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Datum

Lesedauer

13–19 Minuten

OnlineBilanz›Blog›Was machen Steuerberater

Was machen Steuerberater? Aufgaben & Leistungen 2026

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Steuerberater erstellen Jahresabschlüsse, übernehmen die laufende Buchhaltung, fertigen Steuererklärungen an und vertreten Mandanten gegenüber dem Finanzamt. Welche Aufgaben ein Steuerberater konkret übernimmt – von der Finanzbuchhaltung über die Lohnabrechnung bis zur steuerlichen Gestaltungsberatung – und wie die digitale Zusammenarbeit heute funktioniert, erfahren Sie hier im Detail. Dabei gehört auch die korrekte Erfassung und Bewertung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu den zentralen Aufgaben in der Buchhaltung. Die Vergütung für diese Leistungen richtet sich nach der Steuerberater Vergütungsverordnung, die für jede Tätigkeit konkrete Gebührenrahmen vorgibt.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für Kundinnen und Kunden. Er führt das Erstgespräch, betreut die Abläufe auf der Plattform und stimmt sich bei beauftragter Prüfung mit dem jeweils beauftragten, kooperierenden Steuerberater ab.

OnlineBilanz stellt Software für einen KI-gestützten Jahresabschlussentwurf sowie die technische Datenübermittlung nach § 87d AO bereit; Prüfung, Entscheidung und Feststellung obliegen Ihnen. Auf Wunsch übernimmt gegen Aufpreis ein mit OnlineBilanz kooperierender Steuerberater Prüfung, Freigabe und Unterzeichnung in eigener beruflicher Verantwortung.

Kurzantwort

Steuerberater erstellen Jahresabschlüsse und Steuererklärungen (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer), führen die laufende Buchhaltung und Lohnabrechnung und beraten bei steuerlicher Optimierung. Sie vertreten Mandanten bei Betriebsprüfungen und gegenüber dem Finanzamt. Viele der Steuerberater in Deutschland arbeiten zunehmend digital.

Welche Aufgaben hat ein Steuerberater im Überblick?

Der Steuerberater ist gemäß § 33 Steuerberatungsgesetz (StBerG) befugt, in allen steuerlichen und mit dem Steuerwesen zusammenhängenden Angelegenheiten zu beraten und zu vertreten. Für Geschäftsführer einer GmbH oder UG bedeutet das konkret: Der Steuerberater übernimmt die gesamte steuerliche Betreuung der Gesellschaft, erstellt den Jahresabschluss nach § 242 ff. HGB, bereitet die Steuererklärungen vor und kommuniziert mit dem Finanzamt. Die Aufgaben reichen von der laufenden Finanzbuchhaltung über die Lohnbuchhaltung bis hin zur strategischen Steuergestaltung und Nachfolgeplanung.

Kernaufgaben eines Steuerberaters

  • Finanzbuchhaltung: Verbuchung aller Geschäftsvorfälle nach § 238 HGB, Kontenabstimmung, Umsatzsteuervoranmeldungen nach § 18 UStG
  • Lohn- und Gehaltsabrechnung: Monatliche Entgeltabrechnungen, Sozialversicherungsmeldungen, Lohnsteueranmeldungen
  • Jahresabschluss: Erstellung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nach § 242, § 264 HGB, Anhang nach § 264 Abs. 1 HGB (Kleinstkapitalgesellschaften können unter Voraussetzungen darauf verzichten)
  • Steuererklärungen: Körperschaftsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung, Umsatzsteuererklärung, ggf. private Einkommensteuererklärung des Geschäftsführers
  • Steuerliche Beratung: Optimierung der Steuerbelastung, Gestaltungsberatung bei Investitionen, Umstrukturierungen oder Gesellschafterwechsel
  • Vertretung gegenüber Finanzbehörden: Schriftverkehr, Einspruchsverfahren nach §§ 347 ff. AO, Betriebsprüfungen

Hinweis

Der Jahresabschluss einer GmbH muss gemäß § 316 HGB ab einer bestimmten Größe (mittelgroße und große Kapitalgesellschaften) durch einen Abschlussprüfer (Wirtschaftsprüfer; bei mittelgroßen auch vereidigte Buchprüfer) geprüft werden. Wer den Jahresabschluss erstellt – die Gesellschaft selbst oder ein beauftragter Berater –, ist davon unabhängig; die Prüfpflicht besteht separat.

Jahresabschluss und Offenlegung: Was leistet der Steuerberater?

Eine der zentralen Aufgaben des Steuerberaters für Kapitalgesellschaften ist die Erstellung des Jahresabschlusses gemäß §§ 242, 264 HGB. Der Jahresabschluss besteht aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie – je nach Größenklasse – einem Anhang. Nach § 42a GmbHG muss der Jahresabschluss innerhalb von 11 Monaten (kleine Kapitalgesellschaften) bzw. 8 Monaten (mittelgroße und große) nach dem Bilanzstichtag von den Gesellschaftern festgestellt werden. Bei Bilanzstichtag 31.12.2025 gilt für kleine GmbHs also die Frist bis 30.11.2026.

Offenlegungspflicht nach § 325 HGB

Nach § 325 HGB müssen Kapitalgesellschaften den festgestellten Jahresabschluss beim Unternehmensregister offenlegen – und zwar innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag. Seit dem Inkrafttreten des DiRUG am 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister, nicht mehr beim Bundesanzeiger. Die Offenlegung obliegt den gesetzlichen Vertretern (Geschäftsführung); sie können damit auch einen Dienstleister beauftragen.

Achtung

Wer die Offenlegungsfrist nach § 325 HGB versäumt, riskiert ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB zwischen 2.500 und 25.000 Euro. Das Ordnungsgeld wird vom Bundesamt für Justiz festgesetzt – unabhängig davon, ob der Jahresabschluss bereits erstellt ist.

Feststellungsfrist § 42a GmbHG

Kleine GmbH: 11 Monate Mittelgroße/große: 8 Monate Stichtag 31.12.2025 → spätestens 30.11.2026 bzw. 31.08.2026

Offenlegungsfrist § 325 HGB

12 Monate nach Bilanzstichtag Stichtag 31.12.2025 → Offenlegung bis 31.12.2026 Ordnungsgeld bei Versäumnis: 2.500–25.000 €

Viele Geschäftsführer unterschätzen die Konsequenzen versäumter Fristen. Ob der Jahresabschluss selbst oder von einem Berater erstellt wird – die Gesellschafter müssen ihn fristgerecht feststellen, und die Geschäftsführung muss ihn offenlegen.

Laufende Buchhaltung: Wie unterstützt der Steuerberater im Tagesgeschäft?

Die Finanzbuchhaltung (Fibu) ist das Herzstück jeder steuerlichen Betreuung. Gemäß § 238 HGB ist jeder Kaufmann verpflichtet, Bücher zu führen und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) ersichtlich zu machen. In der Praxis lagern viele Unternehmen diese Aufgabe an einen Steuerberater aus: Er verbucht Eingangs- und Ausgangsrechnungen, ordnet Bankbewegungen den entsprechenden Konten zu, erstellt Umsatzsteuervoranmeldungen nach § 18 UStG und sorgt für die korrekte Behandlung von Abschreibungen, Rückstellungen und Verbindlichkeiten.

Umsatzsteuervoranmeldung und Dauerfristverlängerung

Die Umsatzsteuervoranmeldung ist gemäß § 18 UStG grundsätzlich monatlich (bei Umsatzsteuer-Zahllast > 9.000 € im Vorjahr) bzw. quartalsweise abzugeben. Viele Steuerberater beantragen eine Dauerfristverlängerung nach § 46 UStDV, die einen zusätzlichen Monat Frist gewährt – bei monatlicher Abgabe gegen eine Sondervorauszahlung von 1/11 der Summe der Vorauszahlungen des Vorjahres (§ 47 UStDV). Der Steuerberater erstellt die Voranmeldung auf Basis der laufenden Buchhaltung und übermittelt sie elektronisch an das Finanzamt (ELSTER).

  • Belege digital bereitstellen (Scan, Export aus Geschäftskonto-App)
  • Privatentnahmen und -einlagen klar kennzeichnen
  • Rechnungsstellung nach § 14 UStG prüfen (Pflichtangaben)
  • Tankkarten, Bewirtungsbelege und Reisekosten separat sammeln
  • Bei Bargeschäften: Kassenbuch nach § 146 AO führen (ggf. TSE-Kasse)

Hinweis

Wer seine Buchhaltung digital organisiert, spart Zeit und Geld. Viele Steuerberater arbeiten heute mit Cloud-Lösungen, die Belege automatisch importieren.

Steuererklärungen für GmbH und UG: Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer

Kapitalgesellschaften unterliegen der Körperschaftsteuer nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG (15 % auf den zu versteuernden Gewinn zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag) sowie der Gewerbesteuer nach § 2 GewStG (3,5 % Messzahl × Hebesatz der Gemeinde, z. B. 14 % bei einem Hebesatz von 400 %). Der Steuerberater erstellt auf Basis des Jahresabschlusses die entsprechenden Steuererklärungen und ermittelt das steuerliche Ergebnis – oft weicht dieses vom handelsrechtlichen Jahresüberschuss ab, etwa durch außerbilanzielle Korrekturen, verdeckte Gewinnausschüttungen oder steuerliche Wahlrechte.

Abweichungen zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz

Nach § 5 Abs. 1 EStG gilt das Maßgeblichkeitsprinzip: Die handelsrechtliche Gewinnermittlung ist Ausgangspunkt für die steuerliche Gewinnermittlung. Dennoch existieren zahlreiche Abweichungen – etwa bei der Bewertung von Rückstellungen (§ 6 Abs. 1 Nr. 3a EStG), Abschreibungen (§ 7 EStG) oder bei der Behandlung von Geschenken über 50 € (§ 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG). Der Steuerberater dokumentiert diese Korrekturen in der Überleitungsrechnung und stellt sicher, dass alle steuerlichen Wahlrechte optimal genutzt werden.

Steuerart Bemessungsgrundlage Steuersatz (2026) Fälligkeit
Körperschaftsteuer Zu versteuernder Gewinn 15 % + 5,5 % SolZ Vierteljährliche Vorauszahlungen
Gewerbesteuer Gewerbeertrag (Gewinn + Hinzurechnungen – Kürzungen) 3,5 % × Hebesatz (z. B. 14 % bei 400 %) Vierteljährliche Vorauszahlungen
Umsatzsteuer Umsätze (abzgl. Vorsteuer) 19 % / 7 % (ermäßigt) Monatlich/quartalsweise (ELSTER)

Steuerliche Beratung und Gestaltung: Wo spart der Steuerberater Steuern?

Neben der reinen Deklaration (Erstellung von Jahresabschluss und Steuererklärungen) liegt ein wesentlicher Mehrwert des Steuerberaters in der steuerlichen Gestaltungsberatung. Der Steuerberater prüft, ob Investitionsabzugsbeträge nach § 7g EStG in Anspruch genommen werden können (bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten bereits vor der Investition gewinnmindernd), ob Rückstellungen korrekt gebildet wurden (§ 249 HGB, § 6 Abs. 1 Nr. 3a EStG) oder ob eine Organschaft oder ein Holdingmodell steuerliche Vorteile bietet.

Typische Gestaltungsfelder

  • Investitionsabzugsbetrag (§ 7g EStG): Gewinnminderung bis zu 50 % der geplanten Investition, die innerhalb von drei Jahren erfolgen muss
  • Pensionszusage für Geschäftsführer: Rückstellungsbildung nach § 6a EStG, sofortige Gewinnminderung bei laufendem Aufbau
  • Verlustvor- und -rücktrag: Verrechnung von Verlusten mit Gewinnen anderer Jahre (§ 10d EStG i. V. m. § 8 Abs. 1 KStG)
  • Thesaurierungsbegünstigung (§ 34a EStG): Für Personengesellschaften und Einzelunternehmen – bei Kapitalgesellschaften nicht relevant, aber Wahl der Rechtsform selbst ist Gestaltung
  • Gesellschafter-Geschäftsführer-Gehalt: Optimale Höhe zwischen Körperschaftsteuer (15 %) und Einkommensteuer (bis 45 %) – Angemessenheitsprüfung nach § 8 Abs. 3 KStG

15 %

Körperschaftsteuer (pauschale Belastung auf Gewinn)

45 %

Spitzensteuersatz Einkommensteuer (ab ca. 278.000 € zvE)

50 %

Max. Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG

Gestaltungsberatung ist keine einmalige Leistung, sondern ein fortlaufender Prozess. Der Steuerberater entwickelt gemeinsam mit dem Geschäftsführer eine mittel- und langfristige Steuerstrategie, die sowohl die Liquidität als auch die langfristige Vermögensbildung im Blick behält.

Lohn- und Gehaltsabrechnung: Was übernimmt der Steuerberater?

Die Lohn- und Gehaltsabrechnung gehört für viele Steuerberater zum Standardangebot – insbesondere für kleinere und mittlere GmbHs und UGs. Der Steuerberater erstellt monatlich die Entgeltabrechnungen, meldet die Arbeitnehmer bei den Sozialversicherungsträgern an (§ 28a SGB IV), führt die Lohnsteuer an das Finanzamt ab (§ 41a EStG) und erstellt die Lohnsteuerbescheinigungen zum Jahresende. Außerdem werden die Beitragsnachweise an die Krankenkassen übermittelt, die als Einzugsstellen für alle Sozialversicherungsbeiträge fungieren.

Besonderheiten bei Gesellschafter-Geschäftsführern

Beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer (Beteiligung ≥ 50 %) sind sozialversicherungsfrei – sie gelten nicht als Arbeitnehmer im Sinne der Sozialversicherung (§ 7 Abs. 1 SGB IV). Lohnsteuer fällt jedoch an, sofern ein Anstellungsvertrag besteht und ein Gehalt gezahlt wird. Der Steuerberater prüft die Angemessenheit des Geschäftsführergehalts, da zu hohe Gehälter als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) nach § 8 Abs. 3 KStG qualifiziert werden können – mit erheblichen steuerlichen Nachteilen (Körperschaftsteuer + Kapitalertragsteuer beim Gesellschafter).

  • Anstellungsvertrag für Geschäftsführer schriftlich fixieren
  • Gehaltshöhe anhand Branchenvergleich und Tantiemenregelung dokumentieren
  • Sozialversicherungsstatus prüfen (beherrschend ≥ 50 % → sozialversicherungsfrei)
  • Betriebliche Altersversorgung (bAV) nutzen: bis zu 676 € monatlich steuerfrei (§ 3 Nr. 63 EStG, 8 % der BBG RV 2026)
  • Minijobber korrekt abrechnen (Minijob-Grenze 2026: 603 € monatlich)

Hinweis

Die Lohnbuchhaltung erfordert präzise Kenntnisse im Steuer- und Sozialversicherungsrecht. Fehler können zu Nachforderungen der Krankenkassen oder des Finanzamts führen. Steuerberater haften im Rahmen ihrer Berufshaftpflicht für korrekte Abrechnungen – eine wichtige Absicherung für den Geschäftsführer.

Vertretung bei Betriebsprüfung und Finanzamt: Wie hilft der Steuerberater?

Wird eine Betriebsprüfung angekündigt (§ 193 AO), übernimmt der Steuerberater die gesamte Kommunikation mit dem Betriebsprüfer. Er stellt die erforderlichen Unterlagen zusammen, begleitet die Prüfung vor Ort oder digital, erläutert Sachverhalte und prüft den Betriebsprüfungsbericht auf Rechtmäßigkeit. Werden Mehrsteuern festgestellt, legt der Steuerberater Einspruch nach § 347 AO ein und vertritt den Mandanten im Rechtsbehelfsverfahren – ggf. bis vor das Finanzgericht.

Typische Prüfungsfelder bei Kapitalgesellschaften

  • Verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA): Unangemessene Geschäftsführergehälter, private Nutzung von Firmenwagen ohne korrekte Versteuerung, überhöhte Mieten an Gesellschafter
  • Umsatzsteuer: Vorsteuerabzug bei gemischt genutzten Leistungen, innergemeinschaftliche Lieferungen, Kleinunternehmerregelung
  • Bewirtungskosten und Geschenke: 70 % Abzugsfähigkeit bei Bewirtung (§ 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG), Geschenke über 50 € nicht abzugsfähig
  • Abschreibungen und Investitionsabzugsbeträge: Nachweise für tatsächliche Nutzung, Aufbewahrung von Investitionsunterlagen
  • Kassenführung: Ordnungsgemäße Kassenbuchführung, TSE-Pflicht bei elektronischen Kassensystemen (§ 146a AO)

Achtung

Verdeckte Gewinnausschüttungen werden auf Ebene der GmbH dem Gewinn hinzugerechnet (Körperschaftsteuer + Gewerbesteuer) und beim Gesellschafter als Kapitalertrag versteuert (Abgeltungsteuer 25 % + SolZ 5,5 %). Insgesamt droht – bei einem Hebesatz von 400 % – eine Gesamtbelastung von rund 48 % – unbedingt vermeiden!

Was kostet ein Steuerberater? Honorar und Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV)

Das Honorar eines Steuerberaters richtet sich grundsätzlich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Diese legt Gebührenrahmen fest – je nach Art der Tätigkeit (z. B. Buchführung, Jahresabschluss, Steuererklärung) und Gegenstandswert (z. B. Bilanzsumme, Umsatz, Gewinn). Innerhalb des jeweiligen Rahmens (z. B. 10/10 bis 40/10 beim Jahresabschluss) bestimmt der Steuerberater die Gebühr je nach Schwierigkeit, Umfang und Haftungsrisiko (§ 11 StBVV). Viele Steuerberater bieten heute auch Festpreise an – gerade für wiederkehrende Leistungen wie Jahresabschluss oder Steuererklärungen. Bei OnlineBilanz beginnt der Preis für den Jahresabschluss-Service ab 499,95 € netto (zzgl. USt.); die optionale Prüfung durch einen kooperierenden Steuerberater kostet einen Aufpreis.

Typische Honorarpositionen nach StBVV (Stand 2026)

Leistung Gebührenbasis (Gegenstandswert) Gebührenrahmen (Beispiel) Unverbindlicher Richtwert
Finanzbuchhaltung (monatlich) Jahresumsatz bzw. Aufwand (höherer Betrag) 2/10 bis 12/10 Monatsgebühr Ca. 150–400 € / Monat
Jahresabschluss (kleine GmbH) Mittelwert aus Bilanzsumme und Jahresleistung 10/10 bis 40/10 (§ 35 StBVV) Ca. 1.500–3.500 €
Körperschaftsteuererklärung Einkommen vor Verlustabzug 2/10 bis 8/10 (§ 24 StBVV) Ca. 500–1.200 €
Gewerbesteuererklärung Gewerbeertrag 1/10 bis 6/10 (§ 24 StBVV) Ca. 300–800 €
Lohnbuchhaltung (je Arbeitnehmer) Pro Abrechnungsmonat 6 bis 30 € je Arbeitnehmer (§ 34 StBVV) Ca. 10 € / AN

Bei komplexeren Mandaten (z. B. internationalen Sachverhalten, Umstrukturierungen, M&A) vereinbaren Steuerberater oft Zeitgebühren (§ 13 StBVV: 16,50 bis 41 Euro je angefangene Viertelstunde) oder Pauschalvereinbarungen. Wichtig: Eine höhere oder niedrigere als die gesetzliche Vergütung kann nach § 4 StBVV in Textform vereinbart werden.

Hinweis

OnlineBilanz stellt Software für einen KI-gestützten Jahresabschluss- und E-Bilanz-Entwurf ab 499,95 € netto (zzgl. USt.) bereit. Auf Wunsch übernimmt gegen Aufpreis ein mit OnlineBilanz kooperierender Steuerberater Prüfung, Freigabe und Unterzeichnung.

Digitale Steuerberater: Wie funktioniert die Zusammenarbeit heute?

Die klassische Steuerberatung – Ordner voller Belege, persönliche Termine in der Kanzlei – gehört zunehmend der Vergangenheit an. Moderne Steuerberater arbeiten digital: Belege werden per App fotografiert oder direkt aus Banking-Software importiert, Jahresabschlüsse digital signiert und offengelegt, Steuererklärungen über ELSTER übermittelt. Geschäftsführer sparen Zeit, Steuerberater arbeiten effizienter – und die Zusammenarbeit ist ortsunabhängig möglich.

Vorteile digitaler Steuerberatung

Transparente Preise

Viele digitale Anbieter nennen ihre Preise vorab. Bei OnlineBilanz beginnt der Jahresabschluss-Service ab 499,95 € netto (zzgl. USt.).

Zentrale Dokumentenablage

Alle Belege, Verträge und Abschlüsse an einem Ort – jederzeit abrufbar; zu beachten sind die Aufbewahrungsfristen nach § 147 AO (8 bzw. 10 Jahre).

Schnellere Bearbeitung

Digitale Workflows und automatisierte Belegerfassung können die Buchhaltung beschleunigen.

Ortsunabhängige Betreuung

Keine Anfahrt zur Kanzlei nötig. Videocalls, E-Mail und sichere Cloud-Zugänge ermöglichen professionelle Betreuung aus ganz Deutschland.

Optionale Steuerberater-Prüfung

Auf Wunsch übernimmt gegen Aufpreis ein mit OnlineBilanz kooperierender Steuerberater Prüfung, Freigabe und Unterzeichnung in eigener beruflicher Verantwortung.

Für Kapitalgesellschaften stellt OnlineBilanz.de Software für einen KI-gestützten Jahresabschluss- und E-Bilanz-Entwurf sowie die technische Datenübermittlung nach § 87d AO bereit; Prüfung, Entscheidung und Feststellung obliegen Ihnen. Auf Wunsch übernimmt gegen Aufpreis ein mit OnlineBilanz kooperierender Steuerberater Prüfung, Freigabe und Unterzeichnung.

Die Software ersetzt keine steuerliche Beratung: Für Gestaltungsfragen wenden Sie sich an Ihren Steuerberater oder eine andere nach §§ 3, 4 StBerG befugte Person.

Häufig gestellte Fragen

Darf ein Steuerberater auch Rechtsberatung durchführen?

Steuerberater sind nach § 33 StBerG zur Beratung und Vertretung in Steuersachen befugt. Eine allgemeine Rechtsberatung – etwa im Gesellschaftsrecht, Vertragsrecht oder Arbeitsrecht – ist grundsätzlich Rechtsanwälten vorbehalten (Rechtsdienstleistungsgesetz). Steuerberater dürfen jedoch Rechtsdienstleistungen erbringen, soweit sie als Nebenleistung zu ihrer Tätigkeit gehören (§ 5 RDG), etwa bei der steuerlichen Vertragsgestaltung.

Wie lange darf ein Steuerberater Unterlagen aufbewahren?

Steuerberater sind nach § 66 StBerG verpflichtet, Handakten mindestens zehn Jahre aufzubewahren. Die Frist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Auftrag beendet wurde. Für bestimmte Unterlagen wie Buchführungsunterlagen gelten zusätzlich die handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen (§ 147 AO, § 257 HGB). Mandanten sollten daher Kopien wichtiger Unterlagen selbst archivieren.

Kann ein Steuerberater auch für Privatpersonen tätig werden?

Ja, Steuerberater dürfen auch Privatpersonen bei der Einkommensteuererklärung, Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer oder bei privaten Vermögensfragen beraten. Viele Kanzleien haben sich jedoch auf Unternehmen und Kapitalgesellschaften spezialisiert, da hier der Beratungsbedarf in der Regel umfangreicher ist. Für einfache Einkommensteuererklärungen nutzen Privatpersonen häufig auch Lohnsteuerhilfevereine oder digitale Steuersoftware.

Haftet der Steuerberater bei Fehlern im Jahresabschluss?

Ja, Steuerberater haften nach § 280 Abs. 1 BGB (i. V. m. § 675 BGB) für Pflichtverletzungen aus dem Steuerberatungsvertrag. Für Fahrlässigkeit besteht die Berufshaftpflichtversicherung nach § 67 StBerG (Mindestversicherungssumme 250.000 Euro je Versicherungsfall, § 52 DVStB). Wissentliche Pflichtverletzungen sind vom Versicherungsschutz in der Regel ausgeschlossen. Mandanten sollten darauf achten, dass der Steuerberater eine ausreichende Vermögensschadenshaftpflicht abgeschlossen hat.

Wann ist ein Steuerberater zur Verschwiegenheit verpflichtet?

Steuerberater unterliegen nach § 57 StBerG einer umfassenden gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht. Sie dürfen Mandanteninformationen grundsätzlich nur offenlegen, wenn der Mandant sie von der Schweigepflicht entbindet oder eine gesetzliche Offenbarungspflicht besteht. Gegenüber Finanzbehörden steht ihnen ein Auskunftsverweigerungsrecht zu (§ 102 Abs. 1 Nr. 3 AO). Verstöße können berufsrechtliche Sanktionen und strafrechtliche Folgen nach § 203 StGB haben.

Kann ich meinen Steuerberater jederzeit wechseln?

Ja, der Steuerberatungsvertrag ist als Dienstverhältnis mit Vertrauensstellung in der Regel nach § 627 BGB jederzeit fristlos kündbar, auch ohne wichtigen Grund. Der bisherige Steuerberater muss die ihm überlassenen Unterlagen auf Verlangen herausgeben (§ 66 Abs. 2 StBerG). Bis zur Zahlung offener Honorare kann er die Herausgabe verweigern, soweit dies nicht unangemessen ist (§ 66 Abs. 3 StBerG).

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. OnlineBilanz stellt Software für einen KI-gestützten Jahresabschlussentwurf sowie die technische Datenübermittlung nach § 87d AO bereit; Prüfung, Entscheidung und Feststellung obliegen Ihnen. Auf Wunsch übernimmt gegen Aufpreis ein mit OnlineBilanz kooperierender Steuerberater Prüfung, Freigabe und Unterzeichnung in eigener beruflicher Verantwortung. Gesetzliche Grundlagen: Steuerberatungsgesetz (StBerG), Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), Handelsgesetzbuch (HGB), Abgabenordnung (AO). Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Kennenlerntermin15 Min · Raphael Diener