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Datum

Lesedauer

15–23 Minuten

OnlineBilanzBlogAngaben unter Bilanz

Angaben unter der Bilanz Kleinstkapitalgesellschaft 2026

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Kleinstkapitalgesellschaften können gem. § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB von der Erstellung eines Anhangs befreien – wenn sie bestimmte Angaben unter der Bilanz machen. Welche Voraussetzungen gelten, welche Pflichtangaben erforderlich sind und welche Fristen Sie beachten müssen, erläutern wir in diesem Beitrag. Die fertige Bilanz ist anschließend über die E-Bilanz über ELSTER an das Finanzamt zu übermitteln.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

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Kurzantwort

Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a HGB dürfen auf einen Anhang verzichten und stattdessen Pflichtangaben direkt unter der Bilanz machen. Dazu gehören vor allem Angaben zu Haftungsverhältnissen, der Steuernummer, dem Geschäftsjahr und eventuell abweichenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Die Offenlegungsfrist beträgt 12 Monate nach Bilanzstichtag, die Veröffentlichung erfolgt seit August 2022 ausschließlich über das Unternehmensregister.

Was sind Angaben unter der Bilanz bei Kleinstkapitalgesellschaften?

Kleinstkapitalgesellschaften im Sinne des § 267a HGB können von umfangreichen Erleichterungen bei der Bilanz profitieren. Eine zentrale Besonderheit betrifft die sogenannten Angaben unter der Bilanz: Anstatt einen separaten Anhang zu erstellen, dürfen diese Gesellschaften bestimmte Pflichtangaben direkt unter dem Bilanzstrich ausweisen – also unmittelbar im Anschluss an die Bilanzposten.

Diese Möglichkeit ist in § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB und konkretisierend in § 274a HGB geregelt. Die Angaben unter der Bilanz sind kein freiwilliger Zusatz, sondern ersetzen bei Inanspruchnahme der Erleichterung den Anhang vollständig. Sie werden Teil der offenzulegenden Unterlagen gemäß § 325 HGB und müssen daher genauso sorgfältig erstellt und geprüft werden wie alle anderen Bestandteile des Jahresabschlusses.

Praxishinweis: Anhang oder Angaben unter der Bilanz?

Kleinstkapitalgesellschaften haben die Wahl: Entweder erstellen Sie einen vollständigen Anhang nach den allgemeinen Vorschriften oder Sie nutzen die Erleichterung und geben die Pflichtangaben direkt unter der Bilanz an. Ein Mischmodell ist nicht zulässig. Wer sich für Angaben unter der Bilanz entscheidet, muss alle Pflichtangaben gemäß § 274a HGB vollständig aufnehmen.

Stand 2026 bleibt diese Erleichterung für alle Geschäftsjahre mit Bilanzstichtag ab dem 31.12.2025 bestehen, sofern die Größenkriterien des § 267a HGB eingehalten werden. Die Angaben unter der Bilanz sind damit ein zentrales Instrument zur Vereinfachung der Rechnungslegung für die kleinste Gesellschaftsform im deutschen Handelsrecht.

Welche Gesellschaften dürfen Angaben unter der Bilanz machen?

Das Recht zur Nutzung der Angaben unter der Bilanz steht ausschließlich Kleinstkapitalgesellschaften gemäß § 267a HGB zu. Eine Kapitalgesellschaft (GmbH, UG, AG oder KGaA) gilt als Kleinstkapitalgesellschaft, wenn sie an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen mindestens zwei der drei folgenden Merkmale nicht überschreitet:

  • Bilanzsumme: maximal 450.000 Euro
  • Umsatzerlöse: maximal 900.000 Euro (in den zwölf Monaten vor dem Abschlussstichtag)
  • Arbeitnehmer: durchschnittlich maximal zehn Beschäftigte im Jahresdurchschnitt

Die Größenmerkmale nach § 267a HGB sind seit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) und späteren Anpassungen durch das Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz (MicroBilG) unverändert gültig. Stand 2026 gelten diese Schwellenwerte weiterhin, auch für Geschäftsjahre mit Bilanzstichtag 31.12.2025.

Achtung: Schwellenwertüberschreitung und Folgen

Wer an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen mindestens zwei der drei Schwellenwerte überschreitet, verliert automatisch den Status als Kleinstkapitalgesellschaft und muss ab dem Folgejahr die Regelungen für kleine Kapitalgesellschaften gemäß § 267 Abs. 1 HGB anwenden. Dann ist ein vollständiger Anhang erforderlich, und Angaben unter der Bilanz sind nicht mehr zulässig.

Auch wenn die Schwellenwerte nicht überschritten werden, ist zu beachten, dass bestimmte Gesellschaften vom Status der Kleinstkapitalgesellschaft ausgeschlossen sind – etwa börsennotierte Unternehmen oder Gesellschaften, die nach § 2 WpHG als kapitalmarktorientiert gelten. In der Praxis betrifft dies jedoch nur einen sehr geringen Teil der GmbH und UG.

„In der Beratungspraxis stellen wir immer wieder fest, dass die Größenklassenzuordnung bereits im laufenden Geschäftsjahr geprüft werden sollte. Nur so kann der Geschäftsführer rechtzeitig entscheiden, welche Erleichterungen in Anspruch genommen werden – und ob ein Steuerberater die Erstellung des Jahresabschlusses übernehmen sollte oder ob die E-Bilanz ohne Steuerberater erstellt wird, um Fehler bei den Angaben unter der Bilanz zu vermeiden.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Welche Angaben müssen unter der Bilanz gemacht werden?

Der Inhalt der Angaben unter der Bilanz ist abschließend in § 274a HGB geregelt. Die Vorschrift legt fest, welche Informationen eine Kleinstkapitalgesellschaft mindestens angeben muss, wenn sie von der Anhang-Erleichterung Gebrauch macht. Folgende Angaben sind zwingend erforderlich:

Pflichtangabe Rechtsgrundlage Erläuterung
Angaben zu Haftungsverhältnissen § 274a Nr. 1 HGB i. V. m. § 251 HGB Verbindlichkeiten aus Bürgschaften, Gewährleistungen und vergleichbaren Haftungsverhältnissen
Andere finanzielle Verpflichtungen § 274a Nr. 2 HGB i. V. m. § 285 Nr. 3a HGB Z. B. Leasingverpflichtungen, Miet- oder Pachtverträge mit langfristiger Bindung
Name und Sitz des Mutterunternehmens § 274a Nr. 3 HGB i. V. m. § 285 Nr. 14 HGB Falls die Gesellschaft in einen Konzernabschluss einbezogen wird
Gesamtbezüge Geschäftsführung § 274a Nr. 4 HGB i. V. m. § 285 Nr. 9 HGB Kann unter den Voraussetzungen des § 286 Abs. 4 HGB entfallen
Vorschüsse und Kredite an Organe § 274a Nr. 5 HGB i. V. m. § 285 Nr. 9 Buchst. c HGB Darlehen, Vorschüsse und Haftungsverhältnisse zugunsten von Geschäftsführern
Abschlussprüferpflicht nach anderen Gesetzen § 274a Nr. 6 HGB Falls die Gesellschaft trotz Kleinstkapitalgesellschaftsstatus prüfungspflichtig ist

Zusätzlich zu den in § 274a HGB genannten Angaben müssen Kleinstkapitalgesellschaften gemäß § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB auch die Angaben nach § 285 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und Nr. 4 bis 7 HGB machen, sofern diese relevant sind. Hierzu gehören insbesondere Angaben zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie Erläuterungen zu Bilanzposten.

Ausnahme: Offenlegungserleichterung bei Gesamtbezügen

Gemäß § 286 Abs. 4 HGB können Kleinstkapitalgesellschaften auf die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführung verzichten, wenn die Gesellschaft nicht mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt und die Offenlegung die Stellung von Organmitgliedern unverhältnismäßig beeinträchtigen würde. In der Praxis wird diese Ausnahme häufig in Anspruch genommen.

Wichtig: Vollständigkeit ist Pflicht

Auch wenn es sich um Angaben unter der Bilanz handelt, müssen alle Pflichtangaben nach § 274a HGB vollständig und korrekt erfolgen. Fehlende oder falsche Angaben können zur Zurückweisung durch das Unternehmensregister führen und Ordnungsgelder nach § 335 HGB auslösen – im Bereich von 500 bis 25.000 Euro.

Wie werden die Angaben unter der Bilanz formal dargestellt?

Die Angaben unter der Bilanz werden direkt im Anschluss an die Bilanzposten aufgeführt, also nach der Schlusssumme von Aktiva und Passiva, und zwar in Textform. Es gibt keine starre Gliederungsvorschrift, jedoch hat sich in der Praxis eine übersichtliche, nummerierte Darstellung bewährt, die den Anforderungen des § 274a HGB folgt.

Aufbau und Struktur

Typischerweise werden die Angaben unter der Bilanz wie folgt strukturiert:

  1. Überschrift: “Angaben unter der Bilanz gemäß § 274a HGB”
  2. Gliederung nach § 274a HGB: Jede Pflichtangabe wird nummeriert aufgeführt (z. B. “1. Haftungsverhältnisse”, “2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen” usw.)
  3. Konkrete Beträge oder Angaben: Sofern vorhanden, müssen die entsprechenden Beträge in Euro angegeben werden. Sind keine Sachverhalte vorhanden, genügt ein kurzer Hinweis wie “keine” oder “nicht vorhanden”.
  4. Unterschrift: Die Angaben unter der Bilanz sind integraler Bestandteil der Bilanz und werden zusammen mit der Bilanz vom Geschäftsführer unterzeichnet (§ 245 HGB).

Die Angaben unter der Bilanz können sowohl auf der letzten Seite der Bilanz als auch auf einer separaten Folgeseite platziert werden – entscheidend ist, dass sie eindeutig als Teil der Bilanz erkennbar sind und nicht als separates Dokument auftreten.

„Aus steuerrechtlicher Sicht sind die Angaben unter der Bilanz integraler Bestandteil des Jahresabschlusses. Sie müssen in der elektronischen Einreichung beim Unternehmensregister als Teil der Bilanz-Datei übermittelt werden. Eine falsche Zuordnung führt regelmäßig zu Rückfragen und verzögert die Offenlegung – mit entsprechenden Ordnungsgeldrisiken.”

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Elektronische Einreichung und XBRL-Taxonomie

Seit dem DiRUG (Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie, in Kraft seit 01.08.2022) erfolgt die Offenlegung des Jahresabschlusses ausschließlich beim Unternehmensregister in elektronischer Form. Dabei ist die Bilanz einschließlich der Angaben unter der Bilanz im strukturierten XBRL-Format (eXtensible Business Reporting Language) zu übermitteln.

Die Angaben unter der Bilanz werden in der XBRL-Taxonomie für Kleinstkapitalgesellschaften als eigene Positionen abgebildet. In der Praxis bedeutet dies: Wer die Einreichung selbst vornimmt, muss nicht nur die Bilanzposten, sondern auch die textuellen Angaben unter der Bilanz in die XBRL-Struktur übertragen. Viele Geschäftsführer beauftragen deshalb einen Steuerberater mit der vollständigen Erstellung und Einreichung – etwa über Plattformen wie OnlineBilanz.de, die digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen anbieten.

Was ist der Unterschied zwischen Angaben unter der Bilanz und einem Anhang?

Kleinstkapitalgesellschaften stehen vor der Wahl: Entweder sie erstellen einen vollständigen Anhang nach den allgemeinen Vorschriften (§ 284 ff. HGB) oder sie nutzen die Erleichterung und geben nur die nach § 274a HGB erforderlichen Angaben unter der Bilanz an. Beide Varianten sind rechtlich zulässig, unterscheiden sich jedoch erheblich in Umfang, Struktur und Aufwand.

Anhang nach § 284 ff. HGB

Der Anhang ist ein eigenständiges Dokument, das neben der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung den Jahresabschluss ergänzt. Er enthält umfassende Erläuterungen zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Einzelheiten zu Bilanz- und GuV-Posten, Angaben zu Haftungsverhältnissen, Organbezügen und vielen weiteren Sachverhalten. Für kleine Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 1 HGB) ist der Anhang stets Pflicht. Auch Kleinstkapitalgesellschaften dürfen einen Anhang erstellen – etwa wenn sie intern ohnehin umfassendere Dokumentation wünschen oder die Bilanzierungspflicht und ihre Grenzen im Einzelfall genauer prüfen möchten.

Angaben unter der Bilanz nach § 274a HGB

Die Angaben unter der Bilanz sind eine reduzierte, textuelle Form der Berichterstattung, die direkt im Anschluss an die Bilanzposten erfolgt. Sie enthalten nur die in § 274a HGB abschließend aufgeführten Pflichtangaben. Ein separates Dokument ist nicht erforderlich. Diese Erleichterung steht nur Kleinstkapitalgesellschaften zu und führt zu erheblicher Arbeitserleichterung – insbesondere wenn keine komplexen Haftungs- oder Finanzierungsstrukturen vorliegen.

Merkmal Anhang Angaben unter der Bilanz
Rechtsgrundlage § 284 ff. HGB § 274a HGB
Zulässig für Alle Kapitalgesellschaften Nur Kleinstkapitalgesellschaften (§ 267a HGB)
Form Separates Dokument Textuelle Angaben direkt unter der Bilanz
Umfang Umfassend, viele Pflichtangaben Reduziert auf § 274a HGB
Offenlegung Gemeinsam mit Bilanz und GuV beim Unternehmensregister Integraler Bestandteil der Bilanz, gemeinsame Einreichung
Aufwand Hoch, detaillierte Erläuterungen Gering, nur Pflichtangaben

In der Praxis entscheiden sich die meisten Kleinstkapitalgesellschaften für die Angaben unter der Bilanz, da diese erheblich weniger Aufwand bedeuten und alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Wer jedoch freiwillig mehr Transparenz schaffen möchte – etwa gegenüber Banken oder Investoren – kann auch als Kleinstkapitalgesellschaft einen vollständigen Anhang erstellen.

Welche Fristen gelten für die Offenlegung der Angaben unter der Bilanz?

Die Angaben unter der Bilanz sind integraler Bestandteil des Jahresabschlusses und unterliegen denselben Fristen wie Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung. Für Kleinstkapitalgesellschaften gelten Stand 2026 folgende Fristen:

1. Aufstellung des Jahresabschlusses

Der Geschäftsführer einer Kleinstkapitalgesellschaft muss den Jahresabschluss (Bilanz, GuV und Angaben unter der Bilanz) gemäß § 264 Abs. 1 HGB innerhalb der ersten Monate des neuen Geschäftsjahres aufstellen. Eine konkrete gesetzliche Frist für die Aufstellung gibt es nicht, jedoch leitet sich aus den Folgefristen (Feststellung und Offenlegung) ein enger zeitlicher Rahmen ab.

2. Feststellung des Jahresabschlusses

Nach § 42a Abs. 2 GmbHG sind die Gesellschafter verpflichtet, den Jahresabschluss innerhalb von elf Monaten nach dem Bilanzstichtag festzustellen – bei Kleinstkapitalgesellschaften. Für Geschäftsjahre mit Bilanzstichtag 31.12.2025 bedeutet dies: spätestens bis zum 30.11.2026. Mittlere und große Kapitalgesellschaften haben nur acht Monate Zeit.

Achtung: Feststellung ist Voraussetzung für Offenlegung

Ohne wirksamen Feststellungsbeschluss der Gesellschafterversammlung darf der Jahresabschluss nicht offengelegt werden. In der Praxis wird dieser Schritt häufig übersehen oder verzögert – mit der Folge, dass die Offenlegungsfrist nicht eingehalten werden kann. Ein Steuerberater unterstützt hier nicht nur bei der Erstellung, sondern auch bei der rechtssicheren Feststellung.

3. Offenlegung beim Unternehmensregister

Gemäß § 325 Abs. 1 HGB müssen Kapitalgesellschaften den festgestellten Jahresabschluss innerhalb von zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag beim Unternehmensregister elektronisch einreichen. Für den Bilanzstichtag 31.12.2025 gilt: spätestens bis zum 31.12.2026. Seit dem DiRUG (01.08.2022) ist der Bundesanzeiger nicht mehr Offenlegungsstelle – die Einreichung erfolgt ausschließlich über das Unternehmensregister (www.unternehmensregister.de).

11

Monate Feststellungsfrist (Kleinstkapitalgesellschaft)

12

Monate Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

500–25.000 €

Ordnungsgeld bei verspäteter Offenlegung

Bei verspäteter oder unterlassener Offenlegung droht ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB. Die Höhe des Ordnungsgeldes liegt zwischen 500 und 25.000 Euro und wird vom Bundesamt für Justiz festgesetzt. Auch die Angaben unter der Bilanz müssen vollständig und korrekt eingereicht werden – fehlerhafte oder unvollständige Angaben führen zur Zurückweisung und erhöhen das Ordnungsgeldrisiko.

Praxistipp: Frühzeitig Steuerberater einbinden

Wer den Jahresabschluss erst im November erstellen lässt, riskiert Zeitnot bei Feststellung und Offenlegung. Viele Geschäftsführer beauftragen deshalb bereits im Frühjahr einen Steuerberater – etwa über OnlineBilanz.de, wo digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen und ohne Wartezeiten angeboten werden. So bleibt genug Zeit für Rückfragen und rechtssichere Offenlegung.

Häufige Fehler bei Angaben unter der Bilanz – und wie Sie diese vermeiden

Obwohl die Angaben unter der Bilanz als Erleichterung gedacht sind, treten in der Praxis immer wieder Fehler auf, die zur Zurückweisung durch das Unternehmensregister führen oder Ordnungsgelder auslösen können. Die folgenden Fehlerquellen sollten Sie kennen und aktiv vermeiden:

Fehler 1: Unvollständige Angaben gemäß § 274a HGB

Viele Geschäftsführer übersehen einzelne Pflichtangaben – etwa die Angabe zu sonstigen finanziellen Verpflichtungen aus Leasingverträgen oder die Nennung des Mutterunternehmens bei Konzernzugehörigkeit. Selbst wenn einzelne Sachverhalte nicht vorliegen, sollte dies explizit vermerkt werden (z. B. “Haftungsverhältnisse bestehen nicht”).

Fehler 2: Falsche formale Zuordnung

Die Angaben unter der Bilanz werden oft versehentlich als separates Dokument hochgeladen, statt sie als integralen Bestandteil der Bilanz zu übermitteln. Dies führt zu Rückweisungen durch das Unternehmensregister, da die XBRL-Taxonomie eine eindeutige Zuordnung verlangt.

Fehler 3: Fehlende Unterschrift

Die Angaben unter der Bilanz sind Teil der Bilanz und müssen daher zusammen mit der Bilanz vom Geschäftsführer gemäß § 245 HGB unterzeichnet werden. Eine fehlende oder unvollständige Unterschrift macht den Jahresabschluss rechtlich unwirksam.

  • Alle Pflichtangaben nach § 274a HGB vollständig aufgeführt?
  • Auch “keine”-Angaben explizit vermerkt (z. B. bei Haftungsverhältnissen)?
  • Angaben unter der Bilanz als integraler Bestandteil der Bilanz behandelt (nicht als separater Anhang)?
  • Unterschrift des Geschäftsführers auf der Bilanz einschließlich der Angaben vorhanden?
  • XBRL-Datei korrekt strukturiert und mit den Angaben unter der Bilanz befüllt?
  • Feststellungsbeschluss der Gesellschafterversammlung rechtzeitig gefasst und dokumentiert?
  • Offenlegung beim Unternehmensregister innerhalb der 12-Monats-Frist eingereicht?

„Die meisten Fehler bei Angaben unter der Bilanz entstehen nicht aus böser Absicht, sondern aus Unkenntnis der genauen Anforderungen. Wer sich unsicher ist, sollte die Erstellung des Jahresabschlusses von Anfang an einem Steuerberater überlassen – das spart nicht nur Zeit, sondern vermeidet auch kostspielige Ordnungsgelder und Nachbesserungen.”

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Fehler 4: Verwechslung mit dem Lagebericht

Kleinstkapitalgesellschaften sind nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB von der Pflicht zur Aufstellung eines Lageberichts befreit. Die Angaben unter der Bilanz ersetzen jedoch nicht den Lagebericht, sondern nur den Anhang. Eine freiwillige Aufstellung eines Lageberichts ist möglich, aber für Kleinstkapitalgesellschaften in aller Regel nicht erforderlich.

Wer die Erstellung des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben unter der Bilanz durch einen Steuerberater vornehmen lässt, minimiert diese Fehlerquellen erheblich. Plattformen wie OnlineBilanz.de bieten hierzu digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen und ohne lange Wartezeiten – der Jahresabschluss wird rechtskonform erstellt, festgestellt und beim Unternehmensregister eingereicht.

Wann lohnt sich ein Steuerberater für die Angaben unter der Bilanz?

Auch wenn die Angaben unter der Bilanz als Erleichterung für Kleinstkapitalgesellschaften konzipiert sind, bedeutet dies nicht, dass die Erstellung ohne Fachwissen problemlos gelingt. In vielen Fällen ist die Beauftragung eines Steuerberaters nicht nur sinnvoll, sondern auch wirtschaftlich geboten – insbesondere wenn folgende Situationen vorliegen:

1. Komplexe Haftungs- und Finanzierungsstrukturen

Wenn die Gesellschaft Haftungsverhältnisse aus Bürgschaften, Gewährleistungen oder Patronatserklärungen eingegangen ist, müssen diese gemäß § 274a Nr. 1 HGB i. V. m. § 251 HGB offengelegt werden. Auch sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Leasingverträgen, Mietverträgen oder langfristigen Lieferverträgen sind anzugeben. Die korrekte Bewertung und Darstellung dieser Sachverhalte erfordert fundierte Kenntnisse im Bilanzrecht.

2. Konzernzugehörigkeit oder besondere Beteiligungsstrukturen

Ist die Kleinstkapitalgesellschaft Teil eines Konzerns, muss der Name und Sitz des Mutterunternehmens angegeben werden. Auch bei komplexen Beteiligungsstrukturen oder grenzüberschreitenden Sachverhalten ist steuerliche und bilanzrechtliche Expertise unverzichtbar.

3. Erstmalige Anwendung der Erleichterung

Wer erstmals von einem vollständigen Anhang auf die Angaben unter der Bilanz wechselt – etwa weil die Gesellschaft in die Größenklasse der Kleinstkapitalgesellschaften gewechselt ist –, sollte die Umstellung durch einen Steuerberater begleiten lassen. Nur so wird sichergestellt, dass alle Pflichtangaben korrekt übernommen und keine Informationen verloren gehen.

4. Unsicherheit bei XBRL-Taxonomie und elektronischer Einreichung

Die Offenlegung beim Unternehmensregister erfolgt seit dem DiRUG (01.08.2022) ausschließlich in elektronischer, strukturierter Form (XBRL). Die korrekte Befüllung der XBRL-Taxonomie ist komplex und fehleranfällig. Ein Steuerberater übernimmt die vollständige Aufbereitung und Einreichung – inklusive der Angaben unter der Bilanz – und vermeidet so Rückweisungen und Ordnungsgelder.

Zeitersparnis

Ein Steuerberater erstellt den Jahresabschluss inklusive Angaben unter der Bilanz professionell und termingerecht – ohne dass Sie sich in komplexe bilanzrechtliche Vorschriften einarbeiten müssen.

Rechtssicherheit

Alle Pflichtangaben nach § 274a HGB werden vollständig und korrekt erfasst. Das Ordnungsgeldrisiko sinkt erheblich, und die Offenlegung beim Unternehmensregister erfolgt fehlerfrei.

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Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz.de bieten digitale Jahresabschluss-Erstellung zu transparenten Festpreisen – ohne versteckte Kosten oder unkalkulierbare Abrechnungen nach Zeitaufwand.

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Häufig gestellte Fragen

Können Kleinstkapitalgesellschaften komplett auf einen Jahresabschluss verzichten?

Nein. Auch Kleinstkapitalgesellschaften müssen einen Jahresabschluss erstellen, bestehend aus Bilanz und GuV. Sie dürfen lediglich auf einen Anhang verzichten, wenn sie die Pflichtangaben unter der Bilanz machen. Die Pflicht zur Erstellung, Feststellung und Offenlegung bleibt bestehen.

Was passiert, wenn eine Kleinstkapitalgesellschaft die Angaben unter der Bilanz vergisst?

Fehlen die Pflichtangaben unter der Bilanz vollständig, ist der Jahresabschluss formal unvollständig. Das Registergerichts kann die Offenlegung ablehnen oder ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB einleiten. Deshalb sollten die Angaben sorgfältig geprüft und vollständig gemacht werden.

Kann eine Kleinstkapitalgesellschaft freiwillig einen Anhang erstellen statt Angaben unter der Bilanz?

Ja. Die Erleichterung ist fakultativ. Eine Kleinstkapitalgesellschaft darf jederzeit freiwillig einen vollständigen Anhang erstellen und offenlegen – etwa wenn dies aus Transparenzgründen gewünscht wird oder Investoren dies verlangen. Die Entscheidung liegt beim vertretungsberechtigten Organ.

Gelten die Angaben unter der Bilanz auch für Personenhandelsgesellschaften wie die GmbH & Co. KG?

Nein. Die Regelung nach § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB gilt nur für Kapitalgesellschaften. Eine GmbH & Co. KG ist als Personengesellschaft nicht direkt erfasst, auch wenn die Komplementär-GmbH ggf. Kleinstkapitalgesellschaft ist. Hier gelten die allgemeinen Publizitätspflichten nach § 264a ff. HGB.

Müssen die Angaben unter der Bilanz von einem Steuerberater erstellt werden?

Nein, eine gesetzliche Pflicht besteht nicht. Allerdings empfiehlt sich bei buchführungspflichtigen Kapitalgesellschaften die Hinzuziehung eines Steuerberaters, da Fehler bei den Pflichtangaben zu formalen Mängeln und Ordnungsgeldern führen können. Zudem erstellen viele Steuerberater den gesamten Jahresabschluss und fertigen die Angaben direkt mit an.

Können Angaben unter der Bilanz nachträglich korrigiert werden?

Ja. Werden Fehler oder Unvollständigkeiten festgestellt, können die Angaben korrigiert und erneut offengelegt werden. Eine Berichtigung sollte zeitnah erfolgen, insbesondere wenn das Registergericht bereits auf Mängel hingewiesen hat. Eine neue Feststellung durch die Gesellschafter ist in der Regel nicht erforderlich, solange die Bilanz selbst unverändert bleibt.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: § 267a HGB – Kleinstkapitalgesellschaften, § 264 HGB – Pflicht zur Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht, § 325 HGB – Offenlegung, § 335 HGB – Ordnungsgeldverfahren. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert

So läuft der Prozess

Vom ersten Beleg bis zur letzten Einreichung – unsere Steuerberater und unsere KI-Assistenz sind an Ihrer Seite. Klar geführt, strukturiert und ohne Stress – von Anfang bis Ende.

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Schritt 01 · 60 Sekunden

Festpreis berechnen – sofort, verbindlich

Geben Sie Umsatz und Rechtsform an – und Sie sehen in Sekunden Ihren verbindlichen Jahrespreis. Keine Anfrage, kein Wartezimmer, kein "wir melden uns". Transparent, fix, ohne versteckte Kosten.

sicher bezahlen · PayPal · Klarna · Rechnung
Festpreisrechnerlive
bis 50 T€ bis 100 T€ bis 300 T€ bis 500 T€
1.069,21 €499,95 €
inkl. MwSt · Bilanz · Steuererklärungen · Offenlegung
Festpreis berechnen
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Schritt 02 · Rückruf binnen 1 Werktag

Persönliches Kennenlernen am Telefon

Keine Chatbots, keine Warteschleife. Servet Gündogan, unsere Büroleitung, ruft Sie persönlich zurück. In rund 15 Minuten besprechen wir Ihre Situation, zeigen Ihnen den Ablauf und prüfen gemeinsam, ob Ihr Unternehmen zu uns passt. Erst danach entscheiden wir gemeinsam, ob wir zusammenarbeiten – kein Druck, kein Risiko.

0711 – 968 881 55
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Kundensupport
"Erzählen Sie mir kurz, was Sie bewegt – und ich erkläre, wie wir helfen können."
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Schritt 03 · geführtes Onboarding

Einfach hochladen – wir übernehmen

Lexoffice, SevDesk, DATEV, Excel – egal welches Programm: Export rein, fertig. Keine Umstellung, kein Lernen, kein neues Tool. Was Sie schon haben, reicht. Unsere KI-Assistenz führt Sie Schritt für Schritt – fünf Minuten, dann sind Sie durch.

Drag & Drop · GoBD-konform
Buchhaltungsprogramm wählen
LLexoffice
SSevDesk
DDATEV
+manuell
Belege hierher ziehenPDF, JPG, CSV · bis 50 MB pro Datei
Rechnungen_Q4.zip 78 %
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Schritt 04 · KI prüft · StB kontrolliert

Automatische Plausibilitätsprüfung

Unsere KI-Assistenz prüft jede Buchung in Sekunden auf Auffälligkeiten, fehlende Belege und USt-Unstimmigkeiten – was sonst Wochen dauert. Sie bekommen eine klare Checkliste: nur das wird nachgefragt, was wirklich fehlt. Keine unnötigen Rückfragen.

schneller zum Abschluss
K
KI-Assistenz · Plausibilitätsprüfung
aktiv
Kontoauszüge vollständig 428 Buchungen
USt-Abgleich erfolgt 19 % · 7 % · RC
! 3 Belege fehlen > 1.000 € Rückfrage
Anlagenverzeichnis abgeglichen 14 Positionen
! GWG-Grenze geprüft – Rückfrage an StB an F. Klement
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Schritt 05 · Ihr StB unterschreibt

Einsicht, Fragen, Freigabe

Ihre Bilanz und Steuererklärungen werden von einem erfahrenen Steuerberater erstellt und geprüft – nicht von Software allein. Sie schauen rein, stellen Fragen per Chat, bekommen Antworten vom StB selbst – und geben mit einem Klick digital frei. Kein Postweg, keine Unterschriften in dreifacher Ausführung.

von StB unterzeichnet
Bilanz_2025_Entwurf.pdf bereit zur Freigabe
Jahresbilanz zum 31.12.2025
Anlagevermögen142.380 €
Umlaufvermögen298.412 €
Eigenkapital186.920 €
Bilanzsumme440.792 €
GEPRÜFT
F. Klement
StB/WP
Fragen Freigeben
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Schritt 06 · Einreichung & Abschluss

Einreichung beim Finanzamt
& Offenlegung

Wir übernehmen für Sie die Einreichung beim Finanzamt über ELSTER sowie die Offenlegung beim Bundesanzeiger. Sie müssen nichts mehr tun. Alle Unterlagen werden rechtskonform archiviert und sind jederzeit in Ihrem Portal abrufbar.

fristgerecht & rechtskonform
Abschluss 2025 · Erledigt
Bilanz eingereicht, offengelegt & archiviert.
E-Bilanz · ELSTER Offenlegung · BAnz Steuererklärungen
FK
Einreichung erfolgtF. Klement · Steuerberater
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Schritt 07 · Dauermandat · das ganze Jahr

Ihr fester Steuerberater –
365 Tage an Ihrer Seite

Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
? portal.onlinebilanz.de/dauermandat
Übersicht
Jahresabschluss
Dokumente
Fristen
Dauermandat
Chat2
Dauermandat · aktiv

Ihr fester Steuerberater

FK
F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
antwortet heute
FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
alles in Ordnung
Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
inklusive
Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
wir erinnern Sie
Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

Preisvergleich

Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater