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Datum

Lesedauer

14–22 Minuten

OnlineBilanzBlogAngaben unter Bilanz

Angaben unter der Bilanz Kleinstkapitalgesellschaften 2026

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Kleinstkapitalgesellschaften profitieren von erheblichen Erleichterungen bei der Rechnungslegung. Statt eines vollständigen Anhangs genügen Angaben direkt unter der Bilanz – sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dabei ist die korrekte Darstellung der Bilanzstruktur von grundlegender Bedeutung, insbesondere wie sich das Eigenkapital berechnen lässt und wie ein eventueller Bilanz Jahresfehlbetrag auszuweisen ist. Dieser Leitfaden erklärt, welche Pflichtangaben erforderlich sind, wann auf den Anhang verzichtet werden kann und worauf Geschäftsführer bei der Offenlegung achten müssen.

SG
Servet Gündogan

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Kurzantwort

Kleinstkapitalgesellschaften können nach § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB auf einen Anhang verzichten und stattdessen bestimmte Pflichtangaben direkt unter der Bilanz ausweisen. Dazu gehören Angaben zu Haftungsverhältnissen, Verbindlichkeiten mit Restlaufzeiten über fünf Jahren, Organvergütungen und zur Gesamthöhe der sonstigen finanziellen Verpflichtungen. Diese Erleichterung gilt nur, wenn die Größenmerkmale nach § 267a HGB eingehalten werden und keine Publizitätspflicht nach § 3 PublG besteht.

Was sind Angaben unter der Bilanz bei Kleinstkapitalgesellschaften?

Angaben unter der Bilanz sind nach § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB Pflichtangaben, die unmittelbar im Anschluss an die Bilanzpositionen aufgeführt werden müssen. Bei Kleinstkapitalgesellschaften im Sinne des § 267a HGB handelt es sich um eine besondere Kategorie von Unternehmen, die von umfangreichen Erleichterungen profitieren – sowohl bei der Aufstellung als auch bei der Offenlegung des Jahresabschlusses.

Kleinstkapitalgesellschaften dürfen gemäß § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB auf die Erstellung eines Anhangs vollständig verzichten, sofern sie bestimmte unter der Bilanz anzugebende Pflichtangaben erfüllen. Diese Regelung wurde durch das Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz (MicroBilG) von 2012 eingeführt und bildet seitdem einen zentralen Bestandteil der Bilanzierungspraxis kleiner GmbHs.

Größenkriterien nach § 267a HGB (Stand 2026)

Eine Kapitalgesellschaft gilt als Kleinstkapitalgesellschaft, wenn mindestens zwei der drei folgenden Merkmale an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen nicht überschritten werden:

  • Bilanzsumme: 450.000 Euro
  • Umsatzerlöse: 900.000 Euro
  • Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt: 10

Die Schwellenwerte wurden durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) von 2015 erhöht.

Rechtsgrundlagen und Zielsetzung

Die gesetzliche Grundlage für die Angaben unter der Bilanz findet sich in § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB in Verbindung mit § 267a HGB. Die Zielsetzung des Gesetzgebers besteht darin, Kleinstkapitalgesellschaften von der Pflicht zur Erstellung eines vollständigen Anhangs zu befreien und damit den administrativen Aufwand deutlich zu reduzieren. Gleichzeitig soll durch die Pflichtangaben unter der Bilanz ein Mindestmaß an Transparenz für Gläubiger, Gesellschafter und andere Adressaten des Jahresabschlusses gewährleistet werden.

Welche Pflichtangaben müssen Kleinstkapitalgesellschaften unter der Bilanz machen?

Kleinstkapitalgesellschaften, die von der Erstellung eines Anhangs absehen, müssen gemäß § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB in Verbindung mit § 288 Abs. 1 HGB bestimmte Mindestangaben unmittelbar unter der Bilanz vornehmen. Diese Angaben sind nicht fakultativ, sondern bilanzrechtlich zwingend vorgeschrieben.

Verpflichtende Angaben im Einzelnen

Pflichtangabe Rechtsgrundlage Inhalt
Haftungsverhältnisse § 268 Abs. 7 HGB Angaben zu Eventualverbindlichkeiten, Haftungsverhältnissen, die nicht in der Bilanz erscheinen (z. B. Bürgschaften, Gewährleistungen)
Möglicher Rückgriff bei Pensionsrückstellungen § 285 Nr. 25 HGB Soweit Vermögensgegenstände zur Erfüllung von Schulden dienen und nicht pfändbar sind
Gesamtbezüge Geschäftsführung § 285 Nr. 9 lit. a HGB Summe der Gesamtbezüge der Geschäftsführer (kann unter Verweis auf § 286 Abs. 4 HGB entfallen, wenn Rückschlüsse auf Einzelperson möglich)
Vorschüsse und Kredite an Organe § 285 Nr. 9 lit. c HGB Angaben zu Vorschüssen, Krediten und Haftungsverhältnissen zugunsten von Geschäftsführern mit Zinssätzen und Bedingungen
Name und Sitz des Mutterunternehmens § 285 Nr. 14 HGB Soweit die Gesellschaft in einen Konzernabschluss einbezogen wird

Die Angaben sind im unmittelbaren Anschluss an die Bilanz aufzuführen und bilden rechtlich einen integralen Bestandteil des Jahresabschlusses. Sie werden vom Geschäftsführer zusammen mit der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung festgestellt und müssen bei der Offenlegung beim Unternehmensregister mit eingereicht werden.

Achtung bei Haftungsverhältnissen

Die Angabe von Haftungsverhältnissen gemäß § 268 Abs. 7 HGB ist auch dann verpflichtend, wenn diese dem Betrag nach gering erscheinen. Das Verschweigen wesentlicher Eventualverbindlichkeiten kann zur Nichtigkeit des Jahresabschlusses führen und bei der Offenlegung Ordnungsgelder nach § 335 HGB (500 bis 25.000 Euro) nach sich ziehen.

Unter welchen Voraussetzungen kann auf den Anhang verzichtet werden?

Der vollständige Verzicht auf die Erstellung eines Anhangs ist nur unter strengen Voraussetzungen zulässig. Nach § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB können Kleinstkapitalgesellschaften von der Pflicht zur Aufstellung eines Anhangs absehen, müssen dann aber die in § 288 Abs. 1 HGB genannten Angaben unter der Bilanz vornehmen.

Kumulative Voraussetzungen für den Anhang-Verzicht

  • Die Gesellschaft erfüllt an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen die Größenkriterien des § 267a HGB (Bilanzsumme ≤ 450.000 Euro, Umsatz ≤ 900.000 Euro, Mitarbeiter ≤ 10)
  • Die Gesellschaft macht von den Erleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaften nach § 266 Abs. 1 Satz 4 HGB (verkürzte Bilanzgliederung) Gebrauch
  • Alle nach § 288 Abs. 1 HGB vorgeschriebenen Angaben werden unmittelbar unter der Bilanz gemacht
  • Es bestehen keine besonderen Offenlegungspflichten aufgrund anderer Vorschriften (z. B. Publizitätsgesetz, Kapitalmarktorientierung)

Wichtig ist, dass die Entscheidung für den Anhang-Verzicht jährlich neu getroffen werden kann. Eine Kleinstkapitalgesellschaft kann also im Wirtschaftsjahr 2025 auf den Anhang verzichten und im Folgejahr 2026 einen vollständigen Anhang erstellen – etwa wenn zusätzliche Erläuterungen für Gesellschafter oder Kreditgeber gewünscht sind.

„In der Praxis entscheiden sich etwa 70 Prozent der Kleinstkapitalgesellschaften für den Verzicht auf den Anhang. Die Angaben unter der Bilanz sind jedoch nicht optional – sie müssen vollständig und fachlich korrekt gemacht werden. Wir prüfen bei jedem Jahresabschluss, ob die Voraussetzungen für den Verzicht vorliegen und ob die Pflichtangaben vollständig sind.”

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Ausnahmen und Sonderfälle

Nicht jede Kleinstkapitalgesellschaft kann von den Erleichterungen Gebrauch machen. Ausgeschlossen sind nach § 267a Abs. 2 HGB beispielsweise kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften im Sinne des § 264d HGB sowie Unternehmen, die der Prüfungspflicht nach § 316 Abs. 1 Satz 4 HGB unterliegen (z. B. aufgrund besonderer Branchenregelungen). Ebenso scheidet der Verzicht aus, wenn die Gesellschaft freiwillig einen Konzernabschluss aufstellt.

Welche Bilanzgliederung gilt für Kleinstkapitalgesellschaften?

Kleinstkapitalgesellschaften dürfen gemäß § 266 Abs. 1 Satz 4 HGB eine verkürzte Bilanzgliederung verwenden. Diese Erleichterung steht in engem Zusammenhang mit dem Verzicht auf den Anhang, denn die reduzierte Gliederungstiefe verringert auch den Erläuterungsbedarf erheblich.

Verkürzte Gliederung nach § 266 Abs. 1 Satz 4 HGB

Die verkürzte Bilanzgliederung beschränkt sich auf die in § 266 Abs. 2 und 3 HGB mit Buchstaben (A, B, C etc.) und römischen Ziffern (I, II, III etc.) versehenen Posten. Die weitere Untergliederung mit arabischen Ziffern (1, 2, 3 etc.) entfällt. Dies bedeutet eine deutliche Reduzierung der Komplexität, insbesondere bei den Positionen Anlagevermögen, Umlaufvermögen, Eigenkapital und Rückstellungen.

Aktivseite (verkürzt)

A. Anlagevermögen Zusammengefasst ohne Untergliederung in immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen und Finanzanlagen B. Umlaufvermögen Zusammengefasst ohne Untergliederung in Vorräte, Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände, Wertpapiere, Kassenbestand C. Rechnungsabgrenzungsposten

Passivseite (verkürzt)

A. Eigenkapital Zusammengefasst, jedoch mit Ausweis von Gezeichnetem Kapital und Gewinnrücklagen B. Rückstellungen Zusammengefasst ohne Untergliederung C. Verbindlichkeiten Zusammengefasst ohne Untergliederung nach Gläubigergruppen D. Rechnungsabgrenzungsposten

Trotz der verkürzten Darstellung in der offenzulegenden Bilanz müssen die Geschäftsführer für interne Zwecke und für die Feststellung des Jahresabschlusses nach § 42a GmbHG über eine detaillierte Aufstellung verfügen. Die Buchhaltung selbst bleibt von den Erleichterungen unberührt – § 266 Abs. 1 Satz 4 HGB betrifft ausschließlich die externe Darstellung.

Praxishinweis: Interne vs. externe Bilanz

Viele Kleinstkapitalgesellschaften führen intern eine detaillierte Bilanzgliederung nach § 266 HGB, um den Überblick über die Vermögenslage zu behalten. Für die Offenlegung beim Unternehmensregister wird dann die verkürzte Fassung verwendet. Wer den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lässt, erhält in der Regel beide Versionen – die ausführliche für die interne Dokumentation und die verkürzte für die Offenlegung.

Welche Erleichterungen gelten für die Gewinn- und Verlustrechnung?

Neben der Bilanz dürfen Kleinstkapitalgesellschaften auch bei der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) von erheblichen Vereinfachungen Gebrauch machen. Nach § 275 Abs. 5 HGB können sie die GuV bis auf die Ebene der in § 275 Abs. 2 und 3 HGB mit Ziffern 1 bis 5 bzw. 1 bis 4 bezeichneten Posten verkürzen.

Verkürzte GuV nach Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB)

  1. Umsatzerlöse
  2. Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen
  3. Andere aktivierte Eigenleistungen
  4. Sonstige betriebliche Erträge
  5. Materialaufwand, Personalaufwand, Abschreibungen und sonstige betriebliche Aufwendungen (zusammengefasst als Summe)
  6. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
  7. Abschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufvermögens
  8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
  9. Steuern
  10. Ergebnis nach Steuern / Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag

Die wesentliche Erleichterung besteht darin, dass Materialaufwand, Personalaufwand, Abschreibungen und sonstige betriebliche Aufwendungen zu einer Summe zusammengefasst werden dürfen (Position 5). Dadurch werden sensible Daten – insbesondere zur Personalaufwandsstruktur – nicht offengelegt.

Verkürzte GuV nach Umsatzkostenverfahren (§ 275 Abs. 3 HGB)

Wird das Umsatzkostenverfahren gewählt, dürfen nach § 275 Abs. 5 HGB die Posten 1 bis 4 (Umsatzerlöse, Herstellungskosten, Bruttoergebnis, Vertriebskosten und allgemeine Verwaltungskosten) sowie die sonstigen und finanziellen Posten verkürzt ausgewiesen werden. Auch hier gilt, dass die Detailaufgliederung intern vorliegen muss, jedoch nicht offengelegt werden muss.

„Die Wahl zwischen Gesamtkosten- und Umsatzkostenverfahren sollte nicht nur unter Vereinfachungsgesichtspunkten getroffen werden. Wer regelmäßig Kreditanfragen stellt, sollte prüfen, welches Verfahren die wirtschaftliche Lage transparenter darstellt. Banken schätzen eine nachvollziehbare Kostenstruktur – auch wenn gesetzlich die verkürzte Darstellung zulässig ist.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Wie erfolgt die Offenlegung der Angaben unter der Bilanz?

Die Offenlegung des Jahresabschlusses – einschließlich der Angaben unter der Bilanz – erfolgt seit dem 1. August 2022 ausschließlich beim Unternehmensregister (§ 325 HGB in der Fassung des Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie – DiRUG). Der früher zuständige Bundesanzeiger fungiert heute lediglich als Bekanntmachungsorgan, nicht mehr als Hinterlegungsstelle.

Fristen für Feststellung und Offenlegung (Stand 2026)

Frist Rechtsgrundlage Stichtag bei Bilanzstichtag 31.12.2025
Feststellung des Jahresabschlusses (Kleinstkapitalgesellschaft) § 42a Abs. 1 GmbHG Bis 30.11.2026 (11 Monate)
Offenlegung beim Unternehmensregister § 325 Abs. 1 HGB Bis 31.12.2026 (12 Monate)
Ordnungsgeldverfahren bei Versäumnis § 335 HGB 500 bis 25.000 Euro

Kleinstkapitalgesellschaften haben also nach § 42a Abs. 1 GmbHG elf Monate Zeit, den Jahresabschluss festzustellen, und nach § 325 Abs. 1 HGB zwölf Monate Zeit für die Offenlegung. Bei Bilanzstichtag 31. Dezember 2025 bedeutet dies: Feststellung bis spätestens 30. November 2026, Offenlegung bis spätestens 31. Dezember 2026.

Technische Einreichung beim Unternehmensregister

Die Einreichung erfolgt elektronisch über das Portal des Unternehmensregisters (www.unternehmensregister.de). Dabei müssen folgende Unterlagen im strukturierten XBRL-Format oder als PDF-Datei hochgeladen werden: verkürzte Bilanz mit Angaben unter der Bilanz, verkürzte Gewinn- und Verlustrechnung sowie – sofern nicht verzichtet wird – der Anhang. Kleinstkapitalgesellschaften, die auf den Anhang verzichten, reichen nur Bilanz und GuV ein, wobei die Angaben unter der Bilanz integraler Bestandteil der Bilanz sind.

Achtung: Ordnungsgeldverfahren

Das Bundesamt für Justiz prüft automatisiert, ob die Offenlegungsfristen eingehalten werden. Bei Versäumnis wird ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB eingeleitet. Die Geldbuße beträgt zwischen 500 und 25.000 Euro und trifft die Gesellschaft sowie persönlich die Geschäftsführer. Auch bei verspäteter Einreichung können Ordnungsgelder festgesetzt werden.

Wer den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lässt, erhält in der Regel auch Unterstützung bei der fristgerechten Offenlegung. Plattformen wie OnlineBilanz bieten digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen, bei denen die Offenlegung im Leistungsumfang enthalten ist – inklusive technischer Einreichung im richtigen Format und Fristüberwachung.

Welche häufigen Fehler sollten vermieden werden?

In der Praxis zeigen sich bei der Erstellung und Offenlegung von Jahresabschlüssen mit Angaben unter der Bilanz immer wieder typische Fehlerquellen. Diese können nicht nur zu einer Nichtigkeit des Jahresabschlusses führen, sondern auch Ordnungsgelder und Haftungsrisiken für Geschäftsführer nach sich ziehen.

Typische Fehlerquellen in der Praxis

Fehler Rechtsfolge Vermeidung
Vollständiger Verzicht auf Angaben unter der Bilanz Jahresabschluss ist unwirksam; Ordnungsgeld nach § 335 HGB Pflichtangaben nach § 288 Abs. 1 HGB zwingend aufführen
Unvollständige Angabe von Haftungsverhältnissen Verstoß gegen § 268 Abs. 7 HGB; ggf. Haftung bei Gläubigerschädigung Systematische Erfassung aller Eventualverbindlichkeiten (Bürgschaften, Gewährleistungen, Patronatserklärungen)
Angaben im Anhang statt unter der Bilanz Formfehler; Verzicht auf Anhang unwirksam Bei Anhang-Verzicht müssen Angaben unmittelbar unter der Bilanz stehen, nicht in separatem Dokument
Falsche Größenklassenzuordnung Unzulässige Inanspruchnahme von Erleichterungen; Ordnungsgeld Jährliche Prüfung der Schwellenwerte nach § 267a HGB an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen
Verspätete Offenlegung beim Unternehmensregister Ordnungsgeld 500–25.000 Euro nach § 335 HGB Fristkalender führen; Offenlegung spätestens 12 Monate nach Bilanzstichtag

Besondere Risiken bei Haftungsverhältnissen

Die Angabe von Haftungsverhältnissen gemäß § 268 Abs. 7 HGB ist eine der heikelsten Pflichtangaben. Zu den anzugebenden Haftungsverhältnissen zählen insbesondere Bürgschaften, Gewährleistungen, Garantien, Wechselobligos, Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten sowie Patronatserklärungen. Auch wenn diese dem Betrag nach gering erscheinen oder unwahrscheinlich in Anspruch genommen werden, besteht Angabepflicht.

„Ein klassischer Fall aus der Beratungspraxis: Der Geschäftsführer hat für einen langjährigen Geschäftspartner eine Bürgschaft über 20.000 Euro übernommen und vergisst, diese unter der Bilanz anzugeben. Wird der Jahresabschluss offengelegt und später der Bürgschaftsfall relevant, kann dies nicht nur zu einem Ordnungsgeld führen, sondern auch zur persönlichen Haftung des Geschäftsführers gegenüber der Gesellschaft wegen Pflichtverletzung. Deshalb prüfen wir bei der Jahresabschlusserstellung systematisch alle Haftungsverhältnisse ab.”

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Fehler bei der Größenklasseneinstufung

Die Größenklasseneinstufung nach § 267a HGB ist dynamisch: Sie hängt davon ab, ob die Schwellenwerte an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen nicht überschritten werden. Viele Geschäftsführer übersehen, dass ein einmaliges Überschreiten im Vorjahr dazu führt, dass die Erleichterungen im Folgejahr nicht in Anspruch genommen werden dürfen. Umgekehrt gilt: Wer erstmals die Schwellenwerte unterschreitet, kann erst im übernächsten Jahr von den Erleichterungen profitieren.

Praxishinweis: Digitale Jahresabschlusserstellung

Wer Fehler bei den Angaben unter der Bilanz vermeiden und die Fristen sicher einhalten möchte, kann den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lassen. OnlineBilanz verbindet als digitale Steuerberater-Plattform die fachliche Qualität zugelassener Steuerberater mit transparenten Festpreisen und kurzen Bearbeitungszeiten. Die Prüfung der Größenklasse, die korrekte Aufbereitung der Pflichtangaben sowie die fristgerechte Offenlegung der GmbH-Bilanz sind im Leistungsumfang enthalten.

Welche strategischen Überlegungen sollten Geschäftsführer anstellen?

Die Entscheidung, ob eine Kleinstkapitalgesellschaft von den Erleichterungen Gebrauch macht oder freiwillig einen vollständigen Anhang erstellt, ist nicht nur eine formale Frage, sondern sollte strategisch getroffen werden. Dabei spielen Transparenzbedürfnisse von Stakeholdern, Finanzierungssituationen und die interne Steuerungsrelevanz eine wichtige Rolle.

Vor- und Nachteile des Anhang-Verzichts

Vorteile

  • Deutlich geringerer Aufwand bei der Jahresabschlusserstellung
  • Reduzierte Offenlegung sensibler Unternehmensdaten (insbesondere Personalkosten, Kostenstrukturen)
  • Schnellere Feststellung und Offenlegung möglich
  • Kostenersparnis bei externer Erstellung durch Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer
  • Geringere Komplexität für Gesellschafter bei der Abschlussfeststellung

Nachteile

  • Eingeschränkte Aussagekraft für Kreditgeber und Investoren
  • Fehlende Erläuterungen können zu Nachfragen von Banken führen
  • Gesellschafter erhalten weniger Detailinformationen
  • Bilanzpolitische Gestaltungen (z. B. bei Bewertungsmethoden) bleiben unkommentiert
  • Fehlende Möglichkeit, freiwillige Zusatzinformationen zu geben (z. B. Zukunftsperspektiven)

Relevanz für Kreditentscheidungen und Bonität

Banken und Sparkassen greifen bei der Bonitätsprüfung regelmäßig auf offengelegte Jahresabschlüsse zurück. Wenn eine Kleinstkapitalgesellschaft von der Erleichterung Gebrauch macht und nur Angaben unter der Bilanz offenlegt, kann dies bei erstmaliger Kreditprüfung zu Rückfragen führen. In der Praxis verlangen Kreditinstitute dann häufig zusätzlich eine betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) oder einen erläuternden Bericht zur wirtschaftlichen Lage.

Geschäftsführer, die regelmäßig auf Fremdfinanzierung angewiesen sind oder die Bonität des Unternehmens für Geschäftspartner transparent darstellen möchten, sollten erwägen, freiwillig einen Anhang mit zusätzlichen Erläuterungen zu erstellen. Dies kann insbesondere bei erklärungsbedürftigen Bilanzpositionen (z. B. hohe Rückstellungen, außergewöhnliche Aufwendungen) sinnvoll sein.

Interne Steuerung und Gesellschafterkommunikation

Auch für die interne Unternehmenssteuerung und die Kommunikation mit Gesellschaftern kann ein vollständiger Anhang von Vorteil sein. Erläuterungen zu Abschreibungsmethoden, Rückstellungsbewertungen, Forderungsausfällen oder außergewöhnlichen Geschäftsvorfällen schaffen Transparenz und erleichtern die Diskussion in der Gesellschafterversammlung.

„Wir beobachten in der Praxis, dass viele Kleinstkapitalgesellschaften aus Vereinfachungsgründen zunächst auf den Anhang verzichten. Sobald jedoch eine Finanzierungsanfrage ansteht oder neue Gesellschafter hinzukommen, wird dann doch ein erläuternder Bericht gewünscht. Unsere Empfehlung: Die Entscheidung sollte nicht nur nach dem minimalen Aufwand, sondern nach der konkreten Stakeholder-Situation getroffen werden. Wer unsicher ist, kann sich im Rahmen der Jahresabschlusserstellung beraten lassen – bei OnlineBilanz erfolgt die Beratung durch zugelassene Steuerberater mit langjähriger Erfahrung im GmbH-Recht.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Wechsel zwischen den Darstellungsformen

Ein Wechsel zwischen verkürzter Darstellung mit Angaben unter der Bilanz und vollständiger Darstellung mit Anhang ist jederzeit möglich und muss nicht begründet werden. Dies gibt Geschäftsführern die Flexibilität, je nach Situation die passende Form zu wählen. Wichtig ist jedoch, dass bei einem Wechsel zur verkürzten Darstellung alle Voraussetzungen des § 267a HGB erfüllt sind und die Pflichtangaben nach § 288 Abs. 1 HGB vollständig gemacht werden.

Häufig gestellte Fragen

Müssen Kleinstkapitalgesellschaften einen Lagebericht erstellen?

Nein. Kleinstkapitalgesellschaften sind nach § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB von der Pflicht zur Aufstellung eines Lageberichts befreit. Diese Befreiung gilt unabhängig davon, ob auf den Anhang verzichtet wird oder nicht. Lediglich bei freiwilliger Prüfung oder Publizitätspflicht nach § 3 PublG kann im Einzelfall ein Lagebericht erforderlich werden.

Können Kleinstkapitalgesellschaften die Bilanz in Kontoform aufstellen?

Ja. Das HGB schreibt die Staffelform nicht zwingend vor. Kleinstkapitalgesellschaften können nach § 266 HGB auch die Kontoform wählen, sofern die vorgeschriebene Mindestgliederung nach § 266 Abs. 1 Satz 4 HGB eingehalten wird. In der Praxis wird jedoch überwiegend die Staffelform verwendet, da sie übersichtlicher ist.

Was passiert, wenn eine Kleinstkapitalgesellschaft die Größenmerkmale überschreitet?

Werden an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen mindestens zwei der drei Größenmerkmale nach § 267a HGB überschritten, verliert die Gesellschaft den Status als Kleinstkapitalgesellschaft. Für das folgende Geschäftsjahr gelten dann die Regelungen für kleine Kapitalgesellschaften nach § 267 Abs. 1 HGB, einschließlich der Pflicht zur vollständigen Anhang-Erstellung.

Sind Kleinstkapitalgesellschaften zur elektronischen Bilanzübermittlung verpflichtet?

Ja. Seit 2022 müssen auch Kleinstkapitalgesellschaften den Jahresabschluss elektronisch an das Finanzamt übermitteln (E-Bilanz nach § 5b EStG). Dies gilt unabhängig von den handelsrechtlichen Erleichterungen. Die E-Bilanz dient steuerlichen Zwecken und ist von der handelsrechtlichen Offenlegung beim Unternehmensregister zu unterscheiden.

Können Kleinstkapitalgesellschaften freiwillig einen vollständigen Anhang erstellen?

Ja. Die Erleichterungen nach § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB sind optional. Kleinstkapitalgesellschaften dürfen freiwillig einen vollständigen Anhang aufstellen, etwa wenn Kreditgeber, Gesellschafter oder Geschäftspartner umfassendere Informationen verlangen. In diesem Fall entfallen die Angaben unter der Bilanz, da sie durch den Anhang ersetzt werden.

Welche Rolle spielt der Steuerberater bei der Erstellung der Angaben unter der Bilanz?

Der Steuerberater stellt sicher, dass alle Pflichtangaben vollständig und rechtskonform ausgewiesen werden. Er prüft die Voraussetzungen für den Verzicht auf den Anhang, ermittelt die relevanten Beträge (Haftungsverhältnisse, Restlaufzeiten, etc.) und koordiniert die fristgerechte Offenlegung beim Unternehmensregister. Gerade bei komplexen Sachverhalten wie Organvergütungen oder Eventualverbindlichkeiten ist fachliche Beratung unerlässlich.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: § 264 HGB (Pflicht zur Aufstellung), § 267a HGB (Kleinstkapitalgesellschaften), § 266 HGB (Gliederung der Bilanz), § 325 HGB (Offenlegung). Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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So läuft der Prozess

Vom ersten Beleg bis zur letzten Einreichung – unsere Steuerberater und unsere KI-Assistenz sind an Ihrer Seite. Klar geführt, strukturiert und ohne Stress – von Anfang bis Ende.

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Schritt 01 · 60 Sekunden

Festpreis berechnen – sofort, verbindlich

Geben Sie Umsatz und Rechtsform an – und Sie sehen in Sekunden Ihren verbindlichen Jahrespreis. Keine Anfrage, kein Wartezimmer, kein "wir melden uns". Transparent, fix, ohne versteckte Kosten.

sicher bezahlen · PayPal · Klarna · Rechnung
Festpreisrechnerlive
bis 50 T€ bis 100 T€ bis 300 T€ bis 500 T€
1.069,21 €499,95 €
inkl. MwSt · Bilanz · Steuererklärungen · Offenlegung
Festpreis berechnen
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Schritt 02 · Rückruf binnen 1 Werktag

Persönliches Kennenlernen am Telefon

Keine Chatbots, keine Warteschleife. Servet Gündogan, unsere Büroleitung, ruft Sie persönlich zurück. In rund 15 Minuten besprechen wir Ihre Situation, zeigen Ihnen den Ablauf und prüfen gemeinsam, ob Ihr Unternehmen zu uns passt. Erst danach entscheiden wir gemeinsam, ob wir zusammenarbeiten – kein Druck, kein Risiko.

0711 – 968 881 55
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Kundensupport
"Erzählen Sie mir kurz, was Sie bewegt – und ich erkläre, wie wir helfen können."
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Schritt 03 · geführtes Onboarding

Einfach hochladen – wir übernehmen

Lexoffice, SevDesk, DATEV, Excel – egal welches Programm: Export rein, fertig. Keine Umstellung, kein Lernen, kein neues Tool. Was Sie schon haben, reicht. Unsere KI-Assistenz führt Sie Schritt für Schritt – fünf Minuten, dann sind Sie durch.

Drag & Drop · GoBD-konform
Buchhaltungsprogramm wählen
LLexoffice
SSevDesk
DDATEV
+manuell
Belege hierher ziehenPDF, JPG, CSV · bis 50 MB pro Datei
Rechnungen_Q4.zip 78 %
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Schritt 04 · KI prüft · StB kontrolliert

Automatische Plausibilitätsprüfung

Unsere KI-Assistenz prüft jede Buchung in Sekunden auf Auffälligkeiten, fehlende Belege und USt-Unstimmigkeiten – was sonst Wochen dauert. Sie bekommen eine klare Checkliste: nur das wird nachgefragt, was wirklich fehlt. Keine unnötigen Rückfragen.

schneller zum Abschluss
K
KI-Assistenz · Plausibilitätsprüfung
aktiv
Kontoauszüge vollständig 428 Buchungen
USt-Abgleich erfolgt 19 % · 7 % · RC
! 3 Belege fehlen > 1.000 € Rückfrage
Anlagenverzeichnis abgeglichen 14 Positionen
! GWG-Grenze geprüft – Rückfrage an StB an F. Klement
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Schritt 05 · Ihr StB unterschreibt

Einsicht, Fragen, Freigabe

Ihre Bilanz und Steuererklärungen werden von einem erfahrenen Steuerberater erstellt und geprüft – nicht von Software allein. Sie schauen rein, stellen Fragen per Chat, bekommen Antworten vom StB selbst – und geben mit einem Klick digital frei. Kein Postweg, keine Unterschriften in dreifacher Ausführung.

von StB unterzeichnet
Bilanz_2025_Entwurf.pdf bereit zur Freigabe
Jahresbilanz zum 31.12.2025
Anlagevermögen142.380 €
Umlaufvermögen298.412 €
Eigenkapital186.920 €
Bilanzsumme440.792 €
GEPRÜFT
F. Klement
StB/WP
Fragen Freigeben
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Schritt 06 · Einreichung & Abschluss

Einreichung beim Finanzamt
& Offenlegung

Wir übernehmen für Sie die Einreichung beim Finanzamt über ELSTER sowie die Offenlegung beim Bundesanzeiger. Sie müssen nichts mehr tun. Alle Unterlagen werden rechtskonform archiviert und sind jederzeit in Ihrem Portal abrufbar.

fristgerecht & rechtskonform
Abschluss 2025 · Erledigt
Bilanz eingereicht, offengelegt & archiviert.
E-Bilanz · ELSTER Offenlegung · BAnz Steuererklärungen
FK
Einreichung erfolgtF. Klement · Steuerberater
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Schritt 07 · Dauermandat · das ganze Jahr

Ihr fester Steuerberater –
365 Tage an Ihrer Seite

Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
? portal.onlinebilanz.de/dauermandat
Übersicht
Jahresabschluss
Dokumente
Fristen
Dauermandat
Chat2
Dauermandat · aktiv

Ihr fester Steuerberater

FK
F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
antwortet heute
FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
alles in Ordnung
Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
inklusive
Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
wir erinnern Sie
Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

Preisvergleich

Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater