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Datum

Lesedauer

14–21 Minuten

OnlineBilanzBlogESt 2024 mit Steuerberater

ESt 2024 mit Steuerberater abgeben – Fristen & Ablauf 2026

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Einkommensteuererklärung 2024 müssen GmbH-Geschäftsführer bis spätestens 31.07.2025 (ohne Steuerberater) bzw. 30.04.2026 (mit Steuerberater) beim Finanzamt einreichen. Wer einen Steuerberater beauftragt, profitiert von automatischer Fristverlängerung, fachlicher Prüfung und optimaler Gestaltung. Die gleichen Regelungen gelten analog für die Steuererklärung 2025 mit Steuerberater, die dann 2026 fällig wird. Bei Unstimmigkeiten mit dem Steuerbescheid können Betroffene den Weg über Einspruch und Klage im Steuerrecht gehen. Dieser Artikel erklärt Fristen, Ablauf und Unterlagen der ESt-Erstellung mit Steuerberater im Jahr 2026 – zur Berechnung Kosten Steuerberater 2026 finden Sie detaillierte Informationen zu Gebühren und Preisen.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Die Einkommensteuererklärung 2024 muss ohne Steuerberater bis 31.07.2025 abgegeben werden. Mit Steuerberater verlängert sich die Frist automatisch bis 30.04.2026. Der Steuerberater übernimmt die fachgerechte Erstellung, prüft steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten und haftet für die korrekte Abgabe. Für GmbH-Geschäftsführer sind Besonderheiten wie der Gesellschafter-Geschäftsführer-Status und die Abstimmung mit dem Jahresabschluss 2025 zu beachten.

Was bedeutet die Abgabe der ESt 2024 mit Steuerberater für GmbH-Geschäftsführer?

Die Einkommensteuer (ESt) 2024 betrifft Geschäftsführer einer GmbH oder UG in ihrer Rolle als natürliche Person. Während die Gesellschaft selbst der Körperschaftsteuer (§ 1 KStG) unterliegt, müssen Geschäftsführer ihr persönliches Einkommen – insbesondere das Geschäftsführergehalt – in der privaten Einkommensteuererklärung angeben. Die Abgabefrist für das Steuerjahr 2024 endet nach § 149 Abs. 2 AO grundsätzlich am 31. Juli 2025. Wer jedoch einen Steuerberater beauftragt, erhält eine automatische Fristverlängerung bis zum 30. April 2026.

Die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater bringt nicht nur zeitliche, sondern auch inhaltliche Vorteile: Die korrekte Erfassung von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 EStG), mögliche Sondervergütungen, Tantiemen oder Pensionszusagen sowie die Berücksichtigung von Werbungskosten, Vorsorgeaufwendungen und außergewöhnlichen Belastungen erfordern fundierte Fachkenntnis. Gerade Gesellschafter-Geschäftsführer mit Beteiligung über 50 % müssen zudem besondere sozialversicherungsrechtliche und steuerliche Regelungen beachten.

Praxis-Hinweis

Steuerberater sind nach § 80 AO ermächtigt, Steuererklärungen zu erstellen und einzureichen. Die Vollmacht wird dem Finanzamt über ELSTER übermittelt. Mandanten erhalten so nicht nur fachliche Sicherheit, sondern auch automatische Fristverlängerung und Kommunikation mit dem Finanzamt durch den Berater.

Unterschied: ESt-Erklärung vs. Jahresabschluss der GmbH

Die Einkommensteuererklärung des Geschäftsführers ist streng zu trennen vom Jahresabschluss der GmbH. Letzterer unterliegt den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB und muss nach § 42a GmbHG innerhalb von acht Monaten (bei mittelgroßen und großen GmbH) bzw. elf Monaten (bei kleinen GmbH) nach Bilanzstichtag festgestellt werden. Die ESt-Erklärung bezieht sich hingegen auf das persönliche Einkommen und wird beim Wohnsitzfinanzamt eingereicht.

Welche Fristen gelten für die ESt 2024 bei Beauftragung eines Steuerberaters?

Die gesetzliche Grundfrist für die Abgabe der Einkommensteuererklärung 2024 ohne steuerliche Beratung endet nach § 149 Abs. 2 Satz 1 AO am 31. Juli 2025. Mandanten, die einen Steuerberater, Steuerbevollmächtigten oder Rechtsanwalt mit der Erstellung beauftragen, profitieren jedoch von einer automatischen Fristverlängerung bis zum 30. April 2026 (§ 149 Abs. 3 AO). Diese Verlängerung gilt bundesweit und bedarf keiner gesonderten Antragstellung.

Situation Abgabefrist ESt 2024 Rechtsgrundlage
Ohne Steuerberater 31. Juli 2025 § 149 Abs. 2 AO
Mit Steuerberater 30. April 2026 § 149 Abs. 3 AO
Weitere Verlängerung (auf Antrag) Bis 30. Juni 2026 § 109 Abs. 1 AO

In besonderen Fällen – etwa bei unvollständigen Unterlagen, Krankheit oder komplexen Sachverhalten – kann der Steuerberater eine weitere Fristverlängerung beim Finanzamt beantragen. Dies erfolgt nach § 109 Abs. 1 AO und liegt im Ermessen der Finanzverwaltung. Eine Verlängerung über den 30. Juni 2026 hinaus ist allerdings nur in Ausnahmefällen möglich.

Wichtig für 2026

Wird die Frist nicht eingehalten, kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag nach § 152 AO festsetzen. Dieser beträgt 0,25 % der festgesetzten Steuer pro angefangenem Verspätungsmonat, mindestens jedoch 25 Euro pro Monat. Bei Mandanten mit Steuerberater wird ein Verspätungszuschlag in der Regel erst ab dem 1. Mai 2026 fällig. Die Kosten für den Steuerberater können Sie als Steuerberatungskosten steuerlich geltend machen, was die Inanspruchnahme professioneller Hilfe finanziell attraktiver gestaltet.

„Viele Geschäftsführer unterschätzen, dass die ESt-Erklärung nicht nur das Gehalt, sondern auch Sachbezüge, Dienstwagen, Pensionszusagen und etwaige Gesellschafter-Verrechnungen erfassen muss. Wir prüfen regelmäßig, ob Vorauszahlungen angepasst werden sollten, um Nachzahlungen zu vermeiden.”

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Welche Unterlagen benötigt der Steuerberater für die ESt 2024?

Für die fristgerechte und vollständige Erstellung der Einkommensteuererklärung 2024 benötigt der Steuerberater eine strukturierte Zusammenstellung aller einkommensrelevanten Unterlagen. Geschäftsführer einer GmbH oder UG müssen insbesondere die Lohnsteuerbescheinigung, Nachweise über Zusatzleistungen sowie Belege für abzugsfähige Aufwendungen bereitstellen.

Typische Unterlagen für Geschäftsführer einer GmbH

  • Lohnsteuerbescheinigung 2024 der GmbH (wird vom Arbeitgeber/der eigenen Gesellschaft ausgestellt)
  • Nachweis über Dienstwagen oder andere Sachbezüge (1-%-Regelung, Fahrtenbuch, Zuzahlungen)
  • Gesellschafterbeschlüsse zu Tantiemen, Gewinnausschüttungen oder Sondervergütungen
  • Bescheinigungen zu Vorsorgeaufwendungen (Krankenversicherung, Altersvorsorge nach § 10 EStG)
  • Belege für Werbungskosten (Arbeitszimmer, Fachliteratur, Fortbildungen, Fahrtkosten)
  • Nachweise über Kapitalerträge (Steuerbescheinigungen der Banken, ausländische Kapitalerträge)
  • Sonstige Einkünfte (z. B. Vermietung, selbständige Nebentätigkeit, private Veräußerungsgeschäfte)
  • Belege für außergewöhnliche Belastungen (Krankheitskosten, Pflegeaufwendungen, Unterhalt)

Besonders bei Gesellschafter-Geschäftsführern mit Beteiligung über 1 % sollte der Steuerberater prüfen, ob verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) vorliegen könnten – etwa durch unangemessen hohe Gehälter, nicht marktübliche Darlehen oder private Nutzung von Gesellschaftsvermögen. Diese sind nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu versteuern.

Digitale Übermittlung

Die meisten Steuerberater arbeiten mit digitalen Mandantenportalen oder DATEV Unternehmen online. Unterlagen können sicher hochgeladen werden, der Steuerberater prüft Vollständigkeit und Plausibilität.

Nachreichung möglich

Fehlende Unterlagen können bis kurz vor Abgabefrist nachgereicht werden. Der Steuerberater wird aktiv nachfragen, falls Belege oder Bescheinigungen fehlen – so entstehen keine Lücken.

Wie läuft die Zusammenarbeit bei der ESt-Erstellung mit dem Steuerberater ab?

Die Beauftragung eines Steuerberaters für die Einkommensteuererklärung 2024 folgt einem strukturierten Ablauf. Zunächst wird ein Mandatsvertrag geschlossen, der den Umfang der Leistungen sowie die Vergütung nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) oder als Pauschalhonorar festlegt. Anschließend erteilt der Mandant eine Vollmacht, die der Steuerberater elektronisch über ELSTER beim Finanzamt hinterlegt.

Typischer Ablauf in der Praxis

  1. Erstkontakt und Mandatierung: Klärung des Leistungsumfangs, Festlegung der Vergütung, Unterzeichnung des Mandatsvertrags.
  2. Unterlagensammlung: Der Steuerberater übermittelt eine Checkliste oder einen digitalen Fragebogen. Der Mandant stellt die Unterlagen bereit (Upload, Postversand oder persönliche Übergabe).
  3. Prüfung und Rückfragen: Der Steuerberater sichtet die Unterlagen, prüft Plausibilität und Vollständigkeit. Bei Unklarheiten erfolgen gezielte Rückfragen.
  4. Erstellung der ESt-Erklärung: Der Steuerberater erfasst alle Daten in der Steuersoftware (meist DATEV), berechnet die voraussichtliche Steuer und bespricht das Ergebnis mit dem Mandanten.
  5. Elektronische Übermittlung: Nach Freigabe durch den Mandanten erfolgt die Übermittlung der Erklärung via ELSTER an das Finanzamt.
  6. Bescheidprüfung: Nach Erhalt des Steuerbescheids prüft der Steuerberater diesen auf Richtigkeit und legt bei Bedarf Einspruch ein (§ 347 AO).

Wer den Jahresabschluss der GmbH sowie die persönliche Einkommensteuererklärung durch denselben Berater erstellen lässt, profitiert von Synergien: Geschäftsführergehalt, Tantiemen und Gesellschafter-Verrechnungen sind bereits im Jahresabschluss dokumentiert und können direkt in die ESt-Erklärung übernommen werden. Plattformen wie OnlineBilanz.de bieten digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen – sowohl für den Jahresabschluss als auch für die Einkommensteuererklärung.

„Wir koordinieren für unsere Mandanten den gesamten Prozess: vom Upload der Unterlagen über die Prüfung durch unsere Steuerberater bis zur elektronischen Abgabe. So bleibt der Aufwand für den Geschäftsführer überschaubar, und alle Fristen für die Abgabe der Steuererklärung werden sicher eingehalten.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Welche Kosten entstehen für die ESt 2024 bei Beauftragung eines Steuerberaters?

Die Vergütung für die Erstellung der Einkommensteuererklärung richtet sich grundsätzlich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Nach § 24 StBVV berechnet sich die Gebühr anhand der Summe der positiven Einkünfte (Gegenstandswert). Die Gebühr liegt zwischen 1/10 und 6/10 der vollen Gebühr nach Tabelle A (Anlage 3 zur StBVV), wobei in der Praxis meist eine Mittelgebühr (3,5/10) angesetzt wird.

Beispielrechnung nach StBVV

Gegenstandswert (Summe Einkünfte) Gebühr (1/10 – 6/10) Typische Mittelgebühr (3,5/10)
30.000 € 29 € – 173 € ca. 101 €
60.000 € 47 € – 279 € ca. 163 €
100.000 € 69 € – 412 € ca. 241 €
150.000 € 95 € – 570 € ca. 333 €

Viele Steuerberater bieten alternativ Pauschalpreise an, die vom Komplexitätsgrad abhängen. Eine einfache ESt-Erklärung für einen angestellten Geschäftsführer ohne Nebeneinkünfte kostet in der Regel zwischen 200 und 400 Euro. Bei komplexeren Sachverhalten – etwa mit Vermietung, Kapitalerträgen, ausländischen Einkünften oder Verlustvortrag – können die Kosten auf 500 bis 800 Euro steigen.

Transparenz durch Festpreise

Plattformen wie OnlineBilanz.de setzen auf transparente Festpreise: Mandanten wissen bereits vor Beauftragung, welche Kosten entstehen. Das schafft Planungssicherheit und vermeidet Überraschungen bei der Abrechnung.

Steuerliche Absetzbarkeit der Steuerberater-Kosten

Die Kosten für die Erstellung der Einkommensteuererklärung sind nicht mehr als Werbungskosten oder Sonderausgaben abzugsfähig (Wegfall seit VZ 2006 nach § 10 Abs. 1 Nr. 6 EStG a. F.). Allerdings können Aufwendungen für steuerliche Beratung, die betriebliche Einkünfte (z. B. aus selbständiger Tätigkeit, Gewerbebetrieb oder Vermietung) betreffen, weiterhin als Betriebsausgaben oder Werbungskosten geltend gemacht werden. Der Steuerberater wird die Kosten entsprechend aufteilen, falls mehrere Einkunftsarten vorliegen.

Welche Besonderheiten gelten für Gesellschafter-Geschäftsführer bei der ESt 2024?

Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH oder UG befinden sich in einer besonderen steuerlichen Situation: Sie beziehen einerseits Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 EStG) für ihre Geschäftsführertätigkeit, andererseits können Gewinnausschüttungen als Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG) hinzukommen. Die Höhe der Beteiligung und die Ausgestaltung des Anstellungsvertrags haben erhebliche steuerliche Auswirkungen.

Beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer (Beteiligung > 50 %)

Wer mehr als 50 % der Anteile an der GmbH hält, gilt sozialversicherungsrechtlich als selbständig und ist nicht rentenversicherungspflichtig. Steuerlich bleibt das Gehalt jedoch als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit zu behandeln. Besondere Vorsicht ist bei der Angemessenheit der Gehaltshöhe geboten: Liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) vor, wird der überhöhe Teil nicht als Betriebsausgabe der GmbH anerkannt und beim Gesellschafter als Kapitaleinkünfte besteuert – ohne Abzug von Werbungskosten.

Praxis-Risiko vGA

Das Finanzamt prüft bei Gesellschafter-Geschäftsführern regelmäßig, ob Gehalt, Pensionszusagen, Dienstwagen oder Darlehen dem Fremdvergleich standhalten. Abweichungen können als verdeckte Gewinnausschüttung umqualifiziert werden – mit erheblichen steuerlichen Nachteilen.

Minderheitsgesellschafter (Beteiligung ≤ 50 %)

Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführer sind in der Regel sozialversicherungspflichtig und werden wie Arbeitnehmer behandelt. Auch hier ist jedoch die Angemessenheit von Vergütung und Nebenleistungen entscheidend. Zudem müssen Gewinnausschüttungen vollständig in der ESt-Erklärung angegeben werden – auch wenn die Abgeltungsteuer (25 % nach § 32d EStG) bereits durch die Bank einbehalten wurde.

Gehalt (§ 19 EStG)

Lohnsteuerpflichtig, Werbungskosten abzugsfähig, Sozialversicherung abhängig von Beteiligungshöhe.

Gewinnausschüttung (§ 20 EStG)

Abgeltungsteuer 25 % (zzgl. Soli und ggf. Kirchensteuer), keine Werbungskosten, Teileinkünfteverfahren bei Beteiligung ≥ 25 %.

Verdeckte Gewinnausschüttung

Nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig, beim Gesellschafter als Kapitaleinkünfte zu versteuern, nachträgliche Korrekturen möglich.

„Wir empfehlen Gesellschafter-Geschäftsführern, jährlich die Angemessenheit der Gesamtvergütung zu dokumentieren – idealerweise durch Gehaltsstudien oder Fremdvergleichsdaten. Das schützt vor späteren Diskussionen mit dem Finanzamt.”

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Welche häufigen Fehler vermeidet der Steuerberater bei der ESt 2024?

Die selbständige Erstellung der Einkommensteuererklärung birgt zahlreiche Risiken – insbesondere für Geschäftsführer mit komplexen Einkommensverhältnissen. Typische Fehlerquellen sind unvollständige Angaben, fehlende Belege, falsche Zuordnung von Einkünften oder das Übersehen von Abzugsmöglichkeiten. Ein erfahrener Steuerberater erkennt diese Fallstricke und stellt sicher, dass die Erklärung vollständig, korrekt und steueroptimiert ist.

Typische Fehler in der Praxis

  • Unvollständige Erfassung von Sachbezügen: Dienstwagen, Firmenkreditkarten oder Mitgliedschaften müssen korrekt bewertet und als geldwerter Vorteil versteuert werden.
  • Fehlende Dokumentation von Werbungskosten: Arbeitszimmer, Fortbildungen oder doppelte Haushaltsführung können nur mit vollständigen Belegen geltend gemacht werden.
  • Falsche Behandlung von Kapitalerträgen: Ausländische Kapitalerträge, Verlustverrechnungstöpfe oder die Günstigerprüfung nach § 32d Abs. 6 EStG werden häufig übersehen.
  • Nichtberücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen: Kranken- und Pflegeversicherung (Basisabsicherung) sind nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG unbegrenzt abzugsfähig – müssen aber explizit angegeben werden.
  • Verdeckte Gewinnausschüttungen: Werden nicht erkannt oder nicht korrekt in der ESt-Erklärung verarbeitet, drohen nachträgliche Korrekturen und Steuernachzahlungen.
  • Versäumte Fristen: Ohne Steuerberater endet die Abgabefrist bereits am 31. Juli 2025 – Verspätungszuschläge nach § 152 AO sind die Folge.

Was der Steuerberater leistet

Ein Steuerberater prüft nicht nur die formale Richtigkeit, sondern optimiert die Steuerlast im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten. Dazu gehört die Prüfung, ob Vorauszahlungen angepasst werden sollten, ob ein Verlustrücktrag nach § 10d EStG sinnvoll ist oder ob außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG geltend gemacht werden können. Zudem übernimmt der Steuerberater die Kommunikation mit dem Finanzamt und legt bei Bedarf fristgerecht Einspruch ein.

30.04.2026

Abgabefrist ESt 2024 mit Steuerberater

§ 152 AO

Verspätungszuschlag bei Fristversäumnis

StBVV

Vergütungsregelung für Steuerberater

Digitale Steuerberatung nutzen

Wer Wert auf Effizienz und Transparenz legt, kann digitale Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz.de nutzen. Hier erfolgt die Abwicklung strukturiert über ein Mandantenportal, alle Unterlagen werden digital erfasst, und die Erstellung erfolgt durch zugelassene Steuerberater zu transparenten Festpreisen.

Wie hängen die ESt 2024 und der Jahresabschluss der GmbH zusammen?

Die Einkommensteuererklärung des Geschäftsführers und der Jahresabschluss der GmbH sind zwei getrennte steuerliche Vorgänge – sie sind jedoch inhaltlich eng miteinander verzahnt. Der Jahresabschluss der GmbH wird nach §§ 242 ff. HGB aufgestellt und umfasst Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung. Er dient als Grundlage für die Körperschaftsteuer der Gesellschaft (§ 7 Abs. 1 KStG) sowie für die Gewinnverwendung und eventuelle Ausschüttungen.

Schnittstellen zwischen Jahresabschluss und ESt-Erklärung

Position im Jahresabschluss Auswirkung auf ESt des Geschäftsführers Rechtsgrundlage
Geschäftsführergehalt (Personalaufwand) Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit § 19 EStG
Tantiemen / Sonderzahlungen Lohnsteuerpflichtig, ggf. Progression § 19 EStG
Gewinnausschüttung Einkünfte aus Kapitalvermögen § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG
Verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) Kapitaleinkünfte beim Gesellschafter § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG
Dienstwagen, Sachbezüge Geldwerter Vorteil (1-%-Regelung) § 8 Abs. 2 EStG, § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG

Wird der Jahresabschluss durch denselben Steuerberater erstellt, der auch die ESt-Erklärung anfertigt, können Doppelerfassungen vermieden und Konsistenz sichergestellt werden. Besonders bei Gesellschafter-Geschäftsführern ist es sinnvoll, beide Leistungen aus einer Hand zu beziehen – so wird sichergestellt, dass Gehaltszahlungen, Tantiemen und Ausschüttungen in beiden Steuererklärungen (Körperschaftsteuer der GmbH und Einkommensteuer des Geschäftsführers) korrekt abgebildet sind.

Fristen im Vergleich

Jahresabschluss GmbH (Feststellung)

Kleine GmbH: 11 Monate nach Bilanzstichtag (§ 42a Abs. 1 GmbHG). Mittelgroße/große GmbH: 8 Monate. Beispiel: Bilanzstichtag 31.12.2025 → Feststellung bis 30.11.2026 (klein) bzw. 31.08.2026 (mittel/groß).

Einkommensteuererklärung 2024

Mit Steuerberater: bis 30.04.2026 (§ 149 Abs. 3 AO). Ohne Steuerberater: bis 31.07.2025. Bezieht sich auf das Kalenderjahr 2024, also z. B. Gehalt 01.01.–31.12.2024.

Wer beide Leistungen – Jahresabschluss der GmbH und Einkommensteuererklärung – über eine Plattform wie OnlineBilanz.de abwickelt, profitiert von einer koordinierten Bearbeitung: Die Steuerberater kennen die Zusammenhänge, die Unterlagen liegen bereits vor, und die Abwicklung erfolgt digital und transparent.

„Wir erstellen für viele Mandanten sowohl den Jahresabschluss der GmbH als auch die persönliche Einkommensteuererklärung. Das spart Zeit, vermeidet Rückfragen und stellt sicher, dass alle Positionen steuerlich korrekt verarbeitet werden.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Häufig gestellte Fragen

Kann ich die ESt 2024 auch ohne Steuerberater selbst erstellen?

Ja, grundsätzlich können Sie Ihre Einkommensteuererklärung selbst über ELSTER erstellen. Allerdings entfällt dann die automatische Fristverlängerung bis 30.04.2026 – Sie müssen die Erklärung bis 31.07.2025 abgeben. Zudem fehlt die fachliche Prüfung auf Gestaltungsmöglichkeiten und steuerliche Optimierung. Für GmbH-Geschäftsführer mit komplexen Sachverhalten (Gesellschafter-Geschäftsführer, Tantieme, verdeckte Gewinnausschüttung) empfiehlt sich die Beauftragung eines Steuerberaters.

Was passiert, wenn ich die Abgabefrist für die ESt 2024 verpasse?

Bei Fristversäumnis kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag nach § 152 AO festsetzen. Dieser beträgt mindestens 25 Euro pro angefangenem Verspätungsmonat, maximal 25.000 Euro. Zusätzlich können Säumniszuschläge auf noch nicht gezahlte Steuern anfallen. Bei wiederholten Versäumnissen droht zudem eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen durch das Finanzamt nach § 162 AO, die meist nachteilig ausfällt.

Muss ich die ESt 2024 elektronisch über ELSTER abgeben?

Ja, seit 2019 müssen Einkommensteuererklärungen grundsätzlich elektronisch über ELSTER (Elektronische Steuererklärung) eingereicht werden, § 25 Abs. 4 EStG. Nur in Härtefällen (z. B. fehlender Internetzugang, Unzumutbarkeit) kann das Finanzamt auf Antrag eine Papierabgabe gestatten. Steuerberater verfügen über professionelle ELSTER-Zugänge und übernehmen die elektronische Übermittlung für ihre Mandanten.

Kann die Frist zur Abgabe der ESt 2024 über den 30.04.2026 hinaus verlängert werden?

Ja, in begründeten Einzelfällen kann der Steuerberater eine weitere Fristverlängerung beim Finanzamt beantragen. Gründe können sein: fehlende Unterlagen Dritter, Krankheit, außergewöhnliche Arbeitsbelastung der Kanzlei. Die Gewährung liegt im Ermessen des Finanzamts. Ohne triftigen Grund wird eine Verlängerung über den 30.04.2026 hinaus selten gewährt. Eine rechtzeitige Beauftragung und vollständige Unterlagenbereitstellung sind daher essentiell.

Wie wirkt sich eine Nachzahlung aus der ESt 2024 auf die Liquidität meiner GmbH aus?

Die Einkommensteuer ist eine persönliche Steuerpflicht des Geschäftsführers, nicht der GmbH. Eine Nachzahlung belastet daher Ihr privates Konto. Allerdings kann eine hohe Nachzahlung die Liquidität beeinträchtigen, wenn Sie auf Entnahmen aus der GmbH angewiesen sind. Planen Sie daher vorausschauend: Ihr Steuerberater kann quartalsweise Vorauszahlungen optimieren und Sie rechtzeitig auf erwartete Nachzahlungen hinweisen, damit Sie ausreichend Liquidität sicherstellen können.

Kann ich Steuerberatungskosten für die ESt 2024 steuerlich absetzen?

Seit 2006 sind Steuerberatungskosten für die private Einkommensteuererklärung grundsätzlich nicht mehr als Werbungskosten oder Sonderausgaben abzugsfähig. Ausnahme: Kosten für betriebliche Teile (z. B. Anlage EÜR bei Einzelunternehmen, Vermietung/Verpachtung) können weiterhin als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten geltend gemacht werden. Für GmbH-Geschäftsführer sind die Kosten für die private ESt daher meist nicht absetzbar – anders als die Kosten für den Jahresabschluss der GmbH.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Einkommensteuergesetz (EStG), Abgabenordnung (AO), Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), GmbH-Gesetz (GmbHG). Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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So läuft der Prozess

Vom ersten Beleg bis zur letzten Einreichung – unsere Steuerberater und unsere KI-Assistenz sind an Ihrer Seite. Klar geführt, strukturiert und ohne Stress – von Anfang bis Ende.

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Schritt 01 · 60 Sekunden

Festpreis berechnen – sofort, verbindlich

Geben Sie Umsatz und Rechtsform an – und Sie sehen in Sekunden Ihren verbindlichen Jahrespreis. Keine Anfrage, kein Wartezimmer, kein "wir melden uns". Transparent, fix, ohne versteckte Kosten.

sicher bezahlen · PayPal · Klarna · Rechnung
Festpreisrechnerlive
bis 50 T€ bis 100 T€ bis 300 T€ bis 500 T€
1.069,21 €499,95 €
inkl. MwSt · Bilanz · Steuererklärungen · Offenlegung
Festpreis berechnen
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Schritt 02 · Rückruf binnen 1 Werktag

Persönliches Kennenlernen am Telefon

Keine Chatbots, keine Warteschleife. Servet Gündogan, unsere Büroleitung, ruft Sie persönlich zurück. In rund 15 Minuten besprechen wir Ihre Situation, zeigen Ihnen den Ablauf und prüfen gemeinsam, ob Ihr Unternehmen zu uns passt. Erst danach entscheiden wir gemeinsam, ob wir zusammenarbeiten – kein Druck, kein Risiko.

0711 – 968 881 55
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Kundensupport
"Erzählen Sie mir kurz, was Sie bewegt – und ich erkläre, wie wir helfen können."
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Schritt 03 · geführtes Onboarding

Einfach hochladen – wir übernehmen

Lexoffice, SevDesk, DATEV, Excel – egal welches Programm: Export rein, fertig. Keine Umstellung, kein Lernen, kein neues Tool. Was Sie schon haben, reicht. Unsere KI-Assistenz führt Sie Schritt für Schritt – fünf Minuten, dann sind Sie durch.

Drag & Drop · GoBD-konform
Buchhaltungsprogramm wählen
LLexoffice
SSevDesk
DDATEV
+manuell
Belege hierher ziehenPDF, JPG, CSV · bis 50 MB pro Datei
Rechnungen_Q4.zip 78 %
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Schritt 04 · KI prüft · StB kontrolliert

Automatische Plausibilitätsprüfung

Unsere KI-Assistenz prüft jede Buchung in Sekunden auf Auffälligkeiten, fehlende Belege und USt-Unstimmigkeiten – was sonst Wochen dauert. Sie bekommen eine klare Checkliste: nur das wird nachgefragt, was wirklich fehlt. Keine unnötigen Rückfragen.

schneller zum Abschluss
K
KI-Assistenz · Plausibilitätsprüfung
aktiv
Kontoauszüge vollständig 428 Buchungen
USt-Abgleich erfolgt 19 % · 7 % · RC
! 3 Belege fehlen > 1.000 € Rückfrage
Anlagenverzeichnis abgeglichen 14 Positionen
! GWG-Grenze geprüft – Rückfrage an StB an F. Klement
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Schritt 05 · Ihr StB unterschreibt

Einsicht, Fragen, Freigabe

Ihre Bilanz und Steuererklärungen werden von einem erfahrenen Steuerberater erstellt und geprüft – nicht von Software allein. Sie schauen rein, stellen Fragen per Chat, bekommen Antworten vom StB selbst – und geben mit einem Klick digital frei. Kein Postweg, keine Unterschriften in dreifacher Ausführung.

von StB unterzeichnet
Bilanz_2025_Entwurf.pdf bereit zur Freigabe
Jahresbilanz zum 31.12.2025
Anlagevermögen142.380 €
Umlaufvermögen298.412 €
Eigenkapital186.920 €
Bilanzsumme440.792 €
GEPRÜFT
F. Klement
StB/WP
Fragen Freigeben
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Schritt 06 · Einreichung & Abschluss

Einreichung beim Finanzamt
& Offenlegung

Wir übernehmen für Sie die Einreichung beim Finanzamt über ELSTER sowie die Offenlegung beim Bundesanzeiger. Sie müssen nichts mehr tun. Alle Unterlagen werden rechtskonform archiviert und sind jederzeit in Ihrem Portal abrufbar.

fristgerecht & rechtskonform
Abschluss 2025 · Erledigt
Bilanz eingereicht, offengelegt & archiviert.
E-Bilanz · ELSTER Offenlegung · BAnz Steuererklärungen
FK
Einreichung erfolgtF. Klement · Steuerberater
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Schritt 07 · Dauermandat · das ganze Jahr

Ihr fester Steuerberater –
365 Tage an Ihrer Seite

Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
? portal.onlinebilanz.de/dauermandat
Übersicht
Jahresabschluss
Dokumente
Fristen
Dauermandat
Chat2
Dauermandat · aktiv

Ihr fester Steuerberater

FK
F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
antwortet heute
FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
alles in Ordnung
Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
inklusive
Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
wir erinnern Sie
Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

Preisvergleich

Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater