So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

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    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
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    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater