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Fabian Klement
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Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
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B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
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Datum

Lesedauer

9–14 Minuten


OnlineBilanzBlogJahresabschluss Frist

Jahresabschluss Frist 2026: Offenlegung rechtssicher einhalten

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Offenlegungsfrist für den Jahresabschluss endet 12 Monate nach Bilanzstichtag – für das Geschäftsjahr 2025 am 31.12.2026. Wer die Frist verpasst, riskiert Ordnungsgelder zwischen 500 und 25.000 Euro nach § 335 HGB. Dieser Leitfaden zeigt, welche Fristen gelten, welche Schritte rechtzeitig geplant werden müssen und wie Sie die Offenlegung beim Unternehmensregister fristgerecht umsetzen.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Die Offenlegungsfrist beträgt 12 Monate nach Ende des Geschäftsjahres gemäß § 325 HGB. Bei Bilanzstichtag 31.12.2025 endet die Frist am 31.12.2026. Zuvor müssen Jahresabschluss erstellt, festgestellt und beim Unternehmensregister eingereicht werden. Bei Fristversäumnis drohen Ordnungsgelder nach § 335 HGB.

Warum die Jahresabschluss-Fristen für Ihr Unternehmen kritisch sind

Viele Geschäftsführer beschäftigen sich erst mit der Offenlegungspflicht, wenn es bereits zeitkritisch wird. Das operative Geschäft steht im Vordergrund, während gesetzliche Publizitätspflichten oft unterschätzt werden.

Dabei sind die Fristen nach § 325 HGB und § 42a GmbHG klar definiert und nicht verhandelbar. Wer sie versäumt, riskiert nicht nur Ordnungsgelder zwischen 500 und 25.000 Euro nach § 335 HGB, sondern auch zusätzlichen Verwaltungsaufwand durch Mahnverfahren des Bundesamts für Justiz.

Achtung

Die Offenlegungsfrist von 12 Monaten nach § 325 HGB beginnt mit dem Ablauf des Geschäftsjahres – nicht mit der Erstellung oder Feststellung des Jahresabschlusses. Bei Bilanzstichtag 31.12.2025 endet die Frist unwiderruflich am 31.12.2026.

Gleichzeitig herrscht oft Unsicherheit: Welche Fristen gelten konkret? In welcher Reihenfolge müssen die Schritte erfolgen? Und wie lässt sich der gesamte Prozess effizient organisieren, ohne in Zeitnot zu geraten?

Gesetzliche Grundlagen der Offenlegungspflicht

Die Offenlegungspflicht für Kapitalgesellschaften ergibt sich aus mehreren Normen des Handelsgesetzbuchs (HGB) und des GmbH-Gesetzes.

Zentrale Rechtsgrundlagen

  • § 325 HGB: Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen – Frist von 12 Monaten nach Bilanzstichtag
  • § 42a GmbHG: Feststellungsfrist für den Jahresabschluss (11 Monate für kleine, 8 Monate für mittelgroße/große GmbHs)
  • § 335 HGB: Ordnungsgeldverfahren bei verspäteter oder unterlassener Offenlegung (500 bis 25.000 Euro)
  • § 267 HGB: Größenklassen für Kapitalgesellschaften (kleine, mittelgroße und große Unternehmen)

Zweck der Offenlegungspflicht

Die Pflicht zur Offenlegung dient der Markttransparenz und dem Schutz von Gläubigern, Geschäftspartnern und der Öffentlichkeit. Sie ermöglicht es Dritten, die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens anhand veröffentlichter Jahresabschlüsse zu beurteilen.

Hinweis

Seit Inkrafttreten des DiRUG am 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister (www.unternehmensregister.de). Die frühere Veröffentlichung im Bundesanzeiger ist nicht mehr vorgesehen.

Die Fristen im Detail: Feststellung und Offenlegung

Für die rechtzeitige Offenlegung müssen zwei zentrale Fristen beachtet werden, die aufeinander aufbauen.

1. Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG

Der Jahresabschluss muss von den Gesellschaftern förmlich festgestellt werden. Die Frist richtet sich nach der Unternehmensgröße gemäß § 267 HGB:

Kleine GmbH

  • Bilanzsumme ≤ 6 Mio. €
  • Umsatz ≤ 12 Mio. €
  • Mitarbeiter ≤ 50

Mittelgroße/Große GmbH

  • Mindestens zwei Kriterien überschritten
  • Strengere Feststellungsfrist
  • Oft Prüfungspflicht nach § 316 HGB

2. Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

Nach der Feststellung muss der Jahresabschluss beim Unternehmensregister eingereicht werden. Die Frist beträgt einheitlich 12 Monate nach Ende des Geschäftsjahres, unabhängig von der Unternehmensgröße.

Bilanzstichtag Feststellung kleine GmbH Feststellung mittel/groß Offenlegung spätestens
31.12.2025 30.11.2026 31.08.2026 31.12.2026
30.06.2025 31.05.2026 28.02.2026 30.06.2026
31.03.2025 28.02.2026 30.11.2025 31.03.2026

„Die Offenlegungsfrist von 12 Monaten nach § 325 HGB ist eine absolute Höchstfrist. Sie beginnt automatisch mit Ablauf des Geschäftsjahres – nicht erst nach der Feststellung. Wer sich auf die Feststellungsfrist verlässt, verliert wertvolle Zeit für die Aufbereitung und Einreichung.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Zeitliche Planung: So halten Sie alle Fristen sicher ein

Eine strukturierte Zeitplanung ist entscheidend, um alle Schritte rechtzeitig abzuschließen. Folgende Phasen sollten eingeplant werden:

Phase Zeitraum Wichtige Aufgaben
Vorbereitung 1–3 Monate nach Stichtag Kontendaten abgleichen, Belege sammeln, Inventur abschließen
Erstellung 3–6 Monate Bilanz und GuV erstellen, Anhang vorbereiten, ggf. Lagebericht
Prüfung 4–7 Monate Interne Kontrolle, steuerliche Prüfung, ggf. Wirtschaftsprüfung nach § 316 HGB
Feststellung Bis 8/11 Monate Gesellschafterbeschluss nach § 42a GmbHG, Protokollierung
Offenlegung Bis 12 Monate Einreichung beim Unternehmensregister gemäß § 325 HGB

Praxisempfehlung: Zeitpuffer einplanen

Planen Sie mindestens 2–3 Monate Puffer zwischen Feststellung und Offenlegungsfrist ein. So bleiben Sie handlungsfähig, falls unerwartete Rückfragen oder technische Probleme bei der Einreichung auftreten.

  • Jahresabschluss spätestens 6 Monate nach Stichtag erstellt
  • Feststellungsbeschluss rechtzeitig vor Ablauf der § 42a-Frist
  • Alle erforderlichen Unterlagen digital vorbereitet
  • Einreichung beim Unternehmensregister mindestens 4 Wochen vor Fristende
  • Bestätigung der erfolgreichen Veröffentlichung dokumentiert

Welche Unternehmen müssen die Fristen einhalten?

Die Offenlegungspflicht nach § 325 HGB betrifft alle Kapitalgesellschaften sowie bestimmte weitere Unternehmensformen.

Verpflichtete Rechtsformen

  • GmbH – Gesellschaft mit beschränkter Haftung
  • UG (haftungsbeschränkt) – Unternehmergesellschaft
  • AG – Aktiengesellschaft
  • SE – Europäische Gesellschaft
  • GmbH & Co. KG – wenn Komplementär-GmbH zur Offenlegung verpflichtet ist
  • Limited (Ltd.) – britische Gesellschaften mit Sitz in Deutschland

Nicht betroffene Rechtsformen

Personengesellschaften wie GbR, OHG oder reine KG (ohne Komplementär-GmbH) sowie Einzelunternehmen unterliegen grundsätzlich nicht der Offenlegungspflicht nach § 325 HGB.

Hinweis

Auch kleine GmbHs oder UGs mit geringen Umsätzen sind vollumfänglich offenlegungspflichtig. Die Größenklasse nach § 267 HGB bestimmt nur den Umfang der Offenlegung (Bilanz/GuV/Anhang), nicht die Pflicht selbst.

Umfang der Offenlegung nach Größenklasse

Kleinstkapitalgesellschaft

  • Bilanz (ggf. verkürzt)
  • Anhang (Erleichterungen nach § 288 HGB)
  • Keine GuV-Pflicht unter Bedingungen

Kleine Kapitalgesellschaft

  • Bilanz
  • Anhang
  • GuV (optional in verkürzter Form nach § 326 HGB)

Mittelgroße/Große

  • Vollständige Bilanz
  • Vollständige GuV
  • Anhang und ggf. Lagebericht

Konsequenzen bei Versäumnis der Fristen

Die verspätete oder unterlassene Offenlegung ist kein Kavaliersdelikt. Das Bundesamt für Justiz überwacht die Einhaltung der Fristen und leitet bei Verstößen Ordnungsgeldverfahren ein.

Ordnungsgeld nach § 335 HGB

Bei Fristversäumnis droht ein Ordnungsgeld zwischen 500 Euro und 25.000 Euro. Die Höhe richtet sich nach Unternehmensgröße, Dauer der Verspätung und Wiederholungsfällen.

12 Monate

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

500–25.000 €

Ordnungsgeld nach § 335 HGB

8/11 Monate

Feststellung nach § 42a GmbHG

Ablauf des Ordnungsgeldverfahrens

  1. Automatische Prüfung: Das Bundesamt für Justiz gleicht die Handelsregisterdaten mit eingegangenen Offenlegungen ab
  2. Erste Mahnung: Nach Fristablauf ergeht eine Aufforderung zur Nachholung binnen 6 Wochen
  3. Ordnungsgeldfestsetzung: Bei weiterem Versäumnis wird ein Ordnungsgeld festgesetzt
  4. Zwangsgeld: Auch nach Zahlung des Ordnungsgelds bleibt die Offenlegungspflicht bestehen – bei weiterer Nichteinreichung drohen zusätzliche Zwangsgelder

Achtung

Das Ordnungsgeld entfällt nicht durch nachträgliche Offenlegung. Auch nach Einreichung des Jahresabschlusses muss das festgesetzte Ordnungsgeld gezahlt werden. Nur eine rechtzeitige Offenlegung verhindert Sanktionen.

Weitere Folgen bei Fristversäumnis

  • Erhöhter Verwaltungsaufwand durch Mahnverfahren und Schriftverkehr
  • Reputationsschaden bei Geschäftspartnern und Banken
  • Mögliche Schwierigkeiten bei Kreditvergabe oder Lieferantenbewertung
  • Bei wiederholten Verstößen drastisch erhöhte Ordnungsgelder
  • Im Extremfall persönliche Haftung der Geschäftsführer bei grober Pflichtverletzung

Praxistipps zur sicheren Fristeneinhaltung

Mit einer strukturierten Vorgehensweise lassen sich die Fristen zuverlässig einhalten. Folgende Maßnahmen haben sich in der Praxis bewährt:

1. Fristenkalender einrichten

Tragen Sie alle relevanten Fristen unmittelbar nach Geschäftsjahresende in Ihren Kalender ein. Setzen Sie Erinnerungen mindestens 4 Wochen vor jedem Termin.

2. Klare Verantwortlichkeiten definieren

Legen Sie fest, wer für Erstellung, Prüfung, Feststellung und Einreichung verantwortlich ist. Dokumentieren Sie die Zuständigkeiten schriftlich.

3. Steuerberater frühzeitig einbinden

Vereinbaren Sie spätestens 2 Monate nach Bilanzstichtag einen Termin zur Jahresabschlusserstellung. Übergeben Sie alle erforderlichen Unterlagen vollständig und geordnet.

„Die häufigste Ursache für Fristversäumnisse ist nicht mangelnde Zeit, sondern fehlende Vorbereitung. Wer seine Buchhaltung laufend aktuell hält und Belege systematisch ablegt, kann den Jahresabschluss in wenigen Wochen erstellen und offenlegen.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

4. Digitale Tools nutzen

Spezialisierte Software wie OnlineBilanz.de unterstützt bei der Erstellung, Prüfung und elektronischen Einreichung beim Unternehmensregister. Das reduziert Fehler und beschleunigt den Prozess erheblich.

5. Gesellschafterbeschluss vorbereiten

Bereiten Sie den Feststellungsbeschluss nach § 42a GmbHG frühzeitig vor. Bei Einpersonen-GmbHs genügt ein schriftlicher Beschluss des Alleingesellschafters, bei mehreren Gesellschaftern ist eine ordnungsgemäße Gesellschafterversammlung erforderlich.

  • Fristenkalender für alle Meilensteine angelegt
  • Verantwortlichkeiten klar zugewiesen
  • Steuerberater/Buchhalter rechtzeitig beauftragt
  • Digitale Einreichung beim Unternehmensregister vorbereitet
  • Gesellschafterbeschluss zur Feststellung vorbereitet
  • Zeitpuffer von mindestens 8 Wochen vor Fristende eingeplant

Häufige Fehler vermeiden: Was Geschäftsführer wissen müssen

Trotz klarer gesetzlicher Vorgaben passieren in der Praxis immer wieder typische Fehler, die zu Fristversäumnissen oder formalen Mängeln führen.

Fehler 1: Verwechslung der Fristen

Viele Geschäftsführer verwechseln die Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG (8 bzw. 11 Monate) mit der Offenlegungsfrist nach § 325 HGB (12 Monate). Die Feststellung muss vor der Offenlegung erfolgen – wer bis zum letzten Monat wartet, gerät in Zeitnot.

Fehler 2: Falsche Offenlegungsstelle

Seit dem DiRUG (01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister. Einreichungen beim Bundesanzeiger sind nicht mehr vorgesehen und erfüllen die gesetzliche Pflicht nicht.

Fehler 3: Unvollständige Unterlagen

Fehlende Bestandteile (z.B. Anhang, Gesellschafterliste, Bestätigungsvermerk bei prüfungspflichtigen Unternehmen nach § 316 HGB) führen zur Zurückweisung durch das Unternehmensregister. Die Frist läuft währenddessen weiter.

Fehler 4: Technische Probleme unterschätzt

Die elektronische Einreichung beim Unternehmensregister erfordert eine digitale Signatur und spezielle Dateiformate (XBRL, PDF/A). Wer sich erst kurz vor Fristende damit befasst, riskiert technische Verzögerungen.

Achtung

Die Einreichung beim Unternehmensregister erfolgt elektronisch über ein spezielles Portal. Papiereinreichungen sind nicht möglich. Planen Sie mindestens 1–2 Wochen für eventuelle technische Rückfragen oder Formatprobleme ein.

Fehler 5: Größenklasse falsch eingeschätzt

Die Größenklasse nach § 267 HGB bestimmt sowohl die Feststellungsfrist als auch den Umfang der Offenlegung. Eine falsche Einschätzung führt zu unvollständigen Einreichungen oder verpassten Feststellungsfristen.

Größenklasse Bilanzsumme Umsatz Mitarbeiter Feststellungsfrist
Kleinstkapitalgesellschaft (§ 267a) ≤ 350.000 € ≤ 700.000 € ≤ 10 11 Monate
Kleine KapG (§ 267 Abs. 1) ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50 11 Monate
Mittelgroße KapG (§ 267 Abs. 2) ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250 8 Monate
Große KapG (§ 267 Abs. 3) > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250 8 Monate

Beachten Sie: Zwei der drei Kriterien müssen an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen über- bzw. unterschritten werden, damit ein Größenklassenwechsel eintritt (§ 267 Abs. 4 HGB).

Häufig gestellte Fragen

Bis wann muss der Jahresabschluss 2025 offengelegt werden?

Bei einem Bilanzstichtag am 31.12.2025 endet die Offenlegungsfrist nach § 325 HGB am 31.12.2026. Die Frist beträgt einheitlich 12 Monate nach Ende des Geschäftsjahres, unabhängig von der Unternehmensgröße. Zuvor muss der Jahresabschluss jedoch erstellt und nach § 42a GmbHG festgestellt werden (8 bzw. 11 Monate Frist je nach Größe).

Was passiert, wenn die Offenlegungsfrist versäumt wird?

Bei Fristversäumnis leitet das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein. Es drohen Ordnungsgelder zwischen 500 und 25.000 Euro. Nach einer ersten Mahnung wird das Ordnungsgeld festgesetzt – auch eine nachträgliche Offenlegung befreit nicht von der Zahlung. Bei wiederholten Verstößen werden die Beträge deutlich erhöht.

Wo muss der Jahresabschluss eingereicht werden?

Die Offenlegung erfolgt seit dem DiRUG (01.08.2022) ausschließlich beim Unternehmensregister (www.unternehmensregister.de). Die frühere Veröffentlichung im Bundesanzeiger ist nicht mehr vorgesehen. Die Einreichung erfolgt elektronisch über das Online-Portal des Unternehmensregisters und erfordert eine digitale Signatur.

Welche Unterlagen müssen offengelegt werden?

Der Umfang richtet sich nach der Größenklasse gemäß § 267 HGB. Kleinstkapitalgesellschaften (§ 267a) müssen Bilanz und Anhang offenlegen, können die GuV aber unter bestimmten Voraussetzungen weglassen. Kleine Kapitalgesellschaften legen Bilanz, Anhang und optional eine verkürzte GuV offen. Mittelgroße und große Gesellschaften müssen vollständige Bilanz, GuV, Anhang und ggf. Lagebericht sowie bei Prüfungspflicht den Bestätigungsvermerk nach § 322 HGB einreichen.

Gilt die 12-Monats-Frist auch für kleine GmbHs und UGs?

Ja, die Offenlegungsfrist nach § 325 HGB von 12 Monaten gilt ausnahmslos für alle Kapitalgesellschaften – unabhängig von Größe, Umsatz oder Rechtsform. Auch Kleinstkapitalgesellschaften, UGs und kleine GmbHs müssen die Frist einhalten. Lediglich der Umfang der offenzulegenden Unterlagen unterscheidet sich nach Größenklasse gemäß § 267 HGB.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 325 HGB – Offenlegung, § 335 HGB – Ordnungsgeldverfahren, § 42a GmbHG – Feststellung des Jahresabschlusses, § 267 HGB – Umschreibung der Größenklassen. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater