Steuern ohne Stress. Bilanz ohne Zweifel.

Ihr Steuerberater,
wie er sein sollte.

digital + persönlich + bezahlbar

Buchhaltung selbst führen — Steuerberater auf Abruf. Wann immer Sie Rat brauchen, ist Ihr Steuerberater für Sie da. Für Bilanzen, Steuererklärungen, E-Bilanz, Offenlegung und Finanzamtsvertretung.

In 60 Sekunden Kostenlos & unverbindlich Rückruf binnen 24 Stunden
1
Belege hochladen oder Buchhaltungs­programm verbinden DATEV, lexoffice, sevDesk — oder per Drag & Drop.
2
Ein fester Steuerberater, ein Mandantenportal und KI-Assistenz Eine Ansprechperson, ein Ort, alles transparent.
3
Ihr Spezialist für Jahres­abschlüsse — für UG, GmbH und Holding Bilanzierung nach HGB ist unser Kerngeschäft.
4
Steuerberatung & Finanzamts­vertretung Nicht nur zum Jahresende. Ganzjährig, auf Abruf.
5
Keine versteckten Kosten — ein Festpreis, der alles beinhaltet Was im Angebot steht, steht auf der Rechnung. Punkt.
login.onlinebilanz.de
Live
Muster GmbH Mandant · WJ 2025
Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
01 Upload 02 KI 03 Beratung 04 StB 05 Bilanz 06 ELSTER
Rechnung_Lieferant_042.pdf 1.247 KB · gerade empfangen
Belege hier ablegen PDF, Foto, E-Mail-Weiterleitung
oder
Bestehende Software verbinden Einmal koppeln — Belege fließen automatisch
DATEVverbunden
lexofficeverbunden
sevDeskverbunden
+ 14 weitere
PDF
Rechnung_Lieferant_042.pdf
1.247 KB
PDF
Kontoauszug_KW42.pdf
328 KB
PDF
Bewirtungsbeleg_Mandant.pdf
89 KB
KI‑Vorarbeit · Belege & Transaktionen prüfen — trainiert von unseren Steuerberatern
Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
3400Wareneingang
1.247,00 €
98%
19.10.25
Bewirtung · Hotel Adlon (70%)
4650Bewirtung
142,80 €
94%
20.10.25
Telekom · Mobilfunk Q4
4920Telefon
89,00 €
99%
22.10.25
Kontoauszug · SEPA‑Lastschrift
1200Bank
−450,00 €
100%
Rückfrage an Sie: Die Rechnung Hotel Adlon — war das eine Geschäftsbewirtung mit Mandant, oder interne Reise? Für die korrekte 70/30‑oder 100%‑Buchung.
Mandant ✓
Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
Fabian, wir überlegen 2026 einen Firmenwagen. Lohnt sich das steuerlich?
14:02 · Sie
Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
14:04 · Fabian
Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
14:04 · Fabian
Passt 15 Min. morgen 10:00 für ein kurzes Video-Gespräch?
Ja, passt ✓ Anderer Termin
14:05 · Fabian
Video-Call · morgen 10:00 15 Min.
Fabian Klement Live
Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
+11.400 €
Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
Empfehlung
Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
1
Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
2
Summen müssen gleich sein Aktiva = Passiva. Stimmt das nicht auf den Cent, stimmt die Buchhaltung nicht.
3
Ihr StB prüft & signiert Freigabe per qualifizierter Signatur — bereit für Finanzamt & Bundesanzeiger.
Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
E
ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
BA
BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

14–21 Minuten


OnlineBilanzBlogFeststellungsbeschluss Muster

Beschluss Feststellung Jahresabschluss Muster 2026 – Vorlage & Anleitung

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Der Jahresabschluss ist erst mit einem förmlichen Feststellungsbeschluss rechtlich verbindlich. Nur so wird die Grundlage für Gewinnverwendung, Offenlegung und strategische Entscheidungen geschaffen. Einen Muster Jahresabschluss mit Anleitung finden Sie auf unserer Website. Für international tätige Unternehmen bieten wir auch einen Jahresabschluss-Beschluss auf Englisch an. Erfahren Sie hier, wie ein korrektes Beschluss Feststellung Jahresabschluss Muster aufgebaut ist und welche Fristen Gesellschafter beachten müssen.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Der Beschluss zur Feststellung des Jahresabschlusses ist nach § 42a GmbHG zwingend erforderlich und macht den Jahresabschluss rechtlich verbindlich. Er muss innerhalb von 11 Monaten (kleine GmbH) bzw. 8 Monaten (mittelgroße/große GmbH) nach Bilanzstichtag gefasst werden. Das Beschlussmuster enthält Datum, Anwesende, Beschlussgegenstand, Feststellung und Unterschriften der Gesellschafter.

Was ist die Feststellung des Jahresabschlusses?

Die Feststellung des Jahresabschlusses ist der formale Akt, mit dem die Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft den aufgestellten Jahresabschluss verbindlich anerkennen. Erst durch diesen Beschluss wird der Jahresabschluss rechtlich wirksam und bildet die Grundlage für alle weiteren Maßnahmen.

Der Jahresabschluss besteht nach § 242 HGB aus Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung. Bei Kapitalgesellschaften kommen nach § 264 HGB der Anhang und gegebenenfalls der Lagebericht hinzu. Die Feststellung bestätigt, dass diese Unterlagen geprüft, für richtig befunden und offiziell anerkannt wurden.

Hinweis

Wichtig: Die Feststellung ist nicht mit der Aufstellung zu verwechseln. Die Aufstellung erfolgt durch die Geschäftsführung nach § 264 Abs. 1 HGB, die Feststellung anschließend durch die Gesellschafter gemäß § 42a GmbHG bzw. § 172 AktG.

Ohne förmlichen Feststellungsbeschluss bleibt der Jahresabschluss ein Entwurf ohne rechtliche Bindungswirkung. Entscheidungen über Gewinnverwendung, Entlastung der Geschäftsführung oder Offenlegung können erst nach der Feststellung wirksam getroffen werden.

11 Monate

Feststellungsfrist kleine GmbH

8 Monate

Feststellungsfrist mittelgroße/große GmbH

12 Monate

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

Rechtliche Grundlagen und Fristen zur Feststellung

Die Verpflichtung zur Feststellung des Jahresabschlusses ergibt sich für GmbHs aus § 42a GmbHG. Dieser Paragraph regelt sowohl die Zuständigkeit als auch die einzuhaltenden Fristen. Für Aktiengesellschaften gelten die Regelungen des § 172 AktG entsprechend.

Nach § 42a Abs. 2 GmbHG muss die Feststellung innerhalb folgender Fristen erfolgen:

Unternehmensgröße Feststellungsfrist Rechtsgrundlage
Kleine GmbH (§ 267 Abs. 1 HGB) 11 Monate nach Bilanzstichtag § 42a Abs. 2 Satz 1 GmbHG
Mittelgroße GmbH (§ 267 Abs. 2 HGB) 8 Monate nach Bilanzstichtag § 42a Abs. 2 Satz 2 GmbHG
Große GmbH (§ 267 Abs. 3 HGB) 8 Monate nach Bilanzstichtag § 42a Abs. 2 Satz 2 GmbHG

Bei einem Bilanzstichtag 31.12.2025 bedeutet dies für das Geschäftsjahr 2025:

  • Kleine GmbH: Feststellung bis spätestens 30.11.2026
  • Mittelgroße/große GmbH: Feststellung bis spätestens 31.08.2026
  • Offenlegung beim Unternehmensregister: bis 31.12.2026 (§ 325 HGB)

Achtung

Achtung Fristversäumnis: Bei verspäteter Feststellung drohen Ordnungsgelder nach § 335 HGB zwischen 500 und 25.000 Euro. Die Offenlegungsfrist von 12 Monaten nach § 325 HGB bleibt davon unberührt – die Feststellung sollte daher deutlich vor Ablauf dieser Frist erfolgen.

Seit Inkrafttreten des DiRUG am 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich elektronisch beim Unternehmensregister. Der früher zuständige Bundesanzeiger fungiert nur noch als Bekanntmachungsorgan, nicht mehr als Einreichungsstelle.

Wer stellt den Jahresabschluss fest?

Die Zuständigkeit für die Feststellung des Jahresabschlusses ist gesetzlich klar geregelt und unterscheidet sich je nach Rechtsform und Gesellschaftsstruktur.

GmbH: Gesellschafterversammlung

Bei der GmbH liegt die Feststellungskompetenz gemäß § 42a Abs. 1 GmbHG grundsätzlich bei den Gesellschaftern. Die Gesellschafterversammlung beschließt über die Feststellung des vom Geschäftsführer aufgestellten Jahresabschlusses. Dieser Grundsatz gilt unabhängig von der Unternehmensgröße.

Eine Delegation auf die Geschäftsführung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich: Der Gesellschaftsvertrag kann gemäß § 46 Nr. 1 GmbHG vorsehen, dass die Geschäftsführung den Jahresabschluss selbst feststellt. Dies ist in der Praxis jedoch eher selten, da die Gesellschafter die Kontrolle über die Gewinnverwendung behalten möchten.

Aktiengesellschaft: Aufsichtsrat und Hauptversammlung

Bei der AG stellt nach § 172 AktG der Aufsichtsrat gemeinsam mit dem Vorstand den Jahresabschluss fest, sofern nicht der Aufsichtsrat oder die Hauptversammlung die Feststellung der Hauptversammlung überlässt. Die Regelung ist komplexer als bei der GmbH und berücksichtigt die Zweistufigkeit der Organstruktur.

GmbH

Feststellung durch Gesellschafterversammlung (§ 42a GmbHG), optional durch Geschäftsführung bei entsprechender Satzungsregelung

AG

Feststellung durch Aufsichtsrat und Vorstand (§ 172 AktG), teilweise Kompetenz der Hauptversammlung

„In der Praxis behalten Gesellschafter einer GmbH die Feststellungskompetenz nahezu immer selbst. So behalten sie die volle Kontrolle über Gewinnverwendung und Ausschüttungen. Eine Delegation auf die Geschäftsführung ist zwar möglich, aber nur bei sehr großem Vertrauen und stabilen Gesellschafterstrukturen empfehlenswert.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Muster eines Feststellungsbeschlusses für den Jahresabschluss

Ein rechtssicherer Feststellungsbeschluss folgt einem klaren Aufbau und enthält alle wesentlichen Informationen. Nachfolgend finden Sie ein praxiserprobtes Muster für eine GmbH, das Sie als Vorlage verwenden können.

Hinweis

Beschluss Feststellung Jahresabschluss MusterMusterunternehmen GmbH Sitz: Musterstadt HRB 12345 beim Amtsgericht Musterstadt Beschluss der Gesellschafterversammlung vom [Datum] Anwesende Gesellschafter: • [Name Gesellschafter 1], [Anteil, z.B. 60% der Geschäftsanteile] • [Name Gesellschafter 2], [Anteil, z.B. 40% der Geschäftsanteile] Tagesordnungspunkt 1: Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2025 Die Gesellschafterversammlung beschließt einstimmig: 1. Der von der Geschäftsführung aufgestellte Jahresabschluss zum 31.12.2025, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang, wird festgestellt. 2. Die Bilanz weist einen Jahresüberschuss in Höhe von [Betrag] Euro aus. Ort, Datum ______________________ [Unterschrift Gesellschafter 1] ______________________ [Unterschrift Gesellschafter 2]

Dieses Muster ist für eine einfache GmbH mit zwei Gesellschaftern ausgelegt. Bei komplexeren Strukturen, mehreren Gesellschaftern oder besonderen Regelungen im Gesellschaftsvertrag müssen entsprechende Anpassungen vorgenommen werden.

  • Vollständige Firmierung und Registerdaten der Gesellschaft angeben
  • Datum der Gesellschafterversammlung dokumentieren
  • Alle anwesenden Gesellschafter mit Geschäftsanteilen auflisten
  • Beschlussgegenstand eindeutig formulieren (Feststellung Jahresabschluss + Datum)
  • Ergebnis der Abstimmung festhalten (einstimmig/Mehrheit)
  • Jahresergebnis aus GuV nennen
  • Alle Gesellschafter müssen unterschreiben
  • Beschluss im Gesellschafterprotokoll archivieren

Der Beschluss sollte zusammen mit dem festgestellten Jahresabschluss in den Gesellschaftsunterlagen archiviert werden. Eine Kopie gehört zur steuerlichen Dokumentation und sollte dem Steuerberater zur Verfügung gestellt werden.

Inhalt und Aufbau des Feststellungsbeschlusses im Detail

Ein rechtssicherer Feststellungsbeschluss muss bestimmte inhaltliche Mindestanforderungen erfüllen. Fehlen wesentliche Angaben, kann die Rechtswirksamkeit des Beschlusses in Frage gestellt werden.

Pflichtangaben im Feststellungsbeschluss

Angabe Erläuterung Rechtsfolge bei Fehlen
Firmierung der Gesellschaft Vollständiger Name inkl. Rechtsform Zuordnung des Beschlusses unklar
Datum der Beschlussfassung Konkretes Datum der Gesellschafterversammlung Fristenkontrolle unmöglich
Anwesende Gesellschafter Namentliche Auflistung mit Geschäftsanteilen Beschlussfähigkeit nicht nachweisbar
Beschlussgegenstand Feststellung Jahresabschluss zum [Bilanzstichtag] Beschluss inhaltlich unwirksam
Abstimmungsergebnis Einstimmig oder Mehrheitsverhältnis Rechtswirksamkeit fraglich
Jahresergebnis Höhe des Jahresüberschusses/-fehlbetrags Gewinnverwendung nicht nachvollziehbar
Unterschriften Alle Gesellschafter müssen unterschreiben Beschluss formell unwirksam

Neben diesen Pflichtangaben sollte der Beschluss auch die Bestandteile des festgestellten Jahresabschlusses konkret benennen. Bei Kapitalgesellschaften gehören dazu nach § 264 Abs. 1 HGB mindestens Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang.

Optionale, aber empfehlenswerte Angaben

  • Hinweis auf vorangegangene Prüfung durch Steuerberater/Wirtschaftsprüfer
  • Verweis auf den gegebenenfalls erstellten Lagebericht (§ 264 Abs. 1 Satz 2 HGB)
  • Feststellung, dass keine Einwendungen gegen den Jahresabschluss erhoben wurden
  • Bei elektronischer Beschlussfassung: Dokumentation des Verfahrens
  • Archivierungshinweis für die Gesellschaftsunterlagen

Je sorgfältiger der Beschluss dokumentiert ist, desto geringer ist das Risiko späterer Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern oder mit Finanzbehörden.

Gewinnverwendung im Feststellungsbeschluss

Die Feststellung des Jahresabschlusses ist oft mit der Entscheidung über die Gewinnverwendung verknüpft. Beide Beschlüsse können in einem Dokument gefasst werden, sind jedoch rechtlich zwei getrennte Entscheidungen gemäß § 46 Nr. 1 und Nr. 2 GmbHG.

Nach § 29 GmbHG haben die Gesellschafter Anspruch auf den Bilanzgewinn, soweit nicht aus dem Jahresüberschuss Beträge in Rücklagen einzustellen sind oder ein Verlustvortrag auszugleichen ist. Die Gesellschafter entscheiden durch Beschluss, wie der festgestellte Gewinn verwendet wird.

Möglichkeiten der Gewinnverwendung

  • Ausschüttung an Gesellschafter: Vollständige oder teilweise Verteilung nach Beteiligungsquoten (§ 29 Abs. 3 GmbHG)
  • Einstellung in Gewinnrücklagen: Bildung freier Rücklagen nach § 272 Abs. 3 HGB zur Stärkung des Eigenkapitals
  • Gewinnvortrag: Übertrag auf neue Rechnung für spätere Verwendung
  • Verlustvortrag ausgleichen: Verwendung zur Tilgung von Verlustvorträgen aus Vorjahren
  • Kombination: Teilausschüttung, Teilrücklagenbildung, Teilvortrag

Hinweis

Erweitertes Muster mit GewinnverwendungTagesordnungspunkt 2: Verwendung des Bilanzgewinns Die Gesellschafterversammlung beschließt einstimmig: Der Bilanzgewinn in Höhe von [Betrag] Euro wird wie folgt verwendet: • Einstellung in Gewinnrücklagen: [Betrag] Euro • Ausschüttung an die Gesellschafter: [Betrag] Euro • Gewinnvortrag auf neue Rechnung: [Betrag] Euro Die Ausschüttung erfolgt entsprechend der Beteiligungsverhältnisse und ist innerhalb von [Frist] zur Zahlung fällig.

Wichtig ist die Beachtung der Kapitalerhaltungsvorschriften nach § 30 GmbHG. Ausschüttungen dürfen das zur Erhaltung des Stammkapitals erforderliche Vermögen nicht mindern. Bei Verstößen haften Geschäftsführer und Gesellschafter persönlich.

Achtung

Warnung vor unzulässigen Ausschüttungen: Vor jeder Gewinnausschüttung muss geprüft werden, ob das Stammkapital und gesetzliche Rücklagen nach § 30 GmbHG erhalten bleiben. Bei Verletzung der Kapitalerhaltung können Gesellschafter zur Rückzahlung verpflichtet werden (§ 31 GmbHG) und die Geschäftsführung haftet nach § 43 Abs. 3 GmbHG persönlich.

Häufige Fehler bei der Feststellung vermeiden

In der Praxis treten bei der Feststellung des Jahresabschlusses immer wieder dieselben Fehler auf. Diese können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen oder die Wirksamkeit des Beschlusses gefährden.

Die häufigsten Fehler im Überblick

Fehler Konsequenz Vermeidung
Fristversäumnis bei Feststellung Ordnungsgeld § 335 HGB (500-25.000 €) Frühzeitige Planung, Fristenkalender führen
Fehlende Unterschriften einzelner Gesellschafter Beschluss formell unwirksam Alle Gesellschafter dokumentiert einbeziehen
Unvollständiger Jahresabschluss Feststellung unwirksam, Offenlegung abgelehnt Vollständigkeit vor Feststellung prüfen
Keine Dokumentation der Beschlussfassung Nachweis der Feststellung fehlt Schriftliches Protokoll erstellen und archivieren
Verstoß gegen Kapitalerhaltung bei Ausschüttung Haftung der Geschäftsführer und Gesellschafter Ausschüttungssperre § 30 GmbHG beachten
Verwechslung von Aufstellung und Feststellung Offenlegungsfristen falsch berechnet Zeitliche Abfolge kennen und einhalten

Besondere Problemfelder

Ein häufiges Problem ist die fehlende oder verspätete Einberufung der Gesellschafterversammlung. Ohne ordnungsgemäße Einberufung nach den Vorgaben des Gesellschaftsvertrags kann die Beschlussfassung anfechtbar sein. Die Einberufungsfristen und -formen müssen exakt beachtet werden.

Ein weiterer kritischer Punkt ist die unvollständige Vorlage des Jahresabschlusses. Gesellschafter können den Jahresabschluss nur dann wirksam feststellen, wenn ihnen alle Unterlagen vollständig vorliegen. Fehlt beispielsweise der Anhang, ist die Feststellung eines unvollständigen Abschlusses rechtlich problematisch.

  • Feststellungsfrist rechtzeitig im Kalender vermerken (11 bzw. 8 Monate)
  • Gesellschafterversammlung mindestens 4 Wochen vorher planen
  • Vollständigkeit des Jahresabschlusses vor der Versammlung prüfen
  • Einberufung gemäß Gesellschaftsvertrag durchführen
  • Beschlussprotokoll von allen Gesellschaftern unterschreiben lassen
  • Kapitalerhaltung vor Gewinnausschüttung prüfen
  • Festgestellten Jahresabschluss ordnungsgemäß archivieren
  • Offenlegungsfrist beim Unternehmensregister im Blick behalten

„Der häufigste Fehler ist die Verwechslung von Aufstellung und Feststellung. Viele Geschäftsführer denken, dass mit der Erstellung durch den Steuerberater der Jahresabschluss abgeschlossen ist. Ohne förmlichen Gesellschafterbeschluss bleibt er aber nur ein Entwurf. Die Feststellung ist ein eigenständiger, unabdingbarer Rechtsakt.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Unterschied zwischen Feststellung und Billigung

In der Praxis werden die Begriffe Feststellung und Billigung des Jahresabschlusses häufig verwechselt oder synonym verwendet. Rechtlich handelt es sich jedoch um zwei unterschiedliche Konzepte mit verschiedenen Rechtsfolgen.

Feststellung des Jahresabschlusses

Die Feststellung ist nach § 42a GmbHG bzw. § 172 AktG der förmliche Akt, durch den der Jahresabschluss rechtlich verbindlich wird. Sie ist zwingend erforderlich und kann nicht durch Gesellschaftsvertrag abbedungen werden. Die Feststellung macht den Jahresabschluss zur verbindlichen Rechnungslegung der Gesellschaft.

Billigung des Jahresabschlusses

Die Billigung ist hingegen ein informeller Zustimmungsakt ohne eigenständige rechtliche Wirkung. Bei der AG billigt der Aufsichtsrat nach § 171 AktG den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss, bevor dieser festgestellt wird. Die Billigung ist eine interne Kontrollfunktion, ersetzt aber nicht die Feststellung.

Feststellung

Rechtsakt mit Außenwirkung: Macht den Jahresabschluss verbindlich, ist Voraussetzung für Offenlegung und Gewinnverwendung. Zwingend nach § 42a GmbHG bzw. § 172 AktG erforderlich.

Billigung

Interne Zustimmung: Bei AG durch Aufsichtsrat (§ 171 AktG), keine eigenständige Rechtswirkung nach außen, bereitet die Feststellung vor.

Bei der GmbH spielt die Billigung praktisch keine Rolle, da die Gesellschafter den Jahresabschluss direkt feststellen. Bei der AG hingegen ist die Billigung durch den Aufsichtsrat ein notwendiger Zwischenschritt vor der eigentlichen Feststellung nach § 172 AktG.

Hinweis

Praxistipp: Bei der GmbH sollten Sie ausschließlich den Begriff der Feststellung verwenden. Ein Beschluss, der den Jahresabschluss nur billigt, könnte rechtlich unwirksam sein und die Feststellung nicht ersetzen. Verwenden Sie daher immer die Formulierung “Der Jahresabschluss wird festgestellt”.

Folgen einer fehlenden oder verspäteten Feststellung

Wird der Jahresabschluss nicht oder nicht rechtzeitig festgestellt, hat dies mehrere ernsthafte rechtliche und wirtschaftliche Konsequenzen für die Gesellschaft und ihre Organe.

Ordnungsgelder nach § 335 HGB

Die Nichteinhaltung der Feststellungsfristen nach § 42a Abs. 2 GmbHG führt zu Ordnungsgeldern nach § 335 HGB. Das Bundesamt für Justiz kann gegen die Gesellschaft und ihre gesetzlichen Vertreter Ordnungsgelder zwischen 500 und 25.000 Euro festsetzen.

Diese Ordnungsgelder werden auch dann fällig, wenn die Offenlegungsfrist von 12 Monaten nach § 325 HGB versäumt wird. Da die Offenlegung die Feststellung voraussetzt, führt eine verspätete Feststellung zwangsläufig auch zu Problemen bei der Offenlegung.

Keine wirksame Offenlegung möglich

Ohne festgestellten Jahresabschluss kann die Offenlegungspflicht nach § 325 HGB nicht erfüllt werden. Das Unternehmensregister akzeptiert nur festgestellte Jahresabschlüsse zur Veröffentlichung. Ein bloßer Entwurf oder ein nicht ordnungsgemäß festgestellter Abschluss wird abgelehnt.

Gewinnverwendung rechtlich unwirksam

Ausschüttungen an Gesellschafter können nur auf Grundlage eines festgestellten Jahresabschlusses erfolgen. Ohne Feststellung fehlt die rechtliche Grundlage für die Gewinnverteilung nach § 29 GmbHG. Bereits erfolgte Ausschüttungen können anfechtbar sein.

Achtung

Haftungsrisiko für Geschäftsführer: Geschäftsführer, die Gewinnausschüttungen ohne festgestellten Jahresabschluss vornehmen oder veranlassen, können nach § 43 Abs. 2 GmbHG persönlich haften. Gleiches gilt für Verstöße gegen die Kapitalerhaltungspflicht nach § 30 GmbHG.

Weitere Konsequenzen im Überblick

  • Kreditinstitute fordern regelmäßig festgestellte Jahresabschlüsse als Grundlage für Kreditentscheidungen
  • Bei Investoren oder M&A-Prozessen führt fehlende Feststellung zu erheblichen Due-Diligence-Problemen
  • Steuerliche Gewinnermittlung kann von der Finanzverwaltung infrage gestellt werden
  • Gesellschafter können Schadensersatzansprüche gegen die Geschäftsführung geltend machen
  • Bei wiederholten Verstößen droht die Eintragung ins Gewerbezentralregister

500 €

Mindest-Ordnungsgeld

25.000 €

Höchst-Ordnungsgeld

12 Monate

Offenlegungsfrist § 325 HGB

Unternehmen sollten daher sicherstellen, dass der Feststellungsbeschluss rechtzeitig gefasst, ordnungsgemäß dokumentiert und archiviert wird. Eine sorgfältige Fristenplanung und die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Steuerberater oder Rechtsanwalt sind dabei essenziell.

Digitale Umsetzung und Tools für die Feststellung

Die Digitalisierung hat auch die Feststellung des Jahresabschlusses erheblich vereinfacht. Moderne Tools ermöglichen es, den gesamten Prozess von der Aufstellung über die Feststellung bis zur Offenlegung digital abzuwickeln.

OnlineBilanz: Digitale Jahresabschlusserstellung

OnlineBilanz unterstützt Kapitalgesellschaften bei der effizienten Erstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses. Die Software führt durch alle erforderlichen Schritte und stellt sicher, dass alle gesetzlichen Anforderungen nach HGB erfüllt werden.

Schritt 1: Aufstellung

Erstellung von Bilanz, GuV und Anhang nach § 264 HGB mit automatischen Prüfroutinen und Plausibilitätschecks

Schritt 2: Feststellung

Vorlagen für Feststellungsbeschlüsse, automatische Berechnung der Feststellungsfristen nach § 42a GmbHG

Schritt 3: Offenlegung

Direkte elektronische Einreichung beim Unternehmensregister im XBRL-Format gemäß § 325 HGB

Elektronische Gesellschafterbeschlüsse

Seit dem Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) und der zunehmenden Digitalisierung können Gesellschafterbeschlüsse auch elektronisch gefasst werden, sofern der Gesellschaftsvertrag dies zulässt oder alle Gesellschafter zustimmen.

Die elektronische Beschlussfassung erfordert jedoch eine sorgfältige Dokumentation. Es muss nachweisbar sein, welche Gesellschafter zugestimmt haben und dass die erforderlichen Mehrheiten erreicht wurden. Qualifizierte elektronische Signaturen können hier zusätzliche Rechtssicherheit schaffen.

Vorteile der digitalen Abwicklung

  • Zeitersparnis: Automatische Fristenberechnung und Erinnerungsfunktionen verhindern Versäumnisse
  • Rechtssicherheit: Vorlagen entsprechen den aktuellen gesetzlichen Anforderungen
  • Vollständigkeit: Checklisten stellen sicher, dass keine Pflichtangaben fehlen
  • Nachvollziehbarkeit: Lückenlose Dokumentation des gesamten Prozesses
  • Direkte Offenlegung: Nahtlose Weiterleitung an das Unternehmensregister im XBRL-Format
  • Kosteneffizienz: Reduzierung von Beratungsaufwand und Fehlerkosten

Hinweis

XBRL-Pflicht beachten: Seit 2022 müssen Jahresabschlüsse beim Unternehmensregister im XBRL-Format eingereicht werden. OnlineBilanz erstellt die erforderlichen Taxonomien automatisch und stellt die Konformität mit den aktuellen Standards sicher.

Die Kombination aus digitaler Erstellung, elektronischer Feststellung und automatisierter Offenlegung reduziert den administrativen Aufwand erheblich und minimiert gleichzeitig rechtliche Risiken. Unternehmen sollten prüfen, ob ihr aktueller Prozess bereits optimal digitalisiert ist oder ob durch moderne Tools Verbesserungen möglich sind.

„Die Digitalisierung der Jahresabschlusserstellung hat in den letzten Jahren enorme Fortschritte gemacht. Was früher Tage oder Wochen gedauert hat, ist heute in wenigen Stunden erledigt. Wichtig ist aber, dass die rechtlichen Anforderungen trotz aller Automatisierung vollständig eingehalten werden – genau dabei unterstützt OnlineBilanz.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Häufig gestellte Fragen

Wer muss den Feststellungsbeschluss für den Jahresabschluss fassen?

Bei der GmbH müssen die Gesellschafter in der Gesellschafterversammlung den Jahresabschluss feststellen (§ 42a Abs. 1 GmbHG). Nur wenn der Gesellschaftsvertrag dies ausdrücklich vorsieht, kann die Feststellung an die Geschäftsführung delegiert werden. Bei der AG erfolgt die Feststellung durch Aufsichtsrat und Vorstand gemeinsam nach § 172 AktG, teilweise unter Beteiligung der Hauptversammlung.

Welche Frist gilt für die Feststellung des Jahresabschlusses 2025?

Für kleine GmbHs beträgt die Feststellungsfrist 11 Monate nach Bilanzstichtag, bei mittelgroßen und großen GmbHs 8 Monate nach § 42a Abs. 2 GmbHG. Bei einem Bilanzstichtag 31.12.2025 muss die Feststellung daher bis spätestens 30.11.2026 (kleine GmbH) bzw. 31.08.2026 (mittelgroße/große GmbH) erfolgen. Die Offenlegung beim Unternehmensregister muss zusätzlich bis 31.12.2026 abgeschlossen sein.

Was passiert bei fehlender oder verspäteter Feststellung des Jahresabschlusses?

Bei Versäumnis der Feststellungsfrist drohen Ordnungsgelder nach § 335 HGB zwischen 500 und 25.000 Euro. Zudem kann der Jahresabschluss nicht beim Unternehmensregister offengelegt werden, da nur festgestellte Abschlüsse akzeptiert werden. Gewinnausschüttungen ohne festgestellten Jahresabschluss sind rechtlich problematisch und können zur persönlichen Haftung der Geschäftsführung nach § 43 GmbHG führen.

Was ist der Unterschied zwischen Aufstellung und Feststellung des Jahresabschlusses?

Die Aufstellung erfolgt durch die Geschäftsführung nach § 264 Abs. 1 HGB und umfasst die Erstellung von Bilanz, GuV und Anhang. Die Feststellung ist der anschließende Beschluss der Gesellschafter nach § 42a GmbHG, durch den der aufgestellte Jahresabschluss rechtlich verbindlich wird. Erst nach der Feststellung kann der Jahresabschluss offengelegt und die Gewinnverwendung beschlossen werden.

Muss der Feststellungsbeschluss schriftlich dokumentiert werden?

Ja, der Feststellungsbeschluss sollte zwingend schriftlich im Gesellschafterprotokoll dokumentiert werden. Die Dokumentation muss die anwesenden Gesellschafter, das Abstimmungsergebnis, den Beschlussgegenstand und die Unterschriften aller Gesellschafter enthalten. Ohne schriftliche Dokumentation ist der Nachweis der ordnungsgemäßen Feststellung im Streitfall oder gegenüber Behörden kaum möglich.

Kann der Jahresabschluss auch elektronisch festgestellt werden?

Ja, eine elektronische Beschlussfassung ist möglich, wenn der Gesellschaftsvertrag dies zulässt oder alle Gesellschafter zustimmen. Die Zustimmung und das Abstimmungsergebnis müssen jedoch nachweisbar dokumentiert werden. Qualifizierte elektronische Signaturen erhöhen die Rechtssicherheit. Die elektronische Feststellung muss denselben rechtlichen Anforderungen genügen wie die traditionelle schriftliche Form.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 42a GmbHG – Feststellung des Jahresabschlusses, § 264 HGB – Pflicht zur Aufstellung, § 325 HGB – Offenlegung, § 335 HGB – Ordnungsgeldverfahren. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

Haben Sie Fragen? Jetzt erreichbar
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Support
0711 968 881 55
Mo–Fr · 10:00 – 18:00 Uhr · info@onlinebilanz.de
Festpreis · kostenfrei & unverbindlich

Wissen, was Ihre Buchhaltung kostet. Bevor sie beginnt.

Mit einem Klick erhalten Sie Ihr verbindliches Festpreis‑Angebot — in weniger als 24 Stunden in Ihrem Postfach. Keine Stundensätze, keine Überraschungen.

Steuerberater‑geprüft
DSGVO · Server in Deutschland
HGB‑konform · DATEV
Heute beauftragen, in Tagen geliefert.
Ihr Team

Steuerberatung,
die mitdenkt.

Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Ihre Bilanz wird von dem Berufs­träger erstellt und unterschrieben, den Sie hier sehen — persönlich erreichbar, digital organisiert.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert

So läuft der Prozess

Vom ersten Beleg bis zur letzten Einreichung – unsere Steuerberater und unsere KI-Assistenz sind an Ihrer Seite. Klar geführt, strukturiert und ohne Stress – von Anfang bis Ende.

1
Schritt 01 · 60 Sekunden

Festpreis berechnen – sofort, verbindlich

Geben Sie Umsatz und Rechtsform an – und Sie sehen in Sekunden Ihren verbindlichen Jahrespreis. Keine Anfrage, kein Wartezimmer, kein "wir melden uns". Transparent, fix, ohne versteckte Kosten.

sicher bezahlen · PayPal · Klarna · Rechnung
Festpreisrechnerlive
bis 50 T€ bis 100 T€ bis 300 T€ bis 500 T€
1.069,21 €499,95 €
inkl. MwSt · Bilanz · Steuererklärungen · Offenlegung
Festpreis berechnen
2
Schritt 02 · Rückruf binnen 1 Werktag

Persönliches Kennenlernen am Telefon

Keine Chatbots, keine Warteschleife. Servet Gündogan, unsere Büroleitung, ruft Sie persönlich zurück. In rund 15 Minuten besprechen wir Ihre Situation, zeigen Ihnen den Ablauf und prüfen gemeinsam, ob Ihr Unternehmen zu uns passt. Erst danach entscheiden wir gemeinsam, ob wir zusammenarbeiten – kein Druck, kein Risiko.

0711 – 968 881 55
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Kundensupport
"Erzählen Sie mir kurz, was Sie bewegt – und ich erkläre, wie wir helfen können."
3
Schritt 03 · geführtes Onboarding

Einfach hochladen – wir übernehmen

Lexoffice, SevDesk, DATEV, Excel – egal welches Programm: Export rein, fertig. Keine Umstellung, kein Lernen, kein neues Tool. Was Sie schon haben, reicht. Unsere KI-Assistenz führt Sie Schritt für Schritt – fünf Minuten, dann sind Sie durch.

Drag & Drop · GoBD-konform
Buchhaltungsprogramm wählen
LLexoffice
SSevDesk
DDATEV
+manuell
Belege hierher ziehenPDF, JPG, CSV · bis 50 MB pro Datei
Rechnungen_Q4.zip 78 %
4
Schritt 04 · KI prüft · StB kontrolliert

Automatische Plausibilitätsprüfung

Unsere KI-Assistenz prüft jede Buchung in Sekunden auf Auffälligkeiten, fehlende Belege und USt-Unstimmigkeiten – was sonst Wochen dauert. Sie bekommen eine klare Checkliste: nur das wird nachgefragt, was wirklich fehlt. Keine unnötigen Rückfragen.

schneller zum Abschluss
K
KI-Assistenz · Plausibilitätsprüfung
aktiv
Kontoauszüge vollständig 428 Buchungen
USt-Abgleich erfolgt 19 % · 7 % · RC
! 3 Belege fehlen > 1.000 € Rückfrage
Anlagenverzeichnis abgeglichen 14 Positionen
! GWG-Grenze geprüft – Rückfrage an StB an F. Klement
5
Schritt 05 · Ihr StB unterschreibt

Einsicht, Fragen, Freigabe

Ihre Bilanz und Steuererklärungen werden von einem erfahrenen Steuerberater erstellt und geprüft – nicht von Software allein. Sie schauen rein, stellen Fragen per Chat, bekommen Antworten vom StB selbst – und geben mit einem Klick digital frei. Kein Postweg, keine Unterschriften in dreifacher Ausführung.

von StB unterzeichnet
Bilanz_2025_Entwurf.pdf bereit zur Freigabe
Jahresbilanz zum 31.12.2025
Anlagevermögen142.380 €
Umlaufvermögen298.412 €
Eigenkapital186.920 €
Bilanzsumme440.792 €
GEPRÜFT
F. Klement
StB/WP
Fragen Freigeben
6
Schritt 06 · Einreichung & Abschluss

Einreichung beim Finanzamt
& Offenlegung

Wir übernehmen für Sie die Einreichung beim Finanzamt über ELSTER sowie die Offenlegung beim Bundesanzeiger. Sie müssen nichts mehr tun. Alle Unterlagen werden rechtskonform archiviert und sind jederzeit in Ihrem Portal abrufbar.

fristgerecht & rechtskonform
Abschluss 2025 · Erledigt
Bilanz eingereicht, offengelegt & archiviert.
E-Bilanz · ELSTER Offenlegung · BAnz Steuererklärungen
FK
Einreichung erfolgtF. Klement · Steuerberater
7
Schritt 07 · Dauermandat · das ganze Jahr

Ihr fester Steuerberater –
365 Tage an Ihrer Seite

Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
? portal.onlinebilanz.de/dauermandat
Übersicht
Jahresabschluss
Dokumente
Fristen
Dauermandat
Chat2
Dauermandat · aktiv

Ihr fester Steuerberater

FK
F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
antwortet heute
FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
alles in Ordnung
Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
inklusive
Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
wir erinnern Sie
Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

Preisvergleich

Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater